Veröffentlicht am 27.03.2025
Die Barmer, HEK und Techniker Krankenkasse haben mit der AG Vertrag eine neue Preisvereinbarung in der PG 31 Schuhtechnik getroffen.
Die EGROH-Service GmbH ist dem Vertrag zum 01.05.2025 beigetreten.Barmer LEGS unverändert:
- 15 96 049 - PG 23
- 15 96 040 - PG 31
TK/HEK LEGS unverändert:
- 16 96 676 - (PG 23)
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 06.02.2025
Die Barmer, HEK und TK haben gemeinsam mit der AG-Vertrag Schuhtechnik neue Preise zur PG 31 vereinbart.
Die EGROH wird dem neuen Vertrag zum 01.05.2025 beitreten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 02.01.2025
Die TK hat Ihre bestehende FAQ-Liste zur Umsetzung des Reha-Vertrags um einige Punkte ergänzt.
Die vorgenommenen Änderungen haben wir für Ihre Übersichtlichkeit farblich gelb markiert.
Im Anhang finden Sie die angepasste FAQ-Liste.
Veröffentlicht am 05.09.2024
Zum 01.10.2024 tritt mit der Techniker Krankenkasse und der HEK ein neuer Reha-Vertrag in Kraft.
Treten Sie bitte bei Interesse dem neuen Reha-Vertrag zeitnah bei, um Absetzungen oder Probleme beim eKV zu vermeiden. Hierfür können Sie die beigefügte Beitrittserklärung verwenden (bitte an vertrag@egroh.de bzw. vertrag@ortheg.de senden).
Alternativ können Sie das Formular auch vor ausgefüllt aus dem Portal runterladen.
Veröffentlicht am 29.08.2024
Zum 01.10.2024 konnten wir mit der HEK und der Techniker Krankenkasse einen neuen Rehatechnik-Vertrag abschließen. Der bisherige Reha-Vertrag wird somit bereits zum 30.09.2024 abgelöst.
Es ist ein Neubeitritt notwendig. Bitte senden Sie uns für einen Beitritt die beigefügte Beitrittserklärung bis zum 06.09.2024 zu, um einen reibungslosen Übergang zwischen den Verträgen gewährleisten zu können. Alternativ können Sie das Formular auch vor ausgefüllt aus dem Portal runterladen.
Bitte beachten Sie auch die FAQ-Liste zum neuen Rehatechnik-Vertrag.
LEGS: 15 95 099 - 15 95 129
Veröffentlicht am 25.07.2024
Die Techniker Krankenkasse hat die o.g. Produktgruppen zum 31.10.2024 gekündigt und bietet nun einen neuen Reha-Vertrag zum Beitritt an.
gekündigte LEGS:
- LEGS 1599703 Rollatoren
- LEGS 1599704 Kranken-/Behindertenfahrzeuge Rollstuhl
- LEGS 1599705 Kranken-/Behindertenfahrzeuge E-Mobil
- LEGS 1599117 Hilfsmittel gegen Dekubitus
- LEGS 1599653 Bade- und Duschhilfen (Kauf)
- LEGS 1599667 Bade- und Duschhilfen (Kinder)
- LEGS 1599654 Gehhilfen (FP)
- LEGS 1599656 Gehhilfen (Kauf)
- LEGS 1599668 Gehhilfen (Kinder)
- LEGS 1599657 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (FP)
- LEGS 1599658 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Kauf)
- LEGS 1599669 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Kinder)
- LEGS 1599659 Krankenpflegeartikel (FP)
- LEGS 1599660 Krankenpflegeartikel (Kauf)
- LEGS 1599661 Lagerungshilfen (Kauf)
- LEGS 1599670 Lagerungshilfen (Kinder)
- LEGS 1599662 Mobilitätshilfen (FP)
- LEGS 1599663 Mobilitätshilfen (Kauf)
- LEGS 1599671 Mobilitätshilfen (Kinder)
- LEGS 1599672 Sitzschalenkonzept, Sitzhilfen (Kinder)
- LEGS 1599665 Stehhilfen
- LEGS 1599666 Toilettenhilfen (Kauf)
- LEGS 1599673 Toilettenhilfen (Kinder)
- LEGS 1599657 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Krankenfahrzeuge)
- LEGS 1599659 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Betten Fallpauschale)
- LEGS 1599660 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Betten Kauf)
Der neue Vertrag befindet sich bei uns aktuell in Prüfung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 12.04.2024
Bitte beachten Sie, dass die ursprünglich veröffentlichten LEGS zur PG 31 Schuhtechnik nicht korrekt waren und daher korrigiert werden mussten.
