Veröffentlicht am 20.02.2025
Zum 15.02.2025 hat die AOK Sachsen-Anhalt mit der Landesinnung OT neue Preise für die o.g. Produktgruppen vereinbart. Stichtag für die Anwendung der neuen Preise ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Die bestehende Preisvereinbarung wird mit Wirkung zum 15.02.2025 pauschal in allen Positionen um 2,5 Prozent (Bandagen 3,0 Prozent) erhöht.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 14 313 (Bandagen) u. 15 14 355 (Orthesen), 15 14 356 (Zusätze)
Veröffentlicht am 02.01.2025
Zum 01.01.2025 wird eine neue Preisvereinbarung zum bestehenden Vertrag der PG 17 lymphatische Kompressionsversorgung geschlossen. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem Anhang.
LEGS 15 14 297
Veröffentlicht am 11.07.2024
Die Preise der beiden genannten Verträge werden ab 01.06.2024 bis 31.12.2024 um 2,11% gesteigert.
Ab 01.01.2025 werden die Preise um weitere 2,11% gesteigert. Diese sind in der Anlage der Nachtragsvereinbarung aufgeführt. Ausgenommen von der Dynamisierung ist der Pflegerollstuhl, Patientengewicht bis 135 kg (50.45.07.0/2).
Die separate Beantragung bzw. Abrechnung von Frachtkosten entfällt ab 01.06.2024. Diese wurden in die Preise überführt.
LEGS 15 14 320 (Betten) u. 15 14 319 (Versorgungspauschalen)
Den ebenfalls neu verhandelten Vertrag zum Kauf / Wiedereinsatz hat EGROH nicht abgeschlossen (15 14 304)
Veröffentlicht am 08.02.2024
Zum 01.01.2024 (PG 05) bzw. 15.02.2024 (PG 23) erhöht die AOK Sachsen-Anhalt die Preise bei Bandagen und Orthesen um 4,22%. Die Beitritte bleiben erhalten.
LEGS 15 14 313 (Bandagen) u. 15 14 355 (Orthesen), 15 14 356 (Zusätze)
Veröffentlicht am 26.10.2023
Die AOK Sachsen-Anhalt hat zum 01.10.2023 einen neuen Vertrag über die PG 10 Gehhilfen (ohne Rollatoren/Deltaräder) veröffentlicht.
Die EGROH hat den Vertrag geprüft und tritt diesem bei.
Für einen Beitritt senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zu.
LEGS: 15 14 367
Veröffentlicht am 26.10.2023
Die Frachtkosten sind bis 31.05.2024 in unveränderter Höhe verlängert worden, bis auf die Frachtkosten für den feststehenden Toilettenstuhl. Diese Position gilt unverändert fort, jedoch nur bis 31.12.2023. Die Position der Frachtkosten für die Pflegebetten bzw. die behindertengerechten Betten entfällt ab 01.10.2023.
LEGS 15 14 319
Veröffentlicht am 03.07.2023
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet seit dem 01.01.2023 temporäre Frachtkostenzuschläge an.
Die Regelung wird über den 30.06.2023 bis zum 30.09.2023 verlängert.
Die rot markierten Positionen im Anhang stellen geänderte Preise dar.
Betroffen sind folgende Verträge:
- Kranken- und Pflegebetten (15 14 320)
- Reha DLV Versorgungspauschalen (15 14 319)
- Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen (15 14 325)
Die Zuschläge finden Sie im Anhang und im ORTHEGROH-Portal.
Veröffentlicht am 16.02.2023
Wie jedes Jahr passt die AOK Sachsen-Anhalt auch 2023 die Preise der PG 23 zum 15. Februar um 2,5% nach oben an. Ein Neubeitritt ist nicht notwendig.
Die (AC/TKs): 15 14 355 und 15 14 356 (Zusätze) bleiben gleich.
Veröffentlicht am 23.01.2023
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet seit dem 01.01.2023 temporäre Frachtkostenzuschläge an.
