ORTHEGROH News

Nachrichten aus 11.2019


November 2019


Veröffentlicht am 28.11.2019

IKK classic

Neuer OT-Vertrag zum 01.12.2019

neuer Vertrag

Der BIV hat - auch mit Mandatierung der EGROH - einen neuen Vertrag mit der IKK classic für die Produktgruppen 01, 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 und 37 abgeschlossen. 

Der alte OT-Vertrag wird vollständig durch den neuen Vertrag ab dem 01.12.2019 abgelöst. Der neue OT-Vertrag setzt sich aus Teilen der bestehenden GWQ-Verträge sowie aus dem bisherigen IKK-classic-Vertrag zusammen. Mit der IKK classic wurde hier eine Vereinbarung getroffen, dass vertragliche Anpassungen mit der GWQ zukünftig gleichlautend übernommen werden.

In Rücksprache mit der Kasse können die Teilnehmer, die bereits dem alten OT-Vertrag beigetreten sind, übernommen werden. Somit ist kein Neubeitritt notwendig.

Sollten Sie dem alten OT-Vertrag noch nicht beigetreten sein, füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus.

Der Vertrag wird Ihnen digitalisiert voraussichtlich in der KW 49 zur Verfügung stehen.


Veröffentlicht am 28.11.2019

30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?

Ausschreibungvertragsloser Zustand Hinweis Problematik

Mit dem Verbot von Ausschreibungen und Open-House-Verträgen durch das TSVG im Mai ist gleichzeitig die gesetzliche Frist gesetzt worden, zu der die Ausschreibungsverträge durch Verhandlungsverträge ersetzt sein sollten: 30. November 2019!

Leider ist es bisher nur in wenigen Bereichen gelungen, die durch Ausschreibung bisher verlorenen Versorgungsbereiche durch Verhandlungen für Sie wieder zurück zu gewinnen. (s. Meldungen im Portal) Trotz den vereinten Bemühungen der relevanten Verbände (BIV OT / Curasan / RSR / Sanitätshaus Aktuell / rehaVital / EGROH) haben verschiedene Krankenkassen mit regionalen Leistungserbringern Verträge auf Ausschreibungsniveau geschlossen, die sie nun nach „Open-House-Manier“ zum Beitritt anbieten. Bei den bekannt gewordenen Preisgestaltungen (z.B. Fallpauschale Rollator: 37,-€ / Rollstuhl: 90,-€ / etc.) kommt ein Beitritt für uns und die genannten Verbände nicht in Frage.

Da die genannten Vertragspreise eine gesetzlich verlangte „mehrkostenfreie Versorgung“ (§ 127, Abs. 1, Satz 3, SGB V) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gar nicht zulassen, können wir Ihnen nicht empfehlen, einen Beitritt auch nur zu erwägen. Sie würden sich mit dem Gesetz in Konflikt bringen.

Wir, EGROH und auch die anderen Verbände, machen weiterhin das uns gesetzlich zugesicherte Recht auf Verhandlungen (§ 127, Abs. 1 u. 2, SGB V) geltend. Wann es gelingt, die Ausschreibungsbereiche wieder für Sie zurück zu gewinnen, wissen wir nicht.

Wir brauchen also alle noch viel Geduld und Hartnäckigkeit.

Eine Verfahrensmöglichkeit für die noch nicht gelösten Vertragsprobleme im Ausschreibungsbereich könnte so aussehen:

Wenn Versicherte einer „Ausschreibungskasse“ von Ihnen mit einem Hilfsmittel aus einem bisher ausgeschriebenen Versorgungsbereich versorgt werden möchten, können Sie diesen Versicherten folgende Hilfe anbieten: Erstellen Sie – wie in allen Bereichen ohne Vertragsteilnahme – einen von Ihnen kalkulierten Kostenvoranschlag und bieten Sie der Kasse damit den Abschluss eines Einzelvertrages nach § 127, Abs. 3, SGB V an.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr KV auch von der Kasse empfangen und bearbeitet werden kann, sollten Sie keinen eKV verwenden; als „Nichtvertragspartner“ mit einem „Nichtvertragspreis“ würde Ihr eKV vermutlich automatisch abgewiesen.

Sie können beispielsweise ein Fax verwenden, das kommt an und Sie haben über den Sendebericht auch einen Nachweis für Ihre Unterlagen.


