Veröffentlicht am 12.12.2024
Die Preise für die Leistungen im Bereich der Produktgruppe 23 Orthesen individuell wurden zum 01.12.2024 um 5% und der Stundenverrechnungssatz auf 1,16€ / Min. angehoben.
Zudem wurden die Regelungen zur Produktgruppe 10 aus dem Reha-Vertrag in diese Übergangsvereinbarung übernommen.
LEGS 15 90 000
Veröffentlicht am 02.05.2024
Zum 01.05.2024 ist ein neuer Reha-Vertrag in Kraft getreten. EGROH hat diesen geprüft und tritt dem Vertrag bei.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Durch die Umstellung der Beitrittsmöglichkeiten ist nun nur noch die Teilnahme am Gesamtvertrag möglich (im Rahmen Ihrer gültigen PQ-Urkunde). Sollten Sie bereits Vertragsteilnehmer sein und nur einem Teilbereich beigetreten sein, so prüfen Sie bitte Ihre Vertragsteilnahmen unter "Meine Verträge".
Die Produktgruppen 03, 12, 19 und 50 sind künftig nicht mehr im Reha-Vertrag geregelt. Neu hinzugekommen sind die Versorgungsbereiche 20E und 32B.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum bzw. bei Fallpauschalen das Fälligkeitsdatum der Folgepauschale.
Der LEGS lautet weiterhin: 15 09 100
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Protokollnotiz zu den Frachtkostenzuschlägen erneut bis zum 30.04.2024.
LEGS: 15 09 100
Veröffentlicht am 04.01.2024
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat zum 01.01.2024 einen neuen Vertrag über behindertengerechte Betten und Pflegebetten geschlossen.
EGROH hat diesen geprüft und wird dem Vertrag nicht beitreten. Hintergrund sind die teilweise niedrigen Pauschalen, wie bspw. für die Niedrigbetten, Wiedereinsatzpauschalen oder die Folgepauschalen für die Kranken-/Pflegebetten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 04.01.2024
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Protokollnotiz zu den Frachtkostenzuschlägen erneut bis zum 31.03.2024.
LEGS: 15 09 100
Veröffentlicht am 30.11.2023
Zum 15.11.2023 tritt die Übergangsvereinbarung zur PG 23 konfektioniert/teilkonfektioniert mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Kraft.
Die überarbeitete Preisliste beinhaltet eine lineare Erhöhung von 5,5 % und gilt für alle nach dem 14.11.2023 ausgestellten Verordnungen. Die Laufzeit beträgt 18 Monate.
Der Stundenverrechnungssatz für die PG 23 Orthesen konfektioniert/teilkonfektioniert wird im Rahmen der Verhandlungen zur PG 23 individuell noch einmal angepasst. LEGS 15 09 000
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 09.11.2023
Für die Laufzeit vom 01.11.2023 bis 31.01.2024 ist eine Übergangsvereinbarung mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vereinbart worden. Diese Vereinbarung beinhaltet eine lineare Erhöhung von 6 % auf alle Vertragspreise.
Diese Vereinbarung gilt für alle ab dem 01.11.2023 ausgestellten Verordnungen.
LEGS 15 09 000
Veröffentlicht am 01.09.2023
Zum 01.09.2023 hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Vertragspreise für die Stoma-Versorgung angepasst. Neben einer Preisanpassung wurde der Vertrag auch an die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses angepasst.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Maßgeblich für die neuen Preise ist das Lieferdatum ab 01.09.2023.
LEGS: 15 09 129
Veröffentlicht am 03.08.2023
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge erneut bis zum 31.12.2023.
LEGS: 15 09 100
Veröffentlicht am 20.04.2023
Für den Teilbereich individuelle Orthesen der PG 23 finden in den nächsten Monaten Verhandlungen statt. Ziel der Verhandlungen ist es für den Bereich der Produktgruppe 23 – Orthesen - einen Vertrag zu schließen, der ab dem 01.10.2023 gelten soll. Bis zum Abschluss dieses Vertrages, wird eine Übergangsvereinbarung getroffen.
Diese Vereinbarung tritt zum 01.04.2023 in Kraft und gilt für alle nach dem 31.03.2023 ausgestellten Verordnungen.
LEGS 15 09 000
Veröffentlicht am 30.03.2023
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.04.2023.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.03.2023 verlängert.
