Veröffentlicht am 20.07.2017
Aus gegebenem Anlass fügen wir Ihnen eine Liste der Hilfsmittel bei, wo die Kasse auf einen Kostenvoranschlag verzichtet.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die Knappschaft führt zum 24.07.2017 den Elektronischen Kostenvoranschlag für Hilfsmittel (eKV) für alle Leistungserbringer ein. Zukünftig können Sie somit Kostenvoranschläge für die Knappschaft auf elektronischem Weg über MIP-Hilfsmittel-Management einreichen. Des Weiteren werden Sie Aufträge ebenfalls elektronisch über MIP-Hilfsmittel-Management erhalten.
WICHTIG: Die Freischaltung für den eKV erfolgt nicht automatisch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die Kasse hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei Versorgungen mit Elektrorollstühlen oder Scootern, lt. Anlage 2, ein Schulungsnachweis für die Versorgung mit Elektrorollstühlen vorzulegen ist. Bei Rollstühlen mit Hebe-vorrichtung sind eine Erprobung und ein anschließender Erprobungsbericht zwingend notwendig. Diese Produktgruppe darf nur von Mitarbeitern abgegeben werden, die einen Schulungsnachweis für Bewegungsmechanik vorlegen können, der nicht älter als 12 Monate ist. Sollten Sie solche Hilfsmittel versorgen, lassen Sie uns bitte umgehend entsprechende Nachweise zukommen, da wir diese der Kasse vorlegen müssen. Ansonsten ist die Versorgung gefährdet.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Wir freuen uns, Ihnen ab 01.08.2017 eine neue Vereinbarung zur Hilfsmittel-versorgung mit der Halleschen Krankenversicherung anbieten zu können.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die Kündigung der Anlage Sauerstoff aus dem letzten Infobrief (Nr. 13) war missverständlich beschrieben. Sie betrifft nur die Salus BKK, die ab 01.10.2017 dem aktuell laufenden Vertrag beitreten wird.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Es laufen noch Verhandlungen zwischen BIV und GWQ im Bereich OT und Reha wegen des Rahmenvertrages. Die Kasse behält sich lt. § 13 vor, einseitig Änderungen im Vertrag vorzunehmen, ohne die Leistungserbringer zu informieren. Aus diesem Grund können wir den Vertrag nicht unterzeichnen, bevor dieser Punkt geklärt ist. Wir empfehlen, auch als Einzelbetrieb, den Vertrag nicht zu zeichnen. Falls Sie Versorgungen vornehmen müssen, richten Sie sich nach den Preisen im Anhang (aktueller Vertrag) und schicken Sie den KV per Papier, damit er bearbeitet wird. Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Nach den Änderungen des Vertrags zum 01.07.2017 hat der Zentralverband für Orthopädie-Schuhtechnik (ZVOS) die wichtigen Neuerungen in einem Infoblatt veröffentlicht. Beachten Sie bitte, dass ein Neubeitritt zwingend notwendig ist.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die DAK-Gesundheit hat den Hauptvertrag mit dem Verband CPM-Therapie zur Versorgung ihrer Versicherten mit Therapeutischen Bewegungstrainern (PG 32 des Hilfsmittelverzeichnisses) in einer neuen Anlage 32 ergänzt/angepasst. An den Versorgungsmodalitäten (Fristen, Indikationen, Preise) haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. EGROH-LEGS 19 97 054.
Eine Änderung gibt es im eKV: Eine Positionsnummer für Produktbesonderheiten
(PB) ist nicht mehr anzugeben. Zukünftig sind die Hilfsmittelkennzeichen Versorgungspauschale (08) und Folgeversorgungspauschale (09) anzuwenden.