Veröffentlicht am 28.11.2019

AOK Niedersachsen

PG 09 TENS-EMS

neuer Vertrag

Die Krankenkasse hat einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit der Produktgruppe 09 TENS-EMS zum 01.12.2019 abgeschlossen. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten. 

Im Anhang finden Sie den Vertrag und die Beitrittserklärung. Sie können dem Vertrag ab sofort beitreten. 


Veröffentlicht am 28.11.2019

DAK Gesundheit

PG 04 Badewannenlifter, PG 10 Rollatoren und PG 18 Rollstühle (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Anfang November ist die DAK Gesundheit aus der ARGE vdek (PG 04) ausgestiegen. Am 12.11.2019 schloss sie mit einem regionalen Leistungserbringer einen Vertrag über Badewannenlifter sowie auch über Rollatoren und Rollstühle (PG 04/10/18) auf Ausschreibungsniveau ab. 

Danach hat die DAK am Folgetag (13.11.2019) eine Vertragsabsicht bekannt gemacht und bietet den genannten Regional-Vertrag auf Ausschreibungsniveau nun Nach "Open-House-Manier" zum Beitritt an.

EGROH lehnt einen Beitritt entschieden ab und wird ein neues Angebot abgeben. 

Wir können von einem Beitritt zu diesen Konditionen nur abraten. Nach § 127, Abs. 1, S.3, SGB V) sind Sie verpflichtet, eine "hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln" anzubieten. Da dies bei den angebotenen Preisen nach unseren Berechnungen gar nicht möglich ist, würden Sie einen Konflikt mit dem Gesetz riskieren.

EGROH und die anderen Verbände arbeiten weiter daran, eine für alle Seiten tragbare Lösung finden. 


Veröffentlicht am 28.11.2019

Knappschaft

PG 04 Badenwannenlifter (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Die EGROH hatte ein Angebot zur PG 04 Badewannenlifter abgegeben. Auch hier kam es zu keinem Verhandlungstermin, da laut Knappschaft unsere angebotenen Preise zu hoch sind.  

Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.

(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)


Veröffentlicht am 28.11.2019

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 10 Gehwagen und Rollatoren

neuer Vertrag

Die Kasse hat einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Gehwagen und Rollatoren zum 01.12.2019 abgeschlossen. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten. 

Der LEGS lautet 19 99 K63. Sie können ab sofort beitreten.


Veröffentlicht am 28.11.2019

DAK Gesundheit

PG 29 Stoma (ehemals Ausschreibungsvertrag)

AusschreibungHinweis Kein Beitritt von EGROH

Die EGROH hatte im August ein Angebot zur PG 29 Stoma abgegeben. Zu einem Verhandlungstermin ist es nicht gekommen, da laut der DAK eine qualitätsorientierte Versorgung mit umfangreichen Dienst- und Serviceleistungen auf Basis deutlich niedrigerer Pauschalen sichergestellt werden kann. Die Kasse bietet den Vertrag nun nach "Open-House-Manier" zum Beitritt an.

Die EGROH-Service GmbH wird aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.

(s. oben: 30.11.2019: Ausschreibungsende und kein neuer Vertrag?)


Veröffentlicht am 28.11.2019

AOK Niedersachsen

9. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag

Nachtragsvereinbarung

Mit der AOK Niedersachsen wurde eine Änderung in der Produktgruppe 05 Brustbandagen vereinbart. Die Vergütung für die Produktuntergruppe 05.11.04 - Brustbandagen wird durch folgende Vergütung ersetzt, vgl. Preisdatei Orthopädie mit der Vertragsnummer 15 07 206, Anlage 1 dieser Ergänzungsvereinbarung:

05.11.04.0 Brustgürtel                                                         19 %   60,00 EUR 
05.11.04.1 Kompressionsbrustbandage                            19 % 135,00 EUR 
05.11.04.2 Kompressionsbrustbandage mit Brustgürtel 19 % 195,00 EUR

Der Erhebungs-/ Anamnesebogen für individuell angefertigte Orthesen, Anhang 3.1 wird durch die Anlage 2 dieser Ergänzungsvereinbarung ersetzt. 
Die Versorgungsdokumentation PG 23 (nach Maßanfertigungen), vgl. Anhang 3.2 zur Anlage 2 – Preisdatei PG 23, Orthesen entfällt ersatzlos.

