Veröffentlicht am 23.01.2025
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.12.2024 einen Vertrag über mobile Sauerstoffkonzentratoren geschlossen. Wir haben den Vertrag geprüft und werden diesem nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 28.11.2024
Die AOK Bayern hat mit dem dem Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC) und dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 einen neuen Vertrag für die PG 29 Stomaversorgung abgeschlossen. Die EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Da der Vertrag ggü. der EGROH nicht gekündigt wurde, gilt der Altvertrag (LEGS 15 02 607) vorerst unverändert weiter.
Veröffentlicht am 31.10.2024
Die AOK Plus hat in einer 4. Nachtragsvereinbarung den bestehenden Reha-Vertrag um die PG 26 Sitzschalen ergänzt.
Die EGROH hat die Anlage geprüft und wird dieser nicht beitreten.
Der übrige Vertrag und bestehende Teilnahmen bleiben unverändert.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 05.09.2024
Wie bereits berichtet, hat die AOK die gemeinsamen Verträge im Reha-Bereich (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, 20, 22 und 33) zum 30.09.2024 gekündigt.
Da laut AOK die flächendeckende Versorgung auf der Basis des zum 01.04.2024 neu geschlossenen Vertrag sichergestellt ist, wäre die Vereinbarung höherer Vertragspreise also weder sachgerecht noch wirtschaftlich vertretbar.
Somit sind die "Verhandlungen" gescheitert.Die Konditionen, die die AOK mit einem Einzelunternehmen zum 01.04.2024 abgeschlossenen hat, sind in vielen Teilen im Vergleich zu dem bisherigen Vertrag gesunken (z.B. die Wiedereinsatzpreise) und daher nach unserer Beurteilung unwirtschaftlich. Im Vergleich zu unseren Neuabschlüssen mit diversen Kostenträgern sind die Konditionen nicht tolerierbar.
Die EGROH wird den Vertrag daher nicht zeichnen. Die Verträge werden im ORTHEGROH-Portal als Fremdvertrag einsehbar sein.
Durch die Kündigung der AOK ggü. der EGROH werden somit auch Ihre Vertragsbeitritte zum 30.09.2024 beendet. Sollten Sie den Verträgen der AOK beitreten wollen, wenden Sie sich für einen Beitritt bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 11.07.2024
Bedauerlicherweise müssen wir die Verhandlungen mit der DAK zum Reha-Vertrag als gescheitert ansehen.
Das Preisniveau der bereits neu geschlossenen Reha-Verträge mit anderen Kostenträgern liegt deutlich über dem letzten Angebot der DAK.Gerade in der PG 18 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sind die Differenzen zu groß und entsprechen nicht unseren Vorstellungen einer wirtschaftlichen Versorgung.
Auch die Verträge, die von der DAK zum Beitritt angeboten werden und von anderen Verbänden bzw. Leistungserbringern geschlossen wurden, wird die EGROH-Service GmbH nicht zeichnen.
Bitte beachten Sie, dass die alten, an die EGROH angelehnten Verträge, zum 30.09.2024 seitens der DAK gekündigt werden.
Sollten Sie sich für einen Beitritt der bereits im MIP vorhanden Verträge entscheiden, prüfen Sie bitte genau, ob Sie zu diesen Konditionen versorgen können.
Veröffentlicht am 04.07.2024
Seit dem 01.04.2024 bietet die AOK Rheinland-Hamburg neue Verträge im Reha-Bereich (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, 20, 22 und 33) zum Beitritt an.
Die EGROH hat die o.g. Verträge geprüft und wird diesen nicht beitreten.
Die AOK hat nun unsere gemeinsamen Verträge zum 30.09.2024 gekündigt.
Die EGROH wird ein eigenes Angebot abgeben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 13.06.2024
Wie bereits am 23.05.2024 berichtet, wird die EGROH mit dem GKV-SV keinen Vertrag abschließen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in dem Beitrag vom 23.05.2024.
Nun hat der GKV-Spitzenverband einen dritten Vertrag zum 01.06.2024 veröffentlicht. Eine Übersicht über die in den Verträgen geregelten Preisen finden Sie im Anhang.
Für einen Beitritt zu diesem Vertrag ist daher die Anlage 5 aus dem entsprechenden Vertragsdokument (siehe Link) auszudrucken und unter Angabe/Ankreuzen des einschlägigen AC/TK unterschrieben an den GKV-Spitzenverband zu senden. (Post oder Email)
Veröffentlicht am 23.05.2024
Der bisherige Vertrag zwischen der EGROH und dem GKV-Spitzenverband über „zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel“ wurde zum 30.06.2024 gekündigt. Gleichzeitig bietet der GKV-SV nun zwei Vertragsversionen zum Beitritt an.
Die EGROH wird mit dem GKV-SV keinen Vertrag abschließen. Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Dokument.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Die Novitas BKK hat zum 01.02.2024 neue Preise für den Reha-Vertrag veröffentlicht. Die EGROH hat sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preise gegen einen Beitritt entschieden.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 04.01.2024
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat zum 01.01.2024 einen neuen Vertrag über behindertengerechte Betten und Pflegebetten geschlossen.
