ORTHEGROH News

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April 2025


Veröffentlicht am 17.04.2025

AOK Hessen

PG 08 und 31 Schuhtechnik

Nachtragsvereinbarung

Zum 01.04.2025 hat die AOK mit der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik eine Nachtragsvereinbarung mit neuen Vertragspreisen abgeschlossen.

Die neuen Preisvereinbarungen gelten für alle Lieferungen (Tag der Leistungserbringung) ab dem 01.04.2025. 

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Der LEGS bleibt 16 06 A31

Dezember 2023


Veröffentlicht am 21.12.2023

AOK Hessen

Reha-Vertrag - neue Preise zum 01.01.2024

Änderung

Zum 01.01.2024 treten mit der AOK Hessen die folgenden vertraglichen und preislichen Änderungen in Kraft:

  • Lineare Erhöhung aller Preise in Höhe der Grundlohnsummensteigerung (4,22%)
  • Erweiterung der Abrechnungspositionen für Zubehör und Verbrauchsmaterial im Preisblatt der PG 01
  • Anpassung der Leistungsbeschreibung für Zubehör im Preisblatt der PG 26
  • Anpassung der Abrechnungspositionen für Pflegebetten und Einlegerahmen. Hier gibt es jetzt jeweils eine Abrechnungsposition für Versorgungen mit und ohne Prophylaxematratze.

LEGS: 15 06 200, 15 06 226 (nur für die PG 26)

November 2022


Veröffentlicht am 17.11.2022

AOK Hessen

Reha-Vertrag

neuer Vertrag

Die AOK Hessen hat zum 01.10.2022 einen neuen Reha-Vertrag geschlossen. Die EGROH ist diesem nun beigetreten.

Erstmals wurde in dem Vertrag eine Wertsicherungsklausel aufgenommen, sodass jährlich eine Anpassung der Vertragspreise um die Grundlohnsummensteigerung (GLS) erfolgt, erstmals zum 01.01.2024.

Die Produktgruppe 18 wurde in dem neu verhandelten Reha-Vertrag nicht vereinbart.

Der LEGS lautet 15 06 200 bzw. 15 06 226 für die PG 26.

Juli 2022


Veröffentlicht am 07.07.2022

AOK Hessen

Reha, Gehhilfen und Pflegebetten

Hinweis

Die AOK Hessen hat der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik und dem 
Handelsverband Hessen e.V. eine Weitergeltung der zum 30.06.2022 gekündigten Verträge und Nachtragsvereinbarungen bis zum Vertragsabschluss, längstens bis 31.12.2022 bestätigt, so dass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können.

Die übrigen vertraglichen Regelungen und Preisvereinbarungen, die 
nicht in den Nachtragsvereinbarungen mit Gültigkeit ab 01.01.2022 geregelt sind, gelten unverändert bis zum Abschluss des neuen Rahmenvertrages und den dazugehörigen Preisvereinbarungen weiter.

Derzeit kann noch keine Aussage zu einem Vertragsabschluss in der PG 18 getroffen werden. 

Achtung: Die EGROH hat die ALT-Verträge, sowie die Nachtragsvereinbarungen nicht gezeichnet. 

Juni 2022


Veröffentlicht am 30.06.2022

AOK Bayern AOK Hessen

Hygienepauschale

Hinweis

Die Übergangsvereinbarung für Hygienepauschalen läuft zum 30. Juni 2022 aus. Mit der AOK Bayern wurde vereinbart, dass in allen stationären Einrichtungen und Einrichtungen, in denen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) weiterhin vorgeschrieben ist und dort eine Auslieferung und Abgabe von Hilfsmitteln erfolgt, die Hygienepauschale vorerst weiterhin gilt.

Auch bei der AOK Hessen läuft die Vereinbarung zur Hygienepauschale zum 30.06.2022 aus.

Ob die übrigen Hygienepauschalen, die zum 30.06.2022 auslaufen oder verlängert werden, ist derzeit noch in Klärung.

Mai 2022


Veröffentlicht am 05.05.2022

AOK Hessen

PG 08 und 31 - Einlagen / Orthopädische Schuhe

neuer Vertrag

Die AOK Hessen hat zum 01.05.2022 einen neuen Vertrag im Bereich Einlagen/Orthopädische Schuhe (PG 08 und 31) veröffentlicht. Die EGROH ist diesem Vertrag beigetreten.