Veröffentlicht am 27.10.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Preise für die PG 05 (Bandagen) und die PG 23 (Orthesen) zum 15.10.2022 erhöht.
Die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 09 000
Veröffentlicht am 20.10.2022
Der Fachverband hat einen neuen Reha u. MT Vertrag mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verhandelt, dem die EGROH beigetreten ist.
Der Vertrag tritt zum 15.10.2022 in Kraft. In dem Vertrag konnte die Skontoregelung gestrichen werden.Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der LEGS: 15 09 100 bleibt bestehen.
Den neuen Vertrag finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 13.10.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2022 verlängert und angepasst.
Veröffentlicht am 29.09.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 24 (Prothesen der unteren Extremitäten) veröffentlicht.
Die neuen Preise treten zum 15.09.2022 in Kraft und werden momentan im ORTHEGROH-Portal digitalisiert.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der alte LEGS 15 09 024 bleibt bestehen.
Veröffentlicht am 14.07.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2022.
Veröffentlicht am 14.07.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat mit Wirkung zum 15.07.2022 einen neuen Vertrag über CPM-Schienen abgeschlossen. Die EGROH ist diesem beigetreten.
Bitte beachten Sie:
- Die Erstpauschalen für Knie und Schulter sind genehmigungsfrei.
- Für alle anderen Versorgungen und für alle Verlängerungen ist vorab eine Genehmigung einzuholen.
- Es erfolgt eine jährliche Anhebung der Vergütungspauschalen, erstmals zum 15.07.2023.
Sie können ab sofort beitreten. Den Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
LEGS: 15 09 032
Veröffentlicht am 17.02.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat eine Protokollnotiz veröffentlicht, die Frachtkostenzuschläge für den Reha-Vertrag regeln.
Die Vereinbarung gilt ab dem 15.02.2022 und ist zunächst bis zum 30.06.2022 befristet.
Veröffentlicht am 11.11.2021
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 21.10.2021
Im Rehavertrag vom 01.06.2021 gab es in Absprache mit der OT-Innung Südwest folgende Änderungen:
- bei dem Badewannensitz drehbar 04.40.02.3 wurde der Nettopreis auf 168,- € netto abgesenkt, um das Abrechnen ohne KV zu ermöglichen.
- bei den Gehwagen 10.46.02. wurde ein Rabattsatz von 20% eingesetzt
Nach dem neuen Rehavertrag vom 01.06.2021 ist bei Rollatoren „kein“ Wiedereinsatz vorgesehen. Allerdings sind weiterhin zahlreiche Rollatoren im Lagersystem MIP eingelagert.
Handlungsempfehlung für Rollatoren:
− Höherwertige Rollatoren sollten der AOK im WE (Wiedereinsatz) angeboten werden.
− Einfache Rollatoren bleiben bis zur endgültigen Klärung im Bestand, wobei zu gegebenem Zeitpunkt eine Lagerbereinigung vorgenommen wird.
Des Weiteren möchten wir Sie davon unterrichten, dass der Pflegebettenvertrag zurzeit neu mit der AOK verhandelt wird.
Veröffentlicht am 12.08.2021
Nun hat auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit der Innung Südwest und dem Fachverband eine Protokollnotiz über einen erhöhten Frachtkostenanteil für bestimmte Reha-Hilfsmittel vereinbart. Diese gilt vom 01.06. bis zum 31.10.2021 und kann verlängert werden.
Der Frachtkostenanteil darf nur von Leistungserbringern angesetzt werden, die dem zugrundeliegenden Vertrag beigetreten sind.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Die EGROH-Service GmbH ist dem Vertrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Bereich der PG09 - Elektrostimulation beigetreten. Sie finden den Vertrag digitalisiert im ORTHEGROH Portal.
Sie erhalten den Vertrag sowie die Beitrittserklärung in der Anlage.
Veröffentlicht am 10.06.2021
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass ab 01.06.2021 Änderungen und neue Preise im MT und Reha Vertrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gültig sind. Der LEGS lautet weiterhin 15 09 100 / Ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Den aktuellen Vertrag finden Sie in Kürze digitalisiert im ORTHEGROH-Partner Portal.
