ORTHEGROH News

Gefilterte Ergebnisse


April 2025


Veröffentlicht am 17.04.2025

AOK Nordwest

Prüfung auf Gültigkeit der Verordnung in der Abrechnung

Hinweis

Die bereits bekannte Prüfung der formellen Kriterien hinsichtlich der Gültigkeit der Verordnung für genehmigungspflichtige Hilfsmittel wird künftig auch für vertraglich genehmigungsfreie Versorgungen in der Hilfsmittelabrechnung angewendet. Eine Abrechnung gilt daher künftig als gültig, wenn zwischen dem Verordnungstag und dem Liefertag maximal 28 Tage liegen oder bei einem späteren Liefertag nachgewiesen werden kann, dass die Versorgung innerhalb von 28 Tagen begonnen wurde. Hiervon ausgenommen sind Hilfsmittel zum Verbrauch, für die regelmäßig eine Verordnung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ausgestellt wird.

Wir bitten Sie, diese Information der AOK Nordwest zur Kenntnis zu nehmen.


Veröffentlicht am 17.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT - Übergangsvereinbarung

Hinweis

Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik hat mit Barmer und Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung mit deutlich erhöhten Vertragspreisen für den OT-Vertrag bis zum 30.09.2025 geschlossen. 
Zum 01.10.2025 soll ein neuer Vertrag in Kraft treten. 

Die EGROH-Service GmbH erhält die neuen Konditionen dieser Übergangsvereinbarung zum 01.06.2025.

Vereinzelte Betriebe aus Bayern, die den OT-Vertrag zum 31.03.2025 gekündigt haben, müssen erneut beitreten um die neuen Konditionen der Übergangsvereinbarung nutzen zu können. 

Folgende Regelungen wurden zudem vereinbart:

(1) Für die Leistungserbringung gelten die Regelungen des Rahmenvertrages in der aktuell geltenden Fassung.
(2) Die im Rahmenvertrag vereinbarten Vergütungspositionen in den Preisanhängen zu 

 (a)  PG 05 - Bandagen,
       PG 23 - Orthesen,
       PG 37 - Brustprothesen,

werden um 15 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:

-       Stundenverrechnungssatz konfektioniert:                                     62,68 €
-       Stundenverrechnungssatz teilkonfektioniert/individuell:             70,73 €

(b)   PG 17 -  Kompressionstherapie,
        PG 24 - Beinprothesen,

werden um 10 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:

-       Stundenverrechnungssatz konfektioniert:                                     59,95 €
-       Stundenverrechnungssatz individuell:                                           71,72 €

(c)   Im Übrigen bleiben die aktuell geltenden Regelungen zur Vergütung von Leistungen bestehen.

Die Betriebe, die bereits bzw. weiterhin an dem OT-Vertrag teilnehmen, müssen nichts weiter tun. 

Für die bayrischen Betriebe, haben wir die Beitrittserklärung der Barmer und unsere Teilnahmeerklärung für die TK (Seite 6) im Anhang beigefügt. Bitte senden Sie uns beide Dokumente ausgefüllt und unterschrieben an:
vertrag@orthegroh.de

Die neuen Konditionen finden Sie ebenfalls im Anhang. 


Veröffentlicht am 10.04.2025

gesund.de

Webinar

Hinweis

Liebe Mitglieder,

das nächste gesund.de Webinar findet statt am Mittwoch, den 07.05.2025 um 16 Uhr.

Über folgenden Link können Sie sich anmelden: 

Im Anhang weitere Informationen. 


Veröffentlicht am 10.04.2025

spectrumK

PG 08 und 31 Schuhtechnik

Hinweis teilnehmende Kassen

Wir informierten Sie am 27.03.2025 über weitere Kassenbeitritte zum 01.04.2025. Leider hat sich bei spectrumK in der mitgesendeten Liste (PDF) ein kleiner Fehler in der Zuordnung der PG 08 eingeschlichen.

Daher finden Sie im Anhang eine korrigierte Krankenkassenliste, die nach Bundesländern aufgeschlüsselt ist, mit der Versionsnummer 3 (_v3).

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher OST-Vertrag für das BKK System.


Veröffentlicht am 08.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

Hinweis

Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen. 

Der News-Eintrag vom 03.04. zum o.g. Thema betrifft nur die Betriebe, die eigenständig den OT-Vertrag mit der Barmer & TK gekündigt haben.

Sollten Sie sich unsicher sein, schauen Sie im Portal unter "meine Verträge" -> "Verträge mit Teilnahme". 


Veröffentlicht am 03.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Vertrag OT 2019 – Ihre Vertragskündigung zum 31.03.2025

Hinweis

Vereinzelte Betriebe haben den OT-Vertrag der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.03.2025 gekündigt. 

Im Anhang finden Sie ein Infoschreiben der Barmer und TK zum Thema Kostenvoranschläge und weiteres Vorgehen. 

Kleiner Hinweis:  

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Papierkostenvoranschläge einzureichen, beachten Sie bitte die folgende Klausel, die sich in weiteren Verträgen der Barmer/TK befindet: 

„Mit Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb für alle Versorgungen von BARMER Versicherten ausschließlich Versorgungsanzeigen und Kostenvoranschläge in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt auch für alle Produktbereiche, die nicht von diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, sondern durch anderweitige Verträge zwischen der BARMER und dem Mitgliedsbetrieb geregelt sind.“

Somit könnte die Einreichung von Papierkostenvoranschlägen von der BARMER/TK kritisch gesehen und mit Vertragsmaßnahmen sanktioniert werden.

Ob diese Regelung rechtlichen Bestand hat, müssten die Gerichte entscheiden.

Ein etwaiger Vertragsverstoß ist unserer Einschätzung nach jedoch, wegen der branchenweiten Vorgaben zum elektronischen Kostenvoranschlag in den Rahmenempfehlungen nach § 127 Abs. 9 SGB V, dann aber relativ wahrscheinlich.

Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen. 


Veröffentlicht am 03.04.2025

AOK Rheinland/Hamburg

PG 24 Beinprothetik

vertragsloser Zustand Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik mit der AOK Rheinland/Hamburg nur bis zum 28.02.2025 befristet war. 

Die "neue" Übergangsvereinbarung ist bei uns aktuell in Prüfung. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 02.04.2025

Wir versorgen Deutschland

BIV-Talk im April: „Versorgen statt verwalten!“

Hinweis

Die politischen Weichen für die kommende Legislaturperiode sind gestellt: CDU/CSU und SPD befinden sich nach den Sondierungsgesprächen in Koalitionsverhandlungen. 
Doch welche Auswirkungen erwarten wir für die Branche? Welche Chancen und Herausforderungen zeichnen sich für die Sanitätshäuser ab?

Der BIV-Talk „Versorgen statt verwalten! Gesundheitspolitik live – Fragen, Antworten, Perspektiven!“ am Donnerstag, den 3. April 2025, von 16:00 bis 17:30 Uhr widmet sich diesen Fragen. 
Die beiden Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), Kirsten Abel und Patrick Grunau, zeigen auf, welche politischen Entwicklungen zu erwarten sind und welche Perspektiven sich für unser Fach ergeben. Senden Sie Ihre Fragen gerne vorab an: kommunikation@biv-ot.org

Über den untenstehenden Link können Sie sich anmelden.

März 2025


Veröffentlicht am 27.03.2025

GWQ ServicePlus AG

Beendigung Vertrag PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Vertrag 19 91 G91 kassenseitig gekündigt wurde und zum 31.03.2025 endet.

Bezugnehmend auf die Bekanntmachung der Gemeinschaftsunternehmen GWQ und spectrumK vom 02.07.2024 dauern die Verhandlungen zu einem bundesweiten, gemeinschaftlichen BKK-Vertrag in den Produktbereichen 08 (Einlagen) und 31 (Orthopädische Schuhe) an.

Bis zum Abschluss des neuen Vertrags haben die Krankenkassen die Möglichkeit bestehenden Verträgen beizutreten oder das Kostenvoranschlagsverfahren nach § 127 Abs. 3 SGB V anzuwenden.

Die meisten BKK'en sind bereits dem spectrumK Schuhtechnik-Vertrag beigetreten. 


Veröffentlicht am 25.03.2025

gesund.de

Sanitätshauslösung

Hinweis

Liebe Mitglieder,

das nächste gesund.de Webinar findet statt am Donnerstag, den 27.03.2025 um 16 Uhr.

Über folgenden Link können Sie sich anmelden: 


Veröffentlicht am 17.03.2025

EXPOLIFE

Besuchen Sie uns auf der Messe in Halle 12 + 13 A01!

Hinweis

Diese Woche ist es soweit! 
Die EXPOLIFE in Kassel beginnt am Donnerstag, den 20.03.2023. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Vertragsmanagement ist während der Messe eingeschränkt erreichbar. 

Am Montag, den 24.03.2025 sind wir wieder wie gewohnt zu erreichen. 


Veröffentlicht am 06.03.2025

ORTHEGROH

Achtung bei Login - Umzug der Domain

Hinweis

Durch die Fusion ist das Vertragsportal von orthegroh.de auf die neue Domain vertrag.orthegroh.de umgezogen. 

Ihr Browser schlägt Ihnen womöglich Ihre gespeicherten ORTHEGROH-Webshop Login Daten vor, da er nicht zwischen vertrag.orthegroh.de (Vertragsportal) und orthegroh.de (eG und Webshop) unterscheidet. 

Bitte verwenden Sie Ihre bisherigen Zugangsdaten für das Vertragsportal. 

Februar 2025


Veröffentlicht am 20.02.2025

ORTHEGROH

Fusion

Hinweis

Bitte senden Sie Ihre Beitritte und Anfragen ausschließlich an unsere neue E-Mail-Adresse: 

vertrag@orthegroh.de

Die alten E-Mail-Adressen (@egroh & @ortheg) werden in Kürze abgeschaltet. 


Beide Standorte erreichen Sie telefonisch unter:

06633 / 183 250 


Veröffentlicht am 17.02.2025

Web-Talk von Noventi / azh

Noventi/azh stellt sich erneut Ihren Fragen

Hinweis Allgemeine Information

Zahlreiche Gespräche mit unseren Mitgliedern haben gezeigt – es besteht noch immer Handlungsbedarf. 

Noventi/azh möchte die noch immer bestehenden Unstimmigkeiten und Verzögerungen in der Abwicklung lösen und lädt Sie daher erneut zu einem Web-Talk ein. 

Unterstützt von einem Vertreter der Sanivision möchte Noventi/azh gerne Ihre Fragen beantworten und über den aktuellen Stand berichten. 

  • Wie sieht es aktuell aus?
  • Was wurde verbessert?
  • Wo müssen wir noch ansetzen?
  • Wie geht es weiter?

Im Web-Talk am Dienstag, 18. Februar 2025, von 14 Uhr bis ca. 15 Uhr nimmt Key Accounter Ralf Kulitzscher Stellung zu Ihren Fragen.

Der Web-Talk findet über MS-Teams statt. Den Teilnahmelink erhalten Sie rechtzeitig vorab!
 

Für die Anmeldung folgen Sie bitte der Verlinkung.


Veröffentlicht am 13.02.2025

gesund.de

Webinar am 26.02.2025 um 16 Uhr

Hinweis

Liebe Partner-Häuser,

wir freuen uns, dass wir zusammen mit gesund.de, rehaVital und CURA-SAN zum gemeinsamen Webinar zur gesund.de Sanitätshauslösung einladen dürfen. Alle drei Verbünde arbeiten eng mit gesund.de zusammen und werden in Zukunft mit ihrem Input dabei helfen, gesund.de weiterzuentwickeln und im Sanitätshaus-Markt zu etablieren.

Im Webinar werden Ihnen die Mehrwerte von gesund.de für Ihr Sanitätshaus aufgezeigt, der digitale Empfang von Hilfsmittel-Verordnungen durch das gesund.de Cockpit live vorgeführt sowie weitere Funktionen, die Ihren Arbeitsalltag vereinfachen, vorgestellt. Zusätzlich zu den Mehrwerten genießen Sie als Partner der oben genannten Verbundgruppen Preisvorteile in 2025. 
Mehr dazu im Webinar.

Wir freuen uns auf Sie!

Deshalb laden wir Sie herzlich zu unserem gemeinsamen Webinar am Mittwoch, den 26.02.2025 um 16 Uhr ein. Über folgenden Link können Sie sich anmelden:


Veröffentlicht am 13.02.2025

AOK Bayern

Reminder: Drei neue Verträge

neuer Vertrag Hinweis

Freundliche Erinnerung: Bitte kümmern Sie sich zeitnah um einen Neubeitritt zu den folgenden Verträgen: 

15 02 752 (OT-Sanitätsfachhandel) 

15 02 751 (OT-Meisterbetriebe) 

15 02 540 (Reha) 
 

Bitte beachten Sie, dass der EGROH-Beitritt zu den neuen Verträgen der AOK Bayern keinen Einfluss auf Ihre Einzelverträge hat. Die Beitritte, die Sie als Leistungserbringer gegenüber der AOK erklären, wirken unabhängig vom Verband.

Bedeutet: Falls Sie noch an den alten Einzelverträgen teilnehmen und noch nicht den neuen (zusammengefassten) Verträgen beigetreten sind, behalten diese weiterhin Ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie immer Ihre Beitrittsbestätigung der AOK Bayern.

Aufgrund der aktuell noch doppelten Führung der alten und neuen Verträge, werden wir die alten Teilnahmen an den Einzelverträge zum 28.02. archivieren.
Dadurch sind ihre Vertragsteilnahmen an den alten Verträgen nicht mehr einsehbar. 

Im Anhang finden Sie noch mal die Übersicht der Alt- und Neuverträge. 

Bitte prüfen Sie die Beitrittsbestätigung der AOK auf Korrektheit und leiten diese direkt an uns weiter – erst dann können wir die Teilnahmen im ORTHEGROH-Portal administrieren.


Veröffentlicht am 11.02.2025

Wir versorgen Deutschland

Reminder: Einladung zum WvD-Talk zur Bundestagswahl 2025 Einladung

Hinweis Pressemitteilung

Liebe Mitglieder,

wir laden Sie herzlich zum digitalen WvD-Talk 
Hilfsmittelversorgung 2025: Politische Perspektiven“ anlässlich der Bundestagswahl 2025 ein. 
Die Veranstaltung findet am 14. Februar 2025 um 12:00 Uhr via Zoom-Meeting statt. 
Die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau sprechen mit den Bundestagsabgeordneten und hilfsmittelpolitischen Sprecherinnen Simone Borchardt (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD) über die aktuellen Herausforderungen in der Hilfsmittelversorgung, die politischen Forderungen der Sanitätshäuser im Wahlkampf und die politischen Konzepte der Parteien für die kommende Legislaturperiode. Die Veranstaltung wird von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) organisiert.  
Als Mitglieder eines der WvD-Mitgliedsverbände haben Sie zudem die Gelegenheit bis zu drei Fragen an die beiden Abgeordneten per Mail an info@wirversorgendeutschland.de einzureichen. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch!

Im Anhang finden Sie die aktuellen WvD-Forderungen zur Bundestagswahl und die Plakataktion zur Bundestagswahl. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um unsere Forderung nach einem schnellen Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung in die Öffentlichkeit zu tragen. Hängen Sie die Plakate prominent bei sich im Sanitätshaus aus: am Eingang, im Schaufenster, im Verkaufsraum. Wir freuen uns über Fotos von Ihrem Schaufenster. 

Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden und erhalten danach den Zoom-Link für den digitalen Talk. 


Veröffentlicht am 06.02.2025

ORTHEGROH-Portal

Neue Verträge

Hinweis

Liebe Vertragspartner,

aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens neuer Verträge zum 01.01. und 01.02.2025 ist es uns noch nicht gelungen, alle Verträge zu digitalisieren. 

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen die neuen Preise schnellstmöglich im ORTHEGROH-Portal zur Verfügung zu stellen. 

Im Anhang finden Sie die betroffenen Verträge, die sich aktuell noch in der Eingabe befinden. 

Januar 2025


Veröffentlicht am 23.01.2025

Soldatenentschädigungsgesetz

Versorgung anerkannter Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz durch die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Hinweis

Zum 1. Januar 2025 tritt das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung (Wehrdienstbeschädigung – WDB) erlitten haben, u.a. Anspruch auf Leistungen der medizinischen Versorgung der Wehrdienstbeschädigungsfolgen und beruflichen Rehabilitation. Die medizinische Versorgung der WDB-Folgen für ausgeschiedene wehrdienstgeschädigte Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII), ähnlich dem Verfahren bei Arbeitsunfällen. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist im Auftrag der Bundeswehrverwaltung mit der medizinischen Versorgung betraut. Die UVB ist also zuständig für die aufgrund anerkannter Schädigungsfolgen erforderlichen Maßnahmen der medizinischen Versorgung, einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die schädigungsbedingte Pflege für ausgeschiedene wehrdienstbeschädigte Soldatinnen und Soldaten. Die UVB wird die entsprechenden Bedarfe ab Januar 2025 über die mit Ihnen geschlossenen Vereinbarungen zu den vereinbarten Konditionen abrufen.

Ihre Kosten für die von der UVB beauftragte Behandlung der Schädigungsfolgen rechnen Sie bitte, wie auch bei Arbeitsunfällen, direkt mit der UVB ab. 

Bitte verwenden Sie in den Rechnungen das von der UVB beim Abruf aus der Vereinbarung vorgesehene Geschäftszeichen und verwenden Sie das für diesen Personenkreis neu aufgenommene Institutionskennzeichen  „120392413, UVBSoldatenentschädigung“(IK für UVB Soldatenentschädigung). Für die Kostenerstattung von nach Inkrafttreten des SEG ausgestellten Rezepten über Arznei- und Verbandmittel sowie Medizinprodukte verwenden Sie bitte wie im Rezept angegeben anstelle “Arbeitsunfall” für diese Fälle immer “BVG”  bzw. “SER”. Das erleichtert innerhalb der UVB die Zuordnung bzw. Abgrenzung von Arbeitsunfällen nach dem SGB VII.

 

Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team der UVB unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Zentrale Postanschrift SEG:

Unfallversicherung Bund und Bahn
26392 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
E-Mail: SEG@uv-bund-bahn.de


Veröffentlicht am 16.01.2025

gesund.de

Reminder: gesund.de Sanitätshauslösung - Webinar-Einladung

Hinweis

Immer mehr Hilfsmittelerbringer nutzen jetzt die Sanitätshauslösung von gesund.de. Und auch die Anzahl der Hilfsmittelvorbestellungen über gesund.de wächst stetig.

Zusammen mit unserem Kooperationspartner gesund.de, sowie der rehaVital und der CURA-SAN bieten wir dazu ein exklusives Webinar am 29. Januar von 16:00 - 17:00 Uhr an, zu dem wir Sie herzlich einladen.

 

Darüber hinaus können Sie das Team von gesund.de auch persönlich kennenlernen. Weitere Informationen finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 03.01.2025

ORTHEGROH-Vertragsportal

Umzug der Domain

Hinweis

Freundliche Erinnerung!!!

Ab sofort finden Sie das ORTHEGROH-Partnerportal unter einer neuen Domain: vertrag.orthegroh.de.

Bitte ändern Sie bereits jetzt gespeicherte Suchleisten o.ä., um das Vertragsportal weiterhin direkt aufrufen zu können. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten gespeichert haben, so müssen Sie diese ggf. an die neue Domain anpassen.


Veröffentlicht am 02.01.2025

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

FAQ Reha-Vertrag

Hinweis

Die TK hat Ihre bestehende FAQ-Liste zur Umsetzung des Reha-Vertrags um einige Punkte ergänzt. 
Die vorgenommenen Änderungen haben wir für Ihre Übersichtlichkeit farblich gelb markiert.

Im Anhang finden Sie die angepasste FAQ-Liste.

Dezember 2024


Veröffentlicht am 20.12.2024

ORTHEGROH

Erreichbarkeit über die Feiertage

Hinweis Fusion

Aufgrund der technischen Umstellung auf die ORTHEGROH eG wird in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 der Betrieb geschlossen bleiben. 

Bitte beachten Sie auch, dass in dieser Zeit der Shop geschlossen bleibt und der Warenversand nicht stattfindet. Auch das Vertragsmanagement ist in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 nicht erreichbar. Das Vertragsportal funktioniert durchgehend.

Wir wünschen allen Mitgliedern frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. 


Veröffentlicht am 19.12.2024

AOK Baden-Württemberg

PG 10, 32 und 33

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die EGROH-Verträge (PG 10, 32 und 33) aktuell immer noch ungekündigt sind. Sie können weiter zu den vereinbarten Konditionen versorgen. 

LEGS: 1x 01 10E / 1x 01 32E / 1x 01 33E

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 19.12.2024

AOK Rheinland/Hamburg

PG 23 (Teilbereich konfektionierte Orthesen)

Hinweis

Die AOK Rheinland/Hamburg hat einen neuen Vertrag in der PG 23 (konfektionierte Orthesen) veröffentlicht. 
Der neue Vertrag befindet sich bei uns aktuell in Prüfung. 

Bitte beachten Sie, dass unser Vertrag (LEGS 15 20 L23 /15 20 M23 Notfallversorgung) ungekündigt ist. 
Sie können aktuell noch zu den vereinbarten Konditionen versorgen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 12.12.2024

AOK Nordwest

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis

Die AOK NordWest hat die eKV-Hinweise hinsichtlich der PG 17 Kompressionstherapie wie folgt konkretisiert: 

  • bei Folgeversorgungen ist das LKZ 10 zwingend anzuwenden,
  • Positionen für Zubehör und Zurüstungen sind mit demselben LKZ wie das Grundhilfsmittel zu versehen.


Veröffentlicht am 12.12.2024

gesund.de

gesund.de Sanitätshauslösung - Webinar-Einladung

Hinweis

Liebe Partner-Häuser,

wir freuen uns, dass wir erneut zusammen mit gesund.de, rehaVital und CURA-SAN zum gemeinsamen Webinar zur gesund.de Sanitätshauslösung einladen dürfen. Alle drei Verbünde arbeiten eng mit gesund.de zusammen und werden in Zukunft mit ihrem Input dabei helfen, gesund.de weiterzuentwickeln und im Sanitätshaus-Markt zu etablieren.

Deshalb laden wir Sie herzlich zu unserem gemeinsamen Webinar am Mittwoch, den 29.01.2025 um 16 Uhr ein. 

Im Webinar werden Ihnen die Mehrwerte von gesund.de für Ihr Sanitätshaus aufgezeigt, der digitale Empfang von Hilfsmittel-Verordnungen durch das gesund.de Cockpit live vorgeführt sowie weitere Funktionen, die Ihren Arbeitsalltag vereinfachen, vorgestellt. Zusätzlich zu den Mehrwerten genießen Sie als Partner Preisvorteile. Mehr dazu im Webinar.

Wir freuen uns auf Sie!

Über den unten stehenden Link können Sie sich anmelden:


Veröffentlicht am 05.12.2024

GKV-Spitzenverband

Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"

Hinweis

Zum 01.01.2025 steigt der in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelte Höchstsatz für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bislang 40 auf 42 Euro. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2023 in Kraft getretene Pflege-Unterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Es sieht in § 30 Abs. 1 SGB XI eine entsprechende Erhöhung für das Jahr 2025 vor.

November 2024


Veröffentlicht am 28.11.2024

AOK Bremen/Bremerhaven

PG 14 CPAP und Sauerstoff - temporäre Zuschläge

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.03.2025 verlängert.

LEGS Sauerstoff: 15 04 232 
LEGS CPAP: 15 04 C14 


Veröffentlicht am 07.11.2024

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag - KVA Problematik

Hinweis

In § 6 sowie im Zusatz A 1 zum Rahmenvertrag ist beschrieben, welche Regelungen für die Einreichung von Kostenvoranschlägen zu beachten sind. 

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass häufig keine korrekten Kostenvoranschläge eingereicht werden. In den meisten Fällen stimmt die Kombination aus Hilfsmittelpositionsnummer, Hilfsmittelkennzeichen, ggf. Produktbesonderheit und Angabe des Leistungserbringerschlüssels nicht. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Sachbearbeitung sowie zu erhöhter Ablehnung von Kostenvoranschlägen.

Bitte achten Sie verstärkt auf korrekte Einreichungen.

LEGS 19 92 436


Veröffentlicht am 07.11.2024

AOK Bayern

Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln durch Meisterbetriebe

neuer Vertrag Hinweis

Zum 01.01.2025 wird es einen neuen Vertrag über die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 05, 08, 20, 23, 24, 31 und 38 durch Meisterbetriebe der Orthopädietechnik geben. 

Laut der AOK wird der Vertrag aktuell nochmals überarbeitet. 
Weitere Informationen werden Mitte November veröffentlicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Oktober 2024


Veröffentlicht am 24.10.2024

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Reha-Vertrag, hier Rückkaufregelung

Hinweis

Hilfsmittel, die in dem Reha-Vertrag im Rahmen einer Versorgungspauschale abgegeben werden und in der Vergangenheit im Rahmen einer Kauf- und Wiedereinsatzregelung abgegeben wurden und sich im Eigentum der IKK befinden, sind von dem einlagernden, dem zurückholenden oder dem gerade versorgenden Leistungserbringer zurückzukaufen.

Alle Hilfsmittel werden bis zum 31.12.2024 zurückgekauft, dazu zählen: 

  • eingelagerte Hilfsmittel
  • zurückgeholte Hilfsmittel
  • gegenwärtig versorgte Hilfsmittel beim Versicherten

Die Rückkaufsverpflichtung besteht unabhängig vom individuellen Zustand des Hilfsmittels.

Bitte stellen Sie der IKK, sofern Sie Vertragspartner nach diesem Vertrag sind, eine Gesamtaufstellung aller oben genannten Hilfsmittel inklusive deren Bewertung zur Verfügung.

Die komplette Regelung entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Veröffentlicht am 24.10.2024

hkk Handelskrankenkasse

Hilfsmittel Orthopädietechnik

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Aus aktuellem Anlass weist das Abrechnungszentrum Emmendingen auf den Anhang 2 (Abrechnungsregelung) Absatz 14 des OT Vertrags mit der hkk hin und bittet um Einhaltung: 

Einsprüche gegen Beanstandungen können vom Leistungserbringer oder dessen Abrechnungszentrum innerhalb von drei Monaten nach Eingang geltend gemacht werden. Dabei ist die Belegnummer der von der hkk benannten Stelle anzugeben. 
Die Frist beginnt mit Eingang der Beanstandung beim Leistungserbringer oder 
dessen Abrechnungszentrum, wenn die Abrechnung übertragen wurde. Die 
Nachweispflicht über die rechtzeitige Beanstandung trägt der Leistungserbringer. 

Aus Kulanz akzeptiert die hkk bis 31.12.2024 noch Einsprüche nach Ablauf der 
vertraglich geregelten Frist von 3 Monaten. Ab 01.01.2025 (Eingangsdatum) können verspätete Einsprüche nicht mehr berücksichtigt werden und die erfolgte 
Beanstandung gilt gemäß der vertraglichen Regelung als anerkannt.


Veröffentlicht am 24.10.2024

AOK Nordwest

Genehmigungsverzicht PG 50 (Pflege)

Änderung Hinweis

Die AOK NordWest verzichtet ab dem 01.11.2024 unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen und bis auf Widerruf auf die Genehmigungspflicht für:

  • Treppensteighilfen – 50 45 10 0
    • Erstversorgung bis zu einem Nettobetrag von 1.513,01 EUR
    • Folgeversorgung bis zu einem Nettobetrag von 972,00 EUR

(Anlieferung in der Produktgruppe 50 –  ausgenommen in Pflegeheimen/ Behinderteneinrichtungen sowie bei Mehrfachversorgungen)

  • Mobile Rampen – 50 45 11 0
    • Neukauf bis zu einem Nettobetrag von 1.260,50 EUR
    • Wiedereinsatz bis zu einem Nettobetrag von 126,05 EUR

(ausgenommen Versorgungen in Pflegeheimen/ Behinderteneinrichtungen, Mehrfachausstattungen sowie mobile Rampen für den Autotransport oder zum Erreichen von Garten/Terrasse/Balkon)


Veröffentlicht am 21.10.2024

gesund.de

ORTHEGROH Gesund.de Webinar-Einladung

Hinweis

Liebe Partner-Häuser,

wir freuen uns, dass wir zusammen mit gesund.de zum gemeinsamen Webinar zur Sanitätshauslösung einladen dürfen. Alle drei Verbünde (ORTHEGROH, CURA-SAN, rehaVital), arbeiten eng mit gesund.de zusammen und werden in Zukunft mit ihrem Input dabei helfen, gesund.de weiterzuentwickeln und im Sanitätshaus-Markt zu etablieren.

Deshalb laden wir Sie herzlich zu unserem gemeinsamen Webinar am Mittwoch, den 30.10.2024 um 16 Uhr ein. 

Im Webinar werden Ihnen die Mehrwerte von gesund.de für Ihr Sanitätshaus aufgezeigt, der digitale Empfang von Hilfsmittel-Verordnungen durch das gesund.de Cockpit live vorgeführt sowie weitere Funktionen, die Ihren Arbeitsalltag vereinfachen, vorgestellt. 

Zusätzlich zu den Mehrwerten genießen Sie als Partner die Preisvorteile in 2024. Mehr dazu im Webinar.

Wir freuen uns auf Sie!

Über folgenden Link können Sie sich anmelden: 


Veröffentlicht am 17.10.2024

AOK Nordwest

eKV-Hinweise

Hinweis

Die AOK NordWest hat Hinweise zur Einreichung von elektronischen Kostenvoranschlägen veröffentlicht, unterteilt nach Produktgruppen.


Veröffentlicht am 17.10.2024

ORTHEGROH

Hinweis in eigener Sache | Information zum Meldeverfahren an die Krankenkassen

Hinweis Allgemeine Information

In der Regel melden wir Ihre Beitrittswünsche zum 01. des Folgemonats. Das Datum des Vertragsbeitritts ist jedoch abhängig von dem mit der Krankenkasse vereinbartem Meldeverfahren. Das genaue Beitrittsdatum können Sie der Teilnahmebestätigung entnehmen, die Sie von uns nach Bearbeitung Ihrer Vertragsteilnahmen erhalten.

Die Meldung an die Krankenkasse erfolgt im Regelfall am drittletzten Werktag des Monats. Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung von Neumeldungen bei einzelnen Kassen einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Wir empfehlen daher, mit der Einreichung von Kostenvoranschläge und Abrechnungen ca. 10 Werktage nach Meldedatum zu warten.


Veröffentlicht am 10.10.2024

ARGE eGesundheit

Pilotprojekt ,,eVerordnung Hilfsmittel"

Hinweis

Derzeit werden Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich vom Pilotprojekt „eVerordnung Hilfsmittel“ der ARGE eGesundheit Deutschland zwecks einer Beteiligung angefragt. Wir möchten Sie gerne an dieser Stelle über unsere wichtigen wie grundsätzlichen Bedenken bezüglich dieses Pilotprojekts informieren.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang. 

September 2024


Veröffentlicht am 26.09.2024

GWQ ServicePlus AG

Entfristung Übergangsvereinbarung Große Medizintechnik

Hinweis Übergangsvereinbarung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die GWQ ServicePlus AG die zum 01.12.2022 geschlossene Übergangsvereinbarung für die Verträge der Großen Medizintechnik ab dem 01.10.2024 entfristen wird.

Diese gilt für Sie als Vertragspartner automatisch, wodurch ein zusätzlicher / erneuter Beitritt nicht notwendig ist. Die Preise in den Verträgen wurden gemäß der vereinbarten Preissteigerungen vom 01.12.2022 angepasst und gehen ab dem 01.10.2024 in eine dauerhafte Preisregelung über.

Folgende Verträge sind von der Übergangsvereinbarung betroffen:

·        LEGS 1991G02 Sauerstofftherapie

·        LEGS 1991G09 Beatmung

·        LEGS 1991G10 Tracheostoma

·        LEGS 1991G11 Monitoring

·        LEGS 1991G38 CPAP

·        LEGS 1991G47 Bilevel-ST


Veröffentlicht am 16.09.2024

Dringende Wartungsarbeiten am ORTHEGROH-Partnerportal

Hinweis

Sehr geehrte ORTHEGROH-Nutzer, 

Im Zeitraum von 

Freitag, 20.09.2024 18:00 Uhr bis Montag, 23.09.2024 06:00 stehen dringend notwendige Wartungsarbeiten für die Server der ORTHEGROH-Plattform an.

In dieser Zeit kann es vorkommen, dass Ihnen das Portal nicht wie gewohnt rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Veröffentlicht am 16.09.2024

gesund.de

Reminder: ORTHEGROH gesund.de Webinar-Einladung

Hinweis

Gemeinsam mit gesund.de lädt die ORTHEGROH exklusiv zu einem Webinar ein, in dem Sie nicht nur alles über gesund.de und die Mehrwerte für Sanitätshäuser erfahren, sondern auch ausreichend Zeit haben, dem gesund.de-Team Ihre Fragen zu stellen.

Termin: Am 18.09.2024 - 16 bis 17 Uhr


Veröffentlicht am 12.09.2024

AOK Bremen/Bremerhaven

PG 14 CPAP und Sauerstoff - temporäre Zuschläge

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.12.2024 verlängert.

LEGS Sauerstoff: 15 04 232 
LEGS CPAP: 15 04 C14 


Veröffentlicht am 05.09.2024

gesund.de

ORTHEGROH Gesund.de Webinar-Einladung

Hinweis

Gemeinsam mit gesund.de lädt die ORTHEGROH exklusiv zu einem Webinar ein, in dem Sie nicht nur alles über gesund.de und die Mehrwerte für Sanitätshäuser erfahren, sondern auch ausreichend Zeit haben, dem gesund.de-Team Ihre Fragen zu stellen.

Termin: Am 18.09.2024 - 16 bis 17 Uhr

August 2024


Veröffentlicht am 29.08.2024

BARMER

Reha-Vertrag: Hinweise zu Elektrorollstühlen mit elektrischen Verstelloptionen

Hinweis

Die Barmer weist auf die vertraglichen Regelungen bei Elektrorollstühlen mit elektrischen Komponenten hin. Dies bezieht sich auf die Elektrorollstühle der Produktarten 18.50.04.0 und 18.50.04.1, die mit elektrischen Komponenten ausgestattet sind und wofür ein höherer Vertragspreis vereinbart ist. Die Unterscheidung erfolgt über die Produktbesonderheitennummer:

  • ohne elektrische Verstelloptionen: 0000000000
  • mit elektrischen Verstelloptionen: 0403000000

Um eventuelle Rückforderungen durch die Krankenkasse zu vermeiden, bitten wir Sie um entsprechende Beachtung. 


Veröffentlicht am 29.08.2024

GWQ ServicePlus AG

Bertelsmann BKK

Änderung Versorgungsmodell Bertelsmann BKK

Hinweis

Für die Bertelsmann BKK wird mit Wirkung zum 01.10.2024 eine Anpassung für das Versorgungsmodell im bestehenden Rehatechnik-Vertrag LEGS 1991G27 - Mobilitätshilfen der GWQ Service Plus AG erfolgen. Entsprechend erfolgt ab Oktober für eine neue Versorgung oder die Fortsetzung einer bestehenden Versorgung mit Patientenliftern die Beantragung und Abrechnung der Pauschale. Bereits vor Oktober erteilte Genehmigungen behalten Ihre Gültigkeit.

Die neue Liste der teilnehmenden Kassen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Veröffentlicht am 15.08.2024

Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020

Hinweis zum Umgang bei Rückforderung von MwSt-Beträgen bei Fallpauschalen

Hinweis

Derzeit kontaktieren einige Krankenkassen Leistungserbringer und fordern eine Rückzahlung von zu viel erstatteten Mehrwertsteuerbeträgen für den Zeitraum der temporären Mehrwertsteuersenkung in 2020. Weitere Hinweise und unsere Handlungsempfehlung finden Sie im beigefügten Dokument.


Veröffentlicht am 08.08.2024

BARMER

Reha-Vertrag - Anpassung der FAQ-Liste zu Paket 2

Hinweis

Für die Standardgreifreifenrollstühle sowie die Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle (Hilfsmittelnummern 18.50.02.0/18.50.02.2) hat die Barmer zwei verschiedene Versorgungspauschalen vorgesehen. Die höhere Pauschale greift bei einer Sitztiefe von über 44cm. Zur Klarstellung, wann die höhere Pauschale abgerechnet werden kann, wurde die Thematik in der FAQ-Liste ergänzt.


Veröffentlicht am 01.08.2024

AOK Bayern

PG 05, 20 und 23 - Korrektur

neuer Vertrag Hinweis

Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen zum 01.08.2024.
Die korrigierten Preise sind gelb markiert. 

Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich nur noch die anhängende Vertragsversion.

Juli 2024


Veröffentlicht am 11.07.2024

DAK Gesundheit

Reha

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Bedauerlicherweise müssen wir die Verhandlungen mit der DAK zum Reha-Vertrag als gescheitert ansehen.
Das Preisniveau der bereits neu geschlossenen Reha-Verträge mit anderen Kostenträgern liegt deutlich über dem letzten Angebot der DAK. 

Gerade in der PG 18 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sind die Differenzen zu groß und entsprechen nicht unseren Vorstellungen einer wirtschaftlichen Versorgung.
Auch die Verträge, die von der DAK zum Beitritt angeboten werden und von anderen Verbänden bzw. Leistungserbringern geschlossen wurden, wird die EGROH-Service GmbH nicht zeichnen.

Bitte beachten Sie, dass die alten, an die EGROH angelehnten Verträge, zum 30.09.2024 seitens der DAK gekündigt werden.
Sollten Sie sich für einen Beitritt der bereits im MIP vorhanden Verträge entscheiden, prüfen Sie bitte genau, ob Sie zu diesen Konditionen versorgen können. 

Juni 2024


Veröffentlicht am 27.06.2024

BIG direkt gesund

Hilfsmittelplattform für eKV und Vertragsbeitritte

Änderung Hinweis

Die BIG direkt gesund hat den Vertrag zur Nutzung einer Online-Plattform zur Einreichung elektronischer Kostenvoranschläge für Hilfsmittel und zur Verwaltung des Hilfsmittelpools nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesetzeskonform ausschreiben müssen.

Die Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH (Medicomp) aus Ludwigshafen erhielt im Ergebnis des Vergabeverfahrens den Zuschlag. 

Somit wird zum 1. Juli 2024 ein Wechsel vom bisherigen Anbieter HMM Deutschland GmbH (ZHP) zur Medicomp (MIP) erfolgen. 

Für Leistungserbringer, die in der Vergangenheit ausschließlich den Online-Beitrittsmanager auf der ZHP.X3-Plattform für Vertragsbeitritte und Vertragseinsichten zu BIG und IKK-Verträgen genutzt haben, besteht nun die Notwendigkeit, für den Zugang zu Verträgen einen MIP-Account anzulegen. 

Die Registrierung kann ab sofort  (https://www.mip-ekv.de) erfolgen. Zugriffe auf BIG-Verträge bestehen ab dem 01.07.2024

Dieser Account ist kostenfrei, und in der Anlage ist die Prozedur der Einrichtung erläutert.

Für Leistungserbringer, die bereits einen Zugang zum MIP-Vertragsmanager besitzen, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. 

Generell gilt, dass Ihre Vertragsbeitritte und somit die Vertragsverhältnisse Bestand haben und Sie nichts weiter hierzu unternehmen müssen.


Veröffentlicht am 13.06.2024

AOK Baden-Württemberg

elektronische Lageranfrage (eLA)

Hinweis

Die elektronische Lageranfrage (eLA) sowie die ergänzenden Liefervorgaben zur eLA wurden in einer aktualisierten Fassung im Fachportal für Gesundheitspartner (GPP) (Link siehe unten) veröffentlicht. Wesentliche Änderung sind technische Verbesserungen im PDF-Formular sowie Anpassung der ergänzenden Liefervorgaben um Probleme bei der Anlieferung im eKVA-Verfahren zu minimieren.

Aus technischen und prozessualen Gründen kann eine Datenannahme veralteter Dokumente nach dem 01.10.2024 nicht garantiert werden (vgl. § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Abs. 1 der RV-Reha).

Es wird empfohlen, die Umstellung auf die aktuellste Version 1.2 zeitnah anzugehen, damit ggf. auftretende Probleme in der Umsetzung rechtzeitig gelöst werden können. 


Veröffentlicht am 13.06.2024

GKV-Spitzenverband

Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Wie bereits am 23.05.2024 berichtet, wird die EGROH mit dem GKV-SV keinen Vertrag abschließen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in dem Beitrag vom 23.05.2024. 

Nun hat der GKV-Spitzenverband einen dritten Vertrag zum 01.06.2024 veröffentlicht. Eine Übersicht über die in den Verträgen geregelten Preisen finden Sie im Anhang. 

Für einen Beitritt zu diesem Vertrag ist daher die Anlage 5 aus dem entsprechenden Vertragsdokument (siehe Link) auszudrucken und unter Angabe/Ankreuzen des einschlägigen AC/TK unterschrieben an den GKV-Spitzenverband zu senden. (Post oder Email)

Mai 2024


Veröffentlicht am 23.05.2024

BARMER

Wichtige Informationen zur Umsetzung des Reha-Vertrags 2023

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer möchte über einige Themenbereiche informieren, bei denen aufgrund der bisherigen Erfahrungen Optimierungsbedarf in der Umsetzung durch die Leistungserbringer erforderlich ist. 
Wir haben die Themen im Anhang zusammengefasst. 

Themen u.a. sind: 

  • Standard-/Leichtgewichtrollstühle mit größerer Sitztiefe
  • Nutzungserklärungen bei Folgepauschalen
  • Zusatzangaben bei der Antragstellung
  • Weitergeltung des Vertrags RT 2016 für Teilbereiche
  • Dringende Bearbeitung offener Vorgänge im Bereich Rückholungen / Einlagerungen / HM-Checks
  • Rückkauf


Veröffentlicht am 16.05.2024

spectrumK

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis Änderungsvereinbarung

Zum 01.04.2024 trat die 3. Änderungsvereinbarung des Kompressionsvertrages in Kraft. Leider haben wir vermehrt die Information erhalten, dass Kostenvoranschläge nicht vertragskonform eingereicht werden.

Insbesondere folgende Fehler wurden uns gemeldet:

  • Produktbesonderheiten fehlen bzw. werden falsch angegeben
  • LEGS wird nicht angegeben bzw. ist fehlerhaft
  • Hilfsmittelnummer wird falsch angegeben
  • Hilfsmittelkennzeichen ist falsch, z.B. 00 statt 12 bei Zubehör

Infolgedessen kommt es zu Ablehnungen, welche sowohl für die Krankenkasse als auch für Sie Mehraufwand nach sich zieht.

Wir bitten Sie daher um einen reibungslosen Ablauf im eKV-Verfahren und freuen uns über eine zeitnahe Umsetzung.


Veröffentlicht am 16.05.2024

BARMER

Korrekturen und Hinweise zum Vertrag RT 2023

Änderung Hinweis

An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:

  • Paket 2: Preisanhang 2.18.3: Korrektur der Bezeichnung zur Produktart 18.50.04.1 von Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung in Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit direkter, elektromechanischer Lenkung.
  • Paket 3: Im Anhang 2b – Arbeitswerte bei manuellen Rollstühlen – stand zur Bezeichnung „Lenkrolle gebremst oder ungebremst erneuern oder aus-/ einbauen“ unter Abrechnungspositionsnummer „noch zu vergeben“. Die korrekte Positionsnummer an dieser Stelle lautet 18.00.99.4009.
  • Paket 3a und Protokollnotiz Rückkauf: Korrektur der Produktarten 18.46.02.0/18.46.02.1 auf 18.46.03.0/18.46.03.1 in Ziffer 11 (6).

Außerdem erhalten Sie FAQ-Listen zu den verschiedenen Teilbereichen des Vertrags. Hier sind hilfreiche Informationen zur Vertragsumsetzung zusammengefasst. Diese können Sie dem Anhang entnehmen und finden Sie darüber hinaus auch im ORTHEGROH-Portal beim Vertrag unter "Ergänzende Unterlagen" hinterlegt.

April 2024


Veröffentlicht am 25.04.2024

AOK Niedersachsen

PG 23 Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze

Hinweis

Im Zuge der aktuellen Vergütungserhöhung für Orthesen (PG 23) wird die Genehmigungsfreigrenze der PG 23 zum 01. Mai 2024 auf 265,00 Euro netto pro ärztlicher Verordnung angepasst. Eine redaktionelle Anpassung in der Preisdatei soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.


Veröffentlicht am 18.04.2024

DAK Gesundheit

PG 14 Mobile Sauerstoffkonzentratoren - Hinweise zur Einlagerung

Hinweis

Die DAK informiert, dass zum 01.05.2024 die Vorgaben zur Einlagerung der folgenden Hilfsmittel angepasst werden:

  • 14.24.06.1 tragbare Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow (JSB)
  • 14.24.06.2 tragbare Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow und kontinuierlichem Flow (JSC)
  • 14.24.06.3 mobile Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow (JSD)
  • 14.24.06.4 mobile Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow und kontinuierlichem Flow (JSE)
  • 14.24.06.5 tragbare/ mobile Sauerstoffkonzentratoren bis 5 kg (JSF)

Die oben genannten Hilfsmittel dürfen zum Stichtag nur noch aufbereitet, also sofort wiedereinsatzfähig, eingelagert werden. 

Nähere Informationen können Sie dem Schreiben der DAK entnehmen.


Veröffentlicht am 11.04.2024

Online-Talk von Noventi / azh

Sie haben Fragen? Noventi / azh antwortet!

Hinweis Allgemeine Information

Noventi / azh stellt sich Ihren Fragen zur Modernisierung der Kundenkommunikation und der Abrechnungsprozesse:

  • Wie sieht es aktuell aus?
  • Was sind die Ziele, bis wann werden die Modernisierungen umgesetzt sein und wie sehen diese aus?
  • Erklärung zum aktuellen Bearbeitungsstand der Rezeptabrechnungen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und sprechen Sie im Online-Talk per Microsoft-Teams mit Key Accounter Ralf Kulitzcher als langjährigem Insider.

Gerne können Sie uns auch bereits vorab die Fragen, die Sie dringend beantwortet haben wollen, übermitteln. Wir werden diese - natürlich anonym - an Herrn Kulitzscher weiterleiten, damit er im Online-Talk gezielt auf diese Themen eingehen kann.

Termine:

  • Dienstag, 23.04.2024 um 14:00 Uhr oder
  • Donnerstag, 25.04.2024 um 11:30 Uhr

Für die Anmeldung zu einem der beiden Termine folgen Sie bitte der Verlinkung.


Veröffentlicht am 04.04.2024

Wir versorgen Deutschland

Branchenumfrage 2024

Hinweis

Liebe Mitglieder, 

wir stehen in der Hilfsmittelversorgung vor großen Herausforderungen. Die Auswirkungen der multiplen Krisen der letzten Jahre, hohe Preissteigerungen, bürokratischer Aufwand, die schleppende Digitalisierung sowie der Fachkräftemangel belasten die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke. Gleichzeitig wird seit über einem Jahr über Reformen in der Hilfsmittelversorgung
diskutiert. Eine Debatte, in der sich „Wir versorgen Deutschland“ mit dem Reformkonzept der Leitverträge klar für eine bürokratiearme, wirtschaftliche und zugleich qualitativ hochwertige Versorgung positioniert hat.

Um Ihre Interessen als zentraler Leistungserbringer in der politischen Diskussion gegenüber der Bundesregierung und anderen Versorgungsbereichen klar vertreten zu können, sind wir als Verband auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bereits in den Jahren 2022 und 2023 konnten wir mit den Ergebnissen unserer WvD-Branchenumfragen politische Entscheidungsträger für unsere Anliegen gewinnen und öffentliche Aufmerksamkeit generieren. 

Wir möchten Sie daher bitten, uns auch in diesem Jahr durch Ihre Teilnahme an der Umfrage als Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in eines Betriebes in einem der WvD-Mitgliedsverbände dabei zu unterstützen, Ihre Interessen und die unserer Branche politisch zu vertreten. 

Über den beigefügten Link können Sie ab sofort an der WvD-Branchenumfrage teilnehmen.  Die Umfrage endet am Montag, den 15. April um 16:00 Uhr. Bitte füllen Sie die Umfrage nur einmal aus, auch wenn Sie mehrmals zur Teilnahme aufgefordert werden. 

Die Ergebnisse werden zeitnah nach Abschluss der Umfrage von „Wir versorgen Deutschland“ ausgewertet. Selbstverständlich halten wir Sie darüber auf dem Laufenden. 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

März 2024


Veröffentlicht am 28.03.2024

AOK Nordwest

PG 14 CPAP - Ruhendstellung des Verfahrens "Widerruf des Genehmigungsverzichts"

Hinweis

Die AOK Nordwest teilt mit, dass der Widerruf des Genehmigungsverzichts für Folgeversorgungen zum 31.03.2024 bei CPAP in Verbindung mit einer Gerätenutzung unter 1.460 Stunden im Jahr oder 4 Stunden täglich im Durchschnitt bis zum 31.05.2024 ruhend stellt.

Das bedeutet, vor dem 01.06.2024 ändert sich für Sie nichts.

Das Schreiben der AOK Nordwest finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 28.03.2024

spectrumK

Abrechnungs-Information OT-Vertrag PG 24/38

Hinweis

Mit der 6. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag stellte die Kasse letztes Jahr die Armprothetik auf die PG 38 um. Diese wurde bis dahin noch unter Pseudonummern der PG 24 geführt.

Mit Wirkung zum 01.06.2023 wurde das Preisblatt zur Anlage 3e Armprothetik ausgetauscht. Seit diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die 38er Positionen. Gleichwohl wurde den Leistungserbringern eine Übergangsfrist eingeräumt, in der sie bereits genehmigte oder sich im Genehmigungsprozess befindliche Versorgung noch mit den 24er Positionen abrechnen konnten. Diese Frist ist bereits zum 31.10.2023 abgelaufen.

Eine Genehmigung und Abrechnung der Armprothetik unter den Pseudonummern 24.00.xx.x ist nicht mehr vertragskonform.

Die Leistungserbringer haben daher im Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren zur Armprothetik ausschließlich die Positionen der PG 38 wie vertraglich geregelt anzuwenden. Die 24er Positionen werden künftig zurückgewiesen.

LEGS 15 00 002


Veröffentlicht am 28.03.2024

AOK Rheinland/Hamburg

Reha

neuer Vertrag Hinweis

Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 01.04.2024 neue Reha-Verträge (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, (19 kein EGROH-Vertrag) 20, 22, 33) veröffentlicht. 
Aktuell befinden sich die 8 Verträge bei uns in Prüfung. 

Bitte beachten Sie, dass die derzeit zwischen der AOK und EGROH geltenden Reha-Verträge ungekündigt sind. 

Reminder: Die Zahlung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ ist bis zum 31.03.2024 befristet und wird von der Kasse nicht weiter fortgeführt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 21.03.2024

AOK Bremen/Bremerhaven

PG 14 CPAP und Sauerstoff - temporäre Zuschläge

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 30.09.2024 verlängert. 

LEGS Sauerstoff: 15 04 232 
LEGS CPAP: 15 04 C14 


Veröffentlicht am 21.03.2024

AOK Rheinland/Hamburg

Wegfall der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge"

Hinweis

Die Zahlung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ ist bis zum 31.03.2024 befristet und wird von der Kasse nicht weiter fortgeführt.


Veröffentlicht am 14.03.2024

Spitzenverband der Pflegekassen

Vertrag "zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel"

KündigungHinweis

Der GKV-Spitzenverband versendet derzeit Kündigungen für den Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" zum 30.06.2024. Wir stehen aktuell in Verhandlungen mit dem GKV-SV zur Vereinbarung eines neuen Vertrages.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 14.03.2024

HMM Deutschland GmbH

Veränderte Rechnungsstellung seit Januar 2024

Hinweis

Bei der Rechnungsstellung der HMM-Rechnungen wird es ab der Januar-Rechnung 2024 zu einer Umstellung kommen: im Zuge einer Prozessvereinfachung erhalten Sie künftig die Rechnung direkt von HMM.

Der vereinbarte EGROH-Rabatt wird dabei natürlich auch berücksichtigt.

Februar 2024


Veröffentlicht am 29.02.2024

BITTE BEACHTEN! AOK Bayern

PG 24 prothetische Versorgungen

Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen in der PG 24 – prothetische Versorgungen gegenüber der AOK Bayern unbedingt folgendes:

  • Wenn eine 10-Steller-Position für das Einzelprodukt im Hilfsmittelverzeichnis (HMVZ) vorhanden ist, ist dieser 10-Steller einzureichen.
  • Wenn im HMVZ keine 10-Steller-Position vorhanden ist, ist der 7-Steller mit „900“ aufzufüllen.
  • Für Hilfsmittel, die direkt abgerechnet werden können, ist bei der Direktabrechnung gleichermaßen vorzugehen.

Die Anlieferung ausschließlich von 7-Steller-Positionen erzeugt bei der AOK Bayern immer einen immensen und vermeidbaren Aufwand.


Veröffentlicht am 29.02.2024

GWQ ServicePlus AG spectrumK

Stammdatenpflege im Onlinebeitrittsmanager "OBM"

Hinweis

Die GWQ und spectrumK haben einen neuen Onlinebeitrittsmanager (OBM) entwickelt. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stammdaten zu pflegen und zu aktualisieren:

  • Kontaktmöglichkeiten für Versicherte (Telefon, Webseite, E-Mail etc.),
  • Öffnungszeiten,
  • Bundesweite Versorgung (je Vertrag),
  • Versand (je Vertrag),
  • Barrierefreiheit,
  • Notdienstangebot,
  • Schulungs- und Beratungsangebote,
  • Möglichkeit für Hausbesuche.

Da diese Informationen auch Versicherten zur Verfügung gestellt werden können, können Sie sich unter www.onlinebeitrittsmanager.de registrieren und Ihre Daten dort aktualisieren und pflegen.

Durch den Onlinebeitrittsmanager ändert sich an den Möglichkeit des Beitritts zu EGROH-Verträgen nichts; Beitrittswünsche können Sie uns wie gewohnt zusenden.


Veröffentlicht am 08.02.2024

AOK Niedersachsen

Vereinfachte Regelungen der Genehmigungspflicht

Hinweis

Die AOK Niedersachsen verzichtet ab sofort auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen in den folgenden Bereichen:

  • Versorgungen von Versicherten in Pflegeheimen, Hospizen und Einrichtungen der Behindertenhilfe: die Sonderregelungen zur allgemeinen Genehmigungspflicht entfällt; für entsprechende Versorgungen gelten bis auf Widerruf die Regelungen zur Genehmigungspflicht und zum Genehmigungsverzicht entsprechend der in der Häuslichkeit versorgten Versicherten.
  • PG 05: Kompressionsbrustbandagen (Hilfsmittelnummer 05.11.04.1) - auch zusammen mit einer medizinisch notwendigen Wechselversorgung
  • PG 10: Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Unterarmauflagen (Hilfsmittelnummer 10.46.04.0) - bei Neuversorgung oder Wiedereinsatz

Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf durch die AOK Niedersachsen.


Veröffentlicht am 01.02.2024

eRezept

Ausstellung von Hilfsmittel-Rezepten im elektronischen Format

Hinweis

Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung von eRezepten für Arzneimittel verpflichtend. Nach dem Willen des Gesetzgebers können und dürfen ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel per eRezept verordnet werden, Hilfsmittel sind vom Anwendungsbereich der elektronischen Verordnung bislang explizit ausgenommen. 

Aktuell häufen sich die Beschwerden über Hilfsmittel, die fälschlicherweise elektronisch verordnet werden. 
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die E-Verordnungen für Hilfsmittel sind noch nicht gegeben. Die Verordnungen sind daher rechtswidrig und auch technisch nicht lesbar bzw. abrechenbar.
Wir empfehlen Ihnen, die Ärzte in Ihrer Umgebung bereits im Voraus darauf hinzuweisen, dass Hilfsmittel ausschließlich über den Weg des Musters 16 (Rosa Rezept/Papier) zu verordnen sind. 

Im Anhang finden Sie ein Muster-Schreiben. 


Veröffentlicht am 01.02.2024

HEK Hanseatische KK

PG 17 Kompressionstherapie Festbeträge - Hinweise zur Abrechnung

Hinweis

Die HEK hat im Bereich der PG 17 die Festbeträge vertraglich nicht vereinbart. Auf Nachfrage haben wir von der HEK die Information erhalten, dass diese grundsätzlich per Kostenvoranschlag zu beantragen sind und nicht mehr genehmigungsfrei abgerechnet werden können.

Januar 2024


Veröffentlicht am 25.01.2024

HMM Deutschland GmbH

Veränderte Rechnungsstellung ab Januar 2024

Hinweis

Bei der Rechnungsstellung der HMM-Rechnungen wird es ab der Januar-Rechnung 2024 zu einer Umstellung kommen: im Zuge einer Prozessvereinfachung erhalten Sie künftig die Rechnung direkt von HMM.


Veröffentlicht am 25.01.2024

AOK Plus

Genehmigungsfreiheit für Folgeversorgung von Einlagen bei schweren Fußfehlformen

Hinweis

Die AOK Plus vereinfacht die Abrechnung von Einlagen bei schweren Fußfehlformen (Hilfsmittelnummer: 08.03.07.0).

Ab 1. März 2024 – es gilt der Tag der Verordnung - können Sie Folgeversorgungen für diese Einlagenart direkt abrechnen.

Das bedeutet für Sie:

  • Die erstmaligen Versorgungen mit Einlagen bei schweren Fußfehlformen bleiben genehmigungspflichtig – es gelten die vertraglichen Regelungen wie gehabt weiter. Nutzen Sie bitte das korrekte Verwendungskennzeichen „00“.
  • Alle Folgeversorgungen mit Einlagen bei schweren Fußfehlformen können ab Verordnungsdatum 1. März 2024 direkt abgerechnet werden. Ein Kostenvoranschlag/eine Genehmigung ist nicht mehr nötig. Bitte beachten Sie dabei die korrekte Angabe des Vertragspreises und das Verwendungskennzeichen „04".
  • In Einzelfällen, in denen vertraglich geregelte Versorgungszeiträume nicht eingehalten werden, ist die AOK PLUS berechtigt, einen Kostenvoranschlag zur  Genehmigung auch für die Folgeversorgung anzufordern.

Der LEGS 15 13 T00  ist weiterhin gültig.


Veröffentlicht am 18.01.2024

BARMER

Reha-Vertrag - Korrekturen und Protokollnotiz Rückkauf

Änderung Hinweis

An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:

  • Betten-/Einlegerahmen: Beantragung der Kurzzeitpauschale mit LKZ 08 (vorher LKZ 03)
  • Anpassung der Beschreibung der Wiedereinsatzbeschreibung bei Paket 3 Ziffer 1.9
  • Abrechnungspositionsnummer für Zubehör der PG 20 nach Ablauf von 6 Monaten wurde auf 20.00.99.0003 korrigiert

Darüber hinaus wurde mit der Barmer eine Protokollnotiz für die Rückkaufregelung vereinbart. Der Rückkauf kommt nur bei Hilfsmitteln in Betracht, bei denen eine Genehmigung im alten Vertrag als Kauf erfolgte, im neuen Vertrag sind die Hilfsmittel jetzt aber als Fallpauschale geregelt. 


Veröffentlicht am 11.01.2024

Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020

Hinweis zum Umgang bei Rückforderung von MwSt-Beträgen bei Fallpauschalen

Hinweis

Derzeit kontaktieren einige Krankenkassen Leistungserbringer und fordern eine Rückzahlung von zu viel erstatteten Mehrwertsteuerbeträgen für den Zeitraum der temporären Mehrwertsteuersenkung in 2020. Weitere Hinweise und unsere Handlungsempfehlung finden Sie im beigefügten Dokument.


Veröffentlicht am 04.01.2024

mkk meine krankenkasse (ehem. VBU)

BKK VBU wird mkk – meine Krankenkasse

Hinweis

Die BKK VBU wird zum Jahreswechsel in mkk – meine Krankenkasse umbenannt.

Dezember 2023


Veröffentlicht am 14.12.2023

BARMER

Reha-Vertrag - Hinweise zur Vertragsumsetzung

Hinweis

Im Zuge der Vertragsumsetzung möchten wir Sie gerne noch auf die Protokollnotiz zu den Genehmigungsfreigrenzen hinweisen. Aus dieser ist ersichtlich, dass u.a. für Rollatoren, Deltaräder, Standardgreifreifenrollstühle und Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle im Rahmen der Fallpauschale (Paket 2) für Erst- und Folgepauschalen keine Genehmigung (auch keine Versorgungsanzeige) gestellt werden muss. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Protokollnotiz.

Darüber hinaus hat uns die Barmer darauf hingewiesen, dass für die Toiletten- und Duschrollstühle vermehrt Abrechnung mit der falschen Laufzeit eingereicht werden. Die Laufzeit für die Erst- und Folgepauschale, u.a. für den Toilettenrollstuhl, beträgt im neuen Reha-Vertrag 36 Monate.

Zum besseren Verständnis der Vertragspakete 1, 2, 3 und 3a haben wir eine Erläuterung der Pakete erstellt. Diese Erklärung können Sie dem Anhang entnehmen und finden Sie darüber hinaus auch im ORTHEGROH-Portal beim Vertrag unter "Ergänzende Unterlagen" hinterlegt.

November 2023


Veröffentlicht am 30.11.2023

ORTHEGROH-Forum

Reminder: Gemeinsamer Austausch

Hinweis

Liebe ORTHEGROH-Nutzer und Nutzerinnen,

seit einiger Zeit gibt es schon unser neues Tool, das ORTHEGROH-Forum.
Dort können Sie sich untereinander austauschen, Fragen stellen und sich gegenseitig eine Stütze in der Vertragswelt rund um Versorgungen, Abrechnungen etc. sein. 
Nutzen Sie das Forum, um Ihr Wissen zu teilen, andere Leistungserbringer aufzuklären oder informieren Sie sich selbst. Oftmals ist eine Antwort von anderen Leistungserbringern, die selbst täglich den praktischen Teil absolvieren und schon Erfahrungswerte gesammelt haben, sehr hilfreich. 
Einträge und Diskussionen bleiben dort erhalten und Sie können sie jederzeit wieder aufrufen oder ergänzen.

Um das Forum nutzen zu können, klicken Sie auf die Kachel FORUM, vergeben sich einen Benutzernamen und legen los. 


Veröffentlicht am 27.11.2023

Präqualifizierung

PÜG stellt Präqualifizierung zum 31.12.2023 ein

Hinweis

Die PÜG mbh wird zum Jahreswechsel 2023 auf 2024 – zum 31.12.2023 – ihre Tätigkeit im Bereich Präqualifizierung einstellen. 

Um eine reibungslose Übernahme durch eine neue PQ-Stelle zu gewährleisten, empfehlen wir, sich sofort eine neue akkreditierte Präqualifizierungsstelle zu suchen.

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link. 

Oktober 2023


Veröffentlicht am 30.10.2023

ORTHEGROH-Portal

Neues im Portal

Hinweis

Ab sofort können wir Ihnen im ORTHEGROH-Portal neue Funktionen zur Verfügung stellen! Dabei handelt es sich um:

  • Archivierte Verträge
  • Vertragsanbahnungen
  • Preislisten im Excelformat downloadbar

Zu den archivierten Verträgen:

  • Einsehbar unter dem Reiter "Vertragswesen"
  • nicht mehr gültige Verträge können bis zu 6 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit eingesehen werden

Zu den Vertragsanbahnungen:

  • Einsehbar unter dem Reiter "Vertragswesen"
  • aktuelle von den Krankenkassen veröffentlichte Vertragsanbahnungen inkl. weiterer Hinweise, wie z.B. ob die EGROH ein Angebot abgegeben hat oder sich in Verhandlungen befindet, können eingesehen werden

Zu den Excel-Preislisten:

  • über "Alle Verträge" können Sie alle Preislisten auf einen Klick downloaden
  • über die Vertragsansicht können Sie über den Reiter "Anlagen/PG" die Preisliste je Vertrag downloaden
  • die Excel-Preislisten können Sie bspw. zur Weiterleitung an Ihren Branchensoftwareanbieter verwenden


Veröffentlicht am 26.10.2023

BARMER

Vorab-Info: neuer Reha-Vertrag ab 15.11.2023

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH befindet sich aktuell in Vertragsverhandlungen mit der Barmer, die sich in den abschließenden Schritten befinden.

Geplanter Vertragsstart ist der 15.11.2023. Es wird ein Neubeitritt notwendig sein.

Grundsätzlich ist für die Anwendung der Vertragspreise das Verordnungsdatum maßgeblich. Bei Folgepauschalen orientiert sich die Anwendung der neuen Preise jedoch an der jeweiligen Laufzeit. An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher empfehlen mit der Beantragung von Pauschalen, die zum 14.11. oder später ablaufen, bis zum Vertragsstart 15.11.2023 zu warten. 

Den Vertrag sowie die dazugehörigen Beitrittsdokumente werden wir in Kürze veröffentlichen.


Veröffentlicht am 26.10.2023

GKV-Spitzenverband

Stoma-Weiterbildung: Wegfall der Weiterbildungspflicht für OT/OTM

Hinweis

Laut den Empfehlungen nach §126 SGB V ist seit 10.10.2023 die Verpflichtung zur Weiterbildung im Bereich Stoma PG 29 für die Mitarbeitenden und fachlichen Leiter entfallen, die eine abgeschlossene Ausbildung als Orthopädietechniker oder Bandagist haben, oder OT- bzw. Bandagisten-Meister sind.