Die ab dem 01.04.2024 gültigen LEGS lauten für die HEK:
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Damit sind die LEGS des HEK-Vertrags identisch mit der TK.
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 01.04.2024 heben die Barmer, HEK und TK die Vertragspreise für die PG 31 an. Durch die Vertragsanpassung ergeben sich die folgenden Änderungen:
BARMER:
Die LEGS bleiben identisch.
Durch eine Umstellung der Verwaltung Ihrer Vertragsdaten bei der Barmer müssen wir Ihre bisher bestehenden Vertragsteilnahmen anpassen und importieren diese laut Ihrer aktuell gültigen PQ-Urkunde (gilt nur für bisherige Vertragsteilnehmer). Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen laut PQ nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
HEK + TK:
Die LEGS ändern sich zum 01.04.2024 wie folgt:
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Ihre bisherigen Vertragsteilnahmen bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 15.02.2024
Zum 01.04.2024 werden die Vertragspreise für die Barmer, TK und HEK erhöht. Da die Vertragsunterlagen derzeit noch in der Abstimmung sind, werden wir die aktualisierten Preislisten erst in Kürze veröffentlichen können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Die HEK hat im Bereich der PG 17 die Festbeträge vertraglich nicht vereinbart. Auf Nachfrage haben wir von der HEK die Information erhalten, dass diese grundsätzlich per Kostenvoranschlag zu beantragen sind und nicht mehr genehmigungsfrei abgerechnet werden können.
Veröffentlicht am 17.05.2023
Die HEK erhöht ab dem 01.03.2023 die Vertragspreise für die CPAP-Geräte (vdek-Vertrag):
- LKZ 08: +8,00%
- LKZ 09: +4,00%
Für die Abrechnung der neuen Vertragspreise gilt für die HEK ein neuer LEGS 19 98 046.
Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Vertragspreise nur für die HEK gelten!
Veröffentlicht am 12.01.2023
Gemäß § 4 Abs. 4 der Anlage 1 werden die Preise für den Vertrag über CPM-Schienen (PG 32) jährlich um 2% angehoben.
Laut Vertrag gelten nun für alle neuen Verordnungen, die ab dem 01.01.2023 ausgestellt werden, neue Preise. Den aktuellen Vertrag mit den ab dem 01.01.2023 geltenden Preisen finden Sie anbei.
LEGS: 19 98 332
Veröffentlicht am 15.12.2022
Die Barmer, TK und HEK teilen mit, dass es bei dem neuen Schuhtechnik-Vertrag zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Auslegung unseres Vertrages in Bezug auf die Einreichung von Beratungsdokumentationen.