Die Regelung gilt jedoch nur für die Leistungen, die bis dato nicht abgerechnet wurden und ist bis zum 30.06.2023 befristet.
Betroffen sind folgende Verträge:
- Kranken- und Pflegebetten (15 14 320)
- Reha DLV Versorgungspauschalen (15 14 319)
- Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen (15 14 325)
Die Zuschläge finden Sie im Anhang und im ORTHEGROH-Portal.
Veröffentlicht am 05.05.2022
Mit der AOK Sachsen-Anhalt konnte eine Nachtragsvereinbarung für die PG 11 Dekubitus erzielt werden. Diese tritt rückwirkend zum 01.04.2022 in Kraft.
Die Nachtragsvereinbarung beinhaltet mehrere Preisstaffeln. Ab dem 01.01.2024 erfolgt eine Anhebung der Vertragspreise um die Grundlohnensummenveränderungsrate.
Zur Umsetzung gilt das Datum der Verordnung.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Der alte LEGS (XX 14 288) bleibt weiterhin gültig.
Die Nachtragsvereinbarung finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 24.03.2022
Zum 01.04.2022 tritt die EGROH insgesamt 17 Verträgen im Bereich der Medizintechnik bei und erweitert somit ihr Portfolio der abgeschlossenen Verträge.
Es handelt sich bei den Beitritten um die folgenden Verträge:
- AOK Baden-Württemberg - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- AOK Bayern - PG 14 Flüssigsauerstoff
- AOK Bayern - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- AOK Niedersachsen - PG 14 Flüssigsauerstoff
- AOK Sachsen-Anhalt - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- BKK LV Bayern / BKK LV Süd - PG 01, 12, 14, 21 Medizintechnik
- Bosch BKK - PG 14 Sauerstofftherapie
- GWQ - PG 01, 12, 14 Tracheostoma
- GWQ - PG 14 Beatmung
- GWQ - PG 14 Sauerstofftherapie
- GWQ - PG 21 Monitoring
- hkk - PG 14 Beatmung
- IKK classic - PG 12 Tracheostoma/Laryngektomie
- IKK classic - PG 14 Beatmung
- IKK classic - PG 14 Inhalationsgeräte
- IKK Nord, IKK Südwest, IKK gesund plus, BIG direkt gesund - PG 14 Sauerstofftherapie
- Novitas BKK - PG 14 Beatmung
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügten Beitrittserklärungen bzw. die Teilnahmeerklärung aus.
Bitte prüfen Sie, ob nicht bereits ein Vertragsbeitritt besteht, um Doppelbeitritte zu vermeiden.
Veröffentlicht am 17.02.2022
Zum 15.02.2022 hat die Landesinnung Sachsen-Anhalt mit der AOK einen neuen Orthesen-Vertrag aushandeln können. Es ist ein Neubeitritt nötig. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
AC/TK: 15 14 355 u. 15 14 356
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die AOK Sachsen-Anhalt, die Novitas BKK und die Techniker Krankenkasse verlängern die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale bis zum 31.03.2022.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Die AOK Sachsen-Anhalt hat neue Preise für den Vertrag PG 05 Bandagen veröffentlicht. Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2022.
LEGS: 15 14 313
Veröffentlicht am 01.12.2021
Zum 01.12.2021 tritt die zweite von drei Preisstaffeln in Kraft. Die Preise sind um 2,5 % gestiegen.
LEGS: 15 14 338
Die neuen Preise finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die EGROH-Service GmbH hat ihr Vertragsportfolio weiter ergänzt und ist daher zum 01.09.2021 zwei weiteren Verträgen der AOK Sachsen-Anhalt beigetreten:
- Vertrag "Einlagen" (PG 08), LEGS 15 14 301
- Vertrag "Beinprothesen und Armprothesen" (PG 24 und 38), LEGS 15 14 338
Sie können ab sofort beitreten. Die Verträge sowie die benötigten Beitrittsunterlagen finden Sie anbei.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen bereits beigetreten sind. Ein doppelter Beitritt ist nicht möglich!