Veröffentlicht am 12.10.2023

DAK Gesundheit

Reha-Vertrag

Hinweis

Wie bereits berichtet, hat die EGROH ein eigenständiges, vom Schiedsspruch losgelöstes Angebot abgegeben. 

Zwischenzeitlich liegt uns ein erstes Gegenangebot der DAK vor und die Verhandlungen sind angelaufen.

Wie die DAK uns mitteilte, hat sie die ehemaligen Verträgen, die in MIP als "angelehnt an (...)" angegeben waren, gekündigt. Die an die EGROH angelehnten Verträge sind von der Kündigung wohl ausgenommen, da wir aktuell in Neuverhandlungen sind. 


Veröffentlicht am 05.10.2023

IKK classic

PG 50 - Bett- und Beistelltisch

Hinweis

Die IKK classic möchte noch mal darauf aufmerksam machen, dass die Abgabe der Bett- und Beistelltische (50.45.04.0 - Kauf)  genehmigungsfrei erfolgen kann.

Diese wurde im Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln der PG 50, LEGS 19 00 104, vereinbart.

Bedauerlicherweise werden häufig Kostenvoranschläge hierzu eingereicht, welche abgelehnt werden. Dies führt zu unnötigen Rückfragen und Verärgerungen der Leistungserbringer.


Veröffentlicht am 05.10.2023

AOK Bremen/Bremerhaven

PG 23 Orthesen u. PG 24 Beinprothetik

Hinweis

Die AOK versendet momentan Informationsschreiben der beiden o.g. Verträge an alle Vertragspartner, so auch an EGROH. Laut dem Schreiben muss dem Vertrag zum 01.10.2023 neu beigetreten werden, da der Vertrag einseitig beendet worden sei. Zum Beitritt werden die bereits bekannten Verträge angeboten. 

Weder von Seiten der EGROH noch gegenüber der EGROH wurde der Vertrag gekündigt; somit haben die Verträge weiterhin Gültigkeit. 

In Absprache mit der Kasse, muss die EGROH nicht erneut dem identischen Vertag beitreten. Gleiches gilt für die EGROH und ORTHEG-Vertragspartner. 

LEGS 15 04 A23 und 15 04 A24

August 2023


Veröffentlicht am 17.08.2023

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen - Einhaltung der vertraglichen Regelungen

Hinweis

Im Anhang finden Sie wichtige Informationen zum oben genannten Vertrag.

Juli 2023


Veröffentlicht am 13.07.2023

AOK Niedersachsen

Rahmenvertrag Reha – Anpassung der Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis

Der gemeinsam geschlossene Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V definiert Genehmigungsgrenzen (in der Anlage 2, Ziffer 1). Abweichend hiervon verzichtet die AOK Niedersachsen ab sofort für die im Anhang aufgeführten Produktbereiche auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen.

Juni 2023


Veröffentlicht am 22.06.2023

Wir versorgen Deutschland

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ kündigt rechtliche Schritte an, sollten die Apotheken einseitig von der Hilfsmittel-Präqualifizierung befreit werden.

Hinweis

WvD prüft Verfassungsbeschwerde gegen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll der Änderungsantrag zur einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung im Rahmen der Beratungen zum ALBVVG diese Woche beschlossen werden. „Wir versorgen Deutschland“ kündigt für diesen Fall an, rechtliche Schritte gegen diese Regelung zu prüfen.

Wir haben in der öffentlichen Anhörung zum ALBVVG eindringlich vor einer einseitigen Entlassung der Apotheken aus der Präqualifizierung gewarnt“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Dass diese nun trotzdem kommen soll, stellt eine klare Verletzung der Grundsätze des freien und gleichen Marktzuganges im Hilfsmittelbereich dar. Gesetzlich Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass die strengen Regeln bei der Abgabe von Hilfsmitteln überall gleichermaßen gelten. Diese einseitige und sachfremde Bevorteilung der Apotheken zu Lasten aller übrigen Leistungserbringer werden wir nicht hinnehmen und daher rechtliche Schritte bis hin zur Verfassungsbeschwerde prüfen.“

Hintergrund:

Im Zuge seiner Beratungen über das ALBVVG hatte der Bundesrat in einem sachfremden Änderungsantrag eine einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung gefordert. WvD hatte in seiner öffentlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 12. Juni 2023 eindringlich vor den negativen Auswirkungen einer solchen Regelung auf die bundesweite Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich gewarnt sowie auf die rechtlichen Einwände gegen die einseitige Privilegierung der Apotheken in der Hilfsmittelversorgung hingewiesen. Die finale Beschlussfassung des ALBVVG im Bundestag erfolgt voraussichtlich am Freitag dieser Woche in der 2./3. Lesung.

EGROH als Mitglied von "Wir versorgen Deutschland" unterstützt das Vorgehen von WvD.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 22.06.2023

hkk Handelskrankenkasse

Verlängerung der temporären Preissteigerungen (Reha)

Hinweis

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) bis zum 30.09.2023 gegen sich gelten. 


Veröffentlicht am 15.06.2023

DAK Gesundheit

Reha - Angebot EGROH

Hinweis

Wie bereits berichtet, hat die DAK zum 01.05.2023 einen neuen Vertrag mit einem einzelnen Leistungserbringer im Bereich Reha geschlossen, den die EGROH nicht zeichnen wird. 

Die EGROH hat der DAK inzwischen ein eigenes Angebot unterbreitet.

Über die weitere Entwicklung der Verhandlungen halten wir Sie auf dem Laufenden. 

Mai 2023


Veröffentlicht am 17.05.2023

DAK Gesundheit

Neue Reha-Verträge mit Leistungserbringer

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Die DAK hat mit einem einzelnen Leistungserbringer zum 01.05.2023 Verträge im Reha-Bereich geschlossen. 

EGROH wird diesen Verträge nicht beitreten. 

Sollten Sie sich für einen Beitritt entscheiden, so beachten Sie bitte, dass es sich nicht um einen Komplett-Rehavertrag handelt (Badewannenlifter, Rollatoren, Rollstühle, Toilettenrollstühle sind nicht vertraglich geregelt).

Wir werden der DAK in Kürze  ein eigenes Angebot unterbreiten.

Für einen eventuellen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

April 2023


Veröffentlicht am 03.04.2023

Neues im ORTHEGROH-Portal

Hinweis

Liebe ORTHEGROH-Nutzer und Nutzerinnen,

sicherlich haben Sie bereits die neue Startseite entdeckt! Wir freuen uns, Ihnen ein neues Tool anbieten zu können: das "ORTHEGROH-Forum".

Mit diesem Forum bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in die Vertragswelt der Kassenverträge einzubringen und sich und Ihre Erfahrungen mit anderen ORTHEGROH-Nutzern auszutauschen.

Stellen Sie Ihre Fragen rund um die Themen Verträge, Produkte, Seminare etc. Helfen Sie so anderen Nutzern mit Ihrer Antwort oder informieren Sie sich einfach, indem Sie aktuelle Diskussionen lesen.

Um das Forum nutzen zu können, klicken Sie einfach auf die Kachel FORUM, vergeben Sie sich einen Benutzernamen und schon können Sie loslegen.

Fragen zu administrativen Prozessen innerhalb des Vertragsmanagements, wie z.B. zum Beitrittsverfahren zu Verträgen, richten Sie bitte weiterhin an die Vertragsabteilung.

März 2023


Veröffentlicht am 23.03.2023

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 08 Einlagen

Hinweis

Aus gegebenen Anlass möchten die KKH nochmals darauf hinweisen, dass seit dem 01.12.2022 zur Beantragung und Abrechnung von Einlagen ausschließlich der LEGS 1999N81 zu verwenden ist.

Weiterhin ist zu beachten, dass Einlagen mit Festbeträgen genehmigungsfrei direkt abgerechnet werden können und für die Zusätze das Kennzeichen 05 zu verwenden ist.


Veröffentlicht am 23.03.2023

spectrumK

BKK Scheufelen

TENS-/Inko-Mess Vertrag - aktualisierte Kassenliste

Änderung Hinweis

Wir möchten Sie hiermit über den Wechsel des eKV-Dienstleisters bei der BKK Scheufelen informieren. Ab dem 01.04.2023 arbeitet die BKK Scheufelen mit medicomp / MIP statt mit HMM Deutschland / ZHP zusammen. Bitte beachten Sie diese Umstellung bei Ihrer Abrechnung.

Anbei lassen wir Ihnen daher die aktualisierte Fassung der Krankenkassenliste zukommen.


Veröffentlicht am 09.03.2023

AOK Rheinland/Hamburg

Kostenvoranschlagsverfahren PG 17 Kompression

Hinweis

Die AOK hat festgestellt, dass im Bereich der flachgestrickten Strumpfversorgungen die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit oftmals nicht eingehalten werden und verweist daher auf die vertragliche Regelung:

Bei der Erstversorgung eines Versicherten mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Versorgungsart 00 = Neulieferung) ist zwingend ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen. Folgeversorgungen (Versorgungsart 10 = Folgeversorgung/Nachlieferung) sind grundsätzlich 
genehmigungsfrei, es sei denn, es ergeben sich Versorgungsänderungen aufgrund einer Statusänderung oder der Gesamt-Preis für die Versorgung 
(Strumpf + mögliche Zusätze) ist höher als die Erstversorgung abzüglich des Aufschlags für eine Erstversorgung.

Die AOK Rheinland/Hamburg teilt daher mit, dass künftig eingestellte Kostenvoranschläge für Folgeversorgungen mit dem Hinweis "Direktabrechnung" abgewiesen werden.


Veröffentlicht am 02.03.2023

AOK Nordwest

Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Nordwest verlängert die Frachtkostenzuschläge nicht über den 28.02.23 hinaus, sodass ab sofort keine Abrechnung der Zuschläge mehr möglich ist.

Februar 2023


Veröffentlicht am 23.02.2023

Präqualifizierungsstelle QVH

Einstellung des Betriebes zum 31.03.2023

Hinweis

Die Akkreditierung der QVH Service GmbH war seit März 2022 ausgesetzt. Nun hat sich die PQ-Stelle dazu entschieden, ihre Tätigkeit zum 31.03.2023 einzustellen.

Um eine reibungslose Übernahme durch eine neue PQ-Stelle zu gewährleisten, empfehlen wir, sich sofort eine neue akkreditierte Präqualifizierungsstelle zu suchen. Diese finden Sie z.B. in dem beigefügten Link, indem Sie als Suchbegriff "Präqualifizierung" eingeben.


Veröffentlicht am 23.02.2023

PG 29 Stoma

Weiterbildung Stoma erforderlich

Hinweis

Verpassen Sie nicht die Frist zur Teilnahme an der verpflichtenden Weiterbildung für fachl. Leitungen für den Versorgungsbereich 29A "Stomahilfen"

Gemäß den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes „für die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens benannte fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A Stomahilfen, sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen“, ist eine verpflichtende Weiterbildung eingeführt worden. In den Empfehlungen heißt es weiter:

„Erstmalig muss diese Weiterbildung von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. 
Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-) Präqualifizierungen und Überwachungen erbracht werden.

Die EGROH bietet diese Weiterbildung - nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes - an folgenden Terminen an:

22. - 25.05.2023 

oder  

04. - 07.09.2023

Weitere Infos finden Sie unter dem beigefügten Link oder seminare@egroh.de


Veröffentlicht am 23.02.2023

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Temporäre Frachtkostenzuschläge

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die IKK - Die Innovationskasse (ehem. Nord) gewährt rückwirkend vom 15.11.2021 bis zum 30.06.2023 Frachtkostenzuschläge.

Details über die Frachtkostenzuschläge können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.

Nachberechnungen bereits abgerechneter Leistungen sind möglich.

LEGS: 15 90 100


Veröffentlicht am 10.02.2023

TK Techniker Krankenkasse

Zuschläge für Mehrkosten - neue Preiszuschläge ab 01.02.2023

Änderung Hinweis

Zum 01.02.2023 gewährt die Techniker Krankenkasse für die folgenden Verträge neue prozentuale Preiszuschläge:

  • "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" - LEGS 15 99 70X
  • Dekubitus - LEGS 15 99 117
  • Reha - LEGS 15 99 6XX

Die neue Vereinbarung ab 01.02.2023 sieht die folgende Veränderung vor:

  • LKZ 02: Erhöhung der Zuschläge von 20% auf 30%
  • LKZ 08: Erhöhung der Zuschläge von 10% auf 15%
  • LKZ 18: Zuschläge i.H.v. 30%

Rollatoren und Toilettenrollstühle werden ab dem 01.02.2023 von den Zuschlägen ausgenommen und mit neuen Vertragspreisen versehen. 

Weitere Details können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen. 

Maßgeblich für die Anwendung der Preiszuschläge ist das Verordnungsdatum.


Veröffentlicht am 09.02.2023

AOK Rheinland/Hamburg

PG 24 Beinprothesen

Änderung Hinweis

Für die PG 24 Beinprothesen hat die AOK Rheinland/Hamburg eine neue Preisvereinbarung veröffentlicht, da drei Positionen korrigiert werden mussten:

  • Seite 14 „24.00.04.0101 – Interims-Knieexartikulations Prothese Vollkontaktschaft mit suprakondylärer Kondyleneinfassung für Weichwandinnenschaft oder flexiblem Innenschaft“ erhält die neue Gebührenpositionsnummer 24.00.04.0102
  • Seite 81 „24.79.07.2 – Stumpfkissen/Distalcup“ erhält die neue Gebührenpostionsnummer 24.00.79.0720
  • Seite 81 „24.99.99.9999 – Individuelle Kalkulation für vertraglich nicht geregelte Beinprothesen und Reparaturen“ erhält die neue Gebührenpositionsnummer 24.00.99.2222

LEGS: 15 20 P24

Januar 2023


Veröffentlicht am 23.01.2023

AOK Sachsen-Anhalt

"Frachtkostenzuschläge"

Hinweis

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet seit dem 01.01.2023 temporäre Frachtkostenzuschläge an. 

Die Regelung gilt jedoch nur für die Leistungen, die bis dato nicht abgerechnet wurden und ist bis zum 30.06.2023 befristet. 

Betroffen sind folgende Verträge:

  • Kranken- und Pflegebetten (15 14 320)
  • Reha DLV Versorgungspauschalen (15 14 319)
  • Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen (15 14 325)

Die Zuschläge finden Sie im Anhang und im ORTHEGROH-Portal. 


Veröffentlicht am 19.01.2023

BKK LV Bayern BKK LV Süd

Reha & Homecare - Die 3. Nachtragsvereinbarung

Hinweis

Die 3. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) trat zum 01.07.2022 in Kraft und war bis zum 31.12.2022 befristet. 

Der BKK Landesverband hat bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen, ob die 3. Nachtragsvereinbarung verlängert wird. 

Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 12.01.2023

AOK Plus

OT-Vertrag - Neue Preise für die PG 08

Änderung Hinweis

Die AOK Plus hat zum 01.01.2023 neue Preise für die Einlagenversorgung vereinbart. Dabei wurden die Vergütungen für die sensomotorischen Einlagen der Kinderversorgung und der Einlagen für schwere Fußfehlformen angepasst.

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum.

LEGS: 15 13 T00


Veröffentlicht am 12.01.2023

HEK Hanseatische KK

PG 32 CPM-Schienen - neue Preise ab 01.01.2023

Änderung Hinweis

Gemäß § 4 Abs. 4 der Anlage 1 werden die Preise für den Vertrag über CPM-Schienen (PG 32) jährlich um 2% angehoben.

Laut Vertrag gelten nun für alle neuen Verordnungen, die ab dem 01.01.2023 ausgestellt werden, neue Preise. Den aktuellen Vertrag mit den ab dem 01.01.2023 geltenden Preisen finden Sie anbei.

LEGS: 19 98 332


Veröffentlicht am 10.01.2023

Rahmenempfehlungen zu § 127 Abs. 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

Verpflichtung zum elektronischen Kostenvoranschlag?

Hinweis

Bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben zum elektronischen Kostenvoranschlag.


Veröffentlicht am 05.01.2023

AOK Plus

2. Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag Reha

Hinweis

Die AOK Plus hat eine 2. Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln geschlossen. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum bzw. für Versorgungspauschalen ab Januar 2023.

Die 2. Übergangsvereinbarung gilt bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrages.

LEGS: 19 13 Rxx (Sachsen), 19 16 Rxx (Thüringen) xx=PG


Veröffentlicht am 05.01.2023

Mercedes-Benz BKK

Umbenennung der Daimler BKK

Hinweis

Am 1. Oktober 2022 wurde die Krankenkasse zur Mercedes-Benz Betriebskrankenkasse umbenannt.

Dezember 2022


Veröffentlicht am 29.12.2022

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 10 Gehwagen und Rollatoren - Weitergeltung der befristeten Preisanpassung

Hinweis Weitergeltung

Aktuell befindet sich die KKH im Gespräch mit dem Hauptvertragspartner. 

Daher lässt die Kasse die aktuellen Preise über den 31.12.2022 hinaus weiterhin gegen sich gelten. Sobald die Gespräche beendet sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.


Veröffentlicht am 29.12.2022

IKK classic

Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die IKK classic verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge nicht über den 31.12.2022 hinaus. 


Veröffentlicht am 22.12.2022

AOK Nordwest

"Frachtkostenzuschläge"

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Nordwest hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 28.02.2023 verlängert. Die Positionen und Vergütungen verbleiben unverändert.


Veröffentlicht am 22.12.2022

MOBIL Krankenkasse

Ergänzungsvereinbarung zum MT-Vertrag

Hinweis

Aufgrund anhaltender Kostensteigerungen in den Bereichen Personal-, Beschaffungs-, Material- und Betriebskosten, passt die Mobil Krankenkasse die Vertragspreise des MT-Vertrages temporär an. Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 15.12.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.05.2023.

ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet. 

Bei einer genehmigungspflichtigen Versorgung ist grundsätzlich das Eingangsdatum des Kostenvoranschlages maßgeblich. Sofern ein Versorgungszeitraum anzugeben ist, ist der Beginn des Versorgungszeitraumes maßgeblich. Bei der genehmigungsfreien Abrechnung ist das Ausstellungsdatum der Verordnung maßgeblich.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 


Veröffentlicht am 22.12.2022

hkk Handelskrankenkasse

Reha-Vertrag - Verlängerung der temporären Preisanpassungen

Hinweis Weitergeltung

Die hkk verlängert die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.

LEGS: 19 91 1XX


Veröffentlicht am 15.12.2022

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik - Beratungsdokumentation

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer, TK und HEK teilen mit, dass es bei dem neuen Schuhtechnik-Vertrag zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Auslegung unseres Vertrages in Bezug auf die Einreichung von Beratungsdokumentationen.

Die Kassen stellen daher die Regelung klar, analog Anlage 1, § 1 "Liefervoraussetzungen" Absatz 8:

Versorgungen nach dieser Anlage sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die unterzeichnete Bestätigung über die Durchführung der Beratung nach § 127 Abs. 4a Satz 1 SGB V ist der Kasse auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für die sonstige personenbezogene Dokumentation über den Verlauf der Versorgung eines Versicherten gilt dies nur, soweit der Versicherte hierin nach vorheriger Information schriftlich eingewilligt hat. Orthopädische Maßschuhe sind mit dem Fertigungsdatum und dem Namen des Leistungserbringers zu kennzeichnen. Das Fertigungsdatum und der Name des Leistungserbringers sind am Schuh sowie auf der Fußbettung zu kennzeichnen. Die dauerhafte und leicht lesbare Kennzeichnung hat unter Angabe des Abgabemonats und des Herstellungsjahres in den Schuhen, vorzugsweise auf dem Quartier oder der Brandsohle mit Schlagstempel, zu erfolgen.

Insofern ist die Bestätigung über die Durchführung der Beratung für die o.g. Kassen keine abrechnungsrelevante Unterlage.


Veröffentlicht am 15.12.2022

Festbeträge

BSG hebt Festbeträge 2017-2020 für Einlagen (PG 08) auf

Hinweis Festbeträge

Mit Urteil vom 07.04.2022 des Bundessozialgerichts (B 3 KR 4/20 R) wurden die Festbeträge für Einlagen für den Zeitraum vom 01.04.2017-31.03.2020 aufgehoben. Die Einlagenfestbeträge müssen nun erneut überprüft und für diesen Zeitraum neu berechnet werden. Begründet wird dies u.a. damit, dass der GKV-Spitzenverband die Festbeträge mittels einer eigenen kalkulatorischen Berechnung festgelegt hatte - das BSG sieht den GKV-SV hierfür aber nicht ermächtigt. 

Dies bedeutet, dass es voraussichtlich eine nachträgliche Anhebung der Einlagen-Festbeträge geben wird, die die Versorgungen betreffen werden, die bereits abgeschlossen sind. Eine Ausnahme bilden hier jedoch Verträge, deren Vergütung Beträge unterhalb der zu diesem Zeitpunkt geltenden Festbeträge vorsahen.

Was können Sie nun tun?

Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie noch keine Nachvergütung geltend machen, da erst die Neuberechnung der Festbeträge für 2017-2020 nach den vom BSG vorgegebenen Kriterien abgeschlossen sein muss. Betriebe, die sich grundsätzlich eine Nachvergütung offen halten wollen, müssen beachten, dass es weitere Folgefragen aufwerfen wird, wie z.B. die konkreten Abrechnungszahlen, Umsatzsteuerkorrektur, Mehrkostenvereinbarungen etc. 

Zu beachten ist auch die Verjährung, da sozialrechtliche Ansprüche nach 4 Jahren zum 31.12. verjähren. Um zu vermeiden, dass die Ansprüche aus 2018 nun verjähren (Ansprüche aus 2017 sind bereits verjährt), sollten die Betriebe, die eine Nachberechnung in Anspruch nehmen möchten, bei den Kostenträgern einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung beantragen, mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 07.04.2022.

Sollten die Kostenträger Ihrem Wunsch auf Verzicht der Einrede der Verjährung nicht nachkommen, kann dies ggf. über eine sozialgerichtliche Feststellungsklage erfolgen.

Ein Verzicht auf Einrede der Verjährung kann die EGROH leider nicht für Ihre Betriebe vornehmen; dies ist Sache jedes einzelnen Betriebes. Bitte beachten Sie die beschriebenen Fragestellungen, die bei einer Nachvergütung aufgeworfen werden.


Veröffentlicht am 08.12.2022

TK Techniker Krankenkasse

Vertragsumsetzung in der PG 31 - Hinweise zur Genehmigungsfreigrenze

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Techniker Krankenkasse teilt mit, dass es insbesondere bei Schuhzurichtungen des Öfteren vorkommt, dass Kostenvoranschläge eingereicht werden, obwohl die Versorgung genehmigungsfrei ist.

Die vereinbarte Genehmigungsfreigrenze in Höhe von 150,- EUR netto gilt je Schuhpaar und ist zu beachten.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

3 Paar Schuhzurichtungen mit einem Verkürzungsausgleich in Höhe von 2 cm links.

Korrekte Übermittlung in der Abrechnung:

  • 2x 31.03.04.1001 (1.Paar)
  • 2x 31.03.04.1001 (2.Paar)
  • 2x 31.03.04.1001 (3.Paar)

So, wie oben aufgeführt ist die Leistung genehmigungsfrei abzurechnen. Entscheidend ist der einzelne Zeilenwert. Ein Zusammenfassen dieser Positionen würde zu einer Abweisung führen, da sie als ein Schuhpaar gewertet würden.

Dieser Hinweis betrifft die Genehmigungsfreigrenze bei der TK. Die BARMER und HEK regeln dies anders.


Veröffentlicht am 08.12.2022

AOK Baden-Württemberg

PG 23 individuelle Orthesen

Hinweis Weitergeltung

Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg über die individuellen Orthesen wurde über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023 verlängert.

LEGS: 1x 01 523


Veröffentlicht am 08.12.2022

BARMER

Reha-Vertrag und PG 11 Dekubitus

Hinweis Weitergeltung

Die Übergangsvereinbarungen mit der Barmer zum Reha-Vertrag (15 98 2xx) und zum PG 11 Dekubitus-Vertrag (15 98 151) laufen zum 31.12.2022 aus.

Die Vereinbarungen werden nun über den 31.12.2022 hinaus verlängert und gelten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Für einen neuen Reha-Vertrag befinden wir uns bereits in Verhandlungen mit der Barmer. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 08.12.2022

GWQ ServicePlus AG

Reha-Vertrag

Hinweis Weitergeltung

Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ ist befristet bis zum 31.12.2022. Nun konnte mit der GWQ eine Verlängerung vereinbart werden, zunächst bis zum 30.06.2023.

LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46


Veröffentlicht am 01.12.2022

BARMER

Zusatzvereinbarung zu MT2-Vertrag und CPAP

Änderung Hinweis

Die Barmer hat die Vertragspreise im MT2-Vertrag und im CPAP-Vertrag (vdek) zum 01.12.2022 erhöht.

Weitere Informationen können Sie den beigefügten Zusatzvereinbarungen entnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass die Preissteigerungen im CPAP-Vertrag nur für die Barmer gilt und nicht für sämtliche dem vdek-Vertrag beigetretenen Krankenkassen.

Die erhöhten Vertragspreise können für Verordnungen ab dem 01.12.2022 (Verordnungsdatum) angewendet werden. Im ORTHEGROH-Portal finden Sie in Kürze die angepassten Vertragspreise (inkl. der Aufschläge).


Veröffentlicht am 01.12.2022

AOK Bayern

Vertrag „Betten“, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeuge

Hinweis

Aufgrund der aktuellen Lieferengpässe bei Pflegematratzen verzichtet die AOK Bayern bis 31. Januar 2023 (Lieferdatum) auf die im Vertrag AC/TK 15 02 545 genannten Qualitätskriterien. Zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der AOK Bayern dürfen auch Matratzen niedrigerer Qualität eingesetzt werden. Wenn möglich, sollten diese Matratzen RG 35 Standard haben oder zumindest die höchstmögliche auf dem Markt verfügbare Elastizität.

November 2022


Veröffentlicht am 24.11.2022

GWQ ServicePlus AG

Übergangsvereinbarung Medizintechnik-Verträge

Änderung Hinweis

Die GWQ ServicePlus AG hebt vom 01.12.2022 bis zum 31.03.2023 die Vertragspreise in den Medizintechnik-Verträgen an.

Zu den Verträgen gehören:

  • Sauerstofftherapie (LEGS 19 91 G02),
  • Beatmung (LEGS 19 91 G09),
  • Tracheostoma (LEGS 19 91 G10),
  • Monitoring (LEGS 19 91 G11),
  • CPAP (LEGS 19 91 G38),
  • Bilevel-ST (LEGS 19 91 G47).

Die Vertragspreise wurden nun temporär um 6% (Sauerstofftherapie) bzw. um 5% (übrige Medizintechnik-Verträge) erhöht. 

Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2022 in Kraft und endet automatisch am 31.03.2023.


Veröffentlicht am 10.11.2022

Knappschaft SVLFG

Aufschlag zum Ausgleich erhöhter Beschaffungskosten

Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG haben für diverse Produktbereiche Aufschläge für die Hilfsmittelversorgung veröffentlicht. Für die EGROH betrifft dies lediglich den Vertrag mit der Versorgung mit Badehilfen PG 04 LEGS 15 90 045. Hier ist seit dem 15.09.2022 bis auf Weiteres ein Aufschlag von 5,00€ auf die jeweilige Versorgung vorgesehen. 

Weitere gewährte Aufschläge können unter dem eingefügten Link eingesehen werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Veröffentlicht am 03.11.2022

AOK Niedersachsen

Temporäre Vergütungszuschläge

Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat die Frachtkostenzuschläge verlängert und ergänzt. 
Ab dem 01.11.2022 sind es "Temporäre Vergütungszuschläge", die bis zum 31.12.2023 gültig sind. 

Im Anhang finden Sie die neue Vereinbarung. 

Oktober 2022


Veröffentlicht am 27.10.2022

hkk Handelskrankenkasse

Abrechnungsrelevante Informationen zur Versorgung mit festbetragsgeregelter Kompressionsware (PG 17)

Hinweis

Bei der Abrechnungsprüfung ist der hkk aufgefallen, dass bei der Rechnungslegung von Zusätzen für festbetragsgeregelter Kompressionsware häufig der LEGS für flachgestrickte Kompressionsware 
angegeben wird. 

Daher bittet die hkk in der zukünftigen Rechnungslegung den richtigen LEGS zu 
verwenden. Dieser ist anhand der Hauptposition auszuwählen. 

Mit der Angabe der falschen LEGS ist keine vollständige Prüfung der Abrechnung möglich, sodass in der Zukunft eine nicht korrekte Einreichung der LEGS, zu einer Absetzung der Abrechnung führen wird.


Veröffentlicht am 27.10.2022

gesund.de

Verschiebung des geplanten App-Updates

Hinweis

Das Update von gesund.de, mit dem auch die Hilfsmittelleistungserbringer an die Gesundheitsplattform angebunden werden sollen, verschiebt sich auf Mitte/Ende November. 

Weitere Informationen zur geplanten Anbindung an gesund.de finden Sie nochmals in den beigefügten Dokumenten - bitte beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Anschreiben an EGROH- und ORTHEG-Betriebe.


Veröffentlicht am 13.10.2022

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Frachtkosten

Hinweis

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2022 verlängert und angepasst. 


Veröffentlicht am 13.10.2022

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 08 und 31 Schuhtechnik

VerhandlungHinweis

Die KKH bietet zur Zeit einen neuen Schuhtechnik-Vertrag zum Beitritt an. Dieser Vertrag wurde nicht von der EGROH verhandelt. 

Wir befinden uns momentan noch in den Verhandlungen und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 13.10.2022

DAK Gesundheit GWQ ServicePlus AG

Neuer OT-Vertrag - verzögerter Import bei GWQ

Hinweis

Bedauerlicherweise hat sich der Import unserer Teilnehmerlisten bei der GWQ stark verzögert. Aufgrund dieser Verzögerung erhielten einige Leistungserbringer Absetzungen (hauptsächlich von der DAK). 

Laut GWQ wurde die Liste am 12.10.2022 eingespielt und die Daten an die teilnehmenden Kassen weitergeleitet.

Bitte reichen Sie Ihre Kostenvoranschläge ab der KW 42 erneut ein. 
Sollte es weiterhin Probleme geben, bitten wir um Information.


Veröffentlicht am 10.10.2022

BKK LV Bayern BKK LV Mitte

Neuer OT-Vertrag - korrigierte Version

neuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat eine korrigierte Version des neuen OT-Vertrages, der seit dem 01.10.2022 gültig ist, veröffentlicht. 

Bitte beachten Sie, dass die Digitalisierung noch ein paar Tage in Anspruch nehmen wird. 
Bitte nutzen Sie vorerst die anhängende PDF-Datei. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis. 


Veröffentlicht am 06.10.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompression

Hinweis

Die Preisanlage der PG 17 wurde seinerzeit bis zum 30.09.2022 befristet. 

Zusätzlich wurde eine dreimonatigen Weitergeltungsfrist vereinbart, sofern keine neue vertragliche Vereinbarung geschlossen worden ist. 

Gespräche mit der GWQ laufen bereits, somit gelten die Preise vorerst bis zum 31.12.2022. weiter.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

LEGS 19 91 G63


Veröffentlicht am 06.10.2022

GKV-Spitzenverband

Letzte Erinnerung: Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Zum 01.01.2022 ist der Versorgungsbereich 03F15 für „Trink- und Sondennahrung“ in Kraft getreten. 
Aufgrund dessen müssen sich Leistungserbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen in 2022 Verträge nach § 127 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung schließen, sich für den o.a. Versorgungsbereich präqualifizieren.
Die Kostenträger haben bisher verschiedene Übergangsfristen gegen sich gelten lassen.

Sollten Sie sich bisher noch nicht für die 03F15 präqualifiziert haben, sollten Sie das umgehend machen. 

Der fehlende Versorgungsbereich führt zu Abmeldungen der betroffenen Verträge und folglich zu Absetzungen aufgrund fehlender PQ. 

Bitte lassen Sie uns Ihre neue Präqualifizierungsurkunde bis zum 31.10.2022 zukommen. 

September 2022


Veröffentlicht am 29.09.2022

IKK classic

Frachtkostenzuschläge verlängert

Hinweis

Die IKK classic verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2022.


Veröffentlicht am 29.09.2022

BARMER

Hotline für Leistungserbringer

Hinweis

Die Barmer will mit ihrer neuen Hotline Leistungserbringern schnell und unbürokratisch weiterhelfen, wenn sie ein Anliegen haben.  

Bei Anfragen zu konkreten Einzelfällen (z.B. Genehmigung, Ablehnung, Kürzung) nutzen Sie bitte weiterhin die Nachrichtenfunktion von zhp.x3. So ist gewährleistet, dass die Anfrage unmittelbar bei der zuständigen Person landet. 

Die Barmer bittet die Leistungserbringer, ihre Institutionskennzeichen bereit zu halten.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr unter 0800 333 06 06 zu erreichen. 


Veröffentlicht am 29.09.2022

Auslaufende Übergangsvereinbarungen

Aktuelle "Wasserstandsmeldung"

Hinweis

Einige Übergangsvereinbarungen, die zum Anfang diesen Jahres geschlossen wurden, laufen zum 31.12.2022 aus. Dem beigefügten Dokument können Sie den aktuellen Stand der Verhandlungen im Reha-Bereich mit den Krankenkassen entnehmen bzw. den Ausblick auf die Verträge für 2023.


Veröffentlicht am 22.09.2022

GKV-Spitzenverband

Aussetzung der Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat als Vertragspartner der Leistungserbringer im Juni  darüber informiert, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung weiterhin bis zum 30.09.2022 nicht angewendet werden müssen.

Aufgrund der nach wie vor zu verzeichnenden Preisschwankungen und –differenzen und der aktuellen Beschaffungssituation bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nicht angewendet werden müssen und von diesen Preisen abgewichen werden kann, wenn eine Versorgung zu ihnen nicht möglich ist. Die Erklärung des GKV-Spitzenverbandes zu den Vertragspreisen gilt nunmehr über den 30.09.2022 hinaus bis auf Weiteres.


Veröffentlicht am 22.09.2022

AOK Baden-Württemberg

PG 23 individuelle Orthesen

Hinweis Übergangsvereinbarung

Für den Bereich der individuellen Orthesen gelten weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (LEGS 1x 01 523) in Verbindung mit den Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarungen vom 01.10.2021.

Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem FOS eine Verlängerung der Übergangsvereinbarung für den Bereich der individuellen Orthesen bis längstens 31.12.2022 vereinbart. Hinsichtlich der Vergütung gelten die Konditionen der Übergangsvereinbarung vom 01.10.2021 weiter.


Veröffentlicht am 08.09.2022

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen bis zum 31.12.2022.


Veröffentlicht am 01.09.2022

AOK Rheinland/Hamburg

Frachtkostenzuschläge verlängert

Hinweis

Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2022. Die Zuschläge können zusätzlich zu den Preiserhöhungen abgerechnet werden.

August 2022


Veröffentlicht am 18.08.2022

BKK LV Mitte

PG 31 Schuhtechnik (Niedersachsen & Bremen)

Hinweis

Dem Vertrag Schuhtechnik (LEGS 16 90 134) können entgegen der ursprünglichen Mitteilung nur Leistungserbringer aus Niedersachsen und Bremen teilnehmen. Er gilt somit nicht bundesweit für alle Leistungserbringer.


Veröffentlicht am 11.08.2022

HAWE-Systems GmbH

Schließung der PQ-Stelle zum 31.12.2022

Hinweis Pressemitteilung

Die HAWE-Systems GmbH stellt zum 31.12.2022 ihre Tätigkeit als akkreditierte Präqualifizierungsstelle ein. 

HAWE-Systems GmbH kündigt deshalb bestehende Präqualifizierungsverträge zum 31.12.2022 wegen Betriebsaufgabe und Firmenschließung.

Um eine reibungslose Übernahme durch eine neue PQ-Stelle zu gewährleisten, empfehlen wir, sich sofort eine neue akkreditierte Zertifizierungsstelle zu suchen.

Auf der Homepage der HAWE-Systems GmbH finden Sie ein PDF-Formular zum Wechsel der PQ-Stelle. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von HAWE (siehe Verlinkung).


Veröffentlicht am 11.08.2022

AOK Nordwest

OTOP - Hilfsmittelmarktplatz

Hinweis

Bereits Anfang des Jahres haben wir die AOK Nordwest bezüglich der Verwendung des Online-Hilfsmittelmarktplatzes "otop" angeschrieben. 

Es handelt sich dabei um einen Versorgungsweg, der gesetzlich nicht 
vorgesehen ist, sodass erhebliche rechtliche Zweifel an einem solchen 
Vorgehen bestehen.

Bedauerlicherweise haben wir bis dato keine Antwort der AOK Nordwest erhalten. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 04.08.2022

GKV-Spitzenverband

Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Erinnerung:

Zum 01.01.2022 ist der Versorgungsbereich 03F15 für „Trink- und Sondennahrung“ in Kraft getreten. 

Sollten Sie zukünftig weiterhin "Trink- und Sondennahrung" in entsprechenden Verträgen mit verschiedenen Kassen versorgen wollen, lassen Sie sich umgehend für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren. 


Veröffentlicht am 04.08.2022

hkk Handelskrankenkasse

Abrechnungsrelevante Informationen zur Versorgung mit Einlagen

Hinweis

Der Vertrag enthält Regelungen zu Liefervoraussetzungen und Nutzungsdauer. Aktuell akzeptiert die hkk aus Kulanz, neben den vertraglichen Regelungen, eine Versorgung von Einlagen auf der Berechnungsgrundlage eines Kalenderjahres. 

Diese Kulanzregelung wird ab dem 01.09.2022 vollständig entfallen. 

Ab diesem Zeitpunkt ist die vertragliche Regelung zwingend zu beachten und einzuhalten. Zur Verdeutlichung hat die hkk Ihnen ein Berechnungsbeispiel angefügt: 

Berechnung des Versorgungsanspruchs auf Basis der vertraglichen Regelung: 
1. Versorgung im April 2022 
2. Versorgung im Oktober 2022 
3. Versorgung möglich ab April 2023 

Berechnung des Versorgungsanspruchs auf Basis eines Kalenderjahres (Kulanzregelung): 
1. Versorgung im April 2022 
2. Versorgung im Oktober 2022 
3. Versorgung möglich ab Januar 2023 

Eine vorzeitige Versorgung wird zu einer Absetzung der Abrechnung führen. Der LEGS lautet 19 92 156.

Juli 2022


Veröffentlicht am 28.07.2022

AOK Nordost

PSA-Zuschussregelung

Hinweis

Die AOK Nordost beendet die aktuelle PSA-Zuschussregelung (ausschließlich für Hilfsmittelversorgungen in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen) zum 31.07.2022.


Veröffentlicht am 28.07.2022

BARMER TK Techniker Krankenkasse

FAQ-Liste (OT-Vertrag)

Hinweis

Im Anhang finden Sie eine aktuelle FAQ-Liste zum OT-Vertrag der Barmer und TK. 


Veröffentlicht am 21.07.2022

BIG direkt gesund

Adressänderung

Hinweis

Der Landesverband Berlin der BIG direkt gesund und somit der Rechtssitz der BIG direkt gesund wird mit Wirkung vom 01.08.2022 verlegt.
Bitte nutzen Sie bei Schriftverkehr die nachfolgende neue Adresse ab dem 01.08.2022. Telefon und Faxverbindungen der Mitarbeiter ändern sich NICHT. 

BIG direkt gesund, Landesverband Berlin 
Markgrafenstr. 22 
10117 Berlin 


Veröffentlicht am 21.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 04 Badehilfen

Hinweis

Zum 01.08.2022 hat die Knappschaft redaktionelle Änderungen vorgenommen und einen neuen LEGS vergeben. 

Die Positionen 04.40.04.0 (Badeliegen) und 04.40.05.0 (Badewannengriffe) sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen Vereinbarung. 

Neuer LEGS: 15 90 045


Veröffentlicht am 14.07.2022

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphologie

KündigungHinweis

Wie bereits berichtet, haben wir den Knappschaft PG 17 Lymphologie-Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt. 

Die Knappschaft hat bereits seit Anfang diesen Jahres einen neuen Vertrag auf dem Markt, den die EGROH ebenfalls als unwirtschaftlich betrachtet.  

Der Abschluss eines neuen bzw. wirtschaftlichen Vertrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich nicht vor Herbst in Kraft treten. 

Sollten Sie für die Übergangszeit einen Vertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft. 


Veröffentlicht am 14.07.2022

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Frachtkosten

Hinweis

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2022.


Veröffentlicht am 07.07.2022

Knappschaft SVLFG

Angepasster Rahmenvertrag ab 01.07.2022

Änderung Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG hat den Rahmenvertrag zu den Verträgen angepasst. Der neue Rahmenvertrag gilt für EGROH-Betriebe ab dem 01.07.2022 und beinhaltet die folgenden neuen Regelungen:

  • Das Medizinproduktegesetz wurde am 26. Mai 2021 durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz für alle Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 abgelöst. Alle Referenzen im Vertrag auf das MPG über die Entsprechungstabellen des Anhangs XVII zur MDR sowie des Anhangs XIV zur IVDR wurden in diesem Zusammenhang ausgetauscht.
  • Pflegekräfte haben nach § 40 Absatz 6 SGB XI ab 1. Januar 2022 ein Verordnungsrecht für bestimmte (Pflege-)Hilfsmittel. Die vorgesehene Richtlinie des Spitzenverbandes wird die Einzelheiten regeln, die Knappschaft/SVLFG haben insoweit nur die Passagen ergänzt, die bisher "nur" von ärztlichen Verordnungen gesprochen haben.
  • Anpassung der Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung von Anlagen für laufende Versorgungen (Monats- und Fallpauschalen) haben wir aufgenommen, dass der Leistungserbringer die laufenden Versorgungen mitteilt. Dies ist ebenfalls ein übliches Verfahren.


Veröffentlicht am 07.07.2022

AOK Hessen

Reha, Gehhilfen und Pflegebetten

Hinweis

Die AOK Hessen hat der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik und dem 
Handelsverband Hessen e.V. eine Weitergeltung der zum 30.06.2022 gekündigten Verträge und Nachtragsvereinbarungen bis zum Vertragsabschluss, längstens bis 31.12.2022 bestätigt, so dass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können.

Die übrigen vertraglichen Regelungen und Preisvereinbarungen, die 
nicht in den Nachtragsvereinbarungen mit Gültigkeit ab 01.01.2022 geregelt sind, gelten unverändert bis zum Abschluss des neuen Rahmenvertrages und den dazugehörigen Preisvereinbarungen weiter.

Derzeit kann noch keine Aussage zu einem Vertragsabschluss in der PG 18 getroffen werden. 

Achtung: Die EGROH hat die ALT-Verträge, sowie die Nachtragsvereinbarungen nicht gezeichnet. 

Juni 2022


Veröffentlicht am 30.06.2022

IKK classic

Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die IKK classic verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2022.

 


Veröffentlicht am 30.06.2022

AOK Bayern

Übergangsregelungen verlängert

Hinweis

Seit 1. Januar 2022 bestehen Übergangsvereinbarungen in den Verträgen RT1, RT2, „Betten“, Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen und PG 04/33 – Bade- und Toilettenhilfen mit entsprechenden Preiserhöhungen.

Die Übergangsregelungen wurden nun bis zum 31.12.2022 verlängert. 


Veröffentlicht am 30.06.2022

AOK Bayern AOK Hessen

Hygienepauschale

Hinweis

Die Übergangsvereinbarung für Hygienepauschalen läuft zum 30. Juni 2022 aus. Mit der AOK Bayern wurde vereinbart, dass in allen stationären Einrichtungen und Einrichtungen, in denen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) weiterhin vorgeschrieben ist und dort eine Auslieferung und Abgabe von Hilfsmitteln erfolgt, die Hygienepauschale vorerst weiterhin gilt.

Auch bei der AOK Hessen läuft die Vereinbarung zur Hygienepauschale zum 30.06.2022 aus.

Ob die übrigen Hygienepauschalen, die zum 30.06.2022 auslaufen oder verlängert werden, ist derzeit noch in Klärung.


Veröffentlicht am 30.06.2022

AOK Plus

Hygienepauschalen

Hinweis

Die Hygienepauschalen in Form von generellen Aufschlägen auf die Vertragspositionen für die Produktgruppen 05, 23 und 29 laufen zum 30.06.2022 aus. 


Veröffentlicht am 30.06.2022

Präqualifizierungsurkunde

Bitte prüfen!

Hinweis

Zur Zeit erreichen uns vermehrt Präqualifizierungsurkunden mit versehentlich fehlenden Versorgungsbereichen. 

Bitte prüfen Sie ihre Urkunde genauestens auf Vollständigkeit. 

Fehlende Versorgungsbereiche führen zu Abmeldungen der betroffenen Verträge und folglich zu Absetzungen aufgrund fehlender PQ. 


Veröffentlicht am 23.06.2022

GKV-Spitzenverband

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise nicht angewendet werden müssen, bis zum 30.09.2022

Bis zu diesem Zeitpunkt kann daher weiterhin von den Vertragspreisen abgewichen werden, wenn eine Versorgung zu diesen Preisen nicht möglich ist. Eine entsprechende Information wird auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.


Veröffentlicht am 23.06.2022

AOK Nordost

Verlängerung der temporären Erhöhung der Vertragspreise

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporäre Erhöhung der Vertragspreise vorerst bis zum 30.09.2022. 

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.


Veröffentlicht am 23.06.2022

AOK Niedersachsen

Frachtkostenzuschläge verlängert

Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat die Frachtkostenzuschläge verlängert. Ab dem 01.07.2022 gelten neue Zuschläge, die bis zum 31.10.2022 befristet sind. 


Veröffentlicht am 23.06.2022

hkk Handelskrankenkasse

Verlängerung der temporären Preisanpassungen Reha

Hinweis Übergangsvereinbarung

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) über den 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2022 gegen sich gelten.


Veröffentlicht am 15.06.2022

Bundeskartellamt

Bundeskartellamt befragt Betriebe deutschlandweit

Hinweis

Das Bundeskartellamt führt ein „Kartellverwaltungsverfahren“ durch wegen der „kollektiven Verhandlung von Hilfsmittelverträgen durch Verbände von Leistungserbringern im Bereich Reha". 

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden alle Mitglieder der ARGE Frachtkosten (BIV, CURASAN, EGROH, rehaVital, RSR und SaniAktuell) angeschrieben. 
Die Verbände haben bereits die Anfragen entsprechend beantwortet. 

Nun werden auch einzelne Leistungserbringer, die Mitglieder in einem der o.g. Verbände sind, nach Zufallsprinzip angeschrieben. 

Diesen Betrieben wurde ein Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes förmlich zugestellt. 

Sollte Ihr Unternehmen unter den angeschriebenen Betrieben sein, bitten wir Sie den Fragebogen fristgerecht und wahrheitsgemäß zu beantworten. 

Sie sind dazu verpflichtet, in diesem Verwaltungsverfahren vollständige Angaben zu machen.

Die Mitgliedsbetriebe sind nicht Beteiligte des Verfahrens, dies sind allein die in der ARGE verbundenen Leistungserbringerverbünde. Ihr Unternehmen hat daher nach unserer Kenntnis keine Sanktionen und Konsequenzen zu befürchten. Es geht dem Bundeskartellamt durch das Auskunftsverlangen sehr wahrscheinlich darum, einen noch besseren Überblick zu der Marktstruktur und der Marktabdeckung der an der ARGE beteiligten Leistungserbringerverbünde zu erhalten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.


Veröffentlicht am 10.06.2022

DAK Gesundheit

Reha - Schiedsverfahren

Hinweis

Wie berichtet haben die Vertragsgemeinschaften Anfang März das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angeschrieben und gebeten, das Schiedsverfahren einzuleiten und eine Schiedsperson zu benennen.

Wir haben nun die erwartete Rückmeldung des BAS, mit der für die Benennung vorgeschlagenen Schiedsperson erhalten. 

Beide Parteien haben ca. 4 Wochen Zeit zur Stellungnahme. 
Im Rahmen der Anhörung hat die DAK einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30.06.2022 gestellt.
Die Fristverlängerung wurde vom BAS genehmigt. 

Wir werden Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten. 


Veröffentlicht am 09.06.2022

MOBIL Krankenkasse

Reha - Übergangsvereinbarung bis 31.12.2022 verlängert

Hinweis

Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2022. Im Laufe des zweiten Halbjahres 2022 soll ein neuer Reha-Vertrag mit der Mobil Krankenkasse verhandelt werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 02.06.2022

gesund.de - Anbindung der Hilfsmittelleistungserbringer

Newsletteranmeldung

Hinweis

Die EGROH und die ORTHEG sind derzeit in Gesprächen mit gesund.de, um die Möglichkeit der Anbindung der Hilfsmittelleistungserbringer zu besprechen.

Melden Sie sich für den Newsletter von gesund.de an, um auf dem Laufenden zu bleiben!

Mai 2022


Veröffentlicht am 31.05.2022

AOK Nordost

neue PSA-Zuschussregelung ab dem 01.06.2022

Hinweis

Ab dem 01.06.2022 gilt bei der AOK Nordost eine neue PSA-Zuschussregelung Der bisherige Anwendungsbereich auf die Häuslichkeit des Versicherten entfällt. Um von der neuen PSA-Zuschussregelung Gebrauch machen zu können, muss die Hilfsmittelversorgung zwingend in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen erfolgen und ein direkter Kontakt zum Versicherten muss unumgänglich sein. 

Details entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Schreiben.

Die PSA-Zuschussregelung gilt vom 01.06.2022 (Stichtag: Abgabe des Hilfsmittels) bis zum 31.07.2022.


Veröffentlicht am 23.05.2022

DAK Gesundheit

Reha - Schiedsverfahren

Hinweis

Wie bereits berichtet, befinden sich seit dem 01.01.2022 alle Verbände der ARGE  im Reha-Bereich in einem vertragslosen Zustand mit der DAK.

Die ARGE hat Anfang März das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angeschrieben und  gebeten, das Schiedsverfahren einzuleiten und eine Schiedsperson zu benennen.

Durch coronabedingte Ausfälle sind leider erhebliche Verzögerungen eingetreten.  

Wir erwarten die Rückmeldung des BAS in den kommenden Tagen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 19.05.2022

BARMER

Rückholungen, Einlagerungen und Nachbesserung von Einlagerungsmeldungen über ZHP.X3

Hinweis

Bestandteil der Barmer Verträge ist unter anderem die Rückholung, Einlagerung, Wiedereinsatz oder ggf. Verschrottung von Hilfsmitteln. Die dazu erforderliche Dokumentation erfolgt über den elektronischen Weg der HMM-Plattform (ZHP.X3).

Eine Auswertung der offenen und teilweise ausgeführten Aufträge hat ergeben, dass einige in ZHP.X3 erfasste Rückholungen bzw. Einlagerungen noch nicht abschließend bearbeitet wurden.

Die Barmer hat die betroffenen Mitgliedsbetriebe bereits mehrfach angeschrieben. 

Aus diesem Grund bitten wir Sie ebenfalls, Ihre Vorgänge zu prüfen und gemäß den vertraglichen Regelungen abschließend zu bearbeiten.

Dazu folgende Hinweise:

  • Falls die Rückholung bereits durch Sie erfolgt sein sollte bzw. das Hilfsmittel Ihr Eigentum ist, bitten wir um positive Bestätigung auf der elektronischen Plattform.
  • Sollte eine Rückholung der Hilfsmittel aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bitten wir Sie, dies unter Angabe der Hinderungsgründe direkt in der elektronischen Plattform anzuzeigen (Nachrichtenfunktion). Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen
  • Ist für ein Hilfsmittel kein Wiedereinsatz vorgesehen, so ist die Aussonderung mit einer entsprechenden Begründung auf der elektronischen Plattform zu beantragen (Beispiel: Angabe bei Anti-Dekubitus-Sitzkissen: Zustand 5- nicht wiedereinsetzbar mit dem Hinweis 'ist nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen').
  • Des Weiteren bitten wir die fehlenden bzw. zur Nachbesserung noch offen stehenden Einlagerungsmeldungen nachzuholen.
  • Sollte es vorkommen, dass der Eigentumsvorbehalt fehlerhaft gesetzt wurde, ist die Firma HMM Deutschland GmbH berechtigt diesen zu ändern.

Sollten Sie Probleme bei der Abarbeitung der Vorgänge haben, können Sie über die Nachrichtenfunktion in dem jeweiligen Vorgang, die Probleme schildern.

Bei technischen Problemen in ZHP wendet Sie sich bitte direkt an HMM Deutschland.

Bei allgemeinen Fragen zu den bestehenden Verträgen kann die Anfrage an hilfsmittelmanagement@barmer.de gestellt werden.


Veröffentlicht am 12.05.2022

AOK Niedersachsen

Digitale Rechnungskorrektur möglich

Hinweis

Wie die AOK Niedersachsen mitteilte, können nun über das DAVASO-Portal Einsprüche zu bereits geprüften Rechnungen online eingereicht werden. 

Ein Infoblatt zu den Online-Bearbeitungsmöglichkeiten finden Sie beigefügt.


Veröffentlicht am 12.05.2022

Hygienepauschalen

Übersicht aktualisiert

Hinweis

Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg bis zum 30.06.2022
  • AOK Nordwest bis zum 30.06.2022
  • DAK bis zum 30.06.2022

Die nachfolgend aufgeführten Kassen haben sich gegen eine Verlängerung der Hygienepauschalen entschieden:

  • AOK Sachsen-Anhalt (Regelung ausgelaufen zum 31.03.2022)
  • Mobil Krankenkasse (Regelung ausgelaufen zum 30.04.2022)
  • Novitas BKK (Regelung ausgelaufen zum 31.03.2022)
  • spectrumK (Regelung ausgelaufen zum 31.03.2022)

Die Übersicht über die möglichen Hygienepauschalen auf der Startseite von ORTHEGROH wurde entsprechend aktualisiert.


Veröffentlicht am 05.05.2022

AOK Nordost

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 31.05.2022.

April 2022


Veröffentlicht am 28.04.2022

AOK Rheinland/Hamburg

Frachtkostenzuschläge verlängert

Hinweis

Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2022.


Veröffentlicht am 28.04.2022

AOK Baden-Württemberg

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Zum 01.04.2022 tritt die 3te Preisstaffel des PG 31 Schuhtechnik-Vertrags der AOK Baden-Württemberg in Kraft. 

Die Preise finden Sie ab sofort im Portal. 

LEGS:

  • Orthopädietechnik und Sanitätsfachhandel 15 01 E31
  • Orthopädieschuhtechnik 16 01 E31 
  • Sonstige Vertragspartner 19 01 E31 


Veröffentlicht am 21.04.2022

MOBIL Krankenkasse

PG 50 Pflegebetten

Hinweis

Ab sofort können Pflegebetten mit den Positionsnummern 50.45.01. / 02. / 03. bei der Mobil Krankenkasse über die Reha-Übergangsvereinbarung LEGS 19 92 001 auf Basis der Preise aus der PG 19 abgerechnet werden. Der Vertrag wurde entsprechend ergänzt.

Bitte reichen Sie Ihre Kostenvoranschläge entsprechend ein.


Veröffentlicht am 07.04.2022

MOBIL Krankenkasse

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Mobil Krankenkasse verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 30.04.2022. Ende des Monats wird die Kasse, abhängig vom Infektionsgeschehen, über eine eventuelle erneute Verlängerung entscheiden. 

März 2022


Veröffentlicht am 31.03.2022

BARMER

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Barmer verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschalen bis zum 30.06.2022.


Veröffentlicht am 31.03.2022

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband teilte mit, dass die Geltungsdauer der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert werden und diese Empfehlungen daher zum Ende dieses Monats auslaufen.


Veröffentlicht am 31.03.2022

GKV-Spitzenverband

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat als Vertragspartner der Leistungserbringer bekanntlich im Januar darüber informiert, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rückwirkend ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 weiterhin nicht angewendet werden müssen. 

Aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise nicht angewendet werden müssen, bis zum 30.06.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann daher weiterhin von den Vertragspreisen abgewichen werden, wenn eine Versorgung zu diesen Preisen nicht möglich ist. 


Veröffentlicht am 31.03.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 32 CPM-Schienen

Änderung Hinweis

Die GWQ ServicePlus AG hat die Anlage zum Vertrag über CPM-Schienen aktualisiert und dabei die Versorgungseinteilung in postoperativ und konservativ vorgenommen:

Als postoperativ gelten alle Versorgungen, die in einem Zeitraum von maximal 28 Tagen nach dem operativen Eingriff erfolgen. Alle nach Ablauf dieses Zeitraums beginnenden Versorgungen sind als konservative Versorgungen anzusehen.

Der LEGS lautet 19 91 G05.


Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Hessen

PSA-Regelung verlängert

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 30.06.2022 verständigt.


Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Nordost

PSA-Regelung verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die Zuschussregelung über einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30.04.2022.


Veröffentlicht am 24.03.2022

AOK Bremen/Bremerhaven

Neue Genehmigungsfreigrenzen ab 01.04.2022

Hinweis

Zum 01.04.2022 hat die AOK Bremen/Bremerhaven die Genehmigungsfreigrenzen erhöht.

Konkret wurden die Nettopreise der Gebührenpositionsnummer 99.00.00.0790 Krankenhausbesuch und 99.00.00.0795 Hausbesuch von 17,17 Euro auf 21,00 Euro erhöht.


Veröffentlicht am 17.03.2022

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise

Änderung Hinweis

Die AOK Nordost beteiligt sich ab dem 15.03.2022 anteilig an den aktuell bestehenden pandemiebedingten Fracht-/Rohstoff-/Containerkosten. 

Die Vereinbarung gilt ab dem 15.03.2022 und gilt für alle ab diesem Stichtag eingereichten Kostenvoranschläge bzw. Abrechnungen abgegebenen Hilfsmittel.

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 30.06.2022.


Veröffentlicht am 17.03.2022

AOK Nordwest

AOK NORDWEST, Produktgruppe 05

Hinweis Problematik

Momentan erhalten wir vermehrt Rückmeldungen unserer Mitglieder zu Problemen bei der Abrechnung der Produktgruppe 05 Bandagen. 
Für diese Produktgruppe gibt es derzeit keinen gültigen Vertrag. Die AOK NordWest lässt aber den Vorläufervertrag mit dem LEGS 15 08 050 weiter gegen sich gelten. 
Alle anderen AC/TKs (LEGS) mit der 099 am Ende sind Pseudo-Nummern / Platzhalter und werden von der AOK NordWest abgewiesen. 
Die AOK NordWest hat uns eine Brutto-Preisliste mit allen GPOS, die über das AC/TK 15 08 050 abgerechnet werden können, zur Verfügung gestellt, die wir Ihnen im Anhang senden.


Veröffentlicht am 03.03.2022

Knappschaft

Änderung der Zuständigkeit für Hilfsmittelanträge

Hinweis

Ab dem 07. März 2022 ändern sich die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen. Die bisher in den Zuständigkeitsbereich des Fachzentrums für Hilfsmittel in Herne fallenden Hilfsmittelvorgänge werden neu zugeordnet. Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen ist dann ausschließlich das Fachzentrum für Hilfsmittel in Frankfurt zuständig. Die Hilfsmittelvorgänge der restlichen Bundesländer werden im Fachzentrum für Hilfsmittel in Saarbrücken bearbeitet. Die regionale Zuständigkeit der Fachzentren richtet sich nach dem Wohnort des Versicherten. In der Abrechnung ergeben sich keine Änderungen.

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite www.kbs.de/hilfsmittel

Februar 2022


Veröffentlicht am 24.02.2022

neue Kriterien für enterale Ernährung GKV-Spitzenverband

Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 6 SGB V gelten entsprechend für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung die §§ 126 und 127. Im Rahmen der 14. Fortschreibung, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, wurde der Versorgungsbereich 03F15 „Trink- und Sondennahrung“ in die Empfehlungen nach § 126 SGB V aufgenommen. Daher müssen sich Leistungserbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen in 2022 Verträge nach § 127 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung schließen, sich für den o.a. Versorgungsbereich präqualifizieren.

Entsprechende Eignungskriterien für die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung sind in dem nun neugeschaffenen Versorgungsbereich 03F enthalten.

Sollten Sie zukünftig weiterhin "Trink- und Sondennahrung" in entsprechenden Verträgen mit verschiedenen Kassen versorgen wollen, lassen Sie sich umgehend für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren. Die Kostenträger lassen solange verschiedene Übergangsfristen gelten, die Sie dort erfragen können.


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Hessen

Reha-Verträge

VerhandlungHinweis

Die Marktentwicklungen im Reha-Bereich erfordern neue Preisverhandlungen mit der AOK Hessen. 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.  

Achtung: Die EGROH hat den ALT-Vertrag, aufgrund der unwirtschaftlichen Preise, nicht gezeichnet. 


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Niedersachsen

PG 26 Sitzhilfen

Hinweis

Die AOK Niedersachsen bietet zum 01.03.2022 eine Erhöhung der Vergütung in der Produktgruppe 26 (individuelle Sitzhilfen) an. 

Die Vergütung erhalten eine lineare Preiserhöhung sowie eine Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 60€. 

Für die PG 26 (Teilbereich individuelle Sitzhilfen) ist ein Neubeitritt notwendig! 

Ab dem 01.03.2022 lautet  der LEGS 15 07 373 (Teilbereich individuelle Sitzhilfen).


Veröffentlicht am 17.02.2022

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat eine Protokollnotiz veröffentlicht, die Frachtkostenzuschläge für den Reha-Vertrag regeln.

Die Vereinbarung gilt ab dem 15.02.2022 und ist zunächst bis zum 30.06.2022 befristet.


Veröffentlicht am 10.02.2022

DAK Gesundheit

Information zum aktuellen Stand der Verhandlungen

vertragsloser Zustand Hinweis

Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit der DAK und die Empfehlungen für den Umgang mit dem vertragslosen Zustand.


Veröffentlicht am 10.02.2022

Richtlinie zur Empfehlung von (Pflege-)Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

Hinweis

Seit dem 01. Januar 2022 können Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI im Rahmen ihrer ambulanten Leistungserbringung in gesetzlich bestimmten Versorgungsbereichen Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Näheres können Sie der entsprechenden Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel durch Pflegefachkräfte vom GKV-Spitzenverband entnehmen.


Veröffentlicht am 03.02.2022

BARMER

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Barmer hat die Vereinbarung zur speziellen Hygienepauschale des Stomavertrags bis zum 31.03.2022 verlängert. Somit kann weiterhin die Hygienepauschale i.H.v. 2€ pro Monat und Patient abgerechnet werden.


Veröffentlicht am 03.02.2022

AOK Nordwest

PG 32 CPM-Schienen - Vertragsnachtrag

Änderung Hinweis

Der Vertrag CPM-Schienen mit der AOK Nordwest (LEGS 15 21 732) trat am 01.02.2022 in Kraft. Die AOK hat nun einen Vertragsnachtrag veröffentlicht, der redaktionelle Änderungen enthält. Für die konservative Versorgung mit CPM-Schienen wurde eine Abrechnungsnummer eingeführt.

Januar 2022


Veröffentlicht am 20.01.2022

DAK Gesundheit

Aktueller Sachstand - Reha

Hinweis Problematik

Wie bereits mehrfach berichtet, herrscht bei der DAK im Reha-Bereich seit dem 01.01.2022 ein „vertragsloser Zustand“. Das betrifft nicht nur die EGROH, sondern alle Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft aus BIV-OT, CURA-SAN, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und EGROH. Lassen Sie sich also bitte nicht irritieren, wenn z.B. in den Rubren der von der DAK zum Beitritt angebotenen Verträge noch die Verbandsnamen zu lesen sind: Es gibt derzeit im Reha-Bereich keine Verbandsverträge!

Wir bedauern sehr, dass die ARGE mit der DAK wegen der massiven Kostensteigerungen nicht kurzfristig eine tragfähige Übergangsregelung erreichen konnte, zumal dies mit anderen Kassen (z.B. Barmer, TK, GWQ, auch verschiedenen AOKen, etc.) für das Jahr 2022 sehr wohl gelungen ist.

Allerdings sind die Mitgliedsverbände der ARGE auch nicht bereit, den vertragslosen Zustand einfach hinzunehmen. Deshalb hat die ARGE die DAK zu unverzüglichen Vertrags­ver­hand­lungen nach § 127 Abs. 1 SGB V im Reha-Bereich – also noch im Januar – aufgefordert. Die ARGE ist sich der Problematik bei den Betrieben sehr wohl bewusst und arbeitet mit Hochdruck an einer schnellstmöglichen Lösung.

 

Für den derzeitigen vertragslosen Zustand gilt unverändert:

In § 127 Abs. 3 S. 1 SGB V heißt es: 1Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkasse nach Absatz 1 mit Leistungserbringern bestehen (…), trifft die Krankenkasse eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer; …

Der Gesetzgeber sieht für die Kostenvoranschlagsverfahren beide Vorgehensweisen – elektronisch oder Papierform – vor. (Das wird sich auch mit fortschreitender Digitalisierung nicht ändern.)

Die vertragliche Verpflichtung zum eKV über MIP gilt deshalb nur für die Vertragspartner der DAK, also nicht im vertragslosen Zustand. Wenn die DAK mitteilt, dass Sie verpflichtet seien, elektronische Kostenvoranschläge einzureichen, entspricht das daher nicht der Gesetzeslage.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 20.01.2022

AOK Bayern

Buchungen in MIP - Diskrepanz von Genehmigung und MIP-Beleg

Hinweis

Mit der AOK Bayern wurde vereinbart, dass die zum 01.01.2022 temporär geltenden Preise sich bei genehmigungsfreien Hilfsmitteln nach dem Tag der Abgabe und bei den genehmigungspflichtigen Hilfsmittel nach dem Tag der Verordnung richten.