Die Kassen stellen daher die Regelung klar, analog Anlage 1, § 1 "Liefervoraussetzungen" Absatz 8:
Versorgungen nach dieser Anlage sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die unterzeichnete Bestätigung über die Durchführung der Beratung nach § 127 Abs. 4a Satz 1 SGB V ist der Kasse auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für die sonstige personenbezogene Dokumentation über den Verlauf der Versorgung eines Versicherten gilt dies nur, soweit der Versicherte hierin nach vorheriger Information schriftlich eingewilligt hat. Orthopädische Maßschuhe sind mit dem Fertigungsdatum und dem Namen des Leistungserbringers zu kennzeichnen. Das Fertigungsdatum und der Name des Leistungserbringers sind am Schuh sowie auf der Fußbettung zu kennzeichnen. Die dauerhafte und leicht lesbare Kennzeichnung hat unter Angabe des Abgabemonats und des Herstellungsjahres in den Schuhen, vorzugsweise auf dem Quartier oder der Brandsohle mit Schlagstempel, zu erfolgen.
Insofern ist die Bestätigung über die Durchführung der Beratung für die o.g. Kassen keine abrechnungsrelevante Unterlage.
Veröffentlicht am 15.12.2022
Die TK und die HEK erhöhen die Vertragspreise für die vertragliche Versorgung mit Pessaren und Vaginaltampons (fünf Positionen). Diese sind Teil des gemeinsamen weiterhin bestehenden Rahmenvertrages zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln, in dem ansonsten keine Änderungen vorgenommen werden. Die weiteren Preise wurden nicht angepasst. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag: Der LEGS ändert sich nicht, die betroffenen Positionsnummern bleiben ebenfalls dieselben. Die Genehmigungsfreigrenze bleibt unberührt.
Die neuen Preise treten für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden, automatisch in Kraft. Für unsere bestehenden Vertragspartner ist ein erneuter Beitritt bzw. Vertragsschluss NICHT erforderlich. Sämtliche Vertragspartner für die ableitende Inkontinenzversorgung können die neuen Preise mit der entsprechenden Verordnung ab dem og. Stichtag abrechnen. (Nachberechnungen für bereits abgerechnete Leistungen werden nicht zulässig sein.)
LEGS 19 98 732
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die Übergangsvereinbarungen für die PG 31 mit der Barmer, Techniker und HEK laufen zum 30.11.2022 aus.
Mit den drei genannten Krankenkassen konnte zum 01.12.2022 ein neuer Vertrag verhandelt werden.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Preisentwicklungen gelten die Preise nur bis zum 31.12.2023. Die Vertragspreise ab dem 01.01.2024 werden im Laufe des kommenden Jahres neu verhandelt.
Es ist kein Neubeitritt notwendig!
Wir haben Ihre vorherigen Vertragsteilnahmen pro Kostenträger übernommen. Neu hinzugekommen ist der Versorgungsbereich 23E durch den Orthopädischen Innenschuh/Athrodeseninnenschuh (Hilfsmittelnummer 23.03.31.0). Bisherige Vertragsteilnehmer wurden nun auf den Versorgungsbereich 23E gemeldet, sofern eine entsprechende PQ-Urkunde für diesen Versorgungsbereich vorlag.
Bitte überprüfen Sie Ihre aktuelle Vertragsteilnahmen unter "Meine Verträge". Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen bzw. der Erweiterung um den Versorgungsbereich 23E für den Innenschuh nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 14 Tagen mit.
Bitte beachten Sie die neuen Leistungserbringergruppenschlüssel.
BARMER: 15 96 04X
TK/ HEK: 16 96 40XDie detaillierte Liste "Aufstellung aller LEGS" finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 23.06.2022
Die HEK hat zum 01.06.2022 einen neuen Vertrag im Bereich der CPM-Schienen geschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag zum 01.07.2022 beigetreten.
Ab dem 01.01.2023 erfolgt eine vertraglich vereinbarte jährliche Steigerung i.H.v. 2% auf die Nettopreise.
Der LEGS lautet 19 98 332. Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Teilnahmeerklärung aus.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die HEK tritt mit Wirkung zum 01.02.2022 der Anlage 3e des OT-Vertrages (Versorgung mit Armprothesen) bei.
