ORTHEGROH News

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April 2025


Veröffentlicht am 17.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT - Übergangsvereinbarung

Hinweis

Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik hat mit Barmer und Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung mit deutlich erhöhten Vertragspreisen für den OT-Vertrag bis zum 30.09.2025 geschlossen. 
Zum 01.10.2025 soll ein neuer Vertrag in Kraft treten. 

Die EGROH-Service GmbH erhält die neuen Konditionen dieser Übergangsvereinbarung zum 01.06.2025.

Vereinzelte Betriebe aus Bayern, die den OT-Vertrag zum 31.03.2025 gekündigt haben, müssen erneut beitreten um die neuen Konditionen der Übergangsvereinbarung nutzen zu können. 

Folgende Regelungen wurden zudem vereinbart:

(1) Für die Leistungserbringung gelten die Regelungen des Rahmenvertrages in der aktuell geltenden Fassung.
(2) Die im Rahmenvertrag vereinbarten Vergütungspositionen in den Preisanhängen zu 

 (a)  PG 05 - Bandagen,
       PG 23 - Orthesen,
       PG 37 - Brustprothesen,

werden um 15 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:

-       Stundenverrechnungssatz konfektioniert:                                     62,68 €
-       Stundenverrechnungssatz teilkonfektioniert/individuell:             70,73 €

(b)   PG 17 -  Kompressionstherapie,
        PG 24 - Beinprothesen,

werden um 10 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:

-       Stundenverrechnungssatz konfektioniert:                                     59,95 €
-       Stundenverrechnungssatz individuell:                                           71,72 €

(c)   Im Übrigen bleiben die aktuell geltenden Regelungen zur Vergütung von Leistungen bestehen.

Die Betriebe, die bereits bzw. weiterhin an dem OT-Vertrag teilnehmen, müssen nichts weiter tun. 

Für die bayrischen Betriebe, haben wir die Beitrittserklärung der Barmer und unsere Teilnahmeerklärung für die TK (Seite 6) im Anhang beigefügt. Bitte senden Sie uns beide Dokumente ausgefüllt und unterschrieben an:
vertrag@orthegroh.de

Die neuen Konditionen finden Sie ebenfalls im Anhang. 


Veröffentlicht am 08.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

Hinweis

Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen. 

Der News-Eintrag vom 03.04. zum o.g. Thema betrifft nur die Betriebe, die eigenständig den OT-Vertrag mit der Barmer & TK gekündigt haben.

Sollten Sie sich unsicher sein, schauen Sie im Portal unter "meine Verträge" -> "Verträge mit Teilnahme". 


Veröffentlicht am 03.04.2025

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Vertrag OT 2019 – Ihre Vertragskündigung zum 31.03.2025

Hinweis

Vereinzelte Betriebe haben den OT-Vertrag der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.03.2025 gekündigt. 

Im Anhang finden Sie ein Infoschreiben der Barmer und TK zum Thema Kostenvoranschläge und weiteres Vorgehen. 

Kleiner Hinweis:  

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Papierkostenvoranschläge einzureichen, beachten Sie bitte die folgende Klausel, die sich in weiteren Verträgen der Barmer/TK befindet: 

„Mit Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb für alle Versorgungen von BARMER Versicherten ausschließlich Versorgungsanzeigen und Kostenvoranschläge in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt auch für alle Produktbereiche, die nicht von diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, sondern durch anderweitige Verträge zwischen der BARMER und dem Mitgliedsbetrieb geregelt sind.“

Somit könnte die Einreichung von Papierkostenvoranschlägen von der BARMER/TK kritisch gesehen und mit Vertragsmaßnahmen sanktioniert werden.

Ob diese Regelung rechtlichen Bestand hat, müssten die Gerichte entscheiden.

Ein etwaiger Vertragsverstoß ist unserer Einschätzung nach jedoch, wegen der branchenweiten Vorgaben zum elektronischen Kostenvoranschlag in den Rahmenempfehlungen nach § 127 Abs. 9 SGB V, dann aber relativ wahrscheinlich.

Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen. 

März 2025


Veröffentlicht am 27.03.2025

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Anpassung

Die Barmer, HEK und Techniker Krankenkasse haben mit der AG Vertrag eine neue Preisvereinbarung in der PG 31 Schuhtechnik getroffen. 
Die EGROH-Service GmbH ist dem Vertrag zum 01.05.2025 beigetreten. 

Barmer LEGS unverändert:

  • 15 96 049 - PG 23
  • 15 96 040 - PG 31


TK/HEK LEGS unverändert: 

  • 16 96 676 - (PG 23)
  • 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
  • 16 96 675 - Diabetesversorgung
  • 16 96 676 - Innenschuhe
  • 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
  • 16 96 678 - Therapieschuhe

Die neuen Preise finden Sie im Anhang.  

Es ist kein Neubeitritt notwendig. 

Februar 2025


Veröffentlicht am 27.02.2025

BARMER

Standard- und Leichtgewichtrollstühle

Protokollnotiz

Im Barmer Reha Vertrag 2023 wurde für den Bereich der Standard-/Leichtgewichtrollstühle eine erhöhte Versorgungspauschale für große Sitztiefen vereinbart. Diese konnte, sofern ein entsprechender Rollstuhl mit großer Sitztiefe nötig war über eine Produktbesonderheit abgerechnet werden.

Bereits im August 2024 ist aufgefallen, dass diese Besonderheit leider nicht wie vertraglich angedacht, umgesetzt wurde. 
Leider haben auch diverse Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt.

Darum wurde die Vereinbarung zur Versorgung von Standard-/Leichtgewichtrollstühlen mit großer Sitztiefe überarbeiten. 
Im Rahmen der Überarbeitung wurden nochmals die am Markt verfügbaren Rollstühle detailliert angeschaut, mit Leistungserbringern gesprochen und mit der anhängenden Protokollnotiz eine Lösung gefunden. 

Mit der Protokollnotiz, die zum 01.03. in Kraft tritt, wurde die Sitztiefe für die o.g. Produkte von 44 auf 46 cm erhöht. 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.

Bitte beachten Sie die Änderungen bei der nächsten Versorgung. 


Veröffentlicht am 06.02.2025

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Preisvereinbarung

Die Barmer, HEK und TK haben gemeinsam mit der AG-Vertrag Schuhtechnik neue Preise zur PG 31 vereinbart.

Die EGROH wird dem neuen Vertrag zum 01.05.2025 beitreten. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

August 2024


Veröffentlicht am 29.08.2024

BARMER

Reha-Vertrag: Hinweise zu Elektrorollstühlen mit elektrischen Verstelloptionen

Hinweis

Die Barmer weist auf die vertraglichen Regelungen bei Elektrorollstühlen mit elektrischen Komponenten hin. Dies bezieht sich auf die Elektrorollstühle der Produktarten 18.50.04.0 und 18.50.04.1, die mit elektrischen Komponenten ausgestattet sind und wofür ein höherer Vertragspreis vereinbart ist. Die Unterscheidung erfolgt über die Produktbesonderheitennummer:

  • ohne elektrische Verstelloptionen: 0000000000
  • mit elektrischen Verstelloptionen: 0403000000

Um eventuelle Rückforderungen durch die Krankenkasse zu vermeiden, bitten wir Sie um entsprechende Beachtung. 


Veröffentlicht am 08.08.2024

BARMER

Reha-Vertrag - Anpassung der FAQ-Liste zu Paket 2

Hinweis

Für die Standardgreifreifenrollstühle sowie die Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle (Hilfsmittelnummern 18.50.02.0/18.50.02.2) hat die Barmer zwei verschiedene Versorgungspauschalen vorgesehen. Die höhere Pauschale greift bei einer Sitztiefe von über 44cm. Zur Klarstellung, wann die höhere Pauschale abgerechnet werden kann, wurde die Thematik in der FAQ-Liste ergänzt.

Mai 2024


Veröffentlicht am 23.05.2024

BARMER

Wichtige Informationen zur Umsetzung des Reha-Vertrags 2023

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer möchte über einige Themenbereiche informieren, bei denen aufgrund der bisherigen Erfahrungen Optimierungsbedarf in der Umsetzung durch die Leistungserbringer erforderlich ist. 
Wir haben die Themen im Anhang zusammengefasst. 

Themen u.a. sind: 

  • Standard-/Leichtgewichtrollstühle mit größerer Sitztiefe
  • Nutzungserklärungen bei Folgepauschalen
  • Zusatzangaben bei der Antragstellung
  • Weitergeltung des Vertrags RT 2016 für Teilbereiche
  • Dringende Bearbeitung offener Vorgänge im Bereich Rückholungen / Einlagerungen / HM-Checks
  • Rückkauf


Veröffentlicht am 16.05.2024

BARMER

Korrekturen und Hinweise zum Vertrag RT 2023

Änderung Hinweis

An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:

  • Paket 2: Preisanhang 2.18.3: Korrektur der Bezeichnung zur Produktart 18.50.04.1 von Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung in Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit direkter, elektromechanischer Lenkung.
  • Paket 3: Im Anhang 2b – Arbeitswerte bei manuellen Rollstühlen – stand zur Bezeichnung „Lenkrolle gebremst oder ungebremst erneuern oder aus-/ einbauen“ unter Abrechnungspositionsnummer „noch zu vergeben“. Die korrekte Positionsnummer an dieser Stelle lautet 18.00.99.4009.
  • Paket 3a und Protokollnotiz Rückkauf: Korrektur der Produktarten 18.46.02.0/18.46.02.1 auf 18.46.03.0/18.46.03.1 in Ziffer 11 (6).

Außerdem erhalten Sie FAQ-Listen zu den verschiedenen Teilbereichen des Vertrags. Hier sind hilfreiche Informationen zur Vertragsumsetzung zusammengefasst. Diese können Sie dem Anhang entnehmen und finden Sie darüber hinaus auch im ORTHEGROH-Portal beim Vertrag unter "Ergänzende Unterlagen" hinterlegt.

März 2024


Veröffentlicht am 14.03.2024

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag Änderung

Zum 01.04.2024 heben die Barmer, HEK und TK die Vertragspreise für die PG 31 an. Durch die Vertragsanpassung ergeben sich die folgenden Änderungen:

BARMER:

Die LEGS bleiben identisch. 

Durch eine Umstellung der Verwaltung Ihrer Vertragsdaten bei der Barmer müssen wir Ihre bisher bestehenden Vertragsteilnahmen anpassen und importieren diese laut Ihrer aktuell gültigen PQ-Urkunde (gilt nur für bisherige Vertragsteilnehmer). Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen laut PQ nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. 

HEK + TK:

Die LEGS ändern sich zum 01.04.2024 wie folgt:

  • 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
  • 16 96 675 - Diabetesversorgung
  • 16 96 676 - Innenschuhe
  • 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
  • 16 96 678 - Therapieschuhe

Ihre bisherigen Vertragsteilnahmen bleiben unverändert.

Februar 2024


Veröffentlicht am 29.02.2024

BARMER

PG 09 und 15 Elektrostimulation

neuer Vertrag

Zum 01.03.2024 ist die EGROH dem Elektrostimulations-Vertrag der BARMER beigetreten. Sie können ab sofort Ihren Beitritt erklären. Der bestehende vdek- TENS Vertrag bleibt hiervon unberührt, da andere Produkte enthalten sind:

• Anlage 1 Monophasische Elektrotherapiegeräte bei Hautfunktionsstörungen 
• Anlage 2 Biphasische EMG-getriggerte Schmerztherapiegeräte 
• Anlage 3 Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz & elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität 
• Anlage 4 Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) zum Behinderungsausgleich
• Anlage 5 Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) zur Krankenbehandlung/Therapie

LEGS 19 91 266 bis 270


Veröffentlicht am 15.02.2024

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung

Zum 01.04.2024 werden die Vertragspreise für die Barmer, TK und HEK erhöht. Da die Vertragsunterlagen derzeit noch in der Abstimmung sind, werden wir die aktualisierten Preislisten erst in Kürze veröffentlichen können. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Januar 2024


Veröffentlicht am 18.01.2024

BARMER

Reha-Vertrag - Korrekturen und Protokollnotiz Rückkauf

Änderung Hinweis

An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:

  • Betten-/Einlegerahmen: Beantragung der Kurzzeitpauschale mit LKZ 08 (vorher LKZ 03)
  • Anpassung der Beschreibung der Wiedereinsatzbeschreibung bei Paket 3 Ziffer 1.9
  • Abrechnungspositionsnummer für Zubehör der PG 20 nach Ablauf von 6 Monaten wurde auf 20.00.99.0003 korrigiert

Darüber hinaus wurde mit der Barmer eine Protokollnotiz für die Rückkaufregelung vereinbart. Der Rückkauf kommt nur bei Hilfsmitteln in Betracht, bei denen eine Genehmigung im alten Vertrag als Kauf erfolgte, im neuen Vertrag sind die Hilfsmittel jetzt aber als Fallpauschale geregelt. 

Dezember 2023


Veröffentlicht am 14.12.2023

BARMER

Reha-Vertrag - Hinweise zur Vertragsumsetzung

Hinweis

Im Zuge der Vertragsumsetzung möchten wir Sie gerne noch auf die Protokollnotiz zu den Genehmigungsfreigrenzen hinweisen. Aus dieser ist ersichtlich, dass u.a. für Rollatoren, Deltaräder, Standardgreifreifenrollstühle und Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle im Rahmen der Fallpauschale (Paket 2) für Erst- und Folgepauschalen keine Genehmigung (auch keine Versorgungsanzeige) gestellt werden muss. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Protokollnotiz.