EGROH hat diesen geprüft und wird dem Vertrag nicht beitreten. Hintergrund sind die teilweise niedrigen Pauschalen, wie bspw. für die Niedrigbetten, Wiedereinsatzpauschalen oder die Folgepauschalen für die Kranken-/Pflegebetten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 17.05.2023
Die DAK hat mit einem einzelnen Leistungserbringer zum 01.05.2023 Verträge im Reha-Bereich geschlossen.
EGROH wird diesen Verträge nicht beitreten.
Sollten Sie sich für einen Beitritt entscheiden, so beachten Sie bitte, dass es sich nicht um einen Komplett-Rehavertrag handelt (Badewannenlifter, Rollatoren, Rollstühle, Toilettenrollstühle sind nicht vertraglich geregelt).
Wir werden der DAK in Kürze ein eigenes Angebot unterbreiten.
Für einen eventuellen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 04.05.2023
Die Mobil Krankenkasse hat den Diabetes-Vertrag PG 03/21 zum 31.05.2023 gekündigt. EGROH hat den alternativen Vertrag geprüft und sich gegen einen Beitritt entschieden.
Die Kündigung betrifft folgende LEGS:
19 96 001, 19 96 002, 19 96 003, 19 96 004
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 27.10.2022
Die Knappschaft/SVLFG hat den Vertrag "Medikamentenvernebler" (LEGS 1592140) zum 30.11.2022 gekündigt. Gleichzeitig bietet die Kasse einen neuen Vertrag zum Beitritt an; hier hat sich die EGROH jedoch gegen einen Beitritt entschieden.
Veröffentlicht am 20.10.2022
Die IKK classic hat zum 01.10.2022 einen neuen Vertrag im Bereich der PG 14 Inhalationsgeräte abgeschlossen.
Die EGROH hat diesen geprüft und wird den Vertrag nicht abschließen. Bei Interesse an einem Vertragsbeitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 07.10.2021
Wie bereits berichtet, hat die IKK Brandenburg und Berlin den PG 29 Stoma-Vertrag (LEGS: 19 90 315) zum 31.03.2022 gekündigt.
Die EGROH hat den alternativen Vertrag geprüft und sich aufgrund unwirtschaftlicher Preise gegen einen Beitritt entschieden.
Veröffentlicht am 24.06.2021
Die Novitas BKK hat für die Produktgruppe 31 zum 01.07.2021 einen neuen Vertrag für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg abgeschlossen. Die EGROH hat sich aufgrund der Preisgestaltung gegen einen Beitritt entschieden.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 24.06.2021
Die IKK Brandenburg Berlin hat zum 01.07.2021 einen neuen Vertrag für die Kompressionstherapie abgeschlossen. Die EGROH hat sich aufgrund der schlechten Preisgestaltung im Bereich der Kompressionsarmstrümpfe gegen einen Beitritt entschieden.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 21.06.2021
Die KKH hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte zum 15.06.2021 geschlossen.
Die Kasse bietet den Wiedereinsatz für die therapeutische Bewegungsgeräte nur noch über den in 2017 nach Open-House-Systematik geschlossenen "zentralen Wiedereinsatzpool-Vertrag" an.
Aufgrund dieser Systematik und der unwirtschaftlichen Preise hat sich die EGROH gegen einen Beitritt entschieden.
Veröffentlicht am 02.06.2021
Die AOK Nordwest hat im Bereich PG 31 Schuhtechnik zum 01.05.2021 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die EGROH hat sich gegen einen Beitritt entschieden.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 25.03.2021
Die mhplus BKK hat zum 01.01.2021 die Preise zu dem bestehenden Reha-Vertrag angepasst. EGROH hat diesen geprüft und sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung gegen einen Beitritt entschieden.
Veröffentlicht am 04.02.2021
Die BKK VBU hat einen neuen Vertrag im Bereich Reha. Wir haben diesen Vertrag geprüft und uns vorerst gegen einen Beitritt entschieden.
Eine Erläuterung finden Sie in den Anlagen.
Sie finden den BKK VBU Reha Vertrag zu Ihrer Information in der Anlage dieses News-Eintrages.
Veröffentlicht am 28.01.2021
Wie bereits am 07.01.2021 berichtet, hat spectrumK einen neuen Reha-Vertrag veröffentlicht.
Erst nach mehrmaligen Nachfragen und unter Androhung der Einschaltung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), gab uns spectrumK den Erstunterzeichner, Fa. BeKaMed GmbH, bekannt.
Die EGROH hat den Vertrag geprüft und für Sie ein paar höchst kritische Punkte zusammengefasst:
- Extrem unwirtschaftliche Preise
- Eine anteilige Rückvergütung bei Abbruch vor Ablauf des hälftigen Versorgungszeitraumes ist weiterhin enthalten. Das ist vor allem bei langen GLZ sehr problematisch
- Können Hilfsmittel keiner anderweitigen Nutzung zugeführt werden (Tod oder Nichtabholung) besteht für den LE grundsätzlich kein Vergütungsanspruch
- Pflegerisch begründete Umzüge sind kostenlos durchzuführen
- Der Vertrag beinhaltet unbegrenzte Pauschallaufzeiten
- Kassen können Anlagen (PG´n) auch in Teilen beitreten
Bisher sind lediglich folgende BKK´n beigetreten:
- BKK Technoform
- BKK 24
Wir können Ihnen deshalb nicht empfehlen, diesen Vertrag zu zeichnen!