Die aktuelle Kassenliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 10.01.2022
Den Pflegebetten-Vertrag hatte die EGROH zum 31.12.2021 gekündigt. Die HEK hat uns nun die Rückmeldung gegeben, dass die Konditionen des Pflegebettenvertrages bis zum 31.03.2022 weiterhin abgerechnet werden können.
Ab dem 01.04.2022 will die HEK die Pflegebetten über den Reha-Vertrag auf Basis der PG 19 abrechnen. Da die EGROH den Vertrag nicht gezeichnet hat, nehmen wir für weitere Verhandlungen Kontakt mit der HEK auf.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Hinweis: Der Vertrag mit dem ursprünglichen Vertragspartner (vdek) ist gekündigt. Daher ist keine Teilnahme an dem Vertrag mehr möglich.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Die HEK und die hkk haben uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie die Übergangsvereinbarung, die mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 01.12.2021 vereinbart wurde, ebenfalls akzeptieren. Die hkk lässt die Preise jedoch erst ab dem 01.01.2022 gegen sich gelten!
Somit können Sie die neuen Preise ab dem 01.12.2021 bei der HEK und ab dem 01.01.2022 bei der hkk abrechnen.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Die EGROH hat in Zusammenarbeit mit der ARGE den Vertrag PG 50 Pflegebetten zum 31.12.2021 gekündigt, um Preiserhöhungen zu erzielen. Leider verliefen die Verhandlungen bisher ohne Erfolg, so dass hier ab dem 01.01.2022 ein vertragsloser Zustand droht.
An dem Pflegebettenvertrag des vdek nahmen als Kostenträger nur noch die Barmer und die HEK teil.
Zur Barmer: Wie wir bereits berichteten, ist ab dem 01.01.2022 die Abrechnung der Pflegebetten bei der Barmer über den Reha-Vertrag möglich.
Zur HEK: Wir sind derzeit noch in Klärung, wie die Pflegebetten ab dem 01.01.2022 beantragt und abgerechnet werden können. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 13.12.2021
Die Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringer konnte sich, im Rahmen einer Übergangsvereinbarung, mit der Barmer und Techniker Krankenkasse auf Preiszuschläge für sämtliche Reha-Produktgruppen einigen. Die Preiszuschläge gelten ab dem 01.01.2022 und können ab dem 01.02.2022 abgerechnet werden. Hintergrund der Übergangsvereinbarung bilden die pandemiebedingten Kostensteigerungen sowie gestiegene Fracht-, Rohstoffkosten. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
- Die Preiszuschläge gelten für die Produktgruppen 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32 und 33. Die Techniker Krankenkasse gewährt die linearen Aufschläge darüber hinaus auch für die Produktgruppe 02.
- Für das Leistungskennzeichen 02 (Wiedereinsatz) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.
- Für die Leistungskennzeichen 00 (Kauf), 08 (Erstpauschale) und 09 (Folgepauschale) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 10% vereinbart. (inkl. Deckelung in der PG 18 = max. bis zu 200€)
- Für die Rollatoren (Hilfsmittelnummer 10.50.04.1) wurde eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.
Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 mit dem Ziel, im kommenden Jahr einen neuen Reha-Vertrag zu verhandeln.
Zur Produktgruppe 50:
- Techniker Krankenkasse: Die vereinbarten Zuschläge gelten auch für die Produktgruppe 50 (sowohl Pflegerollstühle als auch Pflegebetten).
- Barmer: Bisher wurden die Pflegebetten noch über den vdek-Vertrag abgerechnet. Da der vdek nicht analog der Zusatzvereinbarung die Preise erhöht hat, können Sie mit Inkrafttreten der Zusatzvereinbarung die Pflegebetten über den Reha-Vertrag der Barmer mit den erhöhten Preisen beantragen bzw. abrechnen.
Speziell Techniker Krankenkasse:
- Die Preiserhöhungen beim Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 703, 15 99 704, 15 99 705) gilt sowohl für die Techniker Krankenkasse als auch für die HEK Hanseatische KK!
Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im ORTHEGROH zur Verfügung. Die Details zur Vereinbarung entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Veröffentlicht am 21.10.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.
Veröffentlicht am 11.06.2021
Bitte beachten Sie, dass die DAVASO GmbH zur Annahme von Post und Paketen für die Abrechnung von Hilfsmitteln ab sofort eine neue Postanschrift hat. Diese lautet:
DAVASO GmbH
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
Bitte senden Sie alle Rechnungen mit den Verordnungen sowie bei einer Abrechnung per Datenträgeraustausch die Urbelege künftig nur noch an die neue Adresse.
Es ändert sich die Postadresse zur Annahme von Post- und Paketen für folgende Kostenträger:
- AOK Niedersachsen
- AOK NORDWEST
- BKK Verkehrsbau Union (VBU)
- DAK-Gesundheit
- Hanseatische Krankenkasse
- IKK Innovationskasse
- IKK Brandenburg Berlin
- Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
- SVLFG
- Techniker Krankenkasse
Veröffentlicht am 09.04.2021
Zur einfacheren Handhabung haben wir für Sie eine Übersicht der derzeit gültigen Hygienepauschalen erstellt. Das Dokument werden wir bei Änderungen laufend aktualisieren.
Künftig finden Sie die Übersicht auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".
Veröffentlicht am 07.04.2021
Die HEK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut TK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:
- Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
- Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".
Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.
Eine Verordnung oder eine Bescheinigung über den Hausbesuch ist für die Abrechnung der Hygienepauschale grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Verlangen ist der HEK jedoch im Rahmen der nachgehenden Rechnungsprüfung ein Nachweis über die Durchführung des Hausbesuches vorzulegen.
Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.
Bitte beachten Sie auch das beigefügte Schreiben der Kasse.
Veröffentlicht am 13.07.2020
In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.
Veröffentlicht am 05.12.2019
die Datenannahmestelle der HEK ändert sich zum 01.01.2020. Die DAVASO GmbH übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Daten- und Belegannahme sowie die Prüfung und Bezahlung. Siehe anhängendes Schreiben.
Veröffentlicht am 21.11.2019
Die Techniker Krankenkasse hat zusammen mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Rollatoren, Rollstühlen und Scootern geschlossen. Dieser wird zum 01. Dezember gültig und Sie können ab sofort beitreten. Ab dem 01.12. wird Ihnen die digitale Form im Portal zur Verfügung stehen.
LEGS Rollatoren 1599703, Rollstühle 1599704. Scooter 1599705
Veröffentlicht am 20.11.2019
Im MTD-Instant 47/2019 war unter Punkt 19 zu lesen, dass das Forum Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ersatzkassen die Verhandlungen mit der ARGE Leistungserbringer BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH und CURA-SAN ohne Ergebnis (einseitig) beendet hat. Ein Konsens sei nicht gefunden worden. Die Ersatzkassen-Arbeitsgemeinschaft habe aber Verträge mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, die zum Beitritt offen stünden. Diese Verträge starten am 1. Dezember 2019 und gelten für die o.g. Ersatzkassen. Die DAK Gesundheit hat sich von der ARGE Ersatzkassen gelöst und eigene Verhandlungen im Bereich Badewannenlifter bekannt gegeben!
Die von der Kassen-ARGE (ohne die DAK Gesundheit) zum Beitritt angebotenen Konditionen sehen wie folgt aus:
BWL 04.40.01.0 inkl. Bezüge sowie Alter des Lifters bei Auslieferung als "Erstpauschale" maximal 5 Jahre (XL-Versorgung ab 141kg)
KZH 08 Badewannenlifter mobil 24 Monate von 126,00€ bis 160,00€ netto
KZH 09 Folgepauschale 12 Monate von 59,90€ bis 80,00€ netto
KZH 08 Badewannenlifter mobil XL 24 Monate von 126,00€ bis 250,00€ netto
KZH 09 Folgepauschale XL 12 Monate von 59,90€ bis 80,00€ netto
Die Absage auf das letzte Angebot der Leistungserbringer-ARGE ist Ende der vergangenen Woche (KW 46) eingegangen. Begründet wurde die Absage damit, dass wir als ARGE der Leistungserbringer mehrfach versucht hätten, Punkte aus dem Vertrag zu verhandeln, die – nach Aussage der Barmer/ Ersatzkassen-ARGE – als nicht vertretbar angesehen werden.
