Veröffentlicht am 29.12.2022
Der Verband CPM Therapie e. V., der Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. und die AOK PLUS schlossen zum 1. Juli 2022 einen Vertrag zur Versorgung mit Knie- und Schulterbewegungsschienen (CPM-Schienen).
Aufgrund der inflationären Entwicklung vereinbarten die Vertragspartner eine Erhöhung der Erstversorgungspauschalen, sofern die Inflationsrate für das Jahr 2022 die 5 %-Marke übersteigt. Diese Tatsache ist gegeben, deshalb erhöhen sich die Erstversorgungspauschalen zum 01.01.2023 um die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V für das Jahr 2023 um 3,45 %.
Die angepassten Preise können Sie der Anlage 2 b des beigefügten Vertrages entnehmen. LEGS 19 13 C32
Veröffentlicht am 29.12.2022
Mit Wirkung zum 01.01.2023 gelten neue Preise für die CPM-Schienen bei der DGUV.
Die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 29.12.2022
Aktuell befindet sich die KKH im Gespräch mit dem Hauptvertragspartner.
Daher lässt die Kasse die aktuellen Preise über den 31.12.2022 hinaus weiterhin gegen sich gelten. Sobald die Gespräche beendet sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.
Veröffentlicht am 29.12.2022
Die IKK classic verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge nicht über den 31.12.2022 hinaus.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen bis zum 31.03.2023
Veröffentlicht am 22.12.2022
Hiermit informieren wir Sie über die ab dem 01.01.2023 und mindestens bis 31.12.2023 geltende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) der Produktgruppe 14.
Die bisherigen Vertragspreise sind prozentual erhöht worden.
Alle Teilnahmen bleiben bestehen.
LEGS 15 21 736
Veröffentlicht am 22.12.2022
Mit Wirkung zum 01.01.2023 tritt die mhplus Betriebskrankenkasse dem Vertrag für Kleine Medizintechnik (LEGS: 1991G92) bei.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Nordwest hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 28.02.2023 verlängert. Die Positionen und Vergütungen verbleiben unverändert.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Der o.g. Vertrag gilt vorerst bis zum 31.03.2023 weiter.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.03.2023 verlängert.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt die bisherigen „temporären Frachtkostenzuschläge“ neu als „temporäre Kostenzuschläge“ befristet bis zum 31.03.2023 weiter. Die Preise und die Abrechnungsnummern bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Zum 01.01.2023 werden die Preiskonditionen für die folgenden Verträge der AOK Baden-Württemberg erhöht:
- Versorgung mit stationären Sauerstoffkonzentratoren und Sauerstoffflaschensystemen LEGS: xx01614
- Versorgung mit Systemen zur Behandlung von schlafbezogenen Atemstörungen (CPAP) LEGS: alt: xx01K14 neu: xx01J14
Die Vertragsanpassungen sind ab dem 01.01.2023 gültig; maßgeblich ist der Tag der Abgabe der jeweiligen Hilfsmittel.
Darüber hinaus wurden die aktuellen rechtlichen Standards und Rahmenbedingungen implementiert:
- Grundsätze der Leistungserbringung: Formulierung in allgemein gültiger Fassung
- Einführung der eKV Pflicht zum 01.02.2023
- die Übertragung der Betreiberpflichten, die aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hervorgehen
- Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
- Anpassung der Bezeichnungen der neuen Organisationseinheiten der AOK Baden-Württemberg
- Regelung zur Digitalisierung der zahlungsbegründenden Unterlagen durch die AOK Baden-Württemberg
- Aktualisierung der aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Aktualisierung der Vertragslaufzeit
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Aufgrund anhaltender Kostensteigerungen in den Bereichen Personal-, Beschaffungs-, Material- und Betriebskosten, passt die Mobil Krankenkasse die Vertragspreise des MT-Vertrages temporär an. Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 15.12.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.05.2023.
ACHTUNG: Die EGROH hat nur den Bereich Sauerstofftherapie LEGS: 19 99 005 gezeichnet.
