Veröffentlicht am 30.08.2018
Die EGROH-Service GmbH hat eine neue Preisvereinbarung mit der DKV geschlossen. Ein Neubeitritt ist erforderlich. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Beitrittserklärung im Original per Post zu. Die Kasse weist darauf hin, dass Kostenvoranschläge immer mit der Anlage 9 (Einverständniserklärung) eingereicht werden müssen.
Veröffentlicht am 30.08.2018
Seit einigen Wochen häufen sich wieder Absetzungen im Bereich der Produktgruppe 31 der DAK mit dem Absetzungsgrund: „Die Abgabe erfordert die vorherige Genehmigung der Kasse. Ein Anspruch auf nachträgliche Kostenübernahme besteht nicht. Ihr Versäumnis begründet auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber unserem Versicherten.“ Nach telefonischer Recherche handelt es sich hierbei um Absetzungen, die aufgrund fehlender Genehmigung per eKV vorgenommen wurden. Lt. Aussage der DAK werden ab dem 01.09.2018 keine Versorgungen ohne vorherige Genehmigung per eKV mehr akzeptiert. Das gilt auch für Schuhzurichtungen.
Veröffentlicht am 30.08.2018
Die Kasse hat eine neue Auflistung der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Die BKK Continentale hat den Vertrag zum 31.12.2019 gekündigt.
Die Debeka BKK nimmt seit dem 01.07.2018 in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland nicht mehr am OT-Vertrag teil. Der Beitritt in den übrigen Bundesländern der Debeka BKK bleibt unberührt.
Die BKK LV Mitte teilte außerdem mit, dass die Novitas BKK zum 01.01.2019 dem Vertrag nun auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland beigetreten ist.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die Kasse bietet einen neuen Vertrag im Reha-Bereich für XL-Versorgungen an. EGROH wird diesen Vertrag nicht schließen. Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Ende Juni hatten wir darüber berichtet, dass mit dem Stichtag 01.07.2018 ein „vertragsloser Zustand“ zwischen der EGROH-Service GmbH und der GWQ ServicePlus AG eingetreten ist und damit auch gegenüber den an diesem Vertrag teilnehmenden Mitglieds-/Aktionärskassen der GWQ. Darüber hatten wir die betroffenen Kassen entsprechend informiert. Weiterhin hatten wir Sie darüber informiert, dass Sie durch den „vertragslosen
Zustand“ kein Vertragspartner der GWQ bzw. der teilnehmenden Kassen mehr sind und elektronische Kostenvoranschläge daher voraussichtlich nicht mehr funktionieren werden, da „Nicht-Vertragspartner“ beim eKV in der Regel automatisch abgewiesen werden. Deshalb legen wir Ihnen erneut nahe, „Papier-Kostenvoranschläge“ einzureichen, wenn Sie Versicherte der GWQ-Kassen versorgen möchten, weil „Papier-Kostenvoranschläge“ nicht
automatisch maschinell abgewiesen werden können. GWQ hat es bisher aus „juristischen Gründen“ abgelehnt, mit unserer „Verhandlungskommission“ – bestehend aus dem Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS), der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik, der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik und der
EGROH-Service GmbH – Verhandlungen aufzunehmen. Obwohl das BVA mit Schreiben vom 05.07.2018 inzwischen ganz eindeutig eine andere Rechts-Position vertritt und dies auch an GWQ mitgeteilt hat, ist GWQ nach wie vor nicht zur Aufnahme von Verhandlungen mit uns bereit. Die anhaltende Verweigerungshaltung der GWQ hat unserer Auffassung
nach jedoch einen anderen Hintergrund. GWQ besteht seit 2017 über eine Klausel in den Rahmenverträgen (§ 13 Abs. 3) darauf, die Verträge mit beigetretenen Unternehmen und/oder Verbänden jederzeit einseitig ändern zu dürfen. Da muss man sich schon einmal die Frage stellen, was der Sinn und Zweck eines Vertrages sein soll, den die Kassenseite jederzeit nach eigenem Gutdünken einseitig ändern kann. Dies schafft unseres Erachtens
ein „Zwei-Klassen-System“ bei den Verträgen: den „privilegierten Erstunterzeichner“,
mit dem geredet und verhandelt wird, und die per Vertrag entrechteten beitretenden Unternehmen bzw. Verbände. Uns drängt sich der Gedanke auf, dass hier ein Einstieg/Weg in die von BVA und BMG als gesetzeswidrig eingestufte „Open-House-Systematik“ gesucht wird: Einseitig von Kassenseite vorgegebene Verträge ganz ohne Verhandlungen mit den
Leistungserbringern und/oder deren Verbänden … Wir können deshalb einerseits nur jedem Betrieb dringend raten, sich sehr genau zu überlegen, ob man sich mit einem derartigen Vertrag vollständig entmündigen lassen und sich willkürlichen Vertragsänderungen der GWQ/Kassenseite ausliefern will. Andererseits warnen wir davor, der gesetzeswidrigen
„Open-House-Systematik“ den Weg zu ebnen.
Deshalb werden wir den am „GWQ-Altvertrag“ teilnehmenden Kassen
zeitnah Einzelverhandlungen anbieten. Wir werden Sie über den Fortgang
informieren.