Dabei ging es insbesondere um unsere gemeinsamen Bemühungen, die Lieferung der BWL-Bezüge aus den auch so bereits extrem niedrigen Pauschalpreisen heraus zu verhandeln, sowie darum, die Aufhebung der Altersbegrenzung für die BWL auf 5 Jahre auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden (Fotodokumentation über den Zustand eingesetzter Produkte) zu erreichen.
Selbst bei allerbestem Willen können bei ordentlicher Prüfung aller kalkulatorischen Aspekte und bei den dargestellten Inhalten die angebotenen Verträge nur als "unwirtschaftlich" betrachtet werden.
Deshalb haben sich BIV, CURA-SAN, EGROH, RSR und Sanitätshaus Aktuell unisono gegen einen Beitritt entschlossen. Wir können Ihnen daher auch einen Einzelbeitritt nicht empfehlen.
Angesichts der Tatsache, dass die genannten Verbände keinem der angebotenen Verträge beigetreten sind, gehen wir nicht davon aus, dass die Ersatzkassen der ARGE über eine echte Flächendeckung verfügen. Wenn Sie Versicherte der Ersatzkassen (außer DAK) mit einem BWL versorgen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen KV nach § 127 Abs. 3 SGB V (Einzelvertrag) zu stellen und die Reaktion der jeweiligen Kasse abzuwarten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr KV im elektronischen Verfahren (eKV) als "Nicht-Vertragspartner" automatisiert abgewiesen würde.
Wenn die ARGE der Krankenkassen im Rahmen von Nachverhandlungen unsere Kritikpunkte wieder aufnehmen und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden sollte, werden wir einen Vertragsschluss bzw. einen Beitritt gerne in Betracht ziehen.
Veröffentlicht am 14.11.2019
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Barmer Ersatzkasse uns mitgeteilt hat, dass ab Mittwoch, den 13.11.2019 beitrittsfähige Einzelverträge für die Ersatzkassen auf dem Postwege versendet werden.
Hierzu möchten wir mitteilen, dass die ARGE Leistungserbringer immer noch mit der Barmer (stellvertretend für die ARGE der Ersatzkassen) in Verhandlung steht. In der Zwischenzeit hat sich die Information gefestigt, dass eine Krankenkasse (DAK) aus der dem Verbund der ARGE Ersatzkassen ausscheidet und eigene Verhandlungen führen wird. Die Barmer wird uns kurzfristig mitteilen, welche Kassen noch im Verbund der ARGE Krankenkassen organisiert sind und für welche Ersatzkassen ein möglicher Vertrag mit der ARGE Leistungserbringer bindend wäre.
Ferner hat die Barmer zugesagt, dass sich unser Angebot immer noch in der Prüfungsphase der ARGE der Ersatzkassen befindet.
Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit nur eine sehr geringe und nicht ernstzunehmende Anzahl einzelner regionaler Anbieter, die den Vertrag in der PG 04 unterzeichnet haben.
Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen beitrittsfähige Verträge vorliegen und halten mit uns den Kontakt!