Das hat zur Folge, dass bei Hilfsmitteln, die noch im Dezember 2021 genehmigt wurden und bei denen erst im neuen Jahr die MIP-Buchung durchgeführt wurde, der MIP-Beleg den höheren Betrag der Vereinbarung ab 01.01.2022 ausweist.

Bisher hat die MIP-Administration der AOK Bayern die Preise entsprechend manuell korrigiert. Aus Gründen der Prozessvereinfachung hat die AOK Bayern die Korrektur eingestellt und ihre Abrechnungsteams darauf hingewiesen, dass für die Übergangszeit der MIP-Beleg von der Genehmigung und Abrechnung abweichen darf.

Die Buchung im MIP-System kann somit mit den neuen Preisen vorgenommen werden, während der tatsächlich genehmigte Preis abzurechnen ist.


Veröffentlicht am 20.01.2022

AOK Nordwest

Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Nordwest hat neue Frachtkostenzuschläge veröffentlicht, die rückwirkend ab dem 01.12.2021 abgerechnet werden können. 

Wir bitten Sie, die Frachtkostenzuschläge in jeden Fall abzurechnen, damit wir bei den weiteren Verhandlungen mit der AOK eine gute Verhandlungsposition behalten!


Veröffentlicht am 20.01.2022

BARMER

Preisanpassungen für die BARMER sind bei DDG hinterlegt

Hinweis

Die BARMER hat vom Abrechnungsdienstleister DDG die Nachricht erhalten, dass alle Preisanpassungen hinterlegt sind.

Die Abrechnung mit Zuschlägen nach Anlage 1 der Sondervereinbarungen ist somit für die BARMER ab sofort für alle Versorgungen (auch für genehmigungsfreie Hilfsmittel) möglich.

Hinweis: Das Rechnungsdatum darf auch vor dem 01.02.2022 liegen.


Veröffentlicht am 13.01.2022

AOK Sachsen-Anhalt TK Techniker Krankenkasse Novitas BKK

Hygienepauschale

Hinweis

Die AOK Sachsen-Anhalt, die Novitas BKK und die Techniker Krankenkasse verlängern die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale bis zum 31.03.2022.


Veröffentlicht am 13.01.2022

AOK Plus

2. Zusatzvereinbarung - Hygienepauschalen

Hinweis

Die AOK Plus hat die Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für die PG 05 (Bandagen),23 (Orthesen) und 29 (Stoma) bis zum 30.06.2022 verlängert.

Die 2. Zusatzvereinbarung finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 12.01.2022

DAK Gesundheit

VORSICHT! - Keine EGROH Reha-Verträge in MIP

Hinweis Problematik

Wie bereits berichtet, befindet sich die EGROH im Bereich Reha in einem vertragslosen Zustand mit der DAK.

Im MIP-System werden Ihnen dennoch EGROH-Verträge zum Beitritt angeboten. 

Bitte beachten Sie, dass diese Verträge nicht die ursprünglichen EGROH-Verträge sind! Die Bezeichnung als EGROH-Vertrag haben wir gegenüber der DAK bereits moniert und warten hier auf eine Nachbesserung.

Die EGROH hatte in Zusammenarbeit mit der ARGE die Verträge gekündigt, da die Verhandlungen bzgl. der stark gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten stagnierten. Die Verträge von SaniAktuell, RSR, CuraSan und rehaVital sind somit ebenfalls gekündigt.

Ergänzender Hinweis:

Da wir uns im vertragslosen Zustand befinden, sind Sie nicht vertraglich verpflichtet, Kostenvoranschläge über MIP einzureichen. Wenn Sie dennoch Kostenvoranschläge über MIP einstellen, erfolgt im Regelfall bei „Nichtvertragspartnern“ eine automatisierte Ablehnung, spätestens jedoch dann, wenn Ihr Kostenvoranschlag z.B. aufgrund massiver Kostensteigerungen von den ehemaligen Vertragspreisen abweicht.

Um zu erreichen, dass Sie Ihre DAK-versicherten Kunden versorgen können, müssen Ihre Kostenvoranschläge aber bearbeitet werden. Dies können Sie jedoch nur dadurch sicherstellen, dass Sie die Kostenvoranschläge in „Papierform“ per Fax/Post/Mail einreichen. Der Gesetzgeber sieht für die Kostenvoranschlagsverfahren beide Vorgehensweisen (elektronisch oder Papierform) vor.

Wir halten Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 10.01.2022

IKK classic

Frachtkostenzuschlag

Hinweis

Die IKK classic hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.06.2022 verlängert. 


Veröffentlicht am 06.01.2022

AOK Bayern

RT3-Vertrag: Neue Preise für Ersatzteile & Reparaturen

Änderung Hinweis

Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Bayern ab dem 01.01.2022 für die Erhöhung der Ersatzteilpreise und der Reparaturen gilt auch für den RT3-Vertrag LEGS: 15 02 548  (Kinderversorgungen). 

 


Veröffentlicht am 06.01.2022

BARMER

Informationen zur Abrechnung von Zuschlägen im Bereich Rehatechnik und Antidekubitus

Hinweis

Die Barmer hat auf Ihrer Homepage weitere Informationen zur Abrechnung der Zuschläge im Bereich Rehatechnik und Antidekubitus veröffentlicht. Auch eine aktuelle FAQ-Liste ist dort zu finden.


Veröffentlicht am 06.01.2022

AOK Hessen

Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygieneaufwendungen

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.03.2022 verständigt.


Veröffentlicht am 06.01.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 31 - Schiedsverfahren durch Vergleich beendet

neuer Vertrag Hinweis

Das neue Jahr startet mit guten Nachrichten: das Schiedsverfahren, das die EGROH in Zusammenarbeit mit der AG Vertrag mit der GWQ geführt hat, konnte durch einen Vergleich beendet werden! Somit haben die Vertragsverhandlungen, die wir im Bereich der PG 31 Schuhtechnik bereits seit 2017 mit der GWQ führen, endlich ein Ende gefunden.

Der Vergleich zwischen der EGROH, AG Vertrag und GWQ sieht das Folgende vor:

  • Vertragsstart wird der 01.04.2022 sein,
  • ab dem 01.04.2022 gilt die spectrumK-Preisstaffel für das Jahr 2022,
  • ab dem 01.01.2023 gilt die spectrumK-Preisstaffel für das Jahr 2023,
  • ab dem 01.01.2024 gilt das spectrumK-Preisniveau plus Grundlohnsummensteigerung (herausgegeben vom GKV-Spitzenverband).

Der nähere Vertragstext befindet sich derzeit noch in der finalen Abstimmungsphase. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Dezember 2021


Veröffentlicht am 23.12.2021

DAK Gesundheit

Reha-Verträge | ergänzende Hinweise zum vertraglosen Zustand ab 01.01.2022

Hinweis

Die DAK hat zwischenzeitlich sämtlichen bisherige Vertragspartner darüber informiert, dass die EGROH die Verträge gekündigt hat und bietet den Leistungserbringern einen Beitritt um die Plattform MIP an.

Eine Entscheidung, ob Sie den von der DAK angebotenen Verträgen beitreten oder nicht, obliegt Ihrer unternehmerischen Entscheidung. Sollten Sie sich gegen einen Vertragsbeitritt entscheiden, kalkulieren Sie in den Kostenvoranschlägen mit für Sie auskömmlichen Preisen, die den derzeitigen Kostenentwicklungen gerecht werden. Nur so können Sie der DAK gegenüber deutlich machen, dass es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist, die Hilfsmittel zu den von der DAK vorgegebenen Konditionen zu liefern.

Bitte beachten Sie auch: Die Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe (Hilfsmittelnummer 02.40.01.3) sind auch vom vertragslosen Zustand betroffen, da diese im Reha-Vertrag geregelt waren.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordost BARMER DAK Gesundheit spectrumK

PSA-Regelungen verlängert

Hinweis

Zahlreiche Kostenträger haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale als Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert. Dazu gehören:

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Nordost
  • Barmer
  • DAK
  • spectrumK

Eine aktuelle Übersicht der Kostenträger, die bei den spectrumK-Verträge an der Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale teilnehmen, finden Sie in den Dokumenten hinterlegt.

Von den restlichen Kostenträgern, die die Hygienepauschalen bis 31.12.2021 bzw. bis zum Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite befristet haben, liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.

Die aktuelle Übersicht der Kostenträger, die eine Hygienepauschale zahlen, finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".


Veröffentlicht am 23.12.2021

Erreichbarkeit über die Feiertage

Hinweis

Die ORTHEG ist am 24.12.2021 und 31.12.2021 geschlossen.

Vom 27.12. - 29.12.2021 sind wir zu unseren normalen Geschäftszeiten erreichbar.

Am 30.12.2021 haben wir wegen Inventur geschlossen und sind nur bedingt zu erreichen, ab dem 03.01.2022 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. 

 

Die EGROH ist am 24.12.2021 und am 31.12.2021 ebenfalls geschlossen. 

Vom 27.12. - 30.12.2021 sind wir zu unseren normalen Geschäftszeiten erreichbar.


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Rheinland/Hamburg

PG 31 Schuhtechnik - Neue Preise ab 01.01.2022

Änderung Hinweis

Die AOK Rheinland-Hamburg hat zum 01.01.2022 die Preise in der Produktgruppe 31 erhöht. Die Preiserhöhungen treten jeweils zum 01.01.2022, zum 01.01.2023 bzw. zum 01.01.2024 in Kraft.

Die Kasse bittet darum, aufgrund der noch erforderlichen administrativen Prozesse, von der Einreichungen von Kostenvoranschlägen vor dem 15.01.2022 abzusehen.


Veröffentlicht am 20.12.2021

DAK Gesundheit

Reha - vertragsloser Zustand ab dem 01.01.2022

vertragsloser Zustand Hinweis

Wie wir bereits berichteten, laufen die Reha-Vertrag der DAK zum 31.12.2021 aus. Die EGROH hatte in Zusammenarbeit mit der ARGE die Verträge gekündigt, da die Verhandlungen bzgl. der stark gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten stagnierten.

Die DAK hat bereits angekündigt, den von der Kündigung betroffenen Mitgliedsbetrieben kurzfristig einen Vertragsbeitritt zum 01.01.2022 anzubieten. Der angebotene Vertrag wird wohl auf Basis des alten Vertrages + Frachtkostenzuschlag für ausgewählte Produkte sein. Die ARGE hatte die Frachtkostenzuschläge abgelehnt, da sie zum einen den tatsächlich entstehenden Teuerungen nicht gerecht werden, zum anderen im Hinblick auf die bereits mit anderen Kostenträgern geschlossenen Vereinbarungen nicht marktfähig sind.

Bitte prüfen Sie vor einem eventuellen Beitritt kritisch, ob aus Ihrer Sicht mit den angebotenen Preiserhöhungen eine wirtschaftliche Versorgung möglich ist. Wir bleiben weiterhin mit der DAK im Dialog, um einen neuen Reha-Vertrag abzuschließen.


Veröffentlicht am 20.12.2021

AOK Sachsen-Anhalt

PG 05 Bandagen

Änderung Hinweis

Die AOK Sachsen-Anhalt hat neue Preise für den Vertrag PG 05 Bandagen veröffentlicht. Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2022.

LEGS: 15 14 313


Veröffentlicht am 20.12.2021

BARMER

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer hat uns gerade mitgeteilt, dass Betriebe der ARGE schon fleißig Folgepauschalen mit Zuschlag beantragen, die keiner Verordnung bedürfen und nach dem 01.01.2022 beginnen. Laut Vertrag ist es auch richtig, dies frühzeitig zu tun. Allerdings ist die Barmer hier in einer Sondersituation. 
Denn das führt zu technischen Problemen, da die Verträge in MIP und folglich auch noch nicht in ZHP umgestellt sind!

Wir bitten, die Einstellung von Anträgen in ZHP generell für Versorgungen ab 01.01.2022 noch etwas zurückzustellen.

Die technische Umsetzung ist in vollem Gange und kann vielleicht schon nächste Woche abgeschlossen werden.

Die Barmer hält uns auf dem Laufenden! 

Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im 
ORTHEGROH-Portal zur Verfügung. 


Veröffentlicht am 20.12.2021

HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Die HEK und die hkk haben uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie die Übergangsvereinbarung, die mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 01.12.2021 vereinbart wurde, ebenfalls akzeptieren. Die hkk lässt die Preise jedoch erst ab dem 01.01.2022 gegen sich gelten!

Somit können Sie die neuen Preise ab dem 01.12.2021 bei der HEK und ab dem 01.01.2022 bei der hkk abrechnen. 


Veröffentlicht am 20.12.2021

hkk Handelskrankenkasse

Pflegebetten

Hinweis

Die hkk hat den Reha-Vertrag um die Pflegebetten ergänzt. Ab dem 01.01.2022 werden die Pflegebetten (Hilfsmittelnummer 50.45.01.1) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelnummer 50.45.03.0) mit einer Pauschale i.H.v. 435,00€ für 24 Monate in den Vertrag mit aufgenommen. Zusätzlich kann in Aufschlag von 10% abgerechnet werden, der im Kostenvoranschlagsverfahren als Aufschlag anzugeben ist. 

Der LEGS für die Pflegebetten lautet 1991106.

Hinweis: Der Pflegebettenvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven und hkk behält weiterhin seine Gültigkeit!

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die bisherigen Vertragsteilnehmer, die die PG 19 abgeschlossen haben, werden automatisch auf den Versorgungsbereich 50 Pflegebetten gemeldet. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch einzulegen, sollten Sie mit der Übernahme der Teilnahmen nicht einverstanden sein.


Veröffentlicht am 13.12.2021

DAK Gesundheit

Drohender vertragsloser Zustand

KündigungHinweis

Die EGROH hat in Zusammenarbeit mit der ARGE Fracht-/Rohstoffkosten die Verträge der DAK zum 31.12.2021 gekündigt. 

Die Intention bestand darin, eine Übergangsvereinbarung mit neuen Vertragspreisen zu schließen, die die stark gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten berücksichtigt. 

Leider verliefen die Verhandlungen bisher ohne Erfolg, sodass nun ab dem 01.01.2022 ein vertragsloser Zustand droht.

Davon betroffen sind die folgenden Verträge:

  • PG 04 Badehilfen (LEGS 19 98 704)
  • PG 10 Gehhilfen (LEGS 19 98 710)
  • PG 11 Dekubitus (LEGS 19 98 711)
  • PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 19 98 718)
  • PG 19 Betten (LEGS 19 98 719)
  • Reha PG 02, 22, 26, 28, 32, 33 (LEGS 19 99 003)

Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden Ihnen noch Tipps an die Hand geben, sollte der vertragslose Zustand eintreten.


Veröffentlicht am 10.12.2021

GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Hinweis

Angesichts der gestiegenen Inzidenzzahlen in Deutschland und der neuen Corona-Virusvariante bedarf es weiterhin besonderer Vorsichtsmaßnahmen insbesondere durch Kontaktreduzierungen. Vor diesem Hintergrund wird die Gültigkeit der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten werden ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60 gilt noch bis zum 31.12.2021. Derzeit liegt noch keine Entscheidung des Gesetzgebers vor, ob diese Frist verlängert wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 09.12.2021

AOK Niedersachsen

Temporäre Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat neue Frachtkostenzuschläge veröffentlicht, gültig ab dem 01.12.2021. Die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist bis zum 30.06.2022 befristet.

Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass die Frachtkostenzuschläge kein Verhandlungsergebnis der ARGE oder der EGROH sind! Wir erachten die Vereinbarung als nicht ausreichend und werden mit der Kasse in Verhandlung treten, um eine Anpassung der Vertragspreise zu erzielen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 09.12.2021

MOBIL Krankenkasse

REHA-Übergangsvereinbarung ab 01.12.2021

Hinweis

Wie bereits am 01.12.2021 berichtet, konnte mit der Mobil Krankenkasse eine Reha-Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2021 geschlossen werden. 

Neben Produktgruppen, die die EGROH vorher nicht vertraglich geregelt hat, ist Folgendes zu beachten: 

  • Die Produkte, die vorher per Versorgungsanzeige eingereicht werden sollten, sind nun genehmigungsfrei.
  • Es sind Genehmigungsfreigrenzen zu beachten.
  • Vorrang Dienstleistungspauschale vor Kauf/Wiedereinsatz/Einlagerung. Es wurde vereinbart, dass für pauschalgeregelten Produkte die Erstpauschale und Folgepauschale vorrangig anzuwenden ist. Sofern im Einzelfall innerhalb dieser Produktarten kasseneigene Produkte zurückgeholt werden oder im Lager des Leistungserbringers Produkte vorhanden sind und wiedereingesetzt werden können, kann in Absprache mit der Mobil Krankenkasse die Versorgung in dieser  Form erfolgen.
  • Es ist keine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Zubehör angegeben. Die Versorgung erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis.
  • Produktarten, die im Kauf vertraglich geregelt sind und wiedereingesetzt werden können, müssen nach Rückholung vor Einlagerung geprüft werden und sind mit dem Zustand „sofort wiedereinsatzfähig“ einzulagern. Sofern Reparaturen oder Ersatzteile notwendig sind, können diese mittels Kostenvoranschlags beantragt werden.
Bitte beachten Sie auch das Folgende: An der Übergangsvereinbarung ist nur ein Gesamtbeitritt möglich - eine Auswahl einzelner Produktgruppen ist nicht möglich!

Die neue Preisliste finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 08.12.2021

GWQ ServicePlus AG

Befristete Übergangsvereinbarung

Hinweis

Mit der GWQ ServicePlus AG konnte zum 01.01.2022 eine Übergangsvereinbarung erzielt werden, die den gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten Rechnung trägt. Das Folgende konnte mit der GWQ vereinbart werden:

  • Preiserhöhung i.H.v. 10% auf die Nettopreise für die Leistungskennzeichen 00, 06, 08, 09, 14, 20
  • Preiserhöhung i.H.v. 15% auf die Nettopreise für das Leistungskennzeichen 02 (Wiedereinsatz).

Die temporäre Preiserhöhung erfolgt für die Produktgruppen 04 (Badehilfen), 10 (Gehhilfen), 11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus), 18 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge), 19/50 (Krankenpflegeartikel) und 33 (Toilettenhilfen).

Ab dem 01.01. gelten die neue Preislisten. Der Leistungszeitpunkt ist maßgeblich für die Abrechnung auf Grundlage der Übergangsvereinbarung. Die Vereinbarung endet zum 31.12.2022.


Veröffentlicht am 06.12.2021

Corona-Krise

2G-Regelung

Hinweis

Wir möchten noch einmal dringend darauf hinweisen, die für Sie einschlägigen Landesverordnungen zu beachten, die wahrscheinlich in den nächsten Tagen noch einmal überarbeitet werden.

Bundesweit einheitlich ist nunmehr jedoch geregelt, dass die „2G-Regelung“ im Einzelhandel gelten soll, sodass nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang dazu haben. Hiervon gelten Ausnahmen, die sich nach dem Wortlaut der damaligen „Bundesnotbremse“ (§ 28b IfSG alte Fassung) richten sollen. Darin waren die Sanitätshäuser neben Apotheken, Drogerien und den übrigen Gesundheitshandwerken explizit als Ausnahme aufgeführt, sodass sie auch in diesem Zusammenhang von der „2G-Pflicht“ ausgenommen sind. Es verbleibt aber bei dem Hinweis, dass die Länder von sich aus strengere Anforderungen erlassen können und von dieser Möglichkeit vereinzelt auch Gebrauch machen werden.
 


Veröffentlicht am 01.12.2021

MOBIL Krankenkasse

REHA-Übergangsvereinbarung ab 01.12.2021

Hinweis

Wir konnten mit der Mobil Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2021 schließen, die sämtliche Reha-Produktgruppen betrifft. In der Übergangsvereinbarung sind u.a. die folgenden Produkte bzw. Produktgruppen geregelt, die die EGROH vorher nicht vertraglich geregelt hat:

  • Badewannenlifter
  • Rollatoren
  • komplette PG 18
  • Lifter
  • Betten
  • Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM-Schienen)
  • Toilettenhilfen

Sämtliche Vertragsteilnehmer des alten Reha-Vertrages (auch Teilnahmen an Teilbereichen) wurden für die Übergangsvereinbarung übernommen und laut aktueller PQ-Urkunde hinterlegt. Ihre aktuelle Teilnahme können Sie unter "Meine Verträge" einsehen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen - es ist jedoch nur ein Widerspruch des gesamtes Reha-Vertrages möglich.


Veröffentlicht am 01.12.2021

AOK Sachsen-Anhalt

PG 24 Beinprothesen - neue Preisstaffel

Hinweis

Zum 01.12.2021 tritt die zweite von drei Preisstaffeln in Kraft. Die Preise sind um 2,5 % gestiegen. 

LEGS: 15 14 338

Die neuen Preise finden Sie im Anhang. 

November 2021


Veröffentlicht am 25.11.2021

GWQ ServicePlus AG

SBK - Siemens BKK

Reha-Vertrag - SBK ändert Versorgungsmodell

Hinweis

Die Siemensbetriebskrankenkasse (SBK) passt zum 01.01.2022 ihr Versorgungsmodell beim Reha-Vertrag an. Dies betrifft die folgenden Verträge:

  • 1991G20 (Badehilfen)
  • 1991G21 (Gehhilfen)
  • 1991G24 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge elektrisch - Pauschale)
  • 1991G25 (Toilettenhilfen)
  • 1991G27 (Mobilitätshilfen)
  • 1991G28 (Sitzhilfen)
  • 1991G29 (Stehhilfen)
  • 1991G30 (Therapeutische Bewegungsgeräte)
  • 1991G42 (Dekubitusversorgung - Pauschale)
  • 1991G43 (Krankenpflegeartikel - Pauschale)

Ab dem 01.01.2022 nimmt die SBK auch am Wiedereinsatz-Modell der GWQ-Verträge teil. Die Rückholung und Einlagerung von Hilfsmitteln, die sich im Eigentum der SBK befinden, erfolgt dann durch den jeweils versorgenden Leistungserbringer. 


Veröffentlicht am 25.11.2021

BARMER

PG 29 Stoma - Ergänzender Hinweis

neuer Vertrag Hinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Anlage "mit Stomatherapeut" die von der EGROH angebotene Schulung für Stomahilfen nicht ausreicht! Die von der EGROH angebotene Schulung ist laut den Präqualifizierungskriterien Voraussetzung für die fachliche Leitung bzw. für die Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfen versorgen. 

Um die Anforderungen aus dem Stoma-Vertrag der Barmer zu erfüllen, benötigen Sie die folgende Schulung:

Der Leistungserbringer beschäftigt eigenes Fachpersonal („Stomatherapeuten/-innen“) mit einer nachgewiesenen Fachweiterbildung Stomatherapie an den in Deutschland bekannten Weiterbildungsstätten mit einem von der FgSKW anerkannten Abschluss (Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde). Stomatherapeuten/-innen mit älteren Qualifizierungen insbesondere nach den Richtlinien der WCET, ECET oder DVET werden anerkannt, soweit die Weiterbildung einen Umfang von mindestens 700 Stunden umfasst. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass in Abhängigkeit von der Anzahl der versorgten Versicherten jederzeit eine ausreichende Anzahl von Fachkräften (in der Regel pro Bundesland mindestens zwei Fachkräfte oder im Umkreis von 50 km mindestens eine Fachkraft) zur Verfügung steht, um eine hochqualifizierte und qualitätsorientierte Versorgung sicherzustellen.


Veröffentlicht am 23.11.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Hinweis

Mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse konnte die ARGE eine umfangreiche Übergangsvereinbarung auf den Weg bringen, um die gestiegenen Produkt-, Fracht- und Rohstoffkosten zu kompensieren! Die Preiserhöhungen beziehen sich auf die gesamte Bandbreite der Reha-Produktgruppen.

Die neuen Preise gelten ab dem 1. Januar bis zum 31., Dezember 2022.

Details werden wir in Kürze veröffentlichen können.


Veröffentlicht am 18.11.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, konnte mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung in der Produktgruppe 31 getroffen werden. Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2021 in Kraft und endet zum 30.11.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine zeitnahe Weiterverhandlung während der geltenden Übergangsvereinbarung wird von beiden Seiten ausdrücklich gewünscht. 

Für die Dauer der Übergangsvereinbarung ist eine durchschnittliche Preissteigerung von 8,07% erzielt worden, unter Zugrundelegung des alten Rahmenvertrages und der alten Fortschreibung. 

Ausschlaggebend für den anzuwendenden Preis ist das Rezeptdatum. Es ist kein Neubeitritt notwendig.


Veröffentlicht am 11.11.2021

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik - Schiedsverfahren begonnen

vertragsloser Zustand Hinweis

Zu den derzeitigen Verhandlungen mit der GWQ in der Produktgruppe 31 möchten wir Ihnen gerne eine Zwischenmeldung geben.

Die EGROH befindet sich seit nunmehr 5 Jahren in Verhandlungen mit der GWQ, um einen Vertrag in der Produktgruppe 31 zu schließen - leider bisher ohne Erfolg.

Die GWQ hatte der Verhandlungsgruppe gegenüber ein Schiedsverfahren eingeleitet. Auf eine Schiedsperson konnte sich bereits geeinigt werden, so dass die drei Monate, innerhalb derer ein Schiedsspruch vorliegen muss, bereits laufen. Wir hoffen, Ihnen Ende Januar das Ergebnis aus dem Schiedsverfahren präsentieren zu können.


Veröffentlicht am 11.11.2021

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Frachtkostenzuschlag

Hinweis

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2021 verlängert. 

Oktober 2021


Veröffentlicht am 29.10.2021

Steigende Fracht- und Rohstoffkosten

Aktuelle "Wasserstandsmeldung"

Hinweis

Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument, dem Sie den aktuellen Stand der ARGE-Tätigkeiten im Zusammenhang mit den steigenden Fracht- und Rohstoffkosten entnehmen können.


Veröffentlicht am 29.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis Weitergeltung

Die EGROH hatte den Schuhtechnik-Vertrag mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.10.2021 gekündigt. Mit den Kassen wurde nun eine Übergangsregelung mit neuen Preisen ab dem 01.12.2021 vereinbart. Somit gelten bis zum 30.11.2021 die derzeit gültigen Preise weiter. 

Über die Details der Übergangsvereinbarung werden wir in Kürze nach durchgeführtem Unterschriftenverfahren berichten.

Ob die Kassen (hkk, HEK und KKH), die einen Vertrag auf Basis des Schuhtechnik-Vertrags der Barmer/TK geschlossen haben, die Übergangsvereinbarung ebenfalls mittragen, befindet sich derzeit noch in der Klärung.


Veröffentlicht am 28.10.2021

hkk Handelskrankenkasse

Ausgleich für gestiegene Kosten

Hinweis

Die EGROH konnte in Zusammenarbeit mit der ARGE eine Regelung bzgl. der gestiegenen Kosten (u.a. durch gestiegene Fracht- und Rohstoffkosten) mit der hkk zum 15.11.2021 vereinbaren. In Kürze werden wir Ihnen näheres dazu berichten können!


Veröffentlicht am 28.10.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Nordost

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost und die AOK Baden-Württemberg haben die Gültigkeit der Hygienepauschalen bis zum 31.12.2021 verlängert. 

Eine Übersicht der aktuell gültigen Hygienepauschalen finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".


Veröffentlicht am 21.10.2021

Frachtkosten - Nutzung der Möglichkeiten zur Abrechnung

Hinweis

Die EGROH hat derzeit mit den folgenden Kostenträgern Vereinbarungen zur Abrechnung eines Frachtkostenzuschlags vereinbart:

  • AOK Niedersachsen,
  • AOK Nordwest,
  • AOK Rheinland/Hamburg,
  • AOK Rheinland/Pfalz-Saarland,
  • IKK classic,
  • Mobil Krankenkasse.

Wir möchten Sie an dieser Stelle an die Möglichkeit zur Abrechnung des Frachtkostenzuschlags erinnern. In den bisherigen Verhandlungen bzgl. der Erhöhung der Vertragspreise haben einige Kostenträger bereits bemängelt, dass die Möglichkeit der Abrechnung des Frachtkostenzuschlags bisher kaum in Anspruch genommen wurde. Diese Tatsache erschweren uns nun die weiteren Verhandlungen, wenn die bisherige Möglichkeit nicht genutzt wird.

Sollten Sie Probleme bei der Abrechnung der Frachtkostenzuschläge haben, so teilen Sie uns dies bitte mit (vertrag@egroh.de). Nur so können wir entsprechende Argumente ggü. der Krankenkasse sammeln.


Veröffentlicht am 21.10.2021

EGROH-Service GmbH - Institutionskennzeichen (IK)

Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass es zwingend notwendig ist, zur Abrechnung mit den Kostenträgern grundsätzlich das entsprechende IK des jeweiligen Betriebes bzw. Betriebsteils oder Standortes zu verwenden, in welchem die Versorgung des Versicherten tatsächlich erfolgt ist. Eine Abrechnung über nur ein IK (z. B. des Hauptbetriebs) ist nicht zulässig und wird von den Kostenträgern kontrolliert und ggf. mit Vertragsstrafen etc. geahndet.


Veröffentlicht am 21.10.2021

DAK Gesundheit

LETZTE AUFFORDERUNG ZUR LAGERBEREINIGUNG 2021

Hinweis

Wir möchten Sie erneut an die durchzuführende Lagerbereinigung erinnern. Die DAK hat hierfür die Frist bis zum 31.10.2021 letztmalig verlängert. Sollten Sie die Lagerbereinigung bis zum Fristablauf nicht durchgeführt haben, werden Ihnen die Hilfsmittel in Rechnung gestellt!

Bitte beachten Sie auch folgendes:

  • Die Lagerbereinigung muss von Ihnen auch durchgeführt werden, wenn Sie keine Hilfsmittel im Pool eingestellt haben. Sollten Sie zwischenzeitlich Hilfsmittel neu in den Pool einstellen, so laufen Sie Gefahr, dass Ihnen dieses von der DAK zurück verkauft wird.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nach durchgeführter Lagerbereinigung in MIP "Lagerbestand verbindlich bestätigen" auswählen. Andernfalls ist aus 
    Sicht der DAK die Lagerbereinigung nicht abgeschlossen.
  • Führen Sie die Lagerbereinigung nicht nur theoretisch, sondern auch physisch durch. Sollte nach der Lagerbereinigung bspw. Merkmale oder die Zustandsbeschreibung nicht passen, so kann es auch im Nachhinein noch zu Rückverkäufen kommen.

Am 01.11.2021 wird die DAK alle Hilfsmittel, bei denen die Lagerbereinigung nicht vorgenommen wurde oder sich nicht mehr bei Ihnen am Lager befinden, als Verlust an Sie zurück verkaufen.


Veröffentlicht am 19.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag - PG 24 Beinprothesen

Hinweis

Ab sofort stehen Ihnen im ORTHEGROH-Portal die neuen Vertragspreise der  Produktgruppe 24 (gültig ab 01.10.2021) in digitalisierter Form zur Verfügung.


Veröffentlicht am 14.10.2021

Warnung!

Betrugsmasche

Hinweis

Mehrere pflegebedürftige Versicherte haben in letzter Zeit Anrufe und Briefe von Personen erhalten, die sich als Mitarbeitende der Firma „Deutsche Pflege“ oder "Deutsche Pflegeallianz" im Auftrag der Kasse ausgeben. 
Unter dem Vorwand, dass noch nicht alle Pflegeleistungen von den Versicherten ausgeschöpft worden sind, versuchen die Anrufer an persönliche Daten, Sozialdaten, Kontoverbindungen und Leistungsdaten zu kommen.

Bitte warnen Sie Ihre Kunden vor dieser Betrugsmasche. 


Veröffentlicht am 11.10.2021

ORTHEGROH-Portal

Neues im Portal

Hinweis

Ab sofort stehen Ihnen unter dem neuen Punkt "Hilfe & Service", neben den "FAQ's", nun auch "Videoanleitungen" für das ORTHEGROH-Portal zur Verfügung. 

In den Anleitungen werden alle Eigenschaften und Funktionen des ORTHEGROH-Portals für Sie in kurzen Videos erklärt.  

https://orthegroh.de/faq/videotutorials 


Veröffentlicht am 07.10.2021

Steigende Fracht- und Rohstoffkosten

Aktueller Stand der ARGE-Tätigkeiten

Hinweis

Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument, dem Sie den aktuellen Stand der ARGE-Tätigkeiten im Zusammenhang mit den steigenden Fracht- und Rohstoffkosten entnehmen können.


Veröffentlicht am 01.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen

Hinweis

Liebe Vertragspartner, 

bitte beachten Sie, dass die Eingabe der neuen Vertragspreise der PG 24 Beinprothesen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Wir bemühen uns, Ihnen die Preise schnellstmöglich im Portal zur Verfügung zu stellen. 

Die aktuellen Preise können Sie vorerst der anhängenden Datei entnehmen. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! 

September 2021


Veröffentlicht am 30.09.2021

AOK Hessen

Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygieneaufwendungen

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.12.2021 verständigt.


Veröffentlicht am 30.09.2021

AOK Bayern

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge verlängert

Hinweis

Die AOK Bayern hat die Vereinbarung zur pauschalen Vergütung der Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen bis zum 31.12.2021 verlängert. 

Das gleiche gilt für die Vereinbarung über eine temporäre Anhebung der Vertragspreise für Rollatoren und Toilettenrollstühle in den Verträgen nach § 127 SGB V wegen der Frachtkostenproblematik.


Veröffentlicht am 30.09.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

Vertragseckpunkte PG 17 Kompression

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die KKH hat uns mitgeteilt, dass es leider in der Abrechnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie immer wieder zu Fehlern seitens der Leistungserbringer kommt. 
Hauptsächlich geht es hierbei um die genehmigungsfreie Abrechnung von identischen Folgeversorgungen, die zumeist noch per KV eingereicht werden.

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen ein von der KKH erstelltes Dokument mit den wichtigsten Vertragseckpunkten beigefügt. 


Veröffentlicht am 30.09.2021

AOK Niedersachsen

Frachtkosten

Hinweis

Wie uns die AOK Niedersachsen mitteilte, hat die Kasse die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2021 verlängert.


Veröffentlicht am 30.09.2021

DAK Gesundheit

Information für MIP-Pool-Teilnehmer

Hinweis

Die DAK hat die Pool-Produktgruppen für die PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte überarbeitet und neu aufgeteilt.

Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben. 


Veröffentlicht am 30.09.2021

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat die Gültigkeit seiner Empfehlung zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten verlängert.

Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben. Die Empfehlungen sind nun bis zum 31.12.2021 gültig.


Veröffentlicht am 30.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Hygienepauschale

Hinweis

Bei der TK und Barmer ist die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bis zum 31. Dezember 2021 möglich.


Veröffentlicht am 16.09.2021

GKV-Spitzenverband

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass die Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60€ bis zum 31.12.2021 weitergilt.


Veröffentlicht am 16.09.2021

IKK classic

Frachtkostenzuschlag

Hinweis

Mit Beginn des Reha-Vertrages der IKK classic können Sie einen Frachtkostenzuschlag für die folgenden Produkte abrechnen:

  • Rollator 3,00€
  • Toilettenrollstuhl 4,50€
  • Standard-/Leichtgewichtsrollstuhl 4,50€

Die Frachtkostenzuschläge sind genehmigungsfrei und können mit der Produktbesonderheitennummer 2021100000 abgerechnet werden.

Die Frachtkostenzuschläge können vom 01.09.2021 bis zum 31.12.2021 abgerechnet werden.


Veröffentlicht am 16.09.2021

DAK Gesundheit

Information für MIP-Pool-Teilnehmer

Hinweis

Die DAK hat neue Informationen zur aufbereiteten Einlagerung mit dem Zustand "sofort wiedereinsatzfähig" veröffentlicht. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag - PG 24 Beinprothesen

Änderung Hinweis

Zum 01.10.2021 konnte mit der Barmer und Techniker Krankenkasse die Anlage PG 24 Beinprothesen neu geregelt werden. Die neue Vereinbarung wurde auf Basis der Struktur des neuen Hilfsmittelverzeichnisses getroffen.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die aktualisierten Preise in der PG 24 finden Sie pünktlich zum Vertragsstart in ORTHEGROH.

Der Leistungserbringergruppenschlüssel hat sich nur für die Techniker Krankenkasse geändert. Der neue LEGS der TK lautet 15 99 457 


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 08 Online-Einlagenversorgung

Hinweis

Das Vorgehen der BARMER und Techniker Krankenkasse (TK) in der PG 08 bzgl. „e-Versorgungen“ fordert derzeit viel Aufmerksamkeit. Unter Hochdruck haben wir in den letzten Wochen entsprechende Schritte gegen diese vermeintliche „digitale Innovation“ eingeleitet. 
Wir haben im Schulterschluss mit den Vertretern der Orthopädietechnik, der Schuhtechnik und den Leistungserbringer-Gemeinschaften die rechtliche, politische und werbliche Strategie der „e-Versorgung“ analysiert und bewertet.
Durch Stellungnahmen u. a. der medizinischen Fachgesellschaften wurde inzwischen belegt, dass die unter dem Label „Online-Versorgung“ stattfindende „Selbstvermessung“ durch Versicherte gegen den für jede Versorgung verbindlichen Mindeststandard des Hilfsmittelverzeichnisses, gegen die G-BA-Richtlinie und gegen die Anforderungen der MDR verstößt.
Die gesundheitlichen Risiken für die Versicherten sind entsprechend groß.

Zudem wurde belegt, dass es sich bei der „Online-Versorgung“ weder um eine digitale, noch eine besonders innovative Technologie handelt. Von einer Versorgung im eigentlichen Sinne kann durch die „Selbstvermessung“ gar nicht gesprochen werden, denn bei entscheidende fachmännische Leistungen werden in die Hände und Haftung eines Laien gegeben und die Gesamtversorgung in ihrer Qualitätssicherung elementar beschädigt. Sämtliche Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass von einer Versorgung der ärztlich indizierten Fehlstellungen im Kern nicht gesprochen werden kann. 

Einzig und allein das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit, in weiten Teilen über Soziale Medien, ist gleichermaßen aggressiv wie irreführend. Wir sind uns sicher, dass weitere Stellungnahmen folgen, da die Irritation bei sämtlichen Fachgesellschaften sehr groß ist. 

Die Anwälte der Verbände haben daher sehr konkret  die rechtlichen Optionen geprüft und es werden auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dennoch sei auch hier noch einmal vermerkt, dass hier Korrektheit vor Schnelligkeit geht und wir Schnellschüsse keinesfalls befürworten. Rechtliche Verfahren dauern zudem meist sehr lange, so dass wir gemeinsam mit den anderen Vertretern des Faches auch parallele Strategien entwerfen und auch umsetzen. Hierzu zählt die Information der Öffentlichkeit über die irreführende Öffentlichkeitsarbeit und die Aufklärung der Patienten und Kunden über die Notwendigkeit einer fachgerechten Versorgung. 

Es sei darauf verwiesen, dass derzeit eine Vielzahl von Kassen „Markterkundungen“ und „Kundenzufriedenheitsumfragen“ in der PG 08 mit Fokus auf „e-Versorgungen“ durchführen. Letztere explizit, um Rückschlüsse über die „Versorgungsqualität“ zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass auch diese Umfragen deutlich zeigen werden, dass Versicherte die Versorgung durch den Fachmann/die Fachfrau schätzen und die Versorgung auf dem persönlichen Kontakt zwischen Versichertem und Fachpersonal beruht. Die Verbände haben  bereits frühzeitig bei den Krankenkassen darauf verwiesen, dass eine kontaktlose Versorgung während Corona einer qualitätsgesicherten Versorgung widerspricht und längst als Option aus den Empfehlungen gestrichen werden sollte.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 09.09.2021

AOK Hessen

Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygieneaufwendungen

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben eine Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie geschlossen. Die Vereinbarung für Versorgungen in den Betriebsräumen gilt rückwirkend ab dem 01.03.2021 und endet am 30.09.2021.

Weiterhin bietet die AOK den befristeten Ausgleich der Kosten für erhöhte 
Hygienemaßnahmen für Versorgungen außerhalb der Betriebsräume ab 01.05.2021 an.

Die vollständige Information für Leistungserbringer erhalten Sie in der Anlage zur 
Information und Kenntnisnahme.


Veröffentlicht am 02.09.2021

AOK Nordost

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost hat unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber fortgeführten pandemischen Lage von nationaler Tragweite die Hygienepauschale bis zum 31.10.2021 verlängert.


Veröffentlicht am 02.09.2021

Frachtkostenproblematik

Preise steigen weiter

Hinweis

Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Anfragen bzgl. der Frachtkosten und der damit im Zusammenhang stehenden Vertragspreise. 

Wir sind weiterhin bemüht auf die Krankenkassen einzuwirken, um eine Preiserhöhung zu erzielen. In Absprache mit allen anderen wesentlichen Verbänden prüfen wir derzeit unsere juristischen Möglichkeiten. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir davon berichten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 02.09.2021

MDR - Medical Device Regulation

Gebrauchsanweisungen

Hinweis

Hinter der MDR Kachel im ORTHEGROH-Portal finden Sie nun auch Mustergebrauchsanweisungen. 

Derzeit liegen noch nicht alle Gebrauchsanweisungen vor. Es fehlen noch die Dokumente für die Orthopädischen Maßschuhe und die Sitz-, Steh-, Lagerungsorthesen. 

Sobald diese vorliegen, werden wir sie im MDR-Bereich für Sie hinterlegen.

Die Mustervorlagen finden Sie als MS-Word-Fassung, welche zur Anpassung auf die betrieblichen Gegebenheiten genutzt werden kann.  


Veröffentlicht am 02.09.2021

DAK Gesundheit

MIP Information über Bereinigung der Lagerbestände

Hinweis

In Kürze erhalten Sie über das MIP-System die Aufforderung, Ihre Lagerbestände zu bereinigen. Achten Sie darauf, dass die Ausstattung (z. B. Zubehör, anderer Rücken, Kopfstützen) und die jeweiligen Merkmale der eingelagerten Hilfsmittel korrekt gepflegt sind. Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Bitte schließen Sie die Lagerbereinigung bis spätestens 30.09.2021 ab! Beachten Sie bitte, dass Sie die Durchführung der Lagerbereinigung im MIP-System auch abschließen müssen, indem Sie "Lagerbestand verbindlich bestätigen" auswählen.

August 2021


Veröffentlicht am 31.08.2021

IKK classic

Reha

Hinweis

Wie am 23.08.2021 berichtet, wurden die Beinlagerungshilfen (Versorgungsbereich 20C) im IKK classic Reha-Vertrag ergänzt. 

Wir haben nun alle Teilnehmer, die den Versorgungsbereich 20C auf der Präqualifizierung haben, ergänzt und an die Kasse übermittelt. 

Bitte überprüfen Sie Ihre Teilnahmen im ORTHEGROH-Portal.
Sollten Sie die Position nicht versorgen wollen, schreiben Sie uns an. 


Veröffentlicht am 24.08.2021

AOK Baden-Württemberg

PG 37 Übergangsvereinbarung

neuer Vertrag Hinweis

Nach Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg gilt die Übergangsvereinbarung in der PG 37 Brustprothesen im Rahmen des folgenden Vertrags:

 "OT-Nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel" LEGS: 15 01 100

Alle beigetreten Teilnehmer, dürfen die PG 37 laut Übergangsvereinbarung mit o.g. LEGS abrechnen. 


Für die PG 37 Übergangsvereinbarung ist kein gesonderter Beitritt möglich. 


Veröffentlicht am 23.08.2021

IKK classic

Reha-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Ergänzung:

20C Beinlagerungshilfen - Aufgrund eines Übertragungsfehlers im Schiedsspruch wurden die Beinlagerungshilfen nicht im Vertrag aufgenommen. 

Nach Klärung mit der Schiedsperson konnte diese Position nun wieder aufgenommen werden.

Wir werden alle Teilnehmer, die ihre Beitrittserklärung bereits bei uns eingereicht und den Versorgungsbereich auf der Präqualifizierung haben, automatisch auf den Versorgungsbereich 20C melden. 

Sollten Sie die Position nicht versorgen wollen, haben Sie bis zum 27.08.2021 Zeit zu widersprechen. 

Für sämtliche Produktbereiche, die durch die ARGE aus wirtschaftlichen Gründen nur als Kauf/ Wiedereinsatz angeboten wurden, aber in den Einzelverträgen als Versorgungspauschale geregelt sind, gilt, dass sie durch den Schiedsspruch nicht geeinigt und vertraglich gestrichen wurden. Betroffen sind beispielsweise: XXL-Versorgungen in den PG 18 und 33, Niedrigflurbetten in der PG 19 (allerdings sind diese im separaten Vertrag der PG 50 mit der Pflegekasse geregelt). 
Eine Aufstellung dieser Positionen finden Sie im Anhang.

Die neuen Dokumente sind beigefügt. 

Bitte senden Sie Ihre Beitrittserklärung ausschließlich an vertrag@egroh.de oder an vertrag@ortheg.de. 


Veröffentlicht am 19.08.2021

AOK Nordost

Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis

Aus aktuellem Anlass bittet die AOK Nordost im Rahmen der Verträge zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Einhaltung und Umsetzung der vereinbarten Genehmigungsfreigrenzen, um so den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren.

Zur Abrechnung sind lediglich eine Rechnung und die ärztliche Verordnung des Versicherten als zahlungsbegründende Unterlagen einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Versicherte mit Wohnsitz in einer stationieren Pflegeeinrichtung (Altenheime / Pflegeheime) sowie vergleichbarer Einrichtungen gilt, da hier grundsätzlich kein Versorgungsanspruch besteht.


Veröffentlicht am 19.08.2021

AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg

Verlängerung Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die Frachtkostenbeteiligung für Hilfsmittel aus dem Reha-Bereich wurde von beiden Kostenträgern bis zunächst 31.12.2021 verlängert. Die entsprechenden Gebührenpositionen entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf unserer Startseite des Portals.


Veröffentlicht am 12.08.2021

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Der neue Reha-Vertrag mit der IKK classic befindet sich in den letzten Feinabstimmungen. Am Freitag findet der abschließende Termin mit der IKK classic zur finalen Abstimmung statt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen am Montag das fertige Vertragswerk vorstellen und zum Beitritt anbieten können.


Veröffentlicht am 12.08.2021

DAK Gesundheit

Aufbereitete Einlagerung mit Zustand „sofort wiedereinsatzfähig“

Hinweis

Um einen schnelleren und unbürokratischeren Wiedereinsatz zu ermöglichen, dürfen nachstehende Hilfsmittel ab dem 12.08.2021 nur noch aufbereitet, also sofort wiedereinsatzfähig, eingelagert werden. 


11 Hilfsmittel gegen Dekubitus (sofern im Neulieferungs-/Wiedereinsatzverfahren geregelt) 
14.24.06.0 stationäre Sauerstoffkonzentratoren (JBA) 
18.46.01 Dusch-/Toilettenrollstühle (MAA) 
18.46.03 Duschrollstühle (MAC) 
32.06.01.0 fremdkraftbetriebene Beintrainer (UD) 
32.29.01.0 fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine (UH)

Weitere Informationen im Anhang. 


Veröffentlicht am 12.08.2021

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Reha Vertrag Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Nun hat auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit der Innung Südwest und dem Fachverband eine Protokollnotiz über einen erhöhten Frachtkostenanteil für bestimmte Reha-Hilfsmittel vereinbart. Diese gilt vom 01.06. bis zum 31.10.2021 und kann verlängert werden.

Der Frachtkostenanteil darf nur von Leistungserbringern angesetzt werden, die dem zugrundeliegenden Vertrag beigetreten sind.


Veröffentlicht am 05.08.2021

spectrumK

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 37 Brustprothetik

Hinweis

Mit der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V wurde zum 28.02.2018 die Produktgruppe (PG 37) Brustprothesen eingeführt. Aufgrund der langwierigen Umgruppierung der Hilfsmittel von der PG 24.35 in die PG 37.35 wurden im OT-Vertrag bis zum 30.06.2021 beide Produktgruppen geführt.

Mit der 5. Änderungsvereinbarung, die zum 01.07.2021 in Kraft getreten ist, wurde die PG 24.35 aus dem OT-Vertrag gestrichen, da der Umgruppierungsprozess mittlerweile abgeschlossen wurde. Der OT-Vertrag regelt die Brustprothetik also ausschließlich über die PG 37.

In diesem Zusammenhang weist die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) darauf hin, dass im Genehmigungsverfahren künftig die Positionsnummern 24.35.xx.xxxx und 24.99.80.xxxx nicht mehr angenommen werden können.

LEGS 15 00 002


Veröffentlicht am 05.08.2021

EGROH-Service GmbH

Hinweis in eigener Sache

Hinweis

Liebe Vertragspartner, um uns und Ihnen unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen, bitten wir höflichst darum, Unterlagen die uns per Mail zugesendet werden, im PDF-Format zukommen zu lassen. Bitte nicht als JPG oder sonstige Formate, da diese erst noch aufwendig umgewandelt werden müssen. Dadurch könnte es zu Verzögerungen bei den Meldungen kommen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit.

Juli 2021


Veröffentlicht am 30.07.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Kontaktlose „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 per Versand

Hinweis

  • 20.07.2021: TK macht die Absicht eines Vertragsschlusses über die „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 bekannt.
  • 29.07.2021: Barmer macht die Absicht eines Vertragsschlusses über die „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 bekannt.
  • Einen Vertrag über eine „kontaktlose Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 hat die Barmer mit „craftsoles“ (meevo / Hamburg) bereits abgeschlossen.

Der Versuch, das „handwerkliche Hilfsmittel Einlagen“ zu einem Versandprodukt ohne direkten (körperlichen) Patientenkontakt herab zu stufen, bedeutet mittelfristig aus unserer Sicht einen Generalangriff auf die gesamte Sanitätshausbranche.

Die aktuelle Situation betrifft nicht nur die Barmer mit dem „craftsoles-Vertrag“ und die TK mit ihrer Bekanntmachung zur „Online-Einlagenversorgung“. In seinen Veröffentlichungen schreibt „craftsoles“ selbst, dass neben den Einlagen auch die Bereiche Kompression und Bandagen bereits „im Visier“ sind.

Die Einlagen sind also nur der Türöffner: Wenn es möglich ist, eine Versorgung, die an eine Meisterqualifikation gebunden ist, ohne „Anfassen“ der Versicherten „kontaktlos online“ festzulegen und per Versand abzuschließen, dann bleibt (außer Prothesen und Maßschuhen) kein Versorgungsbereich – egal ob Reha, Pflege, Medizintechnik oder Sanitätshaus –verschont.

Die derzeit von der Politik geforderte und geförderte Digitalisierung im Gesundheitswesen – einschließlich der inzwischen abrechenbaren ärztlichen Video-Sprechstunden – ist eine der Argumentationslinien für „kontaktlose Online-Versorgungen“. Eine weitere ist der Hinweis darauf, dass die pandemiebedingt als ausdrückliche Ausnahme vom GKV-Spitzenverband Bund (Empfehlungen des GKV-SV zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung) erlaubten „Versand-Versorgungen“ doch problemlos funktioniert hätten. 

Mit dieser Argumentation hatten wir auch in einem kürzlich abgeschlossenen Schieds­ver­fahren zu tun. Per Schiedsspruch ist die Problematik hier zwar erst einmal entschärft. Bei den künftigen Verhandlungen werden wir dieses Problem jedoch mit Sicherheit ständig wieder auf den Tisch bekommen.

Die EGROH und weitere maßgebliche Leistungserbringer- und Innungsverbände (OT und OST) haben sich zusammengefunden, um gemeinsam auf diese Herausforderung zu reagieren. Wir werden dabei alle fachlichen, sachlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei und beteiligen Sie sich nicht an diesen Modellen!

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 29.07.2021

AOK Bayern

Hygienepauschale

Hinweis

Aufgrund der andauernden erschwerten Bedingungen bei der Hilfsmittelversorgung während der Pandemie haben sich die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse sowie die Pflegekasse bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse und die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik / der Fachverband für Orthopädie-Technik Sanitätsfachhandel auf einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie verständigt. 

Die entsprechende Vereinbarung wurde bis zum 30. September 2021 verlängert.


Veröffentlicht am 29.07.2021

IKK classic

Wichtiger Hinweis zu den Verträgen der Orthopädietechnik, zum PG 50 Pflegebetten und zum Rehavertrag (ab 01.09.2021) nach Schiedsspruch

Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Beitrittserklärungen zu den IKK Classic Verträgen der Orthopädietechnik, zum PG 50 Pflegebetten und zum Rehavertrag (zum 01.09.2021) nach Schiedsspruch nur durch die EGROH-Service GmbH bzw. die ORTHEG eG (je nach Verbandszugehörigkeit) angenommen werden können.

Es häufen sich in der Beitrittsstelle der IKK classic die Beitrittswünsche zu oben genannten Verträgen. Leider können die Mitarbeiter der Beitrittsstelle Ihnen hier nicht weiterhelfen. 

Dies betrifft nicht die Reha-Einzelverträge für die Übergangslösung bis zum 31.08.2021.

Bitte senden Sie die Beitrittserklärungen zu den oben genannten Verträgen ausschließlich an die EGROH-Service GmbH bzw. ORTHEG eG um zukünftige Absetzungen aufgrund fehlender Vertragsteilnahmen zu vermeiden!


Veröffentlicht am 26.07.2021

hkk Handelskrankenkasse

Hygienepauschale bei der Versorgung mit CPAP-Geräten und CPAP-Spezialgeräten

Hinweis

Mit der hkk-Krankenkasse wurde eine Vereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit CPAP-Geräten und CPAP-Spezialgeräten für die genehmigungsfreie Abrechnung einer Hygienepauschale in Höhe von 2,19 EUR netto (zzgl. Umsatzsteuer der Hauptleistung) geschlossen. 

Die Vereinbarung ist seit dem 15.07.2021 gültig und gilt für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite infolge der COVID-19-Pandemie. Die Vereinbarung finden Sie in der Anlage. 


Veröffentlicht am 22.07.2021

Frachtkostenproblematik

Hinweis

Liebe Mitglieder und Vertragspartnerbetriebe,

derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen bzgl. der Frachtkosten und der damit im Zusammenhang stehenden Vertragspreise.

Die Kostenentwicklung rund um die Container- und Frachtkosten beschäftigt uns und auch unsere Mitbewerberverbände bereits seit Monaten. Angesichts des coronabedingten Anstiegs der Krankheitskosten bei den Kassen und der weiteren Kosten, die die Kassen zusätzlich erwarten, wehren diese unsere Forderungen nach Unterstützung bei den Frachtkosten - bis auf wenige Ausnahmen - schlicht ab. Begründung: Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Damit verbunden gibt es dann noch den "freundlichen" Hinweis, dass die Preise vertraglich geregelt seien.

Wir haben bereits im März zusammen mit anderen Verbänden das Gesundheitsministerium und den GKV-Spitzenverband angeschrieben und die Sachlage geschildert. Die Antwort des GKV-Spitzenverbandes ist leider sehr ernüchternd, vom Ministerium haben wir bis heute keine Antwort erhalten.

Die unterschiedlichsten Teilergebnisse, die wir bereits erzielen konnten, finden Sie zusammengefasst auf der Startseite von ORTHEGROH unter „Allgemeine Dokumente“. Wir haben auch jetzt im gerade beendeten Schiedsverfahren gegen die IKK classic per Schiedsspruch ab dem 01.09.2021 Zahlungen zur Milderung der Frachtkostenproblematik erringen können – zunächst befristet bis zum 31.12.2021.

Das alles stellt uns aber in keiner Weise zufrieden. Denn in keinem der benannten Fälle kann von einer Kostendeckung für die tatsächlichen Kostensteigerungen die Rede sein.

Wir bemühen uns daher weiterhin, mit den Krankenkassen gemeinsame Lösungen zu finden und bleiben für Sie am Ball!

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 22.07.2021

IKK classic

Erinnerung: OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Die IKK classic hat zum 01.07.2021 einen neuen OT-Vertrag abgeschlossen. Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dem Vertrag bei Interesse beizutreten. 

Bitte beachten Sie, dass ein Neubeitritt notwendig ist!


Veröffentlicht am 22.07.2021

AOK Nordost

Hygienepauschale

Hinweis

Mit der AOK Nordost konnte eine Vereinbarung für eine Hygienepauschale getroffen werden. Bei Versorgungen, die Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen erfolgen und bei denen ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zum Versicherten unumgänglich ist, kann die Hygienepauschale abgerechnet werden.

Näheres zur Hygienepauschale entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.


Veröffentlicht am 22.07.2021

DAK Gesundheit

Neue Merkmale und Anpassungen von Merkmalen im MIP-Pool

Hinweis

Der MIP-Pool ist ein wichtiges Instrument, um eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten  mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Um den Aufwand beim Wiedereinsatz zu reduzieren, hat die DAK erneut Optimierungen bei Sondersteuerungen für Elektrorollstühle vorgenommen. 

Sie finden die Information der DAK Gesundheit in der Anlage.


Veröffentlicht am 22.07.2021

GWQ ServicePlus AG

PG 32 CPM-Schienen

Änderung Hinweis

Die GWQ ServicePlus AG hat zum 01.08.2021 zum Vertrag CPM-Schienen (LEGS 1991G05) die Genehmigungsregelungen und die Konditionen angepasst. 

Die Änderungen finden Sie zusammengefasst im beigefügten Dokument. Ab dem 01.08.2021 stehen Ihnen die angepassten Konditionen und Genehmigungsregelungen im ORTHEGROH-Portal zur Verfügung.


Veröffentlicht am 22.07.2021

AOK Niedersachsen AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg AOK Sachsen-Anhalt

Hygienepauschale

Hinweis

Die vier genannten AOKen haben Empfehlungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Die Hygienepauschale beläuft sich bei den AOKen auf 1,00 € und kann abgerechnet werden, sofern ein direkter Kontakt mit dem Versicherten notwendig ist (länger als 15 Minuten, 1,5 Meter Abstand kann nicht eingehalten werden). Die AOKen weisen darauf hin, dass auch eventuelle Wartezeiten auf Testergebnisse mit der Hygienepauschale i.H.v. 1,00 € abgegolten sind.

Die EGROH hat diese Vereinbarungen nicht verhandelt und auch nicht gezeichnet! Wir sind uns bewusst, dass die Hygienepauschale nicht kostendeckend ist, möchten Ihnen die Möglichkeit zur Abrechnung aber nicht vorenthalten. Bitte prüfen Sie bei der Abrechnung jedoch, ob der Aufwand für die Erfassung der Gebühr dem "Ertrag" gerecht wird.

Näheres zu den Hygienepauschalen können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.


Veröffentlicht am 19.07.2021

Unwetterkatastrophe in Deutschland

Erste Hinweise zur Hilfsmittelversorgung in den betroffenen Gebieten

Hinweis

Wir haben für Sie erste Hinweise formuliert zum Umgang mit der Unwetterkatastrophe:

Dauerversorgungen (z.B. Stomahilfsmittel, Hilfsmittel zur enteralen Ernährung):

Setzen Sie sich mit Ihren Versicherten - sofern möglich - in Verbindung, um zu erfragen, ob Sie die Hilfsmittel zur Dauerversorgung weiterhin an die Ihnen bekannte Adresse liefern/versenden können. Sollte sich der Versicherte in einer Notunterkunft befinden, so ist es ggf. möglich die Hilfsmittel mit Angabe des Namen des Versicherten an eine Sammelstelle, z.B. vom Roten Kreuzes o.ä. Organisationen, zu senden.

Verlust von Hilfsmitteln:

Wir haben erste Mitteilungen erhalten, dass Hilfsmittel verloren gegangen sind. Daher haben wir uns mit einigen Kostenträgern und dem BMG in Verbindung gesetzt, um hier eine Lösung für alle Beteiligten zu finden. Die Krankenkassen sind bereits an der Ausarbeitung eines Konzepts, näheres werden wir berichten sobald uns weitere Informationen vorliegen. Bitte dokumentieren Sie, was Sie über den Verlust der Hilfsmittel wissen und prüfen Sie, ob eine kurzfristige Ersatzversorgung überhaupt durchführbar und sinnvoll/notwendig ist.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 15.07.2021

DAK Gesundheit

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Die Kasse weist uns darauf hin, dass das Datum der Verordnung zur Abgrenzung der Preislisten herangezogen werden soll. Bitte beachten Sie dies bei der eKV-Stellung bzw. der Abrechnung


Veröffentlicht am 12.07.2021

DGUV SVLFG

Hygienepauschale

Hinweis

Die DGUV und die SVLFG haben sich auf ein verbindliches Angebot zur Abrechnung einer Hygienepauschale geeinigt. Rückwirkend ab dem 01.04.2021 bis zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann die Hygienepauschale abgerechnet werden. Die Hygienepauschale gilt für:

  • Versicherte mit aktuellen und als infektiös geltenden Coronavirus SARS-CoV-2-Infektionen,
  • Versicherte, die sich in häuslicher Quarantäne befinden,
  • Versicherte in stationären Pflegeheimen,
  • Versicherte, die stationär behandelt werden.

Für die oben genannten Fälle gewähren die Unfallversicherungsträger einen Hygieneaufschlag COVID-19 als Fallpauschale i.H.v. 8€. Die Pauschale kann je Versorgungsfall einmal abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Hygienepauschale nicht mehr bei Versorgungsfällen angesetzt werden kann, die bereits abgerechnet wurden.


Veröffentlicht am 08.07.2021

AOK Niedersachsen

Frachtkosten

Hinweis

Wie uns die AOK Niedersachsen mitteilte, hat die Kasse die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2021 verlängert.


Veröffentlicht am 08.07.2021

DAK Gesundheit

Neue Merkmale und Anpassungen von Merkmalen im MIP-Pool

Hinweis

Der MIP-Pool ist ein wichtiges Instrument, um eine wirtschaftliche Versorgung der DAK Versicherten mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Um den Aufwand beim Wiedereinsatz zu reduzieren, hat die DAK erneut Optimierungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen bei den Tragbaren und mobilen Sauerstoffkonzentratoren sowie den Beatmungsgeräten ab Juli 2021

Sie finden die Information der DAK Gesundheit in der Anlage 


Veröffentlicht am 08.07.2021

MOBIL Krankenkasse BKK PricewaterhouseCoopers

Therapeutische Bewegungsschienen

Hinweis teilnehmende Kassen

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die BKK PwC (IK 105723301) zum 01.08.2021 ihren Beitritt zum oben genannten Vertrag der MOBIL KK erklärt hat. Der LEGS lautet AC/TK 19 91 013 (1.-6. Woche) und 19 91 Z13 (ab der 7. Woche)

Sie erhalten die Information der MOBIL KK in der Anlage 


Veröffentlicht am 07.07.2021

BIG direkt gesund

Hygienepauschale

Hinweis

Die BIG direkt gesund hat eine Regelung für den Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen veröffentlicht. Der Kostenausgleich kann nicht bei Versorgungen in den Betriebsräumen des Leistungserbringers oder beim Versand von Hilfsmitteln geltend gemacht werden.

Der Hygienezuschlag beträgt 2,39€ und kann mit der Abrechnungsnummer 99.00.99.0007 direkt abgerechnet werden. 

Die Regelung trat am 01.05.2021 in Kraft und gilt bis zum 30.09.2021 für die folgenden Produktgruppen: 01, 03, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 26, 28, 29, 32, 35, 36, 37 und 38.

Das Schreiben der Krankenkassen inkl. einer Übersicht der Hilfsmittel, für die ein Hygienezuschlag gewährt werden kann, ist beigefügt. 

Bitte beachten Sie, dass die BIG direkt gesund nicht an der Regelung zur Hygienepauschale von spectrumK teilnimmt!


Veröffentlicht am 07.07.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg BARMER DAK Gesundheit AOK Hessen Novitas BKK

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die folgenden Krankenkassen habe ihre Empfehlungen zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 30.09.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Hessen - Ende pandemische Lage,
  • Barmer - 30.09.2021,
  • DAK - 30.09.2021,
  • Novitas BKK - 30.09.2021.

Von der Techniker Krankenkasse und der HEK liegen derzeit leider noch keine Informationen vor, ob diese ebenfalls die Empfehlung zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängern. 

Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung von Frachtkostenzuschläge verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 31.08.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Nordwest - 30.09.2021,
  • AOK Rheinland/Hamburg - 30.09.2021.

Von der AOK Niedersachsen liegt uns derzeit keine Information vor, ob diese weiterhin Frachtkostenzuschläge zahlen.

Die Dokumente "Übersicht Hygienepauschale" und "Übersicht Frachtkostenzuschläge" finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH aktualisiert hinterlegt.


Veröffentlicht am 05.07.2021

IKK classic

Neuer OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Wie bereits am 25.06.2021 veröffentlicht startet der neue OT-Vertrag mit der IKK classic zum 01.07.2021.

Der neue Vertrag steht Ihnen nun digitalisiert zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass unbedingt ein Neubeitritt notwendig ist!
Für Leistungserbringer, die dem alten OT-Vertrag der IKK beigetreten sind, gilt für den Beitritt eine vierwöchige Übergangsfrist.

Die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 01.07.2021

ORTHEGROH-Portal

Neue Funktion: Fremdverträge

Hinweis

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ein neues Modul „Fremdverträge“ in unserem ORTHEGROH-Portal anbieten können. Hier haben wir für Sie ausgewählte Fremdverträge digitalisiert.  Das neue Modul bietet Ihnen, zusätzlich zur komfortablen Preissuche, die Möglichkeit Ihre Teilnahmen an den Fremdverträgen selbst zu verwalten. 