Darüber hinaus hat uns die Barmer darauf hingewiesen, dass für die Toiletten- und Duschrollstühle vermehrt Abrechnung mit der falschen Laufzeit eingereicht werden. Die Laufzeit für die Erst- und Folgepauschale, u.a. für den Toilettenrollstuhl, beträgt im neuen Reha-Vertrag 36 Monate.

Zum besseren Verständnis der Vertragspakete 1, 2, 3 und 3a haben wir eine Erläuterung der Pakete erstellt. Diese Erklärung können Sie dem Anhang entnehmen und finden Sie darüber hinaus auch im ORTHEGROH-Portal beim Vertrag unter "Ergänzende Unterlagen" hinterlegt.


Veröffentlicht am 07.12.2023

BARMER

Ergänzungsvereinbarung MT2 - Neue Hilfsmittelnummern

Anpassung

Durch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sind neue Hilfsmittelnummern im Bereich der Produktgruppe 14 Beatmung entstanden. 

Die Barmer gleicht mit der Ergänzungsvereinbarung zum 01.02.2024 das bereits vorhandene Vertragskonzept an die neuen Hilfsmittelnummern an. Die Preise bleiben unverändert. 

Die Ergänzungsvereinbarung finden Sie im Anhang. 
Ein Neubeitritt ist nicht notwendig. 

LEGS 19 98 136

November 2023


Veröffentlicht am 15.11.2023

BARMER

Erinnerung: neuer Reha-Vertrag ab 15.11.2023

neuer Vertrag

Zum 15.11.2023 tritt der neue Reha-Vertrag mit der Barmer in Kraft. Ab dem 15.11.2023 (Verordnungsdatum) wird somit der bisherige Reha-Vertrag abgelöst.

Die Hilfsmittel zur Kinderversorgung sowie das Sitzschalenkonzept sind noch nicht fertig verhandelt, daher bleibt dieser Teil aus dem Alt-Vertrag bestehen.

Treten Sie bitte bei Interesse dem neuen Reha-Vertrag zeitnah bei, um Absetzungen oder Probleme beim eKV zu vermeiden. Hierfür können Sie die beigefügte Beitrittserklärung verwenden (bitte an vertrag@egroh.de oder vertrag@ortheg.de senden).


Veröffentlicht am 02.11.2023

BARMER

neuer Reha-Vertrag

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir den fertigen Barmer Reha-Vertrag vorstellen und zum Beitritt anbieten können.

Der neue Reha-Vertrag startet zum 15.11.2023 und umfasst die folgenden Produktgruppen:

04, 10, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32, 33, 50

Des Weiteren ist der Vertrag in die drei folgenden Pakete aufgeteilt:

Paket 1 (Kauf)

  • beinhaltet die Kauf-Produkte ohne Wiedereinsatz
  • alle Produkte bis 300€ (netto) sind genehmigungsfrei

Paket 2 (Fallpauschalen)

  • beinhaltet die Dienstleistungspauschalen für div. Produktgruppen

Paket 3  (Kauf / Wiedereinsatz):
Paket 3a (Einlagerung)   

  • Paket 3 beinhaltet den Kauf und den Wiedereinsatz für div. Produktgruppen
  • Neu: Es gibt zwei Arten von Wiedereinsatzpauschalen.
    Die vorgesehenen Wiedereinsatzpauschalen unterscheiden sich aufgrund der Transportkosten. Befindet sich das Hilfsmittel am Lagerort des einsetzenden Leistungserbringers, ist die Wiedereinsatzpauschale mit der Produktbesonderheit „0000000000“ maßgebend. Die Wiedereinsatzpauschale mit der Produktbesonderheit „0000000011“ kommt dann zum Tragen, wenn sich das wiedereingesetzte Hilfsmittel nicht am Lagerort des einsetzenden Leistungserbringers befindet.
  • Transportkosten, die durch nicht vom Leistungserbringer zu vertretende fehlgeschlagene Wiedereinsatzversuche entstanden sind können im vertraglich vorgesehenen Umfang zusätzlich beantragt werden. Diese zusätzlichen Kosten sind im Kostenvoranschlag in einer zweiten Versorgungseinheit im gleichen Vorgang mit dem KZH 19 (Abbruch) und der Produktbesonderheit „0000000022“ zu beantragen.
  • Paket 3a beinhaltet die Rückholungen bzw. die Einlagerung, die an besondere Anforderungen verknüpft ist (Näheres in der Anlage).
  • Bei Abschluss von Paket 3a müssen konkrete Kontaktdaten 
    (Tel.-Nr. und E-Mail) angegeben werden, die von Betrieben genutzt werden können, die ein Hilfsmittel für den Wiedereinsatz anfordern wollen.

Paket 4 (Sitzschalenversorgung für Erwachsene) ist noch offen. 
Die Verhandlungen zur Sitzschalenversorgung für Erwachsene verzögert sich und wird im Anschluss verhandelt.
Die Verzögerung betrifft auch die PG 11 (Dekubitus) und die Kinder-Reha, die ebenfalls im Anschluss verhandelt werden. 

Weitere Besonderheiten:

  • Betten werden inkl. Prophylaxe Matratze geliefert
  • Wenn bei div. Produkten keine Positionsnummer für Produktbesonderheiten angegeben ist, dann muss diese mit 0000000000 (10x 0) aufgefüllt werden.

Eine FAQ zum neuen Vertrag wird in Kürze veröffentlicht. 

Für die Anwendung der Vertragspreise ist das Verordnungsdatum maßgeblich. 

Es ist ein Neubeitritt notwendig. 
Die neuen detaillierten LEGS (15 98 3xx) entnehmen Sie bitte der anhängenden Beitrittserklärung.  

Oktober 2023


Veröffentlicht am 26.10.2023

BARMER

Vorab-Info: neuer Reha-Vertrag ab 15.11.2023

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH befindet sich aktuell in Vertragsverhandlungen mit der Barmer, die sich in den abschließenden Schritten befinden.

Geplanter Vertragsstart ist der 15.11.2023. Es wird ein Neubeitritt notwendig sein.

Grundsätzlich ist für die Anwendung der Vertragspreise das Verordnungsdatum maßgeblich. Bei Folgepauschalen orientiert sich die Anwendung der neuen Preise jedoch an der jeweiligen Laufzeit. An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher empfehlen mit der Beantragung von Pauschalen, die zum 14.11. oder später ablaufen, bis zum Vertragsstart 15.11.2023 zu warten. 

Den Vertrag sowie die dazugehörigen Beitrittsdokumente werden wir in Kürze veröffentlichen.

August 2023


Veröffentlicht am 17.08.2023

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen - Einhaltung der vertraglichen Regelungen

Hinweis

Im Anhang finden Sie wichtige Informationen zum oben genannten Vertrag.

Juni 2023


Veröffentlicht am 15.06.2023

BARMER

PG 32 CPM-Schienen

Protokollnotiz

Die Vertragspartner vereinbaren eine Anpassung der Vertragspreise zum 01.07.2023.

Die geänderten Vertragspreise gelten für alle Versorgungen ab 01.07.2023. Maßgeblich für die Bestimmung des anzuwendenden Vertragspreises ist das Verordnungsdatum.

LEGS 19 98 113

Dezember 2022


Veröffentlicht am 15.12.2022

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik - Beratungsdokumentation

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer, TK und HEK teilen mit, dass es bei dem neuen Schuhtechnik-Vertrag zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Auslegung unseres Vertrages in Bezug auf die Einreichung von Beratungsdokumentationen.

Die Kassen stellen daher die Regelung klar, analog Anlage 1, § 1 "Liefervoraussetzungen" Absatz 8:

Versorgungen nach dieser Anlage sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die unterzeichnete Bestätigung über die Durchführung der Beratung nach § 127 Abs. 4a Satz 1 SGB V ist der Kasse auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für die sonstige personenbezogene Dokumentation über den Verlauf der Versorgung eines Versicherten gilt dies nur, soweit der Versicherte hierin nach vorheriger Information schriftlich eingewilligt hat. Orthopädische Maßschuhe sind mit dem Fertigungsdatum und dem Namen des Leistungserbringers zu kennzeichnen. Das Fertigungsdatum und der Name des Leistungserbringers sind am Schuh sowie auf der Fußbettung zu kennzeichnen. Die dauerhafte und leicht lesbare Kennzeichnung hat unter Angabe des Abgabemonats und des Herstellungsjahres in den Schuhen, vorzugsweise auf dem Quartier oder der Brandsohle mit Schlagstempel, zu erfolgen.

Insofern ist die Bestätigung über die Durchführung der Beratung für die o.g. Kassen keine abrechnungsrelevante Unterlage.


Veröffentlicht am 08.12.2022

BARMER

Reha-Vertrag und PG 11 Dekubitus

Hinweis Weitergeltung

Die Übergangsvereinbarungen mit der Barmer zum Reha-Vertrag (15 98 2xx) und zum PG 11 Dekubitus-Vertrag (15 98 151) laufen zum 31.12.2022 aus.

Die Vereinbarungen werden nun über den 31.12.2022 hinaus verlängert und gelten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Für einen neuen Reha-Vertrag befinden wir uns bereits in Verhandlungen mit der Barmer. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.12.2022

BARMER

Zusatzvereinbarung zu MT2-Vertrag und CPAP

Änderung Hinweis

Die Barmer hat die Vertragspreise im MT2-Vertrag und im CPAP-Vertrag (vdek) zum 01.12.2022 erhöht.

Weitere Informationen können Sie den beigefügten Zusatzvereinbarungen entnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass die Preissteigerungen im CPAP-Vertrag nur für die Barmer gilt und nicht für sämtliche dem vdek-Vertrag beigetretenen Krankenkassen.

Die erhöhten Vertragspreise können für Verordnungen ab dem 01.12.2022 (Verordnungsdatum) angewendet werden. Im ORTHEGROH-Portal finden Sie in Kürze die angepassten Vertragspreise (inkl. der Aufschläge).

November 2022


Veröffentlicht am 17.11.2022

BARMER HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik - Neuer Vertrag ab 01.12.2022

neuer Vertrag

Die Übergangsvereinbarungen für die PG 31 mit der Barmer, Techniker und HEK laufen zum 30.11.2022 aus.

Mit den drei genannten Krankenkassen konnte zum 01.12.2022 ein neuer Vertrag verhandelt werden.

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Preisentwicklungen gelten die Preise nur bis zum 31.12.2023. Die Vertragspreise ab dem 01.01.2024 werden im Laufe des kommenden Jahres neu verhandelt.

Es ist kein Neubeitritt notwendig! 

Wir haben Ihre vorherigen Vertragsteilnahmen pro Kostenträger übernommen. Neu hinzugekommen ist der Versorgungsbereich 23E durch den Orthopädischen Innenschuh/Athrodeseninnenschuh (Hilfsmittelnummer 23.03.31.0). Bisherige Vertragsteilnehmer wurden nun auf den Versorgungsbereich 23E gemeldet, sofern eine entsprechende PQ-Urkunde für diesen Versorgungsbereich vorlag. 

Bitte überprüfen Sie Ihre aktuelle Vertragsteilnahmen unter "Meine Verträge". Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen bzw. der Erweiterung um den Versorgungsbereich 23E für den Innenschuh nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 14 Tagen mit.

Bitte beachten Sie die neuen Leistungserbringergruppenschlüssel. 

BARMER: 15 96 04X 
TK/ HEK:   16 96 40X

Die detaillierte Liste "Aufstellung aller LEGS" finden Sie im Anhang. 

September 2022


Veröffentlicht am 29.09.2022

BARMER

Hotline für Leistungserbringer

Hinweis

Die Barmer will mit ihrer neuen Hotline Leistungserbringern schnell und unbürokratisch weiterhelfen, wenn sie ein Anliegen haben.  

Bei Anfragen zu konkreten Einzelfällen (z.B. Genehmigung, Ablehnung, Kürzung) nutzen Sie bitte weiterhin die Nachrichtenfunktion von zhp.x3. So ist gewährleistet, dass die Anfrage unmittelbar bei der zuständigen Person landet. 

Die Barmer bittet die Leistungserbringer, ihre Institutionskennzeichen bereit zu halten.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr unter 0800 333 06 06 zu erreichen. 

Juli 2022


Veröffentlicht am 28.07.2022

BARMER TK Techniker Krankenkasse

FAQ-Liste (OT-Vertrag)

Hinweis

Im Anhang finden Sie eine aktuelle FAQ-Liste zum OT-Vertrag der Barmer und TK. 

Mai 2022


Veröffentlicht am 19.05.2022

BARMER

Rückholungen, Einlagerungen und Nachbesserung von Einlagerungsmeldungen über ZHP.X3

Hinweis

Bestandteil der Barmer Verträge ist unter anderem die Rückholung, Einlagerung, Wiedereinsatz oder ggf. Verschrottung von Hilfsmitteln. Die dazu erforderliche Dokumentation erfolgt über den elektronischen Weg der HMM-Plattform (ZHP.X3).

Eine Auswertung der offenen und teilweise ausgeführten Aufträge hat ergeben, dass einige in ZHP.X3 erfasste Rückholungen bzw. Einlagerungen noch nicht abschließend bearbeitet wurden.

Die Barmer hat die betroffenen Mitgliedsbetriebe bereits mehrfach angeschrieben. 

