Veröffentlicht am 17.04.2025
Wie bereits berichtet, hat die AOK Rheinland/Hamburg eine Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik geschlossen.
Die EGROH-Service GmbH wird die Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2025 zeichnen.Die alten Teilnehmer werden mit Startdatum 17.04.2025 auf die Übergangsvereinbarung übernommen:
Start: 17.04.2025LEGS: 15 20 P24
Die neuen Preise befinden Sie aktuell in der Eingabe.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Rhleinland/Hamburg in der PG 23 (individuelle Orthesen) wird bis zum 31.05.2025 verlängert.
Ziel dieser Verlängerung ist es, bis zum Abschluss der Verhandlungen die Versorgungspraxis sicherzustellen.
LEGS: 15 20 E23
Veröffentlicht am 27.02.2025
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Plus regelt ausschließlich den Versorgungsbereich der Beinprothetik (PG 24) und tritt zum 01.03.2025 in Kraft. Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum.
- Neuer LEGS: 15 13 B24.
- Die grundsätzlichen Regelungen des Rahmenvertrages OT gelten in der aktuellen Fassung weiter.
- zwei Preisstufen
- 1. Stufe ab 1. März 2025
- 2. Stufe ab 1. April 2026
- Die Nachweise in den Anlagen 24 b bis f stellen Muster dar. Es können inhaltsgleiche betriebsspezifische Dokumente verwendet werden.
Mit dem Abschluss der Übergangsvereinbarung werden folgende Vereinbarungen aufgehoben:
- Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Leistungen des Orthopädie-Techniker-Handwerkes und des Sanitätsfachhandels zwischen der AOK PLUS und dem Fachverband Sachsen, Thüringen e. V. in der Fassung des 2. Nachtrages vom 1. Juli 2019 mit den Ergänzungen vom 1. Juli 2022 (Übergangsvereinbarung Milwaukee),
- Die Anlage PG 24 – Beinprothesen der Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Versorgung mit Leistungen des Orthopädie-Techniker-Handwerkes und des Sanitätsfachhandels zwischen der AOK PLUS und dem Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitations-Technik Sachsen, Thüringen e. V. vom 1. August 2023.
Sie müssen nichts tun - Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 09.01.2025
Zur Sicherstellung der Versorgung schließen die Vertragspartner eine 2. Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag OT. Diese erhalten Sie im Anhang zur Kenntnis. Damit Sie die geänderten Inhalte besser nachvollziehen können, sind diese unterstrichen.
Eine Preisanpassung erfolgt in den Anlagen
- PG 23 – Orthesen für den Versorgungsbereich der individuellen Orthetik und
- PG 37 – Brustprothesen
Die geänderten Preise gelten ab dem Verordnungsdatum 01.01.2025.
Ein erneuter Beitritt ist nicht erforderlich.
LEGS 15 13 T00
Veröffentlicht am 19.12.2024
Für die Leistungen im Bereich der Produktgruppe 23 (Orthesen individuell) tritt zum 01.01.2025 die Übergangsvereinbarung mit folgenden Änderungen in Kraft:
- Anpassung Stundenverrechnungssatz auf 66,00 EUR
- Anpassung der Materialpreise um 2,75%
- Laufzeit 01.01.2025 - 31.03.2025
Die neuen Preislisten finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. LEGS: 15 20 E23
Veröffentlicht am 12.12.2024
Die Preise für die Leistungen im Bereich der Produktgruppe 23 Orthesen individuell wurden zum 01.12.2024 um 5% und der Stundenverrechnungssatz auf 1,16€ / Min. angehoben.
Zudem wurden die Regelungen zur Produktgruppe 10 aus dem Reha-Vertrag in diese Übergangsvereinbarung übernommen.
LEGS 15 90 000
Veröffentlicht am 26.09.2024
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die GWQ ServicePlus AG die zum 01.12.2022 geschlossene Übergangsvereinbarung für die Verträge der Großen Medizintechnik ab dem 01.10.2024 entfristen wird.
Diese gilt für Sie als Vertragspartner automatisch, wodurch ein zusätzlicher / erneuter Beitritt nicht notwendig ist. Die Preise in den Verträgen wurden gemäß der vereinbarten Preissteigerungen vom 01.12.2022 angepasst und gehen ab dem 01.10.2024 in eine dauerhafte Preisregelung über.