Die ausgewählten Verträge finden Sie digitalisiert unter dem Punkt 
"Vertragswesen" -> "Verträge" -> "Fremdverträge". 

Eine Anleitung der Teilnahmeverwaltung für die Fremdverträge finden Sie im Anhang. 

Aktuell sind 8 ausgewählte Fremdverträge eingespielt. Gängige Verträge werden stetig ergänzt.

Bitte beachten Sie, dass wir keinen aktuellen Stand garantieren können, da wir die Verträge nicht selbst gezeichnet haben. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen - sollten Ihnen Änderungen bekannt sein, die wir noch nicht hinterlegt haben, teilen Sie uns diese bitte mit.

Juni 2021


Veröffentlicht am 24.06.2021

AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg

Frachtkosten-Beteiligung

Hinweis

Die Regelung zur Frachtkosten-Beteiligung bei der AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest konnte bis zum 30.09.2021 verlängert werden.

Zur Ihrer Information finden Sie die vereinbarten Frachtkostenzuschläge erneut im Anhang hinterlegt.


Veröffentlicht am 22.06.2021

AOK Hessen

Hygienepauschale

Hinweis

Die AOK Hessen hat eine befristete Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Voraussetzung zur Abrechnung ist die zwingend notwendige Aufsuchung des Versicherten in der Häuslichkeit. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ netto, anzuwenden bei bestätigter COVID 19-Erkrankung oder bei einer angeordneten Quarantäne. Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ netto, anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Hygienepauschale kann direkt abgerechnet werden. Bei der Abrechnung ist der LEGS der Hauptleistung anzugeben. 

Die Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen gilt zunächst vom 01.05.2021 bis zum 30.06.2021.


Veröffentlicht am 17.06.2021

DAK Gesundheit

Neue Merkmale und Anpassungen von Merkmalen im MIP-Pool

Hinweis

Der MIP-Pool ist ein wichtiges Instrument, um eine wirtschaftliche Versorgung der DAK Versicherten mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Um den Aufwand beim Wiedereinsatz zu reduzieren, hat die DAK erneut Optimierungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen ab Juli 2021.

Sie finden die Information der DAK Gesundheit in der Anlage 


Veröffentlicht am 17.06.2021

IKK classic

Änderung Kostenträgerverzeichnis zum 01.07.2021

Änderung Hinweis

Die IKK Classic nimmt zum 01.07.2021 Änderungen im Abrechnungsverfahren nach §302 SGB V vor. Ab diesem Zeitpunkt fungiert das Abrechnungszentrum Emmendingen nicht mehr als Papier- bzw. Datenannahmestelle für die Abrechnungen der IKK classic im Bereich der sonstigen Leistungserbringer. 

Die Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten wird ab 01.07.2021 (EINGANGSDATUM) ausschließlich durch die DAVASO GmbH bzw. die BITMARCK Service GmbH vorgenommen. Die Annahme der Papierbelege erfolgt im Wesentlichen durch die DAVASO GmbH, lediglich für wenige Abrechnungscode erfolgt die Papierannahme durch die IKK classic an definierten Standorten. 

Als Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die zuständigen Annahmestellen für Ihre Papierrechnungen und - belege sowie die elektronischen Abrechnungsdaten, aufgeschlüsselt nach Kostenträger-Institutionskennzeichen und Abrechnungscode.  


Veröffentlicht am 15.06.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte

Hinweis

Die KKH hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte zum 15.06.2021 geschlossen. Somit endet die Weitergeltung des o.g. Vertrags 19 99 G29 zum 14.06.2021. 

Die EGROH wird den Vertrag prüfen und erneut berichten. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 11.06.2021

IKK classic

Schiedsverfahren

Hinweis

Das Schiedsverfahren mit der IKK Classic zum Reha-Vertrag läuft noch weiter. Es sind noch zwei Termine für die Verhandlungen festgesetzt.

Fristablauf für den Schiedsspruch ist Ende Juni.  

Nach Erhalt und Prüfung des Schiedsspruchs werden wir Sie informieren. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 10.06.2021

AOK Niedersachsen

Entscheidung und Umsetzung Frachtkosten: Verlängerung bis 30.06.2021

Hinweis

Die AOK Niedersachsen teilte uns heute mit, dass der pandemiebedingte Frachtkostenzuschlag bis zum 30.06.2021 verlängert wird. Maßgeblich für die Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist das Abgabedatum. 


Veröffentlicht am 04.06.2021

AOK Sachsen-Anhalt

PG 11 Dekubitus

Hinweis

Die AOK Sachsen-Anhalt hat den Vertrag PG 11 Dekubitus zum 31.05.2021 gekündigt. 

Die Innung arbeitet zur Zeit an einer Weitergeltung bis zum Abschluss eines neuen Vertrags. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Mai 2021


Veröffentlicht am 31.05.2021

AOK Bayern

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge verlängert

Hinweis

Die AOK Bayern hat die Hygienepauschale und die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.06.2021 verlängert.


Veröffentlicht am 28.05.2021

spectrumK

Hygienepauschale

Hinweis

spectrumK hat eine befristete Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Voraussetzung zur Abrechnung ist die zwingend notwendige Aufsuchung des Versicherten in der Häuslichkeit. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ netto, anzuwenden bei bestätigter COVID 19-Erkrankung oder bei einer angeordneten Quarantäne. Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ netto, anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Hygienepauschale kann direkt abgerechnet werden. Bei der Abrechnung ist der LEGS der Hauptleistung anzugeben. 

Die Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft und endet mit dem ersten Tag des auf das Ende der Feststellung der epidemischen Lage folgenden Quartals. 

Bitte beachten Sie die Übersicht der Hygienepauschale gewährenden Kostenträger in dem beigefügten Dokument!


Veröffentlicht am 27.05.2021

MDR - Medical Device Regulation

Klinische Bewertungen und Risikoanalysen

Hinweis

Die noch fehlenden klinischen Bewertungen und Risikoanalysen zu den Prothesen untere Extremitäten und zu den Orthopädischen Maßschuhen liegen nun ebenfalls vor und können über das MDR-Modul abgerufen werden.


Veröffentlicht am 27.05.2021

spectrumK

5. Änderungsvereinbarung OT-Vertrag Änderung

Hinweis Änderung

Das Inkrafttreten der 5. Änderungsvereinbarung des OT-Vertrags war zum 01.06.2021 geplant. Aufgrund der kurzfristigen Information und der knappen Zeit für die Implementierung in die Systeme hat spectrumK gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV) vereinbart, dass die 5. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag erst zum 01.07.2021 in Kraft tritt. Die derzeit noch laufende Übergangsvereinbarung wird bis zum 30.06.2021 verlängert, d.h. die Konditionen gelten bis zu diesem Zeitpunkt unverändert fort.

Es ist kein Neubeitritt erforderlich. Ab dem 01.07.2021 stehen Ihnen die neuen Preise im ORTHEGROH-Portal zur Verfügung.


Veröffentlicht am 27.05.2021

DAK Gesundheit

Wiedereinsatz

Hinweis

Die DAK hat uns darauf hingewiesen, dass sie ihr Augenmerk vermehrt auf den Wiedereinsatz vor der Neulieferung richtet. Die Wiedereinsatz-Quote bei Vertragspartnern der EGROH-Service GmbH liegt in bestimmten Produktgruppen über dem Branchendurchschnitt. Um die Wiedereinsatzquote hier zu erhöhen, fragt die DAK nach Möglichkeiten zur Optimierung bzw. zur Klärung:

  • Sehen Sie Optimierungsbedarf für die Poolbuchungen?
  • Gibt es aktuell Störungen in den Prozessabläufen bei der Poolnutzung?

Sollten Sie hier Probleme haben bzw. Optimierungsbedarf sehen, bitten wir Sie um Rückmeldung an vertrag@egroh.de. Wir werden Ihre Anliegen gesammelt an die Kasse weiterleiten.

Die DAK weist auch darauf hin, bei Reservierungen auf die Fristen zu achten und diese einzuhalten. Sollten Sie das Hilfsmittel reserviert haben, so wird dies nach Ablauf von 28 Tagen auf Ihr Lager gebucht. Auch sollte der Rückholprozess so schnell wie möglich von statten gehen; sollte es hier Probleme geben, setzen Sie den Fall bitte auf "In Klärung". So können Sie unnötige Mahnstufen vermeiden. Die Kasse hat für die Poolbuchungen eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Sie dem beigefügten Dokument entnehmen können. 


Veröffentlicht am 27.05.2021

AOK Nordwest

PG 24 Beinprothetik - Anpassung und FAQ-Liste

Änderung Hinweis

Die AOK Nordwest hat für den Vertrag eine FAQ-Liste veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie diese den beigefügten Dateien.

Die seit dem 01.07.2020 gültige Preisvereinbarung wurde überarbeitet. Da hier diverse LKZ unlogisch waren, wurden diese korrigiert. Auch wurden Änderungen bei der Genemigungspflicht bzw. -freiheit vorgenommen. Neu aufgenommen wurde die Position "Sonstige Reparaturen" für alle Amputationshöhen. Die Änderungen sind in der beigefügten Preisvereinbarung gelb markiert. Ab sofort finden Sie die Änderungen und Anpassungen im ORTHEGROH-Portal hinterlegt.


Veröffentlicht am 26.05.2021

Achtung: MDR gilt ab 26.05.2021!

MDR

Hinweis

Am 26.05.2021 tritt die MDR verpflichtend in Kraft. Daher finden Sie ab sofort auf der Startseite von ORTHEGROH die Kachel "MDR".

Hinter dieser Kachel finden Sie die folgenden Dokumente:

  • Leitfäden für Händler und Hersteller von Sonderanfertigungen
  • Klinische Bewertungen und Risikoanalysen

Die Klinischen Bewertungen und Risikoanalysen werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in ORTHEGROH an entsprechender Stelle gespeichert. Da die klinischen Bewertungen für die Sonderanfertigungen benötigt werden, finden Sie diese ebenfalls in den Verträgen hinterlegt, in denen Sonderanfertigungen geregelt sind. Hier finden Sie in der Vertragsansicht den Reiter "MDR".

Derzeit liegen leider noch nicht alle klinischen Bewertungen und dazugehörige Risikoanalysen vor. Es fehlen noch die Dokumente für die Prothesen der unteren Extremitäten sowie für die Orthopädischen Schuhe. Sobald diese vorliegen, werden wir sie im MDR-Bereich für Sie hinterlegen.


Veröffentlicht am 20.05.2021

MOBIL Krankenkasse

Hygienepauschale OT/Reha

Hinweis

Die EGROH konnte mit der Mobil Krankenkasse eine Vereinbarung für Hygienepauschalen im OT- und Reha-Bereich vereinbaren.

Die Hygienepauschale kann nicht beim Versand von Hilfsmitteln oder bei der Abgabe im Ladengeschäft abgerechnet werden. Um die Hygienepauschale i.H.v. 8,00€ abzurechnen, muss es sich um eine Neuversorgung oder um eine umfangreiche Instandsetzung handeln. 

Bei der Abrechnung ist der LEGS 1596Z13 anzuwenden. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft und für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite infolge der COVID-19-Pandemie. 

Bitte beachten Sie die beigefügte Vereinbarung.


Veröffentlicht am 18.05.2021

Novitas BKK

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die Novitas BKK hat eine befristete Regelung für die Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten 
Hygieneaufwand haben Sie die Möglichkeit, die Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut der Kasse dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ netto, anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00"
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ netto. anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer 99.00.99.0007, LKZ "00"

Die Hygienepauschale kann direkt abgerechnet werden, auch bei einer genehmigungspflichtigen Hauptleistung. Bei der Abrechnung ist der LEGS der Hauptleistung anzugeben. 

Die Regelung gilt für Leistungen, die ab dem 01.05.2021 erbracht wurden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.


Veröffentlicht am 12.05.2021

AOK Niedersachsen

Entscheidung und Umsetzung Frachtkosten: Verlängerung bis 14.06.2021

Hinweis Allgemeine Information

Die AOK Niedersachsen teilte uns heute mit, dass der pandemiebedingte Frachtkostenzuschlag bis zum 14.06.2021 verlängert wird. Maßgeblich für die Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist das Abgabedatum. 


Veröffentlicht am 12.05.2021

hkk Handelskrankenkasse

Dringender Hinweis zur Abrechnung der PG 08 und 17

Hinweis Problematik

Der hkk ist aufgefallen, dass 55 unserer Mitgliedsbetriebe die Versorgung mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie 104 unserer Mitglieder die Versorgung mit festbetragsgeregelter Kompressionsware weiterhin nicht vertragskonform mit der hkk abrechnen.

Bei der Abrechnung festbetragsgeregelter Einlagen ist der vertraglich vereinbarte Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) 19 92 156 korrekt anzugeben. Bei der Abrechnung festbetragsgeregelter Kompressionsware ist der vertraglich vereinbarte LEGS 19 92 158 korrekt anzugeben. Erfolgt dies weiterhin nicht, behält sich die Kasse eine Prüfung gemäß §§ 13, 14 des Rahmenvertrages vor.

Zukünftig wird es für die Abrechnungen von Versorgungen mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie festbetragsgeregelter Kompressionsware ohne Angabe der vertraglich vereinbarten LEGS keine allgemeine Kulanz seitens der hkk geben.

Um erhöhte Mehraufwände im Sinne der vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Abrechnung zu vermeiden, bitten wir ausdrücklich um die korrekte Einreichung der Rechnungen unter Angabe der vertraglich vereinbarten LEGS.


Veröffentlicht am 12.05.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

Vertragseckpunkte PG 17 Kompression

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Aufgrund neuer Regelungen zur Genehmigungsfreiheit-/pflicht etc., hat die KKH eine Übersicht „Vertragseckpunkte“ mit den wichtigsten Vertragsinhalten für den neuen PG 17 Vertrag erstellt.  

Das Dokument finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 03.05.2021

AOK Plus

Hinweis zu den Hygienepauschalen

Hinweis

Wie bereits veröffentlicht, hat die AOK Plus Hygienepauschalen in Form von generellen Aufschlägen auf die Vertragspositionen vereinbart. Diese gelten vom 01.05.2021 bis zum 31.12.2021.

Die AOK Plus hat hierfür neue Preislisten für die Produktgruppen 05, 23, 19 und 50 veröffentlicht, die den Hygieneaufschlag bereits beinhalten. Diese sind gültig ab 01.05.2021.

Im ORTHEGROH-Partnerportal finden Sie daher ab sofort die angepassten Vertragspreise. 

April 2021


Veröffentlicht am 29.04.2021

AOK Bayern

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge verlängert bis 31.05.2021

Hinweis

Die AOK Bayern zahlt ab dem 01.04.2021 eine Hygienepauschale sowie einen Frachtkostenzuschlag.

Die AOK Bayern hat sich auf einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Corona-Pandemie verständigt. Daher können Leistungserbringer bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen (z.B. bei der Versorgung Versicherter in stationären Einrichtungen) eine Hygienepauschale je Kontakt abrechnen:

  • COVID-19 Hygienepauschale 2,40€ zzgl. MwSt. gemäß Hauptleistung, Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "wie Grundhilfsmittel".

Bei der Abrechnung der Hygienepauschale soll bitte immer das Verwendungskennzeichen des Grundhilfsmittels angeliefert werden, also z.B. bei einer Reparatur 01 und nicht wie in der Vereinbarung beschrieben, das VKZ „00“.

Sofern das Grundhilfsmittel genehmigungspflichtig ist, ist auch die Hygienepauschale mit dem Kostenvoranschlag einzureichen.

Zudem bestätigt  die AOK Bayern die Verlängerung der temporären Anhebung der Vertragspreise für Rollatoren und Toilettenrollstühle wegen der Frachtkostenproblematik bis zum 31. Mai 2021.

Die Vereinbarung trat zum 01.04.2021 in Kraft und ist bis zum 31.05.2021 verlängert worden.


Veröffentlicht am 29.04.2021

AOK Plus

Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen

Hinweis

Die Krankenkassen und Leistungserbringer können in den Hilfsmittelversorgungsverträgen einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie vereinbaren.

Deshalb schloss die AOK PLUS und der Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitationstechnik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. eine Zusatzvereinbarung zum anteiligen Ausgleich dieser Mehraufwendungen. Diese ergänzt unter anderem den Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen des Orthopädie-Techniker-Handwerkes und des Sanitätsfachhandels und den Vertrag gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Pflegebetten und behindertengerechten Betten.

Die Vereinbarung beinhaltet folgende Preisanpassungen:

ProduktgruppeErhöhung (netto) um Beschreibung 
PG 05 – Bandagen0,50 EURje vertraglich geregelter Position 
PG 23 – Orthesen1,00 EURje vertraglich geregelter Grundposition 
PG 19 + 50 – Pflege- und behindertengerechte Betten1 v. H.auf Versorgungspauschale, Servicepauschale, Rückholpauschale und doppelte Versorgungspauschale 

Die neuen Preise gelten ab dem 1. Mai 2021 für alle ab diesem Tag abgegebenen Hilfsmittel. Das Lieferdatum an den Versicherten ist maßgeblich. Die Zusatzvereinbarung ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2021.

Die Kosten erhöhter Hygienemaßnahmen für alle anderen Leistungen sind damit abgegolten. Für Hilfsmittel anderer Produktgruppen werden keine weiteren Hygieneaufschläge vergütet.

Die vollständige Zusatzvereinbarung erhalten Sie im Anhang. Die Preise im Portal wurden entsprechend angepasst.


Veröffentlicht am 23.04.2021

AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg

Ergänzende Hinweise zu den Frachtkostenzuschlägen

Hinweis

Die AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest geben die folgenden ergänzenden Hinweise zu den Frachtkostenzuschlägen:

  • Mehrwertsteuer: Hier ist die jeweils gültige MwSt. des gelieferten Produktes zugrunde zu legen und vom Gesamtbetrag abzuführen
  • Gesetzliche Zuzahlung: Diese ist bei jeder Versorgung vom Gesamtbetrag in Abzug zu bringen, es sei denn, der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.


Veröffentlicht am 19.04.2021

AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg

Frachtkosten

Hinweis

Die EGROH hat mit der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Nordwest eine Regelung zu den stark gestiegenen Frachtkosten geschlossen. Die Beteiligung der Frachtkosten der beiden AOKen gilt vom 01.04.2021 bis zum 30.06.2021.

Die Frachtkostenzuschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Ob die GPOS genehmigungspflichtig ist oder nicht ergibt sich durch das Grundhilfsmittel. 


Veröffentlicht am 15.04.2021

AOK Baden-Württemberg

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die AOK Baden-Württemberg teilt mit, dass ab heute – 15.04.2021 – 
Hygienepauschalen abgerechnet werden können. Die Regelung gilt befristet bis 30.06.2021. Je nach Entwicklung der Pandemie prüft die AOK Baden-Württemberg eine Verlängerung.

In Abhängigkeit der jeweiligen Versorgungssituation kann eine der folgenden 
Hygienepauschalen je aufsuchendem persönlichem Kontakt abgerechnet werden: 
- Hygienepauschale 1: 4,00 Euro netto (zzgl. MwSt. gem. Hauptleistung) 
bei behördlich angeordneter Quarantäne oder nachgewiesener Corona-Erkrankung 
- Hygienepauschale 2: 2,00 Euro netto (zzgl. MwSt. gem. Hauptleistung) 
ohne bekannte Corona-Erkrankung oder begründetem Verdachtsfall

Voraussetzungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen im Einzelfall: 
- Die Hilfsmittel können nicht kontaktlos per Versand abgegeben werden. 
- Die Versorgung der Versicherten kann nicht in den Betriebsräumen des Leistungserbringers erfolgen. 
- Die/der Versicherte muss vom Leistungserbringer zur Versorgung mit Hilfsmitteln zwingend zu Hause, in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern aufgesucht werden
- Ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zur/zum Versicherten ist dabei unumgänglich. 

Für Versorgungen, die in den Betriebsräumen der Leistungserbringer durchgeführt werden, wird keine finanzielle Beteiligung an den „hygienebedingten Mehrausgaben“ angeboten. Obwohl selbstverständlich auch dort regelmäßig ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zur/zum Versicherten unumgänglich ist.

Die AOK "Informationen für Leistungserbringer" finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 13.04.2021

AOK Bremen/Bremerhaven AOK Niedersachsen

Frachtkosten

Hinweis

Die AOK Niedersachsen und die AOK Bremen/Bremerhaven haben die Regelungen zu den Frachtkostenzuschlägen bis zum 14.05.2021 verlängert.


Veröffentlicht am 12.04.2021

AOK Baden-Württemberg

Frachtkosten

Hinweis

Die AOK Baden-Württemberg hat auf die gestiegenen Frachtkosten reagiert und die Preise für die folgenden Produkte angehoben:

  • 10.50.04.1 Rollator Erhöhung des Vertragspreises von 75€ auf 79€.
  • 18.46.02.0 starrer Toilettenrollstuhl Erhöhung des Vertragspreises von 95€ auf 101,25€.

Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Preise nur in der Erst-Versorgungspauschale (LKZ 08) angesetzt werden kann. Die erhöhten Preise gelten zunächst vom 15.04.2021 bis zum 30.06.2021 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einer Präjudiz. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. 


Veröffentlicht am 08.04.2021

AOK Bayern

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Bayern zahlt ab dem 01.04.2021 eine Hygienepauschale und einen Frachtkostenzuschlag.

Zur Kompensation der stark gestiegenen Kosten für den Transport von Gütern aus Asien hat die AOK Bayern daher die Vertragspreise für Rollatoren (Hilfsmittelnummer 10.50.04.1) von 74€ auf 78€ und für Toilettenrollstühle (18.46.02.0) von 99€ auf 105,25€ angehoben. Die Protokollnotiz zum RT1-Vertrag finden Sie beigefügt.

Auch hat sich die AOK Bayern auf einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Corona-Pandemie verständigt. Daher können Leistungserbringer bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen (z.B. bei der Versorgung Versicherter in stationären Einrichtungen) eine Hygienepauschale je Kontakt abrechnen:

  • COVID-19 Hygienepauschale 2,40€ zzgl. MwSt. gemäß Hauptleistung, Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00".

Sofern das Grundhilfsmittel genehmigungspflichtig ist, ist auch die Hygienepauschale mit dem Kostenvoranschlag einzureichen.

Die Vereinbarungen treten zum 01.04.2021 in Kraft und sind zunächst auf einen Kalendermonat befristet.


Veröffentlicht am 07.04.2021

HEK Hanseatische KK

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die HEK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut TK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Eine Verordnung oder eine Bescheinigung über den Hausbesuch ist für die Abrechnung der Hygienepauschale grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Verlangen ist der HEK jedoch im Rahmen der nachgehenden Rechnungsprüfung ein Nachweis über die Durchführung des Hausbesuches vorzulegen.

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Schreiben der Kasse.


Veröffentlicht am 01.04.2021

SVLFG

Information zum maschinellen Abrechnungsverfahren nach § 105 SGB XI

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die landwirtschaftliche Pflegekasse führt zum 01.07.2021 das elektronische Abrechnungsverfahren - Datenträgeraustausch nach § 105 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ein. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.


Veröffentlicht am 01.04.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

Erinnerung: PG 17 Kompressionstherapie

neuer Vertrag Hinweis

Die KKH hat zum 15.04.2021 einen neuen Vertrag im Bereich der Kompressionstherapie (PG 17) abgeschlossen. Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dem Vertrag bei Interesse beizutreten. 

Bitte treten Sie dem Vertrag rechtzeitig bei, da kein rückwirkender Beitritt möglich sein wird!

März 2021


Veröffentlicht am 29.03.2021

TK Techniker Krankenkasse

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die TK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut TK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006 bei voller MwSt., 99.00.99.0008 bei reduzierter MwSt., LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007 bei voller MwSt., 99.00.99.0009 bei reduzierter MwSt., LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Die Abrechnung hat bei der TK über einen gesonderten LEGS zu erfolgen:

  • 15 00 190 Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus
  • 16 00 190 Orthopädieschuhmacher
  • 19 00 190 Sonstiger Hilfsmittellieferant

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie nähere Hinweise sowie den FAQ-Bereich auf der Homepage des Kostenträgers.


Veröffentlicht am 29.03.2021

BARMER

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die Barmer hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut Barmer dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Eine Verordnung oder eine Bescheinigung über den Hausbesuch ist für die Abrechnung der Hygienepauschale grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Verlangen ist der BARMER jedoch im Rahmen der nachgehenden Rechnungsprüfung ein Nachweis über die Durchführung des Hausbesuches vorzulegen.

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Dokument sowie die FAQ-Liste der Barmer.


Veröffentlicht am 26.03.2021

DAK Gesundheit

Aktualisiert: Empfehlung der DAK für die Abrechnung von Hygienepauschalen

Hinweis

Die DAK Gesundheit hatte in der vergangenen Woche Empfehlungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus herausgegeben. 


Diese Empfehlungen hatten im Wortlaut vorgesehen, dass eine entsprechende Verordnung/Bescheinigung bei der Abrechnung vorgelegt werden müsse, also eine Bescheinigung darüber, dass der Versicherte im häuslichen Bereich oder in einer Einrichtung versorgt werden muss, weil nur in diesen Fällen die Pauschale greifen soll.

Hier wurde ein erhebliches bürokratisches Hindernis gesehen, das zu den von der DAK eigenmächtig festgelegten und in der Höhe insgesamt unzureichenden Pauschalbeträgen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. 

In Folge dessen hat die DAK die Empfehlungen dahingehend überarbeitet, dass eine Vorlage einer Bescheinigung oder einer entsprechenden Verordnung unterbleiben kann.  

Die Empfehlung trat am 15.03.2021 in Kraft und gilt ausschließlich für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht wurden. Diese Empfehlung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 30.06.2021. Die DAK Gesundheit wird vor Ablauf der Vereinbarung prüfen, ob eine Verlängerung notwendig ist.

Die aktuelle Fassung der Empfehlungen der DAK finden Sie in der Anlage. 


Veröffentlicht am 25.03.2021

AOK Niedersachsen

Erhöhte Frachtkosten für Reha-Hilfsmittel

Hinweis Preisvereinbarung Allgemeine Information

Zum Ausgleich der aktuell nachgewiesenen extrem erhöhten Frachtkosten für Reha-Hilfsmittel bedingt durch die SARS-CoV2-Pandemie können ergänzend zu den vertraglich vereinbarten Konditionen die im Anhang genannten Positionen zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Dies gilt ausschließlich für die genannten Produktbereiche und die je Produktbereich beschriebenen Versorgungen. Eine Abrechnung im Zusammenhang mit Folgeversorgungspauschalen, Wiedereinsätzen und Reparaturen ist nicht möglich. Die anzusetzenden Konditionen verstehen sich als Mischkalkulation, mit der sämtliche diesbezüglichen Aufwände abgedeckt sind. Eine darüber hinaus gehende Kostenübernahme kommt nicht in Betracht.

Details entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Abrechnung setzt voraus, dass eine alternative Beschaffung, z.B. innerhalb Europas, nicht möglich ist.


Veröffentlicht am 25.03.2021

Knappschaft

Verhandlungen PG 32 CPM-Schienen

Hinweis

Die Knappschaft hat im Bereich PG 32 CPM-Schienen derzeit keinen Verbandsvertrag abgeschlossen. Es gibt jedoch Einzelverträge mit einzelnen Betrieben, die aus unserer Sicht nicht wirtschaftlich sind. Derzeit schreibt die Knappschaft wohl einzelne Betriebe an und versucht, die Einzelverträge erneut zu ihren Gunsten zu ändern.

Aktuell hat der CPM-Schienen Verband, inkl. Mandat der EGROH, die Absicht einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 CPM-Schienen mit der Knappschaft zu verhandeln.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 25.03.2021

AOK Rheinland/Hamburg

Anpassung der Altersgrenze

Änderung Hinweis

Die AOK Rheinland-Hamburg hat die Formulierung zur Altersgrenze für Kinder von "bis zum vollendeten 14. Lebensjahr" in "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geändert. 

Die Änderung tritt zum 01.03.2021 in Kraft und betrifft folgende Verträge:

PG 12 Tracheostoma / LEGS 15 20 F62

PG 15 abl. Inko / LEGS 15 20 F65


Veröffentlicht am 23.03.2021

AOK Bremen/Bremerhaven

Information zu temporären Frachtkostenzuschlägen

Hinweis

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat in dem Vertrag (Add-on) über die Versorgung mit Hilfsmitteln verschiedener Produktgruppen (Rehatechnik) Informationen zu temporären Frachtkostenzuschlägen veröffentlicht. Auch wenn die EGROH diesen Vertrag nicht abgeschlossen hat, möchten wir die Information den Leistungserbringern, die den Vertrag über die Innung oder Einzelbeitritt abgeschlossen haben, nicht vorenthalten.

Die Frachtkostenzuschläge können vom 15.03.2021 bis zum 14.04.2021 genutzt werden (Tag der Leistungserbringung). Die Aufschläge können für verschiedene Reha-Produkte verwendet werden. Die einzelnen Aufschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Dokument.


Veröffentlicht am 18.03.2021

Expolife goes online!

Besuchen Sie uns auf unserem virtuellen Messestand

Hinweis

Die Expolife findet vom 18.03.-20.03. aufgrund der Corona-Pandemie rein virtuell statt. Sie haben daher die Möglichkeit, uns auf unserem virtuellen Messestand zu besuchen.

Auch wenn wir Ihnen dieses Jahr keine Kekse und Kaffee anbieten können, freuen wir uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren, um ins Gespräch zu kommen.

Die Weiterleitung zur Expolife-Seite und zum ORTHEGROH-Messestand finden Sie verlinkt.


Veröffentlicht am 18.03.2021

DAK Gesundheit

Empfehlung der DAK für die Abrechnung von Hygienepauschalen

Hinweis

Die DAK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut DAK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Dokument.

Um die Hygienepauschale auch mit anderen Kostenträgern zu vereinbaren, sind wir nach wie vor in Verhandlungen. Auch mit der DAK werden wir weiterhin verhandeln, um eine höhere Hygienepauschale zu vereinbaren.


Veröffentlicht am 18.03.2021

AOK Nordwest

Achtung - Ausweitung der automatisierten Rechnungsprüfung

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Zur Umsetzung des maschinellen Abrechnungsverfahrens im Datenträgeraustausch für Sonstige Leistungserbringer (§ 302 Abs. 2 SGB V) sind die dazu vom GKV-Spitzenverband aufgestellten Richtlinien und deren Technische Anlagen verbindlich von allen Beteiligten zu beachten. 
Fehlerhaft übermittelte Daten verzögern die Bearbeitung Ihrer Rechnungen.

 Daher bitten wir Sie auch in Ihrem Interesse darum, insbesondere auf folgende Punkte zu achten: 


- Bitte verwenden Sie die vertraglich vereinbarten Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK), Gebührenpositionsnummern und Verwendungskennzeichen. Als Pseudo-AC/TK ist ausschließlich 15/21099 anzugeben. 
- Bei genehmigten Hilfsmitteln sind alle Daten exakt so zu übermitteln wie sie genehmigt wurden (insbesondere Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK)). 
- Bitte achten Sie auf die Angabe der korrekten Mengen und Einzelpreise. Die Angabe einer Paketanzahl und eines Paketpreises ist nach den Richtlinien nicht zulässig. 
- Bitte übermitteln Sie die korrekten Versorgungszeiträume, insbesondere bei Versorgungspauschalen bzw. Monatsversorgungen. 


Die AOK NORDWEST weitet die Einführung der automatisierten Rechnungsprüfung aus. Um Ablehnungen und Verzögerungen der Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, achten Sie darauf, richtige und vollständige Angaben im Sinne des § 302 SGB V zu übermitteln. Die AOK kann fehlerhafte Angaben nicht korrigieren.


Veröffentlicht am 18.03.2021

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphatische Versorgung

Hinweis

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt die Rückmeldung, dass es bei der Abrechnung der Zusätze bei der lymphatischen Versorgung zu Absetzungen bei der Knappschaft/SVLFG kommt. Die Kassen hatten bereits vor einiger Zeit Neuverhandlungen angekündigt - leider kam es bisher noch nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Der bestehende Vertrag ist aus dem Jahr 2016 und beinhaltet daher noch nicht die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses - entsprechend sind in dem Vertrag nicht sämtliche Zusätze geregelt, die bei einer lymphatischen Versorgung verwendet werden können.

Unsere Empfehlung lautet daher: Die nach neuer Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses existierenden Zusätze, die nicht im Vertrag enthalten sind, können nur über Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden ohne Garantie, dass die Kasse zahlt.


Veröffentlicht am 12.03.2021

IKK classic

Schiedsverfahren nimmt Konturen an

Hinweis Pressemitteilung

Das von der ARGE der Leistungserbringer eingeleitete Schiedsverfahren mit der IKK classic nimmt langsam Gestalt an.

Wie bereits berichtet, haben die Verbände der ARGE am 01.12.2020 das Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V eingeleitet. 

Weil sich bei­de Par­tei­en nicht auf eine Schieds­per­son ver­stän­di­gen konn­ten, hat die ARGE am 14. Janu­ar 2021 beim BAS die Bestim­mung einer Schieds­per­son bean­tragt.

Nach Prüfung und Sichtung alle relevanten Daten, teilte uns das BAS mit, wer als Schiedsperson benannt werden soll. Die Stellungnahmefrist beider Parteien dazu endet am 15.03.2021. Danach muss die Schiedsperson innerhalb eines Monats feststehen. 

Danach hat die Schiedsperson drei Monate Zeit, die strittigen Vertragsinhalte festlegen. Endlich kommt - wenn auch langsam -  Bewegung ins Verfahren ...

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 04.03.2021

AOK Nordost

Produktgruppen 19 und 50 Abrechnung u. Genehmigung

Hinweis

Im Rahmen des Beitritts zu den Verträgen zur Versorgung der Versicherten mit behindertengerechten Betten (PG 19) sowie dem Pflegebettenvertrag (PG 50) wurden die Vertragspartner über die Genehmigungsfreiheit für Folgeversorgungen informiert. Folgeversorgungen sind unter der Voraussetzung der vorherigen Prüfung der fachlichen und sachlichen Richtigkeit ohne Genehmigung zur Abrechnung zu bringen. 

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands auf beiden Seiten und sollte in der Praxis auch so umgesetzt werden.  

Für die sofortige Abrechnung benötigt die AOK als zahlungsbegründende Unterlagen lediglich eine Rechnung mit Angabe der Genehmigungsnummer der Erstversorgung sowie die Angabe des Zeitraums der Folgeversorgung.

Dieses gilt nicht für Versicherte mit Wohnsitz in einer stationären Einrichtung der Altenhilfe (Altenheime, Pflegeheime) oder der Behindertenhilfe (Heimbewohner) sowie einer vergleichbaren Einrichtung, da hier grundsätzlich kein Versorgungsanspruch besteht.


Veröffentlicht am 04.03.2021

hkk Handelskrankenkasse

OT-Vertrag Auffälligkeiten in der Abrechnung

Hinweis

im Rahmen der Abrechnungsprüfung ist aufgefallen, dass teilweise rückwirkend Rechnungen auf Basis des OT-Vertrages erstellt werden, obwohl der Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Verordnung sowie des Leistungstages nicht Vertragspartner der hkk war.

Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass entsprechend § 19 Absatz 2 des Rahmenvertrages das Verordnungsdatum maßgeblich ist. Für die (genehmigungsfreie) Abrechnung nach dem OT-Vertrag ist es daher erforderlich, dass der Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Verordnung (Verordnungsdatum maßgeblich) Vertragspartner ist.

Eine rückwirkende (genehmigungsfreie) Abrechnung ohne Vertragspartnerschaft ist nicht möglich.

Februar 2021


Veröffentlicht am 11.02.2021

hkk Handelskrankenkasse

PG 37 Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Im Rahmen einer vertragspartnerschaftlichen Versorgung möchten wir Sie auf die vertragskonforme Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik entsprechend der Anlage 8 – Vereinbarung über die Versorgung mit Brustprothetik (Produktgruppe 37) aufmerksam machen. Im Rahmen der Abrechnungsprüfung ist die Angabe des teilweise nicht korrekten Hilfsmittelkennzeichens auffällig. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Hilfsmittelkennzeichens im Rahmen der Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik.

Das Hilfsmittelkennzeichen 11 ist gemäß § 2 Absatz 5 der Anlage 8 lediglich bei vorzeitigen Neuversorgungen anzugeben. Diese vorzeitigen Neuversorgungen sind genehmigungspflichtig unter Beifügung des Anhangs 9 des Vertrages. Eine genehmigungsfreie Abrechnung der Versorgung mit Brustprothetik unter Angabe des Hilfsmittelkennzeichens 11 ist daher nicht möglich.

Bei der Abrechnung der regulären Versorgung bitten wir daher auf die Angabe des Hilfsmittelkennzeichens 00 zu achten.


Veröffentlicht am 11.02.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

Neue LEGS für Bade-, Geh- und Toilettenhilfen (PG 04, 10 und 33)

Hinweis

Die KKH hat dem Vertrag für Bade-, Geh- und Toilettenhilfen (LEGS 19 99 A95, PG 04, 10 und 33) neue LEGS vergeben. 

Die folgenden LEGS sind ab dem 01.03.2021 gültig:

04B - 19 99 L86

10A - 19 99 L87

33A - 19 99 L88

Eine Direktabrechnung ab dem 01.03.2021 wird nur noch über die neuen LEGS möglich sein.


Veröffentlicht am 04.02.2021

Präqualifizierung

Ende der Übergangsfrist für Präqualifizierung von nicht-akkreditierten Stellen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Übergangsfrist für die Präqualifizierung von nicht-akkreditierten Stellen zum 30.04.2021 endet. Seit dem Inkrafttreten des HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) gilt eine Pflicht der PQ-Stellen, sich durch die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditieren zu lassen. 

Sollten Sie eine Präqualifizierungsurkunde haben, die vor dem 30.04.2019 und damit von einer nicht-akkreditierten PQ-Stelle erteilt wurde, muss die PQ-Stelle ihnen bis spätestens 30.04.2021 im Rahmen einer erfolgreichen Überwachung eine akkreditierte Präqualifizierungsurkunde erteilen. 

Wir empfehlen Ihnen dringend sich mit Ihrer Präqualifizierungsstelle in Verbindung zu setzen, sollten Sie noch ein "altes" Zertifikat haben.

Inwiefern sich "alte" Zertifikate auf die Abrechnungsberechtigung auswirkt, ist im Moment noch nicht bekannt.  


Veröffentlicht am 02.02.2021

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

In den vergangenen Tagen haben Sie möglicherweise ein Schreiben der GWQ ServicePlus AG erhalten. Darin werden Sie aufgefordert einem neuen Vertrag G84 zur PG 31 Schuhe beizutreten.

Wir möchten dazu erneut Stellung nehmen:

Die Vertrags-AG, bestehend aus den Landesinnungen für Orthopädie-Schuhtechnik der Länder Hessen, Niedersachsen und Bayern in Verbund mit der EGROH-Service GmbH, vertritt die Interessen von Betrieben aus dem Bereich Orthopädie-Schuhtechnik, Orthopädie-Technik und Sanitätshäuser. Mehr als drei Jahre lang führten wir Verhandlungen mit GWQ zu PG 31. Erfolglos! GWQ hat am 21.01.2021 mitgeteilt, dass Sie die Verhandlungen als gescheitert ansehen und ein Schiedsverfahren anstrengen.

Wir wollen für unsere Mitglieder Verträge mit akzeptablem Preisniveau. Der GWQ Vertrag G84 liegt jedoch deutlich darunter. Die prozentual angegebenen Gesamtvergütungen, beziehen sich auf Altverträge.

Mit dem in der vergangenen Woche verschickten Schreiben unternimmt die GWQ den recht durchsichtigen Versuch Sie zu verunsichern. Das Schreiben bietet nur zwei Möglichkeiten zum Ankreuzen:

  • Ja, ich trete bei oder
  • Nein, ich will selbst verhandeln.

Selbstverständlich müssen Sie weder das eine noch das andere tun! Es gibt weder eine Verpflichtung zum Beitritt noch einen Zwang, selbst zu verhandeln! Und aus § 127 Abs. 3 SGB V – wie in dem Schreiben der GWQ suggeriert – lässt sich das schon gar nicht ableiten. Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Dass es anders geht, beweist der erst kürzlich mit spectrumK abgeschlossene Vertrag, der faire Preise beinhaltet. Lassen Sie sich durch die Aufforderung von GWQ nicht beirren. Rechnen Sie bei den Kassen weiterhin über Kostenvoranschläge ab und ignorieren Sie dieses Schreiben. Einen Beitritt zum GWQ Vertrag G 84 können wir nicht empfehlen!

Die Vertrags AG setzt sich bereits mit den einzelnen Krankenkassen in Verbindung um eine andere, faire Lösung zu finden.

Januar 2021


Veröffentlicht am 29.01.2021

GWQ ServicePlus AG

Anschreiben GWQ an Betriebe bundesweit bezüglich PG 31 - Vertrag

vertragsloser Zustand Hinweis

Aktuell schreibt die GWQ-Service Plus AG bundesweit alle Leistungserbringer mit Hinweis auf einen neuen Vertrag im Bereich der PG 31 aus NRW an. Bitte unterschreiben Sie nichts auf die Schnelle und warten Sie weitere Informationen im Laufe der KW 05 / 2021 ab. 

Wir empfehlen Ihnen keinen Beitritt zu zeichnen


Veröffentlicht am 28.01.2021

MDR

Vier Hinweise zur Angabe der Verwendungsdauer bei Sonderanfertigungen

Hinweis

Der gemeinnützige Verein „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung“ (DGIHV), der auch die EGROH angehört, beschäftigt sich seit 2018 in der Arbeitsgruppe Medical Device Regulation (MDR) mit den Auswirkungen der am 26. Mai 2021 verpflichtend anzuwendenden EU-Medizinprodukteverordnung auf den Hilfsmittelsektor. 
Die AG MDR haben gehäuft Anfragen zur Angabe der Verwendungsdauer bei Sonderanfertigungen erreicht. Daraufhin hat sie vier Hinweise für orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Betriebe formuliert.

Weitere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link


Veröffentlicht am 28.01.2021

Corona-Krise

Empfehlungen zur Impfpriorisierung

Hinweis

Die Coronavirus-Impfverordnung trat am 15.12.2020 in Kraft. In der Verordnung erfolgt die Einteilung in drei Prioritätsgruppen. 

Unsere Empfehlungen an Sie zur Impfpriorisierung und Musterbescheinigungen für Ihre MitarbeiterInnen entnehmen Sie bitte der Anlage.


Veröffentlicht am 28.01.2021

BARMER

Barmer verweist auf relevantes Formular zur Abrechnung in der PG 31

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Gemäß Barmer-Vertrag für die Produktgruppe 31 Schuhe ist für die Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen der Versorgungsanzeige bzw. dem Kostenvoranschlag das in Anhang 1c zur Anlage 1 geregelte Formular „Ausstattungsbeschreibung für orthopädische Schuhe“ beizufügen. Laut Hilfsmittel-Newsletter der Kasse kommt es zu Rückweisungen, weil das Formular fehlt oder nicht vollständig ausgefüllt worden ist. Dies führe bei Leistungserbringern und Kasse zu unnötigem Aufwand und Verzögerungen.

Sie finden dieses Formular direkt bei den ergänzenden Unterlagen im BARMER Schuhtechnik Vertrag sowie in der Anlage dieser News.  


Veröffentlicht am 21.01.2021

Wartungsarbeiten

Portal vom 23.01.-24.01. ggf. nur eingeschränkt nutzbar

Hinweis

Aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten steht Ihnen das ORTHEGROH-Portal am Wochenende (vom 23.01. bis zum 24.01.) ggf. nur eingeschränkt zur Verfügung.

Wir bitten diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen!


Veröffentlicht am 15.01.2021

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Hinweis

In Anbetracht der weiterhin dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV-Spitzenverband die Gültigkeit der Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern bis zum 31. März 2021 verlängert.


Veröffentlicht am 14.01.2021

hkk Handelskrankenkasse

Versorgungen der Produktgruppen 08 und 17

Hinweis

Die Versorgung mit festbetragsgeregelten Einlagen sowie festbetragsgeregelter Kompressionsware erfolgt teilweise ohne Angabe des vertraglich vorgegebenen Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS). 

In 2021 wird es für die Abrechnungen von Versorgungen mit festbetragsgeregelten Einlagen und festbetragsgeregelter Kompressionsware keine allgemeine Kulanz seitens der hkk mehr geben. Die vertraglich vereinbarten LEGS sind für die Abrechnung maßgeblich.

Des Weiteren ist aufgefallen, dass Kostenvoranschläge für Versorgungen der Produktgruppe 17, für die vertraglich eine Kalkulation vereinbart wurde, teilweise nicht vertragskonform eingereicht werden. Bei den Hilfsmittelpositionsnummern, für die eine Kalkulation vertraglich vereinbart wurde (z. B. Positionsnummer 17.06.21.0 „LEK + 20 % + 199,83 €“), werden des Öfteren mehrere Positionen im Kostenvoranschlag aufgeführt (z. B. Position 1: LEK + 20% Position 2: Arbeitszeit). Vertraglich ist jedoch lediglich eine Gesamtposition geregelt. Dies führt zu Mehraufwänden in der Fallbearbeitung. Für Versorgungen, die kalkuliert werden, ist vertraglich eine Positionsnummer vorgesehen. Daher ist im Kostenvoranschlag eine Position inkl. Arbeitszeit anzugeben. Lediglich die vertragsärztlich verordneten Zusätze sind separat zu erfassen. In diesen Fällen ist der Herstellerkostenvoranschlag beizufügen oder der Listen-EK in der Beschreibung zu nennen. Bei wiederholter nicht vertragskonformer Einreichung behält sich die hkk gemäß § 13 und § 14 des Rahmenvertrages weitere Schritte vor.

LEGS PG 08: 19 92 156           LEGS PG 17: 19 92 158 (Festbeträge)


Veröffentlicht am 08.01.2021

DAK Gesundheit

DAK PG 32 CPM-Schienen

Hinweis Weitergeltung

Wie bereits veröffentlicht wurde der DAK PG 32 CPM-Schienen Vertrag zum 30.04.2020 gekündigt. Der Verband CPM Therapie e.V. und die DAK haben sich auf eine Weitergeltung der Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2020 geeinigt.

Beide Parteien streben an, bis spätestens zum 31. März 2021 einen neuen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen. 

Ab dem 01.01.2021 haben sich beide Parteien auf folgendes geeinigt. 

Die Kündigung des noch laufenden Rahmenvertrags bleibt bestehen für den Fall, dass wider Erwarten keine Einigung über einen neuen Vertrag ab spätestens dem 1. April 2021 zustande kommen sollte. Es soll dann jedoch die Wirkung dieser Kündigung erst am 31. März 2021 eintreten.

Es gelten in der Zeit ab dem 1. Januar 2021, längstens bis zum 31. März 2021 oder bis zum Abschluss eines neuen Vertrages, folgende Preise (insoweit einvernehmliche Abänderung der Preisanlage): 


Knie: Pauschale für bis zu 4 Wochen 274,00 EUR netto. Pauschale für einzelne Verlängerungswochen 62,50 EUR netto. 


Schulter: Pauschale 345,00 EUR netto. Pauschale für einzelne Verlängerungswochen 83,10 EUR netto. 

Die genannten neuen Preise gelten für die Belieferung der ab dem 1. Januar 2021 neu ausgestellten ärztlichen Verordnungen.

Die Regelungen der Übergangsvereinbarung sind ab sofort im MIP-System für Sie hinterlegt. 


Veröffentlicht am 07.01.2021

spectrumK

Neuer Reha-Vertrag

Hinweis

Die EGROH, inkl. Mandat vom BIV OT, hat gemeinsam mit den Verbänden Curasan, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell Anfang letzten Jahres die 
Reha-Verhandlungen mit spectrumK als gescheitert erklärt.

SpectrumK bietet nun einen neuen Reha-Vertrag zum Beitritt an.
Die EGROH hat den Vertrag zur Prüfung angefordert. 

Zur Zeit ist nicht bekannt, wer diesen Vertrag verhandelt hat. 
Bisher ist nur eine BKK dem o.g. Vertrag beigetreten. 

Voraussichtlich wird die EGROH aufgrund der unwirtschaftlichen Preisen nicht beitreten. 

Nach endgültiger Prüfung werden wir Ihnen das Ergebnis zeitnah mitteilen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 07.01.2021

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik OST-Vertrag

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Im MIP-System wird derzeit auf den neuen Schuhtechnik-Vertrag der GWQ mit "attraktiven Konditionen" hingewiesen. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die EGROH sich noch immer in Gesprächen mit der GWQ befindet.

Das letzte Gespräch zwischen der Verhandlungs-GbR und der GWQ fand am 23.12.2020 statt. Die Antwort der GWQ  steht noch aus. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und bitten Sie, vorerst nicht dem Schuhtechnik-Vertrag der GWQ beizutreten. Kostenvoranschläge in Papierform können Sie gemäß § 127 Abs. 3 SGB V trotz fehlendem Vertragsbeitritt einreichen.


Veröffentlicht am 07.01.2021

RHS Rechtshilfe-Service

Änderung der Kontakdaten bei RA Vera Rosenzweig-Heyn

Hinweis

Der Rechtshilfe-Service der EGROH eG bietet dem Verbund angeschlossenen Mitgliedshäusern juristische Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsanträgen und Kostenvoranschlägen gegenüber den gesetzlichen Kostenträgern, wenn es um die Versorgungsansprüche Ihrer Kunden geht.

Bei der Rechtsanwältin Vera Rosenzweig-Heyn haben sich die Kontaktdaten geändert. Bitte beachten Sie daher das beigefügte Dokument.

Dezember 2020


Veröffentlicht am 30.12.2020

MOBIL Krankenkasse

OT-Vertrag 3. Preisanpassung

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2021 die 3. Preisanpassung in Kraft tritt. 

Die Preise stehen Ihnen pünktlich zum 01.01.2021 im Portal zur Verfügung! 


Veröffentlicht am 23.12.2020

AOK Nordwest

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis Protokollnotiz

Im Anhang finden Sie die Protokollnotiz zum Kompressionstherapie-Vertrag der AOK Nordwest. 

Die Protokollnotiz tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft und beinhaltet die Festlegung von Gebührenpositionsnummern für nicht preisgeregelte Positionen sowie eine Abschlagsposition bei kombinierten, mehrteiligen Arm-Hand-Versorgungen.

Der LEGS lautet 15 21 817


Veröffentlicht am 23.12.2020

AOK Rheinland/Hamburg

PG 23 individuelle Orthesen

Hinweis

Anfang 2021 soll ein neuer Vertrag für die Produktgruppe 23 (individuelle Orthesen) mit der AOK Rheinland-Hamburg geschlossen werden. 

Aus organisatorischen Gründe konnte das Unterschriftenverfahren noch nicht eingeleitet werden. Dennoch können die verhandelten Preise für Kostenvoranschläge ab dem 01.01.2021 verwendet werden.

Deshalb erhalten Sie heute eine Matrix mit den neuverhandelten Positionen, die Sie bitte ab dem 1. Januar 2021 als Grundlage für Kostenvoranschläge an die AOK verwenden. Der für das Jahr 2021 gültige Stundenverrechnungssatz in Höhe von 61,50€ ist in der Matrix bereits berücksichtigt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 03.12.2020

IKK classic

VORSICHT!!! Neue Reha-Verträge

Hinweis

Wie bereits am 30.11.2020 veröffentlicht, hat die IKK classic erneut 10 Einzelverträge für den Bereich Rehatechnik abgeschlossen. 

Die IKK Classic versucht mit den leichten Verbesserungen ihre vorhandenen Lücken im Versorgungsgebiet zu schließen. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um die Verhandlungsergebnisse der ARGE handelt. Die Verhandlungen wurden trotz intensiver Bemühungen für gescheitert erklärt. 

Die Verbände der ARGE haben am 01.12.2020 das Schiedsverfahren nach 
§ 127 Abs. 1a SGB V eingeleitet. 

Die 10 neuen Einzelverträge, die mit der Firma Tingelhoff geschlossen wurden, haben wir geprüft und raten weiterhin von einem Beitritt ab. 

Viele Preise befinden sich auch weiterhin mehr oder weniger auf Ausschreibungsniveau und sind damit absolut unwirtschaftlich. Die Rahmenverträge enthalten ebenfalls noch die kritischen Punkte. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 03.12.2020

spectrumK

PG 31 Schuhtechnik OST-Vertrag

Hinweis Weitergeltung

Wie wir bereits berichteten, haben wir den OST-Vertrag mit spectrumK zum 31.12.2020 gekündigt. Wir stehen nun mit der Kasse kurz vor Abschluss eines neuen Schuhtechnik-Vertrages. Damit die Umsetzung des neuen Vertrages problemlos ablaufen kann, haben wir mit der Kasse eine Übergangsvereinbarung des bestehenden Vertrages bis zum 31.01.2021 vereinbart.

November 2020


Veröffentlicht am 30.11.2020

IKK classic

VORSICHT!!! Neue Reha-Verträge

Hinweis

Die IKK Classic hat derweil neue Verträge für den Bereich Rehatechnik abgeschlossen. Laut unseren Informationen ist der Vertragspartner die Firma Tingelhoff. Die Verträge wurden rückwirkend zum 1. Oktober 2020 abgeschlossen. Nach unserem Kenntnisstand wurde den Verträgen die jüngsten Verhandlungsstände, die zwischen ARGE und IKK Classic erarbeitet wurden, zugrunde gelegt. Es ist klar abzugrenzen, dass es sich um keinen Vertragsabschluss der ARGE handelt. Vielmehr versucht die IKK Classic mit den einhergehenden Vertragsverbesserungen ihre vorhandenen Lücken im Versorgungsgebiet zu schließen. Wir haben die neuen Verträge bei der IKK Classic angefordert. 


Ungeachtet dieser Entwicklungen werden wir an der Vorgehensweise der ARGE festhalten. Wir wollen das Momentum der Einigkeit unter den Verbänden nutzen, um die volle Breite der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten auch vollends auszuschöpfen.

Wir bedanken uns nochmals für Ihre Solidarität und die weitere Unterstützung Ihrer ARGE durch konsequent einheitliches Handeln am Markt und empfehlen weiterhin keinen Vertragsbeitritt. 


Veröffentlicht am 30.11.2020

IKK classic

Empfehlung der ARGE

Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang finden Sie weitere Informationen zur IKK classic und Empfehlungen für die: 

-          Rückholung der Hilfsmittel aus (beendeten) Fallpauschalen

-          Rückgabe der Hilfsmittel aus dem Wiedereinsatzlager und Mietberechnung für das Lager

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 27.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag Keine Einigung mit der IKK classic

Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ARGE der Verbände (BIV OT, Curasan, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und EGROH) sieht die Reha- Verhandlung mit der IKK Classic nunmehr endgültig als gescheitert an. Auch das letzte Gespräch mit der IKK classic auf Vorstandsebene am 25.11.2020 hat nicht zu einem Ergebnis geführt. Die Verbände der ARGE haben deshalb einstimmig beschlossen, am kommenden Montag ein entsprechendes Schreiben an den Vorstand der IKK classic und an das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) zu senden und ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V einzuleiten.

Empfehlungen für den Umgang mit auslaufenden Fallpauschalen und den Wiedereinsatzlagern im vertragslosen Zustand sind in Vorbereitung und gehen Ihnen am Montag zu.

An dieser Stelle bedanken wir uns ausdrücklich bei den Betrieben, die den Beitritt zum Sanimed-Vertrag bisher nicht vollzogen haben und uns als ARGE damit Rückendeckung für unsere Verhandlungspositionen gewährt haben. 


Veröffentlicht am 19.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Wie bereits mitgeteilt, hat gestern der nun letzte Verhandlungstermin mit der IKK classic stattgefunden.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang. 

Spätestens in der kommenden Woche werden wir Sie wieder informieren.


Veröffentlicht am 19.11.2020

BARMER

PG 15 abl. Inko

Änderung Hinweis

Die EGROH hat den bestehenden Vertrag PG 15 ableitende Inkontinenz um  Bettnässertherapiegeräte ergänzt. Die Geräte können ab sofort mit einer Vergütungspauschale über den LEGS 15 98 195 abgerechnet werden. 

Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus. Sollten Sie dem bestehenden Vertrag bereits beigetreten sein, ist es ausreichend, wenn Sie nur die Beitrittsmöglichkeit "Bettnässertherapiegeräte" ankreuzen.


Veröffentlicht am 18.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung an der Umfrage zur IKK classic. Die Auswertung hat ergeben, dass 99% der EGROH-Betriebe gegen eine Zeichnung des Vertrages und somit für eine Fortführung der Verhandlungen sind.

Die teilnehmenden Betriebe der ARGE haben sich ebenfalls mehrheitlich (80%) gegen eine Zeichnung des Vertrages ausgesprochen.

Das weitere Vorgehen wird die ARGE im Rahmen weiterer Verhandlungen mit der IKK classic bereits am 18.11.2020 abstimmen. Über das Ergebnis werden wir Sie zeitnah informieren.


Veröffentlicht am 12.11.2020

IKK classic

Reha Vertrag - Ergänzung zum Rahmenvertrag

Hinweis

Am 11.11.2020 hat ein weiteres Verhandlungsgespräch zwischen der IKK classic und der ARGE stattgefunden. Die IKK zeigt leider immer noch sehr wenig bis keine Bewegung. 

Anfang nächster Woche werden wir nach Auswertung der Umfrageergebnisse eine endgültige Entscheidung treffen.

Zusätzlichen zu den Preisen gibt es auch einige Punkte aus dem Rahmenvertrag, die nicht tragbar sind. Im Rahmen der Nachverhandlungen hat die IKK classic gegenüber den Sanimed-Vertragen bisher nur mündlich die kursiv gekennzeichneten Änderungen im Rahmenvertrag zugestimmt:

§4 Abs. Art und Umfang der Leistungserbringung

(1) Die Versorgung mit Hilfsmitteln bedarf einer vertragsärztlichen Verordnung oder einer Verordnung des Krankenhauses im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1 a SGB V in Verbindung mit den Ausführungen der Hilfsmittel-Richtlinie.

--> IKK erkennt das Problem. Probleme in der Versorgung aufgrund unvollständiger Verordnungen sind von der IKK nicht gewünscht. Wir schlagen daher folgende Ergänzung vor:

Neben den Verordnungen (Muster Vordruck 16) zugelassener Vertragsärzte und Krankenhäuser akzeptiert die IKK für Hilfsmittel, für die eine Genehmigung vorgesehen ist, auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen.

§3 Abgabe des Hilfsmittels

(5) Bei Folgeversorgungen ist eine vom Versicherten unterzeichnete Nutzungserklärung beizufügen.

--> IKK erkennt das Problem. Benötigt aber verständlicherweise Nachweis über die weitere Verwendung. Die IKK brachte den Vorschlag auf Erweiterung, dass alternativ eine neue Verordnung eingebracht werden kann.

Den Vorschlag nehmen wir gerne an und bitten um Einbindung in den Verträge.

§8 Abrechnung der Leistungen

(11) Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Differenzen aus vorhergehenden Abrechnungen können mit sofortiger Wirkung verrechnet werden. Bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Abrechnung hat die IKK classic das Recht, insoweit Beträge einzubehalten oder zurückzufordern. Beanstandungen müssen binnen 12 Monaten nach Eingang der vollständigen Rechnungsunterlagen schriftlich geltend gemacht werden.

--> IKK erkennt das Problem. Abgesetzt werden nur die entsprechende fehlerhafte Abrechnung. Mögliche fehlerhafte Einzelabrechnungen werden an den Leistungserbringer zur Heilung zurückgegeben.

§9 Vorzeitige Beendigung der Versorgung (und der wohl wichtigste Punkt des Rahmenvertrags)

(1) Wird vor Ablauf des für das Hilfsmittel vorgesehenen Nutzungszeitraums/Mietdauer eine Ersatzbeschaffung erforderlich, endet das Versicherungsverhältnis oder zieht der Versicherte aus dem Versorgungsbereich des Leistungserbringers weg, so hat der Leistungserbringer der IKK classic eine gegebenenfalls bereits bezahlte Fallpauschale bezogen auf den vorgesehenen Restnutzungszeitraum/Mietdauer (volle Kalendermonate) zeitanteilig zurückzuerstatten. Näheres wird in der Anlage 3 geregelt.

--> IKK erkennt das Problem. Hinweis auf §102 (Ausgleich unter den KK´n) wird aufgenommen. Unabhängig davon bestätigt die IKK, dass das Ableben des VN nicht unter diese Regelung fällt.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die von uns bemängelten Vertragstexte bereits Gegenstand des Sanimed-Vertrages sind. So ist es z.B. Auslegungssache der Kasse, ob beim Tod des Versicherten die Pauschale für das Hilfsmittel von Ihnen anteilig erstattet werden muss.

Beachten Sie dies bitte unbedingt, bevor Sie ggf. einen Einzelbeitritt zeichnen. 


Veröffentlicht am 12.11.2020

DAK Gesundheit

Neues Merkmal und Anpassungen von Merkmalen im MIP-Pool

Hinweis

Der MIP-Pool ist ein wichtiges Instrument, um eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten  mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Um den Aufwand beim Wiedereinsatz zu reduzieren, hat die DAK erneut Optimierungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen ab sofort.

Alle Neuerungen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Veröffentlicht am 12.11.2020

spectrumK

KKH kaufm. Krankenkasse

OT-Vertrag - Information zum eKV-Verfahren der KKH

Hinweis

Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 05 (Bandagen), 23 (Orthesen) und 24/37 (Prothesen) (OT-Vertrag) möchten wir Ihnen erneut Hinweise zum eKV-Verfahren der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) geben.

Die KKH ist zum 01.10.2019 dem OT-Vertrag beigetreten. Bereits im Juli informierten wir Sie darüber, dass die KKH im Rahmen des elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens nicht vertragskonforme Kostenvoranschläge künftig nicht mehr annehmen wird. Hintergrund ist der hohe Aufwand seitens der KKH, da die fehlerhaften Kostenvoranschläge manuell bearbeitet werden müssen.

Ab dem 01.01.2021 wird die KKH daher nur noch die vertraglich geregelten Hilfsmittelpositionsnummern, Hilfsmittelkennzeichen und Produktbesonderheiten (sofern vertraglich geregelt) im elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren akzeptieren. Elektronische Kostenvoranschläge mit abweichenden Positionen werden nicht mehr angenommen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die KKH ab dem 01.01.2021 Kostenvoranschläge ausschließlich in elektronischer Form annehmen wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für Versorgungen unterhalb der Genehmigungsfreigrenze von 175,00 € keine Genehmigung erforderlich ist.


Veröffentlicht am 06.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Wie bereits veröffentlicht, gestalten sich die Verhandlungen mit der IKK classic sehr schwierig. 

Die Kasse kommt uns nur wenig bis gar nicht entgegen und beharrt weiterhin auf den unwirtschaftlichen Preisen auf Ausschreibungsniveau. 

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, das im Anhang beigefügte Schreiben zu lesen und zu bewerten. 

Bitte senden Sie uns Ihre Antwort bis zum 12.11.2020 17:00 Uhr zurück.


Veröffentlicht am 05.11.2020

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Angepasste Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

In Anbetracht der weiterhin dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV die Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern erneut angepasst. Insbesondere werden Kontaktreduzierungen für Versicherte und Leistungserbringer weiterhin ermöglicht, administrative Prozesse erleichtert und Regelungen zur ärztlichen Verordnung flexibler gestaltet. Gleichzeitig soll eine rechtzeitige Leistungsinanspruchnahme sichergestellt werden.


Die Empfehlungen (Version 1.6) gelten in der Neufassung bis zum 31. Januar 2021 und werden auf der Homepage des GKV zur Verfügung gestellt. In einer der beigefügten Fassungen sind die Änderungen gelb markiert. Die geänderten Empfehlungen gelten bis zum 31. Januar 2021. Der auf der GKV-Homepage veröffentlichte Fragen-Antworten-Katalog wird ebenfalls aktualisiert.


Veröffentlicht am 05.11.2020

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Angabe des LEGS´s und der IK-Nr. im eKV bei der IKK Nord

Hinweis

Im elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren stellte die IKK Nord fest, dass Partnerbetriebe die falschen Leistungserbringergruppenschlüssel oder Pseudonummern verwenden. Beigetretene EGROH-Betriebe müssen unbedingt für den eKV folgende LEGS verwenden:

  • Orthopädietechnik  15 90 101
  • Rehatechnik           15 90 100
  • Elektrostimulation   19 90 001

Bitte verwenden Sie diese zwingend im Verfahren eKV. Wir möchten vermeiden, dass Ihre Kostenvoranschläge zurückgewiesen werden.

Sie umgehen damit auch im Sinne der Versichertenversorgung Reibungen, die vermeidbar sind.


Veröffentlicht am 04.11.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Am 03.11.2020 hat ein weiteres Gespräch mit der IKK classic stattgefunden. 

Leider ist es nach einer 7-stündigen Verhandlung immer noch nicht zum gewünschten Abschluss gekommen. 

Die IKK prüft erneut noch einige Punkte und will spätestens nächste Woche Mittwoch die Verhandlungen weiterführen. 

Wir bedauern sehr, dass wir keine erfreulichere Nachricht für Sie haben. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!  

Oktober 2020


Veröffentlicht am 29.10.2020

IKK classic

IKK classic Reha

Hinweis

Die ARGE hat der IKK classic in verschiedenen Punkten ein Gegenangebot zukommen lassen. Die IKK braucht einige Tage um dieses Angebot zu bewerten.

