ORTHEGROH News

Nachrichten aus 06.2020


Juni 2020


Veröffentlicht am 30.06.2020

Umsetzung im ORTHEGROH-Partnerportal

Hinweise zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung

Hinweis

Mit den meisten Krankenkassen wurden in den Verträgen Netto-Preise vereinbart. Bei einer handvoll von Verträgen sind allerdings noch Brutto-Preise geregelt. 

Im ORTHEGROH-Partnerportal wurden die Preise, die vorher als Brutto-Preise eingetragen wurden, nun in Netto-Preise umgewandelt und entsprechend kenntlich gemacht.

Dies betrifft die folgenden Verträge:

  • AOK Baden-Württemberg - Tracheostoma (LEGS 15 01 512)
  • AOK Baden-Württemberg - OT kein Wiedereinsatz (LEGS 15 01 100)
  • AOK Nordwest - Badehilfen (LEGS 15 x1 716)
  • AOK Nordwest - Krankenfahrzeuge (LEGS 15 x1 715)
  • AOK Nordwest - Toilettenhilfen (LEGS 15 x1 717)
  • AOK Plus - Kranken-/Pflegebetten (19 13 J00)
  • AOK Rheinland/Hamburg - Absauggeräte
  • AOK Rheinland/Hamburg - Sitzhilfen
  • AOK Sachsen-Anhalt - Bade-, Dusch-, und Toilettenhilfen (LEGS 15 14 325)
  • DAK Tracheostoma - (LEGS 19 93 070)
  • Knappschaft - Knieorthesen Fallpauschale (LEGS 15 92 230)

Bitte beachten Sie, dass die Preise des Vertrages "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" weiterhin inkl. Mehrwertsteuer sind, da in dem Vertrag das Folgende geregelt ist: Der Höchstpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Brutto-Vertragspreis bleibt demnach unabhängig  von der Höhe der Mehrwertsteuer bestehen. Darüberhinaus gilt weiterhin (bis 30.09.2020), dass die Vertragspreis-Deckelung aufgehoben ist und der monatliche Pauschalbetrag auf 60€ angehoben wurde.


Veröffentlicht am 29.06.2020

AOK Niedersachsen

PG 05 Bandagen Preisanpassung

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.07.2020 hat die EGROH-Service GmbH eine 11. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK Niedersachsen abgeschlossen. Die Produktgruppe 05 wurde preislich angepasst. Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der Stundenverrechnungssatz beträgt für Maßanfertigungen von Bandagen jetzt 56,92€.

LEGS 15 07 206


Veröffentlicht am 29.06.2020

GKV-Spitzenverband

­ Verwaltungsvereinfachungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bekanntlich Empfehlungen ausgesprochen, die verschiedene Verwaltungsvorgänge im Rahmen einer Versorgung vereinfachen und persönliche Kontakte mit Versicherten minimieren sollten.

Die Gültigkeit dieser Empfehlungen wurde zuletzt in der Version 1.3 der genannten Empfehlungen vom 4. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Empfehlungen ist bislang nicht erfolgt. Eine Anfrage beim GKV-SV ergab, dass eine weitere Verlängerung auch nicht angedacht ist, sodass die Verwaltungsvereinfachungen zum 1. Juli 2020 voraussichtlich enden werden. Wir weisen daher dringend darauf hin, sicherzustellen, dass die regulär geltenden Anforderungen an die Versorgungs- und Abrechnungsmodalitäten zum 1. Juli 2020 wieder eingehalten werden. Dazu gehören etwa, dass Hilfsmittel nicht mehr vorrangig versandt werden, sondern persönlich übergeben werden oder die Beratung und Einweisung in die Bedienung des Hilfsmittels wieder aufzunehmen.

Die Erhöhung der Höchstgrenze für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel und die Aussetzung der Vertragspreise für Pflegehilfsmittel sind davon nicht betroffen. Diese Regelungen gelten fort bis zur Beendigung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Bundesregierung, die derzeit bis zum 30. September 2020 gilt. Eine frühere Beendigung der Feststellung ist allerdings ebenfalls möglich.

Wir werden Sie fortlaufend informieren.


Veröffentlicht am 26.06.2020

hkk Handelskrankenkasse

Weitergeltung des OT-Vertrags PG 05 und 23

Weitergeltung

Am 19.06.2020 hat ein finales Gespräch zwischen Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und der hkk stattgefunden. Die letzten offenen Punkte wurden besprochen und es wurde vereinbart, dass der neue OT-Vertrag zum 01.08.2020 in Kraft treten soll. Somit wird die Weitergeltungsfrist bis zum 31.07.2020 verlängert. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.  


Veröffentlicht am 25.06.2020

TK Techniker Krankenkasse

Kündigung Versorgung mit Sondennahrung, Applikationstechnik und Verbandsmaterial zur enteralen Ernährung

Kündigung

Die Techniker kündigt die Verträge/Anlagen zur Versorgung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich Versorgung mit Sondennahrung, Applikationstechnik und Verbandsmaterial zur enteralen Ernährung (PG 03) zum 30. September 2020.

