ORTHEGROH News

Nachrichten aus 01.2019


Januar 2019


Veröffentlicht am 31.01.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 01 Milchpumpen

neuer Vertrag

Die Kasse hat zum 01.02.2019 einen neuen Vertrag zur PG 01 Milchpumpen geschlossen. 

Ein Neubeitritt ist erforderlich. 


Veröffentlicht am 24.01.2019

AOK Bayern

PG 32 CPM-Schienen

Änderung

Die AOK Bayern wird ab sofort Verordnungen von CPM-Motorbewegungsschienen, bei denen es um eine passive Bewegung des Hüftgelenks geht, nur noch über ein Kostenvoranschlagsverfahren mit Prüfung bearbeiten und ggf. genehmigen. 

Die übrigen Versorgungsbereiche (Kniebewegungsschienen, Schulterbewegungsschienen) bleiben hiervon unberührt und insoweit kann weiter vertragsgemäß vorgegangen werden.


Veröffentlicht am 24.01.2019

AOK Niedersachsen

PG 18 Auffälligkeiten in der Datenübermittlung

Hinweis

Bei Kostenvoranschlägen sind folgende Sachverhalte auffällig:

Bitte beachten Sie, dass für genehmigungsfreie Versorgungen (z. B. Versorgungspauschalen, Wiedereinsätze unter der Genehmigungsverzichtsgrenze) keine Kostenvoranschläge erforderlich sind. Auf Kostenvoranschlägen für genehmigungspflichtige Versorgungen (Pflegeheimbewohner) werden falsche Gebührenpositionsnummern angegeben. Alle veranschlagten Zubehöre müssen vom Arzt verordnet sein. Bei Sonderversorgungen (z.B. eine elektrische Brems- und Schiebehilfe), die im Zusammenhang mit einem Standard- und Leichtgewichtrollstuhl stehen, werden keine Rollstühle als Einwegartikel angeboten.

In den Abrechnungen treten insbesondere bei folgenden Datenfeldern vermehrt Fehler auf:

1. Abrechnungspositionsnummer: Für die Abrechnung der Versorgungspauschale für Standard- und Leichtgewichtrollstühle gilt ausschließlich die vertraglich vereinbarte Abrechnungspositionsnummer (APN) 18.00.50.0200. Der Zuschlag für Trommelbremsen für Begleitpersonen ist mit der APN 18.00.99.0005 abzurechnen.

2. Hilfsmittelkennzeichen: Als Hilfsmittelkennzeichen ist bei erstmaliger Abrechnung der Versorgungspauschale eines Kunden das Kennzeichen 08 (Vergütungspauschale) anzugeben und bei der Abrechnung aller folgenden Pauschalen für den Kunden entsprechend das Hilfsmittelkennzeichen 09 (Folgevergütungspauschale). Es ist nicht zulässig, andere Hilfsmittelkennzeichen zu übermitteln. Für die Abrechnung des Zuschlags für eine Trommelbremse gilt das Hilfsmittelkennzeichen 00 (Neulieferung).

3. Versorgungszeitraum: Die Versorgungspauschale ist für einen Zeitraum von 4 Jahren vereinbart. Daher ist die Angabe des Versorgungszeitraums zwingend erforderlich.

Bitte achten Sie auf eine korrekte Übermittlung!


Veröffentlicht am 24.01.2019

AOK Plus

PG 19 / 50 Bettenvertrag

Anpassung

Anpassungen an aktuelle Rahmenbedingungen (Datenschutz, Nachweis der Einweisung und Beratung) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (EU-DSGVO, Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG), sowie die Anpassung an den digitalen Standard machten Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erforderlich. Die Vertragsparteien verständigten sich auf den 1. Nachtrag zum Vertrag über die Versorgung mit Pflegebetten (PG 50) und behindertengerechten Betten (PG 19). Dieser Nachtrag tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für alle Versorgungen ab diesem Verordnungsdatum bzw. Empfehlungen der Pflegekasse bzw. Antrag des Pflegebedürftigen ab 1. Januar 2019.

Die einzelnen Änderungen und Ergänzungen können Sie dem Vertragstext entnehmen. Diese sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet.

Sofern Sie den Änderungen nicht zustimmen, teilen Sie uns dies innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Schreibens mit.