Wir hoffen, dass es beim nächsten gemeinsamen Termin am 03.11.2020 zu einem Abschluss kommt. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 22.10.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Heute hat das zweite gemeinsame Gespräch mit der IKK classic und den Leistungserbringerverbänden EGROH, BIV, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG und CURA-SAN stattgefunden. 

In verschiedenen Punkten gab es Annäherungen, andere wiederum müssen noch einmal auf beiden Seiten geprüft und angepasst werden. 

Wir bitten Sie weiterhin um etwas Geduld. 

Zur Zeit wendet sich die Kasse sogar telefonisch an die Leistungserbringer und fordert weiterhin zum Beitritt auf. 
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten. Jeder Einzelbeitritt behindert die Verbandsverhandlungen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld.  


Veröffentlicht am 22.10.2020

GWQ ServicePlus AG BKK Deutsche Bank AG BKK Melitta HMR Mercedes-Benz BKK MERCK BKK

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis teilnehmende Kassen

Dem Vertrag in der PG 17 Kompressionstherapie sind zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Kassen noch die folgenden Betriebskrankenkassen beigetreten:

  • Merck BKK zum 01.10.2020
  • Deutsche Bank BKK zum 01.10.2020
  • Daimler BKK zum 01.10.2020
  • BKK Melitta Plus zum 01.01.2021

Die aktualisierte Liste aller teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.


Veröffentlicht am 15.10.2020

ORTHEGROH-Portal

Neues im Portal

Hinweis

Ab sofort steht Ihnen unser neuer FAQ-Bereich zur Verfügung. 

Hier finden Sie unter anderem Fragen und Antworten zum Portal, zur Abrechnung, zu Vertragsteilnahmen und vieles mehr. 

https://orthegroh.de/faq

Der FAQ-Bereich wird stetig aktualisiert und erweitert.


Veröffentlicht am 08.10.2020

BKK LV Mitte BKK Melitta HMR BKK PFAFF

OT-Rahmenvertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Der BKK LV Mitte hat eine neue Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Nachfolgend haben wir die Änderungen für Sie in Kürze zusammengefasst:

  • BKK Melitta Plus: Kündigung sämtlicher Produktgruppen mit Ausnahme der PGen 15, 19 und 20 zum 30.06.2020 bzw. zum 31.12.2020
  • atlas BKK ahlmann: Kündigung der Teilnahme zum 31.12.2020
  • BKK Pfaff: Teilnahme am Vertrag ab dem 01.01.2021 auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland

Bitte beachten Sie die aktualisierte Liste der teilnehmenden Kassen im Anhang. Die Liste ist im ORTHEGROH-Partnerportal auch an bekannter Stelle für Sie hinterlegt. 


Veröffentlicht am 08.10.2020

BKK Gildemeister Seidensticker GWQ ServicePlus AG BKK EWE BKK Freudenberg BKK Würth

Reha-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Dem Reha-Vertrag der GWQ sind in diesem Jahr die folgenden Kassen beigetreten:

  • BKK EWE zum 01.01.2020 bzw. 01.04.2020
  • BKK Gildemeister Seidensticker zum 01.06.2020
  • BKK Freudenberg zum 01.09.2020
  • BKK Würth zum 01.10.2020

Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei. Bitte beachten Sie hier unbedingt, dass die Kassen nicht allen Produktgruppen und nicht allen Versorgungsformen beigetreten sind.


Veröffentlicht am 08.10.2020

GWQ ServicePlus AG BKK Würth

PG 01 Milchpumpen

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Würth ist dem Milchpumpen-Vertrag (LEGS 19 91 G58) zum 01.10.2020 beigetreten. 

Die aktualisierte Liste der teilnehmenden Kassen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Veröffentlicht am 08.10.2020

BKK Gildemeister Seidensticker GWQ ServicePlus AG BKK EWE BKK Freudenberg BKK Würth

PG 32 CPM-Schienen

Hinweis teilnehmende Kassen

Dem CPM-Schienen-Vertrag der GWQ ServicePlus AG sind in diesem Jahr die folgenden Betriebskrankenkassen beigetreten:

  • BKK EWE zum 01.04.2020,
  • BKK Gildemeister Seidensticker zum 01.06.2020,
  • BKK Freudenberg zum 01.09.2020,
  • BKK Würth zum 01.10.2020.

Die aktuelle Fassung der teilnehmenden Kassen finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 08.10.2020

GWQ ServicePlus AG BKK EWE BKK Würth

OT-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Würth ist zum 01.10.2020 dem OT-Vertrag der GWQ ServicePlus AG beigetreten. Der Beitritt der BKK EWE zu diesem Vertrag erfolgte bereits zum 01.01.2020 und gilt nur für die Produktgruppen 05 Bandagen (G14) und 23 Orthesen (G15).

Bitte beachten Sie die aktualisierte Liste der teilnehmenden Kassen anbei.


Veröffentlicht am 08.10.2020

GWQ ServicePlus AG Bergische Krankenkasse BKK B. Braun Aesculap BKK Linde BKK Würth Continentale BKK

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis teilnehmende Kassen

Dem Vertrag in der PG 17 Kompressionstherapie sind zum 01.10.2020 zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Kassen noch die folgenden Betriebskrankenkassen beigetreten:

  • BKK B. Braun Aesculap,
  • BKK Linde,
  • BKK Würth,
  • Continentale BKK,
  • Die Bergische Krankenkasse.

Die aktualisierte Liste aller teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.


Veröffentlicht am 08.10.2020

IKK classic

Reha Verträge mit SANIMED

Hinweis

Die IKK classic schreibt weiterhin und mehrfach alle Leistungserbringer an und fordert sie zum Beitritt auf. 

Bitte lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und haben Sie noch etwas Geduld! 

Sollten Sie die angebotenen Verträge der IKK classic zeichnen, sind Sie an die Kündigungsfristen bzw. an die Mindestvertragslaufzeit gebunden und können anschließend nicht mehr über Ihren Verband beitreten. 

In den kommenden Tagen finden die nächsten Gespräche der ARGE mit der IKK classic statt. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 01.10.2020

DAK Gesundheit

LETZTE AUFFORDERUNG ZUR LAGERBEREINIGUNG 2020

Hinweis

Ende September wurden Sie über die jährliche Lagerbereinigung informiert. Nahezu die Hälfte von Ihnen haben die Lagerbereinigung abgeschlossen. 

Alle, die die Lagerbereinigung noch nicht abgeschlossen haben, erhalten letztmalig die Gelegenheit, die Lagerbereinigung bis zum 31.10.2020 abzuschließen. Der Abschluss ist im MIP-Pool elektronisch vorzunehmen. Eine Kurzanleitung für den technischen Umgang mit der Lagerbereinigung finden Sie im MIP-System nach Auswahl der Lagerverwaltung unter dem Menüpunkt Hilfe.


Bei Verlust oder Verschlechterung der Hilfsmittel wird die DAK Ihnen den Restwert ggf. inkl. einer Aufwandspauschale in Rechnung stellen. Um Verkäufe bei unverschuldet verloren gegangenen Hilfsmitteln zu vermeiden, buchen Sie bitte einen Klärfall und teilen Sie uns die Verlustgründe mit. Grundlage sind die Regelungen in der Anlage A MIP/Wiedereinsatz. 


Für Hilfsmittel, die nicht mehr wiedereingesetzt werden können, stellen Sie bitte einen ordnungsgemäßen Aussonderungsantrag. Eine eigenmächtige Aussonderung ohne Genehmigung durch die DAK-Gesundheit muss leider als Verlust gewertet werden.

Am 01.11.2020 wird die DAK alle Hilfsmittel, bei denen die Lagerbereinigung nicht vorgenommen wurde oder sich nicht mehr bei Ihnen am Lager befinden, als Verlust an Sie zurück verkaufen.


Veröffentlicht am 01.10.2020

Corona-Krise Spitzenverband der Pflegekassen

Angepasste Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

In Anbetracht der dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern erneut angepasst. Insbesondere werden Kontaktreduzierungen für Versicherte und Leistungserbringer weiterhin ermöglicht. Gleichzeitig soll eine rechtzeitige Leistungsinanspruchnahme sichergestellt werden. Die Empfehlungen (Version 1.5) gelten in der Neufassung bis zum 31. Dezember 2020 weiter.


Veröffentlicht am 01.10.2020

Knappschaft

PG 23 Orthesen

Änderung Hinweis

In dem Vertrag zur Versorgung Versicherter mit konfektionierten Orthesen sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.10.2020 eine lineare Preiserhöhung von 3% in Kraft tritt.

Die neuen Preise sind bereits im Portal hinterlegt.

September 2020


Veröffentlicht am 25.09.2020

Wichtige Informationen IKK classic

Reha-Vertrag (PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 28, 32, 33)

vertragsloser Zustand Hinweis Problematik

Wie berichtet haben wir die 10 Einzelverträge, die mit einem einzelnen Leistungserbringer geschlossen wurden, geprüft und sind zu folgendem Entschluss gekommen:

Es ist leider nicht mehr vermeidbar, dass es ab dem 01.10.2020 zu einem vertragslosen Zustand im Reha-Bereich kommt. 

Die IKK classic hat das gemeinsame Angebot von EGROH, BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG und CURA-SAN ohne Verhandlung abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die Konditionen der mit einem Einzelunternehmen abgeschlossenen Verträge sind nach unserer Beurteilung absolut unwirtschaftlich. Wir können Ihnen deshalb KEINESFALLS empfehlen, diesen Verträgen beizutreten. 

Um weiterhin die Versicherten der IKK classic wirtschaftlich sinnvoll und qualitativ hochwertig versorgen zu können, empfehlen wir Ihnen die alten Vertragspreise mit einem prozentualen Aufschlag in Höhe der Grundlohnsummensteigerung bzw. des Inflationsausgleiches der letzten drei Jahre (ca. 9,8%) oder andere marktübliche Preise einzureichen.

Bitte reichen Sie Kostenvoranschläge zu den gekündigten Produktgruppen bei der IKK classic grundsätzlich in Papierform (Fax oder Post) ein. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihr Kostenvoranschlag nicht automatisch abgelehnt oder auf die neuen unwirtschaftlichen Vertragspreise gekürzt wird. Das Rezept senden Sie bitte nur in Kopie an die Kasse.

Besonders wichtig ist allerdings, dass Sie Kürzungen auf unwirtschaftliche Preise nicht akzeptieren, sondern unter Hinweis auf die fehlende Vertragsbindung auf den in Ihrem Kostenvoranschlag geforderten Betrag bestehen (siehe Anhänge im Login-Bereich).

Sie können sich auch vom Versicherten das bzw. sein "freies Wahlrecht" bestätigen lassen, dass er von Ihnen beliefert werden möchte und dies zusammen mit Ihren Kostenvoranschlägen einreichen (siehe Anhänge im Login-Bereich).

Wir sind der Auffassung, dass die IKK classic hier ihre gesetzlichen Pflichten aus § 127 Abs. 1 S. 2 SGB V verletzt hat und haben uns mit einem Schreiben an das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) gewendet (siehe Anhänge im Login-Bereich). 

Wir bemühen uns weiterhin, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und wirtschaftliche Preise für Sie zu erzielen. 

Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Wir halten Sie auf dem Laufenden!  

Einen Preisvergleich sowie unser ursprüngliches Angebot werden wir Ihnen in den kommenden Tagen zur Verfügung stellen. 

Im Anhang finden Sie wichtige informative und bürokratieerleichternde Dokumente dazu. 


Veröffentlicht am 24.09.2020

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis teilnehmende Kassen

Die GWQ hat eine vorläufige Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Da das Beitrittsverfahren der Kassen noch bis zum 25.09.2020 läuft, ist die Liste eventuell noch nicht vollständig.

Dem neuem Vertrag in der PG 17 Kompressionstherapie sind bisher die folgenden Kassen beigetreten:

  • atlas BKK ahlmann
  • Bertelsmann BKK
  • Bertriebskrankenkasse firmus
  • BKK Diakonie
  • BKK Groz-Beckert
  • BKK HMR
  • BKK Rieker.RICOSTA.Weister
  • BKK SBH
  • BKK Voralb Heller*Leuze
  • BKK_DürkoppAdler
  • BMW BKK
  • energie BKK
  • Krones BKK
  • Salus BKK
  • SBK
  • Schwenniger Krankenkasse
  • Securvita BKK
  • SKD
  • Südzucker BKK
  • Viactiv Krankenkasse
  • DAK

Bitte beachten Sie, dass durch den Beitritt der DAK zum GWQ-Vertrag in der Produktgruppe 17 zum 01.10.2020 nur noch bis zum 30.09.2020 über den vdek-Vertrag abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 22.09.2020

IKK classic

Reha-Vertrag (PG 04,10,11,18,19,20,22,28,32,33)

Hinweis Problematik

Wie bereits am 17.09. veröffentlicht, hat die EGROH Anfang August zusammen mit BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG und CURA-SAN ein Angebot abgegeben. Die IKK classic hat das Angebot ohne Verhandlung abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Wir haben die 10 Einzelverträge, die mit einem einzelnen Leistungserbringer geschlossen wurden, heute erhalten und geprüft. 

Es wird wahrscheinlich ab dem 01.10.2020 zu einem vertragslosen Zustand im Reha-Bereich kommen. 

Bitte haben Sie noch etwas Geduld! 

Am 23.09.2020 findet eine Krisensitzung statt. Handlungsempfehlungen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 21.09.2020

Corona-Krise

Ergänzender Hinweis bzgl. der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel

Hinweis

Bekanntlich hat der GKV-Spitzenverband die einzelnen Vertragspreise der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel einstweilen ausgesetzt. Eine monatliche Abrechnung bis zu einem Betrag von 60€ ist seit dem 01.04.2020 möglich. Im Rahmen der zugrundliegenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 4. Mai 2020 und der der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung sollte das für den Zeitraum 01. April 2020 bis voraussichtlich 30. September 2020 gelten. Die Geltungsdauer dieser Regelungen soll nun durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bis zum 31.12.2020 verlängert werden.

Eine Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung bedarf es nicht, das hat das BMG bestätigt.

Das bedeutet, dass sich die Regelung zu der 60 Euro Pauschale bis zum Jahresende verlängert.


Veröffentlicht am 18.09.2020

AOK Nordwest

Vertragsverhandlung der Produktgruppe 26

VerhandlungHinweis

Die LAG-OT teilt in Ihrem LAG Info Direkt Nr. 25/2020 mit, dass sich die Verhandlungen in der PG 26 mit der AOK NordWest "nach hinten" verschieben. Grund hierfür ist die aktuelle Pandemie und deren Auswirkung, andere Prioritäten zu setzen. 

Da es aktuell keine Vereinbarung mit der AOK NordWest für die Produktgruppe 26 und somit auch keine Preisvorgaben gibt, müssen Sie Ihre Versorgungen bei der AOK NordWest als „freien“ eKV einreichen.

Diese Regelung gilt selbstverständlich für alle Kostenträger, bei denen diese Produktgruppe vertraglich nicht geregelt ist


Veröffentlicht am 17.09.2020

IKK classic

Verhandlungen Reha-Vertrag

vertragsloser Zustand Hinweis

Wie wir bereits mitteilten, hat die IKK classic den Reha-Vertrag zum 30.09.2020 gekündigt.

Die EGROH hatte sich für Neuverhandlungen mit den Verbänden RSR, SaniAktuell, BIV, CuraSan und RehaVital zusammengeschlossen und ein gemeinsames Angebot abgegeben. 

Die IKK classic hat das Angebot ohne Verhandlung abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Zwischenzeitlich hat die Krankenkasse wohl Verträge mit anderen Vertragspartnern (Einzelleistungserbringer) abgeschlossen. 

Es kann ab dem 01.10.2020 im Reha-Bereich der IKK classic zu einem vertragslosen Zustand kommen. 

Die EGROH hat diese Verträge zur Prüfung angefordert. Diese Verträge werden dann von uns geprüft und analysiert und das Ergebnis wird Ihnen zeitnah mitgeteilt. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie im Laufe der nächsten Woche informieren und Ihnen dann auch konkrete Handlungsempfehlungen mit an die Hand geben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 17.09.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version (Stand 11.09.2020) können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Die Änderungen in dem Dokument sind farbig markiert.

Die Änderungen betreffen den steuerrechtlichen Umgang mit Fallpauschalen sowie den Umgang mit der Versorgungsform "Miete".


Veröffentlicht am 16.09.2020

Abrechnungszentrum AvP stellt Insolvenzantrag

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Wie auf Webseiten, beispielsweise Apotheke adhoc, zu lesen ist, hat der vom BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte einen Insolvenzantrag für das private Abrechnungsunternehmen AvP gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte in dem beigefügten Link.

Sobald uns neue Kenntnisse vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Die EGROH hat mit verschiedenen Abrechnungsunternehmen Sonderkonditionen vereinbart, die Sie als EGROH-Mitglied nutzen können. Wenden Sie sich gerne an serviceleistungen@egroh.de, um mehr Informationen zu einem eventuellen Wechsel des Abrechnungsunternehmens zu erhalten.

Auch  die ORTHEG hat Sonderkonditionen mit verschiedenen Abrechnungsunternehmen vereinbart, die Sie als ORTHEG-Mitglied nutzen können. Auf der Homepage www.ortheg-web.de unter „Services“ – „Rezept-Abrechnung“ finden Sie die vereinbarten Sonderkonditionen. Hierzu müssen Sie eingeloggt sein.

 


Veröffentlicht am 10.09.2020

AOK Rheinland/Hamburg

Produktgruppe 23 individuell, Reparaturen und Zusätze

Hinweis

Am 3. September hatten wir Sie zur Übergangslösung für die Produktgruppe 23 individuell informiert. 
In der Matrix, die wir Ihnen zusandten, sind die Zusätze und Reparaturen nicht enthalten. 

Beachten Sie hierzu bitte die Anlage


Veröffentlicht am 03.09.2020

AOK Bayern

Genehmigungspflicht für Blutzuckermessgeräte ab 01.10.2020

Abrechnungsbesonderheit Änderung Hinweis

Die AOK Bayern wird zum 01.10.2020 für Blutzuckermessgeräte eine Genehmigungspflicht einführen. Somit sind Verordnungen der Produktuntergruppe 21.34.02 ab dem 01.10.2020 mittels Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen. 

Für weitere Details beachten Sie bitte die Anlage.


Veröffentlicht am 03.09.2020

AOK Bundesverband

Ab 01.09.2020 keine Abrechnung mehr nach dem AOK Bundesverband Vertrag möglich

Hinweis

Mit dem AOK Bremen / Bremerhaven PG24 Vertrag ist zum 01.09.2020 auch die letzte Kasse aus dem AOK Bundesverband ausgeklinkt. Da nun keine AOK mehr im AOK Bundesverband Vertrag vorhanden ist, ist seit dem 01.09.2020 keine Abrechnung mehr über die AOK Bundesverband Kalkulationen möglich. 

Treten Sie bei Bedarf den einzelnen Verträgen der AOK'en bei. 


Veröffentlicht am 03.09.2020

GKV-Spitzenverband

Aktualisierung des Dokumentes "Häufig gestellte Fragen"

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat das Dokument „Häufig gestellte Fragen“ für die Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V aktualisiert. Aufgenommen wurde nun eine Beschreibung der Tätigkeiten, die die Versorgung von Versicherten mit Stomahilfsmitteln umfassen.

 

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.

August 2020


Veröffentlicht am 27.08.2020

AOK Niedersachsen

Verfahren während begrenzter Mehrwertsteuersenkung

Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat ein Schreiben bezüglich der Mehrwertsteuersenkung versendet.

Um den Verwaltungsaufwand für Leistungserbringer und Abrechnungsstellen möglichst gering zu halten, wird die AOK Niedersachsen keine Abrechnungen mit falschen Mehrwertsteuersätzen abweisen. Stattdessen kürzt die AOK die Abrechnung auf den korrekten Betrag mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz und informiert Sie bzw Ihre Abrechnungsstelle über die Kürzung.


Veröffentlicht am 27.08.2020

GWQ ServicePlus AG BKK Freudenberg

Neue Kassenbeitritte zu den GWQ-Verträgen Rehatechnik

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Freudenberg ist folgenden GWQ-Verträgen für den Bereich Rehatechnik zum 01.09.2020 beigetreten:

·        1991G20 Bade- und Duschhilfen (Pauschale)

·        1991G21 Gehhilfen (Pauschale)

·        1991G23 Kranken- und Behindertenfahrzeuge manuell (Pauschale)

·        1991G24 Kranken- und Behindertenfahrzeuge elektrisch (Pauschale)

·        1991G25 Toilettenhilfen

·        1991G27 Mobilitätshilfen (Pauschale)

·        1991G28 Sitzhilfen

·        1991G29 Stehhilfen

·        1991G30 Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM)

·        1991G42 Hilfsmittel gegen Dekubitus (Pauschale)

·        1991G43 Krankenpflegeartikel (Pauschale)

Alle aktuellen Verträge, Kassenbeitritte sowie die Übersicht der gewählten Versorgungsmodelle (Pauschale, Kauf / Wiedereinsatz) können Sie auch auf dem Vergabeportal der GWQ einsehen.


Veröffentlicht am 21.08.2020

hkk Handelskrankenkasse

Hinweise zur vertragskonformen Einreichung der Kostenvoranschläge - OT-Vertrag - PG 17

Hinweis

Der Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln des Hilfsmittelverzeichnisses (OT-Vertrag) läuft seit dem 01.08.2020.

In der Produktgruppe 17 ist jedoch auffällig, dass die Kostenvoranschläge teilweise nicht vertragskonform entsprechend der Anlagen 5a bis 5d eingereicht werden. Dies führt zu erheblichen Mehraufwänden in der Fallbearbeitung.

Die Kostenvoranschläge sind bitte vertragskonform entsprechend des Anhangs 1 sowie der maßgeblichen Anlage einzureichen. Wiederholte nicht vertragskonform eingereichte Kostenvoranschläge gelten als Vertragsverstoß im Sinne der §§ 13 und 14 des Rahmenvertrages.

Den entsprechenden Anhang 1 haben wir als Anlage nochmals angefügt.


Veröffentlicht am 20.08.2020

DAK Gesundheit

MIP Rückholfristen am 01.08.2020 wieder in Kraft gesetzt

Hinweis

Im März hatte die DAK auf Grund der Corona-Pandemie die Rückholfristen, Mahnläufe und Rechnungs-stellungen vorübergehend ausgesetzt. Da mittlerweile auch die Corona-Lockerungen seitens des GKV-SV wieder zurückgenommen wurden, hat die Kasse die Rückholfristen, Mahnläufe und Rech-nungsstellungen seit dem 01.08.2020 wieder aktiviert. 
Bitte unternehmen Sie weiterhin alle Anstrengungen, die Hilfsmittel fristgerecht bei Ihren Kunden abzuholen. Die zurückgeholten Hilfsmittel müssen schnell für den Wiedereinsatz zur Verfügung stehen, um eine wirtschaftliche Versorgung sicherstellen zu können.


Veröffentlicht am 13.08.2020

AOK Hessen

Hinweis zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die AOK Hessen hat in einem Schreiben Hinweise zur Abrechnung veröffentlicht, um eine schnelle und reibungslose Rechnungsbearbeitung zu ermöglichen.

Bei der Abrechnung nach § 302 SGB V sollen im DTA-Satz das Folgende beachtet werden:

  • der zum Zeitpunkt der Abgabe gültige Mehrwertsteuersatz soll angegeben werden
  • geben Sie bei Folgepauschalen für Gebrauchshilfsmittel (z.B. Badewannenlifter, Rollstühle, Pflegebetten etc.) als "Leistungsdatum" den Beginn des neuen Zeitraums an, nicht das Lieferdatum der Erstversorgung.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Schreiben.


Veröffentlicht am 06.08.2020

AOK Nordwest

Kurzzeitpauschale bei Standard-Schieberollstühle und Standard-Greifreifenrollstühlen

Hinweis

Am 23.07.2020 haben wir über das Schreiben der AOK Nordwest bezüglich der Kurzzeitpauschale und Genehmigungsverzicht bei Standard-Schieberollstühle und Standard-Greifreifenrollstühlen berichtet. Diese Woche haben wir eine Antwort der AOK Nordwest erhalten. 

Die Kasse widerruft den Genehmigungsverzicht mit sofortiger Wirkung. 


Veröffentlicht am 06.08.2020

AOK Sachsen-Anhalt

Information zur Umsetzung der Hilfsmittelverträge (Rehatechnik)

Hinweis

Mit anhängendem Schreiben informiert die AOK Sachsen-Anhalt über die Umsetzung des Hilfsmittelpoolvertrages, des Dienstleistungsvertrages Versorgungspauschalen und des Pflegebettenvertrages seit 01.06.2018.


Veröffentlicht am 06.08.2020

AOK Nordwest

PG 24 - Videodokumentation

Hinweis

Die AOK NordWest hat berichtet, dass es seitens der Leistungserbringer Nachfragen zur Übermittlung der Videodokumentation gab. Bisher war es üblich, die Dokumentation per CD an den Medizinischen Dienst zu übermitteln. Nun stellte sich einigen Leistungserbringern die Frage, ob die Übermittlung auch per USB Stick möglich ist. 
Die AOK NordWest hat beim Medizinischen Dienst nachgefragt und folgende Auskunft erhalten: Es ist grundsätzlich möglich, die Dokumentation per USB-Stick zu übermitteln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sowohl die CD als auch der USB- Stick vom Medizinischen Dienst nicht an die Leistungserbringer zurück geschickt werden.

Juli 2020


Veröffentlicht am 30.07.2020

AOK Rheinland/Hamburg

Verhandlung der Produktgruppe 23 individuell

VerhandlungHinweis

Die LAG für OT NRW hat ein Schreiben bezüglich des aktuellen Verhandlungsstands der Produktgruppe 23 "individuell" versendet. Das Schreiben finden Sie in den Anlagen. 

Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie umgehend informieren.


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Nordwest

Kurzzeitpauschale bei Standard-Schieberollstühle und Standard-Greifreifenrollstühlen

Hinweis

Die AOK Nordwest hat uns informiert, dass sie in einem Schreiben an unsere Mitglieder das Folgende veröffentlicht hat: Eine befristete Benutzung eines Standard-Schieberollstuhls und eines Standard-Greifreifenrollstuhls, auch in der Leichtgewichtvariante, ab sofort genehmigungsfrei in einer Höhe von 40 € pro Monat, längstens für 3 Monate, direkt mit der Kasse abgerechnet werden kann.

Auf den ersten Blick scheint die Kurzzeitpauschale von 40€ / Monat gar nicht so schlecht zu sein. Jedoch sind, sollte der Rollstuhl innerhalb eines Monats wieder zurückkommen, in der Pauschale von 40 € auch die folgenden Aufwendungen enthalten:

  • Verwaltung einschl. Rezept prüfen und KV,
  • Beratung und Produktauswahl nach § 127 SGB V,
  • Auslieferung und Anpassung des Rollstuhls,
  • Dokumentation nach § 127 SGB V ,
  • Rückholung, Prüfung, Desinfektion und Einlagerung des Rollstuhls,
  • mindestens 2 x PSA (=15,-€).

Weder wir als EGROH noch die Innung Nord, die mit der AOK Nordwest den Vertrag verhandelt hat, waren über diese Änderung informiert. Wir haben uns nun an die Kasse gewandt und um Rücknahme des Inhalts des Schreibens gebeten, da die Kurzzeitpauschale unwirtschaftlich ist.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 23.07.2020

BARMER

Umstellung der Vertragsbeitritte auf MIP

Hinweis

Wie mit unserer Mitteilung vom 09.06.2020 veröffentlicht, hat die Barmer die Leistungserbringer, die mit der Kasse direkt einen Vertrag abgeschlossen haben, wegen der Unterzeichnung einer Protokollnotiz angeschrieben

Wir sind nun mit der Barmer in unseren Verhandlungen soweit, dass wir als EGROH die Protokollnotiz in Kürze unterzeichnen werden.

Sie können daher nun auch die Protokollnotiz entsprechend unterschreiben. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es der Kasse rechtlich nicht möglich ist, Ihnen ab dem 01.08.2020 Versorgungen zu untersagen, sofern Sie die Protokollnotiz nicht unterzeichnen. Dies wäre eine einseitige Änderung des Vertrages. Lassen Sie sich daher bitte nicht von der Kasse unter Druck setzen.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass in der Ihnen zugesandten Protokollnotiz unter Punkt 3 der folgende Absatz enthalten ist:

Dies gilt nicht, sofern die fehlende oder unvollständige Datenerfassung auf einer technischen Störung bzw. eines technischen Fehlers der MIP-Plattform beruht. In diesen Fällen gehen Verzögerungen in der Bearbeitung bzw. Prozessfehler zu Lasten der Barmer und eine Haftung des Leistungserbringers scheidet aus.

Sollte der Satz nicht Bestandteil Ihrer Protokollnotiz sein, so bitten Sie die Barmer um Aufnahme des entsprechenden Satzes.


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis Pressemitteilung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version mit Stand vom 17.07.2020 können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Hinzugekommen sind die Fragen, ob eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auch zu einer Änderung der gesetzlichen Zuzahlung oder Eigenanteil führt und ob auch während der Zeit der gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5% mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 23.07.2020

DAK Gesundheit

Davaso - Rechnungskürzungen wegen falscher PQ-Daten

Hinweis

Die Davaso hat in letzter Zeit zahlreiche unberechtigte Rechnungskürzungen aufgrund angeblich fehlender Präqualifizierung vorgenommen. Die unberechtigten Kürzungen waren wohl auf ein technisches Problem bei Davaso zurückzuführen. Die vorgenommenen Absetzungen aufgrund angeblicher fehlender Präqualifizierung seien nun korrigiert worden, die Nachzahlung soll ebenfalls veranlasst worden sein.

Sollten Sie Absetzungen aufgrund falscher PQ-Daten erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Davaso mit der Bitte um Korrektur Ihrer Abrechnung.


Veröffentlicht am 23.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

neuer OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH hat mit der hkk zum 01.08.2020 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 und 37 tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

Der Altvertrag in den Produktgruppen 05 und 23 wird in Gänze durch den neuen Vertrag abgelöst. Bis zum in Kraft treten des neuen Vertrages sollen die Altkonditionen des gekündigten Vertrages weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Auch die Vereinbarung mit dem vdek zu den festbetragsgeregelten Hilfsmitteln wird mit Inkrafttreten des neuen OT-Vertrages abgelöst.

Der Vertrag sieht eine pauschale Preissteigerung von 3% ab dem 01.08.2021 vor. Maßgeblich ist hier das Verordnungsdatum.

Beachten Sie unbedingt den notwendigen Neubeitritt zum 01.08.2020, wenn Sie weiter versorgen wollen.


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Niedersachsen

PG 14 Sauerstofftherapie

Änderung Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat den Vertrag zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (LEGS 15 07 323) angepasst. 

Die Anpassung sieht eine Konkretisierung der MPBetreibV vor, die zuvor bereits vertraglich geregelt war. Des weiteren erfolgte eine Aktualisierung des Vertrages entsprechend dem HHVG und der DSGVO.

Die Änderungen können Sie der beigefügten Datei entnehmen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

KKH kaufm. Krankenkasse spectrumK BKK VerbundPlus

OT-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK VerbundPlus nimmt ab dem 01.08.2020 an dem OT-Vertrag teil.

Die KKH ist zum 01.10.2019 dem OT-Vertrag beigetreten. Leider werden jedoch noch immer Kostenvoranschläge mit vom Vertrag abweichenden Hilfsmittelnummern und Hilfsmittelkennzeichen eingereicht. Da dies einen hohen manuellen Aufwand bedeutet, wird die KKH künftig nur noch die vertraglich geregelten Hilfsmittelpositionsnummern, Hilfsmittelkennzeichen und evtl. Produktbesonderheiten bei der Erstellung der elektronischen Kostenvoranschläge akzeptieren. Elektronische Kostenvoranschläge mit abweichenden Positionen werden nicht mehr angenommen.

Bitte beachten Sie die aktualisierte Liste der teilnehmen Kassen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

spectrumK BKK VerbundPlus

PG 31 Schuhtechnik OST-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK VerbundPlus nimmt ab dem 01.08.2020 an dem OST-Vertrag teil. 

Die BKK Stadt Augsburg hat den OST-Vertrag fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt

Bitte beachten Sie die aktualisierte Liste der teilnehmen Kassen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

Knappschaft

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel elektronisches Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Im Februar hatten wir die Information veröffentlicht, dass zur Vereinfachung der Prozesse in der Produktgruppe 54 ausschließlich die Abrechnungspositionsnummer 54.45.01.0999 genutzt werden kann. Aufgrund der Erhöhung des Maximalbetrags von 40€ auf 60€ bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel hält die Knappschaft dieses Vorgehen nun nicht mehr für sinnvoll.

Die Knappschaft hat daher das folgende Vorgehen entwickelt, das auch für den Zeitraum nach der Erhöhung des Höchstbetrages auf 60€ gelten soll:

  • Sie nutzen für den elektronischen Kostenvoranschlag im Genehmigungsverfahren die (Pseudo-)Positionsnummer 54.00.01.0999* (AC / TK 15 00 540, Himi-Kz 08); den "Antrag auf Kostenübernahme" hängen Sie als Image an.
  • Wir stellen eine pauschale Genehmigung bis zum (normalen) gesetzlichen Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro aus und übermitteln Ihnen ein Genehmigungskennzeichen. Für die Zeit der Geltung der Anhebung des monatlichen Höchstbetrages können unabhängig vom tatsächlichen Genehmigungsbetrag max. 60 Euro abgerechnet werden.
  • Eine pauschalierte Abrechnung (unter Nutzung der Positionsnummer 54.00.01.0999) ist nicht möglich.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich unter Verwendung der vertraglich vereinbarten Einzelpositionsnummern und Angabe des übermittelten Genehmigungskennzeichens.
  • Da die Vertragspreise übergangsweise nicht gelten, geben Sie bitte in dieser Zeit die tatsächlichen Preise an
  • Wird mit den Einzelbeträgen der jeweils gültige gesetzliche Höchstbetrages überschritten, ist die Anpassung einer bzw. mehrerer  Einzelpositionen vorzunehmen***, der hier gekürzte Betrag ist als Mehrkosten bei den angepassten Einzelpositionen auszuweisen.
  • Die Nutzung von Abschlagspositionsnummern oder die Angleichung an den Höchstbetrag über die Meldung von Eigenanteilen ist technisch nicht zulässig.
  • Wird entgegen unser vorgenannten Hinweise ein Betrag oberhalb des gesetzlich gültigen Höchstbetrages zur Abrechnung gebracht, führt dies durch zeitintensive Korrekturen zur Verzögerung in der Rechnungsbearbeitung. Kürzungsschreiben werden in diesen Fällen nicht mehr versandt.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich. Eine Zusammenfassung größerer Abrechnungszeiträume ist nicht zulässig. In diesen Fällen ist je Abrechnungsmonat ein eigener Datensatz zu bilden.
  • Wir verzichten auf die Vorlage von Papierrechnungen und Liefernachweisen, lediglich der Begleitbogen für Urbelege ist zu übersenden. Das Feld Beleginformation ist bei Verzicht auf die Übersendung von Papierbelegen mit "0" zu schlüsseln; werden Papierbelege eingereicht, ist der Schlüssel "1" zu verwenden
  • Sie übermitteln im elektronischen Datensatz (Textfeld) lediglich das Lieferdatum bzw. die Sendungsnummer des Zustellunternehmens.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Infoblatt, dass das Verfahren beschreiben soll.

Für die Produktgruppe 51 muss bei der Knappschaft weiterhin ein separater Kostenvoranschlag eingereicht werden.


Veröffentlicht am 16.07.2020

spectrumK BKK Public BKK Salzgitter TUI BKK

PG 29 Stoma - Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Public, die BKK Salzgitter und die TUI BKK sind dem spectrumK Stoma-Vertrag zum 01.08.2020 beigetreten. 


Veröffentlicht am 16.07.2020

AOK Nordwest

PG 24 Beinprothetik

Hinweis

Die Kasse bittet, auf die Einhaltung des § 14 Abs. 1 des Vertrages PG 24 Beinprothetik zu achten. Der Paragraph regelt, dass der Vertrag (gültig ab 01.07.2020) erst für Versorgungen greift, in denen die ärztliche Verordnung nach dem 01.07.2020 ausgestellt wurde.

Daher gilt hier die folgende Regelung:

  • Ein Kostenvoranschlag auf Grundlage des neuen Vertrages in Verbindung mit einer Verordnung vor dem 01.07.2020 ist nicht zulässig.
  • Nach Ablehnung eines Kostenvoranschlages (mit Verordnungsdatum bis zum 30.06.2020) durch die AOK NordWest ist es nicht zulässig, einen identischen Kostenvoranschlag mit einer neuen Verordnung (dann nach dem 01.07.2020) einzureichen.
  • Versorgungen, die vor dem 01.07.2020 begonnen wurden (Interimsversorgungen) und nach dem 01.07.2020 abgeschlossen werden (Definitivversorgung) sind eine Versorgungseinheit und somit insgesamt nach den vertraglichen Regelung die bis zum 30.06.2020 galten, abzuwickeln.

Wir bitte um Kenntnisnahme und um Beachtung.


Veröffentlicht am 13.07.2020

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.


Veröffentlicht am 09.07.2020

AOK Rheinland/Hamburg

„Übergangslösung" für die PG 23 individuell zwischen AOK und Innung Nord

vertragsloser Zustand Hinweis

Die Innung für Orthopädie-Technik Nord hat mit der AOK Rheinland/Hamburg eine sogenannte „Übergangslösung" für die Produktgruppe 23 individuell geschlossen. Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020. 
Die LAG NRW war an der Vereinbarung für diese „Übergangslösung" nicht beteiligt. Deshalb bitten wir Sie, sich weiter an unsere Empfehlung zu halten und Ihre Versorgungen nach BIV-Handbuch 2020 mit einem Stundenverrechnungssatz von 64,50 Euro anzubieten.

Der Vorstand der LAG wird zeitnah das Gespräch mit der AOK Rheinland/Hamburg suchen, damit die Verhandlung für die Produktgruppe 23 individuell weiter fortgeführt wird und hoffentlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann.

Wir bitten Sie, dem Vertrag der Innung Nord nicht beizutreten, sondern, wie beschrieben, aufgrund des BIV-Handbuchs einen Kostenvoranschlag einzureichen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 02.07.2020

GWQ ServicePlus AG BKK Melitta HMR

Beitritt zum OT-Vertrag der GWQ ServicePlus

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Melitta Plus ist jetzt auch den Verträgen Prothetik (G16), Orthesen (G15), Bandagen (G14) und Brustprothetik (G41) zum 01.07.2020 beigetreten. Eine ergänzte Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.


Veröffentlicht am 01.07.2020

GKV-Spitzenverband

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband informierte, dass seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Corona SARS-CoV2, die zum 30.06.2020 auslaufen, aktualisiert und bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Die aktualisierte Empfehlungen werden wir Ihnen nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes am 01.07.2020 zur Verfügung stellen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Juni 2020


Veröffentlicht am 30.06.2020

Umsetzung im ORTHEGROH-Partnerportal

Hinweise zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung

Hinweis

Mit den meisten Krankenkassen wurden in den Verträgen Netto-Preise vereinbart. Bei einer handvoll von Verträgen sind allerdings noch Brutto-Preise geregelt. 

Im ORTHEGROH-Partnerportal wurden die Preise, die vorher als Brutto-Preise eingetragen wurden, nun in Netto-Preise umgewandelt und entsprechend kenntlich gemacht.

Dies betrifft die folgenden Verträge:

  • AOK Baden-Württemberg - Tracheostoma (LEGS 15 01 512)
  • AOK Baden-Württemberg - OT kein Wiedereinsatz (LEGS 15 01 100)
  • AOK Nordwest - Badehilfen (LEGS 15 x1 716)
  • AOK Nordwest - Krankenfahrzeuge (LEGS 15 x1 715)
  • AOK Nordwest - Toilettenhilfen (LEGS 15 x1 717)
  • AOK Plus - Kranken-/Pflegebetten (19 13 J00)
  • AOK Rheinland/Hamburg - Absauggeräte
  • AOK Rheinland/Hamburg - Sitzhilfen
  • AOK Sachsen-Anhalt - Bade-, Dusch-, und Toilettenhilfen (LEGS 15 14 325)
  • DAK Tracheostoma - (LEGS 19 93 070)
  • Knappschaft - Knieorthesen Fallpauschale (LEGS 15 92 230)

Bitte beachten Sie, dass die Preise des Vertrages "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" weiterhin inkl. Mehrwertsteuer sind, da in dem Vertrag das Folgende geregelt ist: Der Höchstpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Brutto-Vertragspreis bleibt demnach unabhängig  von der Höhe der Mehrwertsteuer bestehen. Darüberhinaus gilt weiterhin (bis 30.09.2020), dass die Vertragspreis-Deckelung aufgehoben ist und der monatliche Pauschalbetrag auf 60€ angehoben wurde.


Veröffentlicht am 29.06.2020

GKV-Spitzenverband

­ Verwaltungsvereinfachungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bekanntlich Empfehlungen ausgesprochen, die verschiedene Verwaltungsvorgänge im Rahmen einer Versorgung vereinfachen und persönliche Kontakte mit Versicherten minimieren sollten.

Die Gültigkeit dieser Empfehlungen wurde zuletzt in der Version 1.3 der genannten Empfehlungen vom 4. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Empfehlungen ist bislang nicht erfolgt. Eine Anfrage beim GKV-SV ergab, dass eine weitere Verlängerung auch nicht angedacht ist, sodass die Verwaltungsvereinfachungen zum 1. Juli 2020 voraussichtlich enden werden. Wir weisen daher dringend darauf hin, sicherzustellen, dass die regulär geltenden Anforderungen an die Versorgungs- und Abrechnungsmodalitäten zum 1. Juli 2020 wieder eingehalten werden. Dazu gehören etwa, dass Hilfsmittel nicht mehr vorrangig versandt werden, sondern persönlich übergeben werden oder die Beratung und Einweisung in die Bedienung des Hilfsmittels wieder aufzunehmen.

Die Erhöhung der Höchstgrenze für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel und die Aussetzung der Vertragspreise für Pflegehilfsmittel sind davon nicht betroffen. Diese Regelungen gelten fort bis zur Beendigung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Bundesregierung, die derzeit bis zum 30. September 2020 gilt. Eine frühere Beendigung der Feststellung ist allerdings ebenfalls möglich.

Wir werden Sie fortlaufend informieren.


Veröffentlicht am 18.06.2020

Preisauszeichnungen: Ausnahme in § 9 Abs. 2 (PAngV)

Absenkung der Mehrwertsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020

Hinweis

Das BMWi hat die Preisbehörden der Länder angeschrieben und ein paar Rahmenbedingungen für die Preisauszeichnungen während der Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 dargelegt. 

Dabei geht es um die Frage, ob zur Umsetzung der Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) alle Preise neu ausgezeichnet werden müssen. 

Das lässt sich vermeiden, so das BMWi, denn: Entsprechend der Ausnahmebestimmung des § 9 Abs. 2 PAngV besteht die Möglichkeit, von einer Änderung der Gesamt- und der Grundpreisangabe abzusehen, wenn der Händler/Anbieter folgende drei Voraussetzungen beachtet:

Die Senkung („Pauschalrabatt“) erfolgt:

1.      nach Kalendertagen zeitlich begrenzt,

2.      durch Werbung bekannt gemacht,

3.      als genereller Preisnachlass.

Diese Option – so das BMWi – bestehe auch während der anstehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Juli 2020 für das gesamte Sortiment oder - bei entsprechend transparenter Information - für Teile des Sortiments.


Veröffentlicht am 16.06.2020

Diverse Ortskrankenkassen

Ausfall der eKV-Schnittstelle

Hinweis

Offizielle Information zur Wiederverfügbarkeit der aok24

„Elektronischer Kostenvoranschlag wieder funktionsfähig – Die aktuelle Störung bei der Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages wurde behoben.“

Das bedeutet, dass die Kostenvoranschläge wieder ankommen und Schritt für Schritt bearbeitet werden können.


Veröffentlicht am 10.06.2020

Diverse Ortskrankenkassen betroffen

Ausfall der eKV-Schnittstelle

Hinweis

Seit einigen Tagen haben diverse AOKen Probleme beim Verfahren der elektronischen Kostenvoranschläge. Durch ein Problem in der Schnittstelle kommen die eKVs wohl nicht bei den Mitarbeitern der AOK an und können daher nicht bearbeitet werden. 

Die Kassen arbeiten bereits an der Lösung des Problems. Es ist davon auszugehen, dass die Schnittstelle frühstens ab dem 15.06.2020 wieder zur Verfügung steht.

Nach unseren Informationen betrifft der Ausfall die folgenden AOKen:

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bremen/Bremenhaven
  • AOK Hessen
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Nordost
  • AOK Nordwest
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Sachsen-Anhalt

Bitte senden Sie bei dringenden Versorgungen den Kostenvoranschlag per Fax an die jeweilige AOK.

Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir Sie informieren.


Veröffentlicht am 09.06.2020

BARMER

Umstellung der Vertragsbeitritte auf MIP

Hinweis

Die BARMER plant, künftig Vertragsbeitritte über das MIP-System abzuwickeln und ihre technische Infrastruktur dahingehend umzustellen. Dadurch würde sich auch seitens der EGROH-Service GmbH die Art und Weise ändern, wie die jeweiligen Bestandsdaten auf technischer Ebene der BARMER gemeldet werden. Hierzu hatte die BARMER eine „Protokollnotiz“ versandt mit der Bitte, diese zu unterschreiben und damit zum Vertragsgegenstand zu machen.Dabei ergeben sich noch einige Fragestellungen, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht. Dies gilt insbesondere, weil ein weiterer Teilnehmer, nämlich der technische Dienstleister medicomp GmbH an dem Verfahren beteiligt wird. Diese datenschutzrechtlichen Implikationen werden derzeit geprüft. Es ist bekannt geworden, dass die BARMER auch einzelne Leistungserbringer in dieser Form mit der Protokollnotiz angeschrieben hat.

Wir möchten dringend anraten, diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu unterzeichnen.

Über den Fortgang der Prüfung werden wir Sie informieren.


Veröffentlicht am 05.06.2020

AOK Sachsen-Anhalt

Ausfall des elektronischen Kostenvoranschlags bei der AOK Sachsen-Anhalt

Hinweis

Aufgrund eines technischen Fehlers ist es derzeit nicht möglich, elektronische Kostenvoranschläge an die AOK Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Ebenso ist es der AOK Sachsen-Anhalt nicht möglich, Kostenübernahmeentscheidungen auf elektronischem Weg an Hilfsmittel-Leistungserbringer zu senden.

An der Lösung des Problems wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Sobald das Problem behoben ist, wird die Kasse erneut informieren. 

Von telefonischen Rückfragen bittet die Kasse in der Zwischenzeit möglichst abzusehen.

Mai 2020


Veröffentlicht am 26.05.2020

Corona-Krise

Ergänzender Hinweis bzgl. der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel Hinweis

Hinweis

Bekanntlich hat der GKV-Spitzenverband die einzelnen Vertragspreise der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel einstweilen ausgesetzt. Eine monatliche Abrechnung bis zu einem Betrag von 60€ ist nun möglich. Im Rahmen der zugrundliegenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 4. Mai 2020 und der Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde die Möglichkeit der rückwirkenden Abrechnung zum 1. April 2020 grundsätzlich ermöglicht. 


Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bereits abgerechnete Versorgungen ab dem 01.04.2020 nicht nachträglich korrigiert werden können. Für den Fall, dass Sie also bereits die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel i.H.v. 40€ bei einer Versorgung nach dem 01.04. abgerechnet haben, können Sie die Versorgung nicht nachträglich auf 60€ korrigieren. Die Abrechnung des Höchstbetrages von 60€ für Versorgungen ab dem 01.04.2020 ist nur dann möglich, wenn noch keine Abrechnung erfolgte. 


Veröffentlicht am 26.05.2020

GKV-Spitzenverband

Fragen und Antworten zur Gestaltung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Corona Pandemie

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat den FAQ-Bereich auf seiner Homepage im Rahmen der Corona-Pandemie aktualisiert.

In die Liste der häufig gestellten Fragen wurde nun die Frage ergänzt, ob Schutzmasken als Hilfsmittel abgegeben und diese gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden können. Der GKV-Spitzenverband beantwortet diese Frage damit, dass Schutzmasken kein Hilfsmittel darstellen. Jedoch gehören die Schutzmasken zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und können den Versicherten daher zu Lasten der Sozialen Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege und dem Schutz der Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden - sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. 

Wie wir bereits berichteten, können die Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel seit dem 01.04.2020 bis voraussichtlich zum 30.09.2020 monatlich bis zu einem Betrag von 60€ abgerechnet werden. 

Die Fragen und Antworten des GKV-Spitzenverbands, die bisher veröffentlicht wurden, können Sie im beigefügten Dokument nachlesen (Stand: 13.05.2020).


Veröffentlicht am 22.05.2020

BARMER

Bereinigung doppelter Vertragsteilnahmen

Hinweis

Bei einem Datenabgleich hat die Barmer festgestellt, dass zahlreiche Mitgliedsbetriebe für den gleichen Vertrag (z.B. OT-Vertrag) mit identischen Inhalten bei mehreren Gruppierungen als Teilnehmer gemeldet sind. Diese vertraglich nicht vorgesehene Doppelung von Vertragsteilnahmen führt 
zu einer großen Fehlerquelle in den Prozessen (Versorgungsbeantragung, Abrechnung) und ist somit wenig effizient für alle Beteiligten. Die Kasse führt daher eine Bereinigung dieser doppelten Vertragsteilnahmen bis zum 19.06.2020 durch.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie darüber informieren, dass die Barmer in den nächsten Tagen die betroffenen Mitgliedsbetriebe anschreiben und diese bitten wird, sich zum Zwecke der Bereinigung des Datenbestandes für die Vertragsteilnahme bei nur einer Gruppierung zu entscheiden.


Veröffentlicht am 15.05.2020

AOK Rheinland/Hamburg

Produktgruppe 23 (Teilbereich individuelle Orthesen) Beendigung der Übergangsfrist zum 15. Mai 2020

VerhandlungKündigungvertragsloser Zustand Hinweis

Die LAG OT NRW wendet sich mit einem Brief an den Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg mit Bezug auf die Produktgruppe 23 (Teilbereich individuelle Orthesen). 

Die Übergangsfrist wird zum 15.05.2020 beendet. Die Mitgliedsbetriebe werden ab dem 18.05.2020 bei den Kostenvoranschlägen für die PG 23 individuell das Handbuch 2020 des BIV mit einem Stundenverrechnungssatz von 64,50€ anwenden. 


Veröffentlicht am 12.05.2020

Corona-Krise

Ergänzender Hinweis bzgl. der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel

Hinweis

Wie wir bereits mitteilten, wurde rückwirkend zum 01.04.2020 der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vorübergehend auf monatlich bis zu 60 Euro erhöht. 

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass keine (vertragliche) Verpflichtung besteht, ein Paket mit einer ganz bestimmten Zusammensetzung an Produkten zu liefern. Durch die derzeitige Situation haben sich einige Pflegehilfsmittel im Einkauf stark verteuert, insbesondere Desinfektionsmittel. Diejenigen Artikel, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr kostendeckend abzugeben sind, müssen nicht abgegeben werden. Es besteht hier aufgrund der preislichen Situation in Bezug auf das jeweils betroffene Produkt ein Leistungsverweigerungsrecht.

Bitte beachten Sie jedoch, dass hier keine Situation ensteht, die eine Aufzahlung rechtfertigen würde. Sollte der Versicherte auf eine Lieferung mit einem Pflegehilfsmittel bestehen, das Sie nicht kostendeckend im Rahmen der 60€-Pauschale abgeben können, können Sie das Pflegehilfsmittel nur unter Aufklärung der Sachlage privat abrechnen.


Veröffentlicht am 07.05.2020

GKV-Spitzenverband

Fragen und Antworten zur Gestaltung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Corona Pandemie

Hinweis

Die häufigsten Fragen und Antworten hat der GKV nachfolgend für Sie – in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern auf Bundesebene - zusammengefasst. 

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.

April 2020


Veröffentlicht am 30.04.2020

MDR

Geltungsbeginn der MDR verschoben

Hinweis Pressemitteilung

Die EU-Kommission hatte bereits Anfang April ein Moratorium der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) bestätigt und den Geltungsbeginn der MDR um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Die Mitgliedsstaaten im europäischen Rat stimmten dem Kommissionsvorschlag am 24. April zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit der „Verlängerungs-Verordnung“ tritt das MDR-Moratorium nun auch für Deutschland am Tag der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union (OJEU) in Kraft.


Veröffentlicht am 29.04.2020

IKK classic

"zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" in der Corona-Krise

Hinweis

Folgende Info steht auf den Genehmigungsschreiben der IKK classic. 

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten in Höhe von grundsätzlich
40 Euro je Kalendermonat ab 01.04.2020 für folgende zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
• Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
• Fingerlinge
• Einmalhandschuhe
• Mundschutz
• Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
• Schutzschürzen zur mehrfachen Verwendung
• Flächen- und Händedesinfektionsmittel
• Einmallätzchen.


Wichtiger Hinweis:
Aufgrund des Fortschreitens der Corona-Epidemie übernimmt die Pflegekasse der IKK classic abweichend von dem o.g. Höchstbetrag die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von maximal 60 EUR. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.09.2020.
Die Kostenzusage behält Gültigkeit solange ein Pflegegrad anerkannt ist.


Veröffentlicht am 24.04.2020

Finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise

Webinar: Finanzielle Unterstützung für mittelständische Unternehmen

Hinweis

Um der momentanen Entwicklung Rechnung zu tragen, bietet Confairmed in diesem Webinar aktuelle Informationen rund um finanzielle und beratende Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen. Im Rahmen eines 5-Phasen-Konzeptes werden Prioritäten, zu beachtende Fristen und Antragswege vorgestellt und sofort umsetzbare Handlungsempfehlungen gegeben.

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.


Veröffentlicht am 16.04.2020

GWQ ServicePlus AG

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die GWQ hat am 15.04.2020 die Handlungsempfehlungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln während der Corona-Krise aktualisiert. 

Die Handlungsempfehlungen finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 16.04.2020

spectrumK BKK VDN

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK VDN ist dem OST-Vertrag zum 01.05.2020 beigetreten. 

Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 03.04.2020

Wir sind #systemrelevant

Zeigen Sie Ihren Alltag in der Corona-Krise!

Hinweis

Wir möchten die wichtige Arbeit der Sanitätshäuser, orthopädietechnischen und orthopädieschuhtechnischen Werkstätten während der Covid-19-Pandemie sichtbar und darauf aufmerksam machen.


Bitte helfen Sie uns dabei!


Posten Sie Ihre Smartphone-Schnappschüsse von Ihrer Arbeit in der Corona-Krise auf Facebook, Twitter oder Instagram! Zeigen Sie, wie Ihr Sanitätshaus sich vorbereitet hat – mit Plakaten, Aufstellern, Abstandshaltern im Eingangsbereich, mehr Desinfektionsspendern oder Mitarbeiter in Schutzkleidung. Gern können Sie auch Fotos aus Ihren Arbeiten in den Werkstätten senden oder gemeinsam als Sanitätshaus-Team mit selbst gestalteten Plakaten (z.B. mit „systemrelevant“, „Wir versorgen Deutschland“) posieren.
 

Verwenden Sie gerne die Hashtags #systemrelevant, #wirversorgendeutschland – fühlen Sie sich frei, weitere Hashtags zu benutzen.

Bitte beachten Sie: Fotografieren Sie keine Patienten, Passanten oder Kunden, die identifizierbar wären. Fotografieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur, wenn sie einverstanden sind.


Wenn Sie selbst keinen Social-Media-Account besitzen, dann schicken Sie uns Ihre Smartphone-Schnappschüsse zur Veröffentlichung: kommunikation@biv-ot.org.

Wir freuen uns auf Ihre Fotos!


Veröffentlicht am 02.04.2020

IKK classic

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die IKK classic hat ebenfalls Informationen für Leistungserbringer aufgrund der Corona-Pandemie auf Ihrer Homepage veröffentlicht. 

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.


Veröffentlicht am 02.04.2020

AOK Niedersachsen

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat am 30.03.2020 eine neue FAQ-Liste zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie veröffentlicht. 

Die FAQ-Liste finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 02.04.2020

GWQ ServicePlus AG

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die GWQ hat am 27.03.2020 neue Handlungsempfehlungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln während der Corona-Krise veröffentlicht. 

Die Handlungsempfehlungen finden Sie im Anhang. Die Änderungen sind in roter Schrift hervorgehoben. 


Veröffentlicht am 02.04.2020

AOK Nordwest

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise Hinweis

Hinweis

Die AOK Nordwest hat am 26.03.2020 eine neue FAQ-Liste zur Problemlösung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. 

Die FAQ-Liste finden Sie im Anhang. Die Änderungen sind in roter Schrift hervorgehoben. 


Veröffentlicht am 02.04.2020

AOK Bayern

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die AOK Bayern hat Ihren Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise aktualisiert.

Die FAQ-Liste finden Sie im Anhang. Die Änderungen sind in roter Schrift hervorgehoben. 


Veröffentlicht am 01.04.2020

GKV-Spitzenverband

Anpassung Festbeträge PG 08 und PG 17

Hinweis

Der GKV Spitzenverband hat für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Einlagen neue Festbeträge beschlossen. Diese gelten ab heute (01.04.2020). Maßgeblich für die Anwendung neuer Festbeträge ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

 

Die neuen Festbeträge sind ab sofort in den Verträgen im ORTHEGROH-Portal und im Anhang abrufbar. 


Veröffentlicht am 01.04.2020

spectrumK

2. Änderungsvereinbarung PG 17 Kompressionsvertrag

Änderung Hinweis

Die Kasse teilte mit, dass zum 01.05.2020 die 2. Änderungsvereinbarung für den Kompressionsvertrag in Kraft treten wird. Mittels dieser Änderungsvereinbarung werden sowohl die formalen Änderungen aufgrund des TSVG als auch die Fortschreibungen in der Produktgruppe 17 umgesetzt. Durch die Fortschreibung wurden weitere Hilfsmittel in den Vertrag mit aufgenommen.  Um welche Produkte es sich im Einzelnen handelt, können Sie der 2. Änderungsvereinbarung entnehmen.

Der aktualisierte Vertrag inkl. der weiteren Vertragspositionen stehen Ihnen in ORTHEGROH digitalisiert ab dem 01.05.2020 zur Verfügung. 

Ihre Vertragsbeitritte bleiben weiterhin bestehen. 


Veröffentlicht am 01.04.2020

DAK Gesundheit

PG 31 Schuhe

Änderung Hinweis

Die EGROH hat mit der DAK eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen, die ab sofort gilt. In der Nachtragsvereinbarung wird das Folgende geregelt:

  • Die Genehmigungsfreigrenze wird auf 250,00€ (netto) festgesetzt, es sei denn, es handelt sich um genehmigungspflichtige Hilfsmittel.
  • Festlegung von Fällen, in denen von einer Retaxierung abgesehen wird:
    • reine Formverstöße bzw. Übertragungsfehler, sofern kein Vorsatz erkennbar ist
    • nachträgliche Korrektur formaler Fehler (z.B. Zahlendreher)
    • Vertrags-/Gesetzesverstoß, aber der Krankenkasse ist dabei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden und/oder der Verstoß wird als die Hilfsmittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich tangierender Fehler angesehen. Ein Leistungserbringer darf einen derartigen Fehler nur zweimal pro Kalenderjahr begehen - Verstöße darüber hinaus werden mit Retaxierungen geahndet.
  • neue Preise ab 01.07.2020 (Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum)
  • die neuen Preise gelten bis zum 30.06.2021. Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Nachtragsvereinbarung sowie die neuen Vergütungspreise, die ab dem 01.07.2020 gelten, finden Sie an den Anlagen. Die aktualisierten Preise werden Ihnen in ORTHEGROH in Kürze zur Verfügung stehen.

März 2020


Veröffentlicht am 30.03.2020

Corona-Krise

Hinweis für Ihr Schaufenster und Betriebserlaubnis

Hinweis

Als Hinweis für Ihre Kunden, dass Ihr Unternehmen weiterhin geöffnet hat, haben wir für Ihr Schaufenster ein Hinweisschild entworfen. Dieses finden Sie im Anhang. 

Neben dem Hinweisschild für Ihr Schaufenster haben wir für Sie auch eine Betriebserlaubnis erstellt. Hier können Sie im Briefkopf Ihre Stammdaten eintragen und das Dokument für eventuelle Kontrollen durch das Ordnungsamt bereit halten.


Veröffentlicht am 25.03.2020

DGUV

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, mit Stand 19.03.2020 werden seitens der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich unterstützt. Die gesetzliche Unfallversicherung lässt die Regelungen dieser Empfehlung unter Beachtung der nachfolgend genannten Punkte abweichend gegenüber sich gelten.

Die abweichenden Punkte sind im Einzelnen:

  • Ausgenommen von dieser Regelung sind Prothesen der oberen- und unteren Extremitäten sowie der orthopädischen Schuhversorgung und alle Hilfsmittel die am Arbeitsplatz des Versicherten zum Einsatz kommen um arbeitsplatzspezifische Gefahren zu vermeiden. Hier gelten weiterhin die bestehenden vertraglichen Regelungen.
  • Vom verordnenden D-Arzt verfügte Abnahmen und Überprüfungen zur Sicherung der Qualität verordneter Hilfsmittel sind weiterhin zu beachten.
  • Absehbare Lieferengpässe und die Überschreitung von Lieferfristen sind dem Unfallversicherungsträger vom Leistungserbringer rechtzeitig mitzuteilen, damit nachfolgende Behandlungs- und Reha-Prozesse weiterhin abgestimmt werden können.

Die Empfehlung gilt zunächst für alle Leistungen der Hilfsmittel Leistungserbringer die bis einschließlich den 31.05.2020 erbracht werden.


Veröffentlicht am 24.03.2020

AOK Nordwest

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die AOK Nordwest hat eine FAQ-Liste zum Thema "Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie" veröffentlicht. 


Veröffentlicht am 23.03.2020

DAkkS

Handlungsanweisungen während der Corona-Krise

Hinweis

Handlungsanweisungen der Deutschen Akkreditierungsstelle zum Umgang mit den Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 für die Tätigkeit von Konformitätsbewertungsstellen (Präqualifizierungsstellen) im Bereich Präqualifizierung nach § 126 SGB V.

Im Anhang finden Sie ebenfalls die Reglung für Betriebsbegehungen im Rahmen von Erst- und Folgepräqualifizierungen. 


Veröffentlicht am 23.03.2020

Corona-Krise

Handlungsempfehlung

Hinweis

Angelehnt an das Schreiben der Innung Bayern stellen wir Ihnen folgende Handlungsempfehlung zur Verfügung, die unabhängig von der jeweiligen Beschlusslage der Bundesländer beachtet werden sollten:

 

Leistungen, die nur direkt am Patienten und somit ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand (1,5 m) möglich sind, dürfen nur noch dann erbracht werden, wenn die Leistung unaufschiebbar und unverzüglich erforderlich ist!

Alle anderen Leistungen sind - bis auf weiteres - erst einmal auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das sollte im jeweiligen Einzelfall aus fachlicher Sicht vor Ort beurteilt werden.

 

Grundsätzlich gilt, dass Patienten, die nicht unverzüglich versorgt werden müssen und Patienten, die sich nicht an die Vorgaben und die Anweisungen des Personals halten, zum Schutz ALLER aus dem Ladengeschäft verwiesen werden können. Es geht dabei um die ganz klare Anweisung der Behörden und das einzige Ziel: Alle Kontakte sind auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen! Das gilt sowohl für das betriebliche als auch das private Umfeld!

Muss die Versorgung tatsächlich auf Grund der Dringlichkeit durchgeführt und kann nicht aufgeschoben werden, müssen unbedingt alle maximalen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um sich selbst und die Kunden zu schützen: 


1. Tragen Sie ausnahmslos Latexhandschuhe und Atemschutz! 
2. Die Nutzung vorhandener Staubmasken oder ähnliches ist immer noch besser als gar kein Schutz! 
3. Nach JEDEM Kunden ist die Kabine zu reinigen. Falls keine Desinfektionsmittel vorhanden sind, dann ist warme konzentrierte Spülmittellösung zu verwenden! 
4. Täglicher Wechsel der Arbeitskleidung und Wäsche bei mindestens 60°C!

Bitte leiten Sie diese Information an alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.


Veröffentlicht am 23.03.2020

Beschäftigungsnachweis - während der Corona-Krise

Beschäftigungsnachweis für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer systemrelevanten Gesundheitseinrichtung

Hinweis

Bei behördlichen Kontrollen kann u.a. der Nachweis erforderlich sein, dass Sie und/oder Ihre Mitarbeiter beruflich unterwegs sind und auch das Recht dazu haben.

Dazu haben haben wir für Sie ein ausfüllbares PDF-Dokument zum Herunterladen hinterlegt. 

Diesen Beschäftigungsnachweis sollten Sie und/oder Ihre Mitarbeiter mit sich führen.


Veröffentlicht am 20.03.2020

BARMER

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die Barmer hat eine FAQ-Liste zum Thema "Auswirkungen der Coronavirus Pandemie auf die Hilfsmittelversorgung" veröffentlicht. 

Details siehe Anhang. 