Veröffentlicht am 07.01.2021
Im MIP-System wird derzeit auf den neuen Schuhtechnik-Vertrag der GWQ mit "attraktiven Konditionen" hingewiesen. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die EGROH sich noch immer in Gesprächen mit der GWQ befindet.
Das letzte Gespräch zwischen der Verhandlungs-GbR und der GWQ fand am 23.12.2020 statt. Die Antwort der GWQ steht noch aus.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und bitten Sie, vorerst nicht dem Schuhtechnik-Vertrag der GWQ beizutreten. Kostenvoranschläge in Papierform können Sie gemäß § 127 Abs. 3 SGB V trotz fehlendem Vertragsbeitritt einreichen.
Veröffentlicht am 17.12.2020
Die GWQ-Service Plus AG hat zum 01.01.2021 einen neuen Vertrag im Bereich PG 99 Neurodermitis- Bekleidung und Encasings. Da unser Angebot dem Kostenträgerverbund bereits im Vorfeld zu hoch erschien, kam es trotzdem noch zu einem Verhandlungstermin im Rahmen einer Videokonferenz. Leider konnten unsere Argumente für eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung nicht überzeugen und die Preise im neuem Vertrag sind letztendlich deutlich unter den marktüblichen Preisen. Die EGROH-Service GmbH hat sich hier gegen einen Beitritt entschieden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die GWQ-Service Plus AG.
Zu Ihrer Information finden Sie den Vertrag in den Anlagen.
Veröffentlicht am 17.12.2020
Wie wir erfahren haben, hat die GWQ ServicePlus AG einen neuen Vertrag mit einer Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik im Bereich der PG 31 abgeschlossen. Wir erachten die Preise in diesem Vertrag als nicht wirtschaftlich und sind daher mit der GWQ weiterhin in Verhandlung. Besonders im Vergleich zum neuen spectrumK-Vertrag, der ab dem 01.02.2021 gelten wird, ist der mit Landesinnung geschlossene Vertrag nicht ausreichend.
Wir bitten Sie daher, dem Vertrag mit der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik nicht beizutreten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 12.11.2020
Wie wir bereits berichteten, hat die Techniker Krankenkasse zum 01.10.2020 zwei neue Verträge im Bereich der enteralen Technik abgeschlossen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Mitgliederbefragung. Die EGROH hat sich dazu entschieden, den Vertrag nicht zu zeichnen.
Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 01.10.2020
Die pronova BKK hat zum 01.10.2020 einen neuen Reha-Vertrag geschlossen.
Die EGROH hat diesen geprüft und wird den Vertrag, aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung und der offensichtlichen Open-House-Systematik, nicht abschließen.
Wir können Ihnen deshalb nicht empfehlen, diesen Vertrag zu zeichnen.
Veröffentlicht am 14.05.2020
Die hkk hat zum 01.03.2020 einen eigenen Vertrag im Bereich der Blutdruckmessgeräte abgeschlossen.
EGROH hat diesen geprüft und wird den Vertrag aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht abschließen.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte direkt an die Kasse. Bitte berücksichtigten Sie bei diesem Vertrag, dass die Blutdruckmessgeräte in Fallpauschalen für eine Laufzeit von 24 Monaten geregelt sind. Gemäß § 14 der MPBetreibV sind für Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre Messtechnische Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen sind bereits mit den Pauschalen abgegolten und können nicht bei der Kasse eingereicht werden, wie die Anlage 1 Abs. 2 des Vertrages regelt.
Veröffentlicht am 14.05.2020
Am 01.02.2020 ist eine Nachtragsvereinbarung mit neuen Preisen zum Orthopädie-Schuhtechnik-Vertrag der IKK Nord in Kraft getreten.
EGROH hat diese geprüft. Auf den ersten Blick wirken die Preise akzeptabel. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass durch die Fortschreibung der PG 31 im Jahr 2018 für die Herstellung deutliche Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind, sehen wir die neuen Vertragspreisen nicht als wirtschaftlich an. Besonders die Preise für die Schuhe der Kategorie V sind zu niedrig.
Die EGROH hat sich daher gegen einen Beitritt entschieden. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte direkt an die Kasse und führen Sie Versorgungen nach § 127 Abs. 3 SGB V durch.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Die Pronova BKK hat zum 01.04.2020 einen neuen Vertrag in der Produktgruppe 11 (Dekubitus) zum Beitritt angeboten. Wir haben diesen intensiv geprüft und uns aufgrund von Vertragsinhalten (unbegrenzte Versorgungszeiträume und hohe Anforderungen an die Leistungserbringer) gegen einen Beitritt entschieden.
