ORTHEGROH News

Nachrichten aus 02.2022


Februar 2022


Veröffentlicht am 24.02.2022

neue Kriterien für enterale Ernährung GKV-Spitzenverband

Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 6 SGB V gelten entsprechend für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung die §§ 126 und 127. Im Rahmen der 14. Fortschreibung, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, wurde der Versorgungsbereich 03F15 „Trink- und Sondennahrung“ in die Empfehlungen nach § 126 SGB V aufgenommen. Daher müssen sich Leistungserbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen in 2022 Verträge nach § 127 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung schließen, sich für den o.a. Versorgungsbereich präqualifizieren.

Entsprechende Eignungskriterien für die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung sind in dem nun neugeschaffenen Versorgungsbereich 03F enthalten.

Sollten Sie zukünftig weiterhin "Trink- und Sondennahrung" in entsprechenden Verträgen mit verschiedenen Kassen versorgen wollen, lassen Sie sich umgehend für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren. Die Kostenträger lassen solange verschiedene Übergangsfristen gelten, die Sie dort erfragen können.


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Hessen

Reha-Verträge

VerhandlungHinweis

Die Marktentwicklungen im Reha-Bereich erfordern neue Preisverhandlungen mit der AOK Hessen. 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.  

Achtung: Die EGROH hat den ALT-Vertrag, aufgrund der unwirtschaftlichen Preise, nicht gezeichnet. 


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Plus

Übergangsvereinbarung Reha

Änderungsvereinbarung

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie gibt es erhebliche Kostensteigerungen auf dem Hilfsmittelmarkt. Besonders im Bereich der Rehabilitationshilfsmittel sind erhöhte Frachtkosten und Herstellerpreise zu verzeichnen.

Aus diesem Grund schlossen der Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitationstechnik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. und die AOK PLUS eine Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V (a. F.) zur Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln. Diese gilt ab 1. März 2022.

Sie erhalten die Übergangsvereinbarung im Anhang zur Kenntnis.

Bitte beachten Sie, dass für die Leistungserbringung die Regelungen des Rahmenvertrages zur Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln (Rahmenvertrag Reha) in der aktuell geltenden Fassung gelten. Die neuen Preise sind in der Übergangsvereinbarung unterstrichen. Sie gelten ab dem Verordnungsdatum 1. März 2022 bzw. für Versorgungspauschalen ab März 2022.

Den Minutenverrechnungssatz und die Positionen für Instandhaltung/Instandsetzung (Reparaturen) im Rahmenvertrag Reha hoben die Vertragspartner bereits zum 1. Januar 2022 im Rahmen der 2. Zusatzvereinbarung zum anteiligen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie an. Diese wurden in die Übergangsvereinbarung überführt und aus der 2. Zusatzvereinbarung gestrichen.

Die Übergangsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

AC/TK 19 13 Rxx (Sachsen), 19 16 Rxx (Thüringen)   xx=PG


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Niedersachsen

PG 26 Sitzhilfen

Hinweis

Die AOK Niedersachsen bietet zum 01.03.2022 eine Erhöhung der Vergütung in der Produktgruppe 26 (individuelle Sitzhilfen) an. 

Die Vergütung erhalten eine lineare Preiserhöhung sowie eine Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 60€. 

Für die PG 26 (Teilbereich individuelle Sitzhilfen) ist ein Neubeitritt notwendig! 

Ab dem 01.03.2022 lautet  der LEGS 15 07 373 (Teilbereich individuelle Sitzhilfen).


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Nordwest

Reha

Änderung

Mit der AOK Nordwest konnte zum 01.03.2022 Preisanpassungen erzielt werden. Die Anpassungen sehen das Folgende vor:

  • LKZ 00, 08, 09: Lineare Preiserhöhung um 8%
  • LKZ 02: Lineare Preiserhöhung um 10%
  • Badewannenlifter: Die Versorgungszeiträume wurden angepasst auf 24 Monate in der Erstversorgung und 12 Monate in der Folgeversorgung.
  • Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 53,50€ (netto)

Darüber hinaus wurden die Preislisten in der Produktgruppe 04 und 33 auf Netto-Preise umgestellt (die Preise in der Produktgruppe 18 sind weiterhin Brutto-Preise!). 

Da wir im ORTHEGROH-Portal nur Netto-Preise hinterlegt haben, wurden die Preise der PG 18 umgerechnet.