Veröffentlicht am 19.03.2020

AOK Bayern

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Info der Landesinnung Bayern OT: 

Die AOK Bayern hat heute einen sehr weitreichenden Vorschlag des gemeinsamen Vorgehens sowie einen eindeutigen Fragen- und Antwortenkatalog zu den Themen

- Hilfsmittellieferung ohne Verordnung/ohne Empfangsbestätigung

- Persönliche Einweisung in das Hilfsmittel ist nicht möglich

- Bedarfsermittlung

- Abgabe/Lieferung nicht persönlich möglich

- Rückholungen/Wartungen/Wiedereinsatz

übermittelt.

Die FAQ - Liste finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 19.03.2020

AOK Plus

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

  • Im Hinblick auf die besondere Situation/Überlastung in den Arztpraxen akzeptiert es die AOK Plus, wenn Hilfsmittel-Leistungserbringer aufgrund der medizinischen Notwendigkeit Folgeversorgungen auch ohne ärztliche Verordnung durchführen. Bei Folgeversorgungen, bei denen kein Therapiewechsel erforderlich ist, ist die laufende Hilfsmittelversorgung durch das Gesetz (vgl. § 33 Abs. 5 a SGB V) gedeckt. Wo aufgrund des Verzichts auf Genehmigung der Hilfsmittel-Folgeversorgung durch die AOK Plus eine vertragsärztliche Verordnung der Versorgung grundsätzlich nötig wäre, aufgrund der gegebenen Situation aber nicht zu beschaffen ist, kann in diesen Fällen (z.B. Tracheostoma) auf eine vertragsärztliche Verordnung verzichtet werden. Die Leistungserbringer sollten auf der Rechnung "Fehlende Folgeverordnung infolge Coronavirus" vermerken.

 

  • In Anbetracht der zu erwartenden, sich weiter verschärfenden Situation akzeptieren wir darüber hinaus auch zeitkritische, medizinisch notwendige Erst- und Folgeversorgungen, die vor dem Datum der vertragsärztlichen Verordnung erbracht worden sind, sofern die Verordnung im Nachgang der Versorgung den abrechnungsbegründenden Unterlagen beigefügt ist. Grundsätzlich können Folgeverordnungen per Telefon in der Arztpraxis angefordert werden. Ist dies nicht möglich, kann in diesen Fällen (z.B. Tracheostoma) auf eine ärztliche Verordnung verzichtet werden. Die Leistungserbringer sollten auf der Rechnung "Fehlende Folgeverordnung infolge Coronavirus" vermerken.

 

  • Konkrete Handlungsanweisungen der AOK Plus an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln, wie bezüglich des Coronavirus mit Versicherten der AOK Plus im Zuge der Hilfsmittelversorgung umzugehen ist, existiert gegenwärtig nicht. Die vom RKI und BMG empfohlenen hygienischen Maßnahmen sollten selbstverständlich und gerade bei der Versorgung älterer Menschen strikt eingehalten werden.

 

  • Sofern bzw. soweit Leistungserbringer unsere Versicherten in der gegebenen Situation mit medizinischen notwendigen Hilfsmittel im Rahmen der Lesitungspflicht der GKV versorgen, wird die AOK Plus unbürokratisch die entsprechenden Kosten nach den vertraglich vereinbarten Preisen übernehmen. Wir rechnen nicht damit, dass es zu Retaxierungen kommen muss, weil wir davon ausgehen, dass Leistungserbringer und Versicherte im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V nur Leistungen erbringen bzw. in Anspruch nehmen, die medizinisch geboten sind.


Veröffentlicht am 19.03.2020

AOK Niedersachsen

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die AOK Niedersachsen erstellt aktuell eine FAQ-Liste, um Ihre Fragen rund um Corona hinreichend beantworten zu können. Diese werden wir in Kürze online einstellen und regelmäßig aktualisieren. Klicken Sie unter www.aok-gesundheitspartner.de einfach auf die Rubrik „Hilfsmittel“ und wählen Sie dann „Niedersachsen“ aus.

Um über die Veröffentlichung der FAQs möglichst schnell informiert zu werden, haben Sie die Möglichkeit, sich unter www.aok-gesundheitspartner.de einen RSS/Newsletter einzurichten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, welche nicht durch die FAQs beantwortet werden, dann kontaktieren Sie die Kasse bitte unter Hilfsmittelvertrag@nds.aok.de.


Veröffentlicht am 18.03.2020

Erste Verwaltungsvereinfachungen AOK Nordost AOK Nordwest DAK Gesundheit AOK Hessen

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Info der AOK Hessen:

  • Erst- oder Neu-Verordnungen durch Ärzte sind weiterhin notwendig, für Folge-Versorgungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Die in den Hilfsmittel-Richtlinien begrenzte Gültigkeit der ärztlichen Verordnungen auf 28 Tage wird aufgehoben.
  • Der Versorgungsbeginn durch die Leistungserbringer ist auch bereits VOR der Ausstellung der ärztlichen Verordnung in Ordnung. Im Bezug auf das Krankenhaus-Entlassmanagement gilt: Auch hier sind Versorgungsübernahmen durch Leistungserbringer in Ordnung, auch wenn noch keine Verordnung vorliegt. In diesen Fällen ist allerdings eine nachträgliche Verordnung vom Krankenhaus einzureichen. 
  • Sofern Empfangsbestätigungen nicht möglich sind (z.B. in Pflegeheimen wegen des Besuchsverbotes), reichen die Dokumentationen der Leistungserbringer über die Versorgung und die nicht erhaltene Empfangsbesätigung aus.
  • Bei ,,einfachen" Hilfsmitteln, die denen eine komplexe Einweisung nicht zwingend erforderlich ist, ist der Versandweg per Post oder Lieferunternehmen in Ordnung.
  • Reparaturen, die aufgrund verweigerten Zugangs nicht möglich sind, liegen in der Verantwortung der Versicherten bzw. der Pflegeheime.

 

Info der AOK Nordost:

In dieser aktuellen außergewöhnlichen Krisensituation sind pragmatische Lösungen zur weiteren Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in den Bereichen Sauerstoffsysteme, Beatmungssysteme und Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen notwendig.

Bezogen auf unsere gemeinsamen Verträge über die Versorgung mit den o. g. Hilfsmitteln sind abweichende Regelungen durch die Anwendung der salvatorischen Klausel im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich. Folgende Maßnahmen sind vorstellbar und können ab sofort umgesetzt werden, um weitere Kontaktanlässe mit dem Versicherten und anderen Personen zu reduzieren bzw. zu vermeiden:

  • Verzicht auf die Verordnung bei Folgeversorgungen
  • Empfangsbestätigung über die erfolgte Hilfsmittelversorgung bzw. Nachlieferung (z. B. Sauerstofffüllung, Zubehör, Verbrauchsmaterial) kann  auch auf alternativem Weg erfolgen (z. B. digitale Unterschrift auf Pad-Geräten, ausliefernder Mitarbeiter Ihres Unternehmens dokumentiert die Hilfsmittelabgabe sofern Unterschrift des Versicherten / Angehörige / Betreuer nicht möglich sein sollte)
  • Beratungen mit dem Versicherten und/oder Angehörigen/Betreuer können auf alternativem Weg erfolgen (z. B. per Telefon, Webschulung)

Sofern von den o. g. Maßnahmen Gebrauch gemacht wurde, ist Transparenz für alle Beteiligten sehr wichtig. Die Versorgungsdokumentation zum jeweiligen Einzelfall ist nachvollziehbar zu führen. Bei der Beantragung von Folgeversorgungen (ohne aktuelle ärztliche Verordnung) bitte uns mitteilen (z. B. elektronischer Kostenvoranschlag im Freitextfeld für den Leistungserbringer), dass im Einzelfall davon Gebrauch gemacht wurde.

Ergänzend beachten Sie bitte in jedem Fall:

  • Bei Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten aufgrund einer Anordnung eines Kontaktverbots bei einer Corona-Infektion oder Quarantäne-Situation durch das zuständige Gesundheitsamt sind die weiteren Schritte zur Hilfsmittelversorgung vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
  • Bei sonstigen Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten ist die Hilfsmittelversorgung im Einzelfall mit dem Versicherten und/oder anderen Verantwortlichen abzustimmen (z. B. Heimleitung, Angehörigen, Betreuer), um auch hier gemeinsame Lösungen zu finden.

 

Die vorbenannte Regelung gilt vorerst bis zum 19.04.2020 und bis auf Widerruf durch die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Bitte informieren Sie Herrn Guglielmi, sofern Sie von den o. g. Regelungen kein Gebrauch machen möchten, da die Anwendung nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich ist. Da sich die Situation derzeit sehr schnell ändern kann, ist es wichtig, dass wir weiterhin eng in Kontakt bleiben. 

 

Info der AOK Nordwest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der weltweiten Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Leistungserbringern und Leistungserbringerverbänden, welche die Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in der aktuellen Situation beinhalten.

Um weiterhin eine flächendeckende Hilfsmittelversorgung sicherstellen zu können, entwickeln wir Empfehlungen für die agierenden Leistungserbringer, welche Versorgungen unter erschwerten Bedingungen ermöglichen. Dazu stehen wir im engen Austausch innerhalb der AOK-Gemeinschaft und auch mit Krankenkassen auf Bundesebene. Heute Nachmittag findet eine Abstimmung unter Teilnahme des GKV-Spitzenverband statt, um eine möglichst bundesweit einheitliche und kassenartenübergreifende Vorgehensweise in der Hilfsmittelversorgung für die Zeit der Corona-Pandemie zu vereinbaren.

Sobald uns die Ergebnisse dieser Abstimmung vorliegen, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzten.

 

Info der DAK: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Rückholungen von Hilfsmitteln gestalten sich zunehmend schwieriger. Sie haben uns gemeldet, dass die Rückholfristen deshalb nicht mehr eingehalten werden können. 
Die DAK-Gesundheit sieht vorübergehend von Mahngebühren und Verkaufsbuchungen wegen Fristüberschreitungen bei Rückholungen ab. 
Bitte unternehmen Sie alle Anstrengungen, die Hilfsmittel trotz der Corona-Krise bei unseren Kunden abzuholen. Die zurückgeholten Hilfsmittel müssen schnell für den Wiedereinsatz zur Verfügung stehen, damit keine Versorgungsengpässe entstehen. Es kann nicht garantiert werden, dass neue Hilfsmittel flächendeckend geliefert werden können. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 


Freundliche Grüße 
Ihre DAK 

Wir arbeiten weiter mit allen Verbänden daran, weitere Kassen um Stellungnahme zu bitten. Ebenfalls wurde bereits ein Schreiben an GKV verfasst. Wir hoffen, ihnen schnellstmöglich weitere Informationen zur Verfügung stellen zu können. 

Wir halten Sie auf dem laufenden. 


Veröffentlicht am 17.03.2020

Corona-Krise Maßnahmencheckliste

Kostenfreie Maßnahmencheckliste um Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältiung der Corona-Krise zu helfen

Hinweis

Die Maßnahmenliste wurde von unserem Service-Partner LPP (Lips, Pantenburg & Partner) zur Verfügung gestellt. 

LPP kann für die Richtigkeit der gemachten Anhaben keine Haftung übernehmen und es ist zu berücksichtigen, dass sich die Situation aufgrund der Dynamik natürlich auch immer ändern kann. 

Februar 2020


Veröffentlicht am 28.02.2020

AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg

Neue Verträge digitalisiert im Portal

Hinweis

Die neuen Verträge AOK Rheinland-Hamburg PG 37 (Brustprothesen) und AOK Nordwest PG 10 (Gehilfen) stehen Ihnen nun digitalisiert im Portal zur Verfügung! 

Achtung: Die Preise gelten erst ab dem 01.03.2020


Veröffentlicht am 27.02.2020

AOK Nordwest

PG 10: Geänderte Vertragsversion

Hinweis

Die AOK Nordwest teilte mit, dass versehentlich eine falsche Vertragsversion veröffentlicht wurde. In der korrigierten Vertragsversion wurde der § 9 Abs. 6, "Der Leistungserbringer ist verpflichtet, angefallene Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 9 SGB V im Rahmen des DTA (bezogen auf die per DTA abgerechneten Preise) mit dem Verwendungskennzeichen „06 (Abgabe höherwertige Versorgung)“ zu übermitteln.", ersatzlos gestrichen.

Bitte beachten Sie daher die aktualisierte Vertragsversion. 


Veröffentlicht am 27.02.2020

Knappschaft

Information zur einheitlichen Übermittlung von Daten im eKV

Hinweis

Die KNAPPSCHAFT hat zum Jahreswechsel ihr System umgestellt. Dadurch gab es auch Änderungen beim elektronischen Kostenvoranschlag. Anfängliche technische Schwierigkeiten konnten behoben werden. Es können wieder elektronische Kostenvoranschläge eingereicht und elektronisch beantwortet werden. 
Da es Missverständnisse zwischen den Fachzentren für Hilfsmittel und der Leistungserbringerseite gegeben hat, informieren wir Sie, dass aus technischen Gründen für jedes Hilfsmittel bzw. jede Vertragsposition ein eigener elektronischer Kostenvoranschlag erforderlich ist. 
Die Ausnahme bilden hier lediglich: 

  • vergütungsfähige/s Zurüstungen/Zubehör/Zusatzpositionen zu einem Grundhilfsmittel (z. B. Hausbesuche)

Diese können mit den jeweils vereinbarten Vertragspositionsnummern gemeinsam in einem eKV übermittelt werden.

Bei der elektronischen Abrechnung ist darauf zu achten, dass die übermittelten Positionsnummern und Preise mit den zuvor im eKV genehmigten Daten übereinstimmen.

Zur Produktgruppe 54 bietet die Knappschaft an, dass statt einer Auflistung der Einzelpositionen, im elektronischen Kostenvoranschlag die Abrechnungspositionsnummer 54.45.01.0999 (AC / TK 15 00 540; Verw-KZ 08; bis zu 40 Euro/brutto) verwendet werden kann. Für die PG 51 wäre wiederum ein getrennter eKV erforderlich. Die Einzelpositionen sind im Image des zu übermittelnden "Antrag auf Kostenübernahme" ersichtlich.


Veröffentlicht am 20.02.2020

MDR-Umsetzungshilfen

FAQ-Bereich der MDR-AG

Hinweis

Auf der Website der DGIHV finden Sie ab sofort einen FAQ-Bereich zum Thema MDR, der von der MDR-AG erstellt wurde. Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema MDR haben, können Sie diese gerne an mdr@dgihv.org senden. Der FAQ-Bereich soll laufend aktualisiert werden.

Bitte beachten Sie auch die beiden Leitfäden, die für Händler und Hersteller von Sonderanfertigungen erstellt wurden.

Die EGROH beschäftigt sich derzeit mit der Erstellung einer Umsetzungshilfe. Sobald diese fertig gestellt ist, werden wir sie auf dem gewohnten Wege veröffentlichen.


Veröffentlicht am 13.02.2020

Kassenübergreifend (GKV und PKV)

Bitte warten! - Denken Sie bitte an die vertraglich geregelten Wartungen

Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Zukunft vermehrt Kassen Kontrollen von Dokumentationen nach der MPBetreibV im Bezug auf regelmäßige Wartungen, Sicherheitstechnische Kontrollen (STK), Inspektionen und Messtechnische Kontrollen (MTK) bei den Leistungserbringern abrufen werden. Die Dokumentation der genannten Kontrollen / Wartungen etc. sind in immer mehr Verträgen ein fester Bestandteil. 


Veröffentlicht am 13.02.2020

GWQ ServicePlus AG

Neuer GWQ Vertrag zur PG 11 - Dekubitus

Hinweis

In der MTD-Instant Ausgabe 07/2020 wird berichtet, dass die FMP den neuen GWQ-Vertrag zur Dekubitusversorgung begrüßt. Nach Rücksprache mit der Kasse teilen wir Ihnen mit, dass es sich um einen auf die Firma Carenetic angepassten Vertrag handelt. Der aktuelle GWQ PG 11-Vertrag, den Sie im ORTHEGROH-Partner Portal finden, gilt bis zu Neuverhandlungen weiter . 


Veröffentlicht am 13.02.2020

KKH kaufm. Krankenkasse

Erweiterte Abrechnungsprüfung

Hinweis

Die KKH informiert über eine erweiterte Abrechnungsprüfung durch das Abrechnungszentrum Emmendingen für:

  • Kompressionsstrümpfe,
  • Einlagen und
  • Schuhzurichtungen.

Es wird geprüft, ob mit der Abgabe dieser Hilfsmittel die vertragliche oder im Hilfsmittelverzeichnis geregelte Versorgungsmenge in den letzten 12 Zeitmonaten (nicht Kalenderjahr) überschritten wurde. Die Kasse macht darauf aufmerksam, dass sich der Verschleiß von Kompressionsstrümpfen, Einlagen und Schuhzurichtungen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer richtet und der Anspruch nicht auf eine kalenderjährliche Betrachtung abgestellt werden kann.

Grundsätzlich sind festbetragsgeregelte Hilfsmittel weiterhin genehmigungsfrei zur Abrechnung an den Abrechnungsdienstleister zu senden. Kostenvoranschläge sind nur dann mit einer entsprechenden Begründung einzureichen, wenn eine Überschreitung der jeweils geregelten Versorgungsmenge erfolgen soll.


Veröffentlicht am 06.02.2020

Knappschaft

Elektronische Kostenvoranschläge bei der Knappschaft nur noch an eine IK-Nummer

Hinweis

In der Vergangenheit war die Übermittlung von elektronischen Kostenvoranschlägen an die Knappschaft unter mehr als einer IK-Nummer möglich. Die Verwendung anderer IK-Nummern führt nach Angaben der Knappschaft zur technischen Abweisung des Datensatzes.

Nach der Systemumstellung zum Jahresbeginn können diese jedoch nur noch an die IK-Nr. 109905003 übermittelt werden.


Veröffentlicht am 04.02.2020

TK Techniker Krankenkasse

Importprobleme bei der Techniker Krankenkasse

Hinweis Problematik

Bedingt durch technische Probleme konnte die Techniker Krankenkasse Ihre neuen Vertragsbeitritte nicht importieren. Dies betrifft insbesondere die Beitritte zum neuen Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" mit den LEGS 1599703, 1599704, 1599705 ab dem 01.12.2019. Hier verhinderte ein Problem in der Software der Kasse, dass Ihre Vertragsdaten im System hinterlegt und an das Abrechnungsunternehmen weitergegeben werden konnten.

Dieses Problem bei der Kasse ist nun hoffentlich behoben. Es kann jedoch noch bis zur nächsten Woche (KW 7) dauern, bis die Daten an die Medent GmbH übermittelt worden sind. Sollten Sie also Probleme bei der Einreichung eines Kostenvoranschlags haben, obwohl Sie dem Vertrag über die EGROH beigetreten sind, wenden Sie sich bitte an die Techniker direkt (unter der Telefonnummer 040/69093813). Dort können Sie einen Auszug aus dem Echt-System anfordern und diesen dann dem Abrechnungsunternehmen zur Verfügung stellen.

Januar 2020


Veröffentlicht am 16.01.2020

Beratungs- und Mehrkostendokumentation

Dokumente downloaden

Hinweis

Wie Sie vielleicht schon festgestellt haben, finden Sie ab sofort auf der Startseite von ORTHEGROH unter der Teilnahmeerklärung, der Vertragsübersicht sowie der Aufstellung aller LEGS zwei weitere Dokumente: die Beratungsdokumentation sowie die Mehrkostenerklärung.

Diese Dokumentationsvorlagen entsprechen in dieser Form dem Ergebnis des Schiedsverfahrens nach § 127 Abs. 9 SGB V und erfüllen damit die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Dokumentation nach § 127 Abs. 5 SGB V.

Wir empfehlen deshalb die Anwendung dieser Dokumentationsvorlagen, soweit in den Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V keine abweichende Dokumentation vereinbart ist.

Wenn Sie sicher sind, dass von Ihnen selbst erstellte Dokumentationsvorlagen den gesetzlichen Mindestanforderungen an die Dokumentation nach § 127 Abs. 5 SGB V entsprechen, können Sie diese weiterhin verwenden, wenn vertraglich nichts anders vereinbart ist.


Veröffentlicht am 16.01.2020

Knappschaft

Technische Schwierigkeiten bei elektronischen Kostenvoranschlägen

Hinweis

Die Knappschaft hatte Vertragspartner im Dezember 2019 informiert, dass zum Jahreswechsel das IT-System umgestellt wird. Bei der Annahme von elektronischen Kostenvoranschlägen gab es in den ersten Tagen nach dem Systemwechsel allerdings technische Schwierigkeiten, welche mittlerweile behoben wurden. Elektronische Kostenvoranschläge werden ab sofort wieder angenommen. Auch die in der Umstellungsphase eingereichten elektronischen Kostenvoranschläge werden nun nachverarbeitet.


Veröffentlicht am 16.01.2020

BARMER

Abrechnung von Therapie- und Verbandschuhen

Hinweis

Die Barmer weist darauf hin, dass laut Vertrag PG 31 Therapieschuhe (insbesondere Verbandschuhe Kurzzeit/Langzeit) und orthopädische Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen bis zu einer Genehmigungsfreigrenze von netto 150 Euro je Verordnung (= Gesamtkosten im Versorgungsfall) direkt abgerechnet werden können. Trotzdem würden hierfür Kostenvoranschläge eingereicht, was bei der Kasse und bei Leistungserbringern zu Mehraufwand führt. 
Abweichend davon bestehe bei Schuhzurichtungen die Verpflichtung zur Einreichung eines Kostenvoranschlages auch dann, wenn die Anzahl der Zurichtungen gemäß Patientenerklärung (Anhang 2a zur Anlage 1 des Rahmenvertrages) überschritten ist und dieser „Mehrbedarf“ vom behandelnden Arzt aus medizinischer Sicht für erforderlich erklärt wird oder die Versicherten eine Prüfung der Kostenübernahme für einen „Mehrbedarf“ durch die Barmer wünschen. 
Zur Prozesserleichterung bei Verbandschuhen akzeptiert die Krankenkasse zudem auch fachliche Begründungen des Leistungserbringers, wenn vom Verordner keine gesonderte medizinische Begründung abgegeben wurde. Hintergrund sei, dass Verordner vielfach diese medizinische Begründung nicht erstellen bzw. Leistungserbringer diese dort nur schwer erhalten. Deshalb werde der Prozess erleichtert, indem bis auf Widerruf in diesen Fällen auch eine aussagekräftige, fachliche Begründung des Orthopädie-  und/oder des Orthopädieschuhtechnikers akzeptiert wird.

Betroffen sind Verbandsschuhe (Kurzzeit) mit den Positionsnummern 31.03.03.0007 bis 31.03.03.0015 und 31.03.03.0017 und Verbandsschuhe (Langzeit) mit den Positionsnummern 31.03.03.4003, 31.03.03.4014 und 31.03.03.4023.


Veröffentlicht am 16.01.2020

KKH kaufm. Krankenkasse

Protokollnotiz zum KKH PG10 Vertrag (Gehwagen und Rollatoren)

Hinweis

Nach Rücksprache mit der Kasse können wir Ihnen nun mitteilen, dass bei dem oben genannten Vertrag Punkt 13 der Anlage 1 mit Hilfe einer Protokollnotiz aufgelockert wird. Es ist zum Beitritt nun folgende Regelung getroffen: 

  • Der Leistungserbringer gewährleistet eine telefonische Erreichbarkeit gegenüber den Versicherten und der KKH für die Auftragsannahme, Beratung, Erteilung von Auskünften und die Annahme von (Reparatur-)Aufträgen. Hierzu hat der Leistungserbringer eine Servicehotline von mindestens Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ansonsten zu den üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen Vertragspartners (kostenlos oder zum Festnetztarif) einzurichten.
  • Gespräche, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehen, können auf einem Anrufbeantworter festgehalten werden. Ein Rückruf erfolgt am nächsten Werktag
  • Von der Nachweispflicht über das Erreichen der genannten Prozentwerte bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit sieht die KKH ab.

Die Protokollnotiz können Sie dem Anhang entnehmen.


Veröffentlicht am 09.01.2020

spectrumK

OT-Vertrag PG 23 Orthesen

Hinweis Weitergeltung

Die aktuellen Preislisten des OT-Vertrag in der PG 23 gelten für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis 31.12.2019. 

Da noch keine neuen Preise für die PG 23 verhandelt wurden, gelten die Preislisten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages weiter.


Veröffentlicht am 09.01.2020

KKH kaufm. Krankenkasse

Abrechnungsprüfung

Hinweis

Die KKH teilte mit, dass Sie künftig eingehende Abrechnungen auf die Gültigkeit der ärztlichen Hilfsmittelverordnung überprüfen wird.

Die Prüfung wird für alle ausgestellten Arzneiverordnungsblätter (Muster 16) zu allen Hilfsmittelversorgungen mit den Kennzeichen 00 (Neulieferung), 04 (Nachlieferung), 08 (Vergütungspauschale) und 10 (Folgeversorgung) ab dem 01.01.2020 durchgeführt. Die Gültigkeit des Musters 16 beträgt gemäß der Hilfsmittelrichtlinie 28 Kalendertage. Die Frist gilt als gewahrt, wenn:

  • die Aufnahme der Hilfsmittelversorgung in dieser Zeit erfolgte,
  • die Abgabe des Hilfsmittels in dieser Zeit erfolgte oder
  • bei der KKH ein entsprechender Kostenvoranschlag gestellt wurde.

Den Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer sieht die Kasse als Aufnahme der Hilfsmittelversorgung an. Dies ist durch das Aufbringen eines Eingangsnachweises/-stempels auf der ärztlichen Verordnung zu dokumentieren.

Bitte beachten Sie künftig die Gültigkeit der Hilfsmitelverordnung, um Retaxierungen zu vermeiden.


Veröffentlicht am 06.01.2020

AOK Rheinland/Hamburg

PG 17 Kompression und PG 23 Orthesen

neuer Vertrag Hinweis

Wie wir bereits veröffentlichten, hat die AOK Rheinland-Hamburg zum 01.01.2020 für die Produktgruppe 17 und 23 (konfektionierte und vorgefertigte Orthesen) neue Verträge abgeschlossen.

Die AOK Rheinland-Hamburg hat uns bestätigt, dass bereits bestehende Vertragsteilnehmer auf den neuen Vertrag übernommen werden. Somit ist kein Neubeitritt notwendig.

Sollten Sie dem neuen Vertrag nicht beitreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 31.01.2020 einer automatischen Übernahme Ihres bisherigen Beitritts zu widersprechen.

Dezember 2019


Veröffentlicht am 23.12.2019

Kein Vertrag und Probleme mit Kostenvoranschlägen?

vertragsloser Zustand Hinweis

Derzeit erreichen uns vermehrt Informationen darüber, dass bei manchen Krankenkassen in Papierform eingereichte Kostenvoranschläge nicht bearbeitet werden.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Genehmigungsfiktion besagt, dass Hilfsmittel zur Krankenbehandlung nach 3 Wochen bzw. selbst mit Einschaltung des MDK nach 5 Wochen als genehmigt gelten, für den Fall, dass die Krankenkasse auf den Kostenvoranschlag nicht reagiert bzw. die Versorgung nicht ablehnt.

Bei Hilfsmitteln zur Rehabilitation (z.B. Rollstühle, Prothesen) kann auch eine Frist von zwei Monaten gelten, bis das Hilfsmittel als genehmigt gilt.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Der Versicherte muss sich dann auf sein Recht berufen, damit Sie als Leistungserbringer die Versorgung durchführen und mit der Krankenkasse abrechnen können.

Sollten Sie demnach einen Kostenvoranschlag in Papierform eingereicht haben, der von der Krankenkasse nicht bearbeitet wird bzw. worden ist, so können Sie nach Ablauf der Frist im Namen des Versicherten sich auf die Genehmigungsfiktion berufen und die Versorgung durchführen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auch nachweisen können, dass die Kasse Ihren Kostenvoranschlag tatsächlich erhalten hat (z.B. Fax-Protokoll).


Veröffentlicht am 21.12.2019

DAK Gesundheit

Badewannenlifter, Rollatoren, Rollstühle

Hinweis

Die DAK versucht aktuell Leistungserbringer zum Beitritt auf die von Einzelbetrieben auf Regionalebene abgeschlossenen neuen Verträge mit Preisen auf Ausschreibungsniveau zu bewegen. Dazu wurde nun auch von MIP ein Rundschreiben an alle teilnehmenden Partner versendet. In unserer Mitteilung vom 05.12.2019 haben wir die ruinös unwirtschaftlichen Preise veröffentlicht.

Wir gehen davon aus, dass die Kasse eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung momentan nicht gewährleisten kann und bestehen weiterhin auf unserem gesetzlichen Verhandlungsrecht. Wir weisen deshalb nochmals eindringlich darauf hin, dass ein Beitritt zu diesen Verträgen für die Verhandlungsposition der Leistungserbringerverbände extrem schädlich wäre. 


Veröffentlicht am 20.12.2019

DKV PKV DKV PPV

Änderung Rollator B von Bischoff & Bischoff

Hinweis

Die DKV hat uns über folgende Änderung von Bischoff & Bischoff informiert:

Rollator B 4003

  • Änderung der maximale Belastung: 
    von 120kg auf 100kg 
  • Änderung der Anwendung und Einstellung: 
    Die Stellung der Schiebegriffe müssen parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet werden um die Kippstabilität nach DIN EN ISO 11199-2 zu entsprechen.

Die Meldung finden Sie anbei. 

Bitte Informieren Sie Ihre Nutzer und richten die Schiebegriffe korrekt aus. 


Veröffentlicht am 19.12.2019

IKK classic

Reha-Vertrag: Weitergeltung der gekündigten Produktgruppen

Hinweis Weitergeltung

Die IKK classic hat aus dem Reha-Vertrag zum 31.12.2019 die folgenden Produktgruppen gekündigt:

  • PG 04 Bade- und Duschhilfen,
  • PG 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge,
  • PG 19 Krankenpflegeartikel
  • PG 33 Toilettenhilfen.

Da die Verhandlungen in diesen Produktgruppen noch nicht abgeschlossen sind, teilte die Kasse nun mit, dass die vertraglichen Regelungen vorerst weiterhin gelten. Die Weitergeltung gilt zunächst bis zum 31.03.2020.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 19.12.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: Beratungsdokumentation

Hinweis

Die Beratungsdokumentation gemäß § 127 Abs. 5 SGB V ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss in jedem Fall durchgeführt werden. 

Gemäß § 10 Abs. 2 des Rahmenvertrages ist die Beratungsdokumentation als abrechnungsbegründende Unterlage zu übermitteln. Zur Minimierung des bürokratischen Aufwands soll jedoch zunächst die Auslegung der Beratungsdokumentation präzisiert werden.

Daher verzichten beide Kostenträger bis zum 31.03.2020 vorerst auf die Übermittlung der Beratungsdokumentaiton als abrechnungsbegründende Unterlage. Sowohl die Barmer als auch die Techniker Krankenkasse haben Ihre Abrechnungsdienstleister informiert, so dass bis zum 31.03.2020 auf entsprechende Rückweisungen verzichtet wird.

Trotz des vorläufigen Verzichts auf die Beifügung zur Abrechnung möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine schriftliche Beratungsdokumentation durchzuführen, zu archivieren und der Krankenkasse auf Verlangen zu übermitteln.


Veröffentlicht am 19.12.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: Genehmigungsfreigrenzen

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kassen weisen auf die Genehmigungsfreigrenzen hin, die in den jeweiligen Protokollnotizen zum Rahmenvertrag geregelt sind. 

Besonders in der PG 17 kommt es zu vermehrten Rückfragen, wieso bei phlebologischen Versorgungen Versorgungsanzeigen an die Kostenträger zu übermitteln sind. Beachten Sie hier bitte, dass die Barmer in der PG 17 eine Genehmigungsfreigrenze von 250,00€ netto und die Techniker eine Genehmigungsfreigrenze von 200,00€ netto in den Protokollnotizen geregelt hat. Lediglich bei phlebologischen Versorgungen oberhalb der Genehmigungsfreigrenze ist eine Versorgungsanzeige an die Kostenträger zu übermitteln.


Veröffentlicht am 12.12.2019

Knappschaft

Systemumstellung bei der Knappschaft

Hinweis

Die Knappschaft stellt zum Jahreswechsel ihr IT-System um. Hierdurch bedingt ist ab dem 18. Dezember 2019 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2020 nur ein eingeschränkter Service möglich, weil nur noch eingeschränkt auf Kundendaten zurückgegriffen werden kann. Für Hilfsmittel-Leistungserbringer, die am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) teilnehmen, wird nach dem 13. Dezember 2019 eine Annahme der eingehenden Kostenvoranschläge nicht mehr möglich sein. Die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Fachzentren für Hilfsmittel kann in dringenden Angelegenheiten weiterhin per Telefax erfolgen. 

Voraussichtlich ab dem 6. Januar 2020 steht das IT-System auch für elektronische Kostenvoranschläge wieder zur Verfügung.


Veröffentlicht am 06.12.2019

DAK Gesundheit

Verhandlungen in den Produktgruppen 04,10 und 18

Verhandlungvertragsloser Zustand Hinweis

Wir informieren Sie über den aktuellen Verhandlungsstand mit der DAK Gesundheit. Weiterhin ist es, nach dem Ende der Ausschreibungen am 30.11.2019, nicht zu einer Einigung zu einem bundesweiten Versorgungsvertrag gekommen. Die DAK Gesundheit hat nach Ihren Ausstieg aus der vdek ARGE regional aufgeteilte Verträge zum Beitritt angeboten. Die Preise der Pauschale bewegen sich beim Standard-Badewannenlifter inkl. Drehteller/-scheiben zwischen 77,00 EUR und 153,00 EUR für 24 Monate. Im Bereich PG 10 liegen die Preise beim Rollator bis 130kg beispielsweise zwischen 29,61 EUR und 70,00 EUR für 5 Jahre. In der PG 18 wird der Standardgreifreifenrollstuhl inkl. Trommelbremse und Therapietisch zwischen 90,00 EUR und 198,00 EUR für 48 Monate angeboten. Eine Übersicht der Preise finden Sie in der Anlage. 

 

Aufgrund der aktuellen Preise haben wir uns definitiv gegen einen Beitritt entschlossen. Zu den angebotenen Preisen ist keine wirtschaftliche / hochwertige Versorgung der Versicherten (Ohne Aufzahlung des Versicherten) möglich. 

 

Wir empfehlen Ihnen bei Versorgungen einen Papier-Kostenvoranschlag auf Grundlage Ihrer eigenen Kalkulation an den  Kostenträger per Fax zu senden. Dieser kann nicht automatisch durch das System aufgrund eines fehlenden Vertrages abgelehnt werden. Nach § 127 Abs. 3 des SGB V haben Sie das Recht auf den Abschluss eines Einzelvertrages. 

Sollten sich eine Änderung an der Situation ergeben, informieren wir Sie umgehend.

Sollte Ihnen ein Vertrag der DAK Gesundheit mit den in der Tabelle aufgeführten Preise zum Beitritt angeboten werden, prüfen Sie bitte genau, ob Sie diesem unter den geforderten Konditionen beitreten möchten. 


Veröffentlicht am 05.12.2019

HEK Hanseatische KK

neue Datenannahmestelle ab 01.01.2020

Hinweis

die Datenannahmestelle der HEK ändert sich zum  01.01.2020. Die DAVASO GmbH übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Daten- und Belegannahme sowie die Prüfung und Bezahlung. Siehe anhängendes Schreiben.


Veröffentlicht am 05.12.2019

Öffnungs- und Schließzeiten

Hinweis

Die EGROH bleibt ab dem 24.12.2019 bis zum 01.01.2020 geschlossen. 
Ab dem 02.01.2020 sind wir wie gewohnt für Sie da. 

Die ORTHEG ist für Sie am 27.12. und 30.12.2019 zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar.

 


Veröffentlicht am 05.12.2019

Knappschaft SVLFG

PG 23 Orthesen - korrigierte LEGS

Änderung Hinweis

Die Knappschaft und SVLFG teilten mit, dass für den Orthesen-Vertrag neue LEGS vergeben wurden, die bundesweit gültig sind.

Bitte verwenden Sie für die Abrechnung die folgenden LEGS:

23A: 15 92 23F (OT), 16 92 23F (OST)

23B: 15 92 23G (OT), 16 92 23G (OST)

23C: 15 92 23H (OT), 16 92 23H (OST)

23D: 15 92 23I (OT), 16 92 23I (OST)

November 2019


Veröffentlicht am 28.11.2019

30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?

Ausschreibungvertragsloser Zustand Hinweis Problematik

Mit dem Verbot von Ausschreibungen und Open-House-Verträgen durch das TSVG im Mai ist gleichzeitig die gesetzliche Frist gesetzt worden, zu der die Ausschreibungsverträge durch Verhandlungsverträge ersetzt sein sollten: 30. November 2019!

Leider ist es bisher nur in wenigen Bereichen gelungen, die durch Ausschreibung bisher verlorenen Versorgungsbereiche durch Verhandlungen für Sie wieder zurück zu gewinnen. (s. Meldungen im Portal) Trotz den vereinten Bemühungen der relevanten Verbände (BIV OT / Curasan / RSR / Sanitätshaus Aktuell / rehaVital / EGROH) haben verschiedene Krankenkassen mit regionalen Leistungserbringern Verträge auf Ausschreibungsniveau geschlossen, die sie nun nach „Open-House-Manier“ zum Beitritt anbieten. Bei den bekannt gewordenen Preisgestaltungen (z.B. Fallpauschale Rollator: 37,-€ / Rollstuhl: 90,-€ / etc.) kommt ein Beitritt für uns und die genannten Verbände nicht in Frage.

Da die genannten Vertragspreise eine gesetzlich verlangte „mehrkostenfreie Versorgung“ (§ 127, Abs. 1, Satz 3, SGB V) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gar nicht zulassen, können wir Ihnen nicht empfehlen, einen Beitritt auch nur zu erwägen. Sie würden sich mit dem Gesetz in Konflikt bringen.

Wir, EGROH und auch die anderen Verbände, machen weiterhin das uns gesetzlich zugesicherte Recht auf Verhandlungen (§ 127, Abs. 1 u. 2, SGB V) geltend. Wann es gelingt, die Ausschreibungsbereiche wieder für Sie zurück zu gewinnen, wissen wir nicht.

Wir brauchen also alle noch viel Geduld und Hartnäckigkeit.

Eine Verfahrensmöglichkeit für die noch nicht gelösten Vertragsprobleme im Ausschreibungsbereich könnte so aussehen:

Wenn Versicherte einer „Ausschreibungskasse“ von Ihnen mit einem Hilfsmittel aus einem bisher ausgeschriebenen Versorgungsbereich versorgt werden möchten, können Sie diesen Versicherten folgende Hilfe anbieten: Erstellen Sie – wie in allen Bereichen ohne Vertragsteilnahme – einen von Ihnen kalkulierten Kostenvoranschlag und bieten Sie der Kasse damit den Abschluss eines Einzelvertrages nach § 127, Abs. 3, SGB V an.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr KV auch von der Kasse empfangen und bearbeitet werden kann, sollten Sie keinen eKV verwenden; als „Nichtvertragspartner“ mit einem „Nichtvertragspreis“ würde Ihr eKV vermutlich automatisch abgewiesen.

Sie können beispielsweise ein Fax verwenden, das kommt an und Sie haben über den Sendebericht auch einen Nachweis für Ihre Unterlagen.


Veröffentlicht am 28.11.2019

DAK Gesundheit

PG 04 Badewannenlifter, PG 10 Rollatoren und PG 18 Rollstühle (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Anfang November ist die DAK Gesundheit aus der ARGE vdek (PG 04) ausgestiegen. Am 12.11.2019 schloss sie mit einem regionalen Leistungserbringer einen Vertrag über Badewannenlifter sowie auch über Rollatoren und Rollstühle (PG 04/10/18) auf Ausschreibungsniveau ab. 

Danach hat die DAK am Folgetag (13.11.2019) eine Vertragsabsicht bekannt gemacht und bietet den genannten Regional-Vertrag auf Ausschreibungsniveau nun Nach "Open-House-Manier" zum Beitritt an.

EGROH lehnt einen Beitritt entschieden ab und wird ein neues Angebot abgeben. 

Wir können von einem Beitritt zu diesen Konditionen nur abraten. Nach § 127, Abs. 1, S.3, SGB V) sind Sie verpflichtet, eine "hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln" anzubieten. Da dies bei den angebotenen Preisen nach unseren Berechnungen gar nicht möglich ist, würden Sie einen Konflikt mit dem Gesetz riskieren.

EGROH und die anderen Verbände arbeiten weiter daran, eine für alle Seiten tragbare Lösung finden. 


Veröffentlicht am 28.11.2019

Knappschaft

PG 04 Badenwannenlifter (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Die EGROH hatte ein Angebot zur PG 04 Badewannenlifter abgegeben. Auch hier kam es zu keinem Verhandlungstermin, da laut Knappschaft unsere angebotenen Preise zu hoch sind.  

Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.

(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)


Veröffentlicht am 28.11.2019

DAK Gesundheit

PG 29 Stoma (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Die EGROH hatte im August ein Angebot zur PG 29 Stoma abgegeben. Zu einem Verhandlungstermin ist es nicht gekommen, da laut der DAK eine qualitätsorientierte Versorgung mit umfangreichen Dienst- und Serviceleistungen auf Basis deutlich niedrigerer Pauschalen sichergestellt werden kann. Die Kasse bietet den Vertrag nun nach "Open-House-Manier" zum Beitritt an.

Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.

(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)


Veröffentlicht am 21.11.2019

AOK Rheinland/Hamburg

PG 05 Bandagen

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass ihr beim Freischalten der EGROH auf den Vertrag PG 05 Bandagen (ab 01.10.2019) ein Fehler unterlaufen ist. Es kann daher vorkommen, dass Sie als EGROH-Mitglied nicht die vertraglich vereinbarte Vergütung erhalten haben. 

Die AOK Rheinland-Hamburg prüft derzeit, welchen Leistungserbringern ein falsches Entgelt bezahlt wurde und korrigiert dieses entsprechend.


Veröffentlicht am 14.11.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badenwannenlifter

Hinweis

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Barmer Ersatzkasse uns mitgeteilt hat, dass ab Mittwoch, den 13.11.2019 beitrittsfähige Einzelverträge für die Ersatzkassen auf dem Postwege versendet werden.

Hierzu möchten wir mitteilen, dass die ARGE Leistungserbringer immer noch mit der Barmer (stellvertretend für die ARGE der Ersatzkassen) in Verhandlung steht. In der Zwischenzeit hat sich die Information gefestigt, dass eine Krankenkasse (DAK) aus der dem Verbund der ARGE Ersatzkassen ausscheidet und eigene Verhandlungen führen wird. Die Barmer wird uns kurzfristig mitteilen, welche Kassen noch im Verbund der ARGE Krankenkassen organisiert sind und für welche Ersatzkassen ein möglicher Vertrag mit der ARGE Leistungserbringer bindend wäre.

Ferner hat die Barmer zugesagt, dass sich unser Angebot immer noch in der Prüfungsphase der ARGE der Ersatzkassen befindet.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit nur eine sehr geringe und nicht ernstzunehmende Anzahl einzelner regionaler Anbieter, die den Vertrag in der PG 04 unterzeichnet haben.

Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen beitrittsfähige Verträge vorliegen und halten mit uns den Kontakt!


Veröffentlicht am 14.11.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren und PG 18 Elektromobile

Hinweis

Die Techniker Krankenkasse bemüht sich derzeit um einen Gruppenvertrag in den Produktgruppen 10 und 18. Bitte unterschreiben Sie noch keine Einzelverträge. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Oktober 2019


Veröffentlicht am 24.10.2019

BARMER

OT-Vertrag - Probleme bei Kostenvoranschlägen

Hinweis

Die Barmer hat Probleme mit den neuen LEGS des OT-Vertrags.

Bitte verwenden Sie die alten LEGS mit den neuen Preisen, wenn die Kostenvoranschläge mit den neuen LEGS nicht durchgehen. 

Die Umstellung kann sich bis zum Jahreswechsel ziehen. 

Die LEGS-Liste ist beigefügt. 


Veröffentlicht am 24.10.2019

AOK Baden-Württemberg

PG 24 - Beinprothesenvertrag/Fortbildungen/Erinnerung

Hinweis

Wir möchten diejenigen Betriebe, die dem Beinprothesenvertrag mit der AOK Baden-Württemberg über die Beitrittsstufe 2 beigetreten sind, daran erinnern, die abgeleisteten Fortbildungsstunden im Bereich der Beinprothetik in Höhe von mindestens 15 Stunden pro Jahr dem örtlich zuständigen CC-Center der AOK Baden-Württemberg bis zum 01.11.2019 nachzuweisen. 
Gleichzeitig muss bestätigt werden, dass diejenigen Mitarbeiter, die die Fortbildungen absolviert haben, nach wie vor in Ihrem Unternehmen tätig sind.


Veröffentlicht am 24.10.2019

Knappschaft SVLFG

Meldungen von Leistungserbringern zu Verträgen

Hinweis

Die Knappschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Beitritte zu Verträgen nur über eine Leistungserbringergruppierung zu erfolgen haben. Zur Zeit gibt es wohl viele Doppelmeldungen von EGROH bzw. dem Bundesinnungsverband BIV. Wir bitten daher vor einem Beitritt zu prüfen, ob ein solcher ggf. bereits erfolgt ist, um diese Doppelmeldungen zukünftig zu vermeiden.

Weiterhin merkt die Kasse an, dass mit dem Beitritt zu einem neuen Vertrag alle vorherigen Einzel- oder Gruppenverträge ihre Gültigkeit verlieren und einzig der neue Vertrag zu nutzen ist.


Veröffentlicht am 17.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG04- Badewannenlifter Ersatzkassen

VerhandlungHinweis

Der gestrigen Meldung aus der MTD Instand (42/2019) ist zu entnehmen, dass die Ersatzkassen auf neue Verträge ab dem 01.12.2019 hinweisen. Diese -können ab dem 21.10.2019 -über den vdek abgerufen werden. 
Hierzu möchten wir mitteilen, dass die Sanitätshaus Aktuell über die ARGE Leistungserbringer mit den o.g Kassen weiter in Verhandlungen steht!

Der Vertragsarbeitsgemeinschaft (ARGE) der Leistungserbringer haben sich folgende Gemeinschaften angeschlossen: 


• Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik 
• Cura San GmbH 
• EGROH-Service GmbH 
• RehaVital Gesundheitsservice GmbH 
• RSR Reha-Service-Ring GmbH 
• Sanitätshaus Aktuell AG 


Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keine Vertragspartner, die einen möglichen Vertrag mit den o.g. Ersatzkassen abgeschlossen haben. Ein uns namentlich bekanntes Sanitätshaus, dass in den Endverhandlungen stand, hat sein Angebot an die Ersatzkassen zurückgezogen! 
Aktuell haben unsere Mitglieder unter Bezugnahme des BVA- Schreibens vom 31.05.2019 bei der Barmer/ vdek um Offenlegung möglicher Verträge unter Nennung des Vertragspartners gebeten. 
Die aktuelle Verhandlungstaktik der Ersatzkassen ähnelt dem Vorgehen im Rahmen der Verhandlungen der PG 09 (Tens/EMS) - siehe unser Newsletter 31/2019. Die Sanitätshaus Aktuell AG hat hierzu das Verhandlungsmandat an die Sanum e.V. erteilt. Durch die Ersatzkassen wurden im Laufe der Verhandlungen Konditionen über deren Homepages veröffentlicht, die aus Sicht der Sanum e.V. als nicht wirtschaftlich betrachtet werden. Aktuell scheint die Situation die zu sein, dass die Sanum e.V. nun wieder in Verhandlungen mit den Ersatzkassen tritt. 
Die ARGE der Leistungserbringer wird kurzfristig bei den Ersatzkassen um einen weiteren Termin bitten. Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden. 


Veröffentlicht am 11.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badewannenlifter

VerhandlungHinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit den oben genannten Kostenträgern bezüglich der Badewannenlifter befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die Ersatzkassen bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollten.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 11.10.2019

DAK Gesundheit

PG 10 Rollatoren u. PG 18 Krankenfahrzeuge

VerhandlungHinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit der DAK bezüglich der Rollatoren und Krankenfahrzeuge befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die DAK bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollte.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 10.10.2019

Knappschaft

PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge mit Elektroantrieb

Hinweis

Die Ausschreibungsverträge im Bereich der PG 18, Kranken-/Behindertenfahrzeuge mit Elektroantrieb, sind Ende September ausgelaufen. Zur Zeit befinden wir uns noch in Verhandlungen mit der Knappschaft. 

Für die Übergangszeit empfehlen wir Ihnen, Kostenvoranschläge auf dem Niveau der Barmer einzureichen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 10.10.2019

AOK Baden-Württemberg

PG 09 Tens + EMS

vertragsloser Zustand Hinweis

Auch für die Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg im Bereich PG 09 hat die EGROH sanum das Verhandlungsmandat erteilt. 

Da die Kasse noch zur Umsetzung einer neuen Vereinbarung Zeit benötigt , ist zum 01.10.2019 noch kein Vertrag zustande gekommen.

Bitte verfahren Sie hier wie bei den vdek-Kassen und reichen Sie für jede Versorgung einen Kostenvoranschlag - zusammen mit einem Kurzvertrag - in Papierform ein.

Ein Kurzvertrag enthält mindestens die folgenden Punkte :

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.


Veröffentlicht am 01.10.2019

KKH kaufm. Krankenkasse spectrumK

OT-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Wie wir bereits veröffentlichten, ist die KKH zum 01.10.2019 dem OT-Vertrag von spectrumK beigetreten. 

Wir bitten Sie daher zunächst zu prüfen, ob Sie dem OT-Vertrag von spectrumK bereits beigetreten sind, wenn Sie weiterhin Versicherte der KKH in diesen Produktgruppen versorgen möchten. Die benötigen Beitrittserklärung finden Sie in den beigefügten Dokumenten.

Bitte prüfen Sie Ihren Beitritt im Menüpunkt "Meine Verträge" bevor Sie eine doppelte Teilnahme erzeugen!!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Tens + EMS

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen. 

Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.

Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:

09.37.01.1 (TENS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

09.37.02.1 (EMS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten. 

Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen. 

Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.

Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER

Rückholaufträge | EDV-Umstellung

Hinweis

Die BARMER stellt zurzeit die EDV in ihrem Versichertensystem um. Dadurch bedingt werden in der Zeit vom 03.10.2019 - 22.10.2019 nicht alle Rückholaufträge durch die BARMER über den zhp.X3 Weg bei Ihnen eingehen können. Die Kasse wird nach diesem Zeitraum die Aufträge nacharbeiten.

In diesem Zusammenhang kann es zu verspäteten Abholungen Ihrerseits kommen. Sollten Hilfsmittel nicht mehr auffindbar sein, senden Sie bitte eine entsprechende Mitteilung an hilfsmittelmanagement@barmer.de, damit individuell der aufgrund der vertraglichen Regelungen bei Fallpauschalen-Hilfsmitteln entstandene Schaden mit Ihnen geregelt werden kann.

Ihre eigenen Rückholvorschläge sind laut Angaben der Barmer von diesen technischen Schwierigkeiten nicht betroffen. Diese können Sie wie gehabt einreichen.


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Der neue OT-Vertrag steht Ihnen nun als digitalisierte Version zur Verfügung.

Die Vertragsteilnahmen bereits teilnehmender Betriebe haben wir zum - wie bereits veröffentlicht - zum 01.10.2019 übernommen.

Sowohl bei der Barmer als auch bei der Techniker Krankenkasse löst der neue OT-Vertrag die bestehenden OT2-Verträge ab.

Bei der Techniker Krankenkasse löst der OT-Vertrag nun auch die Produktgruppen 02, 08 und 17 aus dem OT1-Vertrag ab. In dem OT1-Vertrag waren in der PG 17 bisher nur die Festbeträge geregelt, in dem OT-Vertrag ist nun auch die lymphatische Versorgung hinzugekommen. Alle Vertragsteilnehmer, die bisher für die Phlebologie gemeldet waren, haben wir ab dem 01.10.2019 auch entsprechend ihrer Präqualifizierungsurkunde für die Lymphologie gemeldet. Bei der Techniker Krankenkasse ist die PG 38 (Armprothetik) ebenfalls hinzugekommen . Auch hier haben wir die teilnehmenden Betriebe ergänzt. 

Bei der Barmer löst der OT-Vertrag die Produktgruppen 02 und 08 aus dem bestehenden OT1-Vertrag ab. Die Vertragsteilnahmen dieser beiden Produktgruppen wurden daher - sofern beim OT1-Vertrag vorhanden - im OT-Vertrag ergänzt.

Bitte überprüfen Sie Ihre Vertragsteilnahmen. Die aktualisierte Teilnahmebestätigung steht Ihnen wie gewohnt unter "Meine Verträge" zur Verfügung. Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsbeitritte nicht einverstanden sein, widersprechen Sie bitte innerhalb von vier Wochen.

September 2019


Veröffentlicht am 30.09.2019

IKK classic

PG 29 Stoma

VerhandlungHinweis

Entgegen unserer News vom 12.09.2019 teilen wir Ihnen mit, dass eine Übernahme der Teilnehmer aus dem Altvertrag nicht möglich ist. Grund hierfür ist der geforderte Stomatherapeut im neuem Vertrag ab 01.10.2019. Wir befinden uns im Gespräch mit der Kasse um eine Lösung für mittelständische und kleinere Betriebe zu finden und werden Ihnen berichten. Dies bezieht sich dann auch auf die zukünftige Verfügbarkeit des IKK classic PG 29 Stoma Vertrages. Im Falle von gescheiterten Gesprächen besteht die Möglichkeit, dass die EGROH-Service GmbH den Vertragsbeitritt wieder kündigt.

Wir halten Sie über die NEWS des ORTHEGROH Portals auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 30.09.2019

IKK classic

PG15 ableitende Inko

Verhandlungneuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat zum 01.10.2019 einen neuen Vertrag zum Beitritt angeboten. Hier besteht noch Gesprächsbedarf mit der Kasse und es wurde noch nicht entschieden, ob man diesem Vertrag beitreten wird. 

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand und bitten Sie bis dahin Versorgungen über Kostenvoranschlag einzureichen. 


Veröffentlicht am 26.09.2019

AOK Rheinland/Hamburg

Digitalisierung des Posteingangs

Hinweis

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung wird bei der AOK Rheinland/Hamburg der Posteingang digital verarbeitet. Davon betroffen sind solche Kostenvoranschläge, mit denen Originalunterlagen auf dem herkömmlichen Postweg zugeleitet werden.

Konkret werden insbesondere im Original übersandte Verordnungen und Rezepte im Zuge des Posteingangs bei der AOK digitalisiert. Im Rahmen der Genehmigung erhalten die Absender zum Zweck der Abrechnung daher nicht das Original, sondern auf dem Postweg eine entsprechende Kopie mit der Aufschrift "Dieser Ausdruck entspricht dem digitalisierten Original". Diese Kopie in Verbindung mit der vorgenannten Aufschrift ersetzt demzufolge das Original und kann zur Abrechnung verwendet werden. Das tatsächliche Original kann nicht mehr versendet werden. 

Die Kasse möchte auf diesem Weg auch nochmals für die Nutzung des "elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens" werben, mit dem Kostenvoranschläge im Rahmen des seit Jahren etablierten Verfahrens friktionsfrei übermittelt werden können. Hierdurch entfällt neben der Übersendung der Originalunterlagen auch der kostenpflichtige Postweg.

Zur Etablierung des elektronisch Kostenvoranschlagsverfahrens stehen Ihnen die jeweils beauftragten Abrechnungsdienstleister gerne zur Verfügung.


Veröffentlicht am 12.09.2019

ÖPNV Zulassung bei Elektromobilen

Hinweis

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zur ÖPNV-Zulassung bei Elektromobilen.  

Gerne informieren wir Sie über den Sachstand der Regelungen über die Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen. Die Beförderung von Elektromobilen (sogenannte E-Scooter) in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist aufgrund der Bauart und der Kipp- und Rutschgefahr in den Fahrzeugen an besonderen Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn die Voraussetzungen bzw. Kriterien zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen erfüllt sind, ist eine gefahrlose Beförderung in den Linienbussen des Öffentlichen Personennahverkehrs möglich. 

Generell lassen sich folgende Anforderungen für Elektromobile festlegen: 

  • maximale Gesamtlänge von 1200 mm
  • 4-rädriges Fahrzeug
  • Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung) von maximal 300 kg
  • Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt
  • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
  • ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
  • Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus

E-Scooter, welche diese Anforderungen erfüllen, sind ausschließlich vom Hersteller bzw. dem Unternehmen (z. B. Importeur, Vertriebsorganisation), die einen mitnahmetauglichen E-Scooter in Deutschland in den Verkehr oder auf den Markt bringen, mit einem entsprechenden Piktogramm zu Kennzeichnen.

Für nähere Infos, beachten Sie bitte die in der Anlage befindliche Datei.

Im Anhang finden Sie zusätzlich eine Kurz-Checkliste zu Selbstkontrolle Ihres E-Scooters. Zur Verfügung gestellt vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (www.bsk-ev.org). Bitte beachten Sie weiterhin die unterschiedlichen Regelungen Ihrer lokalen ÖPNV-Verordnung! 


Veröffentlicht am 12.09.2019

DAK Gesundheit

MIP - Bestands-/Lagerbereinigung

Hinweis

Wie wir bereits mehrfach informierten, war eine Lagerbereinigung über MIP bis zum 31.07.2019 abzuschließen. Sowohl durch DAK als auch über MIP wurden Sie mehrfach aufgefordert, die Lagerbereinigung durchzuführen.

Es gibt bereits Fälle, in denen die DAK die Hilfsmittel an die Leistungserbringer zwangsverkauft hat, da eine Lagerbereinigung nicht durchgeführt wurde.

Wir möchten Sie daher dringlichst bitten, den Aufforderungen durch die Kasse nachzukommen. Nur so können Sie vermeiden, Verlust oder Verschlechterung des Hilfsmittels in Rechnung gestellt zu bekommen. Gemäß Vertrag hat die DAK darüber hinaus auch das Recht, in Einzelfällen eine Vertragsstrafe zu verlangen.


Veröffentlicht am 12.09.2019

AOK Nordwest

Umstellung der Software (Poolverwaltung)

Hinweis

Die AOK Nordwest stellt zum 23.09.2019 ihre Poolverwaltung um. Ab dem 23.09.2019 sind sämtliche Vorgänge (z.B. Poolanfragen, Reservierungen, Neukäufe, Wiedereinsätze, Rückholaufträge) über MIP zu bearbeiten. 

Vom 12.09. ab 16 Uhr bis zum 22.09. gibt es eine Übergangsphase. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.


Veröffentlicht am 05.09.2019

spectrumK

3. Änderungsvereinbarung zum Orthopädietechnik-Vertrag

Änderung Hinweis teilnehmende Kassen

Infolge des Inkrafttretens des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) und der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hat der Bundesinnungsverband mit spectrumK eine 3. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag [PG 05, 23 und 24 Brustprothetik, neu PG 37] geschlossen, die zum 01.10.2019 wirksam wird. Hier wurden lediglich formale Änderungen, bezogen auf das neue TSVG, sowie Änderungen auf Grund des Hilfsmittelverzeichnisses durch deren Notwendigkeit umgesetzt.

Ausnahme bildet hier die vorerst weiter geltende Anlage 3e [Beinprothetik (PG 24) und Armprothetik (PG 38)]. Die Anfang des Jahres in Kraft getretenen Fortschreibungen der beiden Produktgruppen erfordern hier eine genaue Zuordnung und Prüfung der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Voraussichtlich im 1. Quartal 2020 wird eine entsprechende Anpassung des Vertrages erfolgen können. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Dem OT-Vertrag ist aktuell ab dem 01.10.2019 die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beigetreten.

Bitte beachten Sie im Anschluss verlinkt die neue Vertragsfassung des OT-Vertrages sowie die aktuelle Kassenliste. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig!

Sind Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden, können Sie der Vereinbarung nach Inkrafttreten ab dem 01.10.2019 innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.


Veröffentlicht am 05.09.2019

Dringende Wartungsarbeiten am ORTHEGROH Partner Portal

Hinweis

Sehr geehrte ORTHEGROH-Nutzer, 

Im Zeitraum von 

Freitag, 06.09.2019 19:00 Uhr bis Montag, 09.09.2019 06:00 Uhr 

stehen Wartungsarbeiten für die Server der ORTHEGROH-Plattform an.

In dieser Zeit kann es vorkommen, dass Ihnen das Portal nicht wie gewohnt rund um die Uhr zur Verfügung steht.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

August 2019


Veröffentlicht am 08.08.2019

Das gibt es Neues im ORTHEGROH-Portal

Hinweis

Sie können nun noch schneller den Verträgen der EGROH-Service GmbH beitreten: das System befüllt ab sofort Ihre Beitrittserklärungen automatisch mit Ihren Stammdaten. Die Angabe der gewünschten Versorgungsbereiche muss jedoch noch händisch erfolgen.

Diese Funktion läuft über Ihr jeweils ausgewähltes Institutionskennzeichen.

Juli 2019


Veröffentlicht am 31.07.2019

MPBetreibV

Hinweis

In letzter Zeit versenden diverse Kostenträger Schreiben an ihre Vertragspartner mit der Aufforderung, eine Protokollnotiz, eine separate Anlage oder einen Vertrag bezüglich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu unterschreiben. Hierbei sollen die Aufgaben aus den Betreiberpflichten übertragen werden, gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 MPBetreibV. In den entsprechenden Dokumenten fehlt jedoch oftmals der Hinweis auf eine separate Vergütung, sodass Sie durch die Unterzeichnung des Vertrages oder der Protokollnotiz die Aufgaben aus den Betreiberpflichten übernehmen müssen ohne ein entsprechendes Entgelt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Verträge grundsätzlich nur einvernehmlich geändert werden können und Sie dementsprechend nicht verpflichtet sind, diese einseitigen Vertragsänderungen zu unterzeichnen. Die EGROH befindet sich mit den betreffenden Kostenträgern in Verhandlung. Hierzu hat die EGROH als Verhandlungsgrundlage einen eigenen Vertragsentwurf als Vorschlag erstellt.

Wir empfehlen, das Ergebnis der Verhandlungen der EGROH abzuwarten. Wenn Sie glauben, nicht abwarten zu können, dürfen Sie den beigefügten Entwurf gerne selbst verwenden und ausgefüllt an die Krankenkassen versenden. Sofern die Kasse Ihnen gegenüber die Verträge nicht kündigt, sind und bleiben Sie Vertragspartner.


Veröffentlicht am 31.07.2019

AOK Bremen/Bremerhaven

Hilfsmittelrahmenvertrag - MPBetreibV

Hinweis

Die Kasse hat auf ihrer Homepage einen neuen Rahmenvertrag veröffentlicht. In dem Rahmenvertrag überträgt die Krankenkasse alle Aufgaben aus den Betreiberpflichten gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 MPBetreibV. Eine Vergütungsregelung hierfür ist jedoch nicht vorgesehen. Die EGROH hat dieser einseitigen Vertragsänderung daher widersprochen und versucht nun, mit dem Kostenträger in Verhandlung zu treten.


Veröffentlicht am 31.07.2019

BARMER

Barmer verweist auf Besonderheit bei Kinderversorgungen

Hinweis

Die Barmer weist Leistungserbringer darauf hin, dass entgegen der vertraglichen Vereinbarungen für Kinderversorgungen (Vertrag RT 2016) oft die Positionsnummer für Produktbesonderheiten fehlt. Die PBH 1200000000 ist im Rahmen der Kostenvoranschläge und in der Abrechnung für alle Kinderversor-gungen zwingend anzugeben. Zubehöre, die vom Vertragspreis umfasst sind, können zudem generell nicht gesondert beantragt und vergütet werden.


Veröffentlicht am 25.07.2019

AOK Niedersachsen

AOK Niedersachsen prüft die Präqualifizierung bei der Hilfsmittel-Abrechnung

Hinweis

Die AOK Niedersachsen weist darauf hin, dass sie Präqualifizierungen der Hilfsmittelversorger bei der Abrechnung prüft. Dies ergänze die vom Gesetzgeber festgelegte Praxis, vor Vertragsschluss die Qualifikation zukünftiger Vertragspartner festzustellen. Die kontinuierliche Prüfung der Anforderungen während der Vertragslaufzeit bestehe weiterhin. Es gehe darum, die „Versorgungsqualität sicherzustellen“.

Liegt keine gültige Präqualifizierung für die abzurechnende Leistung vor, werden die Kosten nicht übernommen.


Veröffentlicht am 18.07.2019

DAK Gesundheit

MIP - Bereinigung der Lagerbestände - Erinnerung

Hinweis

Wir informierten Sie bereits im Mai 2019 über die anstehende Lagerbereinigung. Diese war bis zum 30.06.2019 abzuschließen. 
Die DAK hat festgestellt, dass die Bereinigung bisher noch nicht abgeschlossen worden ist. Aus diesem Grund wird die Frist letztmalig bis zum 31.07.2019 verlängert.
Nach Ablauf dieser Frist wird Ihnen bei Verlust oder Verschlechterung der Hilfsmittel der Restwert ggf. inkl. einer Aufwandspauschale in Rechnung gestellt. Grundlage sind die Regelungen in der Anlage A MIP/Wiedereinsatz. Die Erhebung von Vertragsstrafen gemäß des Rahmenvertrags behält sich die DAK-Gesundheit in Einzelfällen vor. 
 

Bitte achten Sie unbedingt darauf, die eingelagerten Hilfsmittel zukünftig verstärkt wieder einzusetzen. Sofern ein wiedereinsatzfähiges Hilfsmittel gemäß der Anlage A MIP/Wiedereinsatz (Wiedereinsatz – 6-Wochen-Frist) zur Verfügung steht, können die Anträge auf Neulieferungen nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Wiedereinsatzpauschale genehmigt werden.