Veröffentlicht am 12.08.2021
Mit der AOK Sachsen-Anhalt wurde eine Weitergeltungsregelung bis zum 30.09.2021 getroffen. Zum 01.10.2021 soll es dann einen neuen Vertrag gemäß aktuellem Hilfsmittelverzeichnis geben.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Veröffentlicht am 22.07.2021
Die vier genannten AOKen haben Empfehlungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Die Hygienepauschale beläuft sich bei den AOKen auf 1,00 € und kann abgerechnet werden, sofern ein direkter Kontakt mit dem Versicherten notwendig ist (länger als 15 Minuten, 1,5 Meter Abstand kann nicht eingehalten werden). Die AOKen weisen darauf hin, dass auch eventuelle Wartezeiten auf Testergebnisse mit der Hygienepauschale i.H.v. 1,00 € abgegolten sind.
Die EGROH hat diese Vereinbarungen nicht verhandelt und auch nicht gezeichnet! Wir sind uns bewusst, dass die Hygienepauschale nicht kostendeckend ist, möchten Ihnen die Möglichkeit zur Abrechnung aber nicht vorenthalten. Bitte prüfen Sie bei der Abrechnung jedoch, ob der Aufwand für die Erfassung der Gebühr dem "Ertrag" gerecht wird.
Näheres zu den Hygienepauschalen können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Wir teilen Ihnen mit, dass Sie, bis zum Abschluss eines neuen Vertrags mit der AOK Sachsen Anhalt in der Produktgruppe 11, die Preise des aktuellen Vertrags anwenden können. Der aktuelle Vertrag hatte eine Laufzeit bis zum 31.05.2021
Wir informieren Sie sobald ein neuer Vertrag vorliegt.
Veröffentlicht am 10.06.2021
Ab sofort finden Sie die aktuellen Preise des AOK Sachsen Anhalt PG 05 Bandagen Vertrags (LEGS 15 14 313) im ORTHEGROH-Portal. Die Preise gelten für Versorgungen ab dem 01.01.2021.
Die aktuell gültigen Preisdateien finden Sie in der Anlage.
Veröffentlicht am 04.06.2021
Die AOK Sachsen-Anhalt hat den Vertrag PG 11 Dekubitus zum 31.05.2021 gekündigt.
Die Innung arbeitet zur Zeit an einer Weitergeltung bis zum Abschluss eines neuen Vertrags.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 06.05.2021
Zum 01.05.2021 hat die AOK Sachsen-Anhalt die Preise in der Lymphologie um die Grundlohnsummensteigerung angepasst. Ihrerseits besteht kein weiterer Handlungsbedarf, sollten Sie bereits teilnehmen.
LEGS 15 14 297 (Vertrag in Anlage)
Veröffentlicht am 29.04.2021
Zwischen der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt (LIOT) und der AOK Sachsen- Anhalt besteht Einvernehmen über folgende Änderungen zum Vertrag vom 01.05.2012, deren Anlass der neue Abrechnungstarifcode (AC/TK – auch als LEGS bekannt) ab 01.05.2021 ist.
Ab 01.05.2021 gilt für den Vertrag gemäß über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie – ohne Apparate) das AC/TK XX14348.
Durch diese Änderung ist von allen teilnehmenden Betrieben eine neue Beitrittserklärung erforderlich. Diese finden Sie im Anhang. Bitte schnellstmöglich ausfüllen und zusenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Änderungsvereinbarung im Anhang.
Ab 01.05.2021 ist das alte AC/TK XX14267 nicht mehr zu verwenden.
Veröffentlicht am 18.03.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die EGROH-Service GmbH dem TENS u. EMS (PG09) Vertrag der AOK Sachsen-Anhalt beigetreten ist. Der Vertrag ist inhaltlich und preislich identisch mit dem TENS u. EMS Vertrag der AOK NordOst.