Die Frachtkostenzuschläge können zusätzlich zu den Preiserhöhungen abgerechnet werden! Diese sind bis zum 31.12.2022 gültig.

Die Anpassungen treten zum 01.03.2022 in Kraft und gelten bis zum 28.02.2023.


Veröffentlicht am 17.02.2022

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat eine Protokollnotiz veröffentlicht, die Frachtkostenzuschläge für den Reha-Vertrag regeln.

Die Vereinbarung gilt ab dem 15.02.2022 und ist zunächst bis zum 30.06.2022 befristet.


Veröffentlicht am 17.02.2022

AOK Sachsen-Anhalt

PG 23 Orthesen

neuer Vertrag

Zum 15.02.2022 hat die Landesinnung Sachsen-Anhalt mit der AOK einen neuen Orthesen-Vertrag aushandeln können. Es ist ein Neubeitritt nötig. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.

AC/TK: 15 14 355 u. 15 14 356


Veröffentlicht am 10.02.2022

DAK Gesundheit

Information zum aktuellen Stand der Verhandlungen

vertragsloser Zustand Hinweis

Bitte beachten Sie das beigefügte Dokument zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit der DAK und die Empfehlungen für den Umgang mit dem vertragslosen Zustand.


Veröffentlicht am 10.02.2022

Richtlinie zur Empfehlung von (Pflege-)Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

Hinweis

Seit dem 01. Januar 2022 können Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI im Rahmen ihrer ambulanten Leistungserbringung in gesetzlich bestimmten Versorgungsbereichen Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Näheres können Sie der entsprechenden Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel durch Pflegefachkräfte vom GKV-Spitzenverband entnehmen.


Veröffentlicht am 10.02.2022

AOK Nordwest

PG 29 Stoma

vertragsloser Zustand

Die Weitergeltung des Stoma-Vertrages mit der AOK Nordwest ist zum 31.01.2022 ausgelaufen, sodass wir uns seit dem 01.02.2022 in einem vertragslosen Zustand befinden. Die EGROH hat in einer neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft mit u.a. dem VVHC e.V. ein Schiedsverfahren eingeleitet, da man sich mit der AOK auf keine Vertragspreise einigen konnte.


Veröffentlicht am 10.02.2022

AOK Niedersachsen

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Entgegen unserer ursprünglichen Meldung ist die EGROH nicht dem Schuhtechnikvertrag, den die LIOST mit der AOK Niedersachsen abgeschlossen hatte, beigetreten, sondern die Produktgruppe 31 wurde (zu den gleichen Konditionen) in den bestehenden Reha- und OT-Vertrag integriert. 

Der Beitritt zur PG 31 ist ab dem 15.02.2022 möglich. Der Vertrag beinhaltet Staffelpreise (gültig jeweils ab 01.01.2022, 01.07.2022, 01.07.2023 und 01.07.2024).

Sie können dem Vertrag nun über die EGROH beitreten. Bitte füllen Sie hierfür die beigefügte Beitrittserklärung aus und senden uns diese zurück.

Der LEGS lautet 15 07 382.


Veröffentlicht am 03.02.2022

BARMER

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Barmer hat die Vereinbarung zur speziellen Hygienepauschale des Stomavertrags bis zum 31.03.2022 verlängert. Somit kann weiterhin die Hygienepauschale i.H.v. 2€ pro Monat und Patient abgerechnet werden.


Veröffentlicht am 03.02.2022

AOK Nordwest

PG 32 CPM-Schienen - Vertragsnachtrag

Änderung Hinweis

Der Vertrag CPM-Schienen mit der AOK Nordwest (LEGS 15 21 732) trat am 01.02.2022 in Kraft. Die AOK hat nun einen Vertragsnachtrag veröffentlicht, der redaktionelle Änderungen enthält. Für die konservative Versorgung mit CPM-Schienen wurde eine Abrechnungsnummer eingeführt.


Veröffentlicht am 03.02.2022

GWQ ServicePlus AG

energie-BKK

Weiterer Teilnehmer am Vertrag Bilevel-ST-Geräte

teilnehmende Kassen

Zum 01.02.2022 tritt die energie BKK dem Vertrag über die Versorgung mit Bilevel-ST-Geräten bei.

LEGS: 19 91 G47