Veröffentlicht am 19.12.2014
Durch zwei Pflegestärkungsgesetze hat das Bundesgesundheitsministerium deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umgesetzt. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der
zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Hier steigt z.B. die monatliche Pauschale für die zum Verbrauch bestimmten
Pflegehilfsmittel von derzeit max. 31,-€ auf dann max. 40,-€ an. Bitte beachten Sie, dass sich durch die Gesetzesänderung die Vertragspreise für die einzelnen Pflegehilfsmittel nicht geändert haben! Wenn Sie statt der bisherigen 31,-€ künftig 40,-€ abrechnen wollen, müssen Sie entsprechend mehr Pflegehilfsmittel liefern! (neue Formulare sind vom GKV-SV derzeit nicht vorgesehen).
Auch die Zuschüsse für Wohnraumanpassungen werden im Bedarfsfall von derzeit bis zu 2.557,-€ auf bis zu 4.000,-€ pro Maßnahme erhöht.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die spectrumK informiert über die derzeit am Vertrag PG 17 (Kompression) teilnehmenden Kassen.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Kasse weist auf die datenschutzrechtliche Problematik von Kundenbefragungen hin soweit sie Versicherte betreffen, die nach Ausschreibung des CPAP-Bereiches umversorgt werden oder worden sind.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die BKK Kassana hat die Teilnahme am GWQ BIV-Vertrag zum 31.03.2015 fristgerecht gekündigt. Die BKK Kassana fusioniert zum 01.01.2015 mit der BKK VerbundPlus.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Kasse hat die Preisvereinbarung über die Versorgung mit Tracheostoma-Hilfsmitteln zum 31.03.2015 gekündigt. Die EGROH wird für Sie die Verhandlungen über eine vertragliche Neuregelung aufnehmen.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die EGROH hat mit der Barmer GEK einen neuen Vertrag über ableitende Hilfsmittel zur Inkontinenz (PG 15) abgeschlossen. Der Vertrag tritt am 01.01.2015 in Kraft. Bitte prüfen Sie den Vertrag sorgfältig (s. Link). Um Probleme bei der Umstellung zum Jahreswechsel zu vermeiden, senden Sie uns Ihre Teilnehmermeldung (anhängende Excel-Tabellen) bitte schnellstmöglich zurück, damit wir Ihre Teilnahme noch in diesem Jahr an die Barmer GEK melden können.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Barmer GEK hat den Medizintechnik-Vertrag MT 2 mit der EGROH überarbeitet und in einigen Preisbereichen geändert. Den Bereich der CPAP-Versorgungen hat EGROH aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus dem Vertrag nehmen lassen. Die neuen Vertragskonditionen treten ab dem 01.01.2015 in Kraft. Bitte prüfen Sie den überarbeiteten Vertrag sorgfältig.
- Wenn Sie einer weiteren Teilnahme am Vertrag nicht widersprechen, bleiben Sie als Teilnehmer (ab 01.01.2015 ohne CPAP) gemeldet.
- Wenn Sie an dem Vertrag nicht mehr teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihre Kündigung bitte schriftlich mit.
- Wenn Sie auch den Bereich CPAP weiter versorgen möchten, können Sie an unserem Vertrag teilnehmen und zusätzlich für den Bereich CPAP gegenüber der Barmer GEK direkt Ihre Teilnahme erklären.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Auch in der PG 29 – Stoma-Hilfsmittel bietet die Kasse auf ihrer Homepage zwei neue Verträge mit unterschiedlichen monatlichen Vergütungspauschalen zum Beitritt an. Auch hier hatte EGROH zum Thema mit der AOK Niedersachsen verhandelt. Aufgrund der ungenügenden Wirtschaftlichkeit wird EGROH zur Zeit jedoch keinen der Stoma-Verträge zeichnen.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Kasse bietet in der PG 03 – Enterale Ernährung auf ihrer Homepage zwei neue Verträge mit unterschiedlichen monatlichen Vergütungspauschalen zum Beitritt an. EGROH hatte zum Thema mit der AOK Niedersachsen verhandelt und ist immer noch im Gespräch, da die derzeit vorliegenden Verträge als wirtschaftlich ungenügend angesehen werden.