Veröffentlicht am 14.11.2019
Die Techniker Krankenkasse bemüht sich derzeit um einen Gruppenvertrag in den Produktgruppen 10 und 18. Bitte unterschreiben Sie noch keine Einzelverträge.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 12.11.2019
Als Anlage übersenden wir Ihnen den Vertrag zur Versorgung mit TENS-/EMS Geräten sowie die dazugehörigen Excel-Tabellen, die für Ihre Beitritte notwendig sind. EGROH tritt diesem Vertrag für die EGROH-Mitgliedsunternehmen per Beitrittserklärung bei.
Der Rahmenvertrag gilt für die vdek-Mitgliedskassen
· TK ab dem 01.11.2019
· BARMER ab dem 01.11.2019 (für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ab dem 01.12.2019)
· hkk ab dem 01.07.2020
· HEK ab dem 01.11.2019
Alle EGROH-Mitglieder, die an diese Vertrag teilnehmen möchten, müssen für ihren Beitritt bitte folgendes erledigen:
1. Alle geforderten Daten müssen von jedem Unternehmen in die Datei „TN_vdek_PG09_Tens_EMS“ eingetragen werden.
Unter dem 1. Tabellenblatt „Erläuterungen“ finden Sie entsprechende Informationen und Anweisungen, wie Ihre Firmendaten in die Tabelle einzutragen sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Datei aus 4 Datenblättern besteht (Erläuterungen, Stammdaten, Ansprechpartner, Fachpersonal) und jedes Tabellenblatt von Ihnen vollständig ausgefüllt werden muss.2 .Ebenso muss die Anlage „VG_vdek_PG09_Tens_EMS“ von jedem Unternehmen ausgefüllt werden. Diese Datei besteht aus 2 Tabellenblättern, wovon das erste lediglich die Erläuterungen beinhaltet. Vergessen Sie bitte nicht, in den Zeilen 1 und 2, Spalte D, Ihren Firmennamen und Ihre IK-Nummer einzutragen!
3. Beide vollständig ausgefüllte Excel-Tabellen senden Sie bitte an vertrag@egroh.de. Hier werden die Daten aller beitretenden Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und von uns an die U-ARGE eingereicht.
Bitte bewahren Sie beide Excel-Tabellen auf, da sie zukünftig alle Änderungen, sofern sich solche in Ihren Unternehmen ergeben, über diese beiden Meldedateien an EGROH melden müssen. Die EGROH-Service GmbH erfasst Ihre Änderungen in der entsprechenden Gesamtmeldemaske und reicht diese bei der U-ARGE ein.
Da Beitrittsmeldungen und somit ein Beitritt bei der U-ARGE immer nur zum nächsten 01. oder 15. eines Monats möglich sind, bitten wir, sofern Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 14. November) der beiden ausgefüllten Excel-Dateien an die EGROH-Geschäftsstelle, damit wir nächste Woche die beitretenden EGROH-Mitgliedsunternehmen zum Beitrittsbeginn 15.11.2019 melden können.
Nachträglich eingehende Excel-Dateien können dann erst wieder für den Beitritt zum 01. Dezember 2019 berücksichtigt werden.
Veröffentlicht am 24.10.2019
Nach Ende der Ausschreibung haben die Techniker und die HEK einen neuen Vertrag zur ableitenden Inko abgeschlossen. EGROH hat diesen geprüft und wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kassen.
Veröffentlicht am 17.10.2019
Der gestrigen Meldung aus der MTD Instand (42/2019) ist zu entnehmen, dass die Ersatzkassen auf neue Verträge ab dem 01.12.2019 hinweisen. Diese -können ab dem 21.10.2019 -über den vdek abgerufen werden.
Hierzu möchten wir mitteilen, dass die Sanitätshaus Aktuell über die ARGE Leistungserbringer mit den o.g Kassen weiter in Verhandlungen steht!Der Vertragsarbeitsgemeinschaft (ARGE) der Leistungserbringer haben sich folgende Gemeinschaften angeschlossen:
• Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik
• Cura San GmbH
• EGROH-Service GmbH
• RehaVital Gesundheitsservice GmbH
• RSR Reha-Service-Ring GmbH
• Sanitätshaus Aktuell AG
Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keine Vertragspartner, die einen möglichen Vertrag mit den o.g. Ersatzkassen abgeschlossen haben. Ein uns namentlich bekanntes Sanitätshaus, dass in den Endverhandlungen stand, hat sein Angebot an die Ersatzkassen zurückgezogen!