Aus diesem Grund bitten wir Sie ebenfalls, Ihre Vorgänge zu prüfen und gemäß den vertraglichen Regelungen abschließend zu bearbeiten.

Dazu folgende Hinweise:

  • Falls die Rückholung bereits durch Sie erfolgt sein sollte bzw. das Hilfsmittel Ihr Eigentum ist, bitten wir um positive Bestätigung auf der elektronischen Plattform.
  • Sollte eine Rückholung der Hilfsmittel aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bitten wir Sie, dies unter Angabe der Hinderungsgründe direkt in der elektronischen Plattform anzuzeigen (Nachrichtenfunktion). Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen
  • Ist für ein Hilfsmittel kein Wiedereinsatz vorgesehen, so ist die Aussonderung mit einer entsprechenden Begründung auf der elektronischen Plattform zu beantragen (Beispiel: Angabe bei Anti-Dekubitus-Sitzkissen: Zustand 5- nicht wiedereinsetzbar mit dem Hinweis 'ist nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen').
  • Des Weiteren bitten wir die fehlenden bzw. zur Nachbesserung noch offen stehenden Einlagerungsmeldungen nachzuholen.
  • Sollte es vorkommen, dass der Eigentumsvorbehalt fehlerhaft gesetzt wurde, ist die Firma HMM Deutschland GmbH berechtigt diesen zu ändern.

Sollten Sie Probleme bei der Abarbeitung der Vorgänge haben, können Sie über die Nachrichtenfunktion in dem jeweiligen Vorgang, die Probleme schildern.

Bei technischen Problemen in ZHP wendet Sie sich bitte direkt an HMM Deutschland.

Bei allgemeinen Fragen zu den bestehenden Verträgen kann die Anfrage an hilfsmittelmanagement@barmer.de gestellt werden.

März 2022


Veröffentlicht am 31.03.2022

BARMER

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Barmer verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschalen bis zum 30.06.2022.

Februar 2022


Veröffentlicht am 03.02.2022

BARMER

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Barmer hat die Vereinbarung zur speziellen Hygienepauschale des Stomavertrags bis zum 31.03.2022 verlängert. Somit kann weiterhin die Hygienepauschale i.H.v. 2€ pro Monat und Patient abgerechnet werden.

Januar 2022


Veröffentlicht am 20.01.2022

BARMER

Preisanpassungen für die BARMER sind bei DDG hinterlegt

Hinweis

Die BARMER hat vom Abrechnungsdienstleister DDG die Nachricht erhalten, dass alle Preisanpassungen hinterlegt sind.

Die Abrechnung mit Zuschlägen nach Anlage 1 der Sondervereinbarungen ist somit für die BARMER ab sofort für alle Versorgungen (auch für genehmigungsfreie Hilfsmittel) möglich.

Hinweis: Das Rechnungsdatum darf auch vor dem 01.02.2022 liegen.


Veröffentlicht am 06.01.2022

BARMER

Informationen zur Abrechnung von Zuschlägen im Bereich Rehatechnik und Antidekubitus

Hinweis

Die Barmer hat auf Ihrer Homepage weitere Informationen zur Abrechnung der Zuschläge im Bereich Rehatechnik und Antidekubitus veröffentlicht. Auch eine aktuelle FAQ-Liste ist dort zu finden.

Dezember 2021


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordost BARMER DAK Gesundheit spectrumK

PSA-Regelungen verlängert

Hinweis

Zahlreiche Kostenträger haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale als Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert. Dazu gehören:

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Nordost
  • Barmer
  • DAK
  • spectrumK

Eine aktuelle Übersicht der Kostenträger, die bei den spectrumK-Verträge an der Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale teilnehmen, finden Sie in den Dokumenten hinterlegt.

Von den restlichen Kostenträgern, die die Hygienepauschalen bis 31.12.2021 bzw. bis zum Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite befristet haben, liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.

Die aktuelle Übersicht der Kostenträger, die eine Hygienepauschale zahlen, finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".


Veröffentlicht am 20.12.2021

BARMER

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer hat uns gerade mitgeteilt, dass Betriebe der ARGE schon fleißig Folgepauschalen mit Zuschlag beantragen, die keiner Verordnung bedürfen und nach dem 01.01.2022 beginnen. Laut Vertrag ist es auch richtig, dies frühzeitig zu tun. Allerdings ist die Barmer hier in einer Sondersituation. 
Denn das führt zu technischen Problemen, da die Verträge in MIP und folglich auch noch nicht in ZHP umgestellt sind!

Wir bitten, die Einstellung von Anträgen in ZHP generell für Versorgungen ab 01.01.2022 noch etwas zurückzustellen.

Die technische Umsetzung ist in vollem Gange und kann vielleicht schon nächste Woche abgeschlossen werden.

Die Barmer hält uns auf dem Laufenden! 

Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im 
ORTHEGROH-Portal zur Verfügung. 


Veröffentlicht am 20.12.2021

vdek

BARMER HEK Hanseatische KK

PG 50 Pflegebetten - Kündigung zum 31.12.2021

Kündigungvertragsloser Zustand

Die EGROH hat in Zusammenarbeit mit der ARGE den Vertrag PG 50 Pflegebetten zum 31.12.2021 gekündigt, um Preiserhöhungen zu erzielen. Leider verliefen die Verhandlungen bisher ohne Erfolg, so dass hier ab dem 01.01.2022 ein vertragsloser Zustand droht.

An dem Pflegebettenvertrag des vdek nahmen als Kostenträger nur noch die Barmer und die HEK teil.

Zur Barmer: Wie wir bereits berichteten, ist ab dem 01.01.2022 die Abrechnung der Pflegebetten bei der Barmer über den Reha-Vertrag möglich. 

Zur HEK: Wir sind derzeit noch in Klärung, wie die Pflegebetten ab dem 01.01.2022 beantragt und abgerechnet werden können. Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 13.12.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

HEK Hanseatische KK

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Die Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringer konnte sich, im Rahmen einer Übergangsvereinbarung, mit der Barmer und Techniker Krankenkasse auf Preiszuschläge für sämtliche Reha-Produktgruppen einigen. Die Preiszuschläge gelten ab dem 01.01.2022 und können ab dem 01.02.2022 abgerechnet werden. Hintergrund der Übergangsvereinbarung bilden die pandemiebedingten Kostensteigerungen sowie gestiegene Fracht-, Rohstoffkosten. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  1. Die Preiszuschläge gelten für die Produktgruppen 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32 und 33. Die Techniker Krankenkasse gewährt die linearen Aufschläge darüber hinaus auch für die Produktgruppe 02.
  2. Für das Leistungskennzeichen 02 (Wiedereinsatz) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.
  3. Für die Leistungskennzeichen 00 (Kauf), 08 (Erstpauschale) und 09 (Folgepauschale) wurde - bezogen auf den derzeit vereinbarten Vertragspreis (netto) - eine Preiserhöhung i.H.v. 10% vereinbart. (inkl. Deckelung in der PG 18 = max. bis zu 200€)
  4. Für die Rollatoren (Hilfsmittelnummer 10.50.04.1) wurde eine Preiserhöhung i.H.v. 20% vereinbart.

Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 mit dem Ziel, im kommenden Jahr einen neuen Reha-Vertrag zu verhandeln.

Zur Produktgruppe 50:

  • Techniker Krankenkasse: Die vereinbarten Zuschläge gelten auch für die Produktgruppe 50 (sowohl Pflegerollstühle als auch Pflegebetten).
  • Barmer: Bisher wurden die Pflegebetten noch über den vdek-Vertrag abgerechnet. Da der vdek nicht analog der Zusatzvereinbarung die Preise erhöht hat, können Sie mit Inkrafttreten der Zusatzvereinbarung die Pflegebetten über den Reha-Vertrag der Barmer mit den erhöhten Preisen beantragen bzw. abrechnen.

Speziell Techniker Krankenkasse:

  • Die Preiserhöhungen beim Vertrag "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" (LEGS 15 99 703, 15 99 704, 15 99 705) gilt sowohl für die Techniker Krankenkasse als auch für die HEK Hanseatische KK!

Ab dem 01.01.2022 stehen Ihnen die neuen Vertragspreise im ORTHEGROH zur Verfügung. Die Details zur Vereinbarung entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.

November 2021


Veröffentlicht am 25.11.2021

BARMER

PG 29 Stoma - Ergänzender Hinweis

neuer Vertrag Hinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Anlage "mit Stomatherapeut" die von der EGROH angebotene Schulung für Stomahilfen nicht ausreicht! Die von der EGROH angebotene Schulung ist laut den Präqualifizierungskriterien Voraussetzung für die fachliche Leitung bzw. für die Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfen versorgen. 

Um die Anforderungen aus dem Stoma-Vertrag der Barmer zu erfüllen, benötigen Sie die folgende Schulung:

Der Leistungserbringer beschäftigt eigenes Fachpersonal („Stomatherapeuten/-innen“) mit einer nachgewiesenen Fachweiterbildung Stomatherapie an den in Deutschland bekannten Weiterbildungsstätten mit einem von der FgSKW anerkannten Abschluss (Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde). Stomatherapeuten/-innen mit älteren Qualifizierungen insbesondere nach den Richtlinien der WCET, ECET oder DVET werden anerkannt, soweit die Weiterbildung einen Umfang von mindestens 700 Stunden umfasst. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass in Abhängigkeit von der Anzahl der versorgten Versicherten jederzeit eine ausreichende Anzahl von Fachkräften (in der Regel pro Bundesland mindestens zwei Fachkräfte oder im Umkreis von 50 km mindestens eine Fachkraft) zur Verfügung steht, um eine hochqualifizierte und qualitätsorientierte Versorgung sicherzustellen.


Veröffentlicht am 23.11.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Neue Preise ab 01.01.2022 im Reha-Bereich

Hinweis

Mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse konnte die ARGE eine umfangreiche Übergangsvereinbarung auf den Weg bringen, um die gestiegenen Produkt-, Fracht- und Rohstoffkosten zu kompensieren! Die Preiserhöhungen beziehen sich auf die gesamte Bandbreite der Reha-Produktgruppen.

Die neuen Preise gelten ab dem 1. Januar bis zum 31., Dezember 2022.

Details werden wir in Kürze veröffentlichen können.


Veröffentlicht am 18.11.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, konnte mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung in der Produktgruppe 31 getroffen werden. Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2021 in Kraft und endet zum 30.11.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine zeitnahe Weiterverhandlung während der geltenden Übergangsvereinbarung wird von beiden Seiten ausdrücklich gewünscht. 

Für die Dauer der Übergangsvereinbarung ist eine durchschnittliche Preissteigerung von 8,07% erzielt worden, unter Zugrundelegung des alten Rahmenvertrages und der alten Fortschreibung. 

Ausschlaggebend für den anzuwendenden Preis ist das Rezeptdatum. Es ist kein Neubeitritt notwendig.


Veröffentlicht am 18.11.2021

BARMER

PG 29 Stoma

neuer Vertrag

Mit der Barmer konnte zum 01.12.2021 ein neuer Vertrag geschlossen werden. Der Vertrag ist das Ergebnis des Schiedsverfahrens des VVHC mit der Barmer. Die Übergangsvereinbarung läuft demnach am 30.11.2021 aus.

Bitte beachten Sie zu dem Vertrag das Folgende:

  • Es gibt zwei Preisanlagen: mit Stomatherapeut und ohne Stomatherapeut. Wenn Sie der Anlage mit Stomatherapeut beitreten möchten, benötigen wir den entsprechenden Nachweis.
  • Bereits genehmigte Erstpauschalen können weiterhin nach dem "alten" Vertrag bzw. der Übergangsvereinbarung abgerechnet werden.
  • Rückwirkend ab dem 01.01.2021 können Sie für bereits durchgeführte Versorgungen Kosten für die PSA i.H.v. 2€ pro Patient und pro Monat abrechnen. Die Möglichkeit zur Abrechnung ist an den Fortbestand einer epidemischen Lage nationaler Tragweite gebunden.

Den Vertrag, die Beitrittserklärung und nähere Details zur Hygienepauschale finden Sie in den beigefügten Dokumenten. 

PG 05 - LEGS: 15 99 154 
PG 29 - LEGS: 15 99 151

Es ist ein Neubeitritt notwendig!

Oktober 2021


Veröffentlicht am 29.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis Weitergeltung

Die EGROH hatte den Schuhtechnik-Vertrag mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.10.2021 gekündigt. Mit den Kassen wurde nun eine Übergangsregelung mit neuen Preisen ab dem 01.12.2021 vereinbart. Somit gelten bis zum 30.11.2021 die derzeit gültigen Preise weiter. 

Über die Details der Übergangsvereinbarung werden wir in Kürze nach durchgeführtem Unterschriftenverfahren berichten.

Ob die Kassen (hkk, HEK und KKH), die einen Vertrag auf Basis des Schuhtechnik-Vertrags der Barmer/TK geschlossen haben, die Übergangsvereinbarung ebenfalls mittragen, befindet sich derzeit noch in der Klärung.


