ORTHEGROH News

Nachrichten aus 01.2024


Januar 2024


Veröffentlicht am 25.01.2024

Wir versorgen Deutschland

Berichterstattung über Einigung über „apothekenübliche Hilfsmittel“

Pressemitteilung

Laut Medienberichterstattung hat der Deutsche Apothekerverband verkündet, dass man sich mit dem GKV-SV auf eine erste Liste für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ geeinigt habe, für die künftig die Präqualifizierung für Apotheken entfallen solle. Weitere Informationen, insbesondere die Liste selbst, wurden bisher jedoch nicht veröffentlicht. Auch die noch ausstehende Bestätigung durch die zuständigen Gremien der Verbände verweist darauf, dass noch nicht alles in trockenen Tüchern zu sein scheint. „Wir versorgen Deutschland“ erneuert angesichts dieser Meldungen noch einmal seine Ablehnung und grundsätzliche Kritik an der Zerstückelung und Aufweichung der Präqualifizierung sowie der damit einhergehenden Gefahr einer apothekenüblichen „Versorgung-Light“. Patientinnen und Patienten müssten auf einheitliche für alle Leistungserbringer gleichermaßen verbindliche Qualitätsanforderungen vertrauen können. Die Politik sei gefordert, nun rasch eine Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer umzusetzen, die eine einheitliche Qualität und die Wettbewerbsgleichheit wieder herstelle. Dies besonders vor dem Hintergrund der bereits angekündigten und aus WvD-Sicht nur folgerichtigen Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung. Diese rücke nun einen weiteren Schritt näher. 

Sobald die Einigung zwischen DAV und GKV-SV durch deren Gremien bestätigt und offiziell verkündet wurde, steht der Einreichung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nichts mehr im Wege.


Veröffentlicht am 25.01.2024

HMM Deutschland GmbH

Veränderte Rechnungsstellung ab Januar 2024

Hinweis

Bei der Rechnungsstellung der HMM-Rechnungen wird es ab der Januar-Rechnung 2024 zu einer Umstellung kommen: im Zuge einer Prozessvereinfachung erhalten Sie künftig die Rechnung direkt von HMM.


Veröffentlicht am 25.01.2024

AOK Rheinland/Hamburg

Verlängerung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge"

Weitergeltung

Die temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge wurden erneut bis zum 31.03.2024 verlängert.


Veröffentlicht am 25.01.2024

AOK Plus

Genehmigungsfreiheit für Folgeversorgung von Einlagen bei schweren Fußfehlformen

Hinweis

Die AOK Plus vereinfacht die Abrechnung von Einlagen bei schweren Fußfehlformen (Hilfsmittelnummer: 08.03.07.0).

Ab 1. März 2024 – es gilt der Tag der Verordnung - können Sie Folgeversorgungen für diese Einlagenart direkt abrechnen.

Das bedeutet für Sie:

  • Die erstmaligen Versorgungen mit Einlagen bei schweren Fußfehlformen bleiben genehmigungspflichtig – es gelten die vertraglichen Regelungen wie gehabt weiter. Nutzen Sie bitte das korrekte Verwendungskennzeichen „00“.
  • Alle Folgeversorgungen mit Einlagen bei schweren Fußfehlformen können ab Verordnungsdatum 1. März 2024 direkt abgerechnet werden. Ein Kostenvoranschlag/eine Genehmigung ist nicht mehr nötig. Bitte beachten Sie dabei die korrekte Angabe des Vertragspreises und das Verwendungskennzeichen „04".
  • In Einzelfällen, in denen vertraglich geregelte Versorgungszeiträume nicht eingehalten werden, ist die AOK PLUS berechtigt, einen Kostenvoranschlag zur  Genehmigung auch für die Folgeversorgung anzufordern.

Der LEGS 15 13 T00  ist weiterhin gültig.


Veröffentlicht am 25.01.2024

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Reha-Vertrag

neuer Vertrag

Zum 01.02.2024 tritt mit der IKK Nord ein neuer Reha-Vertrag in Kraft.

Viele Produktgruppen werden vom Vergütungssystem Kauf-Wiedereinsatz überführt in Vergütungspauschalen, um Administrationsvereinfachungen zu erzielen.

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Der LEGS lautet ab 01.02.2024: 15 90 200


Veröffentlicht am 25.01.2024

AOK Rheinland/Hamburg

PG 05 Bandagen

neuer Vertrag

Zum 01.01.2024 bietet die AOK Rheinland-Hamburg einen neuen Bandagen-Vertrag an, der mit dem Apothekerverband geschlossen wurde. Der Vertrag ist bei uns aktuell noch in Prüfung.

