Veröffentlicht am 26.08.2014
Die Kasse beabsichtigt, die Abgabe von Bandagen (PG 05) sowie Orthesen (PG 23) auf der Basis von Verträgen nach §127 Abs. 2 SGB V zu regeln (zusammen mit DAK u. hkk). Aus diesem Grund kündigt die Kasse die Geltung des Anhanges 2 Bandagen aus dem VdAK/AEV (heute vdek) Vertrag zum 31.12.2014.
Veröffentlicht am 26.08.2014
Die Kasse informierte über die Kündigung der aufsaugenden und ableitenden Inko-Verträge. Da bisher keine neuen Verträge geschlossen werden konnten, lässt die Kasse die bisherigen Konditionen im Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfen auch über den 31.07.2014 bis zum 31.08.2014 weiterhin gegen sich gelten. Im Bereich der ableitenden Inkontinenzhilfen sogar bis zum 30.09.2014. Beantragen Sie bitte Neu- und Folgeversorgungen mit den bisherigen Vertragsdaten und -konditionen. Bitte beachten Sie, dass bereits nach dem bisherigen Vertrag ausgesprochene Genehmigungen mit Versorgungszeiträumen,
die über den 31.07.2014 hinaus gehen, auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten und Sie bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes nach den bisherigen Konditionen weiter versorgen können.
Veröffentlicht am 26.08.2014
Die Kasse informiert über den Beitritt der BKK Krones zu den Verträgen der großen und kleinen Medizintechnik (außer PG 09), dem Homecare-Vertrag und dem BIV-OT-Vertrag ausgenommen die Rehatechnik.
Veröffentlicht am 26.08.2014
Des Weiteren kündigt die DAK Gesundheit die Standardrollatoren 10.50.04.1 aus der Anlage 10 des Reha-Vertrags vom 01.12.2011 (LEGS 19 98 710) zum 30.09.2014 wegen der laufenden Ausschreibung. Eine Bekanntmachung vom 20.08.2014 weist auf eine weitere Ausschreibung der DAK Gesundheit über die Vergabe von Toilettenrollstühlen, Standard- und Leichtgewichtrollstühlen hin.
Veröffentlicht am 26.08.2014
in der Vergangenheit ist es im Rahmen von Wiedereinsätzen von Hilfsmitteln im Reha-Bereich zu Auslegungsschwierigkeiten der vertraglichen Inhalte gekommen. Insbesondere war vertraglich nicht explizit geregelt, dass die Rückholung und Einlagerung von Hilfsmitteln mit der Wiedereinsatzpauschale abgegolten sind. Hierzu hat die EGROH Service GmbH eine Protokollnotiz zu den Reha-Verträgen unterschrieben, die nun die Rückholung klar regelt und Vertragsbestandteil wird.
Gerade nach der Ausschreibung der Badewannenlifter Anfang des Jahres war es oft zu Missverständnissen gekommen. Dabei können zurück holende Betriebe die Lifter mit einem Alter von bis zu drei Jahren für 30,00 € und bei einem Alter von über drei Jahren kostenfrei in den eigenen Bestand für die Verwertung bei Fallpauschalen für andere Kassen übernehmen.
Veröffentlicht am 26.08.2014
Information zur Anlage 24.2 OT 2 Vertrag: bei den in der Anlage 24.2 vereinbarten Positionen 24.99.80.0 (Prothesenfixierung) und 24.99.80.1 (spezielle Prothesenbadeanzüge) handelt es sich bekanntlich um Zuschüsse der BARMER GEK. Diese Zuschüsse sind unabhängig von der Besteuerung des Grundprodukts. D.h. egal ob der Artikel mit 7% oder mit 19% besteuert ist beträgt der Zuschuss maximal 40,00 € bzw. 50,00 € (hier ist noch die gesetzliche Zuzahlung zu berücksichtigen), maximal jedoch die Anschaffungskosten.
Da dies in der bisherigen Anlage verkehrt dargestellt wurde, übersenden wir Ihnen den entsprechenden Austausch im Vertrag auf Seite 194.
Veröffentlicht am 26.08.2014
Weiterhin gibt es bei der AOK Rhld.-Hamburg neue Genehmigungs- und Reparaturfreigrenzen.
Veröffentlicht am 26.08.2014
die EGROH Service GmbH hat mit der Kasse zwei neue Verträge über die Produktgruppen 04 Badehilfen und PG 10 Gehhilfen abgeschlossen. Beginn ist der 01.09.2014. Die Beitrittserklärungen müssen bitte im Original per Post eingereicht werden.
Veröffentlicht am 26.08.2014
die EGROH Service GmbH ist zum 01.09.2014 einem neuen Vertrag zur ableitenden Inkontinenz PG 15 beigetreten.