Veröffentlicht am 04.07.2019

AOK Nordwest

eKV Erfassungsleitlinien

Hinweis

Die AOK NORDWEST hat ihre Erfassungsleitlinien für den elektronischen Kostenvoranschlag (eKoVo) angepasst. Grundsätzlich gelten für elektronische und konventionelle Kostenvoranschläge dieselben Voraussetzungen, egal auf welchem Weg sie abgegeben werden. Dennoch greifen beim elektronischen Verfahren einige Besonderheiten, auf die die Leitlinien hinweisen.

Sie finden Erfassungsleitlinien zum Download unter diesem Beitrag


Veröffentlicht am 04.07.2019

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

In der Anlage 6 zum Vertrag finden Sie unter Punkt 1 Gegenstand den Hinweis, dass im MIP-Pool befindliche Hilfsmittel vorrangig auszuliefern sind, auch wenn sich das Hilfsmittel laut neuem Rehavertrag in der Pauschale befindet. Hier sollten alle Hilfsmittel zum Rückkauf angeboten werden. Eine Pauschale kann nicht berechnet werden, wenn ein Hilfsmittel aus dem Pool eingesetzt werden muss. Ab dem 1. Juli 2019 bitten wir Sie, zu jedem Kostenvoranschlag zur Genehmigung der Versorgungspauschale für einen Multifunktionsrollstuhl aus der Produktgruppe 18.50.02.5/6/7/8, eine MIP-Abfrage mit einzureichen. Nur bei einer negativen Abfrage kann der Kostenvoranschlag zur Versorgungspauschale genehmigt werden. Die im Pool befindlichen Multifunktionsrollstühle können von Ihnen zurück gekauft und im Rahmen der Versorgungspauschale abgegeben werden, oder aber im Wiedereinsatz eingesetzt werden.

Leistungserbringergruppenschlüssel: 19 99 140

Juni 2019


Veröffentlicht am 28.06.2019

BKK LV Bayern

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Bitte beachten Sie die nächste Preisstaffelung zum 01.07.2019. Der LEGS lautet weiterhin 16 02 731.


Veröffentlicht am 27.06.2019

BKK LV Nordwest

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Bitte beachten Sie die nächste Preisstaffelung zum 01.07.2019. Der Vertrag gilt nur für Leistungserbringer in Nordrhein-Westfalen. Der LEGS lautet weiterhin 16 08 005.


Veröffentlicht am 21.06.2019

BARMER

PG 31 Schuhe LKZ

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer teilt mit, dass bei der PG 31 vermehrt Nachlieferungen anstelle des Leistungskennzeichens 04 mit dem Leistungskennzeichen 00 (Neulieferung) abgerechnet werden. Bitte beachten Sie daher folgendes:

  • erstmalige Versorgung eines Versicherten mit orthopädischen Maßschuhen: LKZ 00 (Kauf)
  • erneute Beantragung nach einer Mindestgebrauchszeit von 2 Jahren für orthopädische Straßenschuhe und einer Mindestgebrauchszeit von 4 Jahren für orthopädische Haus-, Sport- und Badeschuhe: LKZ 04 (Nachlieferung)
  • bei einer Wechselversorgung: LKZ 04 (Nachlieferung)

Bitte achten Sie auf das richtige Leistungskennzeichen, da die Barmer ab sofort Kostenvoranschläge mit dem falschen LKZ nicht mehr akzeptieren wird.


Veröffentlicht am 21.06.2019

BARMER HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2019 neue Vertragspreise bei den oben angegebenen Krankenkassen gelten. Dies betrifft sowohl die Preise für Schuhe als auch für Schuhzurichtungen. 


Veröffentlicht am 13.06.2019

AOK Niedersachsen

MPBetreibV und DSGVO

Hinweis

Die AOK Niedersachsen wird der EGROH und einzelnen Leistungserbringern in diesen Tagen einen Entwurf zur Ergänzung der Verträge hinsichtlich MPBetreibV und DSGVO zusenden. Die EGROH wird diese Ergänzung prüfen und die Ergebnisse auf ORTHEGROH veröffentlichen.

Für unsere EGROH- und ORTHEG-Vertragspartner gilt: 

Bitte unterzeichnen Sie die Ergänzungsvereinbarung nicht und warten Sie bitte ab, was die Prüfung und Verhandlung der EGROH ergibt. 


Veröffentlicht am 13.06.2019

Teilnahmebestätigung

Hinweis

Sie können sich jederzeit Ihre aktuelle Teilnahmebestätigung auf ORTHEGROH herunterladen (unter "Meine Verträge"). Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahmebestätigung Neuerungen aufweisen kann, obwohl Sie keinen neuen Verträgen beigetreten sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vertrag gekündigt wird, einzelne Produktbereiche wegfallen oder ein LEGS geändert wird.


Veröffentlicht am 13.06.2019

IKK classic

PG 32 CPM-Schienen

Hinweis

Aufgrund vermehrter Nachfragen weisen wir darauf hin, dass für die CPM-Schienen ein Vertrag zwischen der IKK Classic und der EGROH existiert. 

Zur Teilnahme füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus.


Veröffentlicht am 13.06.2019

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse vdek

PG 11 Dekubitus

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die PG 11 Dekubitus in dem vdek-Rahmenvertrag nicht mehr geregelt ist. Die beiden Kassen, DAK Gesundheit und hkk Handelskrankenkasse, halten in diesem Produktbereich eigene Verträge, die auch die EGROH-Service GmbH  gezeichnet hat. 


Veröffentlicht am 13.06.2019

AOK Nordwest

Umstellung auf elektronische Akten (eAkten)

Hinweis

Die AOK Nordwest informiert darüber, dass sie im Fachbereich Hilfsmittel, für die Aufgabenkreise Genehmigung und Verträge, auf elektronische Akten umstellen. Eingangspost ab dem 25.06.2019 wird elektronisch gescannt und mit einer elektronischen Signatur versehen. 

Für Sie bedeutet dies, dass dem Genehmigungsschreiben zukünftig nicht mehr die Originalverordnung, sondern eine elektronisch reproduzierte Verordnung beiliegt.

Bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben der Kasse.

Mai 2019


Veröffentlicht am 29.05.2019

IKK classic

PG 14 Sauerstofftherapie

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

im September 2018 haben wir Sie über die Änderungen der Hilfsmittelnummern der Anlage 3 des Sauerstoffvertrages informiert. Leider wurden zahlreiche Abrechnungen noch mit den alten Hilfsmittelnummern eingereicht und mussten infolgedessen storniert werden.

Bitte nutzen Sie aus diesem Grund ausschließlich die in blau hinterlegten Hilfsmittelnummern bei der Einreichung Ihrer Abrechnungen, damit Ihre Rechnungen zügig genehmigt werden können.


Veröffentlicht am 16.05.2019

DAK Gesundheit

Vorab-Information über geplante Lagerbereinigung im MIP-Pool

Hinweis

Die DAK Gesundheit Kasse informiert vorab über die Bereinigung der Lagerbestände des MIP-Hilfsmittel Pools. Die Bereinigung soll bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein.

Das Schreiben finden Sie unter "Dokumente".


Veröffentlicht am 09.05.2019

Knappschaft

Zuständigkeitsänderung für die Antragsbearbeitung bei Prothesen u. Orthesen

Änderung Hinweis

Die Knappschaft informiert darüber, dass ab dem 8. Mai 2019 der Bearbeitungsstandort für Prothesen und Orthesen -unabhängig von Wertgrenzen- in die Fachzentren für Hilfsmittel in Herne, Frankfurt und Saarbrücken in das Team Technik verlagert wird.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.


Veröffentlicht am 02.05.2019

GWQ ServicePlus AG

OT-Vertrag (Stand 01.04.2015) - keine Weitergeltung der gekündigten Produktgruppen

Hinweis

wie uns von unseren Mitgliedsbetrieben wiederholt berichtet wurde, gehen einige der den GWQ-Verträgen beigetretenen Betriebskrankenkassen grundsätzlich von einer Weitergeltung der bereits im Jahr 2017 gekündigten Preisanlagen des „alten“ OT-Vertrages (Vertragsnummer 100) aus.

Wir weisen darauf hin, dass die rahmenvertraglichen Regelungen des OT-Vertrags, Vertragsnummer 100,  keine Weitergeltung von Preisen fristgerecht gekündigter Produktgruppen enthalten.

Einer Weitergeltung der gekündigten Preisanlagen für den Zeitraum der Verhandlungen haben wurden ebenfalls nicht vereinbart.

Damit gilt für Versorgungen in den gekündigten Produktgruppen, dass diese nur nach vorab genehmigtem individuellem Kostenvoranschlag des Leistungserbringers durchgeführt werden.

Kürzungen der Kostenvoranschläge auf nicht mehr gültige  Vertragspreise sollten nicht akzeptiert werden.


Veröffentlicht am 02.05.2019

Auswirkungen des Wegfalls der Akkreditierung der Präqualifizierungsstelle

Hinweis

Die DAkkS hat für den Fall des Wegfalls der Akkreditierung der PQ-Stelle in ihren „Anforderungen an Präqualifizierungsstellen, die Leistungserbringer gemäß § 126 Absatz 1a SGB V zertifizieren“ unter Punkt III,4,4.4 geregelt, dass das Zertifikat innerhalb von 6 Monaten von der abgebenden PQ-Stelle an die annehmende PQ-Stelle transferiert werden kann. Durch diese in dem Papier geregelte Übergangszeit droht dem Leistungserbringer bei Wegfall der Akkreditierung der PQ-Stelle also nicht die sofortige Ungültigkeit seines Zertifikates. Eine Übergangszeit von 6 Monaten halten wir für angemessen. In dieser Zeit müsste es für die Leistungserbringer möglich sein, sich eine neue PQ-Stelle zu suchen. Eine Liste der akkreditierten Stellen finden Sie anbei.

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass die 6-monatige Frist seit gestern läuft!!!

April 2019


Veröffentlicht am 11.04.2019

AOK Nordost

AC/TK Vertrag PG 23 Orthesen

Hinweis

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass, aufgrund der internen Zusammenlegung der drei Kassensysteme der AOK Nordost, für den Vertrag zu PG 23 (Orthesen) seit dem 01.01.2019 nur noch die folgenden AC/TK Anwendung finden können:

für Leistungserbringer, die mit einem 33er IK abrechnen: 1523232 bzw. 1523234

für Leistungserbringer, die mit einem 34er IK abrechnen: 1623233 bzw. 1623234

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass fehlerhaft angelieferte Rechnungen künftig zur Abweisung der Rechnung führen können.


Veröffentlicht am 11.04.2019

April-Scherz der MTD-Redaktion

Hinweis

Manche Aprilscherze sind lustig und manche weniger gelungen. Die letzte Woche Montag am 1. April per MTD-Instant 14/2019 veröffentliche Notiz: „35. Eilmeldung: Weiter Hilfsmittel-Ausschreibungen“ ist wohl eher letzteren zuzurechnen.

Lassen Sie sich also bitte nicht verunsichern! Die Ausschreibungen wie auch die sogenannten „Open-House-Verträge“ sind mit dem TSVG definitiv vom Tisch!

Die ersten Bekanntmachungen für Verhandlung zu bisher ausgeschriebenen Produktgruppen liegen uns bereits vor. Selbstverständlich gehen wir für Sie in die Verhandlungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

März 2019


Veröffentlicht am 28.03.2019

BARMER

Rundschreiben der Barmer zur MPBetreiberV

Hinweis

Seit kurzem verschickt die Barmer ein Schreiben an all ihre Vertragspartner mit der Aufforderung, eine Protokollnotiz zu den bestehenden Verträgen bezüglich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu unterschreiben. 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie vertraglich nicht dazu verpflichtet sind, diese Protokollnotiz(en) zu unterschreiben. Dies ist  nur der Fall, insofern die Barmer bei Ihren bestehenden Verträgen ein einseitiges Änderungsrecht vorweisen kann. Bitte beachten Sie, dass sich der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik momentan in Verhandlung mit der Barmer befindet. Der BIV ist dabei, die am 26.03.2019 zugegangenen Protokollnotizen zu prüfen und die Inhalte im Zuge der laufenden Vertragsverhandlungen mit der Barmer abzustimmen.

Eine Unterzeichnung der Protokollnotiz(en) Ihrerseits ist hierfür nicht erforderlich.


Veröffentlicht am 28.03.2019

AOK Bayern

Erinnerung: PG 15 abl. Inko & PG 24 / 37 Brustprothetik ab 01.04.2019

neuer Vertrag Hinweis

Die Verträge sind ab Samstag (30.03.2019) im ORTHEGROH-Partner Portal einzusehen.

Ein Neubeitritt ist erforderlich!


Veröffentlicht am 28.03.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 02 Adaptionshilfen

VerhandlungHinweis

Nach dem mit der GWQ geführten Gespräch sind die Verhandlungen eingestellt. Die EGROH-Service GmbH wird keinen Verbandsvertrag mit der GWQ in der PG 02 abschließen. In dem aktuellen PG 02 Vertrag der GWQ befindet sich wieder der § 13: 

Die GWQ hat das einseitige Recht eine Anpassung einzelner Vertragsinhalte vorzunehmen. Die GWQ wird den Auftragnehmer drei Monate vor Inkrafttreten über die Anpassung informieren. Die Anpassung wird zu dem nächsten Zeitpunkt wirksam, zu dem der Vertrag entsprechend der Regelung in Anlage A von der GWQ hätte ordentlich gekündigt werden können. Der Auftragnehmer kann im Falle der Vertragsanpassung den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen, in Anlage A genannten, Zeitpunkt kündigen.

Bitte reichen Sie Kostenvoranschläge zu den gekündigten Produktgruppen bei den über GWQ abrechnenden Betriebskrankenkassen grundsätzlich in Papierform ein. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihr Kostenvoranschlag nicht automatisch auf die „alten“ Vertragspreise aus dem Jahr 2017 gekürzt wird. 


Veröffentlicht am 14.03.2019

GWQ ServicePlus AG

Einseitige Übertragung der Pflichten aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

KündigungHinweis

Seit etwa 2017 ist die GWQ ServicePlus AG dazu übergegangen, in ihren Rahmenverträgen jeweils in § 13 Abs. 3 folgendes festzuschreiben:

Die GWQ hat das einseitige Recht eine Anpassung einzelner Vertragsinhalte vorzunehmen. Die GWQ wird den Auftragnehmer drei Monate vor Inkrafttreten über die Anpassung informieren. Die Anpassung wird zu dem nächsten Zeitpunkt wirksam, zu dem der Vertrag entsprechend der Regelung in Anlage A von der GWQ hätte ordentlich gekündigt werden können. Der Auftragnehmer kann im Falle der Vertragsanpassung den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen, in Anlage A genannten, Zeitpunkt kündigen.

Die EGROH und auch andere Verbände haben gegen diesen Passus protestiert, weil dieses Vorgehen einer vom Gesetzgeber nicht gewünschten Open-House-Systematik entspricht: Einseitige Vertragsvorgaben durch die Kostenträger ohne Möglichkeit einer Verhandlung.

Leider gab es bereits unterzeichnete Beitrittsverträge mit diesem Passus und die GWQ war nicht bereit, auf das „einseitige Änderungsrecht“ zu verzichten. EGROH hat der GWQ schriftlich mitgeteilt, dass sie diesen Passus für nicht akzeptabel hält und sich bei Beitritt zu den Verträgen vorbehält, vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Wie zu befürchten war, hat die GWQ nun am 07.03.2019 tatsächlich vom „einseitigen Änderungsrecht nach § 13 Abs. 3 Rahmenvertrag“ Gebrauch gemacht und einseitig eine substanziell bedeutende Anpassung mit folgendem Inhalt vorgenommen:

  • Alle Aufgaben, die sich auf die Pflichten aus der MPBetreibV gemäß § 3 Abs. 2 MPBetreibV ergeben, werden auf die Vertragspartner (Leistungserbringer) übertragen.
  • Verhandlungen oder Gespräche über eine Kostenerstattung haben nicht stattgefunden.

Dieses Vorgehen entspricht nach unserer Auffassung der gesetzeswidrigen Open-House-Systematik. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum TSVG bestätigt der Gesetzgeber nochmals ausdrücklich, dass Open-House-Verträge und/oder entsprechendes Vorgehen nicht erlaubt sind.

Die EGROH ist – auch und besonders in Ihrem Interesse - mit dem Vorgehen der GWQ nicht einverstanden. Dementsprechend bleibt uns leider keine andere Wahl als den Vertrag fristgemäß zum 30.06.2019 kündigen.

Die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungen des § 127 SGB V im Rahmen des TSVG sollen spätestens zum 01.05.2019 in Kraft treten. EGROH wird das im § 127 SGB V (neue Fassung) festgeschriebene Recht auf Verhandlungen – auch bei Vertragsbeitritten – in Anspruch nehmen und Neuverhandlungen mit der GWQ einfordern.

Von Seiten der EGROH betrifft dies derzeit den Vertrag Beatmung und Monitoring (LEGS G09 und G11). Welche weiteren Verträge außerdem noch von dieser einseitigen Änderung betroffen sind, können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER

Vertrag OT 1 Medikamentenvernebler für untere Atemwege

Hinweis

Der Vertrag „Orthopädietechnik 1“ (OT 1) sieht eine genehmigungsfreie Direktabrechnung der Vertragspreise für folgende Produkte vor: 
 14.24.01.0 - Medikamentenvernebler für untere Atemwege 
    („Inhalationsgeräte“) 
 14.00.24.0009 Year-Set für Babys und Kinder bis zum vollendeten 
    6. Lebensjahr 
 14.00.24.0010 Year-Set für Erwachsene und Kinder nach Vollendung 
    des 6. Lebensjahres 
Entgegen der vertraglichen Regelung werden diese Hilfsmittel vielfach immer noch beantragt. Aus diesem Grund werden Kostenvoranschläge für diese genehmigungsfreien Versorgungen von der BARMER ab sofort abgelehnt.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER

PG 11 Dekubitus Beantragung und Abrechnung von Sitzkissen

Hinweis

Der Vertrag „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ sieht für Sitzkissen der Pakete 2 und 3 eine grundsätzlich genehmigungsfreie Direktabrechnung der Vertragspreise vor. Diesen vertraglichen Regelungen entsprechend werden Kostenvoranschläge für genehmigungsfreie Versorgungen von der BARMER ab sofort abgelehnt. 

Ausnahme: 
Ein Kostenvoranschlag kann an die BARMER übermittelt werden, wenn der Herstellerverkaufspreis die im Vertrag festgelegte Grenze (siehe Anhang 1 zu Anlage 4) überschreitet und somit eine Belieferung zum Vertragspreis nicht möglich ist.

Dem Kostenvoranschlag sind neben der Verordnung die Begründung für die Notwendigkeit des ausgewählten Sitzkissens sowie ein Nachweis des Herstellerverkaufspreises in Form eines Auszuges aus der Preisliste des Herstellers beizufügen.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER

PG 15 ableitende Inko Beantragung u. Abrechnung

Hinweis

Der Vertrag „Ableitende Inkontinenzversorgung“ sieht bei sämtlichen Versorgungen, in denen die Anzahl der abgegebenen Produkte die in Anhang 2 geregelte Mengenempfehlung nicht übersteigt, eine genehmigungsfreie Direktabrechnung der gelieferten Hilfsmittel vor. Diese Regelung erspart Ihnen und der Kasse unnötige Verwaltungsaufwände. Die Direktabrechnung kann unter Verwendung der Originalverordnung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erfolgen. 
Damit ist bei einer monatlichen Belieferung die Gesamtabrechnung nach der dritten Monatsbelieferung möglich; bei einer (ausschließlich in Absprache mit den Kunden möglichen!) einmaligen Komplettlieferung des dreimonatigen Gesamtbedarfs kann die Gesamtabrechnung bereits nach dieser Lieferung erfolgen. Diesen vertraglichen Regelungen entsprechend werden Kostenvoranschläge für genehmigungsfreie Versorgungen von der BARMER grundsätzlich abgelehnt.

Ausnahme: 
Übersteigt die Anzahl der erforderlichen Produkte die vertragliche Mengenempfehlung, ist eine Genehmigung erforderlich. Für diesen Mehrbedarf ist zusammen mit dem Kostenvoranschlag eine aussagekräftige medizinische Begründung einzureichen. Die Genehmigung der BARMER umfasst in diesen Fällen einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.


Veröffentlicht am 07.03.2019

DKV PKV DKV PPV

Preisvereinbarung

Hinweis

Die Kasse weist erneut darauf hin, die Einverständniserklärung (Anlage 9) bei zu legen. Bitte legen Sie auch die Erprobungsberichte bei z.B. E-Rollstühlen Ihrem Kostenvoranschlag bei.  

Ebenso gibt es eine kleine Änderung in der Anlage 5. Es ist ein genereller Rabatt zur PG 11 geregelt. 

Februar 2019


Veröffentlicht am 28.02.2019

Achtung! Bitte beachten!

Hinweis Problematik

Aufgrund der Aktualisierung des PQ-Kriterienkatalogs zum 01.12.2018 und der Fortschreibung diverser Produktgruppen zum 31.12.2018 kann es zu automatischen Änderungen bei Ihren Vertragsteilnahmen gekommen sein.

Bitte überprüfen Sie Ihre aktuellen Vertragsteilnahmen auf Korrektheit, um Retaxierungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie bei diversen AOKen, dass Sie hier ggf. eine separate Bestätigung der Krankenkasse erhalten haben.

Ihre aktuellen Teilnahmen können Sie jederzeit unter „Meine Verträge“ einsehen. Eine Teilnahmebestätigung zur Weiterleitung an Ihr Abrechnungszentrum können Sie bequem als pdf-Dokument herunterladen.

Eine nähere Erläuterung des Menüpunktes „Meine Verträge“ können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen. 


Veröffentlicht am 28.02.2019

TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren

AusschreibungHinweis

Aktuell sind die Rollatoren bei der TK grundsätzlich in der Ausschreibung. 

In folgenden PLZ-Gebieten konnte die TK jedoch keinen Loszuschlag erteilen:

26, 27, 28, 49 und 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 98, 99 

Zur Versorgung der Versicherten aus den betroffenen PLZ-Gebieten, reichen Sie deshalb bitte einen Kostenvoranschlag bei der TK ein. 

Sollte der EKV nicht funktionieren, reichen Sie den KV bitte in Papierform ein. 

 

Januar 2019


Veröffentlicht am 24.01.2019

AOK Niedersachsen

PG 18 Auffälligkeiten in der Datenübermittlung

Hinweis

Bei Kostenvoranschlägen sind folgende Sachverhalte auffällig:

Bitte beachten Sie, dass für genehmigungsfreie Versorgungen (z. B. Versorgungspauschalen, Wiedereinsätze unter der Genehmigungsverzichtsgrenze) keine Kostenvoranschläge erforderlich sind. Auf Kostenvoranschlägen für genehmigungspflichtige Versorgungen (Pflegeheimbewohner) werden falsche Gebührenpositionsnummern angegeben. Alle veranschlagten Zubehöre müssen vom Arzt verordnet sein. Bei Sonderversorgungen (z.B. eine elektrische Brems- und Schiebehilfe), die im Zusammenhang mit einem Standard- und Leichtgewichtrollstuhl stehen, werden keine Rollstühle als Einwegartikel angeboten.

In den Abrechnungen treten insbesondere bei folgenden Datenfeldern vermehrt Fehler auf:

1. Abrechnungspositionsnummer: Für die Abrechnung der Versorgungspauschale für Standard- und Leichtgewichtrollstühle gilt ausschließlich die vertraglich vereinbarte Abrechnungspositionsnummer (APN) 18.00.50.0200. Der Zuschlag für Trommelbremsen für Begleitpersonen ist mit der APN 18.00.99.0005 abzurechnen.

2. Hilfsmittelkennzeichen: Als Hilfsmittelkennzeichen ist bei erstmaliger Abrechnung der Versorgungspauschale eines Kunden das Kennzeichen 08 (Vergütungspauschale) anzugeben und bei der Abrechnung aller folgenden Pauschalen für den Kunden entsprechend das Hilfsmittelkennzeichen 09 (Folgevergütungspauschale). Es ist nicht zulässig, andere Hilfsmittelkennzeichen zu übermitteln. Für die Abrechnung des Zuschlags für eine Trommelbremse gilt das Hilfsmittelkennzeichen 00 (Neulieferung).

3. Versorgungszeitraum: Die Versorgungspauschale ist für einen Zeitraum von 4 Jahren vereinbart. Daher ist die Angabe des Versorgungszeitraums zwingend erforderlich.

Bitte achten Sie auf eine korrekte Übermittlung!


Veröffentlicht am 17.01.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat mit der LIOST NRW einen neuen Vertrag zur Schuhtechnik vereinbart und bietet diesen nun bundesweit an. Die LIOST Bayern, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Saarland und die EGROH stecken jedoch weiterhin in laufenden Verhandlungen mit der GWQ, um hier ein besseres Preisniveau zu erreichen. Deshalb empfehlen wir dem neuen Vertrag vorerst nicht beizutreten, sondern die weitere Entwicklung abzuwarten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 17.01.2019

IKK classic

PG31 OST Vertrag

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass der IKK classic PG 31 Schuhtechnik-Vertrag (LEGS: 16 01 100) ausschließlich Leistungserbringern mit Sitz in Baden Württemberg vorbehalten ist. Alle Leistungserbringer mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs sollten beachten, dass die Vertragsteilnahme zum 31.01.2019 beendet wurde.

Bitte beachten Sie Ihren eventuellen Teilnahmeverlust bei Sitz Ihres Unternehmens außerhalb Baden-Württembergs!


Veröffentlicht am 03.01.2019

Ausschreibungs-Portal

Hinweis

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit unter dem Punkt "Vertragswesen / Ausschreibungen" eine komfortable Suche über ausgeschriebene Hilfsmittel nach Kostenträger, HiMi-Nummer oder Datum zu starten. Die Auflistung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar sondern zielt eher auf die Relevanz für unsere Hilfsmittelanbieter. 

Natürlich finden Sie die Ausschreibungen auch weiterhin in der Preissuche.

Dezember 2018


Veröffentlicht am 27.12.2018

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis Problematik

Erinnerung für die Mitgliedsbetriebe: Der PG 31 Vertrag mit GWQ ist gekündigt.

Wir raten dringend dazu, eine Versorgung erst nach genehmigtem Kostenvoranschlag im Einzelfall vorzunehmen.

Um eine automatische Abweisung der KV zu vermeiden empfehlen wir die Einreichung in Papierform. Es bietet sich an, sich z.B. an das SpectrumK-Preisniveau anzulehnen, da dies eine der GWQ vergleichbare Kassengruppierung ist.


Veröffentlicht am 11.12.2018

GKV-Spitzenverband

Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Hinweis Problematik

Erste PQ-Stellen akkreditiert: Mit Stand 10. Dezember 2018 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine Liste der aktuell akkreditierten PQ-Stellen veröffentlicht: CERTiQ Zertifizierungsdienstleistungen, Gustav-Weißkopf-Straße 5; 90768 Fürth (Geltungsbereich Bayern); GPQG Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen, Altenholzer Straße 5-7; 24161 Altenholz (Deutschland); PräQ Gesellschaft zur Präqualifizierung, Wallstraße 1; 55122 Mainz (Rheinland-Pfalz bzw. Deutschland).

November 2018


Veröffentlicht am 29.11.2018

AOK Hessen

Hilfsmittel-Newsticker

Hinweis

Die AOK Hessen möchte ihren Vertragspartnern im Hilfsmittelbereich wieder einen Newsletter bzw. Hilfsmittel-Newsticker anbieten. Dieser soll aktuelle und kurze Informationen enthalten und je nach Bedarf erscheinen.

Haben Sie Interesse an dem neuen Hilfsmittel-Newsticker der AOK Hessen, dann senden Sie bitte eine E-Mail an Hilfsmittel@he.aok.de mit dem Stichwort „Newsticker“.

Oktober 2018


Veröffentlicht am 12.10.2018

EGROH-Service GmbH

Änderung Hinweis

Der Versand des Infobriefs wird gegen Ende des Jahres eingestellt. Ab sofort können Sie sämtliche Informationen des Krankenkassen-Infobriefs der EGROH-Service GmbH über https://news.orthegroh.de einsehen. Sobald wir neue Informationen für Sie eingestellt haben, werden Sie per Mail informiert.
Folgende Dateien sind nur für eingeloggte Vertragspartner einsehbar:
• Vertragsdateien
• Beitrittserklärungen.


Veröffentlicht am 12.10.2018

AOK Baden-Württemberg

PG 18/50 Kranken-/Behindertenfahrzeuge

Hinweis Weitergeltung

Der Vertrag wurde zum 30.09.2018 gekündigt. Bis zum Abschluss eines neuen Vertrags behalten die Preise des bisherigen Vertrages mit dem LEGS 15 01 618 weiterhin ihre Gültigkeit. Dem Vertrag kann noch beigetreten werden. Sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hierüber informieren.


Veröffentlicht am 12.10.2018

Debeka PKV Debeka PPV

Preisvereinbarung PKV und PPV

Hinweis Problematik

Anmerkung: Diese Vereinbarung ist kein Vertrag, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung dar. Aufgrund des Alters dieser Vereinbarung kommt es inzwischen durchaus zu Kürzungen seitens der Kasse. Darauf hat EGROH zur Zeit leider keinen Einfluss mehr. Der Vereinbarung kann nicht mehr beigetreten werden.


Veröffentlicht am 12.10.2018

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-2 - Vertrag

Hinweis Weitergeltung

Die Verträge Barmer OT-2 und TK OT-2 wurden zum 30.09.2018 gekündigt.
Mit beiden Kassen wurde eine Regelung zur Weitergeltung bis zum Abschluss neuer Verträge vereinbart. Vertragsbeitritte sind weiterhin möglich.

September 2018


Veröffentlicht am 20.09.2018

DKV PKV DKV PPV

Leistungserbringergruppenschlüssel/Vertragsnummer

Hinweis Anpassung

Die Kasse hat zur Preisvereinbarung nachträglich einen Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) sowie eine Vertragsnummer veröffentlicht. Der LEGS lautet 19 90 300, die Vertragsnummer 10701.


Veröffentlicht am 20.09.2018

DAK Gesundheit

PG 31 eKV jetzt obligatorisch

Hinweis

Bisher hat die Kasse stillschweigend die Direktabrechnung sowie die Einreichung des Kostenvoranschlags in Papierform geduldet. Ab dem 01.
Oktober 2018 werden Abrechnungen (Datum der Verordnung) nur noch mit
genehmigten Kostenvoranschlägen (nur eKV – nicht in Papierform) erfolgen.
Diese Vorgehensweise empfehlen wir auch für alle anderen DAK-Verträge


Veröffentlicht am 20.09.2018

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Reha-Vertrag neue Verfahrensbeschreibung zur Aussonderung in MIP

Hinweis Anpassung

Im Sinne einer Vereinheitlichung des Verfahrens bei Aussonderungen von „im Einsatz“ befindlichen Hilfsmitteln gilt künftig folgende Vorgehensweise:


Veröffentlicht am 20.09.2018

AOK Rheinland/Hamburg

PG 24 Teilbereich Beinprothetik:

Hinweis

Die Kasse akzeptiert ab 15.09.2018 „keine“ nach den alten Kriterien eingereichten Kostenvoranschläge von Leistungserbringern mehr und weist darauf hin, dem ab dem 01.07.2018 gültigen Vertrag beizutreten. Beitrittsunterlagen der AOK Rheinland-Hamburg reichen Sie bitte „immer im Original per Post“ bei Ihrer EGROH ein.
Bitte verwenden Sie den LEGS 1520E24.

August 2018


Veröffentlicht am 30.08.2018

DAK Gesundheit

PG 31

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Seit einigen Wochen häufen sich wieder Absetzungen im Bereich der Produktgruppe 31 der DAK mit dem Absetzungsgrund: „Die Abgabe erfordert die vorherige Genehmigung der Kasse. Ein Anspruch auf nachträgliche Kostenübernahme besteht nicht. Ihr Versäumnis begründet auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber unserem Versicherten.“ Nach telefonischer Recherche handelt es sich hierbei um Absetzungen, die aufgrund fehlender Genehmigung per eKV vorgenommen wurden. Lt. Aussage der DAK werden ab dem 01.09.2018 keine Versorgungen ohne vorherige Genehmigung per eKV mehr akzeptiert. Das gilt auch für Schuhzurichtungen.


Veröffentlicht am 01.08.2018

EGROH-Service GmbH - Verträge allgemein

Hinweis

Die Änderungen im Zusammenhang mit der Kooperation EGROH / Ortheg eG zur gemeinsamen Nutzung der Kassenverträge und der Wegfall des elektronischen Kostenvoranschlags im egroh.net haben Anlass zur Überarbeitung unseres Partnerschaftsvertrages gegeben. Der neue Partnerschaftsvertrag ist unabdingbare Voraussetzung für die weitere Teilnahme an den geschlossenen Verträgen der EGROH-Service GmbH. Die Höhe der monatlichen Nutzungspauschale ist hiervon nicht betroffen. Die entsprechenden Unterlagen können Sie bei uns anfordern.

Juli 2018


Veröffentlicht am 04.07.2018

EGROH-Service GmbH - Sonderbrief

Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auf der Messe OT-World 2018 in Leipzig bereits vorgestellt und publiziert, steht nun unser neues Vertragsportal zur Verfügung!
Das Portal bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern:
- Die digitale Ansicht aller EGROH-Service GmbH Verträge + alle wichtigen und beitrittsbezogenen Dokumente
- Eine einfache Preissuche in allen Verträgen + welche Produkte bei welchen Kassen aktuell per Ausschreibungen geregelt sind
- Die Einsicht in die Versorgungsbereiche aus Ihrer Präqualifizierungsurkunde + Erinnerung 3 Monate vor Ablauf
- Besonders übersichtliche Ansicht des Hilfsmittelverzeichnisses + komfortable Suche
- in Kürze steht Ihnen auch noch das Modul „meine Verträge“ zur Verfügung
Hier finden Sie Ihre aktuellen Vertragsteilnahmen + mögliche weitere Vertragsbeitritte mit Ampelsystem
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Es gibt derzeit noch ca. 10 Verträge mit folgendem Zusatz: „nicht digitalisiert“ – bedeutet: Sie können nach dem ausgewählten Vertrag suchen und sich die PDF herunterladen, jedoch sind hier noch keine digitalisierten Preise in der „Preissuche“ zu finden. Die EGROH arbeitet daran, Ihnen schnellstmöglich auch diese Verträge in digitalisierter Form zur Verfügung zu stellen.
Alle neu abgeschlossenen Verträge werden künftig unmittelbar unter „nicht digitalisiert“ als PDF im Portal zu finden sein. Gleichzeitig arbeitet die EGROH parallel im Hintergrund daran, die Verträge und Preise zu digitalisieren.
- Ihre aktuellen Vertragsteilnahmen sind in Arbeit. Sobald Ihre Teilnahmen eingepflegt sind, werden Sie über das Portal informiert.
Unter folgendem Link können Sie sich Ihr persönliches Konto erstellen:

https://orthegroh.de

Wenn Sie auf „Konto erstellen“ klicken, finden Sie rechts Informationen zum Ablauf.
Anschließend können Sie auch weitere Mitarbeiter als „Mitbenutzer“ anlegen.
Wir haben das System selbsterklärend aufgebaut und hoffen, dass Sie sich leicht im Portal zurechtfinden werden.
Bezugnehmend auf die E-Mail vom 04.07.2018, die unsere bereits teilnehmenden Partnerbetriebe erhalten haben, können wir Sie erst freischalten, wenn der unterschriebene Partnerschaftsvertrag und die unterschriebene Auftragsdatenverarbeitungserklärung bei uns eingegangen sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dijana Vukosavovic und Jochen Hedke
Tel.: 066 33 – 183 250
E-Mail: vertrag@egroh.de


Veröffentlicht am 03.07.2018

Knappschaft

PG 37 Brustprothetik

Hinweis

Zum kürzlich veröffentlichten Vertrag gibt es Hinweise zur Handhabung bei der Abrechnung. Beachten Sie bitte die entsprechenden Anweisungen.


Veröffentlicht am 03.07.2018

AOK Nordwest

Neue Organisationsstruktur

Hinweis

Die Kasse stellt ihre neue Struktur im Bereich Hilfsmittel vor. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte anhängendem Schreiben.


Veröffentlicht am 03.07.2018

EGROH-Service GmbH - Verträge allgemein

Hinweis

Die Änderungen im Zusammenhang mit der Kooperation EGROH / Ortheg eG zur gemein-samen Nutzung der Kassenverträge und der Wegfall des elektronischen Kostenvoran-schlags im egroh.net haben Anlass zur Überarbeitung unseres Partnerschaftsvertrages gegeben. Der neue Partnerschaftsvertrag ist unabdingbare Voraussetzung für die weitere Teilnahme an den geschlossenen Verträgen der EGROH-Service GmbH und dem neu entste-henden Online ORTHEGROH Partnerportal, in dem zukünftig alle Verträge und Vertrags-teilnahmen verwaltet werden. Zudem macht die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine verbindliche Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Ihnen und EGROH notwendig. Daher ist es wichtig, uns beide anhängenden Vertragswerke unterschrieben zukommen zu lassen (gerne per Mail oder Fax). Eine Freischaltung auf das neue Portal kann erst nach diesen Unterschriften erfolgen. Sie erhalten hierzu noch gesonderte Informationen.

Juni 2018


Veröffentlicht am 27.06.2018

egroh.net - egroh.net läuft erst einmal weiter

Hinweis

Die Zusammenarbeit zwischen der EGROH und der Quas GmbH, an der die EGROH auch beteiligt ist, endet zum 30.06.2018. Trotzdem bleiben die Funktionen des egroh.net erst einmal in der gewohnten Form für Sie erhalten. Sie können das egroh.net also wie bisher weiterhin nutzen. Nötig wurde diese Entscheidung, weil die Funktionen des egroh. net aufgrund verschiedener Veränderungen im Markt, wie z.B. Wegfall der Verwaltungen der Hilfsmittel-Pools (TK-Pool) für die Kassen, nur noch in sehr geringem Umfang genutzt worden sind. Auch ist die Systemstruktur des egroh.net inzwischen überaltert und störanfällig. Die Quas GmbH geht mit Stichtag 06.07.2018 in die Liquidation. Die EGROH hat jedoch die noch genutzten Funktionen des egroh. net übernommen und wird sie vorerst weiterführen – voraussichtlich bis Ende des Jahres. Innerhalb der kommenden Monate wird
EGROH die Funktionen des egroh.net – soweit sie überhaupt noch genutzt werden – überarbeiten, ersetzen oder Alternativen anbieten. Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!

Mai 2018


Veröffentlicht am 25.05.2018

EGROH Rechtshilfe-Service - Neu: Rechtsanwältin Vera Rosenzweig-Heyn verstärkt das Team.

Hinweis

Der Rechtshilfe-Service der EGROH eG bietet dem Verbund angeschlossenen Mit-gliedshäusern juristische Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsanträgen und Kostenvoranschlägen gegenüber den gesetzlichen Kosten-trägern, wenn es um die Versorgungsansprüche ihrer Kunden geht.
Das Team der zur Verfügung stehenden Juristen wurde um Vera Rosenzweig-
Heyn erweitert. Die Rechtsanwältin ist in der Haßfurter Kanzlei Borowka & Kratz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u. a. auf den Gebieten Sozialrecht, Betreuungs-recht und Arzthaftungsrecht tätig. Sie ist zudem Mitglied der Arbeitsgemein-schaft Sozialrecht. Spezialisiert auf sozialrechtliche Fragen steht sie EGROH-Mitgliedern, die dem Rechtshilfe-Service beigetreten sind, juristisch zur Seite, wenn es um die Durchsetzung von Versorgungsansprüchen oder um Widerspruchsverfahren vor den Sozialgerichten geht.

März 2018


Veröffentlicht am 29.03.2018

pronova BKK

Umzugsinformation

Hinweis

Die Kasse gibt den Umzug der Hilfsmittelabteilung von Köln nach Leverkusen bekannt.


Veröffentlicht am 29.03.2018

Knappschaft

Umzugsinformation

Hinweis

Für „rechnungslegende“ Leistungserbringer in Nordrhein-Westfalen ändert sich der Bearbeitungsstandort. Die zuvor zuständige KV-Abrechnungsstelle für Hilfsmittel in Castrop-Rauxel zieht zum 10. April 2018 nach Recklinghausen um.


Veröffentlicht am 29.03.2018

Knappschaft

Neue Zuständigkeiten

Hinweis

Das Fachzentrum der Knappschaft in Dinslaken wird geschlossen. Zuständig sind ab dem 12.03.2018 die Fachzentren in Herne oder Frankfurt/Main.


Veröffentlicht am 29.03.2018

Knappschaft

PG 23 indiv. Orthesen

Hinweis

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik teilt uns mit, dass die Knappschaft Bochum zurzeit einen Vertrag für die PG 23 individuelle Orthesen (Fuß bis Knie) an die Leistungserbringer versendet. Dieser Vertrag wurde weder mit dem Bundesinnungsverband für OT noch mit einer anderen Leistungserbrin-gergemeinschaft abgeschlossen. Nach Auskunft der Knappschaft handelt es sich hier um einen Vertrag, den sie lediglich mit einem einzigen Leistungserbringer abgeschlossen hat.
Im vergangenen Jahr hat der BIV-OT der Knappschaft ein Vertragsangebot für die PG 23 unterbreitet. Nach Auskunft der Knappschaft wird dieses Angebot noch geprüft. Der BIV-OT hat daraufhin der Knappschaft ein Gespräch zur Erläuterung der Angebotspreise und Kalkulationen sowie zur Abstimmung des Rahmenver-trages angeboten. Dieses gemeinsame Gespräch soll nunmehr in absehbarer Zeit stattfinden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Ergebnis der Gespräche zwischen dem BIV-OT und der Knappschaft abzuwarten und deshalb dem jetzigen von der Knappschaft versendeten PG 23-Vertrag nicht beizutreten.

Februar 2018


Veröffentlicht am 13.02.2018

EGROH-Service GmbH - Umsetzung des HHVGEmpfehlung zur Handhabung

Hinweis

Kleine Informationsübersicht vorab - näheres siehe Info-Brief
Dokumentations-Entwürfe/Vorlagen | Inhaltlich mit GKV-SV konsensfähig, aber nicht ausformuliert/veröffentlicht
- Dokumentationsentwurf: Beratungspflicht nach § 127 Abs. 4a SGB V
- Dokumentationsentwurf: Mehrkostenbestätigung der Versicherten (GKV)
- Verpflichtung zur Angabe der Mehrkosten bei der Abrechnung ab 01.01.2018


Veröffentlicht am 13.02.2018

Knappschaft

Umzugsinformation

Hinweis

Die Fachzentren der Knappschaft in Halle und Chemnitz ziehen mit Wirkung zum 05. Februar um. Bitte beachten Sie die geänderten Zuständigkeiten.


Veröffentlicht am 13.02.2018

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 23 Orthesen Depotversorgung

Hinweis

Seit dem 01.01.2018 bietet die KKH einen Vertrag über die „Depot-Versorgung“ mit Hilfsmitteln der PG 23 Orthesen an. Darüber haben wir im letzten Infobrief berichtet. Unabhängig davon, dass in dem Depotvertrag Produkte geregelt sind, die nicht in der Auflistung des GKV-SV über Notfallversorgungen von 2009 ent-halten sind, besteht auch keine Notwendigkeit den Vertrag zu zeichnen. Im derzeit gültigen Vertrag PG 05 / 23 der EGROH mit der KKH sind Notfallversorgungen geregelt.


Veröffentlicht am 13.02.2018

IKK classic

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Entgegen unserer ersten Meldung zum neuen Vertrag der IKK classic gelten die vereinbarten Preise nur noch für Versicherte in Baden-Württemberg. Für die Versicherten in Hessen wurden neue Preise über den hessischen Primärkassen-vertrag vereinbart.


Veröffentlicht am 13.02.2018

Bahn BKK

Aktualisierter Vertrag über den Wiedereinsatz bestimmter Hilfsmittel

Hinweis

Einmal abgesehen davon, dass die Art des Zustandekommens des Vertrages sehr undurchsichtig ist und an Open-House denken lässt, überrascht auch ein mit Datum 15.01.2018 verschicktes Schreiben der Bahn BKK an die bisherigen Ver-tragsteilnehmer. Hier heißt es: „Zur Fortführung des Vertragsverhältnisses brauchen Sie daher nichts zu unternehmen. Das Gleiche gilt, wenn Sie an dem Vertrag nicht mehr festhalten möchten.“ Wie soll man das verstehen? Solange Sie „nichts unternehmen“ sind und bleiben Sie aus juristischer Sicht Vertrags-partner, ob Sie den Vertrag leben wollen oder nicht. Und Vertragspartner müssen die Vertragsinhalte leben, es sei denn sie kündigen den Vertrag. Deshalb raten wir Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit nur dann „nichts zu tun“, wenn Sie am Vertrag weiter teilnehmen wollen. Wenn Sie den Vertrag aber nicht mehr leben wollen, sollten Sie besser auch den entsprechenden juristisch sicheren Schlussstrich ziehen und kündigen.

Dezember 2017


Veröffentlicht am 22.12.2017

Zentralverband Medizintechnik - Bundesdatenschutzgesetz „Neuerung

Hinweis

Ein Büro für Datenschutz und Datensicherheit hat in Zusammenarbeit mit dem ZMT eine Informationsbroschüre über die wichtigsten Änderungen in diesem Bereich erstellt, die Sie im Folgenden herunter laden können.


Veröffentlicht am 22.12.2017

KKH kaufm. Krankenkasse

Open-House-Verträge

Hinweis

Die Fachvereinigung Medizin-Produkte f.m.p. hat ein Patienten-Info-Flyer sowie Poster bzw. Aushänge gefertigt, die Versicherte auf ggf. reduzierte Leistungen ihrer Kasse hinweisen.
Wir bitten Sie, dies nicht als Boykott-Aufruf zu verstehen! Mit einem Boykott würden Sie gegen das Gesetz verstoßen! Aber Sie können und dürfen die Aus-hänge der f.m.p. (Fachvereinigung Medizinprodukte) verwenden und Ihre Kunden /KKH-Versicherten über das gesetzwidrige Verhalten der KKH informieren.


Veröffentlicht am 22.12.2017

MOBIL Krankenkasse

Vertragsbeitritte

Hinweis

Die Kasse weist darauf hin, dass bei Vertragsbeitritten zu gewünschten Versorgungsbereichen diese auch zwingend erfüllt werden müssen. Bei Nichterfüllung können lt. Vertrag durchaus Sanktionen auf die Leistungserbringer zukommen. Deshalb prüfen Sie bitte Ihre Teilnahmewünsche und kündigen Sie ggf. nicht mehr gewünschte Bereiche.


Veröffentlicht am 22.12.2017

EGROH-Service GmbH - Verträge Download

Hinweis

Die EGROH freut sich, Ihnen eine neue Möglichkeit des Downloads aller aktuellen Verträge und allen damit verbundenen Unterlagen anbieten zu können. Im Online-Portal www.egroh.biz - der Online Bestell-Plattorm der EGROH - finden Sie im Downloadbereich einen ZIP-Ordner „Verträge_EGROH-Service_GmbH.zip“, wo alle vertragsrelevanten Unterlagen hinterlegt sind. Der umständliche Versand einer Vertrags-CD kann damit umgangen werden.

November 2017


Veröffentlicht am 19.11.2017

BARMER

FAQ-Liste Reha-Technik

Hinweis

Die Kasse hat die bestehende FAQ-Liste zum Reha-Vertrag ergänzt. Die Änderungen sind rot gekennzeichnet.


Veröffentlicht am 19.11.2017

AOK Sachsen-Anhalt

Neue Ansprechpartner

Hinweis

Die AOK hat das Kompetenzcenter Hilfsmittel reorganisiert und weist mit anhängender Liste auf neue Ansprechpartner hin.


Veröffentlicht am 03.11.2017

KKH kaufm. Krankenkasse

PQ-Pflicht

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die KKH weist mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 16.10.2017 auf die Präqualifizierungspflicht der Leistungserbringer/Vertragspartner der Krankenkassen hin.
Ab 01.02.2018 wird die KKH keine Abrechnungen von Leistungserbringern mehr akzeptieren, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Hilfsmittels über keinen gültigen Präqualifizierungsnachweis einer akkreditierten PQ-Stelle verfügen.

Oktober 2017


Veröffentlicht am 20.10.2017

BARMER

Entlassmanagement:

Hinweis

Die Kasse weist in ihrem Newsletter auf eine FAQ-Liste zum Umgang mit dem Entlassmanagement hin.

September 2017


Veröffentlicht am 05.09.2017

spectrumK

OT-Vertrag Zusatzqualifikation Armprothetik

Hinweis

Für die Versorgung mit Armprothesen nach dem OT-Vertrag ist der Leistungserbringer verpflichtet, eine Zusatzqualifikation nachzuweisen (lt. Anlage 3e). Entsprechende Schulungsnachweise und Zertifikate der Bundesfachschule für Orthopädietechnik Dortmund zum Qualitätsstandard in der Armprothetik sind
bis spätestens 31.12.2017 nachzuweisen. Bei Vorliegen einer Anmeldung zu den BUFA-Kursen Teil 1-4 des Qualitätsstandards in der Armprothetik kann dieser Übergangszeitraum um max. 9 Monate bis max. 30.09.2018 verlängert werden. Bei Teilnahme an der Armprothetik senden Sie uns bitte diese Nachweise zur weiteren Übermittlung an die Kasse.


Veröffentlicht am 05.09.2017

AOK Bremen/Bremerhaven

Genehmigung aus Pflegegutachten

Hinweis

Seit dem 01. Januar 2017 hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Berechtigung, während einer persönlichen Begutachtung Hilfsmittel zu verordnen oder zu empfehlen. Diese werden im Pflegegutachten dokumentiert und gelten gleichzeitig als Antrag oder als Empfehlung bei der Krankenkasse, wenn der Versicherte dazu seine Einwilligung gibt.
Bisher hat die Kasse für die Hilfsmittelversorgung Aufträge an Sie als Leistungserbringer weiter gegeben. Dieses Verfahren wird ab sofort umgestellt. Die Versicherten werden nach einer Verordnung durch den MDK ein Schreiben von der AOK erhalten, mit der Bitte, sich an einen Leistungserbringer seiner Wahl zu wenden. Hier wird zwischen genehmi-gungspflichtigen und genehmigungsfreien Hilfsmitteln unterschieden. Bei genehmigungs-freien Hilfsmitteln erhält der Versicherte ein Genehmigungsschreiben, mit dem die Abrechnung direkt erfolgen kann. Eine Verordnung ist nicht erforderlich. Für genehmi-gungspflichtige Hilfsmittel erhält der Versicherte ein Anschreiben in zweifacher Ausfertigung, welches Ihnen als Leistungserbringer durch die Versicherten vorgelegt wird. Dieses Schreiben dient Ihnen als Verordnung. Der Kostenvoranschlag ist per elektro-nischer Datenübermittlung einzureichen.
Spricht der MDK lediglich eine Empfehlung aus oder liegt die Zustimmung des Versicherten zur Versorgung mit Hilfsmitteln nicht vor, muss das bekannte Verordnungs- und Genehmigungsverfahren eingehalten werden.

Juli 2017


Veröffentlicht am 20.07.2017

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Die Kasse hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei Versorgungen mit Elektrorollstühlen oder Scootern, lt. Anlage 2, ein Schulungsnachweis für die Versorgung mit Elektrorollstühlen vorzulegen ist. Bei Rollstühlen mit Hebe-vorrichtung sind eine Erprobung und ein anschließender Erprobungsbericht zwingend notwendig. Diese Produktgruppe darf nur von Mitarbeitern abgegeben werden, die einen Schulungsnachweis für Bewegungsmechanik vorlegen können, der nicht älter als 12 Monate ist. Sollten Sie solche Hilfsmittel versorgen, lassen Sie uns bitte umgehend entsprechende Nachweise zukommen, da wir diese der Kasse vorlegen müssen. Ansonsten ist die Versorgung gefährdet.


Veröffentlicht am 20.07.2017

GWQ ServicePlus AG

Klarstellung PG 14 CPAP

Hinweis

Die Kündigung der Anlage Sauerstoff aus dem letzten Infobrief (Nr. 13) war missverständlich beschrieben. Sie betrifft nur die Salus BKK, die ab 01.10.2017 dem aktuell laufenden Vertrag beitreten wird.


Veröffentlicht am 20.07.2017

GWQ ServicePlus AG

PG 04, 10, 22, 33

Hinweis

Es laufen noch Verhandlungen zwischen BIV und GWQ im Bereich OT und Reha wegen des Rahmenvertrages. Die Kasse behält sich lt. § 13 vor, einseitig Änderungen im Vertrag vorzunehmen, ohne die Leistungserbringer zu informieren. Aus diesem Grund können wir den Vertrag nicht unterzeichnen, bevor dieser Punkt geklärt ist. Wir empfehlen, auch als Einzelbetrieb, den Vertrag nicht zu zeichnen. Falls Sie Versorgungen vornehmen müssen, richten Sie sich nach den Preisen im Anhang (aktueller Vertrag) und schicken Sie den KV per Papier, damit er bearbeitet wird. Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 04.07.2017

Spitzenverband der Pflegekassen

40,-€-Vertrag

Hinweis

Für die Lieferung von Verbrauchspflegehilfsmitteln gilt ab 1.7.2017 die in der Anlage beigefügte neue Preisliste. In der neuen Preisliste wurden für Hände- und Flächendesinfektionsmittel neue Preise für Gebinde mit 1000 ml aufge-nommen. Ferner wurde der Brutto-Preis für saugende, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen auf 26,16 €/Stück erhöht.


Veröffentlicht am 04.07.2017

MOBIL Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Dieser Beitrag wurde nicht im Info-Brief veröffentlicht und dient lediglich zur Hilfestellung:
Die BKK Mobil Oil ist dem Vertrag des BKK LV Bayern in der PG 31 Schuhtechnik beigetreten. Dieser Vertrag ist bundesweit gültig! Sofern Sie hier versorgen wollen, treten Sie dem Vertrag des BKK LV Bayern PG 31 Schuhtechnik bei. (PG 02, 10, 08 und 31)

Juni 2017


Veröffentlicht am 14.06.2017

EGROH-Service GmbH - Institutionskennzeichen (IK)

Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass es zwingend notwendig ist, zur Abrechnung mit den Kostenträgern grundsätzlich das entsprechende IK des jeweiligen Betriebes bzw. Betriebsteils oder Standortes zu verwenden, in welchem die Versorgung des Versicherten tatsächlich erfolgt ist.
Eine Abrechnung über nur ein IK (z. B. des Hauptbetriebs) ist nicht zulässig und wird von den Kostenträgern kontrolliert und ggf. mit Vertragsstrafen etc. geahndet.


Veröffentlicht am 01.06.2017

IKK classic

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Entgegen der Meldung im Infobrief 07/2017 vom 30.03. gilt der Vertrag zur Schuhversorgung für Versicherte in Baden-Württemberg und Hessen im Bereich der PG 31 bis zum Abschluss eines neuen Vertrags weiter.


Veröffentlicht am 01.06.2017

MOBIL Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Bis zum Beitritt der BKK Mobil Oil zum Schuhtechnik- Vertrag des BKK Landesverbands Bayern stellt die Kasse einen Pseudovertrag mit gleichlautenden Preisen zur Verfügung, um eine lückenlose Versorgung gewährleisten zu können. Es ist kein Neubeitritt nötig.
LEGS: PG 08 1597003 PG 31 1697007


Veröffentlicht am 01.06.2017

AOK Bayern

HHVG 2017

Hinweis

Die Kasse regelt mit anhängendem Schreiben die Dokumentationspflicht nach dem neuen HHVG für ihre einzelnen Verträge. Bitte beachten Sie diese Angaben.

Mai 2017


Veröffentlicht am 16.05.2017

KKH kaufm. Krankenkasse

Open-House-Verträge

Hinweis

Seit März dieses Jahres hat die KKH mehrere sogenannte „Markterkundungen“ veröffent-licht, und zwar in sechs bisher bekannten Vertragsbereichen: Wiedereinsatz (PG 04 / 10 / 11 / 14 / 18 / 19 / 21 / 22 / 26 / 28 / 33 / 50), Adap-tionshilfen / Sitzringe (PG 02 / 20), Antidekubitus-Kissen (PG 11), Antidekubitus-Matratzen (PG 11), Beatmungsgeräte (PG 14) und Neurodermitisoveralls/Encasing (PG 99). Diese Markterkundungen sollen zu einem sogenannten „open-house-Vertrag“ über die Versorgung der KKH-Versicherten mit Hilfsmitteln führen. Inzwischen bietet die KKH in zwei Vertragsbereichen sogar solche nicht verhandelten Verträge zum Beitritt an: seit dem 04.04.2017 für den Wieder-einsatz von Reha-Produkten und seit dem 19.04.2017 im Bereich Adaptionshilfen/ Sitzringe.
Mit einem Beitritt zu diesen Verträgen würden Sie nicht nur ein einseitiges Vertrags- und Preisdiktat der KKH unterstützen, sondern auch die Einführung eines Vertragssystems ermöglichen, das unseres Erachtens nicht mit der Gesetzeslage aus dem § 127 SGB V vereinbar ist. Mit der jüngsten Gesetzes-reform durch das HHVG (Heil- und Hilfsmittel Versorgungsgesetz) wollte der Gesetzgeber – auch bei Ausschreibungen – eine Hinwendung der Kassen zu mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung erreichen. Diese Intention unterläuft die KKH mit den „open-house-Verträgen“, bei denen Verhandlungen mit Leistungserbringern oder ihren Vertragsgemeinschaften – gleich welcher Form – gar nicht vorgesehen sind. Mit der Abkehr von den verhandelten Verträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V und der Hinwendung zu den schlicht von der Kassenseite diktierten „open-house-Verträgen“ verstößt die KKH aus unserer Sicht und auch nach Meinung anderer Vertragsgemeinschaften nicht nur gegen die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch, sondern auch gegen die vom Gesetzgeber gewollte Wirkung der aktuellen Gesetzesreform durch das HHVG, das gerade erst am 11.04.2017 in Kraft getreten ist. Vor diesem Hintergrund raten wir unseren Mitgliedern von einem Beitritt zu „open-house-Verträgen“ ausdrücklich ab! Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!
Hinweis: Wenn Sie trotz vertragslosen Zustandes KKH-Versicherte versorgen wollen empfehlen wir Ihnen, die Versorgung aufgrund des für Sie entstehenden Mehraufwands mit einem entsprechenden Aufschlag anzubieten. Damit Ihr Kostenvoranschlag als Leistungsantrag des KKHVersicherten geprüft wird und nicht automatisiert vom System abgelehnt oder gekürzt wird, sollten die Kostenvoranschläge in Papierform abgegeben
werden.

April 2017


Veröffentlicht am 13.04.2017

BARMER

OT 1-Vertag

Hinweis Festbeträge

Der GKV- Spitzenverband hat am 22. März 2017 neue Festbeträge für Einlagen beschlossen, welche zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die seit dem 1. März 2012 geltenden Festbeträge für Einlagen ersetzen. Die neuen Festbeträge treten am 1. April 2017 in Kraft.
Aufgrund der Kurzfristigkeit zwischen Beschlussfassung und der Bekanntmachung ist bei der BARMER das Verordnungsdatum für die Abgrenzung der Festbeträge maßgeblich. Die neuen Festbeträge können somit für Verordnungen ab dem 01.04.2017 geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie ggf. Ihre beauftragten Abrechnungsdienstleister entsprechend.


Veröffentlicht am 13.04.2017

BARMER

RT-2016 FAQ

Hinweis

Die Kasse hat erneut die FAQ-Liste zum Reha-Vertrag aktualisiert und diese u. a. um häufig gestellte Fragen zur Fusion mit der Deutschen BKK ergänzt und rot gekennzeichnet.


Veröffentlicht am 13.04.2017

vdek

HHVG

Hinweis

Ab dem 01. April 2017 trat das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft. Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehören verschiedene Doku-mentationspflichten, für die es derzeit noch keine Hinweise oder Vorgaben zur Umsetzung gibt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) gibt dazu folgende Verlautbarung ab:

März 2017


Veröffentlicht am 30.03.2017

TK Techniker Krankenkasse

OT-1-Vertrag PG 08

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass sie auf Grund der Fortschreibung des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 08 eine Abrechnung von sensomotorischen bzw. propriozeptiven Einlagen ab 01. April 2017 nicht mehr akzeptiert.


Veröffentlicht am 30.03.2017

KKH kaufm. Krankenkasse

Open-House-Verträge

Hinweis

Die Kasse beabsichtigt, nach kurzfristigen Markterkundungen in diversen Produkt-gruppen sogenannte Open-House-Verträge anzubieten.
Betroffen ist der Wiedereinsatz in den PG 04 Badehilfen, 10 Gehhilfen, 11 Dekubitus, 14 Beatmung, 18 Krankenfahrzeuge, 22 Mobilitätshilfen, 25 Sehhilfen, 26 Sitzhilfen, 28 Stehhilfen, 33 Toilettenhilfen und 50 Pflegehilfsmittel sowie die Lieferung von Adaptions-hilfen 02.40.0 und Sitzringe 20.39.01.
Open-House-Verträge stammen eigentlich aus dem Pharmabereich und schließen Verhandlungen aus.
Aufgrund der angefragten Markterkundungsangebote will die KKH dann mit von ihr „vorgeschriebenen“ Vertragsentwürfen (Open-House-Verträgen) den Markt auf ihre Vorstellungen zwingen.
Die EGROH wird deshalb keine Angebote abgeben und versuchen, zusammen mit anderen Verbänden mit der Kasse ins Gespräch zu kommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 30.03.2017

BARMER

RT-2016 FAQ

Hinweis

Die Kasse hat die FAQ-Liste zum Reha-Vertrag aktualisiert und diese u. a. um häufig gestellte Fragen zur Fusion mit der Deutschen BKK ergänzt und rot gekennzeichnet.


Veröffentlicht am 30.03.2017

AOK Bayern

HHVG 2017

Hinweis

Die Kasse weist darauf hin, dass die nach in Kraft treten des HHVG erweiterten Dokumentationspflichten vorerst nicht voll umfänglich umgesetzt werden können. In den meisten Verträgen sind allerdings schon umfangreiche Dokumentationspflichten enthalten. Die Kasse bittet darum, diese künftig sehr genau einzuhalten. Über weitere Änderungen oder Ergänzungen wird die Kasse informieren.


Veröffentlicht am 30.03.2017

EGROH-Service GmbH - HHVG

Hinweis

Voraussichtlich ab dem 01. April 2017 tritt das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft. Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehören verschiedene Dokumentationspflichten, für die es derzeit noch keine Hinweise oder Vorgaben zur Umsetzung gibt. Dazu gehören im Folgenden:
- Dokumentation der Beratung einschließlich Unterschrift des Versicherten bzw.
der Betreuer
- Dokumentation über das Angebot mehrerer aufzahlungsfreier Produkte/
Versorgungsmöglichkeiten
- Dokumentation über die Höhe der wirtschaftlichen Aufzahlung
- Dokumentation über die Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels
Erfüllen Sie daher bitte die aus den jeweiligen Verträgen hervorgehenden Dokumen-tationspflichten sehr genau.
Zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen wir Ihnen, die über die bisher vertraglich vereinbarten Dokumentationen hinausgehenden Angaben für sich intern zu archivieren.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.


Veröffentlicht am 15.03.2017

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Im letzten Infobrief vom 27.02.2017 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die IKK classic sich an die Friedenspflicht bis Ende März halten wolle. Dies hat sich leider in der Realität nicht bestätigt. Die gemeinsamen Bemühungen von BIV und EGROH um einen neuen Vertrag lau-fen zwar nach wie vor, die IKK classic übt aber weiterhin massiven Druck auf die Leistungs-erbringerbetriebe aus. Schon im Dezember 2010 hat das BVA in einem mahnenden Brief an die „bundesunmittelbaren Kassen“ geschrieben, dass Leistungserbringer zwar ein Beitritts-recht hätten, jedoch keine Beitrittspflicht und dass die Leistungserbringer auch dann weiterhin ein Recht auf Verhandlungen haben, wenn bereits ein Vertrag abgeschlossen ist. Das interessiert die IKK classic aber anscheinend nicht.
Zurzeit bleibt Ihnen keine andere Wahl, als Kostenvoranschläge einzureichen und nach § 127 Abs. 3 SGB V sogenannte „Einzelverträge“ pro Versorgung zu schließen. Lassen Sie sich nicht ohne Widerstand auf Niedrigpreisniveau drücken. Wenn nötig, reichen Sie auch Widerspruch ein. Wir arbeiten weiter an einem wirtschaftlichen Vertrag für Sie. Kürzungen/Absetzungen senden Sie bitte weiterhin per Fax an 06633 - 183 906 oder per eMail an vertrag@egroh.de.


Veröffentlicht am 15.03.2017

BKK LV Bayern BKK LV Mitte

OT-Vertrag

Hinweis

Der OT-Vertrag gilt ausdrücklich nicht für die Bundesländer Baden Württemberg und Hessen. Da es sich um einen Vertrag über die wohnortnahe (also im Umfeld des Sanitäts-hauses befindliche) Lieferung handelt, ist eine Teilnahme von Betrieben aus Baden-Württemberg und Hessen generell nicht möglich. Eine Ausnahme könnten Betriebe in Grenzregionen zu anderen Bundesländern sein.
Eine Versorgung in Baden-Württemberg und Hessen wird vom BKK-LV nach dem gültigen Vertrag abgelehnt, was u.U. zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann.