Bitte beachten Sie, dass der derzeit zwischen der AOK und EGROH geltende Vertrag (LEGS 15 20 C55 bzw. 15 20 D55) ungekündigt ist, womit unter Einhaltung der Kündigungsfristen ein Beitritt zum neuen Vertrag der AOK frühestens zum 01.04.2024 möglich wäre.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 18.01.2024

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompression

Weitergeltung

Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 31.01.2024 hinaus bis zum 30.06.2024. 
Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

LEGS: 19 91 G63 


Veröffentlicht am 18.01.2024

Knappschaft SVLFG

Anpassung des Rahmensvertrages

Änderung

Zum 01.01.2024 wurde der Rahmenvertrag mit der Knappschaft/SVLFG angepasst. Dabei wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • anstelle „Medizinprodukte-Betreiberverordnung“ wurde die entsprechende Abkürzung „MPBetreibV“ eingefügt (§ 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 3),
  • der Verweis auf die Verordnung „2017/745“ wurde korrigiert (§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 5 Abs. 1 – bisher "Verordnung 2017/45")
  • die bisherige Bezeichnung „Medizinproduktedurchführungsgesetz“ wurde auf „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ korrigiert (§ 3 Abs. 2)
  • unter § 9 Abs. 2 wurden die Sätze 2 und 3  zur Sortierung von Sammelrechnungen gestrichen, da die Inhalte der Richtlinie nach § 302 SGB V maßgebend sind


Veröffentlicht am 18.01.2024

BARMER

Reha-Vertrag - Korrekturen und Protokollnotiz Rückkauf

Änderung Hinweis

An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:

  • Betten-/Einlegerahmen: Beantragung der Kurzzeitpauschale mit LKZ 08 (vorher LKZ 03)
  • Anpassung der Beschreibung der Wiedereinsatzbeschreibung bei Paket 3 Ziffer 1.9
  • Abrechnungspositionsnummer für Zubehör der PG 20 nach Ablauf von 6 Monaten wurde auf 20.00.99.0003 korrigiert

Darüber hinaus wurde mit der Barmer eine Protokollnotiz für die Rückkaufregelung vereinbart. Der Rückkauf kommt nur bei Hilfsmitteln in Betracht, bei denen eine Genehmigung im alten Vertrag als Kauf erfolgte, im neuen Vertrag sind die Hilfsmittel jetzt aber als Fallpauschale geregelt. 


Veröffentlicht am 11.01.2024

Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020

Hinweis zum Umgang bei Rückforderung von MwSt-Beträgen bei Fallpauschalen

Hinweis

Derzeit kontaktieren einige Krankenkassen Leistungserbringer und fordern eine Rückzahlung von zu viel erstatteten Mehrwertsteuerbeträgen für den Zeitraum der temporären Mehrwertsteuersenkung in 2020. Weitere Hinweise und unsere Handlungsempfehlung finden Sie im beigefügten Dokument.


Veröffentlicht am 11.01.2024

AOK Bayern

PG 31 Schuhtechnik-Meister-Vertrag

neuer Vertrag Anpassung

Die AOK Bayern hat für die PG 31 Schuhtechnik neue Vertragspreise zum 01.02.2024 vereinbart. Darüber hinaus wurde der Vertrag inhaltlich an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. Insbesondere wurden folgenden Änderungen vorgenommen: 

  • Neue Zuständigkeit ab 01.01.2024 der Landesunfallkassen für Versicherte mit anerkannten Schädigungsfolgen, hier §5 Abs. 10
  • Ausführungsbestimmungen bei der Diabetes adaptierten Fußbettung gemäß Hilfsmittelverzeichnis, hier Anlage 1 b
  • Aufnahme des Wundtherapieschuhs in die Anlage 21
  • ein notwendiger Ausgleich mittels Rolle am Diabetestherapieschuh ist im Vertragspreis für den Schuh enthalten und kann nicht gesondert angesetzt werden, hier Anlage 2g

LEGS 16 02 031 für Meisterbetriebe OST (ein erneuter Beitritt ist nicht notwendig)


Veröffentlicht am 11.01.2024

BKK LV Mitte

OT-Vertrag - Anpassung der MAK-Systeme

Änderung

Zum 01.01.2024 ist planmäßig die nächste Preisstaffel in Kraft getreten. 