Ab dem 1. Oktober 2020 wird es einen neuen Rahmenvertrag zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem Bereich Applikationstechnik zur enteralen Ernährung geben. Zu gegebener Zeit werden wir Sie weiter informieren.

LEGS 15 99 227 und 15 99 228


Veröffentlicht am 18.06.2020

Preisauszeichnungen: Ausnahme in § 9 Abs. 2 (PAngV)

Absenkung der Mehrwertsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020

Hinweis

Das BMWi hat die Preisbehörden der Länder angeschrieben und ein paar Rahmenbedingungen für die Preisauszeichnungen während der Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 dargelegt. 

Dabei geht es um die Frage, ob zur Umsetzung der Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) alle Preise neu ausgezeichnet werden müssen. 

Das lässt sich vermeiden, so das BMWi, denn: Entsprechend der Ausnahmebestimmung des § 9 Abs. 2 PAngV besteht die Möglichkeit, von einer Änderung der Gesamt- und der Grundpreisangabe abzusehen, wenn der Händler/Anbieter folgende drei Voraussetzungen beachtet:

Die Senkung („Pauschalrabatt“) erfolgt:

1.      nach Kalendertagen zeitlich begrenzt,

2.      durch Werbung bekannt gemacht,

3.      als genereller Preisnachlass.

Diese Option – so das BMWi – bestehe auch während der anstehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Juli 2020 für das gesamte Sortiment oder - bei entsprechend transparenter Information - für Teile des Sortiments.


Veröffentlicht am 16.06.2020

Diverse Ortskrankenkassen

Ausfall der eKV-Schnittstelle

Hinweis

Offizielle Information zur Wiederverfügbarkeit der aok24

„Elektronischer Kostenvoranschlag wieder funktionsfähig – Die aktuelle Störung bei der Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlages wurde behoben.“

Das bedeutet, dass die Kostenvoranschläge wieder ankommen und Schritt für Schritt bearbeitet werden können.


Veröffentlicht am 15.06.2020

IGHV - Mehrwertsteuer-Änderung

Pressemitteilung

Die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung, der auch die EGROH angehört, hat sich mit einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband bzgl. der Mehrwertsteuer-Änderung ab dem 01.07.2020 gewandt. 

In dem Schreiben wird eine bundes- und kasseneinheitliche Lösung gefordert für die Hilfsmittelversorgung und -abrechnung.

Gemäß Umsatzsteuergesetz ist der Steuersatz maßgeblich, der am Tag der Leistung bzw. bei Vollendung des Werkes anzusetzen ist. Jedoch gibt es verschiedene Fallkonstellationen, z.B. bei Mehrmonatslieferungen, für die nun eine einheitliche Lösung gefunden werden muss. 

Die einzelnen Fallkonstellationen mit den Lösungsvorschlägen der IGHV können Sie dem beigefügtem Schreiben entnehmen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 11.06.2020

AOK Nordwest

PG 24 Beinprothetik

neuer Vertrag

Die Kasse hat mit der LAG NRW und der Innung Nord einen neuen Beinprothetik-Vertrag verhandelt. Dieser beginnt zum 01.Juli 2020 und beinhaltet fünf Preisstaffeln bis einschließlich 30.06.2025. Sie können ab sofort beitreten. Den Vertrag und die entsprechende Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. Der Vertrag wird pünktlich zum 01.07. digital zur Verfügung stehen.

Der LEGS lautet 15 21 824


Veröffentlicht am 10.06.2020

Diverse Ortskrankenkassen betroffen

Ausfall der eKV-Schnittstelle

Hinweis

Seit einigen Tagen haben diverse AOKen Probleme beim Verfahren der elektronischen Kostenvoranschläge. Durch ein Problem in der Schnittstelle kommen die eKVs wohl nicht bei den Mitarbeitern der AOK an und können daher nicht bearbeitet werden. 

Die Kassen arbeiten bereits an der Lösung des Problems. Es ist davon auszugehen, dass die Schnittstelle frühstens ab dem 15.06.2020 wieder zur Verfügung steht.

Nach unseren Informationen betrifft der Ausfall die folgenden AOKen:

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bremen/Bremenhaven
  • AOK Hessen
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Nordost
  • AOK Nordwest
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Sachsen-Anhalt

Bitte senden Sie bei dringenden Versorgungen den Kostenvoranschlag per Fax an die jeweilige AOK.

Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir Sie informieren.


Veröffentlicht am 10.06.2020

AOK Bayern

PG 09 sonstige Elektrostimulation

neuer Vertrag

Die AOK Bayern hat zusammen mit sanum e.V. einen neuen Vertrag "sonstige Elektrostimulation"  zum 01.07.2020 abgeschlossen. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten. In dem Vertrag sind die folgenden Positionen geregelt:

  • 09.37.02.2 Biphasische EMG-getriggerte Muskelstimulationsgeräte mit Therapiespeicher,
  • 09.37.03.0 Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher,
  • 09.37.03.1 Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher und Biofeedback,
  • 09.37.04.0 Einkanal-Peronaeusstimulator,
  • 09.37.04.1 Mehrkanalige, sensorgesteuerte Stimulationsgeräte zum Behinderungsausgleich,
  • 15.25.19.2 Elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität.