Laut § 15 Abs. 3 des Vertrages gilt: „Kommt keine von beiden Vertragsparteien angestrebte Folgevereinbarung zustande, wird bis auf Weiteres, längstens für sechs Monate, auf der Basis der bis dahin geltenden Vereinbarung abgerechnet.“ Wir werden uns bemühen, vor Ablauf der Frist ein akzeptables Verhandlungsergebnis zu erreichen.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse informiert auf Grund einer Ausschreibung über die Teilkündigung zur Anlage 18 des Reha-Vertrages vom 01.12.2011 zum 31.12.2014 für die PG 18.46.02.0 Toilettenrollstühle, PG 18.50.02.0 Standardrollstühle, PG 18.50.02.2 Leichtgewichtrollstühle. Die Liste der Ausschreibungsgewinner finden Sie hier zu Ihrer Information.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse informiert zum Rahmenvertrag im Bereich der Produktgruppe 23 – Anlage 2.1 - mit einer neuen Preisliste über geänderte Mehrwertsteuersätze. Diese steht Ihnen mit nachfolgendem Link zum Download bereit.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse kündigt Teilbereiche aus dem bestehenden Reha-Vertrag zum 31. Januar 2015. Betroffen sind Standardhilfsmittel wie Deltaräder und Rollatoren, Toilettenrollstühle, Betten und Toilettenhilfen. Die EGROH Service GmbH wird über die neuen vertraglichen Regelungen verhandeln und Sie hierüber auf dem Laufenden halten.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Durch den Wegfall der Produktgruppe 23 F seit dem 01.01.2014 kommt es derzeit oft zu Absetzungen der Abrechnungsstellen. Die dazu gehörenden Hilfsmittelnummern befinden sich nun überwiegend in der PG 23B3, Versorgungen konfektionierter Orthesen oberhalb Knie. Noch gültige Präqualifizierungsurkunden mit der PG 23 F sind davon nicht betroffen. Wenn Sie oberhalb Knie versorgen möchten, setzen Sie sich mit Ihrer Präqualifizierungstelle in Verbindung. Sollte Ihnen bereits eine neue Präqualifizierungsurkunde vorliegen, so teilen Sie uns dieses bitte umgehend mit, damit wir die Barmer GEK davon in Kenntnis setzen können.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse informiert, dass ab dem 01.12.2014 ein neu verhandelter Reha-Vertrag den bisherigen ersetzt. Ein neuer Vertragsbeitritt ist hier nicht erforderlich. Ihre Teilnahme bleibt bestehen, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen der Einspruch erfolgt.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die EGROH-Service GmbH ist einem Vertrag zur Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) beigetreten. Die entsprechende Bürgschaft wird von der EGROH übernommen. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie über nachfolgende Links:
Veröffentlicht am 11.12.2014
Nach der Beendigung des alten Sauerstoff-Vertrages löst nun ein neuer Vertrag zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten diesen ab. Alle bisherigen Teilnehmer bleiben auf den neuen Vertrag gemeldet, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch erfolgt. Bitte beachten Sie den neuen Leistungserbringergruppenschlüssel 15 04 232.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Aufgrund interner Systemfehlermeldungen ist im geschlossenen Vertrag über ableitende Inkontinenzhilfen AC/TK 15 02 C xx eine Abweichung aufgefallen. Diese befindet sich in der Anlage 2 zum Vertrag über die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen und betrifft die Position 15.25.15.6 Ballonkatheter, Silikon, für die langfristige Versorgung. Hier entspricht der Bruttobetrag in Höhe von 19,49 Euro nicht dem gewollten Sollbetrag von 19,47 Euro inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese Abweichung wurde durch eine redaktionelle Änderung um 0,02 Euro angepasst.