Diese Änderungen treten zum 24.07.2017 in Kraft.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die Verhandlungen zur PG 11 Dekubitus Sitz- und Rückenkissen sowie Matratzen der Dekubitusklasse IV sind abgeschlossen. Ab sofort können Sie dieser Anlage beitreten. Die Ausschreibung über die Klassen I-III bleibt hiervon unberührt.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Für die Lieferung von Verbrauchspflegehilfsmitteln gilt ab 1.7.2017 die in der Anlage beigefügte neue Preisliste. In der neuen Preisliste wurden für Hände- und Flächendesinfektionsmittel neue Preise für Gebinde mit 1000 ml aufge-nommen. Ferner wurde der Brutto-Preis für saugende, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen auf 26,16 €/Stück erhöht.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Da die Vertragsverhandlungen zwischen der Techniker Krankenkasse und dem Bundesinnungsverband über eine vertragliche Neuregelung der zum 30. Sep-tember 2016 gekündigten Anlagen des OT1 und OT2 Vertrages nach wie vor andauern, wurde die zwischenzeitlich vereinbarte Weitergeltungsregelung bis auf Weiteres verlängert. Über die Vertragsverhandlungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Die Kasse kündigt die Anlagen zu CPAP, Einlagen, Sauerstoff und Stoma zum 30.09.2017.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Der Vertrag über die orthopädische Schuhversorgung zwischen dem ZVOS und dem Landesinnungsverband NRW einerseits und der DGUV/SVLFG andererseits (VbgSchuhe) ist zum 01.07.2017 neu geschlossen worden. Wesentliche Änderungen im Vertrag sind:
• Einlagenversorgungen (ausgenommen für Arbeitssicherheitsschuhe) können auch ohne vorherigen Auftrag des UV-Trägers durchgeführt werden (§ 3 Nr. 1)
• Zu jeder Versorgung mit Arbeitssicherheitsschuhen oder Einlagen muss der Leistungserbringer eine Konformitätserklärung abgeben (§ 4 Nr. 4a)
• Die Kennzeichnungspflicht wurde konkretisiert (§ 8).
• Der Leistungserbringer übernimmt die Aufgaben aus den Betreiberpflichten nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 9).
Die Preise steigen zum 01.07.2017 um 4 % und zum 01.07.2018 um weitere 2,5 %, allerdings nicht linear sondern unterschiedlich je nach Position. Der neue Vertrag gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.07.2017 verordnet werden. Leistungen auf der Grundlage des alten Vertrages können dann für solche Verordnungen nicht mehr erbracht werden. Für die Teilnahme an der neuen Rahmenvereinbarung ist auch ein erneuter Beitritt erforderlich. Die bisher beigetretenen Leistungserbringer gelten nach der neuen Rahmenvereinbarung für eine Übergangszeit von drei Monaten als leistungsberechtigt. Soweit ein Leistungs-erbringer diese nicht akzeptiert, muss er den Auftrag des UV-Trägers ablehnen.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Die Kasse hat eine neue Liste zu Genehmigungsfreigrenzen veröffentlicht.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Dieser Beitrag wurde nicht im Info-Brief veröffentlicht und dient lediglich zur Hilfestellung:
Die BKK Mobil Oil ist dem Vertrag des BKK LV Bayern in der PG 31 Schuhtechnik beigetreten. Dieser Vertrag ist bundesweit gültig! Sofern Sie hier versorgen wollen, treten Sie dem Vertrag des BKK LV Bayern PG 31 Schuhtechnik bei. (PG 02, 10, 08 und 31)
Veröffentlicht am 04.07.2017
Der Verband hat analog zum AOK Bayern-Vertrag die Preise für Schuhtechnik zum 01.02.2017 angepasst. Den Vertrag können Sie hier runterladen. Zudem ist die BKK Mobil Oil diesem Vertrag beigetreten; somit ist dieser auch bundesweit gültig.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Wie wir erst jetzt erfuhren, hat die Kasse mit dem Fachverband OT Rheinland-Pfalz und der Innung Südwest ebenfalls neue Preise vereinbart. Den Vertrag finden Sie verlinkt. Auch hier ist kein Neubeitritt nötig.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Die Kasse hat mit dem Fachverband OT für Sachsen und Thüringen zum Vertrag der Produktgruppen 04, 18 und 33 zum 01.07.2017 neue Preise vereinbart. Nutzen Sie bitte nur noch den angehängten Vertrag. Sie müssen nicht neu beitreten.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Die Kasse bittet für Anfragen zur Umsetzung von Verträgen stets die Telefon-nummer 04242 / 591-13098 der Serviceberatung zu verwenden.