Sie können ab sofort dem Vertrag beitreten. Der LEGS lautet 1606A31.

März 2022


Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Hessen

PSA-Regelung verlängert

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 30.06.2022 verständigt.

Februar 2022


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Hessen

Reha-Verträge

VerhandlungHinweis

Die Marktentwicklungen im Reha-Bereich erfordern neue Preisverhandlungen mit der AOK Hessen. 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.  

Achtung: Die EGROH hat den ALT-Vertrag, aufgrund der unwirtschaftlichen Preise, nicht gezeichnet. 

Januar 2022


Veröffentlicht am 06.01.2022

AOK Hessen

Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygieneaufwendungen

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.03.2022 verständigt.

Oktober 2021


Veröffentlicht am 07.10.2021

AOK Hessen

PG 09/15 Elektrostimulationsgeräte zur Inkontinenztherapie

neuer Vertrag

Die AOK Hessen hat einen neuen Vertrag über die Lieferung von Elektrostimulationsgeräten zur Inkontinenztherapie zum 01.11.2021 abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten. 

Der LEGS lautet 19 06 238. 

September 2021


Veröffentlicht am 30.09.2021

AOK Hessen

Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygieneaufwendungen

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.12.2021 verständigt.


Veröffentlicht am 09.09.2021

AOK Hessen

Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygieneaufwendungen

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben eine Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie geschlossen. Die Vereinbarung für Versorgungen in den Betriebsräumen gilt rückwirkend ab dem 01.03.2021 und endet am 30.09.2021.

Weiterhin bietet die AOK den befristeten Ausgleich der Kosten für erhöhte 
Hygienemaßnahmen für Versorgungen außerhalb der Betriebsräume ab 01.05.2021 an.

Die vollständige Information für Leistungserbringer erhalten Sie in der Anlage zur 
Information und Kenntnisnahme.

August 2021


Veröffentlicht am 26.08.2021

AOK Hessen

PG 32 CPM Bewegungsschienen

neuer Vertrag

Die AOK Hessen hat zum 01.09.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen CPM (PG 32) abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten.

Den neuen Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

LEGS: 15 06 A32 (OT), 19 06 A32 (sonstige)

Juli 2021


Veröffentlicht am 07.07.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg BARMER DAK Gesundheit AOK Hessen Novitas BKK

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die folgenden Krankenkassen habe ihre Empfehlungen zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 30.09.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Hessen - Ende pandemische Lage,
  • Barmer - 30.09.2021,
  • DAK - 30.09.2021,
  • Novitas BKK - 30.09.2021.

Von der Techniker Krankenkasse und der HEK liegen derzeit leider noch keine Informationen vor, ob diese ebenfalls die Empfehlung zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängern. 

Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung von Frachtkostenzuschläge verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 31.08.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Nordwest - 30.09.2021,
  • AOK Rheinland/Hamburg - 30.09.2021.

Von der AOK Niedersachsen liegt uns derzeit keine Information vor, ob diese weiterhin Frachtkostenzuschläge zahlen.

Die Dokumente "Übersicht Hygienepauschale" und "Übersicht Frachtkostenzuschläge" finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH aktualisiert hinterlegt.

Juni 2021


Veröffentlicht am 22.06.2021

AOK Hessen

Hygienepauschale

Hinweis

Die AOK Hessen hat eine befristete Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Voraussetzung zur Abrechnung ist die zwingend notwendige Aufsuchung des Versicherten in der Häuslichkeit. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ netto, anzuwenden bei bestätigter COVID 19-Erkrankung oder bei einer angeordneten Quarantäne. Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ netto, anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Hygienepauschale kann direkt abgerechnet werden. Bei der Abrechnung ist der LEGS der Hauptleistung anzugeben. 

Die Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen gilt zunächst vom 01.05.2021 bis zum 30.06.2021.

Mai 2021


Veröffentlicht am 20.05.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK Nordwest AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Sachsen-Anhalt IKK classic Knappschaft AOK Hessen mkk meine krankenkasse (ehem. VBU) IKK Brandenburg und Berlin IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 29 Stoma - Ergänzung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist. 