Veröffentlicht am 01.08.2018
mit Wirkung zum 01.08.2018 ist die BKK Aesculap dem Vertrag LEGS 1991G23 – Kranken- und Behindertenfahrzeuge manuell (Pauschale) beigetreten. Anbei erhalten Sie dazu die aktualisierte Liste der teilnehmenden Krankenkassen an den Rehatechnik-Verträgen der GWQ, sowie deren gewählte Versorgungsmodelle. Sie können die aktuellen Verträge
und Kassenbeitritte auch auf dem Vergabeportal der GWQ einsehen.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die über die Umsetzung des neuen Fuß- und Beinprothesenvertrages mit der AOK Rh/HH (PG 24) zum 01-07-2018 hatten wir sie bereits informiert. Aufgrund der abermaligen Durchsicht und auch auf Grund von Hinweisen aus ihren Reihen, sind noch einige Fehler aufgefallen
oder Punkte zu klären gewesen. Dies haben wir zusammen mit der AOK Rh/HH auf dem kurzen Dienstweg erledigt, so dass wir ihnen heute die neue und somit aktuelle Preisanlage 5.24.2 beiliegend übersenden.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
1. Auf Seite 16 der Preisliste wurde die Position 24.00.24.3000 „Liner zur KnieEx-Prothese“ mit EK + 20% hinzugefügt.
2. Auf Seite 31 der Preisliste wurde die bereits vorhandene Position 24.00.99.2000 „sonstiges Zusätze“ auf KVA geändert.
3. Auf Seite 31 der Preisliste wurde die bereits vorhandene Position 24.00.99.3000 „Arbeitszeitpauschale zur Herstellung von Silikonlinern nach Gipsabdruck/andere Abformtechniken“ ebenfalls auf KVA geändert.
4. Auf Seite 16 möchten wir den Hinweis geben, das die dort für die KnieEx-Versorgung fehlende Position „Aktive Unterdrucksysteme für KnieEx-Prothesen“ über die Position 24.00.24.6000 „sonstige Zusätze für KnieEx-Prothesen“ mit EK + 20% angesetzt werden soll.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die Kasse kündigt den bestehenden Stoma-Vertrag zum 30.09.2018. Es wird neue Verhandlungen geben.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Nach Prüfung wird die EGROH-Service GmbH dem veröffentlichten Vertrag nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Wir informieren Sie über folgende redaktionelle Anpassungen im Beinprothesenvertrag der AOK Baden-Württemberg:
Vertrag: § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2: Einwilligung der Versicherten zur Teilnahme
der AOK-OTFachkraft am Beratungsgespräch.
Anlage 1:
• GPOS 24.00.06.9400 bis 9405: Korrektur des fehlerhaften GPOS-Verweises
• GPOS 24.00.06.9406 und 9407: Streichung des Satzes „Diese Gebührenposition kann nicht bei geschlossenen bzw. kommunizierenden Fuß-/Kniesystemen oder Komplettsysteme (z. B. Linx) abgerechnet werden.“, dafür
• neue GPOS 24.00.06.9430 (Linx-Aufschlag = KV) und 24.00.06.9431 (Linx-Probeversorgung mit Preisvereinbarung)
• GPOS 24.00.06.9429: Anpassung der beispielhaften Aufzählung, Leistungsbeschreibung
• Neue GPOS 24.00.06.9432 für Drehadapter mit Preisvereinbarung
• Neue GPOS 24.00.06.9433 für Torsionsadapter mit Preisvereinbarung
• Verweis auf neue GPOS für Drehadapter in GPOS 24.00.06.9419 und 24.00.06.9430 ergänzt
• Für alle GPOS unter Funktionsbauteile (24.00.06.94xx) und Strukturbauteile (24.00.06.95xx) durchgehende Klarstellung in der Positionsbezeichnung, welche GPOS Aufschläge sind und welche für die Teile verwendet werden sollen
Anlage 3:
• Punkt 2.1: durchgängig herstellerneutrale Bezeichnung der Aufbaugeräte
• Punkt 2.2:
o Umbenennung der Rampe zu schräge Ebene
o Schräge Ebene und Treppe müssen keine bauliche Einheit sein
o Änderung der Länge der schrägen Ebene: 4 statt 5 Meter
• Punkt 2.4: Not-Stop“-Funktion“ ergänzt
• Punkt 2.6: Klarstellung, dass „Posturomed oder mind. Schaukelbrett“ als Hilfsmittel zum Gleichgewichtstraining vorzuhalten sind Anlage 4:
• Insgesamt Beispiele aus der Armprothetik entfernt
• Funktionsbauteile: Benennung der Unterdrucksysteme angepasst
• Zubehör:
o Streichung „jeglicher Art“
o statt Pflegemittel „Mittel zur Reduzierung der Haftreibung an der Schaftoberfläche“
o Streichung „Reinigungssysteme“
In den Anlagen 8a, 8b, 9 und 13 wurden die Datenschutzklauseln/Einwilligungserklärungen
aufgrund der EU-DSGVO angepasst.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die Änderungen im Zusammenhang mit der Kooperation EGROH / Ortheg eG zur gemeinsamen Nutzung der Kassenverträge und der Wegfall des elektronischen Kostenvoranschlags im egroh.net haben Anlass zur Überarbeitung unseres Partnerschaftsvertrages gegeben. Der neue Partnerschaftsvertrag ist unabdingbare Voraussetzung für die weitere Teilnahme an den geschlossenen Verträgen der EGROH-Service GmbH. Die Höhe der monatlichen Nutzungspauschale ist hiervon nicht betroffen. Die entsprechenden Unterlagen können Sie bei uns anfordern.