Veröffentlicht am 19.10.2021

BARMER

PG 08 Online-Einlagenversorgung - Barmer setzt Kooperation mit craftsoles vorerst aus

Pressemitteilung

Vor rund zehn Wochen eröffnete die BARMER Krankenkasse für ihre rund acht Millionen Versicherten die Möglichkeit der „eVersorgung“ mit medizinischen Einlagen. Jetzt hat die BARMER das in Kooperation mit Meevo/craftsoles angebotene Versorgungskonzept aufgrund massiver Beanstandung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und zahlreich vorliegender außergerichtlicher Abmahnungen mit Wirkung ab dem 18.10.2021 vorerst ausgesetzt. Dies teilte die BARMER der Medizinrechts-Kanzlei STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte in einem Schreiben vom selben Tag mit. Die Kanzlei koordiniert Klageverfahren gegen die „eVersorgung“ der BARMER. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hatte der höchsten Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherung die mehrfachen Verstöße gegen die gesetzlichen Mindeststandards, die für eine Einlagenversorgung auf Rezept gelten, gemeldet – sowie die mit dieser „eVersorgung“ verbundenen erheblichen Gesundheitsrisiken betont.


Veröffentlicht am 19.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag - PG 24 Beinprothesen

Hinweis

Ab sofort stehen Ihnen im ORTHEGROH-Portal die neuen Vertragspreise der  Produktgruppe 24 (gültig ab 01.10.2021) in digitalisierter Form zur Verfügung.


Veröffentlicht am 01.10.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen

Hinweis

Liebe Vertragspartner, 

bitte beachten Sie, dass die Eingabe der neuen Vertragspreise der PG 24 Beinprothesen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Wir bemühen uns, Ihnen die Preise schnellstmöglich im Portal zur Verfügung zu stellen. 

Die aktuellen Preise können Sie vorerst der anhängenden Datei entnehmen. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! 

September 2021


Veröffentlicht am 30.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Hygienepauschale

Hinweis

Bei der TK und Barmer ist die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bis zum 31. Dezember 2021 möglich.


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER

PG 29 Stoma

Weitergeltung

Der PG 29 Stoma Alt-Vertrag wurde ursprünglich zum 30.04.2021 gekündigt. 
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss, lässt die Barmer die Preise weiter gegen sich gelten. 


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag - PG 24 Beinprothesen

Änderung Hinweis

Zum 01.10.2021 konnte mit der Barmer und Techniker Krankenkasse die Anlage PG 24 Beinprothesen neu geregelt werden. Die neue Vereinbarung wurde auf Basis der Struktur des neuen Hilfsmittelverzeichnisses getroffen.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die aktualisierten Preise in der PG 24 finden Sie pünktlich zum Vertragsstart in ORTHEGROH.

Der Leistungserbringergruppenschlüssel hat sich nur für die Techniker Krankenkasse geändert. Der neue LEGS der TK lautet 15 99 457 


Veröffentlicht am 16.09.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 08 Online-Einlagenversorgung

Hinweis

Das Vorgehen der BARMER und Techniker Krankenkasse (TK) in der PG 08 bzgl. „e-Versorgungen“ fordert derzeit viel Aufmerksamkeit. Unter Hochdruck haben wir in den letzten Wochen entsprechende Schritte gegen diese vermeintliche „digitale Innovation“ eingeleitet. 
Wir haben im Schulterschluss mit den Vertretern der Orthopädietechnik, der Schuhtechnik und den Leistungserbringer-Gemeinschaften die rechtliche, politische und werbliche Strategie der „e-Versorgung“ analysiert und bewertet.
Durch Stellungnahmen u. a. der medizinischen Fachgesellschaften wurde inzwischen belegt, dass die unter dem Label „Online-Versorgung“ stattfindende „Selbstvermessung“ durch Versicherte gegen den für jede Versorgung verbindlichen Mindeststandard des Hilfsmittelverzeichnisses, gegen die G-BA-Richtlinie und gegen die Anforderungen der MDR verstößt.
Die gesundheitlichen Risiken für die Versicherten sind entsprechend groß.

Zudem wurde belegt, dass es sich bei der „Online-Versorgung“ weder um eine digitale, noch eine besonders innovative Technologie handelt. Von einer Versorgung im eigentlichen Sinne kann durch die „Selbstvermessung“ gar nicht gesprochen werden, denn bei entscheidende fachmännische Leistungen werden in die Hände und Haftung eines Laien gegeben und die Gesamtversorgung in ihrer Qualitätssicherung elementar beschädigt. Sämtliche Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass von einer Versorgung der ärztlich indizierten Fehlstellungen im Kern nicht gesprochen werden kann. 

Einzig und allein das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit, in weiten Teilen über Soziale Medien, ist gleichermaßen aggressiv wie irreführend. Wir sind uns sicher, dass weitere Stellungnahmen folgen, da die Irritation bei sämtlichen Fachgesellschaften sehr groß ist. 

Die Anwälte der Verbände haben daher sehr konkret  die rechtlichen Optionen geprüft und es werden auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dennoch sei auch hier noch einmal vermerkt, dass hier Korrektheit vor Schnelligkeit geht und wir Schnellschüsse keinesfalls befürworten. Rechtliche Verfahren dauern zudem meist sehr lange, so dass wir gemeinsam mit den anderen Vertretern des Faches auch parallele Strategien entwerfen und auch umsetzen. Hierzu zählt die Information der Öffentlichkeit über die irreführende Öffentlichkeitsarbeit und die Aufklärung der Patienten und Kunden über die Notwendigkeit einer fachgerechten Versorgung. 

Es sei darauf verwiesen, dass derzeit eine Vielzahl von Kassen „Markterkundungen“ und „Kundenzufriedenheitsumfragen“ in der PG 08 mit Fokus auf „e-Versorgungen“ durchführen. Letztere explizit, um Rückschlüsse über die „Versorgungsqualität“ zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass auch diese Umfragen deutlich zeigen werden, dass Versicherte die Versorgung durch den Fachmann/die Fachfrau schätzen und die Versorgung auf dem persönlichen Kontakt zwischen Versichertem und Fachpersonal beruht. Die Verbände haben  bereits frühzeitig bei den Krankenkassen darauf verwiesen, dass eine kontaktlose Versorgung während Corona einer qualitätsgesicherten Versorgung widerspricht und längst als Option aus den Empfehlungen gestrichen werden sollte.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

August 2021


Veröffentlicht am 12.08.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Kündigung PG 31

VerhandlungKündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den bestehenden PG 31 Schuhtechnik Vertrag mit der Barmer und TK fristgemäß zum 31.10.2021 gekündigt. LEGS für Barmer: 15 96 131 und für TK: 16 96 091.

Ein neues Angebot der EGROH liegt beiden Kassen bereits vor. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!  

Juli 2021


Veröffentlicht am 30.07.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Kontaktlose „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 per Versand

Hinweis

  • 20.07.2021: TK macht die Absicht eines Vertragsschlusses über die „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 bekannt.
  • 29.07.2021: Barmer macht die Absicht eines Vertragsschlusses über die „Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 bekannt.
  • Einen Vertrag über eine „kontaktlose Online-Versorgung“ mit Einlagen PG 08 hat die Barmer mit „craftsoles“ (meevo / Hamburg) bereits abgeschlossen.

Der Versuch, das „handwerkliche Hilfsmittel Einlagen“ zu einem Versandprodukt ohne direkten (körperlichen) Patientenkontakt herab zu stufen, bedeutet mittelfristig aus unserer Sicht einen Generalangriff auf die gesamte Sanitätshausbranche.

Die aktuelle Situation betrifft nicht nur die Barmer mit dem „craftsoles-Vertrag“ und die TK mit ihrer Bekanntmachung zur „Online-Einlagenversorgung“. In seinen Veröffentlichungen schreibt „craftsoles“ selbst, dass neben den Einlagen auch die Bereiche Kompression und Bandagen bereits „im Visier“ sind.

Die Einlagen sind also nur der Türöffner: Wenn es möglich ist, eine Versorgung, die an eine Meisterqualifikation gebunden ist, ohne „Anfassen“ der Versicherten „kontaktlos online“ festzulegen und per Versand abzuschließen, dann bleibt (außer Prothesen und Maßschuhen) kein Versorgungsbereich – egal ob Reha, Pflege, Medizintechnik oder Sanitätshaus –verschont.

Die derzeit von der Politik geforderte und geförderte Digitalisierung im Gesundheitswesen – einschließlich der inzwischen abrechenbaren ärztlichen Video-Sprechstunden – ist eine der Argumentationslinien für „kontaktlose Online-Versorgungen“. Eine weitere ist der Hinweis darauf, dass die pandemiebedingt als ausdrückliche Ausnahme vom GKV-Spitzenverband Bund (Empfehlungen des GKV-SV zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung) erlaubten „Versand-Versorgungen“ doch problemlos funktioniert hätten. 

Mit dieser Argumentation hatten wir auch in einem kürzlich abgeschlossenen Schieds­ver­fahren zu tun. Per Schiedsspruch ist die Problematik hier zwar erst einmal entschärft. Bei den künftigen Verhandlungen werden wir dieses Problem jedoch mit Sicherheit ständig wieder auf den Tisch bekommen.

Die EGROH und weitere maßgebliche Leistungserbringer- und Innungsverbände (OT und OST) haben sich zusammengefunden, um gemeinsam auf diese Herausforderung zu reagieren. Wir werden dabei alle fachlichen, sachlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei und beteiligen Sie sich nicht an diesen Modellen!

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 15.07.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen

neuer Vertrag Weitergeltung

Die Verhandlungen mit der Barmer und Techniker Krankenkasse im Bereich der PG 24 Beinprothesen konnten abgeschlossen werden. 

Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer Vertrag PG 24 zu den verhandelten Konditionen in Kraft. Die Übergangsvereinbarung wird daher bis zum 30.09.2021 verlängert.

Näheres werden wir berichten, sobald uns der Vertrag zur Prüfung vorliegt. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 07.07.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg BARMER DAK Gesundheit AOK Hessen Novitas BKK

Hygienepauschale und Frachtkostenzuschläge

Hinweis

Die folgenden Krankenkassen habe ihre Empfehlungen zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 30.09.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Hessen - Ende pandemische Lage,
  • Barmer - 30.09.2021,
  • DAK - 30.09.2021,
  • Novitas BKK - 30.09.2021.

Von der Techniker Krankenkasse und der HEK liegen derzeit leider noch keine Informationen vor, ob diese ebenfalls die Empfehlung zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängern. 

Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung von Frachtkostenzuschläge verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 31.08.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Nordwest - 30.09.2021,
  • AOK Rheinland/Hamburg - 30.09.2021.

Von der AOK Niedersachsen liegt uns derzeit keine Information vor, ob diese weiterhin Frachtkostenzuschläge zahlen.

Die Dokumente "Übersicht Hygienepauschale" und "Übersicht Frachtkostenzuschläge" finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH aktualisiert hinterlegt.

Juni 2021


Veröffentlicht am 24.06.2021

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: PG 24 Beinprothetik

Weitergeltung

Die Anlage PG 24 Beinprothetik aus dem OT-Vertrag wurde zum 30.06.2021 gekündigt. Da bisher noch keine Einigung erzielt werden konnte, wurde eine Weitergeltung bis zum 15.07.2021 vereinbart.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 17.06.2021

BARMER

Stoma PG 29

Weitergeltung

Die BARMER teilte uns mit, dass der BARMER Stoma PG 29 Vertrag erneut eine Weitergeltungsfrist bis zum 31.08.2021 hat. Der Alt Vertrag wurde ursprünglich zum 30.04.2021 gekündigt. Die erste Weitergeltung war bis zum 30.06.2021 datiert. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

April 2021


Veröffentlicht am 09.04.2021

AOK Bayern BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

Übersicht Hygienepauschalen

Zur einfacheren Handhabung haben wir für Sie eine Übersicht der derzeit gültigen Hygienepauschalen erstellt. Das Dokument werden wir bei Änderungen laufend aktualisieren. 

Künftig finden Sie die Übersicht auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".


Veröffentlicht am 08.04.2021

BARMER

Weitergeltung PG29 - Stoma Vertrag

Weitergeltung

Nachdem man sich in den Verhandlungen mit der BARMER zu einem neuem Stoma-Vertrag nicht auf einen, beiderseitig zufriedenstellenden Vertragsinhalt einigen konnte, wurde mit der BARMER eine Weitergeltung des Alt-Vertrags bis zum 30.06.2021 vereinbart. Der verhandelnde VVHC wird gemeinsam mit der BARMER ein Schiedsverfahren durchlaufen, auf dessen Ergebnis wir warten. Im Anschluss werden wir den aus dem Schiedsverfahren resultierenden Vertrag prüfen und weitere Schritte planen. Weiterhin empfehlen wir keinen Beitritt zu den aktuell zum Beitritt angebotenen Verträgen der BARMER im Bereich Stoma. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

März 2021


Veröffentlicht am 29.03.2021

BARMER

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die Barmer hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut Barmer dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Eine Verordnung oder eine Bescheinigung über den Hausbesuch ist für die Abrechnung der Hygienepauschale grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Verlangen ist der BARMER jedoch im Rahmen der nachgehenden Rechnungsprüfung ein Nachweis über die Durchführung des Hausbesuches vorzulegen.

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Dokument sowie die FAQ-Liste der Barmer.

Januar 2021


Veröffentlicht am 28.01.2021

BARMER

Barmer verweist auf relevantes Formular zur Abrechnung in der PG 31

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Gemäß Barmer-Vertrag für die Produktgruppe 31 Schuhe ist für die Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen der Versorgungsanzeige bzw. dem Kostenvoranschlag das in Anhang 1c zur Anlage 1 geregelte Formular „Ausstattungsbeschreibung für orthopädische Schuhe“ beizufügen. Laut Hilfsmittel-Newsletter der Kasse kommt es zu Rückweisungen, weil das Formular fehlt oder nicht vollständig ausgefüllt worden ist. Dies führe bei Leistungserbringern und Kasse zu unnötigem Aufwand und Verzögerungen.