Folgende Verträge sind von der Übergangsvereinbarung betroffen:
· LEGS 1991G02 Sauerstofftherapie
· LEGS 1991G09 Beatmung
· LEGS 1991G10 Tracheostoma
· LEGS 1991G11 Monitoring
· LEGS 1991G38 CPAP
· LEGS 1991G47 Bilevel-ST
Veröffentlicht am 08.08.2024
Es gibt eine neue Übergangsvereinbarung mit höheren Preisen ab 01.09.2024.
LEGS 15 02 541
Ein erneuter Beitritt ist für bestehende Verträge nicht notwendig.
Veröffentlicht am 23.04.2024
Die Übergangsvereinbarung mit der DGUV tritt zum 01.04.2024 in Kraft und gilt bis zum Abschluss einer gemeinsamen Anschlussvereinbarung, längstens jedoch bis zum 30.09.2024. Die neuen Preise gelten für alle Leistungen, die ab dem 01.04.2024 verordnet werden. Die Vergütungen der Preislisten in Anlage 7 werden linear um 5,9 Prozent angehoben.
Die Vereinbarung hat keinen LEGS.
Veröffentlicht am 30.11.2023
Zum 15.11.2023 tritt die Übergangsvereinbarung zur PG 23 konfektioniert/teilkonfektioniert mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Kraft.
Die überarbeitete Preisliste beinhaltet eine lineare Erhöhung von 5,5 % und gilt für alle nach dem 14.11.2023 ausgestellten Verordnungen. Die Laufzeit beträgt 18 Monate.
Der Stundenverrechnungssatz für die PG 23 Orthesen konfektioniert/teilkonfektioniert wird im Rahmen der Verhandlungen zur PG 23 individuell noch einmal angepasst. LEGS 15 09 000
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 10.08.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg zu der o.g. Produktgruppe wurde über den 14.08.2023 hinaus bis zum 14.09.2023 verlängert. LEGS: 1X 01 523
Ein neuer Vertrag ist bereits verhandelt und wird zum 15.09.2023 in Kraft treten. Die EGROH wird Ihnen diesen Vertrag in Kürze zum Beitritt anbieten.
Veröffentlicht am 20.07.2023
Die AOK PLUS hat eine Übergangsvereinbarung zum 2. Nachtrag vom 1. Juli 2019/1. Januar 2022 des Rahmenvertrages OT geschlossen.
Wesentliche Inhalte der Übergangsvereinbarung sind:
- Die Übergangsvereinbarung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
- Die Preisanpassungen finden in allen Anlagen – ausgenommen PG 08, PG 17 und PG 31 – des Rahmenvertrages OT Anwendung.
- Die neuen Preise und Stundenverrechnungssätze (PG 23 und PG 24) sind für alle vertraglich geregelten Versorgungen mit einem Verordnungsdatum ab 1. August 2023 gültig.
- Für die PG 23 individuell und die PG 24 steigen die Preise zum 1. Januar 2024 um weitere zwei Prozent. Die Preisstufe ist in einer separaten Tabellenspalte enthalten.
- Die Übergangsvereinbarung hat bis zum Inkrafttreten des 3. Nachtrages des Rahmenvertrages OT Bestand und kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
LEGS 15/19 13 T00
Veröffentlicht am 06.07.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung der AOK Baden-Württemberg und des FOS im Bereich der individuellen Orthesen wurde über den 30.06.2023 bis zum 14.08.2023 verlängert.
Über Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden. LEGS: 1X 01 523
Veröffentlicht am 20.04.2023
Für den Teilbereich individuelle Orthesen der PG 23 finden in den nächsten Monaten Verhandlungen statt. Ziel der Verhandlungen ist es für den Bereich der Produktgruppe 23 – Orthesen - einen Vertrag zu schließen, der ab dem 01.10.2023 gelten soll. Bis zum Abschluss dieses Vertrages, wird eine Übergangsvereinbarung getroffen.
Diese Vereinbarung tritt zum 01.04.2023 in Kraft und gilt für alle nach dem 31.03.2023 ausgestellten Verordnungen.
LEGS 15 09 000
Veröffentlicht am 30.03.2023
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die GWQ ServicePlus AG die zum 01.12.2022 geschlossene Übergangsvereinbarung für die Verträge der Großen Medizintechnik bis zum 31.12.2023 verlängert, um die anhaltende schwierige Kostensituation zu kompensieren.