Der Vertrag steht Ihnen im ORTHEGROH-Partnerportal zur Verfügung.
Im Anhang finden Sie die Vertragsdatei sowie die Beitrittserklärung.
Veröffentlicht am 13.08.2020
Die Kasse hat zum 01.04.2020 eine Änderungsvereinbarung veröffentlicht. Die Änderungsvereinbarung enthält redaktionelle Anpassungen, wie die MPBetreibV und die DSGVO, aber auch die Aktualisierung der Preisliste auf die aktuellen Festbeträge.
In den Vertrag wurde außerdem noch die Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe mit aufgenommen. Die Preise hierfür gelten ebenfalls ab dem 01.04.2020, Stichtag ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Die bereits bestehenden Vertragsteilnahmen wurden um den Versorgungsbereich der Anziehhilfen ergänzt.
Veröffentlicht am 13.08.2020
Die AOK Sachsen-Anhalt hat zum 01.05.2020 die Preise der Hilfsmittel zur lymphatischen Versorgung angehoben. Die aktualisierte Preisliste können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen und steht Ihnen ab sofort auch im ORTHEGROH zur Verfügung.
Die nächste Preisanpassung steht zum 01.05.2021 an.
Veröffentlicht am 06.08.2020
Mit anhängendem Schreiben informiert die AOK Sachsen-Anhalt über die Umsetzung des Hilfsmittelpoolvertrages, des Dienstleistungsvertrages Versorgungspauschalen und des Pflegebettenvertrages seit 01.06.2018.
Veröffentlicht am 05.06.2020
Aufgrund eines technischen Fehlers ist es derzeit nicht möglich, elektronische Kostenvoranschläge an die AOK Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Ebenso ist es der AOK Sachsen-Anhalt nicht möglich, Kostenübernahmeentscheidungen auf elektronischem Weg an Hilfsmittel-Leistungserbringer zu senden.
An der Lösung des Problems wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Sobald das Problem behoben ist, wird die Kasse erneut informieren.
Von telefonischen Rückfragen bittet die Kasse in der Zwischenzeit möglichst abzusehen.
Veröffentlicht am 21.11.2019
Die Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt hat einen neuen Vertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt über die o.g. Produktgruppen geschlossen.
Der Vertrag tritt zum 01.12.2019 in Kraft.
Der Vertrag wird Ihnen zum Vertragsbeginn am 01.12.2019 im ORTHEGROH-Partnerportal zur Verfügung stehen. LEGS: 15 14 325
Veröffentlicht am 23.05.2019
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass mit der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt letztmalig eine Verlängerung der Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen für die Produktgruppe 11 beschlossen wurde. Diese Vereinbarung endet zum 31. Mai 2020. Es wurden keine Preisverhandlungen geführt, jedoch die aktuelle Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses berücksichtigt.
Die neue Preisliste gilt ab 01.06.2019.
Veröffentlicht am 11.12.2018
Die Kasse ändert den Status der Genehmigungsfreiheit ab dem 01.01.2019 in genehmigungspflichtig.