Sie finden dieses Formular direkt bei den ergänzenden Unterlagen im BARMER Schuhtechnik Vertrag sowie in der Anlage dieser News.  


Veröffentlicht am 07.01.2021

BARMER

PG 29 Stoma

Kündigung

Die Barmer hat den Vertrag "Hilfsmittel zur Stomaversorgung (PG 05, 15, 29)" fristgerecht zum 30.04.2021 gekündigt. LEGS 15 98 266 u. 15 98 265

Hintergrund der Kündigung ist die im Mai 2020 erfolgte Bekanntmachung einer neuen Vertragsabsicht für Stomaversorgung.

Die EGROH befindet sich momentan noch in den Verhandlungen. 
Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Dezember 2020


Veröffentlicht am 30.12.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothesen - Weitergeltung der Übergangsvereinbarung

Weitergeltung

Die ab dem 01.11.2020 bis zum 30.04.2021 geltende Übergangsvereinbarung wurde nochmals bis zum 30.06.2021 verlängert, da die Verhandlungen mit dem BIV-OT noch weiter andauern werden. LEGS 15 98 279

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 10.12.2020

BARMER

PG 32 CPM Bewegungsschienen

neuer Vertrag

Der Verband CPM Therapie e.V. hat inklusive Mandat der EGROH einen neuen PG 32 CPM-Schienen Vertrag mit der Barmer zum 01.01.2021 geschlossen.

Den neuen Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Ein Neubeitritt ist nicht erforderlich. 

Der neue LEGS ab 01.01.2021 lautet: 19 98 113

November 2020


Veröffentlicht am 19.11.2020

BARMER

PG 15 abl. Inko

Änderung Hinweis

Die EGROH hat den bestehenden Vertrag PG 15 ableitende Inkontinenz um  Bettnässertherapiegeräte ergänzt. Die Geräte können ab sofort mit einer Vergütungspauschale über den LEGS 15 98 195 abgerechnet werden. 

Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus. Sollten Sie dem bestehenden Vertrag bereits beigetreten sein, ist es ausreichend, wenn Sie nur die Beitrittsmöglichkeit "Bettnässertherapiegeräte" ankreuzen.

Oktober 2020


Veröffentlicht am 15.10.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Übergangsvereinbarung Barmer/TK PG 24 bis zum 30. April 2021

Nachtragsvereinbarung

Nachdem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die Übergangsvereinbarung mit der Barmer/TK in der PG 24 (Prothesen) zum 31. Oktober 2020 aufgrund nicht zielführender Gespräche gekündigt hat, konnte der BIV nun nach sehr langen und intensiven Diskussionen mit der Barmer/TK eine Übergangsvereinbarung bis zum 30. April 2021 erzielen.

Die ab dem 1.November 2020 geltende Übergangsvereinbarung umfasst neben einer Preissteigerung auch die Aufnahme neuer Positionen.

In der zurzeit vereinbarten Anlage PG 24 hatte der BIV im letzten Jahr  eine Preiserhöhung in Höhe von 13 % für die Schaftpositionen geregelt. Hier konnte eine weitere Erhöhung um 12 % erzielt werden, sodass es eine Gesamtsteigerung von 25% auf die Vertragspreise des alten OT-2-Vertrags ergibt.

Alle weiteren Positionen, mit Ausnahme der mit einem festen Aufschlag geregelten, wurden um 20% erhöht. Der Stundenverrechnungssatz liegt bei 64,50 €.

Die Aufnahme neuer Positionen umfasst neben einer Kenevo-Regelung folgende Punkte: 

  • Unterschenkelschaft inkl. kondylenübergreifend als wasserfeste Prothese in Modularbauweise (Pos.-Nr. 24.00.71.0400)
  • Interims-Oberschenkelschaft, physiologisch mit mechatronischem Kniegelenk (Kenevo) (Pos.-Nr. 24.00.72.0100)
  • Interims-Oberschenkelschaft, physiologisch mit mechatronischem Kniegelenk (Position für Folgeschäfte, Pos.-Nr. 24.00.72.0100)

Des Weiteren wird der BIV-OT weiterhin mit den Kostenträgern in der PG 24 verhandeln, damit die Versorgung nach dem 30. April 2021 für die Mitgliedsbetriebe wirtschaftlich gewährleistet wird.

Bitte nutzen Sie die neuen LEGS 15 98 279 (Barmer) und 15 99 399 (Techniker) ab dem 01.11.2020


Veröffentlicht am 01.10.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 24 Beinprothetik

KündigungBekanntmachung

Der BIV-OT sowie die EGROH hatten den Kassen gegenüber die Kündigung der Anlage PG 24 Beinprothetik zum 31.10.2020 ausgesprochen. Zwischenzeitlich haben Barmer und TK eine Bekanntmachung zu neuen Vertragsverhandlungen veröffentlicht. Zurzeit tritt die Barmer/TK nun offensichtlich an einzelne Leistungserbringer heran, mit der Absicht, einen Vertrag nach deren Konzept abschließen zu können. 
Hiervon ist aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht abzuraten. 
Der BIV ist in Gesprächen mit der Barmer/TK, um hier ein bundeseinheitliches 
Konzept und Verträge zu vereinbaren. Daher nochmals die dringende Bitte keine Einzelverträge mit der Barmer/TK zu vereinbaren.

Über den Verlauf und das Ergebnis der Gespräche werden wir bzw. der BIV 
Sie auf dem Laufenden halten.


Veröffentlicht am 01.10.2020

BARMER

PG 32 CPM-Schienen

Kündigung

Die Barmer kündigt den PG 32 CPM-Schienenvertrag fristgerecht zum 31.12.2020. 

Aktuell befindet sich der Verband CPM Therapie e.V., inkl. Mandat der EGROH, in Neuverhandlungen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Juli 2020


Veröffentlicht am 23.07.2020

BARMER

Umstellung der Vertragsbeitritte auf MIP

Hinweis

Wie mit unserer Mitteilung vom 09.06.2020 veröffentlicht, hat die Barmer die Leistungserbringer, die mit der Kasse direkt einen Vertrag abgeschlossen haben, wegen der Unterzeichnung einer Protokollnotiz angeschrieben

Wir sind nun mit der Barmer in unseren Verhandlungen soweit, dass wir als EGROH die Protokollnotiz in Kürze unterzeichnen werden.

Sie können daher nun auch die Protokollnotiz entsprechend unterschreiben. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es der Kasse rechtlich nicht möglich ist, Ihnen ab dem 01.08.2020 Versorgungen zu untersagen, sofern Sie die Protokollnotiz nicht unterzeichnen. Dies wäre eine einseitige Änderung des Vertrages. Lassen Sie sich daher bitte nicht von der Kasse unter Druck setzen.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass in der Ihnen zugesandten Protokollnotiz unter Punkt 3 der folgende Absatz enthalten ist:

Dies gilt nicht, sofern die fehlende oder unvollständige Datenerfassung auf einer technischen Störung bzw. eines technischen Fehlers der MIP-Plattform beruht. In diesen Fällen gehen Verzögerungen in der Bearbeitung bzw. Prozessfehler zu Lasten der Barmer und eine Haftung des Leistungserbringers scheidet aus.

Sollte der Satz nicht Bestandteil Ihrer Protokollnotiz sein, so bitten Sie die Barmer um Aufnahme des entsprechenden Satzes.


Veröffentlicht am 13.07.2020

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.

Juni 2020


Veröffentlicht am 09.06.2020

BARMER

Umstellung der Vertragsbeitritte auf MIP

Hinweis

Die BARMER plant, künftig Vertragsbeitritte über das MIP-System abzuwickeln und ihre technische Infrastruktur dahingehend umzustellen. Dadurch würde sich auch seitens der EGROH-Service GmbH die Art und Weise ändern, wie die jeweiligen Bestandsdaten auf technischer Ebene der BARMER gemeldet werden. Hierzu hatte die BARMER eine „Protokollnotiz“ versandt mit der Bitte, diese zu unterschreiben und damit zum Vertragsgegenstand zu machen.Dabei ergeben sich noch einige Fragestellungen, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht. Dies gilt insbesondere, weil ein weiterer Teilnehmer, nämlich der technische Dienstleister medicomp GmbH an dem Verfahren beteiligt wird. Diese datenschutzrechtlichen Implikationen werden derzeit geprüft. Es ist bekannt geworden, dass die BARMER auch einzelne Leistungserbringer in dieser Form mit der Protokollnotiz angeschrieben hat.

Wir möchten dringend anraten, diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu unterzeichnen.

Über den Fortgang der Prüfung werden wir Sie informieren.


Veröffentlicht am 08.06.2020

BARMER

Umstellung des Meldeverfahrens

Änderung

Die Barmer wird künftig die Vertragsteilnahme über MIP verwalten. Die Umstellung erfolgt zum 01.08.2020. 

Durch die Umstellung können neue Leistungserbringer bzw. neue Beitritte letztmalig am 19.06.2020 übermittelt werden. Die nächste Übermittlung kann erst wieder zum 01.08.2020 erfolgen.

Sollten Sie noch Beitrittswünsche zum 01.07.2020 haben, übermitteln Sie uns die Daten bis spätestens 16.06.2020. 

Durch die Umstellung des Meldeverfahrens ändert sich für Sie jedoch nichts; wir als Vertragsgemeinschaft übernehmen weiterhin die Verwaltung Ihrer Teilnahmen.

Die Genehmigung und Abrechnung sowie die Poolverwaltung bei der Barmer erfolgt weiterhin über ZHP. 

Im folgenden Link finden Sie eine, von der Barmer veröffentlichte, FAQ-Liste zur Einführung des MIP Hilfsmittel-Vertragsmanagers für Leistungserbringer. 

Mai 2020


Veröffentlicht am 22.05.2020

BARMER

Bereinigung doppelter Vertragsteilnahmen

Hinweis

Bei einem Datenabgleich hat die Barmer festgestellt, dass zahlreiche Mitgliedsbetriebe für den gleichen Vertrag (z.B. OT-Vertrag) mit identischen Inhalten bei mehreren Gruppierungen als Teilnehmer gemeldet sind. Diese vertraglich nicht vorgesehene Doppelung von Vertragsteilnahmen führt 
zu einer großen Fehlerquelle in den Prozessen (Versorgungsbeantragung, Abrechnung) und ist somit wenig effizient für alle Beteiligten. Die Kasse führt daher eine Bereinigung dieser doppelten Vertragsteilnahmen bis zum 19.06.2020 durch.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie darüber informieren, dass die Barmer in den nächsten Tagen die betroffenen Mitgliedsbetriebe anschreiben und diese bitten wird, sich zum Zwecke der Bereinigung des Datenbestandes für die Vertragsteilnahme bei nur einer Gruppierung zu entscheiden.

März 2020


Veröffentlicht am 20.03.2020

BARMER

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Die Barmer hat eine FAQ-Liste zum Thema "Auswirkungen der Coronavirus Pandemie auf die Hilfsmittelversorgung" veröffentlicht. 

Details siehe Anhang. 


Veröffentlicht am 12.03.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Leistungserbringerverbände und zwei Kassen erarbeiten Konzept zur Qualitätssicherung

Pressemitteilung

Die beiden Kassen Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) werden gemeinsam mit ihren Vertragspartnern im Bereich der Orthopädie-Technik ein Konzept zur Sicherung der Versorgungsqualität erarbeiten. Hintergrund: Die Kassen sind mit dem Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) verpflichtet worden, die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer zu überwachen.

 Das vorgesehene Qualitätssicherungskonzept soll eine kontinuierliche Prüfung ermöglichen. Inhaltlich geht es u. a. um den Umfang der Dokumentation und die Definition der Übermittlungsmodalitäten. In diesem Zusammenhang teilte der BIV mit, dass im Zuge dieser Zusammenarbeit die Vorgabe des OT-Vertrages der Barmer und der TK, die Bestätigung über die Durchführung der Beratung gemäß § 127 Abs. 5 SGB V als abrechnungsbegründende Unterlage beizufügen, weiterhin bis auf Widerruf ausgesetzt bleibe

Selbstverständlich müssten die Betriebe aber gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen beraten und dies auch dokumentieren. Quelle: MTD

Januar 2020


Veröffentlicht am 16.01.2020

BARMER

Abrechnung von Therapie- und Verbandschuhen

Hinweis

Die Barmer weist darauf hin, dass laut Vertrag PG 31 Therapieschuhe (insbesondere Verbandschuhe Kurzzeit/Langzeit) und orthopädische Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen bis zu einer Genehmigungsfreigrenze von netto 150 Euro je Verordnung (= Gesamtkosten im Versorgungsfall) direkt abgerechnet werden können. Trotzdem würden hierfür Kostenvoranschläge eingereicht, was bei der Kasse und bei Leistungserbringern zu Mehraufwand führt. 
Abweichend davon bestehe bei Schuhzurichtungen die Verpflichtung zur Einreichung eines Kostenvoranschlages auch dann, wenn die Anzahl der Zurichtungen gemäß Patientenerklärung (Anhang 2a zur Anlage 1 des Rahmenvertrages) überschritten ist und dieser „Mehrbedarf“ vom behandelnden Arzt aus medizinischer Sicht für erforderlich erklärt wird oder die Versicherten eine Prüfung der Kostenübernahme für einen „Mehrbedarf“ durch die Barmer wünschen. 
Zur Prozesserleichterung bei Verbandschuhen akzeptiert die Krankenkasse zudem auch fachliche Begründungen des Leistungserbringers, wenn vom Verordner keine gesonderte medizinische Begründung abgegeben wurde. Hintergrund sei, dass Verordner vielfach diese medizinische Begründung nicht erstellen bzw. Leistungserbringer diese dort nur schwer erhalten. Deshalb werde der Prozess erleichtert, indem bis auf Widerruf in diesen Fällen auch eine aussagekräftige, fachliche Begründung des Orthopädie-  und/oder des Orthopädieschuhtechnikers akzeptiert wird.