Bei einer genehmigungspflichtigen Versorgung ist grundsätzlich das Eingangsdatum des Kostenvoranschlages maßgeblich. Sofern ein Versorgungszeitraum anzugeben ist, ist der Beginn des Versorgungszeitraumes maßgeblich. Bei der genehmigungsfreien Abrechnung ist das Ausstellungsdatum der Verordnung maßgeblich.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die Techniker Krankenkasse verlängert die Möglichkeit die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum Abschluss eines neuen Reha-Vertrages. Die Veröffentlichung der Vertragsabsicht soll zeitnah im neuen Jahr erfolgen.
Die betroffenen Verträge sind:
- Reha (LEGS 15 99 6XX),
- OT-Vertrag PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 15 99 402)
- Dekubitus (LEGS 15 99 117)
- "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 70X)
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die hkk verlängert die temporären Preisanpassungen über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
LEGS: 19 91 1XX
Veröffentlicht am 15.12.2022
Die Barmer, TK und HEK teilen mit, dass es bei dem neuen Schuhtechnik-Vertrag zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Auslegung unseres Vertrages in Bezug auf die Einreichung von Beratungsdokumentationen.
Die Kassen stellen daher die Regelung klar, analog Anlage 1, § 1 "Liefervoraussetzungen" Absatz 8:
Versorgungen nach dieser Anlage sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die unterzeichnete Bestätigung über die Durchführung der Beratung nach § 127 Abs. 4a Satz 1 SGB V ist der Kasse auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für die sonstige personenbezogene Dokumentation über den Verlauf der Versorgung eines Versicherten gilt dies nur, soweit der Versicherte hierin nach vorheriger Information schriftlich eingewilligt hat. Orthopädische Maßschuhe sind mit dem Fertigungsdatum und dem Namen des Leistungserbringers zu kennzeichnen. Das Fertigungsdatum und der Name des Leistungserbringers sind am Schuh sowie auf der Fußbettung zu kennzeichnen. Die dauerhafte und leicht lesbare Kennzeichnung hat unter Angabe des Abgabemonats und des Herstellungsjahres in den Schuhen, vorzugsweise auf dem Quartier oder der Brandsohle mit Schlagstempel, zu erfolgen.
Insofern ist die Bestätigung über die Durchführung der Beratung für die o.g. Kassen keine abrechnungsrelevante Unterlage.
Veröffentlicht am 15.12.2022
Zum 01.04.2023 tritt die mhplus BKK dem Vertrag CPAP (LEGS 19 91 G38) und Bilevel-ST (LEGS 19 91 G47) bei.
Veröffentlicht am 15.12.2022
Zum 01.04.2023 tritt die Heimat Krankenkasse dem Vertrag PG 14 Sauerstofftherapie der GWQ bei.
LEGS: 19 91 G02
Veröffentlicht am 15.12.2022
Die TK und die HEK erhöhen die Vertragspreise für die vertragliche Versorgung mit Pessaren und Vaginaltampons (fünf Positionen). Diese sind Teil des gemeinsamen weiterhin bestehenden Rahmenvertrages zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln, in dem ansonsten keine Änderungen vorgenommen werden. Die weiteren Preise wurden nicht angepasst. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag: Der LEGS ändert sich nicht, die betroffenen Positionsnummern bleiben ebenfalls dieselben. Die Genehmigungsfreigrenze bleibt unberührt.
Die neuen Preise treten für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden, automatisch in Kraft. Für unsere bestehenden Vertragspartner ist ein erneuter Beitritt bzw. Vertragsschluss NICHT erforderlich. Sämtliche Vertragspartner für die ableitende Inkontinenzversorgung können die neuen Preise mit der entsprechenden Verordnung ab dem og. Stichtag abrechnen. (Nachberechnungen für bereits abgerechnete Leistungen werden nicht zulässig sein.)