Sollte Ihrerseits ein Interesse am Vertragsbeitritt bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 05.03.2020
Nachdem das Angebot der EGROH-Service GmbH abgelehnt wurde, teilen wir Ihnen mit, dass zu dem oben genannten Vertrag kein Beitritt erfolgt. Die VIACTIV Krankenkasse strebt einen Set-Preis moderat unter dem aktuellem Vertragspreis bei hoher Produktqualität an.
Sollten Sie an einem Beitritt interessiert sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 05.03.2020
Nach Prüfung der neuen Verträge der AOK Bremen/Bremerhaven in oben genannten Produktgruppen, hat sich die EGROH-Service GmbH aufgrund des niedrigen Preisniveaus gegen einen Beitritt entschieden.
Bitte wenden Sie für einen Beitritt direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 31.01.2020
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik inklusive Mandat der EGROH-Service GmbH stand bis zuletzt in Verhandlungen mit der Novitas BKK, um einen bundeseinheitlichen Vertrag mit dem Kostenträger zu regeln. Die Novitas BKK hat bisher keine einheitliche Vertragsgestaltung mit Vergütungspositionen erstellt. Durch unterschiedliche Verträge ist eine Gleichstellung und Gleichbehandlung der Leistungserbringer in den unterschiedlichen Bundesländern unmöglich. Das ist nicht akzeptabel. Der BIV-OT ist jedoch auch weiterhin an einer vertraglichen Regelung mit der Novitas BKK interessiert. Dies gelingt allerdings nur, wenn der Zusammenhalt in der Branche gegeben ist.
Deshalb bitten wir Sie, den Vertrag nicht zu unterschreiben, um weitere Verhandlungen zu ermöglichen. Ein nächster Verhandlungstermin ist für den 5. Februar vorgesehen.
Veröffentlicht am 28.01.2020
Die Kasse hat zum 01.02.2020 einen neuen Vertrag im Bereich PG 19 zur Versorgung mit Kranken- und Pflegebetten abgeschlossen. EGROH hatte hier ein Angebot abgegeben. Wir haben den zum Beitritt angebotenen Vertrag geprüft und werden nicht beitreten.
Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Pauschalen (z.B. Krankenbett in der Erstpauschale 24 Monate für 375,00€) inkl. Bettverlängerung und Seitengitterpolster verstehen!
Veröffentlicht am 23.01.2020
Die Verhandlungen mit der Novitas BKK gelten als abgeschlossen. Nach einem Verhandlungstermin konnte keine Einigung auf die Vergütung der monatlichen Pauschale erzielt werden. Die Preisvorstellungen der Kasse, eine monatliche Pauschale unter 20 EUR anzustreben, wurde durch die EGROH-Service GmbH nicht akzeptiert. Dieser Preis liegt deutlich unter dem angebotenen Preis und erscheint uns nicht wirtschaftlich. Aufgrund dessen sehen wir die Verhandlungen als gescheitert.
Leistungserbringer die an einem Beitritt interessiert sind, wenden sich nach der Veröffentlichung bitte direkt an die Kasse. Der Vertrag soll zum 01.03.2020 starten.
Veröffentlicht am 09.01.2020
Die KKH bietet (nach Ausschreibung) einen Vertrag über die Versorgung mit Betten und Einlegerahmen an. Ähnlich wie bei einem anderen Kostenträger, existieren auch hier nach Regionen unterschiedliche Preise. Zu beachten ist, dass hier Preise jeweils mit und ohne Prophylaxe-Matratze angegeben sind. Eine Übersicht finden Sie in der Anlage dieses News-Beitrages.
Aufgrund der aktuellen Preise haben wir uns definitiv gegen einen Beitritt entschlossen. Zu den angebotenen Preisen ist keine wirtschaftliche / hochwertige Versorgung der Versicherten (Ohne Aufzahlung des Versicherten) möglich.
Wir empfehlen Ihnen bei Versorgungen einen Papier-Kostenvoranschlag auf Grundlage Ihrer eigenen Kalkulation an den Kostenträger per Fax zu senden. Dieser kann nicht automatisch durch das System aufgrund eines fehlenden Vertrages abgelehnt werden. Nach § 127 Abs. 3 des SGB V haben Sie das Recht auf den Abschluss eines Einzelvertrages.
Sollte Ihnen ein Vertrag der KKH mit den in der Tabelle aufgeführten Preise zum Beitritt angeboten werden, prüfen Sie bitte genau, ob Sie diesem unter den geforderten Konditionen beitreten möchten.
Veröffentlicht am 09.01.2020
Dem neuen Vertrag (ab 01.12.2019) über die Versorgung mit
stationären netzabhängigen Sauerstoffkonzentratoren (Produktgruppe 14) der AOK Hessen wird die EGROH-Service GmbH nicht beitreten.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Rheinland / HH hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 11 zum 01.12.2019 veröffentlicht. Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise hat sich die EGROH-Service GmbH gegen einen Beitritt entschieden.
Bitte wenden Sie sich bei einem gewünschten Beitritt direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 28.11.2019
Anfang November ist die DAK Gesundheit aus der ARGE vdek (PG 04) ausgestiegen. Am 12.11.2019 schloss sie mit einem regionalen Leistungserbringer einen Vertrag über Badewannenlifter sowie auch über Rollatoren und Rollstühle (PG 04/10/18) auf Ausschreibungsniveau ab.
