Veröffentlicht am 28.07.2022
Die AOK Nordost beendet die aktuelle PSA-Zuschussregelung (ausschließlich für Hilfsmittelversorgungen in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen) zum 31.07.2022.
Veröffentlicht am 28.07.2022
Im Anhang finden Sie eine aktuelle FAQ-Liste zum OT-Vertrag der Barmer und TK.
Veröffentlicht am 28.07.2022
spectrumK hat die Liste der teilnehmenden Kassen für den o.g. Vertrag veröffentlicht.
Die BKK ProVita und die BKK ZF & Partner nehmen mit Wirkung zum 01.07.2022 und die BKK VDN nimmt mit Wirkung zum 01.08.2022 an dem PG 32 CPM-Vertrag teil.
Die Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.
Veröffentlicht am 28.07.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit Wirkung zum 01.08.2022 eine Preiserhöhung des Vertrages "Brustprothesen" (Produktgruppe 37) vorgenommen.
Bitte beachten Sie ab dem 01.08.2022 die neuen Preise. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
Veröffentlicht am 21.07.2022
Der Landesverband Berlin der BIG direkt gesund und somit der Rechtssitz der BIG direkt gesund wird mit Wirkung vom 01.08.2022 verlegt.
Bitte nutzen Sie bei Schriftverkehr die nachfolgende neue Adresse ab dem 01.08.2022. Telefon und Faxverbindungen der Mitarbeiter ändern sich NICHT.BIG direkt gesund, Landesverband Berlin
Markgrafenstr. 22
10117 Berlin
Veröffentlicht am 21.07.2022
Die Bergische Krankenkasse tritt mit Wirkung zum 01.08.2022 ausschließlich der Anlage 3e des OT-Vertrages (Versorgung mit Armprothesen) bei.
LEGS 15 00 002
Veröffentlicht am 21.07.2022
Die IKK Brandenburg und Berlin hat zum 15.07.2022 einen neuen Vertrag im Bereich PG 24 Beinprothesen geschlossen.
Die preislichen Konditionen entsprechen denen des AOK Nordost-Vertrags in der ab dem 01.01.2022 gültigen Version.
Für individuelle Kalkulationen und Reparaturen gilt ein Stundenverrechnungssatz von 66,60 € (1,11 / Minute).
Im Unterschied zum AOK-Nordostvertrag wurde eine grundsätzliche Genehmigungsfreigrenze für Reparaturen von in Gebrauch befindlichen Hilfsmitteln von 200,00 Euro inkl. MwSt. vereinbart.
Für einen Beitritt senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zu.
LEGS: 15 90 320
Veröffentlicht am 21.07.2022
Zum 01.08.2022 hat die Knappschaft redaktionelle Änderungen vorgenommen und einen neuen LEGS vergeben.
Die Positionen 04.40.04.0 (Badeliegen) und 04.40.05.0 (Badewannengriffe) sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen Vereinbarung.
Neuer LEGS: 15 90 045
Veröffentlicht am 14.07.2022
Wie bereits berichtet, haben wir den Knappschaft PG 17 Lymphologie-Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt.
Die Knappschaft hat bereits seit Anfang diesen Jahres einen neuen Vertrag auf dem Markt, den die EGROH ebenfalls als unwirtschaftlich betrachtet.
Der Abschluss eines neuen bzw. wirtschaftlichen Vertrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich nicht vor Herbst in Kraft treten.
Sollten Sie für die Übergangszeit einen Vertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft.
Veröffentlicht am 14.07.2022
Die BKK Freudenberg ist dem o.g. Vertrag zum 30.06.2022 beigetreten.
LEGS 16 90 333
Veröffentlicht am 14.07.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2022.
Veröffentlicht am 14.07.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat mit Wirkung zum 15.07.2022 einen neuen Vertrag über CPM-Schienen abgeschlossen. Die EGROH ist diesem beigetreten.
Bitte beachten Sie:
- Die Erstpauschalen für Knie und Schulter sind genehmigungsfrei.
- Für alle anderen Versorgungen und für alle Verlängerungen ist vorab eine Genehmigung einzuholen.
- Es erfolgt eine jährliche Anhebung der Vergütungspauschalen, erstmals zum 15.07.2023.
Sie können ab sofort beitreten. Den Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
LEGS: 15 09 032
Veröffentlicht am 12.07.2022
Zum 01.07.2022 tritt die 3. Nachtragsvereinbarung in Kraft.
Es wurden zeitlich befristete prozentuale Zuschläge für pandemiebedingte Mehrkosten pro Hilfsmittel vereinbart, die zusätzliche zum Vertragspreis (netto) abgerechnet werden können.
Die neuen Konditionen gelten vorerst bis zum 31.12.2022
Der Zuschlag darf ausschließlich bei Versorgungen mit den Hilfsmittelkennzeichen 00,02,08 oder 09 abgerechnet werden.