Der Patientenerhebungsbogen/ Anamnese für die Versorgung mit Beinprothesen (Versorgungsbereiche 24 A und 24 B), vgl. Anhang 5 zur Anlage 2 – Preisdatei Orthopädie wird durch die Anlage 3 dieser Ergänzungsvereinbarung ersetzt. 
Die Versorgungsdokumentation für die Versorgung PG 24 a/b – Fuß- und Beinprothesen, vgl. Anhang 6 zur Anlage 2 – Preisdatei Orthopädie entfällt ersatzlos.

Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen.

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.12.2019 in Kraft. Es gilt das Datum der ärztlichen Verordnung


Veröffentlicht am 21.11.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren / PG 18 Rollstühle u. E-Mobile (Scooter)

neuer Vertrag

Die Techniker Krankenkasse hat zusammen mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Rollatoren, Rollstühlen und Scootern geschlossen. Dieser wird zum 01. Dezember gültig und Sie können ab sofort beitreten. Ab dem 01.12. wird Ihnen die digitale Form im Portal zur Verfügung stehen.

LEGS Rollatoren 1599703, Rollstühle 1599704. Scooter 1599705


Veröffentlicht am 21.11.2019

AOK Rheinland/Hamburg

PG 05 Bandagen

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass ihr beim Freischalten der EGROH auf den Vertrag PG 05 Bandagen (ab 01.10.2019) ein Fehler unterlaufen ist. Es kann daher vorkommen, dass Sie als EGROH-Mitglied nicht die vertraglich vereinbarte Vergütung erhalten haben. 

Die AOK Rheinland-Hamburg prüft derzeit, welchen Leistungserbringern ein falsches Entgelt bezahlt wurde und korrigiert dieses entsprechend.


Veröffentlicht am 21.11.2019

AOK Sachsen-Anhalt

PG 04, 18 und 33 / Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen

neuer Vertrag

Die Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt hat einen neuen Vertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt über die o.g. Produktgruppen geschlossen.

Der Vertrag tritt zum 01.12.2019 in Kraft. 

Der Vertrag wird Ihnen zum Vertragsbeginn am 01.12.2019 im ORTHEGROH-Partnerportal zur Verfügung stehen. LEGS: 15 14 325 


Veröffentlicht am 20.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG 04- Badewannenlifter ARGE Ersatzkassen

Pressemitteilung

Im MTD-Instant 47/2019 war unter Punkt 19 zu lesen, dass das Forum Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ersatzkassen die Verhandlungen mit der ARGE Leistungserbringer BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH und CURA-SAN ohne Ergebnis (einseitig) beendet hat. Ein Konsens sei nicht gefunden worden. Die Ersatzkassen-Arbeitsgemeinschaft habe aber Verträge mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, die zum Beitritt offen stünden. Diese Verträge starten am 1. Dezember 2019 und gelten für die o.g. Ersatzkassen. Die DAK Gesundheit hat sich von der ARGE Ersatzkassen gelöst und eigene Verhandlungen im Bereich Badewannenlifter bekannt gegeben!

Die von der Kassen-ARGE (ohne die DAK Gesundheit) zum Beitritt angebotenen Konditionen sehen wie folgt aus:

BWL 04.40.01.0   inkl. Bezüge sowie Alter des Lifters bei Auslieferung als "Erstpauschale" maximal 5 Jahre (XL-Versorgung ab 141kg)

KZH 08 Badewannenlifter mobil        24 Monate     von 126,00€ bis 160,00€ netto 

KZH 09 Folgepauschale                     12 Monate     von   59,90€ bis   80,00€ netto

KZH 08 Badewannenlifter mobil XL  24 Monate     von 126,00€ bis 250,00€ netto

KZH 09 Folgepauschale XL                12 Monate     von  59,90€  bis  80,00€ netto

 

Die Absage auf das letzte Angebot der Leistungserbringer-ARGE ist Ende der vergangenen Woche (KW 46) eingegangen. Begründet wurde die Absage damit, dass wir als ARGE der Leistungserbringer mehrfach versucht hätten, Punkte aus dem Vertrag zu verhandeln, die – nach Aussage der Barmer/ Ersatzkassen-ARGE – als nicht vertretbar angesehen werden. 

Dabei ging es insbesondere um unsere gemeinsamen Bemühungen, die Lieferung der BWL-Bezüge aus den auch so bereits extrem niedrigen Pauschalpreisen heraus zu verhandeln, sowie darum, die Aufhebung der Altersbegrenzung für die BWL auf 5 Jahre auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden (Fotodokumentation über den Zustand eingesetzter Produkte) zu erreichen.

Selbst bei allerbestem Willen können bei ordentlicher Prüfung aller kalkulatorischen Aspekte und bei den dargestellten Inhalten die angebotenen Verträge nur als "unwirtschaftlich" betrachtet werden.

Deshalb haben sich BIV, CURA-SAN, EGROH, RSR und Sanitätshaus Aktuell unisono gegen einen Beitritt entschlossen. Wir können Ihnen daher auch einen Einzelbeitritt nicht empfehlen.

Angesichts der Tatsache, dass die genannten Verbände keinem der angebotenen Verträge beigetreten sind, gehen wir nicht davon aus, dass die Ersatzkassen der ARGE über eine echte Flächendeckung verfügen. Wenn Sie Versicherte der Ersatzkassen (außer DAK) mit einem BWL versorgen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen KV nach § 127 Abs. 3 SGB V (Einzelvertrag) zu stellen und die Reaktion der jeweiligen Kasse abzuwarten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr KV im elektronischen Verfahren (eKV) als "Nicht-Vertragspartner" automatisiert abgewiesen würde.

Wenn die ARGE der Krankenkassen im Rahmen von Nachverhandlungen unsere Kritikpunkte wieder aufnehmen und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden sollte, werden wir einen Vertragsschluss bzw. einen Beitritt gerne in Betracht ziehen.


Veröffentlicht am 14.11.2019

GKV-Spitzenverband

Fortschreibungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses

Anpassung

angefügt die Einzelproduktlistung des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses (GKV-Stand vom 29. Oktober 2019) im EXCEL-Format bzw. PDF-Format.

Die Fortschreibungen in der

PG 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 34 Haarersatz (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 52 Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung-Mobilität (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 07 Blindenhilfsmittel (Bundesanzeiger 7.2.2018),
PG 36 Augenprothesen (Bundesanzeiger 20.2.2018),
PG 04 Badehilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 13 Hörhilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 33 Toilettenhilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 37 Brustprothesen (Bundesanzeiger 28.2.2018)
PG 35 Epithesen (Bundesanzeiger 29.3.2018),
PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Bundesanzeiger 14.7.2018)
PG 28 Stehhilfen  (Bundesanzeiger 15.7.2018)
PG 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege-Hygiene (Bundesanzeiger 22.8.2018)
PG 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Bundesanzeiger 22.8.2018)
PG 10 Gehhilfen (Bundesanzeiger 27.8.2018)
PG 99 Verschiedenes (Bundesanzeiger 27.8.2018)
PG 01 Absauggeräte (Bundesanzeiger 28.8.2018)
PG 20 Lagerungshilfen (Bundesanzeiger 28.8.2018)
PG 22 Mobilitätshilfen (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 26 Sitzhilfen (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 31 Schuhe (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 05 Bandagen (Bundesanzeiger 21.9.2018)
PG 02 Adaptionshilfen (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 23 Orthesen/Schienen (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 29 Stomaartikel (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 09 Elektrostimulationsgeräte (Bundesanzeiger 04.12.2018)
PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Bundesanzeiger 04.12.2018)
PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus (Bundesanzeiger 06.12.2018)
PG 03 Applikationshilfen (Bundesanzeiger 11.12.2018)
PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie (Bundesanzeiger 12.12.2018)
PG 16 Kommunikationshilfen (Bundesanzeiger 14.12.2018)
PG 24 Beinprothesen (Bundesanzeiger 26.03.2019)
PG 38 Armprothesen (Bundesanzeiger 26.03.2019)

sind berücksichtigt.

Zusätzlich angefügt eine Mehrwertsteuer-Zuordnung zur PG 05 & PG 23 basierend auf den uns vorliegenden Herstellerinformationen.


Veröffentlicht am 14.11.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badenwannenlifter

Hinweis

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Barmer Ersatzkasse uns mitgeteilt hat, dass ab Mittwoch, den 13.11.2019 beitrittsfähige Einzelverträge für die Ersatzkassen auf dem Postwege versendet werden.

Hierzu möchten wir mitteilen, dass die ARGE Leistungserbringer immer noch mit der Barmer (stellvertretend für die ARGE der Ersatzkassen) in Verhandlung steht. In der Zwischenzeit hat sich die Information gefestigt, dass eine Krankenkasse (DAK) aus der dem Verbund der ARGE Ersatzkassen ausscheidet und eigene Verhandlungen führen wird. Die Barmer wird uns kurzfristig mitteilen, welche Kassen noch im Verbund der ARGE Krankenkassen organisiert sind und für welche Ersatzkassen ein möglicher Vertrag mit der ARGE Leistungserbringer bindend wäre.

Ferner hat die Barmer zugesagt, dass sich unser Angebot immer noch in der Prüfungsphase der ARGE der Ersatzkassen befindet.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit nur eine sehr geringe und nicht ernstzunehmende Anzahl einzelner regionaler Anbieter, die den Vertrag in der PG 04 unterzeichnet haben.

Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen beitrittsfähige Verträge vorliegen und halten mit uns den Kontakt!


Veröffentlicht am 14.11.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 10 Rollatoren und PG 18 Elektromobile

Hinweis

Die Techniker Krankenkasse bemüht sich derzeit um einen Gruppenvertrag in den Produktgruppen 10 und 18. Bitte unterschreiben Sie noch keine Einzelverträge. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 12.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Versorgungsvertrag TENS/EMS mit der U-ARGE

neuer Vertrag

Als Anlage übersenden wir Ihnen den Vertrag zur Versorgung mit TENS-/EMS Geräten sowie die dazugehörigen Excel-Tabellen, die für Ihre Beitritte notwendig sind. EGROH tritt diesem Vertrag für die EGROH-Mitgliedsunternehmen per Beitrittserklärung bei.

Der Rahmenvertrag gilt für die vdek-Mitgliedskassen

· TK ab dem 01.11.2019

· BARMER ab dem 01.11.2019 (für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ab dem 01.12.2019)

· hkk ab dem 01.07.2020

· HEK ab dem 01.11.2019

Alle EGROH-Mitglieder, die an diese Vertrag teilnehmen möchten, müssen für ihren Beitritt bitte folgendes erledigen:
1. Alle geforderten Daten müssen von jedem Unternehmen in die Datei „TN_vdek_PG09_Tens_EMS“ eingetragen werden. 
Unter dem 1. Tabellenblatt „Erläuterungen“ finden Sie entsprechende Informationen und Anweisungen, wie Ihre Firmendaten in die Tabelle einzutragen sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Datei aus 4 Datenblättern besteht (Erläuterungen, Stammdaten, Ansprechpartner, Fachpersonal) und jedes Tabellenblatt von Ihnen vollständig ausgefüllt werden muss.

2 .Ebenso muss die Anlage „VG_vdek_PG09_Tens_EMS“ von jedem Unternehmen ausgefüllt werden. Diese Datei besteht aus 2 Tabellenblättern, wovon das erste lediglich die Erläuterungen beinhaltet. Vergessen Sie bitte nicht, in den Zeilen 1 und 2, Spalte D, Ihren Firmennamen und Ihre IK-Nummer einzutragen!

3. Beide vollständig ausgefüllte Excel-Tabellen senden Sie bitte an vertrag@egroh.de. Hier werden die Daten aller beitretenden Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und von uns an die U-ARGE eingereicht.
Bitte bewahren Sie beide Excel-Tabellen auf, da sie zukünftig alle Änderungen, sofern sich solche in Ihren Unternehmen ergeben, über diese beiden Meldedateien an EGROH melden müssen. Die EGROH-Service GmbH erfasst Ihre Änderungen in der entsprechenden Gesamtmeldemaske und reicht diese bei der U-ARGE ein.

Da Beitrittsmeldungen und somit ein Beitritt bei der U-ARGE immer nur zum nächsten 01. oder 15. eines Monats möglich sind, bitten wir, sofern Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 14. November) der beiden ausgefüllten Excel-Dateien an die EGROH-Geschäftsstelle, damit wir nächste Woche die beitretenden EGROH-Mitgliedsunternehmen zum Beitrittsbeginn 15.11.2019 melden können.
Nachträglich eingehende Excel-Dateien können dann erst wieder für den Beitritt zum 01. Dezember 2019 berücksichtigt werden.


Veröffentlicht am 08.11.2019

IKK classic

PG 15 abl. Inko

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die IKK classic hat mit Startdatum 01.10.2019 einen neuen Vertrag mit dem VVHC über den Versorgungsbereich PG 15 ableitende Inkontinenz abgeschlossen. Da sich die Preise gegenüber dem alten Vertrag teilweise von AEP minus 5% auf AEP minus 10% verschlechtert haben, hat sich die EGROH gegen einen Beitritt entschlossen.

Sollten Sie einen Beitritt wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.