Februar 2017


Veröffentlicht am 27.02.2017

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Nach einem erneuten Gespräch mit dem Vorstand der Kasse dürften keine weiteren Absetzungen nach dem Stichtag 13.02.2017 mehr erfolgen. Sollten dennoch Fälle auftreten, bitte diese Vorgänge an uns senden: per Fax an 06633 - 183 906 oder per eMail an vertrag@egroh.de.


Veröffentlicht am 27.02.2017

BARMER

Fusion Deutsche BKK

Hinweis

Die Kasse hat die FAQ-Liste mit wichtigen Hinweisen zum Umgang mit den Lagerbeständen der Deutschen BKK neu hinterlegt.


Veröffentlicht am 21.02.2017

TK Techniker Krankenkasse

Reha

Hinweis

Der neue Vertrag mit den Produktgruppen 04, 10, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 33 ist im Haus und wird z.Zt. geprüft. Wir melden uns umgehend.


Veröffentlicht am 21.02.2017

IKK classic

Reha-Vertrag

Hinweis

Da die Kasse entgegen der „Friedenspflicht“ alle Kostenvoranschläge auf die zum 01.01.2017 mit TEREMED und SANIMED geschlossenen Vertragspreise kürzt, bitten wir auch in diesen Fällen die Vorgänge an uns zu senden; per Fax an 06633 - 183 906 oder per eMail an vertrag@egroh.de.


Veröffentlicht am 21.02.2017

DAK Gesundheit

Ablehnung von nachträglichen Genehmigungen

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Da sich die Fälle von Ablehnungen durch die Kasse immer mehr häufen, würden wir es begrüßen, diese nicht „heilbaren“ Ablehnungsschreiben bei uns sammeln zu dürfen, um ggf. rechtliche Schritte einleiten zu können. Senden Sie diese unter dem Stichwort Ablehnung der DAK an vertrag@egroh.de oder faxen Sie an die 06633 – 183 906. Bitte achten Sie darauf, die entsprechende HiMi-Nummer sowie den zur Anwendung gebrachten Leistungs-erbringergruppenschlüssel zu vermerken.


Veröffentlicht am 21.02.2017

AOK Sachsen-Anhalt

Pflegestärkungsgesetz II

Hinweis

Als weitere Kasse weist die AOK auf die Änderungen im Bereich der neuen Genehmigungsfiktion“ hin.


Veröffentlicht am 06.02.2017

AOK Nordost

Pflegestärkungsgesetz II

Hinweis

Die Kasse veröffentlicht Informationen über Neuerungen bei Empfehlungen von Hilfsmitteln im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie eine Liste mit zuständigen Mitarbeitern.

Januar 2017


Veröffentlicht am 16.01.2017

DAK Gesundheit

PG 18 Toiletten-, Standard- und Leichtgewichtrollstühle

Hinweis

Die DAK hat die Verhandlungen für die regionalen Verträge in den Postleitzahlengebieten 17, 18, 19 und 70, 71, 73 und 74 nun für ein halbes Jahr bis zur nächsten Ausschreibung mit zwei Leistungserbringern abgeschlossen. Zwischen EGROH und DAK gibt es keine Vereinbarung. Die Verträge können auf der Plattform MIP eingesehen werden. Prüfen Sie bitte genau, ob Sie zu diesen Konditionen versorgen können.


Veröffentlicht am 16.01.2017

BKK LV Bayern BKK LV Mitte

KORREKTUR

Hinweis

Im Infobrief Nr. 22/2016 berichteten wir vom neuen OT-Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte und Bayern. Hier müssen wir aufgrund eines Missverständnisses eine redaktionelle Korrektur vornehmen.
Die weiterhin gültigen Produktbereiche im bestehenden Vertrag des BKK LV Bayern mit dem LEGS 15 90 377 sind PG 02, 03, 04, 10, 11, 12, 15, 16, 18, 22, 25, 26, 28, 29, 31, 33, 50/19. Die korrigierte Übersicht können Sie über beigefügten Link einsehen.


Veröffentlicht am 16.01.2017

BARMER

Enterale Ernährung

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kasse veröffentlicht in einer Protokollnotiz neue Pseudohilfsmittelpositionsnummern zur Verwendung in der Versorgungsanzeige.


Veröffentlicht am 16.01.2017

AOK Nordwest

Pflegestärkungsgesetz II

Hinweis

Die Kasse veröffentlicht Informationen zu Hilfsmittelempfehlungen im Rahmen der Pflegebegutachtung aus dem neuen Gesetz vom 01.01.2017 (§ 8 Abs. 6a SGB XI) mit entsprechenden Musterschreiben.


Veröffentlicht am 16.01.2017

AOK Hessen

Rechnungsprüfung

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass ab 1.2.2017 die Rechnungsprüfung für bestimmte Leistungsbereiche von der Firma INTER-FORUM GmbH in Leipzig durchgeführt wird. Dies betrifft u.a. folgende Bereiche:
- Heilmittel
- Hilfsmittel (u.a. Inkontinenzpauschale in Pflegeheimen)
- Pflegehilfsmittel (u.a. technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs-mittel sowie Hausnotruf)
- Häusliche Krankenpflege (von hessischen Leistungserbringern)
- Hebammenleistungen
- Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern
- Fahrkosten: Rettungsdienste, Taxi, Mietwagen (inkl. Liegend-, Rollstuhl-, Tragestuhltransporte)
- Pflege: Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche, Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) mit Abtretungserklärung
des Versicherten, zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Tagespflege (§ 43b SGB XI)
Die AOK Hessen wird in Kürze alle Leistungserbringer und Abrechnungszentren
hierzu auch schriftlich informieren und den hier verlinkten Frage-/Antwortkatalog auch auf ihrer Internetseite unter www.aok-gesundheitspartner.de/hessen Veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Dezember 2016


Veröffentlicht am 22.12.2016

BKK LV Bayern BKK LV Mitte

OT-Vertrag

Hinweis

Wie bereits im Infobrief Nr. 19/2016 berichtet, haben wir zum 01.11.2016 einen neuen OT-Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte und Bayern geschlossen. Dieser Vertrag löst einige Produktbereiche des bisherigen Reha-Rahmenvertrages des BKK LV Bayern ab. Welche Produktbereiche im neuen (LEGS 15 90 301) und welche im bisherigen Vertrag (LEGS 15 90 377) des BKK LV Bayern gültig sind, entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht:


Veröffentlicht am 22.12.2016

BARMER

PG 29 Stoma

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kasse hat eine FAQ-Liste zum Stomavertrag veröffentlicht; ebenso eine Protokollnotiz mit Genehmigungsfreigrenzen. Weiterhin bittet die Kasse folgendes zu beachten:
• Bitte verwenden Sie ausschließlich die vertraglich vereinbarten Hilfsmittelpositionsnummern (10-Steller)
• Achten Sie auf die Angabe der neuen, vertraglich vereinbarten Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) gemäß Beitrittserklärung
• Verwenden Sie ausschließlich das vertraglich vereinbarte Kennzeichen Hilfsmittel (KZH) „08“. Dies gilt auch für „Folgeversorgungen“/“Nachlieferungen“ (außer bei Stomabandagen, hier ist das KZH „00“ zu verwenden).
• Bitte fügen Sie die ärztliche Verordnung als Anlage, klassifiziert als „Verordnung“, bei.
• Bitte hinterlegen Sie mindestens das Verordnungsdatum.
• Versorgungsbeginn kann frühestens der 01.01.2017 sein.
• Bitte nehmen Sie keine Trennung in mehrere Versorgungseinheiten oder Positionen für ein und dieselbe Hilfsmittelpositionsnummer vor. Auch dann nicht, wenn der Zeitraum sich über den Jahreswechsel erstreckt, bspw. 01.02.2017 – 31.01.2018)
• Bei der Anzahl geben Sie bitte „1“ an. Dies entspricht der Menge der Monatspauschalen für einen Monat. Als Anzahl ist nicht die Menge an Monatspauschalen für den gesamten Versorgungszeitraum anzugeben.


Veröffentlicht am 22.12.2016

AOK Niedersachsen

PSG II 2017

Hinweis

Die Kasse gibt Informationen zur Neuregelung der Verordnungen nach dem Pflegestärkungsgesetz II zum Jahreswechsel bekannt.


Veröffentlicht am 08.12.2016

BARMER

PG 03 enterale Ernährung

Hinweis

Zum 1. Januar wird es einen Anschlussvertrag geben. Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet. Nähere Informationen folgen im nächsten Infobrief.

November 2016


Veröffentlicht am 29.11.2016

BARMER

Vorabinformation

VerhandlungHinweis

Zum 1. Januar 2017 wird EGROH einen neuen Vertrag im Bereich PG 03 enterale Ernährung abschließen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 17.11.2016

hkk Handelskrankenkasse

Homecare-Vertrag

KündigungHinweis

KORREKUTR: Im letzten Infobrief berichteten wir über die Teilkündigung der hkk. Hier hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Die Kasse kündigt den Anhang 5 und Anlage 6 Wundversorgung aus dem bestehenden Homecare-Vertrag zum 31. Januar 2017.
Die Anlage 5 - Stoma bleibt davon unberührt.


Veröffentlicht am 17.11.2016

DAK Gesundheit

PG 18 Toiletten-, Standard- und Leichtgewichtrollstühle

VerhandlungHinweis

Die Kasse hat Vertragsabsichten über diese Produkte für die PLZ-Gebiete 17, 18 u. 19 (Mecklenburg-Vorpommern) sowie die PLZ-Gebiete 70, 71, 73, 74 (Baden-
Württemberg) veröffentlicht. Hier waren die Produkte vorher in einer Ausschreibung vergeben. EGROH wird die Verhandlungen aufnehmen, sobald dies möglich ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 17.11.2016

DAK Gesundheit

Dekubitus PG11

Hinweis

Die Kasse informiert, dass für zurückgeholte Hilfsmittel gegen Dekubitus, deren Eigentümer die DAK-Gesundheit ist, ab sofort keine Rückhol-/Aufbereitungspauschale abgerechnet werden kann. Die entsprechenden Hilfsmittel sind ohne Aufbereitung einzulagern. Da künftig die Versorgung über Fallpauschalen abgewickelt wird, schlägt die DAK dazu eine Rückkaufregelung vor. Nähere Informationen der DAK folgen in Kürze. Diese Änderung gilt nicht für Sonderanfertigungen und Sitzkissen für Versorgungen ab Kategorie/Stadium IV nach NPUAP/EPUAP, da die Versorgung weiterhin im Wege einer Neulieferung bzw. im Wiedereinsatzverfahren erfolgt.
EGROH ist nach wie vor in Vertragsverhandlungen mit der DAK. Sobald sich etwas Neues ergibt, informieren wir Sie.


Veröffentlicht am 03.11.2016

BARMER

Reha 2016

Hinweis Problematik

Die Kasse hat die Liste mit den FAQs zum Reha-Vertrag erweitert.


Veröffentlicht am 03.11.2016

AOK Rheinland/Hamburg

eKV

Änderung Hinweis

Die Kasse informiert über die Änderungen der Datenlieferung im eKV-Verfahren und gibt Hinweise zur Nutzung des Verfahrens. Die Änderung findet zum 02.11.2016 Anwendung.
Eilmeldung: Gerade hat uns eine Meldung erreicht, dass bei der Umstellung Probleme aufgetaucht sind. Techniker der AOK arbeiten mit Hochdruck daran und bitten um Geduld.

Oktober 2016


Veröffentlicht am 20.10.2016

BARMER

Reha 2016

Hinweis

WICHTIG! Erinnerung an die Protokollnotiz zum Rahmenvertrag! Für alle preislich geregelten Produkte ist eine Genehmigungsfreigrenze bis 250 € netto (inkl. Zusätze, Zubehöre u. Zurichtungen) geregelt. Die BARMER GEK verzichtet bei diesen Produkten auf Versorgungsanzeigen/Kostenvoranschläge. Es kann direkt abgerechnet werden.


Veröffentlicht am 20.10.2016

AOK Rheinland/Hamburg

eKV/Abrechnung ohne Hilfsmittelnummer

Hinweis

Laut Vertrag sind nur im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte abzurechnen. Für Produkte ohne Hilfsmittelnummer ist die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. ACHTUNG! Diese Produkte sind bei der AOK Rheinland-Hamburg mit einem 7-Steller einzureichen! Die 900er-Pseudonummer oder das Auffüllen
mit 000 wird von der AOK nicht akzeptiert und direkt abgelehnt!

September 2016


Veröffentlicht am 22.09.2016

DAK Gesundheit vdek

PG 10

Hinweis

Uns erreichen fast täglich Anfragen zu einem neuen Vertrag im Bereich PG 10. Nach unserer Kenntnis gibt es derzeit keinen neuen Vertrag. Bitte beachten Sie, dass in dem Vertrag mit dem LEGS 19 98 710 lediglich nur nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel geregelt sind: DAK: 10.46.01.0 Gehgestelle / 10.46.01.1 reziproke Gehge-stelle / 10.46.02.0 Gehwagen / 10.50.04.0 dreirädrige Gehhilfen / 10.50.04.1 Arthritis-Rollatoren / 10.50.04.1 XXL Rollatoren sowie Anfahrtpauschale und Reparaturen.
vdek: Hand- u. Gehstöcke, Mehrfußgehhilfen und Weiteres sind im nach wie vor gültigen Vertrag des vdek mit dem LEGS 15 00 102 vom 01.04.2004 geregelt. Dieser Vertrag gilt für die DAK! Welche Produkte diese im Einzelnen sind, entnehmen Sie bitte dem Vertrag.
Sollte die DAK den Gehhilfen-Vertrag neu verhandeln wollen, wird EGROH Sie umgehend hierüber informieren.


Veröffentlicht am 02.09.2016

AOK Sachsen-Anhalt

Probleme mit eKV

Hinweis Problematik

Die Kasse hat Probleme bei den elektronischen Kostenvoranschlägen wiedereinsatzfähiger Kinder- und Schwerlastbetten. Laut Vertrag ist Folgendes geregelt:
50.45.01.3xxx/19.40.01.7xxx VWKZ 00/ LVP abzgl. 15% zzgl. UST
50.45.01.2xxx/19.40.01.6xxx VWKZ 00/ LVP abzgl. 15% zzgl. UST
Manche Vertragspartner liefern den EKOVO mit mehreren Zeilen an, z.B.1. Zeile Grundhilfsmittel mit Preis, 2. Zeile Einlegerahmen mit Preis, 3. Zeile Matratze mit Preis. Sämtliche Zeilen sind mit dem Verwendungskennzeichen „Neuversorgung („00““) gekennzeichnet. Das führt zu fachlich falschen Buchungen im Hilfsmittelpool der Kasse.
Bitte stellen sicher, dass der EKOVO in diesen Fällen nur in der 1. Zeile mit dem Gesamtpreis des Bettes inkl. Zubehör erfasst werden soll.
Im mit zu übermittelnden PDF-Dokument sind dann die einzelnen Zubehöre mit den betreffenden Einzelpreisen aufzuführen.

August 2016


Veröffentlicht am 10.08.2016

BARMER

Reha

Hinweis

EGROH ist mit der BARMER GEK in den letzten Zügen der Verhand-lung. Sobald es nähere Informationen gibt, teilen wir Ihnen dies über den Infobrief mit.


Veröffentlicht am 10.08.2016

AOK Sachsen-Anhalt

PG 05 Bandagen

Hinweis

EGROH hat ein Angebot abgegeben, allerdings keine Rückmeldung der Kasse erhalten. Nun ist ein neuer Vertrag mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt zustande gekommen. EGROH prüft diesen.

Juli 2016


Veröffentlicht am 27.07.2016

DGUV

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis Anpassung

Die Landesarbeitsgemeinschaft NRW weist auf einen Fehler im Schuhtechnik-Vertrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallver-sicherung hin.


Veröffentlicht am 14.07.2016

MOBIL Krankenkasse

PG 05 und 23 OT-Vertrag

Änderung Hinweis

„Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen“: In unserem letzten Infobrief teilten wir mit, dass ein Neubeitrit erforderlich ist. Jedoch werden Leistungserbringer, die bereits Vertragsteilnehmer waren, auch weiterhin als solche bei der Kasse geführt. Es ist also kein Neubeitrit erforderlich. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so haben Sie eine 14-tägige Widerspruchsfrist.


Veröffentlicht am 14.07.2016

AOK Sachsen-Anhalt

Reha

Hinweis

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung im Hilfsmittelpool zu verhindern, weist die Kasse erneut auf die Anwendung der Hilfsmittelpositonsnummern bei genehmigungspflichtgen Hilfsmittelpoolvorgängen hin und bittet um Beachtung.


Veröffentlicht am 14.07.2016

AOK Rheinland/Hamburg

PG 11 Dekubitus

AusschreibungHinweis

Die Ausschreibungsgewinner stehen fest. Die Zuschlagspreise sind leider nicht bekannt, sollen aber deutlich unter 100,- € liegen. Die offizielle Auflistung der AOK entnehmen Sie bitte folgendem Link.


Veröffentlicht am 14.07.2016

AOK Bremen/Bremerhaven

Probleme im elektr. Rückweg

Hinweis

Die Kasse informiert über derzeitge Probleme mit dem elek-tronischen Rückweg und arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung des Problems. Weitere Informationen im nachfolgenden Link.

Juni 2016


Veröffentlicht am 29.06.2016

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 08 Einlagen und 17 Kompression

Hinweis

Wie auch bei der DAK bringt ein Schreiben der KKH Klarheit zur Abrechnungsproblematik mit Einlagen und Kompressionsversorgungen. Die Kasse informiert, dass weiterhin nach Festbeträgen ohne KV abgerechnet werden soll und gibt Hinweise zur Abrechnung. Hierfür sind die folgenden LEGS zugeordnet:
Für Einlagen: 15 00 008 oder 16 00 008 oder 19 00 008
Für Kompressionsstrümpfe: 15 00 017 oder 16 00 017 oder 19 00 017
Bitte beachten Sie die Einzelheiten!


Veröffentlicht am 16.06.2016

AOK Sachsen-Anhalt

PG 08 Einlagen

AusschreibungHinweis

Die Ausschreibung PG 08 Einlagen wurde aufgehoben. Begründet wurde dies mit den zu erwartenden gra-vierenden Änderungen durch die Weiterentwicklung der PG 08 im Hilfsmittelverzeichnis.

Mai 2016


Veröffentlicht am 25.05.2016

DAK Gesundheit

PG 08 Einlagen und 17 Kompression

Hinweis

Ein Schreiben der DAK bringt Klarheit zur Abrechnungsproblematik mit Einlagen und Kompressionsversorgungen. Die Kasse informiert, dass weiterhin nach Festbeträgen ohne KV abgerechnet werden soll und gibt Hinweise zur Abrechnung. Hierfür sind die folgenden LEGS zugeordnet:
Für Einlagen: 15 00 008 oder 16 00 008 oder 19 00 008
Für Kompressionsstrümpfe: 15 00 017 oder 16 00 017 oder 19 00 017

April 2016


Veröffentlicht am 28.04.2016

AOK Niedersachsen

Rückholverfahren

Hinweis

Die Kasse lässt sich ab sofort analog dem Verfahren der DAK bei Rückholungen von Hilfsmitteln durch das Lagerverwaltungssystem „MIP“ unterstützen.

März 2016


Veröffentlicht am 30.03.2016

DAK Gesundheit

MIP Poolpflege

Hinweis

Die Kasse weist erneut auf den richtigen Umgang mit den Regelungen zur Nutzung des MIP Hilfsmittelpools hin. Bis zum 30.04.2016 muss eine Lagerbereinigung durchgeführt werden, anderenfalls können Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.


Veröffentlicht am 30.03.2016

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

PG 17 Kalkulationsschema

Hinweis

Wie wir erst jetzt erfuhren, hat die Kasse das Kalkulationsschema bei der Flachstrickversorgung geändert. Es heißt nun:
Flachstrick/ pro Stück Aufschlagssatz AC/TK NR./LEGS
EK bis 88,91 €..............................................100% + MWST 15 09 000
EK von 88,92 € bis 125,61 €........................... 80% + MWST 15 09 000
EK ab 125,62 €.............................................. 75% + MWST 15 09 000
Zweitversorgung (auf einer Verordnung)..... 75% + MWST 15 09 000
Bitte beachten Sie die neuen Aufschläge!

Februar 2016


Veröffentlicht am 23.02.2016

TK Techniker Krankenkasse

Tracheostoma-Vertrag

Hinweis

Grundsätzlich gilt als Teilnahmevoraussetzung die entsprechende Präqualifizierung. Darüber hinaus hat die TK im § 5 der Anlage 12 LEGS: 19 99 467) weitere personelle Anforderungen festgeschrie-ben. Alternativ zu diesen zusätzlichen personellen Anforderungen im § 5 der Anlage 12 lässt die TK aber auch folgenden Personenkreis bei der hilfsmittelbezogenen Beratung, Betreuung und Versorgung der Versicherten zu: Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung im Versorgungsbereich, die regelmäßig (spätestens alle zwei Jahre) an ganztägigen Schulungen / Refresher-Kursen teilnehmen. Die Inhalte umfassen folgende Themen: Medizinische Grundkenntnisse | Therapiemög-lichkeiten / Anwendungsgebiete | Hilfsmittel – Produktübersicht | Produktkenntnisse | Beratung Fachkreise | Rechtsvorschriften.
Die Schulungen / Refresher-Kurse werden über Zertifikate nachgewiesen (Zertifikat nicht älter als zwei Jahre), die der Kasse auf Anforderung zur Ver-fügung zu stellen sind.


Veröffentlicht am 23.02.2016

BARMER

Verwendung der korrekten LEGS

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass ab dem 01.04.2016 für Abrechnung und Beantragung von Lieferungen / Versorgungen in der PG 03 enterale Ernährung zwingend folgende LEGS zu verwenden sind: Technikpauschale: LEGS 15 98 180
Verbandmittel / Nahrungsprodukte: LEGS 08 98 181

Januar 2016


Veröffentlicht am 26.01.2016

AOK Sachsen-Anhalt

Hilfsmittelpool

Hinweis

Die Kasse weist erneut auf den richtigen Umgang mit dem kassen-eigenen Hilfsmittelpool hin.


Veröffentlicht am 26.01.2016

AOK Rheinland/Hamburg

Elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber

Hinweis

Die AOK Rhld.-HH weist auf die Neuregelungen im Umgang mit der eGK im Zusammenhang mit der Versorgung von Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen hin.


Veröffentlicht am 26.01.2016

AOK Rheinland/Hamburg

PG 19/50 Betten

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat den Anhang für behindertengerechte Betten und Pflegebetten neu verhandelt. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Für Vertragsbeitritte wenden Sie sich bitte direkt an die AOK.


Veröffentlicht am 26.01.2016

AOK Niedersachsen

Abrechnung

Hinweis

Die Kasse veröffentlicht detaillierte Informationen zur Abrechnung im Datenträgeraustauschverfahren (DTA)

Dezember 2015


Veröffentlicht am 17.12.2015

MOBIL Krankenkasse

Neue Abrechnungsstelle

Hinweis

Die BKK Mobil Oil weist darauf hin, dass ab 01.01.2016 die Firma INTER-FORUM AG in Leipzig der neue Dienstleister für die Abrechnungsprüfung TP5 ist. Infos dazu finden Sie hier verlinkt.


Veröffentlicht am 17.12.2015

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland informiert über Änderungen im Kostenvoranschlags- und Abrechnungs-verfahren der zum Ver-brauch bestimmten Pflegehilfs-mitteln beim MIP-eKV.
Bitte nutzen Sie stets die neue Gebührenpositionsnummer 54.00.99.0087 für alle Kostenvoranschläge.


Veröffentlicht am 17.12.2015

AOK Rheinland/Hamburg

EKOVO

Hinweis

Die Kasse erweitert das Verfahren des elektronischen Kostenvor-anschlags um die Produktgruppen 05, 08, 12, 15, 16, 20, 21, 31 und 99 zum 23.11.2015.

November 2015


Veröffentlicht am 11.11.2015

Knappschaft

Genehmigungsfreiheit

Hinweis

Die Kasse weist auf die Genehmigungsfreiheit bestimmter Produktbereiche hin. Hier müssen im Interesse der Versicherten keine Kostenvoranschläge mehr gestellt werden.


Veröffentlicht am 11.11.2015

AOK Nordwest

PG 03 enterale Ernährung

Hinweis

Die AOK NordWest hat zur Abrechnung bestimmter Produkte nach dem Vertrag zur enteralen Ernährung die Verwendung von Pseudo AC/TKs eingeführt. Diese entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

Oktober 2015


Veröffentlicht am 28.10.2015

TK Techniker Krankenkasse

Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis Anpassung

Die Kasse teilt mit, dass ab 01.November 2015 der Genehmigungsverzicht bei Treppenrollstühlen, -steighilfen, -raupen und Rampensystemen wegfällt. Ab dann sind diese kostenvoranschlagpflichtig.


Veröffentlicht am 28.10.2015

GWQ ServicePlus AG

Genehmigungsverzicht

Hinweis

hier BKK Linde: Die BKK Linde teilt mit, dass sie bei den Produktgruppen 09 TENS u. EMS sowie bei der PG 32 CPM-Schienen auf die Genehmigung bei der Erstversorgung verzichtet.


Veröffentlicht am 28.10.2015

AOK Rheinland/Hamburg

EKOVO

Hinweis

Die Kasse erweitert das Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlags um die Produktgruppen 01, 02, 03, 06, 07, 09, 10, 14, 17, 27 und 28 zum 26.10.2015.

September 2015


Veröffentlicht am 29.09.2015

AOK Rheinland/Hamburg

Einführung eKoVo

Hinweis

Die Kasse informiert über die Einführung des elektronischen Kostenvoranschlages (eKoVo) mit Beginn zum 14.09.2015. Eine Umsetzung wird schrittweise erfolgen; beginnend mit den Produktgruppen 04, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 32, 33 und 50. Über Erweiterungen wird die Kasse rechtzeitig informieren. Die Umsetzung
soll lt. Kasse bis zum 31.12.2015 vollständig erfolgt sein. Weiteren Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Schreiben.


Veröffentlicht am 29.09.2015

AOK Nordwest

Kein eKoVo

Hinweis

Die Kasse informiert, dass aus technischen Gründen elektronische Kostenvoranschläge in den Zeiträumen vom 02.10.2015 bis 07.10.2015 und vom 09.10.2015 bis 11.10.2015 nicht verarbeitet werden können. Die AOK NW bittet, die am eKoVo-Verfahren teilnehmenden Leistungserbringer zu informieren, dass Kostenvoranschläge in den o.a. Zeiträumen nur auf Papier oder per Fax übermittelt werden sollen. In den genannten Zeiträumen kann es durch die EDV-technische Umstellung außerdem zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Der eKoVo-Partner der Kasse (Opta-Data.com) ist darüber informiert und wird ebenfalls eine Information an die eKoVo-Kunden senden.


Veröffentlicht am 29.09.2015

AOK Niedersachsen

Rollatoren

Hinweis

Ab sofort sollen bei Folgeversorgungen von Rollatoren im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pauschalen keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr von den Versicherten eingezogen werden. In diesen Fällen zahlt die AOK Niedersachsen den vollen Vertragspreis.


Veröffentlicht am 29.09.2015

AOK Niedersachsen

Rollstühle

Hinweis

Achtung! Die AOK Niedersachsen macht in einem Schreiben zur Produktgruppe 18 noch einmal darauf aufmerksam, dass seit der vertraglichen Änderung zum 01.04.15 Sitzkissen bei der Rollstuhlversorgung mit inbegriffen sind und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden können.

August 2015


Veröffentlicht am 20.08.2015

Inko-Online-Petition unterstützen -

Hinweis

Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung sicherstellen! Die aktuelle Entwicklung gibt uns und Ihnen die Möglichkeit, mit einer weiteren Petition gegen die Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich Stellung zu nehmen. Nach der mit über 57.000 Unterschriften erfolgreichen Petition gegen Ausschreibbungen bei Rollstühlen gibt es nun eine Petition im Bereich „Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung“, die vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. eingestellt worden ist. Gefordert wird eine bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln ohne Aufzahlung durch die Betroffenen bzw. deren Angehörige. In der Begründung für die Petition schreibt der Verband unter anderem (Zitat): „Aktuell wurden Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise EUR 12,50 geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.“ Nach unserer Kenntnis gibt es Ausschreibungs-verträge mit noch niedrigeren Monatspauschalen (11,00 €). Wir unterstützen die Petition und bitten Sie, auch Ihre Mitarbeiter und Kunden darauf anzusprechen. Die Petiton läuft noch bis in die 37. KW; es wäre sehr wünschenswert, wenn innerhalb kurzer Zeit gleich zwei Petitionen gegen Ausschreibungen erfolgreich wären und die Politik dazu Stellung nehmen müsste …


Veröffentlicht am 20.08.2015

Knappschaft

zentraler Posteingang für Hilfsmittelversorgung

Hinweis

Die Kasse hat einen zentralen Posteingang für den Bereich Hilfsmittelversorgung eingerichtet. Zukünftig sollen alle Angelegenheiten betreffend Pflege- und Hilfsmittelversorgung wie z.B. Leistungsanträge und Übersendungen von Unterlagen an diese zentrale Anschrift gerichtet werden: Knappschaft, Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen nicht zu klammern oder heften! Die Knappschaft will durch die Zentralisierung interne Prozesse vereinfachen, indem alle Unterlagen eingescannt, gespeichert und von dort aus an das jeweilige Fachzentrum gesendet werden. Abrechnungsvorgänge, Rechnungen und Rechnungsbelege sind von dieser Änderung nicht betroff en. Senden Sie diese bitte weiterhin an die Ihnen
bekannten Abrechnungsstellen in Castrop-Rauxel und Chemnitz.


Veröffentlicht am 20.08.2015

AOK Nordwest

PG 03 enterale Ernährung

Hinweis

ergänzend zu den veröffentlichten LEGS zum Vertrag über die Versorgung mit enteraler Ernährung bittet die Kasse bei Rechnungsstellung den Abrechnungscode „15“ (die ersten beiden Stellen des LEG) anzugeben.


Veröffentlicht am 20.08.2015

AOK Niedersachsen

zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel

Hinweis

Die Kasse führt eine einheitliche Gebührenpositionsnummer für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ein. Diese Nummer „54.00.99.0087“ ist ab sofort bei allen Abrechnungen anzugeben.

Juli 2015


Veröffentlicht am 29.07.2015

DAK Gesundheit

PG 18 Rollstühle

Hinweis

Rückholung von DAK-Rollstühlen durch ehemalige Vertragspartner
Im MTD instant KW 30/2015 war dazu zu lesen (Zitat):
„Die DAK-Gesundheit hatte die Versorgung mit Rollstühlen ausgeschrieben. Nun dürfen nur noch die Ausschreibungsgewinner exklusiv versorgen. Die MTD-Redaktion bekam Beschwerden, wonach die bisherigen Versorger von der DAK aufgefordert werden, die Rollstühle bei den Versicherten abzuholen, wenn diese nicht mehr gebraucht werden. Diese alten Versorgungen fanden aber nicht im Rahmen von Fallpauschalen statt, vielmehr handelt es sich um Rollstühle im Besitz der DAK und im Wiedereinsatzverfahren. Wenn ein Leistungserbringer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird er mit Vergütungskürzungen sanktioniert.
In seiner Stellungnahme an die MTD-Redaktion bestätigte Sascha Graf, Leiter des DAK-Hilfsmittelmanagements, grundsätzlich diese Vorgehensweise. Graf weist aber darauf hin, dass bei der Vergütung nach dem alten System die Rückholung vertraglich festgelegt und auch schon bei der Auslieferung eingepreist worden sei. Eine gesonderte Vergütung an die ehemaligen Vertragspartner für die Rückholung sei deshalb nicht vorgesehen. Wenn der Aufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen wird, gebe es nach den Verträgen Rechnungskürzungen. Die zurückgeholten Bestandsgeräte würden den jeweiligen Leistungserbringern zum Rückkauf angeboten. Besteht kein Rückkauf-Interesse, erfolge eine Abholung. Leistungserbringer, die Interesse am Kauf von Rollstühlen haben, könnten sich an die Hilfsmittel-Kompetenzzentren wenden.“
Bitte nehmen Sie Aufforderungen der Kasse ernst und lassen Sie sie nicht unbeantwortet. Sie sind nicht verpflichtet, die Hilfsmittel zu kaufen. Aber wenn Sie sie Rollstühle geliefert haben, sind Sie vertraglich verpflichtet, sie zurück zu holen. Wenn Sie die Hilfsmittel nicht geliefert haben, bearbeiten Sie bitte auf jeden Fall trotzdem die Vorgänge in MIP, da Ihnen sonst „Vergütungskürzungen“ drohen.


Veröffentlicht am 29.07.2015

MOBIL Krankenkasse

Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis

Die Kasse hat ihre Genehmigungsfreigrenzen zum 15.07.2015 neu festgesetzt. Beachten Sie bitte die beigefügte Tabelle.

Juni 2015


Veröffentlicht am 29.06.2015

DAK Gesundheit

PG 05 Bandagen + PG 23 Orthesen

Hinweis

Die LEGS für den DAK / hkk-Vertrag PG 05 u. 23 lauten final:
- 15 96 051 für Bandagen
- 15 96 052 für konfektionierte Orthesen
- 15 96 053 für maßgefertigte Orthesen, Reparaturen


Veröffentlicht am 29.06.2015

AOK Niedersachsen

PG 23 Orthesen

Hinweis

Der endgültige LEGS für den Vertrag PG 23 Orthesen lautet: 15 07 352

Mai 2015


Veröffentlicht am 20.05.2015

DGUV OVST

Reha Vertrag - Wiedereinlagerung

Hinweis

es häufen sich hier die Mitteilungen von Leistungserbringern und Kostenträgern, dass sich eingelagerte Hilfsmittel, die für einen sofortigen Wiedereinsatz vorgesehen sind, nicht in einem vertragskonformen Zustand befinden.
Hier sind sowohl die Leistungserbringer, die Hilfsmittel nicht in einem sofort wiedereinsatzfähigen Zustand einlagern, als auch die Kostenträger, die die Abrechnungen von Rückholungen begleichen, in der Verantwortung. Hier wird auf den § 8 der Rahmenvereinbarung hingewiesen.
Begriffe in den Zustandsangaben bei der Erfassung in der MIP-Datenbank, wie: Reinigung erforderlich, stark verschmutzt, Reparatur erforderlich, reparaturbedürftig, muss noch erneuert werden, starke Gebrauchsspuren, verbraucht muss erneuert werden, Akkus tiefentladen, entsprechen nicht den Vorgaben der Rahmenvereinbarung. Mit solchen Erfassungseinträgen sind sofortige Wiedereinsätze unmöglich. Um eine wirtschaftlich vertretbare Instandsetzung vorzunehmen, sollte beim Kostenträger ein eKV eingereicht werden. Zudem bläht sich bei nicht instandgesetzten Hilfsmitteln der Lagerbestand auf, was zudem unnötig Lagerfläche und -kosten verursacht. Des Weiteren kann es hier zu einem nicht gewollten Schrotttransfer kommen, der ebenfalls unnötige Kosten verursacht, was bereits des Öfteren zu Streitigkeiten zwischen den einzelnen San.-Häusern geführt hat.
Die Leistungserbringer werden weiterhin gebeten, ihren Lagerbestand zu überprüfen und Hilfsmittel, die nicht zum sofortigen Wiedereinsatz aufbereitet wurden, es für diese schnellstmöglich nachzuholen. Für Hilfsmittel, die einen sofortigen Wiedereinsatz in Bezug auf Baujahr und Beschaffenheit unmöglich machen, ist ein entsprechender Aussonderungsantrag zu stellen.


Veröffentlicht am 20.05.2015

Knappschaft

Umzug Fachzentrum

Hinweis

die Kasse weist darauf hin, dass das Fachzentrum für Hilfsmittel in Oberhausen und Teile des Fachzentrums Gelsenkirchen zum 11. Mai 2015 nach Dinslaken umgezogen sind. Ebenso die die Bereiche Gelsenkirchen-Buer, Gelsenkirchen-Mitte, Gladbeck und Unna nach Herne.

April 2015


Veröffentlicht am 30.04.2015

spectrumK

OT-Vertrag

Hinweis

den bestehenden Verträgen zur Orthopädietechnik sind neue Kassen beigetreten. Eine Übersicht über die teilnehmenden Kassen finden Sie hier.


Veröffentlicht am 30.04.2015

Debeka PKV

Kostenvoranschlag

Hinweis

die Kasse weist ihre Mitglieder darauf hin, dass grundsätzlich ein Kostenvoranschlag, aus dem sich der Fallpauschalenpreis und die Dauer der Versorgung ergeben müssen, eingereicht werden soll. Vertragspartner ist hier immer der Versicherte, nicht der Leistungserbringer.

März 2015


Veröffentlicht am 31.03.2015

BARMER

PG 23 Absetzungen

Hinweis

Immer wieder kommt es in letzter Zeit zu vermehrten Absetzungen hauptsächlich im Bereich der Produktgruppe 23 bei der Barmer-DDG. Bitte prüfen Sie Ihre Präqualifizierungsurkunde dahingehend, ob die Produktgruppen 23A3 und 23B3 vermerkt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich umgehend an Ihre PQ-Stelle, um ein neues Zertifikat zu erhalten.


Veröffentlicht am 31.03.2015

Knappschaft

Umzug Fachzentrum

Hinweis

Die Kasse informiert über den Umzug des Fachzentrums für Hilfsmittel von Herten nach Herne zum 24.03.2015.


Veröffentlicht am 05.03.2015

BARMER

Leistungserbringergruppenschlüssel

Hinweis

Die Barmer GEK weist die Leistungserbringer darauf hin, dass die Angabe des Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS) durch den beantragenden bzw. abrechnenden Leistungserbringer sowohl im Genehmigungsverfahren über ZHP X3, als auch in der Abrechnungsprüfung über das Deutsche Dienstleitungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG) verpflichtend ist.


Veröffentlicht am 05.03.2015

BARMER

FAQ-Liste

Hinweis

die Kasse veröffentlicht eine FAQ-Liste zum neuen Vertrag PG 15 ableitende Inkontinenz.


Veröffentlicht am 05.03.2015

AOK Rheinland/Hamburg

PG 05 Bandagen

Hinweis

Aufgrund von Unklarheiten informiert die Kasse über das Genehmigungsverfahren zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 Bandagen.

Januar 2015


Veröffentlicht am 30.01.2015

EGROH-Service GmbH - Partnerschaftsvertrag

Änderung Hinweis

Wir informieren Sie über eine redaktionelle Änderung im Partnerschaftsvertrag zu den Kassenverträgen der EGROHService
GmbH im Bereich des § 5 „Statistiken“.
Wurde der Partnerschaftsvertrag mit der EGROH-Service GmbH noch vor dem 01.01.2013 geschlossen, ist hier ein neuer Partnerschaftsvertrag erforderlich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer sowie das Vertragsmanagement gerne zur Verfügung!


Veröffentlicht am 30.01.2015

Pflegestärkungsgesetz - zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel

Hinweis

Seit 01.01.2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft, welches unter anderem eine Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bisher 31,-€ auf 40,-€ enthält. Es gibt ein neues Formular zum „Antrag auf Kostenübernahme“ für die jeweilige Pflegekasse.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass sich die Einzelpreise für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel nicht verändert haben. Ein erneuter Beitritt - sofern schon beigetreten - ist nicht erforderlich.


Veröffentlicht am 30.01.2015

MOBIL Krankenkasse

Reha

Hinweis AnpassungKein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat die Preise des aktuellen Reha-Vertrages in einzelnen Produkten neu verhandelt. Aufgrund der neuen (unwirtschaftlichen) Preisgestaltung ist die EGROH diesen Teilen des Vertrages nicht beigetreten. Dadurch reduziert sich der bestehende Vertrag um Toilettenrollstühle PG 18 und Toilettenhilfen PG 33.


Veröffentlicht am 30.01.2015

BIG direkt gesund

Fusion

Hinweis

Die Kasse informiert über die Fusion mit der BKK VICTORIA-DAS und gibt dazu neue Abrechnungshinweise heraus. Die BIG direkt gesund nimmt am spectrumK OT-Vertrag teil.


Veröffentlicht am 30.01.2015

AOK Rheinland/Hamburg

zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel

Hinweis

Die Kasse informiert über den Verzicht auf Genehmigung im Rahmen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI.

Dezember 2014


Veröffentlicht am 19.12.2014

Pflegestärkungsgesetz - tritt in Kraft

Hinweis

Durch zwei Pflegestärkungsgesetze hat das Bundesgesundheitsministerium deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umgesetzt. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der
zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Hier steigt z.B. die monatliche Pauschale für die zum Verbrauch bestimmten
Pflegehilfsmittel von derzeit max. 31,-€ auf dann max. 40,-€ an. Bitte beachten Sie, dass sich durch die Gesetzesänderung die Vertragspreise für die einzelnen Pflegehilfsmittel nicht geändert haben! Wenn Sie statt der bisherigen 31,-€ künftig 40,-€ abrechnen wollen, müssen Sie entsprechend mehr Pflegehilfsmittel liefern! (neue Formulare sind vom GKV-SV derzeit nicht vorgesehen).
Auch die Zuschüsse für Wohnraumanpassungen werden im Bedarfsfall von derzeit bis zu 2.557,-€ auf bis zu 4.000,-€ pro Maßnahme erhöht.


Veröffentlicht am 19.12.2014

GWQ ServicePlus AG

Datenschutz

Hinweis

Die Kasse weist auf die datenschutzrechtliche Problematik von Kundenbefragungen hin soweit sie Versicherte betreffen, die nach Ausschreibung des CPAP-Bereiches umversorgt werden oder worden sind.


Veröffentlicht am 11.12.2014

BARMER

Wir informieren zum OT 2-Vertrag

Hinweis

Durch den Wegfall der Produktgruppe 23 F seit dem 01.01.2014 kommt es derzeit oft zu Absetzungen der Abrechnungsstellen. Die dazu gehörenden Hilfsmittelnummern befinden sich nun überwiegend in der PG 23B3, Versorgungen konfektionierter Orthesen oberhalb Knie. Noch gültige Präqualifizierungsurkunden mit der PG 23 F sind davon nicht betroffen. Wenn Sie oberhalb Knie versorgen möchten, setzen Sie sich mit Ihrer Präqualifizierungstelle in Verbindung. Sollte Ihnen bereits eine neue Präqualifizierungsurkunde vorliegen, so teilen Sie uns dieses bitte umgehend mit, damit wir die Barmer GEK davon in Kenntnis setzen können.

Oktober 2014


Veröffentlicht am 28.10.2014

AOK Rheinland/Hamburg

PG 21

Kündigungneuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat eine Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Messgeräte für Körperzustände u. –funktionen) zum 01.11.2014 geschlossen. Die Nachwirkung des alten Reha-Vertrages in diesem Produktbereich endet deshalb zum 31.10. d.J. Wenn Sie der neuen Vereinbarung beitreten möchten, nutzen Sie bitte die anhängende Beitrittserklärung und senden Sie uns diese im Original per Post zu.


Veröffentlicht am 17.10.2014

MOBIL Krankenkasse

OT-Vertrag

Hinweis Anpassung

Im Bereich der Orthesenversorgung haben sich nach den gültigen Zolltarifbestimmungen bei den Produkten Rhizohit sowie Tal-u-air die Mehrwertsteuersätze geändert. Des Weiteren ergab eine Überprüfung, dass bei der Hyperextensionsorthese 23.15.04.1005 lediglich die Vergütung für die Arbeitszeit hinterlegt war. Hier wurde der Preis auf EK + 20% + AZ angepasst. Den geänderten Vertrag finden Sie verlinkt.


Veröffentlicht am 17.10.2014

AOK Rheinland/Hamburg

PG 31

Hinweis

Die EGROH-Service GmbH hat mit der Kasse eine Protokollnotiz vereinbart, in welcher bei der PG 31 Schuhtechnik eine Preisanhebung zum 01.11.2014 erfolgt. Eine weitere Neujustierung der Vergütungen ist zum 01. Januar 2015 geplant. Die neue Preisanlage gilt für Verordnungen ab 01. November 2014. Sie finden sie im Link.

September 2014


Veröffentlicht am 26.09.2014

Knappschaft

PG 04

neuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat ab 01.09.2014 den Vertrag mit Badehilfen PG 04 überarbeitet. Die EGROH Service GmbH stellt Ihnen die neue Version zur Verfügung. Teilnehmer am alten Vertrag müssen nicht erneut beitreten. Sollte die Teilnahme nicht mehr gewünscht sein, bitte dies der EGROH gegenüber schriftlich erklären.


Veröffentlicht am 26.09.2014

AOK Plus

eKV

Hinweis

Die Kasse weist auf die Möglichkeit des Beitrittes zum elektronischen Kostenvoranschlagverfahren hin. Die wichtigsten Vorteile für die Leistungserbringer sind:
- Schnelle Übermittlung des Kostenvoranschlages
- Einsparung von Porto
- Sichere und nachvollziehbare Übermittlung von Kostenvoranschlägen auf dem Hin- und Rückweg
- Automatische Zuordnung des Kostenvoranschlages an den zuständigen Mitarbeiter
Bei Interesse zum Beitritt nutzen Sie bitte das verlinkte Formular.


Veröffentlicht am 26.09.2014

AOK Niedersachsen

PG 29 Stoma

KündigungHinweis

Die Kasse kündigt fristgemäß zum 31.12.2014 den Vertrag zur PG 29 (Stomaartikel) vom 05.10.2009 und macht die Absicht zu neuen Vertragsverhandlungen bekannt. Die EGROH wird die Verhandlungen mit der AOK Niedersachsen aufnehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 26.09.2014

AOK Niedersachsen

PG 03 Enterale Ernährung

KündigungHinweis

Die Kasse kündigt fristgemäß zum 31.12.2014 den Vertrag zur PG 03 (Enterale Ernährung) vom 01.10.2009 und macht die Absicht zu neuen Vertragsverhandlungen bekannt. Die EGROH wird die Verhandlungen mit der AOK Niedersachsen aufnehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

August 2014


Veröffentlicht am 26.08.2014

DAK Gesundheit

Wiedereinsatz von Hilfsmitteln

Hinweis

in der Vergangenheit ist es im Rahmen von Wiedereinsätzen von Hilfsmitteln im Reha-Bereich zu Auslegungsschwierigkeiten der vertraglichen Inhalte gekommen. Insbesondere war vertraglich nicht explizit geregelt, dass die Rückholung und Einlagerung von Hilfsmitteln mit der Wiedereinsatzpauschale abgegolten sind. Hierzu hat die EGROH Service GmbH eine Protokollnotiz zu den Reha-Verträgen unterschrieben, die nun die Rückholung klar regelt und Vertragsbestandteil wird.
Gerade nach der Ausschreibung der Badewannenlifter Anfang des Jahres war es oft zu Missverständnissen gekommen. Dabei können zurück holende Betriebe die Lifter mit einem Alter von bis zu drei Jahren für 30,00 € und bei einem Alter von über drei Jahren kostenfrei in den eigenen Bestand für die Verwertung bei Fallpauschalen für andere Kassen übernehmen.


Veröffentlicht am 26.08.2014

BARMER

OT 2

Hinweis

Information zur Anlage 24.2 OT 2 Vertrag: bei den in der Anlage 24.2 vereinbarten Positionen 24.99.80.0 (Prothesenfixierung) und 24.99.80.1 (spezielle Prothesenbadeanzüge) handelt es sich bekanntlich um Zuschüsse der BARMER GEK. Diese Zuschüsse sind unabhängig von der Besteuerung des Grundprodukts. D.h. egal ob der Artikel mit 7% oder mit 19% besteuert ist beträgt der Zuschuss maximal 40,00 € bzw. 50,00 € (hier ist noch die gesetzliche Zuzahlung zu berücksichtigen), maximal jedoch die Anschaffungskosten.
Da dies in der bisherigen Anlage verkehrt dargestellt wurde, übersenden wir Ihnen den entsprechenden Austausch im Vertrag auf Seite 194.


Veröffentlicht am 26.08.2014

AOK Rheinland/Hamburg

Genehmigungs- und Reparaturfreigrenzen

Hinweis

Weiterhin gibt es bei der AOK Rhld.-Hamburg neue Genehmigungs- und Reparaturfreigrenzen.


Veröffentlicht am 26.08.2014

AOK Rheinland/Hamburg

PG 04 und PG 10

neuer Vertrag Hinweis

die EGROH Service GmbH hat mit der Kasse zwei neue Verträge über die Produktgruppen 04 Badehilfen und PG 10 Gehhilfen abgeschlossen. Beginn ist der 01.09.2014. Die Beitrittserklärungen müssen bitte im Original per Post eingereicht werden.


Veröffentlicht am 26.08.2014

AOK Niedersachsen

PG 15 ablt. Inko

neuer Vertrag Hinweis

die EGROH Service GmbH ist zum 01.09.2014 einem neuen Vertrag zur ableitenden Inkontinenz PG 15 beigetreten.

Juni 2014


Veröffentlicht am 04.06.2014

GWQ ServicePlus AG

MT 1, MT 2 und Homecare

Hinweis teilnehmende Kassen

Die Kasse informiert über den Beitritt der Securvita BKK zu den bestehenden Verträgen MT1, MT2 und Homecare. Bitte beachten Sie, dass der Beitritt keine CPAP-/ Bilevel-Geräte beinhaltet.
Die GWQ ServicePlus AG und Ihre Aktionäre/Kunden haben den Vertragsteil der CPAP- und Bilevel-Versorgungen aus dem Medizintechnik 1 – Vertrag fristgemäß gekündigt. Im Kündigungsschreiben bat die Kasse darum, die von Ihnen versorgten Versicherten mit den entsprechenden Geräteparametern
(Gerätename, Druck, Betriebsstunden, Hilfsmittelpositionsnummer) zu versorgen und den Versicherten den Rückholtermin Ihres Gerätes zu übermitteln.
An diese Bitte wird hier erinnert.
Aus gegebenem Anlass macht die Kasse darauf aufmerksam, dass die Kündigung zum 30.06.2014 wirksam wird und Versorgungen bis zum Vertragsende
(30.06.2014) zu erfolgen haben.
Bei Versorgungen, deren Versorgungszeitraum erst nach dem 30.06.2014 endet, sind noch bis zum Ablauf der Versorgung sämtliche vertraglichen Leistungen zu erbringen. Für diese haben Sie zu Beginn der Versorgung bereits eine Versorgungspauschale über einen definierten Zeitraum erhalten, mit der auch alle weiteren Leistungen abgegolten sind. Die GWQ erwartet daher, dass Sie diese bereits vergüteten Leistungen für den Versorgungszeitraum auch erbringen.
Wählt im Rahmen von Neuversorgungen ein Versicherter (bis einschließlich 30.06.2014) Ihr Unternehmen aus um mit einem Hilfsmittel versorgt zu werden, besteht kein Grund, diese Versorgung zu verweigern, auch wenn Sie ab 01.07.2014 nicht mehr zu den Vertragspartnern gehören.


Veröffentlicht am 04.06.2014

DAK Gesundheit

Hinweis Reparatur, Rückholung, Einlagerung, Verkauf von Bestands-/Poolgeräten

Hinweis

Die Kasse gibt ergänzende Hinweise zu Reparaturen, Rückholungen, Einlagerungen und Verkauf von DAK-Bestands-/Poolgeräten nach der seit 01.04.2014 geltenden Ausschreibung bei Badewannenliftern.


Veröffentlicht am 04.06.2014

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

MIP EKV

Hinweis

Die Kasse informiert über die Ausweitung des elektronischen Kostenvoranschlages (MIP-eKV) im bidirektionalen Datenaustausch.


Veröffentlicht am 04.06.2014

AOK Sachsen-Anhalt

PG 11

Hinweis

Zum neuen Vertragsteil des bestehenden Versorgungspauschalen-Vertrags im Bereich PG 11 Dekubitusversorgung hat die Kasse verschiedene Anwendungshinweise veröffentlicht. Diese finden Sie in den Verlinkungen.

Mai 2014


Veröffentlicht am 27.05.2014

AOK Sachsen-Anhalt

PG 11

neuer Vertrag Hinweis

Auch hier gilt ab 01. Juni ein neuer Vertragsteil zum bestehenden neuen Versorgungs-pauschalen-Vertrag im Bereich PG 11 Dekubitusversorgung. Zur Teilnahme müssen folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
1. das PQ-Zertifikat für die Versorgungsbereiche 11 A und/oder 11 B
2. Teilnahme am Poolverfahren (ACTK 1514219)
3. Beitritt zum Versorgungspauschalvertrag (ACTK 1514287)
4. Anerkennung der Nachtragsvereinbarung zur PG 11 (ACTK 1514288)
Bitte schicken Sie die erforderlichen Unterlagen direkt an die AOK zu Händen sandy.rodenstein@san.aok.de oder alrun.haupt@san.aok.de, damit die Versorgungen realisiert werden können.


Veröffentlicht am 05.05.2014

spectrumK

OT-Vertrag

Hinweis

Die Kasse weist auf die korrekte Vertragsumsetzung des OT-Vertrages hin. Gerade im Bereich der genehmigungsfreien Hilfsmittel werden verstärkt abweichende Preise und HiMi-Nummern eingereicht.


Veröffentlicht am 05.05.2014

Novitas BKK

Fusion

KündigungHinweis

Zum 01.07.2014 fusioniert die BKK Phoenix zur gemeinsamen Novitas BKK. Aus diesem Grund kündigt die Novitas BKK die Teilnahme am abgeschlossenen Vertrag mit dem BKK Landesverband im Bereich Schuhtechnik und Rehahilfsmittel.


Veröffentlicht am 05.05.2014

DGUV

Protokollnotiz PG 31

Hinweis

Die Kasse informiert über eine Protokollnotiz zum bestehenden Schuhtechnik-Vertrag im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.


Veröffentlicht am 05.05.2014

AOK Plus

Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis

Die Kasse informiert über eine Genehmigungsfreigrenze bei Reparaturen im Bereich Beinprothetik in Höhe von 160,00 €.


Veröffentlicht am 05.05.2014

AOK Nordost

PG 10

Hinweis

Gleichzeitig verweist die Kasse auf zwei Ausführungshinweise im Vertrag zur PG 10 Gehhilfen.


Veröffentlicht am 05.05.2014

AOK Nordost

PG 18

Hinweis

Zum 01.04.2014 (Stichtag ärztliche Verordnung) entfällt die Eigentumsübergangspauschale für Standard- und Leichtgewichtsrollstühle sowie die Lageranfrage.


Veröffentlicht am 05.05.2014

AOK Niedersachsen

PG 23

Hinweis Weitergeltung

Die Kasse teilt mit, dass der Vertrag in der PG 23 trotz Kündigung bis zum 30.06.2014 weiter gilt.

März 2014


Veröffentlicht am 27.03.2014

AOK Sachsen-Anhalt

Änderungen VT PG 19 + 50

Hinweis Anpassung

Die Kasse informiert, dass in der Anlage 8 – Preisliste des seit dem 15.03.2014 geltenden Vertrags über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten (PG 19 & 50) Änderungen / Ergänzungen vorgenommen worden sind. Dazu hat die Kasse ein Info-Schreiben versandt. Die AOK Sachsen-Anhalt weist nochmals darauf hin, dass ab dem 15.03.2014 keine Abgabeberechtigung für Pflegebetten mehr besteht, wenn keine aktuelle Beitrittserklärung vorliegt.


Veröffentlicht am 27.03.2014

AOK Nordwest

PG 23 Orthesen

KündigungHinweis Weitergeltung

Der BIV und die Vertragsgemeinschaften hatten den Vertrag mit der AOK Nord-Allianz über die Produktgruppe 23 – Orthesen zum 31.03.2014 gekündigt. Da bei den Verhandlungen mir den beteiligten AOKen der Nord-Allianz bisher kein Ergebnis zu erreichen gewesen ist, werden die Verhandlungen nun mit den einzelnen AOKen fortgesetzt. Die AOK Nordwest hat nun mit den beteiligten Innungen und Vertragsgemeinschaften – also auch mit der EGROH – vereinbart, dass bis zum 30.06.2014 die bisherigen vertraglichen Regelungen weitergelten sollen, um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden. Das Gleiche gilt für die AOK Niedersachsen.


Veröffentlicht am 05.03.2014

TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren

Hinweis

Die TK informiert, dass in bestimmten PLZGebieten ab dem 1. Februar 2014 unter dem LEGS 15 99 622 Rollatoren wieder zu den bisherigen Konditionen abgerechnet werden können. Dies gilt für die folgenden PLZ-Regionen: 30, 31, 37, 38, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96 und 97.


Veröffentlicht am 05.03.2014

spectrumK

OT-Vertrag

Hinweis Anpassung

Beim OT-Vertrag mit spectrumK (Produktgruppen 05/Bandagen, 23/Orthesen und 24/Prothesen) hat es ebenfalls eine Änderung gegeben. Mit der 2. Protokollnotiz vom 19.02.2014 sind die Änderungen der 2. Fortschreibung der Empfehlungen zum Präqualifizierungsverfahren berücksichtigt worden. Hier geht es um die Änderungen bei den Versorgungsbereichen in den Produktgruppen 05 (Bandagen) und 23 (Orthesen). Die neue Aufteilung der Versorgungsbereiche mit Gültigkeit ab dem 01.01.2014 ist in der neuen Beitrittserklärung (Anl. 5c) berücksichtigt worden. Leistungserbringer mit einer PQ-Bescheinigung Stand ab 01.01.2014 benutzen zum Vertragsbeitritt bitte die neue Beitrittserklärung. Den aktuellen Vertrag, die 2. Protokollnotiz sowie die Erläuterung dazu und die neue Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen.


Veröffentlicht am 05.03.2014

BKK Linde

Reha Kauf + Wiedereinsatz

KündigungHinweis

Die Kasse hat zum 31.03.2014 den Vertrag über den Kauf und Wiedereinsatz von Reha-Hilfsmitteln über den Landesverband der BKKen Baden-Württemberg (DTA-Nr. / LEGS 15 01 504) gekündigt. Dies betrifft die folgenden Produktgruppen: 01 / 04 / 10 / 11 / 14 / 18 / 19 / 22 / 26 / 33 und 50.


Veröffentlicht am 05.03.2014

AOK Rheinland/Hamburg

Rahmenvertrag

Hinweis

Seit Mitte des vergangenen Jahres ist der neue Rahmenvertrag mit der AOK Rhld.-HH in Kraft. Nun informiert die Kasse, dass die Übergangsfrist für LE mit alten Verträgen zum 31.03.2014 ausläuft. Die Leistungserbringer, die dem neuen Vertrag noch nicht beigetreten sind, können ab dem 01.04.2014 keine Leistungen mehr abrechnen. Wenn Sie dem neuen Vertrag beitreten möchten, wenden Sie sich bitte an die Vertragsabteilung; Tel.: 06633 / 183-917 oder per Mail: vertrag@
egroh.de


Veröffentlicht am 05.03.2014

AOK Nordost

PG 23

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH ist einem Vertrag der AOK Nordost über die Versorgung mit Produkten der PG 23 (Orthesen) beigetreten. Den aktuellen Vertrag und die Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Beitrittserklärungen müssen unbedingt in zweifacher Ausführung im Original per Post an uns übermittelt werden.


Veröffentlicht am 05.03.2014

AOK Niedersachsen

Änderungen Rahmenvertrag

Änderung Hinweis

Im aktuell gültigen Rahmenvertrag mit der AOK Niedersachsen haben sich Veränderungen ergeben. Der Fallpauschalen-Preis für Rollatoren ist neu festgelegt worden auf 70,00 € (netto). Im Anhang 1 der PG 17 beachten Sie bitte den neuen Ablaufplan für lymphatische Versorgungen. Der Anhang 2 zur Anlage 2 ist um die Produktgruppe 24 (Prothesen Beinversorgungen) erweitert worden. Die neue Vereinbarung löst alle bisherigen vertraglichen Vereinbarungen der AOK Niedersachsen (bisher AOK Bundesverband) für die Versorgung mit Fuß- und Beinprothesen ab. Den aktuellen Vertrag, die Änderungsvereinbarung und die aktuelle Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Für teilnehmende Betriebe gilt rückwirkend ab 01.02.14 die neue Fassung.

Januar 2014


Veröffentlicht am 30.01.2014

TK Techniker Krankenkasse

PG 31

Änderung Hinweis

Die TK gibt bekannt, dass in den Preisanlagen mit Gültigkeit ab 01.07.2015 bei der Positionsnummer 31.00.07.4320 (S. 16 der Anlage 1e) ein Zahlendreher korrigiert worden ist. Den Vertrag mit der korrekten Seite / Angabe finden Sie unter dem beigefügten Link


Veröffentlicht am 30.01.2014

LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben - Hilfsmittelverordnungen

Hinweis

Die Kasse informiert, dass ab dem 01.02.2014 Hilfsmittelverordnungen für die Versicherten der (ehemaligen) LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben an die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) zur Bearbeitung zu übersenden sind. Alle bisherigen Institutionskennzeichen bleiben aktiv und sind weiterhin zu verwenden.


Veröffentlicht am 30.01.2014

MOBIL Krankenkasse

Fusion mit der HVB BKK

Hinweis

Die Kasse informiert über die Fusion der HVB BKK mit der BKK Mobil Oil zum 01.01.2014. Die Verträge der HVB BKK sind mit Wirkung zum 31.03.2014 gekündigt. Ab dem 01.04.2014 gelten die Verträge der BKK Mobil Oil für die Versorgung der Versicherten der HVB BKK. Auch nach dem 01.04.2014 gelten für die Versorgung der Versicherten der HVB BKK die bisher bekannten Abrechnungswege der HVB BKK.


Veröffentlicht am 30.01.2014

hkk Handelskrankenkasse

PG 14 CPAP

KündigungHinweis

Die Kasse hat die Preisanhänge 1.3.5 (CPAP-Geräte) und 1.3.6 (CPAP-Spezialgeräte) des bestehenden Rahmenabkommens (KOOP Medizintechnik) über die Hilfsmittelversorgung im Bereich Medizintechnik fristgerecht mit Wirkung zum 31.01.2014 gekündigt. Alle weiteren Anlagen des KOOP-Vertrages bleiben unberührt. Die EGROH führt für Sie Vertragsverhandlungen mit der hkk über den Abschluss eines neuen Vertrages für die betroffenen Versorgungsbereiche.


Veröffentlicht am 30.01.2014

GWQ ServicePlus AG

Ergänzende Medizintechnik

Hinweis teilnehmende Kassen

Dem Vertrag über die ergänzende Medizintechnik (LEGS: 1994577) zwischen GWQ ServicePlus und EGROH ist mit der BKK Linde eine weitere Kasse beigetreten.


Veröffentlicht am 30.01.2014

DGUV

OST

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH ist einer „Rahmenvereinbarung über die orthopädische Schuhversorgung für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung“ beigetreten. Sie finden den Vertrag zu Ihrer Information unter dem beigefügten Link. Diesem Vertrag können Sie mit der ebenfalls per Link beigefügten Anerkenntniserklärung ab sofort beitreten. Sollten Sie in diesem Rahmen auch Sicherheitsschuhe versorgen wollen, senden Sie uns bitte ein entsprechendes Schulungszertifikat inklusive der gültigen Zulassungsnummer Ihres Prägestempels.


Veröffentlicht am 30.01.2014

DAK Gesundheit

ISO-Zertifizierung

Hinweis

Die Kasse informiert, dass sie bei Vorliegen einer Präqualifikationsurkunde für den im entsprechenden Vertrag geregelten Versorgungsbereich das Vorliegen einer ISO-Zertifizierung nicht mehr prüft und verlangt.


Veröffentlicht am 30.01.2014

AOK Plus

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Hinweis

Für die EGROH besteht die Möglichkeit, dem neuen von der Innung verhandelten Schuhtechnik-Vertrag der AOK Plus beizutreten. Bitte teilen Sie uns über das Formular am Ende mit (zum Formular), ob Interesse an einem Vertragsabschluss über die EGROH besteht.


Veröffentlicht am 30.01.2014

AOK Niedersachsen

Identifikationsnummer

Hinweis

Die Kasse bittet um die korrekte Übermittlung der Identifikationsnummern bei der Abrechnung von Hilfsmitteln. Beispiele dafür finden Sie im Informationsschreiben.


Veröffentlicht am 30.01.2014

AOK Niedersachsen

Zuständigkeit KVA für Krankenpflegeartikel

Hinweis

Die Kasse informiert, dass Kostenvoranschläge für Krankenpflegeartikel (PG 19 des HiMi-Verzeichnisses) ab dem 01.01.2014 im jeweiligen Dienstleistungszentrum Pflege bearbeitet werden. Die Zuständigkeiten entsprechen denen der Pflegehilfsmittel. Ab dem 01.01.2014 ändert sich auch die Zuzahlung für die in der beigefügten Liste aufgeführten Hilfsmittel bei Kostenübernahme durch die Pflegekasse.


Veröffentlicht am 30.01.2014

AOK Rheinland/Hamburg

PG 08 + PG 17 Festbeträge

Hinweis Festbeträge

Ab dem 01.01.2014 gelten für Abrechnungen von Versorgungen zu den Vergütungsvereinbarungen 5.08.2 (Einlagen) und 5.17.2 (Kompressionstherapie) die aktuellen Festbeträge.