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang. 

August 2020


Veröffentlicht am 13.08.2020

AOK Hessen

Hinweis zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die AOK Hessen hat in einem Schreiben Hinweise zur Abrechnung veröffentlicht, um eine schnelle und reibungslose Rechnungsbearbeitung zu ermöglichen.

Bei der Abrechnung nach § 302 SGB V sollen im DTA-Satz das Folgende beachtet werden:

  • der zum Zeitpunkt der Abgabe gültige Mehrwertsteuersatz soll angegeben werden
  • geben Sie bei Folgepauschalen für Gebrauchshilfsmittel (z.B. Badewannenlifter, Rollstühle, Pflegebetten etc.) als "Leistungsdatum" den Beginn des neuen Zeitraums an, nicht das Lieferdatum der Erstversorgung.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Schreiben.

März 2020


Veröffentlicht am 18.03.2020

Erste Verwaltungsvereinfachungen AOK Nordost AOK Nordwest DAK Gesundheit AOK Hessen

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Info der AOK Hessen:

  • Erst- oder Neu-Verordnungen durch Ärzte sind weiterhin notwendig, für Folge-Versorgungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Die in den Hilfsmittel-Richtlinien begrenzte Gültigkeit der ärztlichen Verordnungen auf 28 Tage wird aufgehoben.
  • Der Versorgungsbeginn durch die Leistungserbringer ist auch bereits VOR der Ausstellung der ärztlichen Verordnung in Ordnung. Im Bezug auf das Krankenhaus-Entlassmanagement gilt: Auch hier sind Versorgungsübernahmen durch Leistungserbringer in Ordnung, auch wenn noch keine Verordnung vorliegt. In diesen Fällen ist allerdings eine nachträgliche Verordnung vom Krankenhaus einzureichen. 
  • Sofern Empfangsbestätigungen nicht möglich sind (z.B. in Pflegeheimen wegen des Besuchsverbotes), reichen die Dokumentationen der Leistungserbringer über die Versorgung und die nicht erhaltene Empfangsbesätigung aus.
  • Bei ,,einfachen" Hilfsmitteln, die denen eine komplexe Einweisung nicht zwingend erforderlich ist, ist der Versandweg per Post oder Lieferunternehmen in Ordnung.
  • Reparaturen, die aufgrund verweigerten Zugangs nicht möglich sind, liegen in der Verantwortung der Versicherten bzw. der Pflegeheime.

 

Info der AOK Nordost:

In dieser aktuellen außergewöhnlichen Krisensituation sind pragmatische Lösungen zur weiteren Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in den Bereichen Sauerstoffsysteme, Beatmungssysteme und Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen notwendig.

Bezogen auf unsere gemeinsamen Verträge über die Versorgung mit den o. g. Hilfsmitteln sind abweichende Regelungen durch die Anwendung der salvatorischen Klausel im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich. Folgende Maßnahmen sind vorstellbar und können ab sofort umgesetzt werden, um weitere Kontaktanlässe mit dem Versicherten und anderen Personen zu reduzieren bzw. zu vermeiden:

  • Verzicht auf die Verordnung bei Folgeversorgungen
  • Empfangsbestätigung über die erfolgte Hilfsmittelversorgung bzw. Nachlieferung (z. B. Sauerstofffüllung, Zubehör, Verbrauchsmaterial) kann  auch auf alternativem Weg erfolgen (z. B. digitale Unterschrift auf Pad-Geräten, ausliefernder Mitarbeiter Ihres Unternehmens dokumentiert die Hilfsmittelabgabe sofern Unterschrift des Versicherten / Angehörige / Betreuer nicht möglich sein sollte)
  • Beratungen mit dem Versicherten und/oder Angehörigen/Betreuer können auf alternativem Weg erfolgen (z. B. per Telefon, Webschulung)

Sofern von den o. g. Maßnahmen Gebrauch gemacht wurde, ist Transparenz für alle Beteiligten sehr wichtig. Die Versorgungsdokumentation zum jeweiligen Einzelfall ist nachvollziehbar zu führen. Bei der Beantragung von Folgeversorgungen (ohne aktuelle ärztliche Verordnung) bitte uns mitteilen (z. B. elektronischer Kostenvoranschlag im Freitextfeld für den Leistungserbringer), dass im Einzelfall davon Gebrauch gemacht wurde.

