Veröffentlicht am 28.02.2020
Die neuen Verträge AOK Rheinland-Hamburg PG 37 (Brustprothesen) und AOK Nordwest PG 10 (Gehilfen) stehen Ihnen nun digitalisiert im Portal zur Verfügung!
Achtung: Die Preise gelten erst ab dem 01.03.2020
Veröffentlicht am 27.02.2020
Die AOK Nordwest teilte mit, dass versehentlich eine falsche Vertragsversion veröffentlicht wurde. In der korrigierten Vertragsversion wurde der § 9 Abs. 6, "Der Leistungserbringer ist verpflichtet, angefallene Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 9 SGB V im Rahmen des DTA (bezogen auf die per DTA abgerechneten Preise) mit dem Verwendungskennzeichen „06 (Abgabe höherwertige Versorgung)“ zu übermitteln.", ersatzlos gestrichen.
Bitte beachten Sie daher die aktualisierte Vertragsversion.
Veröffentlicht am 27.02.2020
Die KNAPPSCHAFT hat zum Jahreswechsel ihr System umgestellt. Dadurch gab es auch Änderungen beim elektronischen Kostenvoranschlag. Anfängliche technische Schwierigkeiten konnten behoben werden. Es können wieder elektronische Kostenvoranschläge eingereicht und elektronisch beantwortet werden.
Da es Missverständnisse zwischen den Fachzentren für Hilfsmittel und der Leistungserbringerseite gegeben hat, informieren wir Sie, dass aus technischen Gründen für jedes Hilfsmittel bzw. jede Vertragsposition ein eigener elektronischer Kostenvoranschlag erforderlich ist.
Die Ausnahme bilden hier lediglich:
- vergütungsfähige/s Zurüstungen/Zubehör/Zusatzpositionen zu einem Grundhilfsmittel (z. B. Hausbesuche)
Diese können mit den jeweils vereinbarten Vertragspositionsnummern gemeinsam in einem eKV übermittelt werden.
Bei der elektronischen Abrechnung ist darauf zu achten, dass die übermittelten Positionsnummern und Preise mit den zuvor im eKV genehmigten Daten übereinstimmen.
Zur Produktgruppe 54 bietet die Knappschaft an, dass statt einer Auflistung der Einzelpositionen, im elektronischen Kostenvoranschlag die Abrechnungspositionsnummer 54.45.01.0999 (AC / TK 15 00 540; Verw-KZ 08; bis zu 40 Euro/brutto) verwendet werden kann. Für die PG 51 wäre wiederum ein getrennter eKV erforderlich. Die Einzelpositionen sind im Image des zu übermittelnden "Antrag auf Kostenübernahme" ersichtlich.
Veröffentlicht am 27.02.2020
Dieser Vertrag wurde im vergangenen Jahr zum 30. September 2019 seitens des BIV-OT gekündigt und eine bisher vereinbarte Weitergeltungsvereinbarung mit beiden Kostenträgern gilt bis zum 31. März 2020.
Die Verhandlungen werden zukünftig nicht mehr mit beiden Kostenträgern zusammen geführt.
Mit der hkk wurden intensive Gespräche geführt. Plan ist es, zum 1. Mai 2020 einen vollumfänglichen OT-Vertrag zu schließen.
Mit der DAK wird weiterhin lediglich die PG 05 und 23 verhandelt.
Aus der Situation heraus haben wir die derzeit gültige Weitergeltungsfrist mit der hkk bis zum 30. April 2020 verlängert. Für die DAK gilt weiterhin der 31. März 2020, sodass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 20.02.2020
Die AOK Rheinland-Hamburg hat zum 01.03.2020 einen neuen Vertrag zur Versorgung von Versicherten in der PG 37 (Brustprothetik) abgeschlossen. Sie finden den Vertrag und die Beitrittsunterlagen ab 01.03.2020 in Ihrem ORTHEGROH-Partner Portal oder blanko im Anhang.
Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärungen im Original per Post zu.