Aktuell haben unsere Mitglieder unter Bezugnahme des BVA- Schreibens vom 31.05.2019 bei der Barmer/ vdek um Offenlegung möglicher Verträge unter Nennung des Vertragspartners gebeten.
Die aktuelle Verhandlungstaktik der Ersatzkassen ähnelt dem Vorgehen im Rahmen der Verhandlungen der PG 09 (Tens/EMS) - siehe unser Newsletter 31/2019. Die Sanitätshaus Aktuell AG hat hierzu das Verhandlungsmandat an die Sanum e.V. erteilt. Durch die Ersatzkassen wurden im Laufe der Verhandlungen Konditionen über deren Homepages veröffentlicht, die aus Sicht der Sanum e.V. als nicht wirtschaftlich betrachtet werden. Aktuell scheint die Situation die zu sein, dass die Sanum e.V. nun wieder in Verhandlungen mit den Ersatzkassen tritt.
Die ARGE der Leistungserbringer wird kurzfristig bei den Ersatzkassen um einen weiteren Termin bitten. Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden.
Veröffentlicht am 11.10.2019
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit den oben genannten Kostenträgern bezüglich der Badewannenlifter befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die Ersatzkassen bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollten.
Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 01.10.2019
Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen.
Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.
Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:
09.37.01.1 (TENS-Geräte):
- 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
- 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
- 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
- 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€
09.37.02.1 (EMS-Geräte):
- 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
- 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
- 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
- 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€
Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten.
Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen.
Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:
- Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
- Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
- Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
- Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
- Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
- Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
- Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
- Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.
Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 21.06.2019
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2019 neue Vertragspreise bei den oben angegebenen Krankenkassen gelten. Dies betrifft sowohl die Preise für Schuhe als auch für Schuhzurichtungen.
Veröffentlicht am 09.05.2019
Von Mai bis November läuft die Ausschreibungsversorgung für Badewannenlifter (04.40.01.0), weil die Zuschläge schon vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erteilt wurden. Die Kassen informieren ihre Versicherten entsprechend.
Die gemeinsame Ausschreibung zu Elektrostimulationsgeräten hingegen wurde aufgehoben.
Veröffentlicht am 07.02.2019
Die EGROH-Service GmbH hat mit der Hanseatischen Krankenkasse HEK zum 01.02.2019 einen neuen Vertrag zur Schuhtechnik abgeschlossen. Der Vertrag ist inhaltsgleich mit dem Schuhtechnik-Vertrag der BARMER und Techniker Krankenkasse.
Sie können ab sofort beitreten!
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kassen haben zum 01.04.2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung im Bereich Schuhtechnik abgeschlossen. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten.
Zu Ihrer Information können Sie die Protokollnotiz und die Vergütungsliste über u.a. Link einsehen.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Die Kasse hat fristgerecht zum 31.12.2015 die Vertragsteile zu den Versorgungsbereichen 01A / 02A / 08A / 08B / 10A / 31A / 31B / 31C / 31D aus dem Vertrag BIV-GWQ gekündigt. Nach der Teilkündigung im letzten Jahr (zum 30.09.2014) nimmt die HEK nun in keinem Bereich mehr an dem Vertrag teil. Sobald die Kasse Gespräche anbietet bzw. Anbahnungen veröffentlicht, wird die EGROH Gespräche mit der Kasse aufnehmen.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Die Kasse kündigt die Präqualifi zierungsbereiche 05A-E, 17AD, 23A-G und 24A-C aus dem bestehenden GWQ-BIV-OT-Vertrag zum 30.09.2014