Danach hat die DAK am Folgetag (13.11.2019) eine Vertragsabsicht bekannt gemacht und bietet den genannten Regional-Vertrag auf Ausschreibungsniveau nun Nach "Open-House-Manier" zum Beitritt an.
EGROH lehnt einen Beitritt entschieden ab und wird ein neues Angebot abgeben.
Wir können von einem Beitritt zu diesen Konditionen nur abraten. Nach § 127, Abs. 1, S.3, SGB V) sind Sie verpflichtet, eine "hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln" anzubieten. Da dies bei den angebotenen Preisen nach unseren Berechnungen gar nicht möglich ist, würden Sie einen Konflikt mit dem Gesetz riskieren.
EGROH und die anderen Verbände arbeiten weiter daran, eine für alle Seiten tragbare Lösung finden.
Veröffentlicht am 28.11.2019
Die EGROH hatte ein Angebot zur PG 04 Badewannenlifter abgegeben. Auch hier kam es zu keinem Verhandlungstermin, da laut Knappschaft unsere angebotenen Preise zu hoch sind.
Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.
(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)
Veröffentlicht am 28.11.2019
Die EGROH hatte im August ein Angebot zur PG 29 Stoma abgegeben. Zu einem Verhandlungstermin ist es nicht gekommen, da laut der DAK eine qualitätsorientierte Versorgung mit umfangreichen Dienst- und Serviceleistungen auf Basis deutlich niedrigerer Pauschalen sichergestellt werden kann. Die Kasse bietet den Vertrag nun nach "Open-House-Manier" zum Beitritt an.
Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.
(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)
Veröffentlicht am 08.11.2019
Die IKK classic hat mit Startdatum 01.10.2019 einen neuen Vertrag mit dem VVHC über den Versorgungsbereich PG 15 ableitende Inkontinenz abgeschlossen. Da sich die Preise gegenüber dem alten Vertrag teilweise von AEP minus 5% auf AEP minus 10% verschlechtert haben, hat sich die EGROH gegen einen Beitritt entschlossen.
Sollten Sie einen Beitritt wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 31.10.2019
Die BKK Mobil Oil hat einen neuen Vertrag im Bereich PG99 - Encasings. Wir haben diesen überprüft und uns aufgrund der unwirtschaftlichen Preise gegen einen Beitritt entschieden.
Sollte in Beitritt Ihrerseits gewünscht sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse
Veröffentlicht am 31.10.2019
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) einen Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) sowie der Produktart 02.40.01.3 (Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe) gemäß S 127 Abs. 1 SGB V mit Wirkung zum 01.11.2019 geschlossen.
Die Vereinbarung zur PG 17 aus dem Vertrag OT - kein Wiedereinsatz (15 00 100) verliert somit zum 31.10.2019 ihre Gültigkeit.
EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Kasse.
Veröffentlicht am 24.10.2019
Nach Ende der Ausschreibung haben die Techniker und die HEK einen neuen Vertrag zur ableitenden Inko abgeschlossen. EGROH hat diesen geprüft und wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kassen.
Veröffentlicht am 24.10.2019
Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, dass die regelmäßige Versorgung mit Verbandmitteln durch sonstige Leistungserbringer ohne Abschluss eines Vergütungsvertrages unzulässig ist. Daher hat die BARMER die Versorgung in einer Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2019 vertraglich geregelt. Die EGROH kam zu dem Entschluss, dass die Vereinbarung "Verbandmittel" nicht deren Kernkompetenz "Hilfsmittel" betrifft und somit dieser Vereinbarung nicht beitreten wird. Gerne können Sie einen direkten Beitritt über die BARMER ausüben.
Abweichende vertragliche Regelungen zur Abrechnung von Verbandmitteln mit der BARMER in den Vertragsbereichen Diabetes und Enterale Ernährung bleiben von dieser Regelung unberührt.
Veröffentlicht am 01.10.2019
Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen.
Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.
Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:
09.37.01.1 (TENS-Geräte):
- 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
- 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
- 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
- 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€
09.37.02.1 (EMS-Geräte):
- 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
- 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
- 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
- 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€
Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten.
Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen.
Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:
- Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
- Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
- Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
- Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
- Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
- Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
- Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
- Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.
Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 12.09.2019
Die Kasse bietet aktuell einen neuen zum 01.10.2019 abgeschlossenen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit aufsaugende Inkontinenzversorgung an. EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten.
Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse
Veröffentlicht am 02.05.2019
Die Kasse bietet aktuell einen neuen zum 01.05.2019 abgeschlossenen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Dekubitus-Hilfsmitteln an. EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. U.a. sind dort unwirtschaftliche Einmalpauschalen mit unbegrenzter Laufzeit verhandelt.
Veröffentlicht am 11.04.2019
Die BIG direkt gesund, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest haben gemeinsam einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über Hilfsmittel zur Sauerstofftherapie der Produktgruppe 14 geschlossen. Nach Prüfung wird EGROH diesem Vertrag nicht beitreten.