Im Anhang finden Sie die neue Vertragsdatei sowie den Newsletter mit einer Auflistung der Änderungen der OT Innung Südwest.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 17.10.2019
Die Kasse hat mit der OT-Innung Südwest und dem Fachverband Rheinland-Pfalz einen neuen Beinprothetik-Vertrag verhandelt. EGROH hatte hier das Verhandlungsmandat abgetreten und stellt Ihnen nun diesen Vertrag zum Beitritt vor. Er gilt für Verordnungen ab dem 01.10.2019 und steht Ihnen in Kürze auch digitalisiert zur Verfügung.
LEGS AC/TK ist 15 09 024
Veröffentlicht am 08.08.2019
Die EGROH hat mit der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland einen neuen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser ersetzt die alte Fassung und ist ab dem 01.07.2019 gültig. Dieser Vertrag ist die Grundlage zur Teilnahme an allen Verträgen der AOK RPS. Durch die Anerkennung von EGROH nehmen Sie automatisch teil, sobald ein Beitritt zu einem Versorgungsvertrag erfolgt.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Sicherheitstechnische Kontrollen (§11 MPBetreibV): Für die TENS-Geräte ist spätestens alle zwei Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle durchzuführen. Die Krankenkasse arbeitet hier an einem Konzept, wie die korrekte Umsetzung der MPBetreibV erfolgen kann, da bei diesen Produkten die Kosten für Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle den Neuanschaffungspreis übersteigen würden. Regelungen für die Vergütung der sicherheitstechnischen Kontrollen und/oder Wartungen gemäß MPBetreibV sind in den jeweiligen Produktanlagen zu finden.
- Medizinproduktebuch (§ 12 MPBetreibV): Bis auf wenige Ausnahmen sind im Reha-Bereich keine Medizinproduktebücher zu führen. Ausnahmen sind z.B. die TENS-Geräte und Blutdruckmessgeräte. Das Führen des Medizinproduktebuchs darf in Form einer Excel-Tabelle oder als Ausdruck aus Ihrer Branchensoftware erfolgen.
- Bestandsverzeichnis (§13 MPBetreibV): Bei Fallpauschalen sind Sie als Eigentümer für das Führen des Verzeichnisses verantwortlich. Bei Kauf/Wiedereinsatz brauchen Sie für die Hilfsmittel ein Verzeichnis nur nach § 15 Absatz 1 RV2 zu führen, die sich im Einsatz bei den Versicherten befinden.
- Messtechnische Kontrollen (§ 14 MPBetreibV): Die messtechnischen Kontrollen betreffen im Hilfsmittelbereich nur die Blutdruckmessgeräte. Auch hier arbeitet die Krankenkasse an einem Konzept zur Umsetzung, da die Durchführung einer messtechnischen Kontrolle den Neuanschaffungspreis des Hilfsmittels übersteigen würde.
- Fotodokumentation: In dem Rahmenvertrag verlangt die AOK RPS an verschiedenen Stellen eine Fotodokumentation. Laut DSGVO darf jedoch kein Foto, auf dem Versicherte oder auch deren Körperteile zu erkennen sind – auch nicht mit Einverständnis des Versicherten – an die Krankenkasse übermittelt werden. Die AOK RPS wird sich zur Klärung an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Bis dahin dürfen auf Anfrage der AOK RPS ausschließlich die Hilfsmittel – ohne Versicherte – fotografiert werden
Der Leistungserbringergruppenschlüssel lautet 15 09 RV2. Den Inhalt entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 04.07.2019
Die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland hat mit der Landesinnung und dem Fachverband einen neuen Rahmenvertrag ausgehandelt. Dieser ersetzt die alte Fassung AC/TK 15 09 RV1 und ist ab dem 01.07.2019 gültig. Nach Prüfung wird die EGROH noch auf die AOK zugehen, um diverse notwendige Änderungen zu erreichen. Bis dahin unterschreiben Sie den Beitritt bitte noch nicht. Wir informieren Sie.
Der neue LEGS lautet 15 09 RV2.