Betroffen sind Verbandsschuhe (Kurzzeit) mit den Positionsnummern 31.03.03.0007 bis 31.03.03.0015 und 31.03.03.0017 und Verbandsschuhe (Langzeit) mit den Positionsnummern 31.03.03.4003, 31.03.03.4014 und 31.03.03.4023.

Dezember 2019


Veröffentlicht am 19.12.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: Beratungsdokumentation

Hinweis

Die Beratungsdokumentation gemäß § 127 Abs. 5 SGB V ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss in jedem Fall durchgeführt werden. 

Gemäß § 10 Abs. 2 des Rahmenvertrages ist die Beratungsdokumentation als abrechnungsbegründende Unterlage zu übermitteln. Zur Minimierung des bürokratischen Aufwands soll jedoch zunächst die Auslegung der Beratungsdokumentation präzisiert werden.

Daher verzichten beide Kostenträger bis zum 31.03.2020 vorerst auf die Übermittlung der Beratungsdokumentaiton als abrechnungsbegründende Unterlage. Sowohl die Barmer als auch die Techniker Krankenkasse haben Ihre Abrechnungsdienstleister informiert, so dass bis zum 31.03.2020 auf entsprechende Rückweisungen verzichtet wird.

Trotz des vorläufigen Verzichts auf die Beifügung zur Abrechnung möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine schriftliche Beratungsdokumentation durchzuführen, zu archivieren und der Krankenkasse auf Verlangen zu übermitteln.


Veröffentlicht am 19.12.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag: Genehmigungsfreigrenzen

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kassen weisen auf die Genehmigungsfreigrenzen hin, die in den jeweiligen Protokollnotizen zum Rahmenvertrag geregelt sind. 

Besonders in der PG 17 kommt es zu vermehrten Rückfragen, wieso bei phlebologischen Versorgungen Versorgungsanzeigen an die Kostenträger zu übermitteln sind. Beachten Sie hier bitte, dass die Barmer in der PG 17 eine Genehmigungsfreigrenze von 250,00€ netto und die Techniker eine Genehmigungsfreigrenze von 200,00€ netto in den Protokollnotizen geregelt hat. Lediglich bei phlebologischen Versorgungen oberhalb der Genehmigungsfreigrenze ist eine Versorgungsanzeige an die Kostenträger zu übermitteln.

November 2019


Veröffentlicht am 20.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG 04- Badewannenlifter ARGE Ersatzkassen

Pressemitteilung

Im MTD-Instant 47/2019 war unter Punkt 19 zu lesen, dass das Forum Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ersatzkassen die Verhandlungen mit der ARGE Leistungserbringer BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH und CURA-SAN ohne Ergebnis (einseitig) beendet hat. Ein Konsens sei nicht gefunden worden. Die Ersatzkassen-Arbeitsgemeinschaft habe aber Verträge mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, die zum Beitritt offen stünden. Diese Verträge starten am 1. Dezember 2019 und gelten für die o.g. Ersatzkassen. Die DAK Gesundheit hat sich von der ARGE Ersatzkassen gelöst und eigene Verhandlungen im Bereich Badewannenlifter bekannt gegeben!

Die von der Kassen-ARGE (ohne die DAK Gesundheit) zum Beitritt angebotenen Konditionen sehen wie folgt aus:

BWL 04.40.01.0   inkl. Bezüge sowie Alter des Lifters bei Auslieferung als "Erstpauschale" maximal 5 Jahre (XL-Versorgung ab 141kg)

KZH 08 Badewannenlifter mobil        24 Monate     von 126,00€ bis 160,00€ netto 

KZH 09 Folgepauschale                     12 Monate     von   59,90€ bis   80,00€ netto

KZH 08 Badewannenlifter mobil XL  24 Monate     von 126,00€ bis 250,00€ netto

KZH 09 Folgepauschale XL                12 Monate     von  59,90€  bis  80,00€ netto

 

Die Absage auf das letzte Angebot der Leistungserbringer-ARGE ist Ende der vergangenen Woche (KW 46) eingegangen. Begründet wurde die Absage damit, dass wir als ARGE der Leistungserbringer mehrfach versucht hätten, Punkte aus dem Vertrag zu verhandeln, die – nach Aussage der Barmer/ Ersatzkassen-ARGE – als nicht vertretbar angesehen werden. 

Dabei ging es insbesondere um unsere gemeinsamen Bemühungen, die Lieferung der BWL-Bezüge aus den auch so bereits extrem niedrigen Pauschalpreisen heraus zu verhandeln, sowie darum, die Aufhebung der Altersbegrenzung für die BWL auf 5 Jahre auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden (Fotodokumentation über den Zustand eingesetzter Produkte) zu erreichen.

Selbst bei allerbestem Willen können bei ordentlicher Prüfung aller kalkulatorischen Aspekte und bei den dargestellten Inhalten die angebotenen Verträge nur als "unwirtschaftlich" betrachtet werden.

Deshalb haben sich BIV, CURA-SAN, EGROH, RSR und Sanitätshaus Aktuell unisono gegen einen Beitritt entschlossen. Wir können Ihnen daher auch einen Einzelbeitritt nicht empfehlen.

Angesichts der Tatsache, dass die genannten Verbände keinem der angebotenen Verträge beigetreten sind, gehen wir nicht davon aus, dass die Ersatzkassen der ARGE über eine echte Flächendeckung verfügen. Wenn Sie Versicherte der Ersatzkassen (außer DAK) mit einem BWL versorgen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen KV nach § 127 Abs. 3 SGB V (Einzelvertrag) zu stellen und die Reaktion der jeweiligen Kasse abzuwarten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr KV im elektronischen Verfahren (eKV) als "Nicht-Vertragspartner" automatisiert abgewiesen würde.

Wenn die ARGE der Krankenkassen im Rahmen von Nachverhandlungen unsere Kritikpunkte wieder aufnehmen und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden sollte, werden wir einen Vertragsschluss bzw. einen Beitritt gerne in Betracht ziehen.


Veröffentlicht am 14.11.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badenwannenlifter

Hinweis

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Barmer Ersatzkasse uns mitgeteilt hat, dass ab Mittwoch, den 13.11.2019 beitrittsfähige Einzelverträge für die Ersatzkassen auf dem Postwege versendet werden.

Hierzu möchten wir mitteilen, dass die ARGE Leistungserbringer immer noch mit der Barmer (stellvertretend für die ARGE der Ersatzkassen) in Verhandlung steht. In der Zwischenzeit hat sich die Information gefestigt, dass eine Krankenkasse (DAK) aus der dem Verbund der ARGE Ersatzkassen ausscheidet und eigene Verhandlungen führen wird. Die Barmer wird uns kurzfristig mitteilen, welche Kassen noch im Verbund der ARGE Krankenkassen organisiert sind und für welche Ersatzkassen ein möglicher Vertrag mit der ARGE Leistungserbringer bindend wäre.

Ferner hat die Barmer zugesagt, dass sich unser Angebot immer noch in der Prüfungsphase der ARGE der Ersatzkassen befindet.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit nur eine sehr geringe und nicht ernstzunehmende Anzahl einzelner regionaler Anbieter, die den Vertrag in der PG 04 unterzeichnet haben.

Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen beitrittsfähige Verträge vorliegen und halten mit uns den Kontakt!


Veröffentlicht am 12.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Versorgungsvertrag TENS/EMS mit der U-ARGE

neuer Vertrag

Als Anlage übersenden wir Ihnen den Vertrag zur Versorgung mit TENS-/EMS Geräten sowie die dazugehörigen Excel-Tabellen, die für Ihre Beitritte notwendig sind. EGROH tritt diesem Vertrag für die EGROH-Mitgliedsunternehmen per Beitrittserklärung bei.

Der Rahmenvertrag gilt für die vdek-Mitgliedskassen

· TK ab dem 01.11.2019

· BARMER ab dem 01.11.2019 (für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ab dem 01.12.2019)

· hkk ab dem 01.07.2020

· HEK ab dem 01.11.2019

Alle EGROH-Mitglieder, die an diese Vertrag teilnehmen möchten, müssen für ihren Beitritt bitte folgendes erledigen:
1. Alle geforderten Daten müssen von jedem Unternehmen in die Datei „TN_vdek_PG09_Tens_EMS“ eingetragen werden. 
Unter dem 1. Tabellenblatt „Erläuterungen“ finden Sie entsprechende Informationen und Anweisungen, wie Ihre Firmendaten in die Tabelle einzutragen sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Datei aus 4 Datenblättern besteht (Erläuterungen, Stammdaten, Ansprechpartner, Fachpersonal) und jedes Tabellenblatt von Ihnen vollständig ausgefüllt werden muss.

2 .Ebenso muss die Anlage „VG_vdek_PG09_Tens_EMS“ von jedem Unternehmen ausgefüllt werden. Diese Datei besteht aus 2 Tabellenblättern, wovon das erste lediglich die Erläuterungen beinhaltet. Vergessen Sie bitte nicht, in den Zeilen 1 und 2, Spalte D, Ihren Firmennamen und Ihre IK-Nummer einzutragen!

3. Beide vollständig ausgefüllte Excel-Tabellen senden Sie bitte an vertrag@egroh.de. Hier werden die Daten aller beitretenden Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und von uns an die U-ARGE eingereicht.
Bitte bewahren Sie beide Excel-Tabellen auf, da sie zukünftig alle Änderungen, sofern sich solche in Ihren Unternehmen ergeben, über diese beiden Meldedateien an EGROH melden müssen. Die EGROH-Service GmbH erfasst Ihre Änderungen in der entsprechenden Gesamtmeldemaske und reicht diese bei der U-ARGE ein.

Da Beitrittsmeldungen und somit ein Beitritt bei der U-ARGE immer nur zum nächsten 01. oder 15. eines Monats möglich sind, bitten wir, sofern Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, um zeitnahe Zusendung (bis spätestens 14. November) der beiden ausgefüllten Excel-Dateien an die EGROH-Geschäftsstelle, damit wir nächste Woche die beitretenden EGROH-Mitgliedsunternehmen zum Beitrittsbeginn 15.11.2019 melden können.
Nachträglich eingehende Excel-Dateien können dann erst wieder für den Beitritt zum 01. Dezember 2019 berücksichtigt werden.

Oktober 2019


Veröffentlicht am 24.10.2019

BARMER

OT-Vertrag - Probleme bei Kostenvoranschlägen

Hinweis

Die Barmer hat Probleme mit den neuen LEGS des OT-Vertrags.

Bitte verwenden Sie die alten LEGS mit den neuen Preisen, wenn die Kostenvoranschläge mit den neuen LEGS nicht durchgehen. 

Die Umstellung kann sich bis zum Jahreswechsel ziehen. 

Die LEGS-Liste ist beigefügt. 


Veröffentlicht am 24.10.2019

BARMER

Vergütungsvereinbarung Verbandmittel

Kein Beitritt von EGROH

Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, dass die regelmäßige Versorgung mit Verbandmitteln durch sonstige Leistungserbringer ohne Abschluss eines Vergütungsvertrages unzulässig ist. Daher hat die BARMER die Versorgung in einer Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2019 vertraglich geregelt. Die EGROH kam zu dem Entschluss, dass die Vereinbarung "Verbandmittel" nicht deren Kernkompetenz "Hilfsmittel" betrifft und somit dieser Vereinbarung nicht beitreten wird. Gerne können Sie einen direkten Beitritt über die BARMER ausüben.

Abweichende vertragliche Regelungen zur Abrechnung von Verbandmitteln mit der BARMER in den Vertragsbereichen Diabetes und Enterale Ernährung bleiben von dieser Regelung unberührt.


Veröffentlicht am 17.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG04- Badewannenlifter Ersatzkassen

VerhandlungHinweis

Der gestrigen Meldung aus der MTD Instand (42/2019) ist zu entnehmen, dass die Ersatzkassen auf neue Verträge ab dem 01.12.2019 hinweisen. Diese -können ab dem 21.10.2019 -über den vdek abgerufen werden. 
Hierzu möchten wir mitteilen, dass die Sanitätshaus Aktuell über die ARGE Leistungserbringer mit den o.g Kassen weiter in Verhandlungen steht!