Veröffentlicht am 17.01.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Hinweis

Die Kasse hat mit der LIOST NRW einen neuen Vertrag zur Schuhtechnik vereinbart und bietet diesen nun bundesweit an. Die LIOST Bayern, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Saarland und die EGROH stecken jedoch weiterhin in laufenden Verhandlungen mit der GWQ, um hier ein besseres Preisniveau zu erreichen. Deshalb empfehlen wir dem neuen Vertrag vorerst nicht beizutreten, sondern die weitere Entwicklung abzuwarten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 17.01.2019

IKK classic

PG 03 enterale Ernährung Nachtrag

Änderung Anpassung

Ab dem 1. Januar 2019 verzichtet die IKK classic auf ein Genehmigungsverfahren bei der Trinknahrung und bei Nahrung und Verbandmitteln bei Vorliegen einer transnasalen Sonde. Aus diesem Grund wurde mit der rehaVital Gesundheitsservice GmbH der oben genannte 1. Nachtrag vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde die Anlage 3 (Vergütung) angepasst.

Es ist kein neuer Beitritt nötig.


Veröffentlicht am 17.01.2019

AOK Niedersachsen

PG 24 Fuß- und Beinprothesen OT-Vertrag

Anpassung

Die mit der 1. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln zuletzt im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) angepassten Konditionen (netto) für die PG 24 – Bereich Fuß- und Beinprothesen (Versorgungsbereiche 24 A und B) wird zum 01.01.2019 linear um 4,73% und zum 01.12.2019 linear um 2,2% erhöht.

Es ist kein erneuter Beitritt erforderlich und gilt für Verordnungen ab 01.01.2019


Veröffentlicht am 17.01.2019

AOK Nordost

PG 23 Orthesen

Anpassung

Aufgrund gesetzlicher Änderungen war es erforderlich, eine Anpassung des aktuellen Vertrages zur PG 23, Orthesen, vorzunehmen.

Neben den gesetzlichen Änderungen wurde auch die Vertragslaufzeit um drei Jahre verlängert, wobei die Preiserhöhung wie folgt vereinbart wurde: vom 01.01. bis 31.12.2019 eine Steigerung um 3,3 % der bisherigen Preise und danach jeweils vom 01.01. bis 31.12.2020 und 01.01. bis 31.12.2021 um je 2,2 % auf die Preise des Vorjahres.

Sofern Sie dem Vertrag in der Fassung vom 01.01.2014/2015 bereits beigetreten sind, ist eine erneute Beitrittserklärung nicht erforderlich.


Veröffentlicht am 17.01.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 01 Milchpumpen

neuer Vertrag

Die Kasse hat zum 01.02.2019 einen neuen Vertrag zur PG 01 Milchpumpen geschlossen. Somit ist die PG 01 aus dem alten OT-Vertrag ungültig.

Hier ist ein Neubeitritt erforderlich. 


Veröffentlicht am 17.01.2019

AOK Niedersachsen

PG 15 abl. Inko

Kein Beitritt von EGROH

Wie bereits veröffentlicht, hat die Kasse den bestehenden Vertrag zum 31.03.2019 gekündigt. Die Kasse bietet nun auf Ihrer Homepage mehrere Verträge zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzartikeln an. Die EGROH-Service GmbH wird, aufgrund der unwirtschaftlichen Preise, keinem dieser Verträge beitreten. 

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. 


Veröffentlicht am 17.01.2019

IKK classic

PG31 OST Vertrag

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass der IKK classic PG 31 Schuhtechnik-Vertrag (LEGS: 16 01 100) ausschließlich Leistungserbringern mit Sitz in Baden Württemberg vorbehalten ist. Alle Leistungserbringer mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs sollten beachten, dass die Vertragsteilnahme zum 31.01.2019 beendet wurde.

Bitte beachten Sie Ihren eventuellen Teilnahmeverlust bei Sitz Ihres Unternehmens außerhalb Baden-Württembergs!


Veröffentlicht am 17.01.2019

AOK Bayern

PG 24 / PG 37 Brustprothetik

Kündigung

Die Kasse hat sich mit dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V. auf eine Neufassung eines Vertrages über die Versorgung mit Brustprothesen verständigt. Der neugefasste Vertrag wurde strukturell angepasst und beinhaltet die durch das HHVG vorgegebenen Regelungen.

Der neue Vertrag wird am 01. April 2019 in Kraft treten. Für diesen Vertrag ist zur besseren Abgrenzung zu den bisherigen vertraglichen Regelungen der Leistungserbringergruppen­schlüssel (AC/TK) 15 02 037 festgelegt worden.

Den neuen Vertrag werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.


Veröffentlicht am 03.01.2019

Ausschreibungs-Portal

Hinweis

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit unter dem Punkt "Vertragswesen / Ausschreibungen" eine komfortable Suche über ausgeschriebene Hilfsmittel nach Kostenträger, HiMi-Nummer oder Datum zu starten. Die Auflistung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar sondern zielt eher auf die Relevanz für unsere Hilfsmittelanbieter. 

Natürlich finden Sie die Ausschreibungen auch weiterhin in der Preissuche.