Ergänzend beachten Sie bitte in jedem Fall:

  • Bei Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten aufgrund einer Anordnung eines Kontaktverbots bei einer Corona-Infektion oder Quarantäne-Situation durch das zuständige Gesundheitsamt sind die weiteren Schritte zur Hilfsmittelversorgung vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
  • Bei sonstigen Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten ist die Hilfsmittelversorgung im Einzelfall mit dem Versicherten und/oder anderen Verantwortlichen abzustimmen (z. B. Heimleitung, Angehörigen, Betreuer), um auch hier gemeinsame Lösungen zu finden.

 

Die vorbenannte Regelung gilt vorerst bis zum 19.04.2020 und bis auf Widerruf durch die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Bitte informieren Sie Herrn Guglielmi, sofern Sie von den o. g. Regelungen kein Gebrauch machen möchten, da die Anwendung nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich ist. Da sich die Situation derzeit sehr schnell ändern kann, ist es wichtig, dass wir weiterhin eng in Kontakt bleiben. 

 

Info der AOK Nordwest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der weltweiten Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Leistungserbringern und Leistungserbringerverbänden, welche die Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in der aktuellen Situation beinhalten.

Um weiterhin eine flächendeckende Hilfsmittelversorgung sicherstellen zu können, entwickeln wir Empfehlungen für die agierenden Leistungserbringer, welche Versorgungen unter erschwerten Bedingungen ermöglichen. Dazu stehen wir im engen Austausch innerhalb der AOK-Gemeinschaft und auch mit Krankenkassen auf Bundesebene. Heute Nachmittag findet eine Abstimmung unter Teilnahme des GKV-Spitzenverband statt, um eine möglichst bundesweit einheitliche und kassenartenübergreifende Vorgehensweise in der Hilfsmittelversorgung für die Zeit der Corona-Pandemie zu vereinbaren.

Sobald uns die Ergebnisse dieser Abstimmung vorliegen, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzten.

 

Info der DAK: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Rückholungen von Hilfsmitteln gestalten sich zunehmend schwieriger. Sie haben uns gemeldet, dass die Rückholfristen deshalb nicht mehr eingehalten werden können. 
Die DAK-Gesundheit sieht vorübergehend von Mahngebühren und Verkaufsbuchungen wegen Fristüberschreitungen bei Rückholungen ab. 
Bitte unternehmen Sie alle Anstrengungen, die Hilfsmittel trotz der Corona-Krise bei unseren Kunden abzuholen. Die zurückgeholten Hilfsmittel müssen schnell für den Wiedereinsatz zur Verfügung stehen, damit keine Versorgungsengpässe entstehen. Es kann nicht garantiert werden, dass neue Hilfsmittel flächendeckend geliefert werden können. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 


Freundliche Grüße 
Ihre DAK 

Wir arbeiten weiter mit allen Verbänden daran, weitere Kassen um Stellungnahme zu bitten. Ebenfalls wurde bereits ein Schreiben an GKV verfasst. Wir hoffen, ihnen schnellstmöglich weitere Informationen zur Verfügung stellen zu können. 

Wir halten Sie auf dem laufenden. 

Januar 2020


Veröffentlicht am 09.01.2020

AOK Hessen

PG 14 stationäre netzabhängige Sauerstoffkonzentratoren

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Dem neuen Vertrag (ab 01.12.2019) über die Versorgung mit 
stationären netzabhängigen Sauerstoffkonzentratoren (Produktgruppe 14) der AOK Hessen wird die EGROH-Service GmbH nicht beitreten.

Dezember 2019


Veröffentlicht am 05.12.2019

AOK Hessen

PG 09 Elektrostimulationsgeräte

neuer Vertrag

Die AOK Hessen hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - Elektrostimulationsgeräte veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung. 

In der Anlage finden Sie vorab den Vertrag in PDF Form. 

November 2018


Veröffentlicht am 29.11.2018

AOK Hessen

Hilfsmittel-Newsticker

Hinweis

Die AOK Hessen möchte ihren Vertragspartnern im Hilfsmittelbereich wieder einen Newsletter bzw. Hilfsmittel-Newsticker anbieten. Dieser soll aktuelle und kurze Informationen enthalten und je nach Bedarf erscheinen.

Haben Sie Interesse an dem neuen Hilfsmittel-Newsticker der AOK Hessen, dann senden Sie bitte eine E-Mail an Hilfsmittel@he.aok.de mit dem Stichwort „Newsticker“.


Veröffentlicht am 19.11.2017

AOK Hessen

Direktabrechnung von Pflegebetten

Abrechnungsbesonderheit

Die Kasse weist nochmals darauf hin, dass die Pauschalen für die Erst- und Folgeversorgung mit Pflegebetten für die Pflegegrade 2 bis 5 direkt ohne vorherige Kostengenehmigung abgerechnet werden können.

Januar 2017


Veröffentlicht am 16.01.2017

AOK Hessen

Rechnungsprüfung

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass ab 1.2.2017 die Rechnungsprüfung für bestimmte Leistungsbereiche von der Firma INTER-FORUM GmbH in Leipzig durchgeführt wird. Dies betrifft u.a. folgende Bereiche:
- Heilmittel
- Hilfsmittel (u.a. Inkontinenzpauschale in Pflegeheimen)
- Pflegehilfsmittel (u.a. technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs-mittel sowie Hausnotruf)
- Häusliche Krankenpflege (von hessischen Leistungserbringern)
- Hebammenleistungen
- Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern
- Fahrkosten: Rettungsdienste, Taxi, Mietwagen (inkl. Liegend-, Rollstuhl-, Tragestuhltransporte)
- Pflege: Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche, Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) mit Abtretungserklärung
des Versicherten, zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Tagespflege (§ 43b SGB XI)
Die AOK Hessen wird in Kürze alle Leistungserbringer und Abrechnungszentren
hierzu auch schriftlich informieren und den hier verlinkten Frage-/Antwortkatalog auch auf ihrer Internetseite unter www.aok-gesundheitspartner.de/hessen Veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Oktober 2016


Veröffentlicht am 20.10.2016

AOK Hessen

PG 03/21 Insulinpumpen u. Glukosemessgeräte

Vertragsabsicht

Die AOK Hessen beabsichtigt, Verträge in diesem Bereich neu zu verhandeln. EGROH wird sich daran nicht beteiligen.

März 2016


Veröffentlicht am 30.03.2016

AOK Hessen

PG 11 Dekubitus

Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat eine neue und ab 1. April 2016 gültige „Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Dekubitustherapie und Statischen Positionierungshilfen“ veröffentlicht. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Bitte prüfen Sie vor eigenem Vertragsbeitritt, ob die Vertrags- und Vergütungsregelungen für Sie wirtschaftlich sind.

Januar 2016


Veröffentlicht am 26.01.2016

AOK Hessen

PG 18/50

AnpassungKein Beitritt von EGROH

Auch EGROH hat für Sie mit der AOK Hessen Verhandlungsge-spräche geführt und moderate Anhebungen der Preise ent-sprechend den Preissteigerungen und der Lohnentwicklung in den letzten Jahren (+ca. 15%) angeboten. Stattdessen hat die AOK Hessen jedoch einen Einzel-Vertrag mit um durchschnittlich 10 - 20% gesenkten Vergütungspreisen geschlossen und bietet diesen Vertrag nun zum Beitritt an. Diesem Vertrag wird EGROH nicht beitreten und rät auch den Mitgliedsbetrieben wegen Unwirt-schaftlichkeit davon ab. Ab dem 01.02.2016 können Sie aufgrund
der fehlenden LEGS und Vertragspreise dann zwar nur noch KV per Papier oder Fax einreichen; aber Sie können dabei für Sie wirt-schaftliche Preise kalkulieren (z.B. unter Berücksichtigung der Grundlohnsummensteigerung von rund 15% seit 2007) und warten dann die Reaktion der AOK Hessen ab. Die Landesinnung ist auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen und versucht deshalb, weiterhin mit der AOK Hessen Verhandlungsgespräche zu führen.


Veröffentlicht am 26.01.2016

AOK Hessen

PG 29/15

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Der neu verhandelte Tracheostoma-Vertrag der AOK wird von der EGROH-Service GmbH wegen der unwirtschaftlicher Preisge-staltung nicht abgeschlossen.