Der Vertragsarbeitsgemeinschaft (ARGE) der Leistungserbringer haben sich folgende Gemeinschaften angeschlossen: 


• Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik 
• Cura San GmbH 
• EGROH-Service GmbH 
• RehaVital Gesundheitsservice GmbH 
• RSR Reha-Service-Ring GmbH 
• Sanitätshaus Aktuell AG 


Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keine Vertragspartner, die einen möglichen Vertrag mit den o.g. Ersatzkassen abgeschlossen haben. Ein uns namentlich bekanntes Sanitätshaus, dass in den Endverhandlungen stand, hat sein Angebot an die Ersatzkassen zurückgezogen! 
Aktuell haben unsere Mitglieder unter Bezugnahme des BVA- Schreibens vom 31.05.2019 bei der Barmer/ vdek um Offenlegung möglicher Verträge unter Nennung des Vertragspartners gebeten. 
Die aktuelle Verhandlungstaktik der Ersatzkassen ähnelt dem Vorgehen im Rahmen der Verhandlungen der PG 09 (Tens/EMS) - siehe unser Newsletter 31/2019. Die Sanitätshaus Aktuell AG hat hierzu das Verhandlungsmandat an die Sanum e.V. erteilt. Durch die Ersatzkassen wurden im Laufe der Verhandlungen Konditionen über deren Homepages veröffentlicht, die aus Sicht der Sanum e.V. als nicht wirtschaftlich betrachtet werden. Aktuell scheint die Situation die zu sein, dass die Sanum e.V. nun wieder in Verhandlungen mit den Ersatzkassen tritt. 
Die ARGE der Leistungserbringer wird kurzfristig bei den Ersatzkassen um einen weiteren Termin bitten. Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden. 


Veröffentlicht am 11.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badewannenlifter

VerhandlungHinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit den oben genannten Kostenträgern bezüglich der Badewannenlifter befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die Ersatzkassen bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollten.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Tens + EMS

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen. 

Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.

Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:

09.37.01.1 (TENS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

09.37.02.1 (EMS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten. 

Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen. 

Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.

Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER

Rückholaufträge | EDV-Umstellung

Hinweis

Die BARMER stellt zurzeit die EDV in ihrem Versichertensystem um. Dadurch bedingt werden in der Zeit vom 03.10.2019 - 22.10.2019 nicht alle Rückholaufträge durch die BARMER über den zhp.X3 Weg bei Ihnen eingehen können. Die Kasse wird nach diesem Zeitraum die Aufträge nacharbeiten.

In diesem Zusammenhang kann es zu verspäteten Abholungen Ihrerseits kommen. Sollten Hilfsmittel nicht mehr auffindbar sein, senden Sie bitte eine entsprechende Mitteilung an hilfsmittelmanagement@barmer.de, damit individuell der aufgrund der vertraglichen Regelungen bei Fallpauschalen-Hilfsmitteln entstandene Schaden mit Ihnen geregelt werden kann.

Ihre eigenen Rückholvorschläge sind laut Angaben der Barmer von diesen technischen Schwierigkeiten nicht betroffen. Diese können Sie wie gehabt einreichen.


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Der neue OT-Vertrag steht Ihnen nun als digitalisierte Version zur Verfügung.

Die Vertragsteilnahmen bereits teilnehmender Betriebe haben wir zum - wie bereits veröffentlicht - zum 01.10.2019 übernommen.

Sowohl bei der Barmer als auch bei der Techniker Krankenkasse löst der neue OT-Vertrag die bestehenden OT2-Verträge ab.

Bei der Techniker Krankenkasse löst der OT-Vertrag nun auch die Produktgruppen 02, 08 und 17 aus dem OT1-Vertrag ab. In dem OT1-Vertrag waren in der PG 17 bisher nur die Festbeträge geregelt, in dem OT-Vertrag ist nun auch die lymphatische Versorgung hinzugekommen. Alle Vertragsteilnehmer, die bisher für die Phlebologie gemeldet waren, haben wir ab dem 01.10.2019 auch entsprechend ihrer Präqualifizierungsurkunde für die Lymphologie gemeldet. Bei der Techniker Krankenkasse ist die PG 38 (Armprothetik) ebenfalls hinzugekommen . Auch hier haben wir die teilnehmenden Betriebe ergänzt. 

Bei der Barmer löst der OT-Vertrag die Produktgruppen 02 und 08 aus dem bestehenden OT1-Vertrag ab. Die Vertragsteilnahmen dieser beiden Produktgruppen wurden daher - sofern beim OT1-Vertrag vorhanden - im OT-Vertrag ergänzt.

Bitte überprüfen Sie Ihre Vertragsteilnahmen. Die aktualisierte Teilnahmebestätigung steht Ihnen wie gewohnt unter "Meine Verträge" zur Verfügung. Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsbeitritte nicht einverstanden sein, widersprechen Sie bitte innerhalb von vier Wochen.

September 2019


Veröffentlicht am 20.09.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Neuer OT-Vertrag mit der Barmer und TK in den PG 02, 05, 08, 17, 23, 24 und 37 ab dem 1. Oktober 2019

neuer Vertrag

Was lange währt, wird endlich gut! – Nach langen Verhandlungen freuen wir uns, Ihnen den neu abgeschlossenen OT-Vertrag mit der Barmer und TK anbieten zu können. 
Wir haben es erstmals geschafft, einen einheitlich gestalteten Rahmenvertrag samt Preisanlagen mit Geltung für die beiden größten Ersatzkassen zu verhandeln. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand durch einheitliche Strukturen, Prozesse und Formulare für Sie als Mitgliedsbetrieb erheblich gesenkt. 
Nachfolgend haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen aufgelistet, um Ihnen die Orientierung im Vertragswerk zu erleichtern: 
Der Vertrag erfasst Versorgungsleistungen im Bereich der 


 PG 02 - Vereinbarung über die Lieferung von Adaptionshilfen, 
 PG 05 - Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen, 
 PG 08 - Vereinbarung über die Lieferung von Einlagen, 
 PG 17 - Vereinbarung über die Lieferung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, 
 PG 23 - Vereinbarung über die Lieferung von Orthesen (konfektioniert u. individuell), 
 PG 24 - Vereinbarung über die Lieferung von Beinprothesen als temporäre Übergangsregelung, 
 PG 37 - Vereinbarung über die Lieferung von Brustprothesen, 
 PG 38 - Armprothetik - bereits aufgeführt, aber nicht ausverhandelt. 


Im Vertrag wurde das Thema Mehrkosten / Aufzahlungen (§ 3 Produktauswahl der betroffenen Anl.) unter Beachtung der Vorgaben des HHVG und des TSVG neu gestaltet. Hier wurde der Unterscheidung zwischen Vertragspreisen, Gruppenpreisen sowie Festbeträgen Rechnung getragen. Auch wurde die schwierige Abgrenzungsproblematik zwischen höherwertiger Versorgung und vertraglich geschuldeter Versorgung einer Lösung zugeführt und eine praxistaugliche sowie rechtssichere Regelung geschaffen (§ 3 Produktauswahl der betroffenen Anl.). 
Ebenfalls wurde das Thema MPBetreibV (§ 9 des RV) sowie das Thema allgemeine Beratungsdokumentation und Dokumentation der Erhebung von Mehrkosten (§ 10 des RV) im Vertrag implementiert. Es wurde hierbei darauf geachtet, gegen erheblichen Widerstand der Kassen, lediglich die minimalsten Anforderungen umzusetzen, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Weiterhin wurden zahlreiche Regelungen aus den Altverträgen mit Barmer und TK einer Überprüfung unterzogen und überarbeitet. Insbesondere betraf dies die Bereiche Gewährleistung (§ 14 des RV), Vertragsstrafen / Sanktionen (§ 17 des RV), Zulässigkeit von „Gegenkostenvoranschlägen“ sowie das Thema zeitliche Eingrenzung von Zahlungsvorbehalten und nachgelagerten Rechnungsprüfungen (Zusatz A1 und A2 zum RV). 


Vergütungstechnisch wurden die Produktanlagen in ihrer Struktur überarbeitet und es erfolgte in vielen Positionen eine Anhebung des Vergütungsniveaus. Hier befinden wir uns im konfektionierten und teilkonfektionierten Bereich ca. auf dem Preisniveau der GWQ. Im Bereich des individuellen Handwerks wurde der Stundenverrechnungssatz auf 61,50 € angehoben. 


In der PG 08 sind bei jedem Kostenvoranschlag für Sondereinlagen Angaben zu Bauart/Fertigungstechnik, Material und erforderlichen Arbeitszeiten mit einzureichen. 


In der PG 23 wurden die Zusatzpositionen und Reparaturen erweitert. Bei den Rumpforthesen wurde der Zusatz für den Mehraufwand in 2-Schalentechnik übernommen. Die Hirschfeldorthese wurde preislich geregelt. Das C-Brace wurde preislich und in Bezug auf die Dokumentation geregelt. Es gibt in der PG 23 ein neues Kalkulationsschema für höherwertige Passteile: 
bis EK 15.000 € + 20% und ab 15.000,01 € bis 34.000 € + 10%.

Die Anlage PG 24 Beinprothetik wurde als temporäre Übergangsvereinbarung geschlossen, welche die bisher bestehende Regelung zunächst nur um einige wenige Positionen ergänzt und das Vergütungsniveau anhebt. 
Hier haben wir eine Erhöhung von 13 % auf die Schaftpositionen vereinbart. Zukünftig findet bei mikroprozessorgesteuerten Kniegelenksystemen und elektronisch gesteuerten Prothesenfüßen und Fußsystemen ebenfalls das Aufschlagsystem „bis EK 15.000 € + 20% und ab 15.000,01 € bis 34.000 € + 10%“ Anwendung. Die Anrechnung der Arbeitszeit für den Einbau von Schnellkupplungen in Interimsprothesen ist nun ebenfalls möglich. 
Des Weiteren ist im Grundpreis lediglich noch die PU-Schaumkosmetik enthalten, keine Sonderkosmetik. Eine generelle strukturelle Überarbeitung der PG 24-Beinprothetik unter Einbindung der neuen Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses war im vorgegeben Zeitrahmen nicht umsetzbar. Ziel der Vertragspartner ist es, bis zum 31.03.2020 eine komplett überarbeitete Anlage PG 24 zu konsentieren, welche dann die Übergangsvereinbarung lückenlos ersetzen soll. Hierzu wurde eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit für die PG 24 etabliert. 
Die Anlage PG 24 kann unabhängig von § 18 Ziffer 2 des Rahmenvertrages unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines Monats, frühestens jedoch zum 31.03.2020 gekündigt werden. 


Die Anlage PG 38 Armprothetik ist im Vertrag als Platzhalter bereits angelegt und soll zukünftig in den Vertrag Eingang finden. 


Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.10.2019 in Kraft. Bis dahin sollen die Altkonditionen der gekündigten Verträge weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Die OT-2 Verträge mit beiden Kostenträgern werden komplett abgelöst. Die OT-1 Verträge werden teilweise ersetzt und beinhalten ab dem 01.10.2019 lediglich nur noch die Produktgruppen 01, 03, 14, 19 und 21. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 ½ Jahre und endet zum 31.03.2022.

Alle teilnehmenden Betriebe an den o.g. Produktgruppen aus den bisherigen OT1- und OT2-Verträgen nehmen automatisch weiter teil, es sei denn, es erfolgt ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Es können auch einzelne Produktgruppen ausgenommen werden.

Juli 2019


Veröffentlicht am 31.07.2019

BARMER

Barmer verweist auf Besonderheit bei Kinderversorgungen

Hinweis

Die Barmer weist Leistungserbringer darauf hin, dass entgegen der vertraglichen Vereinbarungen für Kinderversorgungen (Vertrag RT 2016) oft die Positionsnummer für Produktbesonderheiten fehlt. Die PBH 1200000000 ist im Rahmen der Kostenvoranschläge und in der Abrechnung für alle Kinderversor-gungen zwingend anzugeben. Zubehöre, die vom Vertragspreis umfasst sind, können zudem generell nicht gesondert beantragt und vergütet werden.

Juni 2019


Veröffentlicht am 21.06.2019

BARMER

PG 31 Schuhe LKZ

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Barmer teilt mit, dass bei der PG 31 vermehrt Nachlieferungen anstelle des Leistungskennzeichens 04 mit dem Leistungskennzeichen 00 (Neulieferung) abgerechnet werden. Bitte beachten Sie daher folgendes:

  • erstmalige Versorgung eines Versicherten mit orthopädischen Maßschuhen: LKZ 00 (Kauf)
  • erneute Beantragung nach einer Mindestgebrauchszeit von 2 Jahren für orthopädische Straßenschuhe und einer Mindestgebrauchszeit von 4 Jahren für orthopädische Haus-, Sport- und Badeschuhe: LKZ 04 (Nachlieferung)
  • bei einer Wechselversorgung: LKZ 04 (Nachlieferung)

Bitte achten Sie auf das richtige Leistungskennzeichen, da die Barmer ab sofort Kostenvoranschläge mit dem falschen LKZ nicht mehr akzeptieren wird.


Veröffentlicht am 21.06.2019

BARMER HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2019 neue Vertragspreise bei den oben angegebenen Krankenkassen gelten. Dies betrifft sowohl die Preise für Schuhe als auch für Schuhzurichtungen. 

März 2019


Veröffentlicht am 28.03.2019

BARMER

Rundschreiben der Barmer zur MPBetreiberV

Hinweis

Seit kurzem verschickt die Barmer ein Schreiben an all ihre Vertragspartner mit der Aufforderung, eine Protokollnotiz zu den bestehenden Verträgen bezüglich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu unterschreiben. 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie vertraglich nicht dazu verpflichtet sind, diese Protokollnotiz(en) zu unterschreiben. Dies ist  nur der Fall, insofern die Barmer bei Ihren bestehenden Verträgen ein einseitiges Änderungsrecht vorweisen kann. Bitte beachten Sie, dass sich der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik momentan in Verhandlung mit der Barmer befindet. Der BIV ist dabei, die am 26.03.2019 zugegangenen Protokollnotizen zu prüfen und die Inhalte im Zuge der laufenden Vertragsverhandlungen mit der Barmer abzustimmen.