Veröffentlicht am 20.02.2020
Auf der Website der DGIHV finden Sie ab sofort einen FAQ-Bereich zum Thema MDR, der von der MDR-AG erstellt wurde. Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema MDR haben, können Sie diese gerne an mdr@dgihv.org senden. Der FAQ-Bereich soll laufend aktualisiert werden.
Bitte beachten Sie auch die beiden Leitfäden, die für Händler und Hersteller von Sonderanfertigungen erstellt wurden.
Die EGROH beschäftigt sich derzeit mit der Erstellung einer Umsetzungshilfe. Sobald diese fertig gestellt ist, werden wir sie auf dem gewohnten Wege veröffentlichen.
Veröffentlicht am 20.02.2020
Die Kasse hat zum 01.03.2020 einen neuen Vertrag für die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 abgeschlossen. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten.
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus. Voraussetzung ist außerdem die Teilnahme am Rahmenvertrag.
Bitte beachten Sie, dass in dem Vertrag eine Rückkaufregelung (Anlage 13) geregelt ist. Für Hilfsmittel, die sich im Eigentum der AOK befinden, die sich in Ihrem Lager befinden und für die im Vertrag eine Versorgungspauschale vereinbart ist, wird Ihnen die AOK für den Rückkauf 100% der Versorgungspauschale in Rechnung stellen. Daher empfehlen wir Ihnen, vor Vertragsbeginn am 01.03.2020 Ihr Lager zu bereinigen und ggf. Hilfsmittel auszusondern. Eine nachträgliche Aussonderung ist gemäß Vertrag nicht mehr möglich.
Veröffentlicht am 20.02.2020
Die Umsetzung der Vorgaben aus dem HHVG, der MPBetreibV sowie der Fortschreibung des HiMi-Verzeichnisses bedarf einer grundlegenden Änderung beider Reha-Verträge der AOK Bayern. Deswegen kündigt die Kasse die bestehenden Verträge mit den AC / TK 15 02 544, 15 02 545 und 15 02 546 zum 31.03.2020. Betroffen sind der RT1-Vertrag und der Vertrag zur Versorgung mit Betten, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeugen.
Wir werden jeweils zeitnah neue Verträge zum Beitritt anbieten.
Veröffentlicht am 20.02.2020
Die AOK Niedersachsen hat den bestehenden OT- und Reha-Vertrag um die PG 26 Sitzschalenversorgung erweitert. Dieser Anlage können Sie ab sofort beitreten, es ist eine separate Teilnahmeerklärung auszufüllen. Voraussetzung ist eine Teilnahme an dem oben erwähnten Rahmenvertrag.
Veröffentlicht am 13.02.2020
Da es in letzter Zeit vermehrt zu Nachfragen kam, ob die Preise des OT-Vertrags mit der GWQ ServicePlus AG zum Ende des Jahres 2019 weiterhin Gültigkeit haben oder beendet wurden, informierte der BIV-OT in seinem Newsletter (Ausgabe 01/2020) darüber, dass alle Verträge mit den zuletzt gültigen Konditionen auch weiterhin Anwendung finden.
Die Neuverhandlungen laufen bereits.
Veröffentlicht am 13.02.2020
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Zukunft vermehrt Kassen Kontrollen von Dokumentationen nach der MPBetreibV im Bezug auf regelmäßige Wartungen, Sicherheitstechnische Kontrollen (STK), Inspektionen und Messtechnische Kontrollen (MTK) bei den Leistungserbringern abrufen werden. Die Dokumentation der genannten Kontrollen / Wartungen etc. sind in immer mehr Verträgen ein fester Bestandteil.
Veröffentlicht am 13.02.2020
In der MTD-Instant Ausgabe 07/2020 wird berichtet, dass die FMP den neuen GWQ-Vertrag zur Dekubitusversorgung begrüßt. Nach Rücksprache mit der Kasse teilen wir Ihnen mit, dass es sich um einen auf die Firma Carenetic angepassten Vertrag handelt. Der aktuelle GWQ PG 11-Vertrag, den Sie im ORTHEGROH-Partner Portal finden, gilt bis zu Neuverhandlungen weiter .