HiMi-Gebührenposition 05.11.03.2*
Veröffentlicht am 19.06.2018
Mit Info-Brief 6/2018 vom 25.05.2018 haben wir über die Nachtragsvereinbarungen zu den Verträgen für Betten und Versorgungspauschalen informiert. Es haben sich nach- träglich Änderungen in den Beitrittserklärungen ergeben. Bitte verwenden Sie hierfür ab sofort die verlinkten Beitrittserklärungen.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Der Nachtragsvereinbarung zur Produktgruppe 11 brauchen Sie nicht wiederholt beitreten, wenn Sie dem Vertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt beigetreten sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben für Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Auch hier gibt es eine Nachtragsvereinbarung zum 01.06.2018 und es ist ebenfalls ein Neubeitritt erforderlich. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Die Kasse hat mit der Landesinnung zum 01.06.2018 eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Vertrag geschlossen. Es ist ein Neubeitritt erforderlich. Sofern Sie an dem neuen Vertrag für den Bereich Versorgungspauschalen teilnehmen möchten, wählen Sie aus: - ob Sie bereits bis zum 31.05.2018 Vertragspartner waren und der Nachtragsvereinbarung zum 01.06.2018 beitreten (ggf. auch rückwirkend); - ob Sie bereits bis zum 31.05.2018 Vertragspartner waren und der Nachtragsvereinbarung „nach“ dem 01.06.2018 beitreten, welches eine 10%ige Absenkung der Vergütung auf alle Versorgungspauschalen zur Folge hat; - oder ob Sie dem Vertrag neu beitreten und damit die Vergütungen der Nachtragsvereinbarung entsprechend der Preisliste akzeptieren. Bei Interesse senden Sie uns die Beitrittserklärung schnellstmöglich zu.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Kasse hat eine Anpassung der Preise für Bandagen ab dem 01.01.2018 vorgenommen. Nutzen Sie ab sofort die anhängende Preisliste.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die AOK hat das Kompetenzcenter Hilfsmittel reorganisiert und weist mit anhängender Liste auf neue Ansprechpartner hin.
Veröffentlicht am 21.02.2017
Als weitere Kasse weist die AOK auf die Änderungen im Bereich der neuen Genehmigungsfiktion“ hin.
Veröffentlicht am 21.02.2017
Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat die Kasse neue Preise - gültig ab 01.01.2017 - veröffentlicht.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge in der Produktgruppe 03 Applikationshilfen parenterale Ernährung u. Schmerztherapie zu verhandeln. EGROH wird kein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 22.09.2016
Wir freuen uns, Ihnen den neuen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit Bandagen zum 01.10.2016 anbieten zu können.
Veröffentlicht am 02.09.2016
Die Kasse hat mit der LIOT Sachsen-Anhalt eine Protokollnotiz zum bestehenden OT-Vertrag, LEGS 15 14 201, im Bereich Brustprothetik abgeschlossen. Darin werden drei Positionen ab dem 01.09.2016 genehmigungspflichtig. Näheres entnehmen Sie bitte dem Link.
Veröffentlicht am 02.09.2016
Die Kasse hat Probleme bei den elektronischen Kostenvoranschlägen wiedereinsatzfähiger Kinder- und Schwerlastbetten. Laut Vertrag ist Folgendes geregelt:
50.45.01.3xxx/19.40.01.7xxx VWKZ 00/ LVP abzgl. 15% zzgl. UST
50.45.01.2xxx/19.40.01.6xxx VWKZ 00/ LVP abzgl. 15% zzgl. UST
Manche Vertragspartner liefern den EKOVO mit mehreren Zeilen an, z.B.1. Zeile Grundhilfsmittel mit Preis, 2. Zeile Einlegerahmen mit Preis, 3. Zeile Matratze mit Preis. Sämtliche Zeilen sind mit dem Verwendungskennzeichen „Neuversorgung („00““) gekennzeichnet. Das führt zu fachlich falschen Buchungen im Hilfsmittelpool der Kasse.
Bitte stellen sicher, dass der EKOVO in diesen Fällen nur in der 1. Zeile mit dem Gesamtpreis des Bettes inkl. Zubehör erfasst werden soll.
Im mit zu übermittelnden PDF-Dokument sind dann die einzelnen Zubehöre mit den betreffenden Einzelpreisen aufzuführen.
Veröffentlicht am 10.08.2016
EGROH hat ein Angebot abgegeben, allerdings keine Rückmeldung der Kasse erhalten. Nun ist ein neuer Vertrag mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt zustande gekommen. EGROH prüft diesen.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die Vereinbarung über die Versorgung Versicherter mit Hilfs-mitteln gegen Dekubitus wurde bis zum 31.05.2017 verlängert.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung im Hilfsmittelpool zu verhindern, weist die Kasse erneut auf die Anwendung der Hilfsmittelpositonsnummern bei genehmigungspflichtgen Hilfsmittelpoolvorgängen hin und bittet um Beachtung.