Die genauen Aufschläge können Sie der im Anhang beigefügten Vereinbarung entnehmen.Die prozentualen Aufschläge wurden von uns bereits auf die netto Preise drauf gerechnet und somit finden Sie die aktuellen Vertragspreise ab sofort im Portal.
Es ist kein Neubeitritt notwendig!
LEGS: 15 90 377
Veröffentlicht am 07.07.2022
Die Knappschaft und SVLFG hat den Rahmenvertrag zu den Verträgen angepasst. Der neue Rahmenvertrag gilt für EGROH-Betriebe ab dem 01.07.2022 und beinhaltet die folgenden neuen Regelungen:
- Das Medizinproduktegesetz wurde am 26. Mai 2021 durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz für alle Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 abgelöst. Alle Referenzen im Vertrag auf das MPG über die Entsprechungstabellen des Anhangs XVII zur MDR sowie des Anhangs XIV zur IVDR wurden in diesem Zusammenhang ausgetauscht.
- Pflegekräfte haben nach § 40 Absatz 6 SGB XI ab 1. Januar 2022 ein Verordnungsrecht für bestimmte (Pflege-)Hilfsmittel. Die vorgesehene Richtlinie des Spitzenverbandes wird die Einzelheiten regeln, die Knappschaft/SVLFG haben insoweit nur die Passagen ergänzt, die bisher "nur" von ärztlichen Verordnungen gesprochen haben.
- Anpassung der Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung von Anlagen für laufende Versorgungen (Monats- und Fallpauschalen) haben wir aufgenommen, dass der Leistungserbringer die laufenden Versorgungen mitteilt. Dies ist ebenfalls ein übliches Verfahren.
Veröffentlicht am 07.07.2022
Die EGROH hat zum 30.09.2022 den OT-Vertrag der GWQ gekündigt. Davon betroffen sind die folgenden Produktgruppen bzw. Leistungserbringergruppenschlüssel:
- PG 05 Bandagen (LEGS 19 91 G14)
- PG 23 Orthesen (LEGS 19 91 G15)
- PG 24 Prothesen untere Extremitäten (LEGS 19 91 G16)
- PG 37 Brustprothesen (LEGS 19 91 G41)
Der BIV-OT ist inkl. Mandat der EGROH bereits in Neuverhandlungen mit der GWQ.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 07.07.2022
Die EGROH ist dem Vertrag über Milchpumpen (Produktgruppe 01) der AOK Nordost zum 01.07.2022 beigetreten. Der LEGS lautet 15 23 M08.
Den Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung im Original in zweifacher Ausfertigung per Post zu.
Veröffentlicht am 07.07.2022
Die AOK Plus hat zum 01.07.2022 einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 CPM-Schienen abgeschlossen. EGROH ist diesem beigetreten.
Für einen Beitritt senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zu.
LEGS: 19 13 C32
Veröffentlicht am 07.07.2022
Die AOK Hessen hat der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik und dem
Handelsverband Hessen e.V. eine Weitergeltung der zum 30.06.2022 gekündigten Verträge und Nachtragsvereinbarungen bis zum Vertragsabschluss, längstens bis 31.12.2022 bestätigt, so dass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können.Die übrigen vertraglichen Regelungen und Preisvereinbarungen, die
nicht in den Nachtragsvereinbarungen mit Gültigkeit ab 01.01.2022 geregelt sind, gelten unverändert bis zum Abschluss des neuen Rahmenvertrages und den dazugehörigen Preisvereinbarungen weiter.Derzeit kann noch keine Aussage zu einem Vertragsabschluss in der PG 18 getroffen werden.
Achtung: Die EGROH hat die ALT-Verträge, sowie die Nachtragsvereinbarungen nicht gezeichnet.
Veröffentlicht am 07.07.2022
Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise hat die EGROH den PG 17 (Lymhologie) Vertrag zum 31.07.2022 gekündigt.
Gespräche mit der Knappschaft laufen bereits.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 01.07.2022
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.07.2022 zwei neue Verträge im Bereich PG 23 (Orthesen konfektioniert/teilkonfektioniert) und PG 37 (Brustprothesen) geschlossen.
Für den Bereich der individuellen Orthesen gelten weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (AC/TK 11/15/16/19 01 523) in Verbindung mit den Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarungen vom 1. Oktober 2021.
Maßgeblich für die Anwendung des neuen Vertrages ist das Verordnungsdatum.
Es ist ein Neubeitritt notwendig.
Die Verträge sowie die benötigten Beitrittsunterlagen finden Sie anbei.
LEGS PG 23 (Orthesen konfektioniert/teilkonfektioniert) 1x 01 E23
LEGS PG 37 (Brustprothesen) 15 01 E37