Diese gilt für Sie als Vertragspartner automatisch, wodurch ein zusätzlicher / erneuter Beitritt nicht notwendig ist. Die Preise in den Verträgen wurden gemäß der vereinbarten Preissteigerungen vom 01.12.2022 angepasst und gelten vorerst bis zum 31.12.2023.
Folgende Verträge sind von der Übergangsvereinbarung betroffen:
- LEGS 1991G02
- LEGS 1991G09
- LEGS 1991G10
- LEGS 1991G11
- LEGS 1991G38
- LEGS 1991G47
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Baden-Württemberg und der FOS haben eine neue Übergangsvereinbarung im Bereich der individuellen Orthetik geschlossen.
Ab dem 01. April 2023 erhöhen sich die bisherigen Preise in der individuellen Orthetik temporär um + 7,5 Prozent. Der Stundenverrechnungssatz erhöht sich von 63,60 Euro auf 66,60 Euro. Die Vereinbarung gilt bis 30. Juni 2023. Zum 01. Juli 2023 soll ein insgesamt neuer Vertrag in Kraft treten.
Sie müssen dieser neuen Preisanlage / Übergangsvereinbarung NICHT aktiv beitreten. Sie gilt für alle Betriebe, die dem bisherigen Vertrag bereits beigetreten sind. LEGS: 1X 01 523
Das Datum der Abgabe des Hilfsmittels ist maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise.
Veröffentlicht am 09.02.2023
Die Vergütungen zur orthopädischen Schuhversorgung (mit dem Stand aus der Übergangsvereinbarung vom 01.01.2022) werden zum 20.01.2023 – befristet bis zum 31.12.2023 – unter Beibehalt der bisherigen Leistungsbeschreibungen und Positionsnummern linear um 5 % angehoben.
Die neuen Preise gelten für alle Leistungen, die ab dem 20.01.2023 verordnet werden.
Die Übergangsvereinbarung und die neue Preisliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die DGUV hat für die Beinprothesen eine Übergangsvereinbarung geschlossen, gültig ab 01.01.2023.
Die Übergangsvereinbarung gilt bis Ende 2023 und stellt eine befristete vertragliche Regelung bis zur Ausgestaltung einer inhaltlich und fachlich neu überarbeiteten Vertragsstruktur dar.
Die Vertragspreise wurden in der Übergangsvereinbarung linear erhöht. Die bestehenden vertraglichen Regelung zur Leistungsbereitstellung und Abrechnung, den Handelsaufschlägen und des Stundenverrechnungssatzes bleiben in der Übergangsvereinbarung jedoch unberührt.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum. Im ORTHEGROH-Portal finden Sie in Kürze die angepassten Vertragspreise.
Veröffentlicht am 22.09.2022
Für den Bereich der individuellen Orthesen gelten weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (LEGS 1x 01 523) in Verbindung mit den Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarungen vom 01.10.2021.
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem FOS eine Verlängerung der Übergangsvereinbarung für den Bereich der individuellen Orthesen bis längstens 31.12.2022 vereinbart. Hinsichtlich der Vergütung gelten die Konditionen der Übergangsvereinbarung vom 01.10.2021 weiter.
Veröffentlicht am 23.06.2022
Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) über den 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2022 gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 24.03.2022
Über den Hilfsmittelversorgungsvertrag wurde mit der AOK Bayern eine ab 1. April 2022 bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung des Vertrages geltende Übergangsvereinbarung mit folgenden Inhalten getroffen:
- Preiserhöhungen der vertraglich geregelten wesentlichen Produkte um 12 % – 20 %
- Umstellung der Kalkulationsgrundlage von AEP + 12 auf EK + 70 %
- Depotabschlag von 20 % vom Vertragspreis mit Gehhilfen bei zulässiger Depotversorgung
- Genehmigungsfrei abrechenbare Vertragspreise bei statischen Positionierungshilfen zur Lagerung der PG 11.11.05.0/1/2 (Extremitäten 60 €, Teilkörper 90 €, Ganzkörper 150 €)
Die Vereinbarung tritt für die Vertragspartner, die dem Vertrag beigetreten sind, automatisch in Kraft und ohne, dass Sie dazu gesondert beitreten müssen. AC/TK 15 02 750.
Des Weiteren wurde mit der AOK Bayern vereinbart, dass sowohl die Vereinbarung über einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen als auch die Übergangsvereinbarung zu den rehatechnischen Verträgen über den 31.03.2022 bis zum 30.06.2022 verlängert wird.