Interessierte Leistungserbringer und Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können die Vertragsunterlagen unter der E-Mail-Adresse Hilfsmittelvertrag@ikk-sw.de anfordern.
Veröffentlicht am 28.02.2019
Die Kasse hat den bestehenden Reha-Vertrag zum 30.04.2019 gekündigt. Dem neuen Vertrag zum 01.05.2019 wird EGROH aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Die Kasse hat einen neuen Reha-Vertrag veröffentlicht. Nach Prüfung der Preise (unter Niveau der IKK classic) wird die EGROH-Service GmbH dem Vertrag nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Zum 01.02.2019 hat die AOK Nordost einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 (fremdkraftbetriebene Beintrainer / Armtrainer / Kombinationstrainer) abgeschlossen. Hier wird die EGROH-Service GmbH aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Die Kasse hat zum 01.02.2019 einen neuen Medizintechnik-Vertrag abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH wird dem Vertrag aufgrund unwirtschaftlicher Preise nicht beitreten. Alle bisherigen Vertragspartner sind damit zum 31.01.2019 vertragslos in diesem Bereich. Das betrifft die Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 210 bis 19 99 219.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 17.01.2019
Wie bereits veröffentlicht, hat die Kasse den bestehenden Vertrag zum 31.03.2019 gekündigt. Die Kasse bietet nun auf Ihrer Homepage mehrere Verträge zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzartikeln an. Die EGROH-Service GmbH wird, aufgrund der unwirtschaftlichen Preise, keinem dieser Verträge beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 29.11.2018
Die Kasse bietet einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Stomaartikeln in einer Monatspauschale zum 01.12.2018 an. EGROH wird sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht beteiligen (175,-€ inkl. Fistelversorgung).
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 14.11.2018
Die Kasse hat zum 01.01.2019 einen neuen Vertrag zur Stomaversorgung veröffentlicht. Aufgrund unwirtschaftlicher Preise wird die EGROH Service GmbH nicht beitreten. Wenden Sie sich für einen Beitritt bitte direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Die Kassen haben mit Wirkung zum 04.08.2018 einen neuen Vertrag im Bereich der Kranken- und Pflegebetten geschlossen. EGROH wird den Vertrag auf Grund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht zeichnen. Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft in Bochum.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die Kasse bietet einen neuen Vertrag im Reha-Bereich für XL-Versorgungen an. EGROH wird diesen Vertrag nicht schließen. Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Nach Prüfung wird die EGROH-Service GmbH dem veröffentlichten Vertrag nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 20.04.2018
In der Prothesenversorgung wurde ebenfalls ein neuer Vertrag geschlossen. Da kein gutes Ergebnis für beide Seiten erzielt werden konnte, hat man sich auf eine Laufzeit von nur einem Jahr geeinigt. EGROH wird diesen Vertrag nicht zeichnen. Wir empfehlen, diesen Vertrag nur dann zu zeichnen, wenn es absolut unvermeidbar ist. Wenden Sie sich auch hier direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 20.04.2018
Die Kasse hat seit dem 1. April 2018 einen neuen Vertrag zur Dekubitusversorgung geschlossen. EGROH wird diesen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht zeichnen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die AOK Nordwest.
Veröffentlicht am 13.02.2018
Mit Gültigkeit ab 01.02.2018 bietet die KKH einen Vertrag zum Beitritt an. Dieser Vertrag ist das Ergebnis einer Markterkundung vom Juni 2017 und damit ein weiterer Vertrag der KKH in der Open-House-Systematik. Open-House-Verfahren bedeutet, dass die Kasse ohne Verhandlungen die Vertragsbedingungen und Preise festlegt. Dieses Verfahren ist sowohl nach Auffassung des BVA als auch des BMG und des Gesetzgebers nicht gesetzeskonform. Ein Klageverfahren dazu ist gegen die KKH anhängig. EGROH wird diesen Vertrag deshalb nicht zeichnen.
Wir empfehlen auch Ihnen, sehr genau zu prüfen, ob Sie einen Vertrag zeichnen wollen, der nicht gesetzeskonform zustande gekommen ist.
Selbiges gilt auch für die seit April 2017 im Markt befindlichen KKH-Verträge über Adaptionshilfen und Sitzringe sowie den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln.
Veröffentlicht am 16.01.2018
Seit dem 01.01.2018 bietet die KKH einen Vertrag über die „Depot-Versorgung“ mit Hilfsmitteln der PG 23 Orthesen an. Dieser Vertrag ist nach unserem Kenntnis-stand nicht verhandelt worden. Damit entspricht er der von der KKH verfolgten Strategie der Open-House-Verträge.
Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und des BVA wie auch der Politik sind Open-House-Verträge jedoch gesetzeswidrig und nicht zulässig.
Deshalb bitten wir Sie, das nach unserer Auffassung rechtswidrige Verhalten der KKH nicht dadurch zu unterstützen, dass Sie einen rechtswidrigen Open-House-Vertrag als Einzelvereinbarung mit der KKH unterschreiben.
