ORTHEGROH News

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Dezember 2024


Veröffentlicht am 05.12.2024

GKV-Spitzenverband

Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"

Hinweis

Zum 01.01.2025 steigt der in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelte Höchstsatz für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bislang 40 auf 42 Euro. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2023 in Kraft getretene Pflege-Unterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Es sieht in § 30 Abs. 1 SGB XI eine entsprechende Erhöhung für das Jahr 2025 vor.

Juni 2024


Veröffentlicht am 13.06.2024

GKV-Spitzenverband

Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Wie bereits am 23.05.2024 berichtet, wird die EGROH mit dem GKV-SV keinen Vertrag abschließen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in dem Beitrag vom 23.05.2024. 

Nun hat der GKV-Spitzenverband einen dritten Vertrag zum 01.06.2024 veröffentlicht. Eine Übersicht über die in den Verträgen geregelten Preisen finden Sie im Anhang. 

Für einen Beitritt zu diesem Vertrag ist daher die Anlage 5 aus dem entsprechenden Vertragsdokument (siehe Link) auszudrucken und unter Angabe/Ankreuzen des einschlägigen AC/TK unterschrieben an den GKV-Spitzenverband zu senden. (Post oder Email)

Mai 2024


Veröffentlicht am 23.05.2024

GKV-Spitzenverband

Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel"

Kein Beitritt von EGROH

Der bisherige Vertrag zwischen der EGROH und dem GKV-Spitzenverband über „zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel“ wurde zum 30.06.2024 gekündigt. Gleichzeitig bietet der GKV-SV nun zwei Vertragsversionen zum Beitritt an.

Die EGROH wird mit dem GKV-SV keinen Vertrag abschließen. Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Dokument.

Oktober 2023


Veröffentlicht am 26.10.2023

GKV-Spitzenverband

Stoma-Weiterbildung: Wegfall der Weiterbildungspflicht für OT/OTM

Hinweis

Laut den Empfehlungen nach §126 SGB V ist seit 10.10.2023 die Verpflichtung zur Weiterbildung im Bereich Stoma PG 29 für die Mitarbeitenden und fachlichen Leiter entfallen, die eine abgeschlossene Ausbildung als Orthopädietechniker oder Bandagist haben, oder OT- bzw. Bandagisten-Meister sind.

April 2023


Veröffentlicht am 27.04.2023

GKV-Spitzenverband

Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenkassen

Pressemitteilung

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Webseite die neuen technischen Anlagen 1 und 3 zum Datenaustausch in der Version 19 veröffentlicht.

Hinweis: Für die Technische Anlage 1 und 3 Version 18 Stand 08.11.2022 gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten, d.h. zum 31.03.2024 verliert diese ihre Gültigkeit. Daten werden ab diesem Datum nur noch im Format der Version 19 Stand 17.04.2023 bzw. 20.04.2023 angenommen.

Für Einzelheiten nutzen Sie bitte den unten stehenden Link.


Veröffentlicht am 20.04.2023

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zu Eigenanteilen und Zuschüssen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil

Zum 22.02.2023 hat der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen zu Eigenanteilen und Zuschüssen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil aktualisiert. 

Oktober 2022


Veröffentlicht am 06.10.2022

GKV-Spitzenverband

Letzte Erinnerung: Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Zum 01.01.2022 ist der Versorgungsbereich 03F15 für „Trink- und Sondennahrung“ in Kraft getreten. 
Aufgrund dessen müssen sich Leistungserbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen in 2022 Verträge nach § 127 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung schließen, sich für den o.a. Versorgungsbereich präqualifizieren.
Die Kostenträger haben bisher verschiedene Übergangsfristen gegen sich gelten lassen.

Sollten Sie sich bisher noch nicht für die 03F15 präqualifiziert haben, sollten Sie das umgehend machen. 

Der fehlende Versorgungsbereich führt zu Abmeldungen der betroffenen Verträge und folglich zu Absetzungen aufgrund fehlender PQ. 

Bitte lassen Sie uns Ihre neue Präqualifizierungsurkunde bis zum 31.10.2022 zukommen. 

September 2022


Veröffentlicht am 22.09.2022

GKV-Spitzenverband

Aussetzung der Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat als Vertragspartner der Leistungserbringer im Juni  darüber informiert, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung weiterhin bis zum 30.09.2022 nicht angewendet werden müssen.