Veröffentlicht am 06.06.2019
Die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland versendet Schreiben, dass der Rahmenvertrag MT, OT und REHA zum 30.06.2019 gekündigt ist. EGROH beteiligt sich an den Neuverhandlungen und hält sie auf dem Laufenden. Bis zum Abschluss eines neuen Vertrages gilt der aktuelle weiter.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Im Sinne einer Vereinheitlichung des Verfahrens bei Aussonderungen von „im Einsatz“ befindlichen Hilfsmitteln gilt künftig folgende Vorgehensweise:
Veröffentlicht am 20.10.2017
Die Kasse kündigt vorsorglich sämtliche Stoma-Verträge mit Wirkung zum 31.12.2017. Es wird neue Verhandlungen geben.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Wie wir erst jetzt erfuhren, hat die Kasse mit dem Fachverband OT Rheinland-Pfalz und der Innung Südwest ebenfalls neue Preise vereinbart. Den Vertrag finden Sie verlinkt. Auch hier ist kein Neubeitritt nötig.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge in der Produktgruppe 14 Flüssigsauerstoff zu verhandeln. EGROH wird kein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 08.12.2016
Die Kasse hat einen neuen Vertrag zur saugenden Inko abgeschlossen. Nach Prüfung der Preise wird EGROH diesem Vertrag nicht beitreten.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Die AOK beabsichtigt Verträge im Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfsmittel zu verhandeln. EGROH wird ein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat zum 01.05.2016 einen Vertrag über die Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung sowie mit Verbandsstoffen und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung abgeschlossen. EGROH
wird diesem Vertrag aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten. Die genauen Preise und Leistungsinhalte des Vertrages können Sie bei Interesse über den unten aufgeführten Link einsehen.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Wie wir von der Innung Südwest erfuhren, hat die Kasse redaktionelle Änderungen in beiden Verträgen zum 01.02.2016 vor- genommen. Siehe dazu beiliegendes Schreiben. Beide Verträge finden Sie in der Neufassung verlinkt.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Wie wir erst jetzt erfuhren, hat die Kasse das Kalkulationsschema bei der Flachstrickversorgung geändert. Es heißt nun:
Flachstrick/ pro Stück Aufschlagssatz AC/TK NR./LEGS
EK bis 88,91 €..............................................100% + MWST 15 09 000
EK von 88,92 € bis 125,61 €........................... 80% + MWST 15 09 000
EK ab 125,62 €.............................................. 75% + MWST 15 09 000
Zweitversorgung (auf einer Verordnung)..... 75% + MWST 15 09 000
Bitte beachten Sie die neuen Aufschläge!
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland informiert über Änderungen im Kostenvoranschlags- und Abrechnungs-verfahren der zum Ver-brauch bestimmten Pflegehilfs-mitteln beim MIP-eKV.
Bitte nutzen Sie stets die neue Gebührenpositionsnummer 54.00.99.0087 für alle Kostenvoranschläge.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Leider haben wir erst jetzt erfahren, dass der bestehende Reha-Vertrag zwischen der OT-Innung Südwest und dem Fachverband sowie Sanitätsfachhandel Rheinland-Pfalz zum 01.04.2015 eine Preisanpassung erfahren hat. Bitte nutzen Sie nur noch die Preise aus der anhängenden Fassung 2015.
Veröffentlicht am 30.04.2015
nach der Kündigung des bisherigen Vertrages zur Produktgruppe 15 aufsaugende Inko hat die Kasse einen neuen Vertrag verhandelt. Die nicht wirtschaftliche Preisgestaltung (monatliche Versorgungspauschale unter 22,00 € / bei Bedarf ist auch Inko-Unterwäsche zu liefern) hat die EGROH dazu bewogen, nicht beizutreten. Bei Bedarf vollziehen Sie bitte einen Einzelbeitritt direkt über die AOK.
Veröffentlicht am 05.03.2015
die Kasse kündigt die Verträge zur Versorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten (PG 12) sowie den Teilbereich aufsaugende Inkontinenzartikel (PG 15) zum 31.03.2015 wegen beabsichtigten Neuverhandlungen. Bis zu neuen Abschlüssen gelten die vertraglichen Bedingungen weiter. Die EGROH-Service GmbH wird sich an den Verhandlungen beteiligen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse informiert, dass ab dem 01.12.2014 ein neu verhandelter Reha-Vertrag den bisherigen ersetzt. Ein neuer Vertragsbeitritt ist hier nicht erforderlich. Ihre Teilnahme bleibt bestehen, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen der Einspruch erfolgt.
Veröffentlicht am 04.06.2014
Die Kasse informiert über die Ausweitung des elektronischen Kostenvoranschlages (MIP-eKV) im bidirektionalen Datenaustausch.