 

Das Beitrittsformular sowie den Vertrag finden Sie in der Anlage. Der LEGS lautet 15 02 E16.


Veröffentlicht am 09.06.2020

BARMER

Umstellung der Vertragsbeitritte auf MIP

Hinweis

Die BARMER plant, künftig Vertragsbeitritte über das MIP-System abzuwickeln und ihre technische Infrastruktur dahingehend umzustellen. Dadurch würde sich auch seitens der EGROH-Service GmbH die Art und Weise ändern, wie die jeweiligen Bestandsdaten auf technischer Ebene der BARMER gemeldet werden. Hierzu hatte die BARMER eine „Protokollnotiz“ versandt mit der Bitte, diese zu unterschreiben und damit zum Vertragsgegenstand zu machen.Dabei ergeben sich noch einige Fragestellungen, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht. Dies gilt insbesondere, weil ein weiterer Teilnehmer, nämlich der technische Dienstleister medicomp GmbH an dem Verfahren beteiligt wird. Diese datenschutzrechtlichen Implikationen werden derzeit geprüft. Es ist bekannt geworden, dass die BARMER auch einzelne Leistungserbringer in dieser Form mit der Protokollnotiz angeschrieben hat.

Wir möchten dringend anraten, diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu unterzeichnen.

Über den Fortgang der Prüfung werden wir Sie informieren.


Veröffentlicht am 08.06.2020

Anpassung der Kassensoftware wegen der Mehrwertsteuersenkung

Mehrwertsteuersenkung zum 01. Juli 2020

Problematik

Achten Sie darauf, dass Sie bei Einsatz einer elektronischen Registrierkasse in Ihrem Betrieb, eine Anpassung an den Kasseneinstellungen vornehmen. Denn nur so ist gewährleistet, dass bei Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den ausgegebenen Rechnungen und im Kassen- und Buchhaltungssystem der richtige (gesenkte) Umsatzsteuersatz ausgewiesen und berücksichtigt wird.

Praxis-Tipp: Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Kassenhersteller und mit dem Steuerberater zu führen. So kann sichergestellt werden, dass die neuen Umsatzsteuersätze nach der Mehrwertsteuersenkung von 16 Prozent und fünf Prozent ab 1. Juli 2020 zur Anwendung kommen.


Veröffentlicht am 08.06.2020

BARMER

Umstellung des Meldeverfahrens

Änderung

Die Barmer wird künftig die Vertragsteilnahme über MIP verwalten. Die Umstellung erfolgt zum 01.08.2020. 

Durch die Umstellung können neue Leistungserbringer bzw. neue Beitritte letztmalig am 19.06.2020 übermittelt werden. Die nächste Übermittlung kann erst wieder zum 01.08.2020 erfolgen.

Sollten Sie noch Beitrittswünsche zum 01.07.2020 haben, übermitteln Sie uns die Daten bis spätestens 16.06.2020. 

Durch die Umstellung des Meldeverfahrens ändert sich für Sie jedoch nichts; wir als Vertragsgemeinschaft übernehmen weiterhin die Verwaltung Ihrer Teilnahmen.

Die Genehmigung und Abrechnung sowie die Poolverwaltung bei der Barmer erfolgt weiterhin über ZHP. 

Im folgenden Link finden Sie eine, von der Barmer veröffentlichte, FAQ-Liste zur Einführung des MIP Hilfsmittel-Vertragsmanagers für Leistungserbringer. 


Veröffentlicht am 05.06.2020

AOK Sachsen-Anhalt

Ausfall des elektronischen Kostenvoranschlags bei der AOK Sachsen-Anhalt

Hinweis

Aufgrund eines technischen Fehlers ist es derzeit nicht möglich, elektronische Kostenvoranschläge an die AOK Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Ebenso ist es der AOK Sachsen-Anhalt nicht möglich, Kostenübernahmeentscheidungen auf elektronischem Weg an Hilfsmittel-Leistungserbringer zu senden.

An der Lösung des Problems wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Sobald das Problem behoben ist, wird die Kasse erneut informieren. 

Von telefonischen Rückfragen bittet die Kasse in der Zwischenzeit möglichst abzusehen.


Veröffentlicht am 04.06.2020

hkk Handelskrankenkasse

Weitergeltung des hkk-Vertrags in den Produktgruppen 05 und 23 bis zum 30. Juni 2020

Weitergeltung

Wie uns der BIV-OT mitteilte, wurde die Weitergeltungsfrist beim hkk PG05 (Bandagen) und PG23 (Orthesen) Vertrag erneut bis zum 30.06.2020 verlängert. Es können weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen angewendet werden. 

Über die weitere Entwicklung der Verhandlung halten wir Sie auf dem Laufenden.