Aufgrund der nach wie vor zu verzeichnenden Preisschwankungen und –differenzen und der aktuellen Beschaffungssituation bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nicht angewendet werden müssen und von diesen Preisen abgewichen werden kann, wenn eine Versorgung zu ihnen nicht möglich ist. Die Erklärung des GKV-Spitzenverbandes zu den Vertragspreisen gilt nunmehr über den 30.09.2022 hinaus bis auf Weiteres.

August 2022


Veröffentlicht am 04.08.2022

GKV-Spitzenverband

Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Erinnerung:

Zum 01.01.2022 ist der Versorgungsbereich 03F15 für „Trink- und Sondennahrung“ in Kraft getreten. 

Sollten Sie zukünftig weiterhin "Trink- und Sondennahrung" in entsprechenden Verträgen mit verschiedenen Kassen versorgen wollen, lassen Sie sich umgehend für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren. 

Juni 2022


Veröffentlicht am 23.06.2022

GKV-Spitzenverband

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise nicht angewendet werden müssen, bis zum 30.09.2022

Bis zu diesem Zeitpunkt kann daher weiterhin von den Vertragspreisen abgewichen werden, wenn eine Versorgung zu diesen Preisen nicht möglich ist. Eine entsprechende Information wird auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

März 2022


Veröffentlicht am 31.03.2022

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband teilte mit, dass die Geltungsdauer der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert werden und diese Empfehlungen daher zum Ende dieses Monats auslaufen.


Veröffentlicht am 31.03.2022

GKV-Spitzenverband

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat als Vertragspartner der Leistungserbringer bekanntlich im Januar darüber informiert, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rückwirkend ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 weiterhin nicht angewendet werden müssen. 

Aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise nicht angewendet werden müssen, bis zum 30.06.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann daher weiterhin von den Vertragspreisen abgewichen werden, wenn eine Versorgung zu diesen Preisen nicht möglich ist. 

Februar 2022


Veröffentlicht am 24.02.2022

neue Kriterien für enterale Ernährung GKV-Spitzenverband

Präqualifizierung 03F15 „Trink- und Sondennahrung"

Hinweis

Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 6 SGB V gelten entsprechend für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung die §§ 126 und 127. Im Rahmen der 14. Fortschreibung, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, wurde der Versorgungsbereich 03F15 „Trink- und Sondennahrung“ in die Empfehlungen nach § 126 SGB V aufgenommen. Daher müssen sich Leistungserbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen in 2022 Verträge nach § 127 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung schließen, sich für den o.a. Versorgungsbereich präqualifizieren.

Entsprechende Eignungskriterien für die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung sind in dem nun neugeschaffenen Versorgungsbereich 03F enthalten.

Sollten Sie zukünftig weiterhin "Trink- und Sondennahrung" in entsprechenden Verträgen mit verschiedenen Kassen versorgen wollen, lassen Sie sich umgehend für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren. Die Kostenträger lassen solange verschiedene Übergangsfristen gelten, die Sie dort erfragen können.

Januar 2022


Veröffentlicht am 17.01.2022

GKV-Spitzenverband

Neue Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu Pflegehilfsmitteln

Pressemitteilung

Bekanntlich ist die pandemiebedingte Sonderregelung über für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum Jahreswechsel ausgelaufen, da der Gesetzgeber den Aufforderungen sowohl der Leistungserbringer als auch des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) nicht nachgekommen ist und somit nicht für eine Verlängerung gesorgt hat. Es bleibt insoweit bei der zwingenden gesetzlichen Regelung des § 40 Abs. 2 SGB XI, nach der die Aufwendungen der Pflegekassen für Pflegehilfsmittel den Betrag in Höhe von 40,- € pro Monat nicht überschreiten dürfen. An diese gesetzliche Deckelung sind der GKV-SV wie auch die Kostenträger gebunden.

Der GKV-SV hat jedoch nunmehr die Vertragspreise für die einzelnen Pflegehilfsmittel ausgesetzt. Die „Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2“ wurden am 13. Januar 2022 dahingehend aktualisiert. Diese sind zunächst wiederum bis zum 31. März 2022 befristet. 

Aufgrund der nach wie vor pandemiebedingt zu verzeichnenden Preisschwankungen bei Pflegehilfsmitteln müssen die ansonsten geltenden Vertragspreise jedoch nicht mehr angewendet werden. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Bereits gestellte Rechnungen können jedoch nicht mehr abgeändert werden. Die für die abgegebenen Produkte konkret berechneten Preise sind weiterhin anzugeben.

Diese Regelung ermöglicht es wieder, die konkret aufgewendeten Einkaufspreise zugrunde zu legen.

Sie finden das Dokument im Anhang.

Dezember 2021


Veröffentlicht am 22.12.2021

Keine Fristverlängerung GKV-Spitzenverband

Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pressemitteilung

Im Dezember 2021 hatten wir Sie über die Verlängerung der Geltungsfrist der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 informiert und darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Anhebung des monatlichen Höchstbetrags nach § 40 Absatz 2 SGB XI auf 60 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über den 31. Dezember 2021 nicht verlängert hat. An dieser Situation hat sich nichts geändert.

Der Gesetzgeber hatte letztmalig mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60,- Euro beträgt. 

Die gesetzliche Grundlage für die Anhebung des Höchstbetrags auf 60,- Euro entfällt – wie eingangs ausgeführt - zum 1. Januar 2022. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wieder die jeweils vereinbarten Vertragspreise.
 

Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen darauf hingewiesen, dass für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken) keine Vertragspreise existieren. Sie fallen nicht unter die für „einfache“ medizinische Masken bereits bestehende Vertragsposition „Mundschutz“. Insofern kann hierfür eine Abrechnung zu „marktüblichen Preisen“ erfolgen. Im Zuge der für Anfang Februar 2022 vorgesehenen Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wird für partikelfiltrierende Halbmasken eine neue Produktart (54.99.01.5) gebildet und eine entsprechende Abrechnungspositionsnummer eingerichtet.


Veröffentlicht am 10.12.2021

GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Hinweis

Angesichts der gestiegenen Inzidenzzahlen in Deutschland und der neuen Corona-Virusvariante bedarf es weiterhin besonderer Vorsichtsmaßnahmen insbesondere durch Kontaktreduzierungen. Vor diesem Hintergrund wird die Gültigkeit der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten werden ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60 gilt noch bis zum 31.12.2021. Derzeit liegt noch keine Entscheidung des Gesetzgebers vor, ob diese Frist verlängert wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Oktober 2021


Veröffentlicht am 21.10.2021

GKV-Spitzenverband

Frist für Weiterbildung Stoma um 24 Monate verlängert

Pressemitteilung

Gemäß den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes „für die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens benannte fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A Stomahilfen, sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen“, ist eine verpflichtende Weiterbildung eingeführt worden. In den Empfehlungen heißt es weiter:

„Erstmalig muss diese Weiterbildung von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-) Präqualifizierungen und Überwachungen erbracht werden.

Die nachweislich erfolgreich bestandenen Weiterbildungen „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW), die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen, „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ der FgSKW werden als äquivalent anerkannt.“

Dementsprechend bietet Ihnen EGROH eine Weiterbildung für die fachliche Leitung, sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Curriculum für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ an. Diese Weiterbildung der EGROH findet nach den Richtlinien des Curriculum Stoma des GKV-Spitzenverbandes statt.

September 2021


Veröffentlicht am 30.09.2021

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Weitergeltung

Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und bis zum 31.12.2021 verlängert. 

Die neue Version (1.10) finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 30.09.2021

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat die Gültigkeit seiner Empfehlung zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten verlängert.

Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben. Die Empfehlungen sind nun bis zum 31.12.2021 gültig.


Veröffentlicht am 16.09.2021

GKV-Spitzenverband

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass die Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60€ bis zum 31.12.2021 weitergilt.

August 2021


Veröffentlicht am 12.08.2021

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten

Bekanntmachung

Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.

Juni 2021


Veröffentlicht am 17.06.2021

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Weitergeltung Bekanntmachung

Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und bis zum 30.09.2021 verlängert. 

Die neue Version (1.9) finden Sie im Anhang. 

März 2021


Veröffentlicht am 11.03.2021

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes während der Corona-Pandemie

Weitergeltung Bekanntmachung

Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und fortgeschrieben. 

 

Gültig ab dem 15. März 2021 bis zum 30. Juni 2021

Januar 2021


Veröffentlicht am 15.01.2021

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Verlängerung der Empfehlungen

Hinweis

In Anbetracht der weiterhin dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV-Spitzenverband die Gültigkeit der Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern bis zum 31. März 2021 verlängert.

Dezember 2020


Veröffentlicht am 17.12.2020

GKV-Spitzenverband

GPVG beschlossen – inklusive Änderungen im Pflegehilfsmittelbereich

Pressemitteilung

Am 26. November hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die pandemiebedingten Sonderregelungen bei der Pflegepauschale sollen gem. einer entsprechenden Änderung des § 150 Abs. 6 SGB XI bis 31. März 2021 verlängert werden. Damit verbunden wäre dann auch die weitere Gültigkeit des angehobenen Höchstbetrages für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 60 Euro (Pflegepauschale).

Quelle: MTD-instant

November 2020


Veröffentlicht am 05.11.2020

Corona-Krise GKV-Spitzenverband

Angepasste Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

In Anbetracht der weiterhin dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV die Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern erneut angepasst. Insbesondere werden Kontaktreduzierungen für Versicherte und Leistungserbringer weiterhin ermöglicht, administrative Prozesse erleichtert und Regelungen zur ärztlichen Verordnung flexibler gestaltet. Gleichzeitig soll eine rechtzeitige Leistungsinanspruchnahme sichergestellt werden.


Die Empfehlungen (Version 1.6) gelten in der Neufassung bis zum 31. Januar 2021 und werden auf der Homepage des GKV zur Verfügung gestellt. In einer der beigefügten Fassungen sind die Änderungen gelb markiert. Die geänderten Empfehlungen gelten bis zum 31. Januar 2021. Der auf der GKV-Homepage veröffentlichte Fragen-Antworten-Katalog wird ebenfalls aktualisiert.

September 2020


Veröffentlicht am 03.09.2020

GKV-Spitzenverband

Aktualisierung des Dokumentes "Häufig gestellte Fragen"

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat das Dokument „Häufig gestellte Fragen“ für die Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V aktualisiert. Aufgenommen wurde nun eine Beschreibung der Tätigkeiten, die die Versorgung von Versicherten mit Stomahilfsmitteln umfassen.

 

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.

Juli 2020


Veröffentlicht am 01.07.2020

Verlängerung der Empfehlungen nur in Teilen bis 30.09.2020 GKV-Spitzenverband

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Änderung

Der GKV-Spitzenverband hat mit Wirkung ab 1. Juli 2020 seine "Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2" in der Version 1.4 überarbeitet und aktualisiert. Dabei sind eine ganze Reihe Verwaltungsvereinfachungen entfallen. So müssen z.B. in den bisher ausgenommenen Bereichen ab sofort wieder ärztliche Verordnungen vorliegen und eingereicht werden. Die aktualisierten Empfehlungen sind bis 30.09.2020 gültig.

Die neue Version sowie auch eine "FAQ"-Liste des Spitzenverbandes finden Sie in der Verlinkung.

Damit Sie leichter erkennen können, welche der Vereinfachungen gestrichen worden ist, haben wir die Empfehlungen auch im Änderungsmodus verlinkt.


Veröffentlicht am 01.07.2020

GKV-Spitzenverband

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband informierte, dass seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Corona SARS-CoV2, die zum 30.06.2020 auslaufen, aktualisiert und bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Die aktualisierte Empfehlungen werden wir Ihnen nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes am 01.07.2020 zur Verfügung stellen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Juni 2020


Veröffentlicht am 29.06.2020

GKV-Spitzenverband

­ Verwaltungsvereinfachungen des GKV-Spitzenverbandes

Hinweis

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bekanntlich Empfehlungen ausgesprochen, die verschiedene Verwaltungsvorgänge im Rahmen einer Versorgung vereinfachen und persönliche Kontakte mit Versicherten minimieren sollten.

Die Gültigkeit dieser Empfehlungen wurde zuletzt in der Version 1.3 der genannten Empfehlungen vom 4. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Empfehlungen ist bislang nicht erfolgt. Eine Anfrage beim GKV-SV ergab, dass eine weitere Verlängerung auch nicht angedacht ist, sodass die Verwaltungsvereinfachungen zum 1. Juli 2020 voraussichtlich enden werden. Wir weisen daher dringend darauf hin, sicherzustellen, dass die regulär geltenden Anforderungen an die Versorgungs- und Abrechnungsmodalitäten zum 1. Juli 2020 wieder eingehalten werden. Dazu gehören etwa, dass Hilfsmittel nicht mehr vorrangig versandt werden, sondern persönlich übergeben werden oder die Beratung und Einweisung in die Bedienung des Hilfsmittels wieder aufzunehmen.

Die Erhöhung der Höchstgrenze für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel und die Aussetzung der Vertragspreise für Pflegehilfsmittel sind davon nicht betroffen. Diese Regelungen gelten fort bis zur Beendigung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Bundesregierung, die derzeit bis zum 30. September 2020 gilt. Eine frühere Beendigung der Feststellung ist allerdings ebenfalls möglich.

Wir werden Sie fortlaufend informieren.

Mai 2020


Veröffentlicht am 26.05.2020

GKV-Spitzenverband

Fragen und Antworten zur Gestaltung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Corona Pandemie

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat den FAQ-Bereich auf seiner Homepage im Rahmen der Corona-Pandemie aktualisiert.

In die Liste der häufig gestellten Fragen wurde nun die Frage ergänzt, ob Schutzmasken als Hilfsmittel abgegeben und diese gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden können. Der GKV-Spitzenverband beantwortet diese Frage damit, dass Schutzmasken kein Hilfsmittel darstellen. Jedoch gehören die Schutzmasken zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und können den Versicherten daher zu Lasten der Sozialen Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege und dem Schutz der Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden - sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. 

Wie wir bereits berichteten, können die Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel seit dem 01.04.2020 bis voraussichtlich zum 30.09.2020 monatlich bis zu einem Betrag von 60€ abgerechnet werden. 

Die Fragen und Antworten des GKV-Spitzenverbands, die bisher veröffentlicht wurden, können Sie im beigefügten Dokument nachlesen (Stand: 13.05.2020).


Veröffentlicht am 07.05.2020

GKV-Spitzenverband

Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 erneut aktualisiert. Die Änderung betreffen die Vergütung für zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel. Sofern von den vertraglich vereinbarten Preisen abgewichen wird, sollten Sie einen Kostenvoranschlag als „Rahmen-Kostenvoranschlag“ bei dem Kostenträger einreichen, um verbindlich zu klären, dass die konkret zugrunde gelegten Preise von diesem akzeptiert werden und so eine für alle Seiten verbindliche Abrechnungspraxis schaffen.

Stand 04.05.2020 


Veröffentlicht am 07.05.2020

GKV-Spitzenverband

Fragen und Antworten zur Gestaltung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Corona Pandemie

Hinweis

Die häufigsten Fragen und Antworten hat der GKV nachfolgend für Sie – in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern auf Bundesebene - zusammengefasst. 

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.

April 2020


Veröffentlicht am 09.04.2020

GKV-Spitzenverband

Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 aktualisiert und bis zum 30.06.2020 verlängert. 


Veröffentlicht am 01.04.2020

GKV-Spitzenverband

Anpassung Festbeträge PG 08 und PG 17

Hinweis

Der GKV Spitzenverband hat für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Einlagen neue Festbeträge beschlossen. Diese gelten ab heute (01.04.2020). Maßgeblich für die Anwendung neuer Festbeträge ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

 

Die neuen Festbeträge sind ab sofort in den Verträgen im ORTHEGROH-Portal und im Anhang abrufbar. 

März 2020


Veröffentlicht am 26.03.2020

GKV-Spitzenverband

Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung

Mit den News vom 20. März 2020 hatten wir Ihnen Empfehlungen des Spitzenverbandes der GKV zum Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 zugesandt. Diese Empfehlungen wurden nunmehr weiterentwickelt und im Anhang übersenden wir Ihnen die neue Fassung. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Anpassung an die Bund-Länder-Leitlinien vom 22. März 2020, den Umgang mit Präqualifizierungen, die Abrechnungsverfahren und die Regelungen zur ärztlichen Verordnung. 

Wir weisen darauf hin, dass Fragen z.B. zur grundsätzlichen Befugnis, die Geschäfte und Betriebe offenzuhalten, nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Wir empfehlen Ihnen, sich insofern an die zuständigen örtlichen Behörden zu wenden. Auch auf der Homepage der Ministerien sind jeweils aktuelle Informationen zu finden.


Veröffentlicht am 20.03.2020

GKV-Spitzenverband

Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

Pressemitteilung

In Deutschland wie auch weltweit werden immer mehr Infektionsfälle aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV2) gemeldet. Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus und die dadurch ausgelöste Lungenerkrankung Covid-19 führt zu Einschränkungen im täglichen Leben. Der GKV-Spitzenverband gibt daher folgende Empfehlungen 
zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel). Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Die Empfehlungen gelten zunächst bis zum 31. Mai 2020; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.

November 2019


Veröffentlicht am 14.11.2019

GKV-Spitzenverband

Fortschreibungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses

Anpassung

angefügt die Einzelproduktlistung des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses (GKV-Stand vom 29. Oktober 2019) im EXCEL-Format bzw. PDF-Format.

Die Fortschreibungen in der

PG 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 34 Haarersatz (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 52 Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung-Mobilität (Bundesanzeiger 15.1.2018),
PG 07 Blindenhilfsmittel (Bundesanzeiger 7.2.2018),
PG 36 Augenprothesen (Bundesanzeiger 20.2.2018),
PG 04 Badehilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 13 Hörhilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 33 Toilettenhilfen (Bundesanzeiger 28.2.2018),
PG 37 Brustprothesen (Bundesanzeiger 28.2.2018)
PG 35 Epithesen (Bundesanzeiger 29.3.2018),
PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Bundesanzeiger 14.7.2018)
PG 28 Stehhilfen  (Bundesanzeiger 15.7.2018)
PG 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege-Hygiene (Bundesanzeiger 22.8.2018)
PG 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Bundesanzeiger 22.8.2018)
PG 10 Gehhilfen (Bundesanzeiger 27.8.2018)
PG 99 Verschiedenes (Bundesanzeiger 27.8.2018)
PG 01 Absauggeräte (Bundesanzeiger 28.8.2018)
PG 20 Lagerungshilfen (Bundesanzeiger 28.8.2018)
PG 22 Mobilitätshilfen (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 26 Sitzhilfen (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 31 Schuhe (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (Bundesanzeiger 10.9.2018)
PG 05 Bandagen (Bundesanzeiger 21.9.2018)
PG 02 Adaptionshilfen (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 23 Orthesen/Schienen (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 29 Stomaartikel (Bundesanzeiger 13.11.2018)
PG 09 Elektrostimulationsgeräte (Bundesanzeiger 04.12.2018)
PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Bundesanzeiger 04.12.2018)
PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus (Bundesanzeiger 06.12.2018)
PG 03 Applikationshilfen (Bundesanzeiger 11.12.2018)
PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie (Bundesanzeiger 12.12.2018)
PG 16 Kommunikationshilfen (Bundesanzeiger 14.12.2018)
PG 24 Beinprothesen (Bundesanzeiger 26.03.2019)
PG 38 Armprothesen (Bundesanzeiger 26.03.2019)

sind berücksichtigt.

Zusätzlich angefügt eine Mehrwertsteuer-Zuordnung zur PG 05 & PG 23 basierend auf den uns vorliegenden Herstellerinformationen.

März 2019


Veröffentlicht am 21.03.2019

GKV-Spitzenverband

f.m.p.-Stellungnahme zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

Pressemitteilung

Mediengerecht hat der GKV-Spitzenverband seinen 2. Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses Ende Februar in Berlin präsentiert. Bilanz über die getane Arbeit zu ziehen, ist legitim. Allerdings hat der GKV-Spitzenverband dabei die Chance verpasst, nicht nur das Geleistete zu präsentieren, sondern auch selbstkritisch auf nach wie vor vorhandene Defizite bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hinzuweisen.

Lesen Sie dazu die anhängende Stellungnahme der Fachvereinigung Medizinprodukte e.V..

Dezember 2018


Veröffentlicht am 27.12.2018

GKV-Spitzenverband

Neue Dokumente zum Datenaustausch mit der GKV veröffentlicht

Änderung

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website folgende neue Dokumente zum Datenaustausch mit der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht: 
 Technische Anlage 3, Version 12, Stand 28.11.2018 Die vorgenommenen Änderungen können der Änderungshistorie ab Seite 2 entnommen werden.

Bitte klicken Sie auf den Link, um direkt zur entsprechenden Website des GKV-Spitzenverbandes zu gelangen.


Veröffentlicht am 11.12.2018

GKV-Spitzenverband

Fünf PQ-Stellen hören auf

Problematik

Bis zum 30. April 2019 wollen insgesamt fünf der derzeit noch 23 Präqualifizierungsstellen ihre Tätigkeit einstellen. Dies geht aus der Liste der benannten Präqualifizierungsstellen für Hilfsmittel-Leistungserbringer des GKV-Spitzenverbandes mit Stand 4.12.2018 hervor. Die beim Verband der Ersatzkassen angesiedelte Präqualifizierungsstelle PQS Hilfsmittel hatte dies bereits angekündigt. Als Grund nannte die PQS das im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz geforderte aufwendige und bürokratische Akkreditierungsverfahren nach der DIN Norm 17065 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bzw. den damit erforderlichen Eingriffen in die PQS-Struktur.

Folgende vier weitere PQ-Stellen stellen ihre Tätigkeit im Präqualifizierungsbereich Ende April 2019 ein:

DQS Medizinprodukte (Frankfurt/Main), Fischer Management Beratung (Haar bei München), Care id (Berlin) sowie TÜV Süd Product Service (Hannover).

Damit bleiben noch 18 PQ-Stellen für Hilfsmittel-Leistungserbringer übrig.


Veröffentlicht am 11.12.2018

GKV-Spitzenverband

Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)

Hinweis Problematik

Erste PQ-Stellen akkreditiert: Mit Stand 10. Dezember 2018 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine Liste der aktuell akkreditierten PQ-Stellen veröffentlicht: CERTiQ Zertifizierungsdienstleistungen, Gustav-Weißkopf-Straße 5; 90768 Fürth (Geltungsbereich Bayern); GPQG Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen, Altenholzer Straße 5-7; 24161 Altenholz (Deutschland); PräQ Gesellschaft zur Präqualifizierung, Wallstraße 1; 55122 Mainz (Rheinland-Pfalz bzw. Deutschland).

Januar 2018


Veröffentlicht am 16.01.2018

GKV-Spitzenverband

Inko u. Stoma

Festbeträge

Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, die Festbetragsfestsetzung gem. § 36 SGB V (Krankenversicherung) für aufsaugende Inkontinenzhilfen (Positionsnum-mern 15.25.01.00-5; 15.25.02; 15.25.03.0-2) und für Stoma-Artikel vom 1. Dezember 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 23. Oktober 2006 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufzuheben.
Damit sind die Leistungserbringer ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr verpflichtet,
bei Stoma- und aufsaugenden Inkontinenzprodukten zu den Festbeträgen abzu-rechnen. Soweit keine Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V mit den Kranken-kassen bestehen oder durch einzelne Kassen Ausschreibungen in diesen Produkt-gruppen vorgenommen wurden, können die Preise frei kalkuliert werden. Hierzu ist dann ein Kostenvoranschlag an die Krankenkassen notwendig.

Juni 2017


Veröffentlicht am 01.06.2017

GKV-Spitzenverband

EGROH-Service GmbH - PG 08 Festbeträge Einlagen

Festbeträge

In der aktuellen Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses zur PG 08 (Einlagen) ist bei folgenden Einlagen eine langsohlige Einlagengestaltung (4/4-lang) „im Festbetrag enthalten“:
- 08.03.01: stützende Einlagen (4/4-lang)
- 08.03.02.0: Bettungseinlagen elastisch, ggf. druckumverteilend (4/4-lang)
- 08.03.02.1: Weichpolsterbettungseinlagen, elastisch, druckumverteilend
(4/4-lang)
- 08.03.03.0: Schaleneinlagen, elastisch (4/4-lang)
Werden auf Kundenwunsch oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit nur 3/4-lange Einlagen gefertigt, empfehlen wir Ihnen dringend, dies zu dokumentieren und sich vom Versicherten mit Unterschrift bestätigen zu lassen!
Sichern Sie sich gegen unnötige Diskussionen mit den Kostenträgern ab!

März 2017


Veröffentlicht am 30.03.2017

GKV-Spitzenverband

EGROH-Service GmbH - Fortschreibung und Festbeträge Einlagen (PG 08)

Festbeträge

Die Produktgruppe 08 Einlagen wurde mit Wirkung zum 01. April 2017 fortgeschrieben.
Näheres können Sie dem verlinkten Dokument entnehmen.
Eine Vorab-Version der Festbeträge liegt vor. Die endgültige Fassung soll zum 01. April 2017 veröffentlicht werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Oktober 2016


Veröffentlicht am 20.10.2016

GKV-Spitzenverband

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Vertragsabsicht

Der GKV-SV beabsichtigt Neuregelungen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zu verhandeln. EGROH wird sich daran beteiligen.