Veröffentlicht am 16.06.2016
Die Ausschreibung PG 08 Einlagen wurde aufgehoben. Begründet wurde dies mit den zu erwartenden gra-vierenden Änderungen durch die Weiterentwicklung der PG 08 im Hilfsmittelverzeichnis.
Veröffentlicht am 16.06.2016
Die Kasse beabsichtigt einen neuen Bandagen-Vertrag zu verhandeln. EGROH wird sich daran beteiligen.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Die Kasse hat mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag PG 23 Orthesen getroffen. Leider ist hier ein Neubeitritt fällig. Den Vertrag inklusive Änderungsvereinbarung sowie eine Beitrittserklärung finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Zusätzlich zum vorhandenen Vertrag PG 17 lymphatische Versor- gung bietet die EGROH nun auch den Teil zur Rundstrickversorgung (Festbeträge) an. Hier ist ein neuer Beitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse weist erneut auf den richtigen Umgang mit dem kassen-eigenen Hilfsmittelpool hin.
Veröffentlicht am 30.04.2015
die Kasse hat in den Produktgruppen 17 lymphatische Versorgung und 23 Orthesen neue Verträge angeboten. Diesen können Sie ab sofort beitreten.
Veröffentlicht am 05.03.2015
die Kasse informiert über Änderungen von Gebührenpositionen in ihrer Genehmigungsdatenbank.
Veröffentlicht am 04.06.2014
Zum neuen Vertragsteil des bestehenden Versorgungspauschalen-Vertrags im Bereich PG 11 Dekubitusversorgung hat die Kasse verschiedene Anwendungshinweise veröffentlicht. Diese finden Sie in den Verlinkungen.
Veröffentlicht am 27.05.2014
Auch hier gilt ab 01. Juni ein neuer Vertragsteil zum bestehenden neuen Versorgungs-pauschalen-Vertrag im Bereich PG 11 Dekubitusversorgung. Zur Teilnahme müssen folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
1. das PQ-Zertifikat für die Versorgungsbereiche 11 A und/oder 11 B
2. Teilnahme am Poolverfahren (ACTK 1514219)
3. Beitritt zum Versorgungspauschalvertrag (ACTK 1514287)
4. Anerkennung der Nachtragsvereinbarung zur PG 11 (ACTK 1514288)
Bitte schicken Sie die erforderlichen Unterlagen direkt an die AOK zu Händen sandy.rodenstein@san.aok.de oder alrun.haupt@san.aok.de, damit die Versorgungen realisiert werden können.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Die Kasse informiert, dass in der Anlage 8 – Preisliste des seit dem 15.03.2014 geltenden Vertrags über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten (PG 19 & 50) Änderungen / Ergänzungen vorgenommen worden sind. Dazu hat die Kasse ein Info-Schreiben versandt. Die AOK Sachsen-Anhalt weist nochmals darauf hin, dass ab dem 15.03.2014 keine Abgabeberechtigung für Pflegebetten mehr besteht, wenn keine aktuelle Beitrittserklärung vorliegt.
Veröffentlicht am 05.03.2014
Auch im Rahmenvertrag mit der AOK Sachsen- Anhalt haben sich Veränderungen ergeben. Ab dem 15.03.2014 gelten bei den Fallpauschalen geringfügig niedrigere Preise. Ergänzend hinzugekommen ist ein Vertrag über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten (PG 19 & 50). Die aktuellen Verträge über Fallpauschalen und Betten, die Änderungsvereinbarung und die aktuelle Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Bitte beachten Sie die geänderten Leistungserbringergruppenschlüssel. Bereits teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten.