Veröffentlicht am 03.04.2025
Zum 01.04.2025 tritt die 24. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK-Niedersachsen in Kraft und beinhaltet folgende Änderungen:
PG 05:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.04.2025PG 23:
Preiserhöhung linear um 4,41 % zum 01.04.2025.
Zusätzlich Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze für Produkte mit festem Preis von aktuell 245,00 EUR auf 350,00 EUR.PG 24:
Preiserhöhung linear um 6 % zum 01.04.2025 (excl. Stundenverrechnungssatz)
Zusätzlich Vereinbarung einer Pilotierung zur Möglichkeit Testungen von Passteilen mit uns abzurechnen.PG 26:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.01.2026PG 37:
Anpassung aus der bisherigen PG 24 in die PG 37. Anpassungen analog des Preismodells der AOK NW bzw. gem. Hilfsmittelverzeichnis
Im Anhang finden Sie neuen Preisdateien. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 05.12.2024
Die Temporäre Anpassung der Vergütung mit Sauerstofftherapiegeräten wird erneut bis zum 31.03.2026 verlängert.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 01.07.2024
Die Preisdatei Reha im Anhang 1 zur Anlage 2 wird durch den beigefügten Anhang 1 zur Anlage 2 zum 01.07.2024 ersetzt.
2.2 Neben einigen redaktionellen Anpassungen werden sämtliche Wiedereinsätze sowie die Logistikpauschale für Paletten im Preis angehoben.
Veröffentlicht am 27.06.2024
Zum 01.07.2024 tritt die 22. Ergänzungsvereinbarung zum RahmenV vom 01.11.2007 mit einer Laufzeit bis 30.09.2025 der AOK Niedersachsen in Kraft.
→ PG 26, Sitzhilfen - Lineare Erhöhung +4,22 %,→ PG 20, Lagerungshilfen - Anpassung u.a. Sitzringe und Beinlagerungshilfen
Der Anhang 4 zur Anlage 2 (Preisdatei PG 26, Sitzhilfen) wird durch den beigefügten Anhang 4 zur Anlage 2 zum 01.07.2024 ersetzt.
Die PG 20 im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) wird durch den beigefügten Anhang 2 zur Anlage 2 zum 01.07.2024 ersetzt.
Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
LEGS 15 07 206 u. 15 07 373
Veröffentlicht am 31.05.2024
Zum 01.06.2024 tritt die 21. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK Niedersachen in Kraft. Inhalt der Vereinbarung ist eine Anhebung der Vertragspreise für die PG 24 Beinprothesen um +4,22%.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
LEGS PG 24: 15 07 206
Veröffentlicht am 25.04.2024
Im Zuge der aktuellen Vergütungserhöhung für Orthesen (PG 23) wird die Genehmigungsfreigrenze der PG 23 zum 01. Mai 2024 auf 265,00 Euro netto pro ärztlicher Verordnung angepasst. Eine redaktionelle Anpassung in der Preisdatei soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Veröffentlicht am 28.03.2024
Die AOK Niedersachsen hat eine erneute Ergänzungsvereinbarung zum Reha & OT-Vertrag veröffentlicht.
Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet die folgenden Anpassungen:
- Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 57,25€ bzw. ab dem 01.01.2025 auf 60€,
- Integrierung der Frachtkostenzuschläge in die jeweiligen Vertragspreise,
- Anhebung einiger Vertragspreise,
- Anpassung der im Vertrag geregelten Produkte an die aktuellen Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses.
LEGS: 15 07 224
Veröffentlicht am 08.02.2024
Die AOK Niedersachsen verzichtet ab sofort auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen in den folgenden Bereichen:
- Versorgungen von Versicherten in Pflegeheimen, Hospizen und Einrichtungen der Behindertenhilfe: die Sonderregelungen zur allgemeinen Genehmigungspflicht entfällt; für entsprechende Versorgungen gelten bis auf Widerruf die Regelungen zur Genehmigungspflicht und zum Genehmigungsverzicht entsprechend der in der Häuslichkeit versorgten Versicherten.
- PG 05: Kompressionsbrustbandagen (Hilfsmittelnummer 05.11.04.1) - auch zusammen mit einer medizinisch notwendigen Wechselversorgung
- PG 10: Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) mit Unterarmauflagen (Hilfsmittelnummer 10.46.04.0) - bei Neuversorgung oder Wiedereinsatz
Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf durch die AOK Niedersachsen.
Veröffentlicht am 01.02.2024
Zum 01.02.2024 hebt die AOK Niedersachsen die Preise für die PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) linear um +4,22% an.
LEGS PG 05 (Bandagen): 15 07 206
LEGS PG 23 (Orthesen): 15 07 352
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die temporären Zuschläge wurden von der AOK Niedersachsen über den 31.12.2023 hinaus bis auf Widerruf verlängert.
Veröffentlicht am 13.07.2023
Der gemeinsam geschlossene Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V definiert Genehmigungsgrenzen (in der Anlage 2, Ziffer 1). Abweichend hiervon verzichtet die AOK Niedersachsen ab sofort für die im Anhang aufgeführten Produktbereiche auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen.
Veröffentlicht am 11.05.2023
Die AOK Niedersachsen erhöht zum 01.06.2023 die Preise für die enterale Ernährung.
LEGS: 1x 07 C95
Veröffentlicht am 02.05.2023
Mit der AOK Niedersachsen wurde zum 01.05.2023 die 18. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag geschlossen.
Durch die Änderungsvereinbarung wird die Liste der Frachtkostenzuschläge nicht länger über eine Protokollnotiz geregelt, sondern in den Vertrag integriert.
Darüber hinaus werden die Positionen der Haltegriffe gestrichen (Produktgruppe 04), da diese seit der letzten Fortschreibung nicht mehr in den Leistungsbereich der GKV fallen.
LEGS: 15 07 224
Veröffentlicht am 30.03.2023
Zum 01.04.2023 wurde mit der EGROH folgende Ergänzungsvereinbarung geschlossen:
2. Preisdatei – PG 26, Sitzhilfen i.d.F. 01.04.2023:
Lineare Erhöhung +3,45 %, Laufzeit 15 Monate (bis 30.06.2024)
3. Preisdatei – Orthopädie i.d.F. 01.04.2023
- Ergänzung der Positionen für konfektionierte Kopfschutzsysteme (99.17.01.0/1 und nach Maß. Die Kalkulation der Arbeitszeit orientiert sich an den Regelungen der PG 23, Orthesen (= Stundenverrechnungssatz von 62,07€)
- Die konfektionierten Kopfschutzsysteme enthalten eine Abgrenzung zu sog. handwerklich individuell gefertigten Kopforthesen. Bitte nutzen sie im elektronischen Kostenvoranschlag künftig ausschließlich die folgenden anwenderspezifischen Gebührenpositionen (aGPos) im Antragsprozess:
- Kopforthesen für Säuglinge: 23.00.00.0050
- Kopforthesen nach Schädeldeckenöffnung: 99.00.00.0080
Mit diesen aGPos gewährleistet die Kasse für die Mitglieder der EGROH eine klare Fallsteuerung und eine schnelle Bearbeitung. Zuständig für die PG 99 ist das Genehmigungsteam in Bremervörde. Sog. Caranio-Versorgung für Säuglinge werden am AOK-Genehmigungsstandort in Einbeck bearbeitet.
LEGS OT 15 07 206, LEGS PG 26 15 07 373
Veröffentlicht am 16.02.2023
Die EGROH hat mit der AOK Niedersachsen eine weitere Ergänzung zum Reha- und OT-Vertrag im Bereich Einlagen vereinbart. In der PG 08 wurde der Stundenverrechnungssatz zum 15.02.2023 deutlich angehoben, mit weiteren Steigerungen zum 01.07.2023 und 01.07.2024. Zusätzlich wurden die Reparaturpositionen im Preis angehoben.
LEGS 15 07 206
Veröffentlicht am 02.02.2023
Die AOK Niedersachsen hat mit der EGROH-Service GmbH eine Vereinbarung zur Änderung des Rahmenvertrages zum 01.02.2023 geschlossen.
Die Gültigkeit der Preise vom 01.07.2020 in der Produktgruppe 05, Bandagen – im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) mit der Vertragsnummer 15 07 206 wird um sechs Monate bis zum 31.12.2023 verlängert.
In der Produktgruppe 23, Orthesen – im Anhang 3 zur Anlage 2 (Preisdatei – Orthesen) mit der Vertragsnummer 15 07 352 werden alle Vergütungspositionen zum 01.02.2023 linear um 3,45% erhöht. Laufzeit 12 Monate.
In der Produktgruppe 24, Beinprothesen – im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) mit der Vertragsnummer 15 07 206 werden alle Vergütungspositionen zum 01.02.2023 linear um 10,00 % erhöht. Laufzeit 12 Monate.
Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
Veröffentlicht am 05.01.2023
Die AOK Niedersachsen hat die Vergütung für die Sauerstofftherapiegeräte temporär angepasst. Die neuen Preise treten zum 15.12.2022 in Kraft und sind bis zum 31.12.2023 gültig. Maßgebend ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 03.11.2022
Die AOK Niedersachsen hat die Frachtkostenzuschläge verlängert und ergänzt.
Ab dem 01.11.2022 sind es "Temporäre Vergütungszuschläge", die bis zum 31.12.2023 gültig sind.Im Anhang finden Sie die neue Vereinbarung.
Veröffentlicht am 23.06.2022
Die AOK Niedersachsen hat die Frachtkostenzuschläge verlängert. Ab dem 01.07.2022 gelten neue Zuschläge, die bis zum 31.10.2022 befristet sind.
Veröffentlicht am 12.05.2022
Wie die AOK Niedersachsen mitteilte, können nun über das DAVASO-Portal Einsprüche zu bereits geprüften Rechnungen online eingereicht werden.
Ein Infoblatt zu den Online-Bearbeitungsmöglichkeiten finden Sie beigefügt.
Veröffentlicht am 28.04.2022
Die AOK Niedersachsen teilt mit, dass ab sofort die Genehmigungsfreigrenze auf 200€ (netto) für die PG 31 erhöht wird.
Näheres können Sie dem beigefügten Schreiben der AOK entnehmen.
Veröffentlicht am 24.03.2022
Zum 01.04.2022 tritt die EGROH insgesamt 17 Verträgen im Bereich der Medizintechnik bei und erweitert somit ihr Portfolio der abgeschlossenen Verträge.
Es handelt sich bei den Beitritten um die folgenden Verträge:
- AOK Baden-Württemberg - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- AOK Bayern - PG 14 Flüssigsauerstoff
- AOK Bayern - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- AOK Niedersachsen - PG 14 Flüssigsauerstoff
- AOK Sachsen-Anhalt - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- BKK LV Bayern / BKK LV Süd - PG 01, 12, 14, 21 Medizintechnik
- Bosch BKK - PG 14 Sauerstofftherapie
- GWQ - PG 01, 12, 14 Tracheostoma
- GWQ - PG 14 Beatmung
- GWQ - PG 14 Sauerstofftherapie
- GWQ - PG 21 Monitoring
- hkk - PG 14 Beatmung
- IKK classic - PG 12 Tracheostoma/Laryngektomie
- IKK classic - PG 14 Beatmung
- IKK classic - PG 14 Inhalationsgeräte
- IKK Nord, IKK Südwest, IKK gesund plus, BIG direkt gesund - PG 14 Sauerstofftherapie
- Novitas BKK - PG 14 Beatmung
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügten Beitrittserklärungen bzw. die Teilnahmeerklärung aus.
Bitte prüfen Sie, ob nicht bereits ein Vertragsbeitritt besteht, um Doppelbeitritte zu vermeiden.
Veröffentlicht am 24.02.2022
Die AOK Niedersachsen bietet zum 01.03.2022 eine Erhöhung der Vergütung in der Produktgruppe 26 (individuelle Sitzhilfen) an.
Die Vergütung erhalten eine lineare Preiserhöhung sowie eine Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 60€.
Für die PG 26 (Teilbereich individuelle Sitzhilfen) ist ein Neubeitritt notwendig!
Ab dem 01.03.2022 lautet der LEGS 15 07 373 (Teilbereich individuelle Sitzhilfen).
Veröffentlicht am 10.02.2022
Entgegen unserer ursprünglichen Meldung ist die EGROH nicht dem Schuhtechnikvertrag, den die LIOST mit der AOK Niedersachsen abgeschlossen hatte, beigetreten, sondern die Produktgruppe 31 wurde (zu den gleichen Konditionen) in den bestehenden Reha- und OT-Vertrag integriert.
Der Beitritt zur PG 31 ist ab dem 15.02.2022 möglich. Der Vertrag beinhaltet Staffelpreise (gültig jeweils ab 01.01.2022, 01.07.2022, 01.07.2023 und 01.07.2024).
Sie können dem Vertrag nun über die EGROH beitreten. Bitte füllen Sie hierfür die beigefügte Beitrittserklärung aus und senden uns diese zurück.
Der LEGS lautet 15 07 382.
Veröffentlicht am 23.12.2021
Die AOK Niedersachsen erhöht mit einer 12. Änderungsvereinbarung die Vertragspreise für die Produktgruppen 23 (Orthesen) und 24 (Beinprothesen) ab dem 01.01.2022.
Die neue Vergütungsregelung für die PG 23 Orthesen sieht vor:
- Umstellung auf eine Nettopreis-Vereinbarung
- Genehmigungsfreigrenze i.H.v. 245,00€ netto
- Erhöhung der Vergütung, gewichtet
Die neue Vergütungsregelung für die PG 24 Beinprothesen sieht vor:
- Erhöhung der Vergütung, linear um 2,29%
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS lautet 1507352 (PG 23) bzw. 1507206 (PG24).
Veröffentlicht am 09.12.2021
Die AOK Niedersachsen hat neue Frachtkostenzuschläge veröffentlicht, gültig ab dem 01.12.2021. Die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist bis zum 30.06.2022 befristet.
Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass die Frachtkostenzuschläge kein Verhandlungsergebnis der ARGE oder der EGROH sind! Wir erachten die Vereinbarung als nicht ausreichend und werden mit der Kasse in Verhandlung treten, um eine Anpassung der Vertragspreise zu erzielen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 21.10.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Wie uns die AOK Niedersachsen mitteilte, hat die Kasse die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 01.09.2021
Die AOK Niedersachsen hat mit dem CPM-Schienen Verband zum 01.09.2021 einen neuen Vertrag ausgehandelt, der den bisherigen Vertrag (LEGS 15 07 C76) ablöst. Der bisherige Vertrag verliert somit zum 31.08.2021 seine Gültigkeit. EGROH ist dem neuen Vertrag beigetreten, die Preise sind bis 2024 gestaffelt.
Es ist ein Neubeitritt erforderlich! Bei Interesse finden Sie den Vertrag und die Beitrittserklärung im Anhang.
Der LEGS lautet 15 07 C78.
Veröffentlicht am 22.07.2021
Die vier genannten AOKen haben Empfehlungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Die Hygienepauschale beläuft sich bei den AOKen auf 1,00 € und kann abgerechnet werden, sofern ein direkter Kontakt mit dem Versicherten notwendig ist (länger als 15 Minuten, 1,5 Meter Abstand kann nicht eingehalten werden). Die AOKen weisen darauf hin, dass auch eventuelle Wartezeiten auf Testergebnisse mit der Hygienepauschale i.H.v. 1,00 € abgegolten sind.
Die EGROH hat diese Vereinbarungen nicht verhandelt und auch nicht gezeichnet! Wir sind uns bewusst, dass die Hygienepauschale nicht kostendeckend ist, möchten Ihnen die Möglichkeit zur Abrechnung aber nicht vorenthalten. Bitte prüfen Sie bei der Abrechnung jedoch, ob der Aufwand für die Erfassung der Gebühr dem "Ertrag" gerecht wird.
Näheres zu den Hygienepauschalen können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.
Veröffentlicht am 08.07.2021
Wie uns die AOK Niedersachsen mitteilte, hat die Kasse die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 11.06.2021
Bitte beachten Sie, dass die DAVASO GmbH zur Annahme von Post und Paketen für die Abrechnung von Hilfsmitteln ab sofort eine neue Postanschrift hat. Diese lautet:
DAVASO GmbH
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
Bitte senden Sie alle Rechnungen mit den Verordnungen sowie bei einer Abrechnung per Datenträgeraustausch die Urbelege künftig nur noch an die neue Adresse.
Es ändert sich die Postadresse zur Annahme von Post- und Paketen für folgende Kostenträger:
- AOK Niedersachsen
- AOK NORDWEST
- BKK Verkehrsbau Union (VBU)
- DAK-Gesundheit
- Hanseatische Krankenkasse
- IKK Innovationskasse
- IKK Brandenburg Berlin
- Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
- SVLFG
- Techniker Krankenkasse
Veröffentlicht am 10.06.2021
Die AOK Niedersachsen teilte uns heute mit, dass der pandemiebedingte Frachtkostenzuschlag bis zum 30.06.2021 verlängert wird. Maßgeblich für die Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist das Abgabedatum.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 15 weiteren Verträgen im Bereich PG 14 CPAP beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 3 weiteren Verträgen im Bereich PG 32 CPM-Schienen beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 12.05.2021
Die AOK Niedersachsen teilte uns heute mit, dass der pandemiebedingte Frachtkostenzuschlag bis zum 14.06.2021 verlängert wird. Maßgeblich für die Abrechnung der Frachtkostenzuschläge ist das Abgabedatum.
Veröffentlicht am 13.04.2021
Die AOK Niedersachsen und die AOK Bremen/Bremerhaven haben die Regelungen zu den Frachtkostenzuschlägen bis zum 14.05.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 25.03.2021
Zum Ausgleich der aktuell nachgewiesenen extrem erhöhten Frachtkosten für Reha-Hilfsmittel bedingt durch die SARS-CoV2-Pandemie können ergänzend zu den vertraglich vereinbarten Konditionen die im Anhang genannten Positionen zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Dies gilt ausschließlich für die genannten Produktbereiche und die je Produktbereich beschriebenen Versorgungen. Eine Abrechnung im Zusammenhang mit Folgeversorgungspauschalen, Wiedereinsätzen und Reparaturen ist nicht möglich. Die anzusetzenden Konditionen verstehen sich als Mischkalkulation, mit der sämtliche diesbezüglichen Aufwände abgedeckt sind. Eine darüber hinaus gehende Kostenübernahme kommt nicht in Betracht.
Details entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Abrechnung setzt voraus, dass eine alternative Beschaffung, z.B. innerhalb Europas, nicht möglich ist.
Veröffentlicht am 05.11.2020
Sie versorgen die Versicherten der AOK mit Hilfsmitteln und rechnen diese nach den vertraglichen Vereinbarungen mit der Kasse ab. Ab sofort wird das Vorgehen bei Absetzungen vereinfacht, um Berichtigungen zu erleichtern.
Bisher wurden bei Rechnungskürzungen die rechnungsbegründenden Unterlagen stets im Original zurückgeschickt.
Künftig erhalten Sie und die Abrechnungsdienstleister bei bestimmten Absetzungsgründen (zum Beispiel bei unvollständigen Unterlagen) mit einem Brief die rechnungsbegründenden Unterlagen ausgedruckt als Image zurück. Die Originale verbleiben bei der Kasse. So müssen diese nicht erneut eingereicht werden. Damit vermeiden Sie das Verlustrisiko beim Versand.
Einsprüche und Nachberechnungen können wie gewohnt eingereicht werden.
Bei Fragen beantwortet die AOK diese telefonisch unter 04242/591-13098. Oder mailen Sie an SuV.Hilfsmittel@nds.aok.de
Veröffentlicht am 27.08.2020
Die AOK Niedersachsen hat ein Schreiben bezüglich der Mehrwertsteuersenkung versendet.
Um den Verwaltungsaufwand für Leistungserbringer und Abrechnungsstellen möglichst gering zu halten, wird die AOK Niedersachsen keine Abrechnungen mit falschen Mehrwertsteuersätzen abweisen. Stattdessen kürzt die AOK die Abrechnung auf den korrekten Betrag mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz und informiert Sie bzw Ihre Abrechnungsstelle über die Kürzung.
Veröffentlicht am 23.07.2020
Die AOK Niedersachsen hat den Vertrag zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (LEGS 15 07 323) angepasst.
Die Anpassung sieht eine Konkretisierung der MPBetreibV vor, die zuvor bereits vertraglich geregelt war. Des weiteren erfolgte eine Aktualisierung des Vertrages entsprechend dem HHVG und der DSGVO.
Die Änderungen können Sie der beigefügten Datei entnehmen.
Veröffentlicht am 29.06.2020
Zum 01.07.2020 hat die EGROH-Service GmbH eine 11. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK Niedersachsen abgeschlossen. Die Produktgruppe 05 wurde preislich angepasst. Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der Stundenverrechnungssatz beträgt für Maßanfertigungen von Bandagen jetzt 56,92€.
LEGS 15 07 206
Veröffentlicht am 02.04.2020
Die AOK Niedersachsen hat am 30.03.2020 eine neue FAQ-Liste zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Die FAQ-Liste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 19.03.2020
Die AOK Niedersachsen erstellt aktuell eine FAQ-Liste, um Ihre Fragen rund um Corona hinreichend beantworten zu können. Diese werden wir in Kürze online einstellen und regelmäßig aktualisieren. Klicken Sie unter www.aok-gesundheitspartner.de einfach auf die Rubrik „Hilfsmittel“ und wählen Sie dann „Niedersachsen“ aus.
Um über die Veröffentlichung der FAQs möglichst schnell informiert zu werden, haben Sie die Möglichkeit, sich unter www.aok-gesundheitspartner.de einen RSS/Newsletter einzurichten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, welche nicht durch die FAQs beantwortet werden, dann kontaktieren Sie die Kasse bitte unter Hilfsmittelvertrag@nds.aok.de.
Veröffentlicht am 20.02.2020
Die AOK Niedersachsen hat den bestehenden OT- und Reha-Vertrag um die PG 26 Sitzschalenversorgung erweitert. Dieser Anlage können Sie ab sofort beitreten, es ist eine separate Teilnahmeerklärung auszufüllen. Voraussetzung ist eine Teilnahme an dem oben erwähnten Rahmenvertrag.
Veröffentlicht am 28.11.2019
Die Krankenkasse hat einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit der Produktgruppe 09 TENS-EMS zum 01.12.2019 abgeschlossen. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten.
Im Anhang finden Sie den Vertrag und die Beitrittserklärung. Sie können dem Vertrag ab sofort beitreten.
Veröffentlicht am 28.11.2019
Mit der AOK Niedersachsen wurde eine Änderung in der Produktgruppe 05 Brustbandagen vereinbart. Die Vergütung für die Produktuntergruppe 05.11.04 - Brustbandagen wird durch folgende Vergütung ersetzt, vgl. Preisdatei Orthopädie mit der Vertragsnummer 15 07 206, Anlage 1 dieser Ergänzungsvereinbarung:
05.11.04.0 Brustgürtel 19 % 60,00 EUR
05.11.04.1 Kompressionsbrustbandage 19 % 135,00 EUR
05.11.04.2 Kompressionsbrustbandage mit Brustgürtel 19 % 195,00 EURDer Erhebungs-/ Anamnesebogen für individuell angefertigte Orthesen, Anhang 3.1 wird durch die Anlage 2 dieser Ergänzungsvereinbarung ersetzt.
Die Versorgungsdokumentation PG 23 (nach Maßanfertigungen), vgl. Anhang 3.2 zur Anlage 2 – Preisdatei PG 23, Orthesen entfällt ersatzlos.Der Patientenerhebungsbogen/ Anamnese für die Versorgung mit Beinprothesen (Versorgungsbereiche 24 A und 24 B), vgl. Anhang 5 zur Anlage 2 – Preisdatei Orthopädie wird durch die Anlage 3 dieser Ergänzungsvereinbarung ersetzt.
Die Versorgungsdokumentation für die Versorgung PG 24 a/b – Fuß- und Beinprothesen, vgl. Anhang 6 zur Anlage 2 – Preisdatei Orthopädie entfällt ersatzlos.Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.12.2019 in Kraft. Es gilt das Datum der ärztlichen Verordnung
Veröffentlicht am 04.10.2019
Die AOK Niedersachsen hat den bestehenden PG 03 (Verbandstoffe sowie
Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung) zum 01.10.2019 überarbeitet.Die wesentlichen vertraglichen Anpassungen in Kurzform:
- Die Empfangsbestätigung ist nicht mehr jeder Abrechnung beizufügen, sondern künftig nur noch auf Verlangen einzureichen
- Die AOKN akzeptiert künftig Verordnungen für einen Versorgungszeitraum von bis zu drei Monaten, sofern der Arzt entsprechende Angaben auf der Verordnung gemacht hat
- Die Monatspauschale Technik (Erwachsene) beträgt künftig 120,00 EUR
- Die Sicherheitsverbinder in der Versorgung mit Button-Sets o. ä. können separat zur Pauschale abgerechnet werden
- Die übrige Vergütung bleibt unverändert
- Die Erstversorgung mit Produkten zur Bolusgabe ist künftig nicht mehr genehmigungspflichtig
- Gemäß der jüngsten gesetzlichen Anforderungen (HHVG, EU-DSGVO und MPBetreibV) ist der Vertrag entsprechend aktualisiert worden
Veröffentlicht am 25.07.2019
Die AOK Niedersachsen weist darauf hin, dass sie Präqualifizierungen der Hilfsmittelversorger bei der Abrechnung prüft. Dies ergänze die vom Gesetzgeber festgelegte Praxis, vor Vertragsschluss die Qualifikation zukünftiger Vertragspartner festzustellen. Die kontinuierliche Prüfung der Anforderungen während der Vertragslaufzeit bestehe weiterhin. Es gehe darum, die „Versorgungsqualität sicherzustellen“.
Liegt keine gültige Präqualifizierung für die abzurechnende Leistung vor, werden die Kosten nicht übernommen.
Veröffentlicht am 13.06.2019
Die AOK Niedersachsen wird der EGROH und einzelnen Leistungserbringern in diesen Tagen einen Entwurf zur Ergänzung der Verträge hinsichtlich MPBetreibV und DSGVO zusenden. Die EGROH wird diese Ergänzung prüfen und die Ergebnisse auf ORTHEGROH veröffentlichen.
Für unsere EGROH- und ORTHEG-Vertragspartner gilt:
Bitte unterzeichnen Sie die Ergänzungsvereinbarung nicht und warten Sie bitte ab, was die Prüfung und Verhandlung der EGROH ergibt.
Veröffentlicht am 24.01.2019
Bei Kostenvoranschlägen sind folgende Sachverhalte auffällig:
Bitte beachten Sie, dass für genehmigungsfreie Versorgungen (z. B. Versorgungspauschalen, Wiedereinsätze unter der Genehmigungsverzichtsgrenze) keine Kostenvoranschläge erforderlich sind. Auf Kostenvoranschlägen für genehmigungspflichtige Versorgungen (Pflegeheimbewohner) werden falsche Gebührenpositionsnummern angegeben. Alle veranschlagten Zubehöre müssen vom Arzt verordnet sein. Bei Sonderversorgungen (z.B. eine elektrische Brems- und Schiebehilfe), die im Zusammenhang mit einem Standard- und Leichtgewichtrollstuhl stehen, werden keine Rollstühle als Einwegartikel angeboten.
In den Abrechnungen treten insbesondere bei folgenden Datenfeldern vermehrt Fehler auf:
1. Abrechnungspositionsnummer: Für die Abrechnung der Versorgungspauschale für Standard- und Leichtgewichtrollstühle gilt ausschließlich die vertraglich vereinbarte Abrechnungspositionsnummer (APN) 18.00.50.0200. Der Zuschlag für Trommelbremsen für Begleitpersonen ist mit der APN 18.00.99.0005 abzurechnen.
2. Hilfsmittelkennzeichen: Als Hilfsmittelkennzeichen ist bei erstmaliger Abrechnung der Versorgungspauschale eines Kunden das Kennzeichen 08 (Vergütungspauschale) anzugeben und bei der Abrechnung aller folgenden Pauschalen für den Kunden entsprechend das Hilfsmittelkennzeichen 09 (Folgevergütungspauschale). Es ist nicht zulässig, andere Hilfsmittelkennzeichen zu übermitteln. Für die Abrechnung des Zuschlags für eine Trommelbremse gilt das Hilfsmittelkennzeichen 00 (Neulieferung).
3. Versorgungszeitraum: Die Versorgungspauschale ist für einen Zeitraum von 4 Jahren vereinbart. Daher ist die Angabe des Versorgungszeitraums zwingend erforderlich.
Bitte achten Sie auf eine korrekte Übermittlung!
Veröffentlicht am 17.01.2019
Die mit der 1. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln zuletzt im Anhang 2 zur Anlage 2 (Preisdatei Orthopädie) angepassten Konditionen (netto) für die PG 24 – Bereich Fuß- und Beinprothesen (Versorgungsbereiche 24 A und B) wird zum 01.01.2019 linear um 4,73% und zum 01.12.2019 linear um 2,2% erhöht.
Es ist kein erneuter Beitritt erforderlich und gilt für Verordnungen ab 01.01.2019
Veröffentlicht am 17.01.2019
Wie bereits veröffentlicht, hat die Kasse den bestehenden Vertrag zum 31.03.2019 gekündigt. Die Kasse bietet nun auf Ihrer Homepage mehrere Verträge zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzartikeln an. Die EGROH-Service GmbH wird, aufgrund der unwirtschaftlichen Preise, keinem dieser Verträge beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 27.12.2018
Die Kasse hat den bestehenden Vertrag zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzartikeln wegen einer neuen Vertragsabsicht zum 31.03.2019 gekündigt.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Im Zuge der ersten praktischen Erfahrungen bei der Umstellung vom Kauf- und Wiedereinsatzverfahren auf eine Versorgungspauschale für die Standard- und Leichtgewichtrollstühle ab 01.05.2018 sind zum einen Umsetzungsfragen aufgekommen, deren Beantwortung nicht eindeutig den Verfahrensgrundsätzen zu entnehmen sind (Punkt 1) sowie ein Hinweis auf redaktionelle Fehler (Punkt 2). Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Information!
Veröffentlicht am 04.05.2018
Zum 01.05.2018 haben sich erneut Änderungen im Reha-Vertrag ergeben. Die Änderungen betreffen die Seiten 59 Punkt 1.3 Sonderversorgungen (daraus resul-tierend eine Anpassung in der Preisliste bei 18.50.02.0 und 18.50.02.2) und 69-70 Punkt 3.3 Rückkaufwerte: Hier werden die Rückkaufwerte in den jeweiligen Jahren der Rückholung konkretisiert. Den neuen Vertrag können Sie der beigefügten Datei entnehmen.
Veröffentlicht am 20.04.2018
Zum 01.05.2018 haben sich Änderungen im Reha-Vertrag ergeben. Die Änderungen und den neuen Vertrag können Sie den beigefügten Dateien entnehmen.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Kasse hat mit den Innungen Nord und Bremen neue Preise für den Vertrag über Orthesen vereinbart. Die Änderungen gelten ab dem 01.03.2018 und sind auch für EGROH gültig. Bitte beachten Sie die neuen Regelungen, die wir für Sie verlinkt haben.
Veröffentlicht am 20.10.2017
Die Innung Nord hat bereits zum 01.09.2017 mit der Kasse neue (reduzierte) Preise für die Versorgung mit Sauerstoff ausgehandelt. Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 04.07.2017
Die Kasse bittet für Anfragen zur Umsetzung von Verträgen stets die Telefon-nummer 04242 / 591-13098 der Serviceberatung zu verwenden.
Veröffentlicht am 04.05.2017
Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag zu den saugenden Inkontinenzartikeln fristgerecht zum 31. Juli 2017.
Veröffentlicht am 13.04.2017
EGROH hat hier ein Preisangebot zur Anpassung einzelner Positionen abgegeben.
Veröffentlicht am 22.12.2016
Die Kasse gibt Informationen zur Neuregelung der Verordnungen nach dem Pflegestärkungsgesetz II zum Jahreswechsel bekannt.
Veröffentlicht am 17.11.2016
Nach der L andesinnung Nord und dem RSR konnte auch die EGROH-Service GmbH Änderungen im Bereich der Produktgruppen 04, 10, 22 und 33 erfolgreich abschließen. Näheres entnehmen Sie bitte dem angehängten Vertrag. Ein neuer Beitritt ist nicht notwendig.
Veröffentlicht am 14.09.2016
Die EGROH hat mit der Kasse neue Preise und Produkte zur Versorgung mit Inhalationsgeräten vereinbart. Gültig ab 01.09.2016.
Veröffentlicht am 27.07.2016
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt die Neuverhandlung einzelner Positionen des Rahmenvertrages und kündigt daher die Wiedereinsatzpauschalen und Höchstpreise zum 31.10.2016. Welche diese im Einzelnen sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Kündigungsschreiben. EGROH nimmt an den Neuverhandlungen teil und hat hier bereits ein Angebot abgegeben.
Veröffentlicht am 16.06.2016
Die AOK beabsichtigt die Bereiche PG 04 Badehilfen, PG 10 Gehhilfen und PG 33 Toilettenhilfen neu abzuschließen. EGROH verhandelt für Sie.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Die Kasse lässt sich ab sofort analog dem Verfahren der DAK bei Rückholungen von Hilfsmitteln durch das Lagerverwaltungssystem „MIP“ unterstützen.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse veröffentlicht detaillierte Informationen zur Abrechnung im Datenträgeraustauschverfahren (DTA)
Veröffentlicht am 29.09.2015
Ab sofort sollen bei Folgeversorgungen von Rollatoren im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pauschalen keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr von den Versicherten eingezogen werden. In diesen Fällen zahlt die AOK Niedersachsen den vollen Vertragspreis.
Veröffentlicht am 29.09.2015
Achtung! Die AOK Niedersachsen macht in einem Schreiben zur Produktgruppe 18 noch einmal darauf aufmerksam, dass seit der vertraglichen Änderung zum 01.04.15 Sitzkissen bei der Rollstuhlversorgung mit inbegriffen sind und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden können.
Veröffentlicht am 20.08.2015
Die Kasse führt eine einheitliche Gebührenpositionsnummer für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ein. Diese Nummer „54.00.99.0087“ ist ab sofort bei allen Abrechnungen anzugeben.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Die Kasse setzt jetzt auch den elektronischen Kostenvoranschlag für Pflegehilfsmittel sowie für die Produktgruppe 19 um. Als Starttermin ist der 01.08.2015 vorgesehen.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Der endgültige LEGS für den Vertrag PG 23 Orthesen lautet: 15 07 352
Veröffentlicht am 20.05.2015
Die Kasse hat eine neue Preisvereinbarung PG 23 Orthesen zum bestehenden Rahmenvertrag hinzugefügt. Die Preise gelten ab dem 01.05.2015. Teilnehmende Leistungserbringer müssen nicht erneut beitreten. Der Leistungserbringergruppenschlüssel wird noch final bekannt gegeben.
Veröffentlicht am 30.04.2015
die Preise der Produktgruppe 18 Rollstühle wurden im bestehenden Reha-Rahmenvertrag nach unten angepasst. Nach einer Umfrage haben Sie als Leistungserbringer diese Preise nicht akzeptiert, so dass EGROH diese Preisgestaltung gegenüber der AOK nicht gezeichnet hat. Bitte beachten Sie die für die AOK geltenden Höchstpreise und die in diesem Bereich neue Kostenvoranschlagsregelung. Ansonsten gilt der Rahmenvertrag weiter.
Veröffentlicht am 30.04.2015
die EGROH-Service GmbH ist zum 01.04.2015 einem neuen Vertrag zur PG 03 enterale Ernährung beigetreten. Ab sofort können Sie Ihren Beitritt erklären.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse informiert über die Verlängerung der Weitergeltung für den Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG23 vom 01.10.2012 bis zum 31.03.2015.
Die AOK Niedersachsen informiert weiterhin über die Zuständigkeiten für Kostenvoranschläge der Produktgruppe 19 (Krankenpflegeartikel).
Veröffentlicht am 19.12.2014
Auch in der PG 29 – Stoma-Hilfsmittel bietet die Kasse auf ihrer Homepage zwei neue Verträge mit unterschiedlichen monatlichen Vergütungspauschalen zum Beitritt an. Auch hier hatte EGROH zum Thema mit der AOK Niedersachsen verhandelt. Aufgrund der ungenügenden Wirtschaftlichkeit wird EGROH zur Zeit jedoch keinen der Stoma-Verträge zeichnen.
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Kasse bietet in der PG 03 – Enterale Ernährung auf ihrer Homepage zwei neue Verträge mit unterschiedlichen monatlichen Vergütungspauschalen zum Beitritt an. EGROH hatte zum Thema mit der AOK Niedersachsen verhandelt und ist immer noch im Gespräch, da die derzeit vorliegenden Verträge als wirtschaftlich ungenügend angesehen werden.
Laut § 15 Abs. 3 des Vertrages gilt: „Kommt keine von beiden Vertragsparteien angestrebte Folgevereinbarung zustande, wird bis auf Weiteres, längstens für sechs Monate, auf der Basis der bis dahin geltenden Vereinbarung abgerechnet.“ Wir werden uns bemühen, vor Ablauf der Frist ein akzeptables Verhandlungsergebnis zu erreichen.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Nach Beendigung ihrer Ausschreibung kündigt die Kasse die Positionen 18.50.02.0 Standardrollstühle und 18.50.02.2 Leichtgewichtrollstühle aus dem bestehenden Reha-Vertrag zum 31.12.2014. Die Preise sollen neu verhandelt werden. Die EGROH-Service GmbH wird sich daran beteiligen.
Veröffentlicht am 26.09.2014
Die Kasse kündigt fristgemäß zum 31.12.2014 den Vertrag zur PG 29 (Stomaartikel) vom 05.10.2009 und macht die Absicht zu neuen Vertragsverhandlungen bekannt. Die EGROH wird die Verhandlungen mit der AOK Niedersachsen aufnehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 26.09.2014
Die Kasse kündigt fristgemäß zum 31.12.2014 den Vertrag zur PG 03 (Enterale Ernährung) vom 01.10.2009 und macht die Absicht zu neuen Vertragsverhandlungen bekannt. Die EGROH wird die Verhandlungen mit der AOK Niedersachsen aufnehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 26.08.2014
die EGROH Service GmbH ist zum 01.09.2014 einem neuen Vertrag zur ableitenden Inkontinenz PG 15 beigetreten.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Weiterhin kündigt die Kasse den Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln, Verbandsstoff en sowie Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung zum 30.09.2014. Über einen neuen Vertrag werden wir Sie umgehend informieren.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Die Kasse teilt mit, dass der Vertrag in der PG 23 trotz Kündigung über den 30.06. hinaus bis zum 31.12.2014 weiter gilt.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Die Kasse teilt mit, dass der Vertrag in der PG 23 trotz Kündigung bis zum 30.06.2014 weiter gilt.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Seit dem 15.01.2014 ist ein neuer Vertrag zur Sauerstoffversorgung für die Versicherten der AOK Niedersachsen in Kraft, dem die EGROH beigetreten ist.
Veröffentlicht am 05.03.2014
Im aktuell gültigen Rahmenvertrag mit der AOK Niedersachsen haben sich Veränderungen ergeben. Der Fallpauschalen-Preis für Rollatoren ist neu festgelegt worden auf 70,00 € (netto). Im Anhang 1 der PG 17 beachten Sie bitte den neuen Ablaufplan für lymphatische Versorgungen. Der Anhang 2 zur Anlage 2 ist um die Produktgruppe 24 (Prothesen Beinversorgungen) erweitert worden. Die neue Vereinbarung löst alle bisherigen vertraglichen Vereinbarungen der AOK Niedersachsen (bisher AOK Bundesverband) für die Versorgung mit Fuß- und Beinprothesen ab. Den aktuellen Vertrag, die Änderungsvereinbarung und die aktuelle Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Für teilnehmende Betriebe gilt rückwirkend ab 01.02.14 die neue Fassung.
Veröffentlicht am 30.01.2014
Die Kasse bittet um die korrekte Übermittlung der Identifikationsnummern bei der Abrechnung von Hilfsmitteln. Beispiele dafür finden Sie im Informationsschreiben.
Veröffentlicht am 30.01.2014
Die Kasse informiert, dass Kostenvoranschläge für Krankenpflegeartikel (PG 19 des HiMi-Verzeichnisses) ab dem 01.01.2014 im jeweiligen Dienstleistungszentrum Pflege bearbeitet werden. Die Zuständigkeiten entsprechen denen der Pflegehilfsmittel. Ab dem 01.01.2014 ändert sich auch die Zuzahlung für die in der beigefügten Liste aufgeführten Hilfsmittel bei Kostenübernahme durch die Pflegekasse.