Wir empfehlen Ihnen dringend, hier unbedingt weitere Informationen der EGROH abzuwarten.
Veröffentlicht am 06.02.2017
Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag zur Stomaversorgung zum 31.03.2017. Der angebotene Anschlussvertrag kürzt die ohnehin nicht hohen Monats-pauschalen um weitere 10,- €. EGROH wird diesen nicht unterzeichnen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Knappschaft in Bochum.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse hat zum 01.01.2017 einen neuen Vertrag mit einem Leistungserbringer geschlossen. EGROH wird diesem Vertrag wegen unwirtschaftlich niedrigerer Vergütung nicht beitreten.
Veröffentlicht am 08.12.2016
Die Kasse hat einen neuen Vertrag zur saugenden Inko abgeschlossen. Nach Prüfung der Preise wird EGROH diesem Vertrag nicht beitreten.
Veröffentlicht am 29.11.2016
Die BKK Mobil Oil hat zum 01.01.2017 einen neuen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln abgeschlossen. Für Erwachsene ist eine Pauschale von 18,00 € und für Kinder von 27,26 € verhandelt worden. EGROH wird diesen Vertrag nicht zeichnen. Sofern Sie zu diesen Preisen versorgen können, wenden Sie sich bitte für einen Eigenbeitritt direkt an die BKK Mobil Oil.
Veröffentlicht am 03.11.2016
Die Kasse hat keine Verhandlungen geführt, sondern den Rahmenvertrag der Barmer mit den Preisen der Deutschen BKK versehen. EGROH wird aus wirtschatlichen Gründen nicht beitreten. Sollten Sie den Vertrag unumgänglich benötigen, empfehlen wir Ihnen genaue Prüfung, bevor Sie sich bitte direkt an die Barmer wenden.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Hier gibt es einen abgeschlossenen Vertrag im Reha-Bereich. Nachdem Verhandlungsgespräche geführt wurden, haben sowohl EGROH als auch die Innung und andere Verbände keinerlei Informationen zum Verhandlungsstand erhalten. Nun gibt es einen Einzelvertrag mit einem Leistungserbringer. Wie bereits im MTD-Instant (41/2016) informiert, ist von Innungsseite kein Beitritt geplant. Ebenso wird auch EGROH vorerst nicht beitreten. Zudem gilt der Altvertrag weiterhin bis 31.12.2016. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Wie im Infobrief Nr.5/2016 berichtet, hat die Kasse die Verträge „kleine Medizintechnik“ zum 30.09.2016 gekündigt. Es gibt einen neuen Vertrag zum 01.10.16. EGROH wird diesen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht schließen. Wir bitten Sie gründlich zu prüfen, ob Versorgungen zu diesen Konditionen für Sie möglich sind. Sofern Sie an einem Beitritt zu diesem Vertrag nicht umhin kommen, wenden Sie sich bitte direkt an die GWQ.
Veröffentlicht am 22.09.2016
EGROH hat den Vertrag geprüft: Monatspauschale 17,56 € netto. Wir werden diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Sollten Sie dennoch Interesse an diesem Vertrag haben bitten wir Sie, sich direkt mit der Kasse in Verbindung zu setzen.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die Kasse gab eine Vertragsabsicht bekannt. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen steht fest, dass EGROH sich hier nicht beteiligt.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die GWQ Service AG hat einen neuen Vertrag über die Versorgung Versicherter mit Hilfsmitteln zur schlafbezogenen Atemtherapie für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein geschlossen. EGROH wird diesem Vertrag nicht beitreten. Sollten Sie Interesse an einem Beitritt haben, wenden Sie sich bitte direkt an die GWQ.
Veröffentlicht am 10.08.2016
EGROH hat den Vertrag der AOK geprüft und wird diesem aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Wenn Sie diesen Vertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 29.06.2016
Des Weiteren hat die Kasse einen Vertrag über die Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen abgeschlossen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird EGROH diesem Vertrag nicht beitreten. Sollten Sie nicht umhin kommen, diesem Vertrag beizutreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 29.06.2016
Der neue Vertrag PG 29 enthält erhebliche Preissenkungen. Bisher hat keine Vertragsgruppe – auch EGROH nicht – den Vertrag unterzeichnet. Zusammen mit den anderen Verbänden wird versucht, bessere Preise zu erreichen; die Chancen stehen aber nicht gut. Wenn Sie diesen Vertrag dringend benötigen, wenden Sie sich bitte zum Direkt-Beitritt an die Kasse.
Veröffentlicht am 16.06.2016
Zum 01.07.2016 hat die Viactiv KK (ehem. BKK vor Ort) einen neuen Homecare-Vertrag geschlossen. Die EGROH wird diesem Vertrag aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit nicht beitreten (siehe Link). Sollten Sie nicht umhin kommen, diesem Vertrag beizutreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kassen haben zum 01.04.2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung im Bereich Schuhtechnik abgeschlossen. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten.
Zu Ihrer Information können Sie die Protokollnotiz und die Vergütungsliste über u.a. Link einsehen.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat zum 01.05.2016 einen Vertrag über die Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung sowie mit Verbandsstoffen und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung abgeschlossen. EGROH
wird diesem Vertrag aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten. Die genauen Preise und Leistungsinhalte des Vertrages können Sie bei Interesse über den unten aufgeführten Link einsehen.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat zum 30.06.2016 die bestehenden Preisverein-barungen zur Versorgung Versicherter mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln (PG15) gekündigt. Auch EGROH hatte sich an den Verhandlungen beteiligt. Zum 01.Juli 2016 tritt nun eine neue Preisvereinbarung in Kraft (Erwachsene: 17,56 € netto). Aus wirtschaftlichen Gründen tritt EGROH diesem Vertrag nicht bei.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Die Kasse kündigt die Applikationshilfen sowie die Ergänzungsvereinbarung zur Anlage 4 (gültig ab 01.01.2006) aus dem Hauptvertrag (LEGS 1150000) mit dem VdAK/AEV von 2002 heraus zum 30.06.2016. Einem inzwischen neu geschlossenen Vertrag können Sie online über MIP oder der DAK beitreten.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Ab dem 01.04.2016 bietet die Kasse einen neuen Vertrag an. Diesem Vertrag können Sie direkt über die AOK beitreten.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Auch dem vorgenannten neuen Vertrag wird die EGROH aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Ein Direktbeitritt ist möglich.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse bietet einen neuen Vertrag zur Beatmung an. Bei Bedarf fordern Sie diesen direkt bei der AOK Nordost zum Beitritt an. Ansprechpartner ist Herr Guglielmi.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse hat eine neue und ab 1. April 2016 gültige „Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Dekubitustherapie und Statischen Positionierungshilfen“ veröffentlicht. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Bitte prüfen Sie vor eigenem Vertragsbeitritt, ob die Vertrags- und Vergütungsregelungen für Sie wirtschaftlich sind.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse hat einen neuen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Beatmung bei Tracheostoma geschlossen. Nach Prüfung wird die EGROH diesen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht schließen, bei Bedarf können Sie über die AOK direkt beitreten.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse hat den Anhang für behindertengerechte Betten und Pflegebetten neu verhandelt. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Für Vertragsbeitritte wenden Sie sich bitte direkt an die AOK.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Auch EGROH hat für Sie mit der AOK Hessen Verhandlungsge-spräche geführt und moderate Anhebungen der Preise ent-sprechend den Preissteigerungen und der Lohnentwicklung in den letzten Jahren (+ca. 15%) angeboten. Stattdessen hat die AOK Hessen jedoch einen Einzel-Vertrag mit um durchschnittlich 10 - 20% gesenkten Vergütungspreisen geschlossen und bietet diesen Vertrag nun zum Beitritt an. Diesem Vertrag wird EGROH nicht beitreten und rät auch den Mitgliedsbetrieben wegen Unwirt-schaftlichkeit davon ab. Ab dem 01.02.2016 können Sie aufgrund
der fehlenden LEGS und Vertragspreise dann zwar nur noch KV per Papier oder Fax einreichen; aber Sie können dabei für Sie wirt-schaftliche Preise kalkulieren (z.B. unter Berücksichtigung der Grundlohnsummensteigerung von rund 15% seit 2007) und warten dann die Reaktion der AOK Hessen ab. Die Landesinnung ist auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen und versucht deshalb, weiterhin mit der AOK Hessen Verhandlungsgespräche zu führen.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Der neu verhandelte Tracheostoma-Vertrag der AOK wird von der EGROH-Service GmbH wegen der unwirtschaftlicher Preisge-staltung nicht abgeschlossen.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die Kasse hat ohne Verhandlungen erneut die Preise für die Produktgruppe 33 Toilettenhilfen gekürzt und zum Beitritt angeboten. Aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung wird die EGROH-Service GmbH diesen Bereich nicht mehr mittragen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte für Versorgungen ab 01.01.2016 direkt an die Knappschaft.
Veröffentlicht am 11.11.2015
Die Kasse hat einen neuen Vertrag zur aufsaugenden Inko im häuslichen Bereich abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH wird diesen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mittragen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse. Fordern Sie dazu die Unterlagen ab Januar 2016 unter www.tk.de, Webcode 209810 an.
Veröffentlicht am 30.04.2015
nach der Kündigung des bisherigen Vertrages zur Produktgruppe 15 aufsaugende Inko hat die Kasse einen neuen Vertrag verhandelt. Die nicht wirtschaftliche Preisgestaltung (monatliche Versorgungspauschale unter 22,00 € / bei Bedarf ist auch Inko-Unterwäsche zu liefern) hat die EGROH dazu bewogen, nicht beizutreten. Bei Bedarf vollziehen Sie bitte einen Einzelbeitritt direkt über die AOK.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse hat die Preise des aktuellen Reha-Vertrages in einzelnen Produkten neu verhandelt. Aufgrund der neuen (unwirtschaftlichen) Preisgestaltung ist die EGROH diesen Teilen des Vertrages nicht beigetreten. Dadurch reduziert sich der bestehende Vertrag um Toilettenrollstühle PG 18 und Toilettenhilfen PG 33.