Veröffentlicht am 13.02.2020
Die KKH informiert über eine erweiterte Abrechnungsprüfung durch das Abrechnungszentrum Emmendingen für:
- Kompressionsstrümpfe,
- Einlagen und
- Schuhzurichtungen.
Es wird geprüft, ob mit der Abgabe dieser Hilfsmittel die vertragliche oder im Hilfsmittelverzeichnis geregelte Versorgungsmenge in den letzten 12 Zeitmonaten (nicht Kalenderjahr) überschritten wurde. Die Kasse macht darauf aufmerksam, dass sich der Verschleiß von Kompressionsstrümpfen, Einlagen und Schuhzurichtungen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer richtet und der Anspruch nicht auf eine kalenderjährliche Betrachtung abgestellt werden kann.
Grundsätzlich sind festbetragsgeregelte Hilfsmittel weiterhin genehmigungsfrei zur Abrechnung an den Abrechnungsdienstleister zu senden. Kostenvoranschläge sind nur dann mit einer entsprechenden Begründung einzureichen, wenn eine Überschreitung der jeweils geregelten Versorgungsmenge erfolgen soll.
Veröffentlicht am 13.02.2020
Am 05.02.2020 hat das zwischen BIV-OT und Novitas BKK vereinbarte Sondierungsgespräch zu den Vertragsverhandlungen der Produktgruppen 05 und 23 stattgefunden. Das Gespräch verlief auf beiden Seiten auf einer sachlichen und zielführenden Ebene und entstandene Missverständnisse konnten beseitigt werden. Es wurde signalisiert, dass beide Vertragsparteien auch weiterhin an einer bundeseinheitlichen vertraglichen Lösung interessiert sind. Für die wenigen noch offenen Punkte wurde Gesprächsbereitschaft bekundet. Die Verhandlungen werden am 14.02.2020 in einem Folgegespräch wieder aufgenommen
Nach eigenen Aussagen hat die Novitas BKK mit drei Leistungserbringern den Vertrag verhandelt und abgeschlossen. Dem als Beitrittsvertrag gekennzeichneten und an alle Leistungserbringer übersandten Vertrag sind bisher über 70 Leistungserbringer beigetreten. Diese bereits bestehenden Verträge sollen bei Abschluss einer bundesweit gültigen Regelung an das neue Gesprächsergebnis angepasst werden.
Veröffentlicht am 06.02.2020
In der Vergangenheit war die Übermittlung von elektronischen Kostenvoranschlägen an die Knappschaft unter mehr als einer IK-Nummer möglich. Die Verwendung anderer IK-Nummern führt nach Angaben der Knappschaft zur technischen Abweisung des Datensatzes.
Nach der Systemumstellung zum Jahresbeginn können diese jedoch nur noch an die IK-Nr. 109905003 übermittelt werden.
Veröffentlicht am 04.02.2020
Bedingt durch technische Probleme konnte die Techniker Krankenkasse Ihre neuen Vertragsbeitritte nicht importieren. Dies betrifft insbesondere die Beitritte zum neuen Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" mit den LEGS 1599703, 1599704, 1599705 ab dem 01.12.2019. Hier verhinderte ein Problem in der Software der Kasse, dass Ihre Vertragsdaten im System hinterlegt und an das Abrechnungsunternehmen weitergegeben werden konnten.
Dieses Problem bei der Kasse ist nun hoffentlich behoben. Es kann jedoch noch bis zur nächsten Woche (KW 7) dauern, bis die Daten an die Medent GmbH übermittelt worden sind. Sollten Sie also Probleme bei der Einreichung eines Kostenvoranschlags haben, obwohl Sie dem Vertrag über die EGROH beigetreten sind, wenden Sie sich bitte an die Techniker direkt (unter der Telefonnummer 040/69093813). Dort können Sie einen Auszug aus dem Echt-System anfordern und diesen dann dem Abrechnungsunternehmen zur Verfügung stellen.