LEGS 19 98 732
Veröffentlicht am 15.12.2022
Mit Urteil vom 07.04.2022 des Bundessozialgerichts (B 3 KR 4/20 R) wurden die Festbeträge für Einlagen für den Zeitraum vom 01.04.2017-31.03.2020 aufgehoben. Die Einlagenfestbeträge müssen nun erneut überprüft und für diesen Zeitraum neu berechnet werden. Begründet wird dies u.a. damit, dass der GKV-Spitzenverband die Festbeträge mittels einer eigenen kalkulatorischen Berechnung festgelegt hatte - das BSG sieht den GKV-SV hierfür aber nicht ermächtigt.
Dies bedeutet, dass es voraussichtlich eine nachträgliche Anhebung der Einlagen-Festbeträge geben wird, die die Versorgungen betreffen werden, die bereits abgeschlossen sind. Eine Ausnahme bilden hier jedoch Verträge, deren Vergütung Beträge unterhalb der zu diesem Zeitpunkt geltenden Festbeträge vorsahen.
Was können Sie nun tun?
Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie noch keine Nachvergütung geltend machen, da erst die Neuberechnung der Festbeträge für 2017-2020 nach den vom BSG vorgegebenen Kriterien abgeschlossen sein muss. Betriebe, die sich grundsätzlich eine Nachvergütung offen halten wollen, müssen beachten, dass es weitere Folgefragen aufwerfen wird, wie z.B. die konkreten Abrechnungszahlen, Umsatzsteuerkorrektur, Mehrkostenvereinbarungen etc.
Zu beachten ist auch die Verjährung, da sozialrechtliche Ansprüche nach 4 Jahren zum 31.12. verjähren. Um zu vermeiden, dass die Ansprüche aus 2018 nun verjähren (Ansprüche aus 2017 sind bereits verjährt), sollten die Betriebe, die eine Nachberechnung in Anspruch nehmen möchten, bei den Kostenträgern einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung beantragen, mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 07.04.2022.
Sollten die Kostenträger Ihrem Wunsch auf Verzicht der Einrede der Verjährung nicht nachkommen, kann dies ggf. über eine sozialgerichtliche Feststellungsklage erfolgen.
Ein Verzicht auf Einrede der Verjährung kann die EGROH leider nicht für Ihre Betriebe vornehmen; dies ist Sache jedes einzelnen Betriebes. Bitte beachten Sie die beschriebenen Fragestellungen, die bei einer Nachvergütung aufgeworfen werden.
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die mhplus BKK kündigt zum 31.03.2023 den CPAP-Vertrag mit dem LEGS 1999141.
Zum 01.04.2023 soll ein Beitritt zum Vertrag der GWQ erfolgen.
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Techniker Krankenkasse teilt mit, dass es insbesondere bei Schuhzurichtungen des Öfteren vorkommt, dass Kostenvoranschläge eingereicht werden, obwohl die Versorgung genehmigungsfrei ist.
Die vereinbarte Genehmigungsfreigrenze in Höhe von 150,- EUR netto gilt je Schuhpaar und ist zu beachten.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
3 Paar Schuhzurichtungen mit einem Verkürzungsausgleich in Höhe von 2 cm links.
Korrekte Übermittlung in der Abrechnung:
- 2x 31.03.04.1001 (1.Paar)
- 2x 31.03.04.1001 (2.Paar)
- 2x 31.03.04.1001 (3.Paar)
So, wie oben aufgeführt ist die Leistung genehmigungsfrei abzurechnen. Entscheidend ist der einzelne Zeilenwert. Ein Zusammenfassen dieser Positionen würde zu einer Abweisung führen, da sie als ein Schuhpaar gewertet würden.
Dieser Hinweis betrifft die Genehmigungsfreigrenze bei der TK. Die BARMER und HEK regeln dies anders.
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg über die individuellen Orthesen wurde über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023 verlängert.
LEGS: 1x 01 523
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarungen mit der Barmer zum Reha-Vertrag (15 98 2xx) und zum PG 11 Dekubitus-Vertrag (15 98 151) laufen zum 31.12.2022 aus.
Die Vereinbarungen werden nun über den 31.12.2022 hinaus verlängert und gelten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages.