Änderungen gab es im Bereich der medizinischen adaptiven Kompressionssysteme (MAK) - hier wurden die Preise angepasst und weitere Positionen ergänzt.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

LEGS: 15 90 301


Veröffentlicht am 11.01.2024

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Die EGROH hat den bestehenden CPM-Schienen Vertrag (15 99 707 zum 31.01.2024 gekündigt und ist dem neuen Vertrag (LEGS 15 99 711) zum 01.02.2024 beigetreten. Den ab dem 01.02.2024 gültigen Vertrag finden Sie anbei. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Bitte rechnen Sie ab dem 01.02.2024 nur noch mit dem LEGS 15 99 711 ab.


Veröffentlicht am 11.01.2024

AOK Bayern

PG 15 ableitende Inko

neuer Vertrag

Zum 01.02.2024 hat die AOK Bayern einen neuen Vertrag über die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln veröffentlicht. 

Die Preise wurden dabei wie folgt angepasst:

  • Preiserhöhung FB-geregelte Positionen: + 4 %
  • Nicht-FB-geregelte Positionen: AEP – 5 % (bisher AEP – 7 %)
  • Instillationskatheter 15.25.22: AEP + 12 % (Bisher AEP – 7 %)
  • Zusätzliche Positionen aus Hilfsmittelversorgungsvertrag übernommen 
    (AEP + 12 %)

Es ist ein Neubeitritt notwendig! 

Der neue LEGS lautet: 15 02 215

Bitte beachten Sie, dass für den Beitritt der Nachweis über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung sowie Berufsurkunden von 2 examinierten Fachkräften, sowie entsprechende Produktschulungen vorliegen müssen!


Veröffentlicht am 04.01.2024

MOBIL Krankenkasse

Anpassung des OT-Vertrags

Ergänzungsvereinbarung

Zum 01.01.2024 hat die Mobil Krankenkasse die Produktpalette in der PG 17 und PG 23 leicht erweitert. In der Preisdatei sind die Produkte daran zu erkennen, dass erstmalig in der Spalte für die Preise 2024 ein Preis erfasst ist. Ein neuer Beitritt ist nicht notwendig. 

Darüber hinaus wurden Kopfschutzbandagen und Kopfschutzhelme (PG 99) in den Vertrag neu aufgenommen. Zu diesem Teilbereich ist ein Neubeitritt notwendig.


Veröffentlicht am 04.01.2024

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

PG 19/50 (Pflege-)bettenvertrag

Kein Beitritt von EGROH

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat zum 01.01.2024 einen neuen Vertrag über behindertengerechte Betten und Pflegebetten geschlossen. 

EGROH hat diesen geprüft und wird dem Vertrag nicht beitreten. Hintergrund sind die teilweise niedrigen Pauschalen, wie bspw. für die Niedrigbetten, Wiedereinsatzpauschalen oder die Folgepauschalen für die Kranken-/Pflegebetten.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.


Veröffentlicht am 04.01.2024

Novitas BKK

PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen)

neuer Vertrag

Zum 01.01.2024 tritt ein neuer Vertrag mit der Novitas BKK zur PG 05 (Bandagen) und 23 (Orthesen) in Kraft. Die neuen Konditionen sind 1:1 die GWQ- Preise ab dem 01.01.2024.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der neue LEGS lautet: 19 00 449


Veröffentlicht am 04.01.2024

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert.

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 31.01.2024.


Veröffentlicht am 04.01.2024

DAK Gesundheit

PG 31 Schuhtechnik

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.01.2024 tritt die Nachtragsvereinbarung für die PG 31 (Schuhtechnik) mit der DAK in Kraft. Zum 01.07.2024 ist eine weitere Preiserhöhung vereinbart.

Für die Anwendung der Vertragspreise ist das Verordnungsdatum maßgeblich.
Die Preise gelten bis zum 31.12.2024. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

LEGS: 16 98 109 


Veröffentlicht am 04.01.2024

mkk meine krankenkasse (ehem. VBU)

BKK VBU wird mkk – meine Krankenkasse

Hinweis

Die BKK VBU wird zum Jahreswechsel in mkk – meine Krankenkasse umbenannt.


Veröffentlicht am 04.01.2024

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Frachtkosten

Weitergeltung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlängert die Protokollnotiz zu den Frachtkostenzuschlägen erneut bis zum 31.03.2024.

LEGS: 15 09 100