Für einen neuen Reha-Vertrag befinden wir uns bereits in Verhandlungen mit der Barmer.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ ist befristet bis zum 31.12.2022. Nun konnte mit der GWQ eine Verlängerung vereinbart werden, zunächst bis zum 30.06.2023.
LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46
Veröffentlicht am 08.12.2022
Zum 01.01.2023 hat die IKK gesund plus mit der Innung Sachsen-Anhalt einen neuen Vertrag über Orthesen (PG 23) geschlossen. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten.
Bereits zum 15.02.2023 tritt eine Preisstaffel in Kraft; die Vertragspreise werden dann um 2,5% angehoben. Die nächste Preissteigerung folgt zum 15.02.2024, ebenfalls um 2,5%.
Der Vertrag gilt bundesweit, sodass sämtliche Leistungserbringer unabhängig vom Wohnsitz diesem Vertrag beitreten können!
Es ist ein Neubeitritt notwendig. Bitte füllen Sie für einen Beitritt die beigefügte Beitrittserklärung aus.
Der neue LEGS lautet 15 90 745.
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die IKK gesund plus passt zum 01.01.2023 die Preise für die PG 05 Bandagen um die vertraglich vereinbarte GLS-Steigerung abzgl. 0,2% an.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für Versorgungen von Versicherten mit Wohnsitz Sachsen-Anhalt gilt.
LEGS 15 14 750
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Entwicklung der Gesundheitsplattform gesund.de nimmt weiter Fahrt auf: Nutzer:innen konnten über die App bisher bereits Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzte in ihrer Nähe adressieren. Nun sind Hilfsmittelerbringer hinzugekommen: Deutschlandweit können nun Sanitätshäuser in der gesund.de App gefunden und kontaktiert werden. Das neue Feature wird seit dem 28.11.2022 schrittweise ausgerollt. Die Patient Journey wird damit erweitert und die Mehrwerte für die Nutzer:innen ausgebaut: Von der Suche nach Ärzt:innen, über Online-Terminvereinbarung, die Bestellung und Lieferung von Medikamenten durch die Stammapotheke bis hin zur Kontaktaufnahme mit dem Sanitätshaus vor Ort.
Der Roll-out erfolgt seit dem 28.11.2022 schrittweise, bis spätestens zum 7.12. können alle App-Nutzer auf die neuen Funktionen zugreifen.
Veröffentlicht am 01.12.2022
Die Barmer hat die Vertragspreise im MT2-Vertrag und im CPAP-Vertrag (vdek) zum 01.12.2022 erhöht.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Zusatzvereinbarungen entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Preissteigerungen im CPAP-Vertrag nur für die Barmer gilt und nicht für sämtliche dem vdek-Vertrag beigetretenen Krankenkassen.
Die erhöhten Vertragspreise können für Verordnungen ab dem 01.12.2022 (Verordnungsdatum) angewendet werden. Im ORTHEGROH-Portal finden Sie in Kürze die angepassten Vertragspreise (inkl. der Aufschläge).
Veröffentlicht am 01.12.2022
Aufgrund der aktuellen Lieferengpässe bei Pflegematratzen verzichtet die AOK Bayern bis 31. Januar 2023 (Lieferdatum) auf die im Vertrag AC/TK 15 02 545 genannten Qualitätskriterien. Zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der AOK Bayern dürfen auch Matratzen niedrigerer Qualität eingesetzt werden. Wenn möglich, sollten diese Matratzen RG 35 Standard haben oder zumindest die höchstmögliche auf dem Markt verfügbare Elastizität.
Veröffentlicht am 01.12.2022
Mit Wirkung zum 01.12.2022 treten die BKK Freudenberg und die BKK Dürkopp Adler dem Vertrag für Kleine Medizintechnik (LEGS: 1991G92) bei.
Veröffentlicht am 01.12.2022
Mit Wirkung zum 01.12.2022 tritt die BKK Miele dem Vertrag für orthop. Schuhe (LEGS: 1991G91) bei.
Veröffentlicht am 01.12.2022
Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung mit Hilfsmitteln im Reha-Bereich bis zum 31.03.2023.
LEGS: 19 92 001