Eine Unterzeichnung der Protokollnotiz(en) Ihrerseits ist hierfür nicht erforderlich.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER

Vertrag OT 1 Medikamentenvernebler für untere Atemwege

Hinweis

Der Vertrag „Orthopädietechnik 1“ (OT 1) sieht eine genehmigungsfreie Direktabrechnung der Vertragspreise für folgende Produkte vor: 
 14.24.01.0 - Medikamentenvernebler für untere Atemwege 
    („Inhalationsgeräte“) 
 14.00.24.0009 Year-Set für Babys und Kinder bis zum vollendeten 
    6. Lebensjahr 
 14.00.24.0010 Year-Set für Erwachsene und Kinder nach Vollendung 
    des 6. Lebensjahres 
Entgegen der vertraglichen Regelung werden diese Hilfsmittel vielfach immer noch beantragt. Aus diesem Grund werden Kostenvoranschläge für diese genehmigungsfreien Versorgungen von der BARMER ab sofort abgelehnt.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER

PG 11 Dekubitus Beantragung und Abrechnung von Sitzkissen

Hinweis

Der Vertrag „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ sieht für Sitzkissen der Pakete 2 und 3 eine grundsätzlich genehmigungsfreie Direktabrechnung der Vertragspreise vor. Diesen vertraglichen Regelungen entsprechend werden Kostenvoranschläge für genehmigungsfreie Versorgungen von der BARMER ab sofort abgelehnt. 

Ausnahme: 
Ein Kostenvoranschlag kann an die BARMER übermittelt werden, wenn der Herstellerverkaufspreis die im Vertrag festgelegte Grenze (siehe Anhang 1 zu Anlage 4) überschreitet und somit eine Belieferung zum Vertragspreis nicht möglich ist.

Dem Kostenvoranschlag sind neben der Verordnung die Begründung für die Notwendigkeit des ausgewählten Sitzkissens sowie ein Nachweis des Herstellerverkaufspreises in Form eines Auszuges aus der Preisliste des Herstellers beizufügen.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER

PG 15 ableitende Inko Beantragung u. Abrechnung

Hinweis

Der Vertrag „Ableitende Inkontinenzversorgung“ sieht bei sämtlichen Versorgungen, in denen die Anzahl der abgegebenen Produkte die in Anhang 2 geregelte Mengenempfehlung nicht übersteigt, eine genehmigungsfreie Direktabrechnung der gelieferten Hilfsmittel vor. Diese Regelung erspart Ihnen und der Kasse unnötige Verwaltungsaufwände. Die Direktabrechnung kann unter Verwendung der Originalverordnung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erfolgen. 
Damit ist bei einer monatlichen Belieferung die Gesamtabrechnung nach der dritten Monatsbelieferung möglich; bei einer (ausschließlich in Absprache mit den Kunden möglichen!) einmaligen Komplettlieferung des dreimonatigen Gesamtbedarfs kann die Gesamtabrechnung bereits nach dieser Lieferung erfolgen. Diesen vertraglichen Regelungen entsprechend werden Kostenvoranschläge für genehmigungsfreie Versorgungen von der BARMER grundsätzlich abgelehnt.

Ausnahme: 
Übersteigt die Anzahl der erforderlichen Produkte die vertragliche Mengenempfehlung, ist eine Genehmigung erforderlich. Für diesen Mehrbedarf ist zusammen mit dem Kostenvoranschlag eine aussagekräftige medizinische Begründung einzureichen. Die Genehmigung der BARMER umfasst in diesen Fällen einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.


Veröffentlicht am 07.03.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-2 Verträge

Weitergeltung

Die Weitergeltungsfrist wurde auf den 30.06.2019 verlängert. Es ist mit den Kostenträgern abgesprochen, dass Sie auch weiterhin die bisher vertraglich geregelten Konditionen anwenden können. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Oktober 2018


Veröffentlicht am 12.10.2018

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-2 - Vertrag

Hinweis Weitergeltung

Die Verträge Barmer OT-2 und TK OT-2 wurden zum 30.09.2018 gekündigt.
Mit beiden Kassen wurde eine Regelung zur Weitergeltung bis zum Abschluss neuer Verträge vereinbart. Vertragsbeitritte sind weiterhin möglich.

Juni 2018


Veröffentlicht am 19.06.2018

BARMER

Reha-Vertrag

Änderung

Die Kasse informiert vorab über die bevorstehenden Änderungen durch die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf den Reha-Vertrag. Durch die Überarbeitung kommt es zur Neuanlage bzw. zu Verschiebungen innerhalb einiger Produktgruppen. Die Barmer bittet dringend darum, bis zur offiziellen Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes die im Vertrag enthaltenen Positionsnummern zu verwenden. Weitere Info’s in der nachfolgenden Verlinkung.

November 2017


Veröffentlicht am 19.11.2017

BARMER

FAQ-Liste Reha-Technik

Hinweis

Die Kasse hat die bestehende FAQ-Liste zum Reha-Vertrag ergänzt. Die Änderungen sind rot gekennzeichnet.

Oktober 2017


Veröffentlicht am 20.10.2017

BARMER

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Zum 01.10.2017 gibt es neue Preise zum Schuhtechnik-Vertrag der Barmer/ Techniker Krankenkasse. Es ist kein Neubeitritt erforderlich; die LEGS bleiben erhalten.


Veröffentlicht am 20.10.2017

BARMER

Entlassmanagement:

Hinweis

Die Kasse weist in ihrem Newsletter auf eine FAQ-Liste zum Umgang mit dem Entlassmanagement hin.

April 2017


Veröffentlicht am 13.04.2017

BARMER

OT 1-Vertag

Hinweis Festbeträge

Der GKV- Spitzenverband hat am 22. März 2017 neue Festbeträge für Einlagen beschlossen, welche zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die seit dem 1. März 2012 geltenden Festbeträge für Einlagen ersetzen. Die neuen Festbeträge treten am 1. April 2017 in Kraft.
Aufgrund der Kurzfristigkeit zwischen Beschlussfassung und der Bekanntmachung ist bei der BARMER das Verordnungsdatum für die Abgrenzung der Festbeträge maßgeblich. Die neuen Festbeträge können somit für Verordnungen ab dem 01.04.2017 geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie ggf. Ihre beauftragten Abrechnungsdienstleister entsprechend.


Veröffentlicht am 13.04.2017

BARMER

RT-2016 FAQ

Hinweis

Die Kasse hat erneut die FAQ-Liste zum Reha-Vertrag aktualisiert und diese u. a. um häufig gestellte Fragen zur Fusion mit der Deutschen BKK ergänzt und rot gekennzeichnet.

März 2017


Veröffentlicht am 30.03.2017

BARMER

RT-2016 FAQ

Hinweis

Die Kasse hat die FAQ-Liste zum Reha-Vertrag aktualisiert und diese u. a. um häufig gestellte Fragen zur Fusion mit der Deutschen BKK ergänzt und rot gekennzeichnet.

Februar 2017


Veröffentlicht am 27.02.2017

BARMER

Fusion Deutsche BKK

Hinweis

Die Kasse hat die FAQ-Liste mit wichtigen Hinweisen zum Umgang mit den Lagerbeständen der Deutschen BKK neu hinterlegt.

Januar 2017


Veröffentlicht am 16.01.2017

BARMER

Enterale Ernährung

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kasse veröffentlicht in einer Protokollnotiz neue Pseudohilfsmittelpositionsnummern zur Verwendung in der Versorgungsanzeige.

Dezember 2016


Veröffentlicht am 22.12.2016

BARMER

PG 29 Stoma

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Die Kasse hat eine FAQ-Liste zum Stomavertrag veröffentlicht; ebenso eine Protokollnotiz mit Genehmigungsfreigrenzen. Weiterhin bittet die Kasse folgendes zu beachten:
• Bitte verwenden Sie ausschließlich die vertraglich vereinbarten Hilfsmittelpositionsnummern (10-Steller)
• Achten Sie auf die Angabe der neuen, vertraglich vereinbarten Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) gemäß Beitrittserklärung
• Verwenden Sie ausschließlich das vertraglich vereinbarte Kennzeichen Hilfsmittel (KZH) „08“. Dies gilt auch für „Folgeversorgungen“/“Nachlieferungen“ (außer bei Stomabandagen, hier ist das KZH „00“ zu verwenden).
• Bitte fügen Sie die ärztliche Verordnung als Anlage, klassifiziert als „Verordnung“, bei.
• Bitte hinterlegen Sie mindestens das Verordnungsdatum.
• Versorgungsbeginn kann frühestens der 01.01.2017 sein.
• Bitte nehmen Sie keine Trennung in mehrere Versorgungseinheiten oder Positionen für ein und dieselbe Hilfsmittelpositionsnummer vor. Auch dann nicht, wenn der Zeitraum sich über den Jahreswechsel erstreckt, bspw. 01.02.2017 – 31.01.2018)
• Bei der Anzahl geben Sie bitte „1“ an. Dies entspricht der Menge der Monatspauschalen für einen Monat. Als Anzahl ist nicht die Menge an Monatspauschalen für den gesamten Versorgungszeitraum anzugeben.


Veröffentlicht am 22.12.2016

BARMER

PG 03 enterale Ernährung

neuer Vertrag

Zum 1. Januar 2017 hat EGROH einen neuen Vertrag im Bereich PG 03 enterale Ernährung abgeschlossen. Bisher teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten. Neue Teilnehmer nutzen zum Beitritt bitte die verlinkten Excel-Tabellen. Der Leistungserbringer-gruppenschlüssel bleibt bestehen.


Veröffentlicht am 08.12.2016

BARMER

PG 29 Stoma

neuer Vertrag

Zum 1. Januar 2017 hat EGROH einen neuen Vertrag im Bereich PG 29 Stomaversorgung abgeschlossen. Bisher teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten. Neue Leistungserbringer nutzen zum Beitritt bitte die verlinkten Excel-Tabellen.Sollten Sie den Vertrag nicht weiter führen wollen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen bei uns. Mit der Versorgungsanzeige sollten Sie die vorliegenden Verordnungen (Kopie) erneut mit einreichen.
Hinweis: Der Versorgungszeitraum, der auf der Verordnung (Kopie) steht, ist maßgeblich für die Dauer, die für die Genehmigung ausgestellt wird bzw. von Ihnen beantragt werden sollte. Für die Abrechnung reicht in diesen Fällen die Kopie der Verordnung aus. Es sind somit keine neuen Originalverordnungen vorzulegen bzw. von den Versicherten einzufordern (Ausnahme: der Versorgungszeitraum auf der Verordnung war bis 31.12.2016 befristet).


Veröffentlicht am 08.12.2016

BARMER

PG 03 enterale Ernährung

Hinweis

Zum 1. Januar wird es einen Anschlussvertrag geben. Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet. Nähere Informationen folgen im nächsten Infobrief.

November 2016


Veröffentlicht am 29.11.2016

BARMER

Vorabinformation

VerhandlungHinweis

Zum 1. Januar 2017 wird EGROH einen neuen Vertrag im Bereich PG 03 enterale Ernährung abschließen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 03.11.2016

BARMER

PG 03 Enterale Ernährung

Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse hat keine Verhandlungen geführt, sondern den Rahmenvertrag der Barmer mit den Preisen der Deutschen BKK versehen. EGROH wird aus wirtschatlichen Gründen nicht beitreten. Sollten Sie den Vertrag unumgänglich benötigen, empfehlen wir Ihnen genaue Prüfung, bevor Sie sich bitte direkt an die Barmer wenden.


Veröffentlicht am 03.11.2016

BARMER

Fusion mit der Deutschen BKK

Fusion

Die Kasse gibt Informationen zur Fusion mit der Deutschen BKK zum 01.01.2017 bekannt.


Veröffentlicht am 03.11.2016

BARMER

Reha 2016

Hinweis Problematik

Die Kasse hat die Liste mit den FAQs zum Reha-Vertrag erweitert.

Oktober 2016


Veröffentlicht am 20.10.2016

BARMER

PG 07 und 25

Vertragsabsicht

Die BARMER GEK gibt bekannt, einen Vertrag über die Versorgung Versicherter mit Blindenhilfsmitteln und Sehhilfen verhandeln zu wollen. EGROH wird kein Angebot abgeben.


Veröffentlicht am 20.10.2016

BARMER

Reha 2016

Hinweis

WICHTIG! Erinnerung an die Protokollnotiz zum Rahmenvertrag! Für alle preislich geregelten Produkte ist eine Genehmigungsfreigrenze bis 250 € netto (inkl. Zusätze, Zubehöre u. Zurichtungen) geregelt. Die BARMER GEK verzichtet bei diesen Produkten auf Versorgungsanzeigen/Kostenvoranschläge. Es kann direkt abgerechnet werden.


Veröffentlicht am 11.10.2016

BARMER

Reha 2016

Änderung Anpassung

Im neuen Reha-Vertrag 2016 ist sich im Bereich der PG 26 ein falscher Leistungserbringergruppenschlüssel aufgeführt. Die entsprechenden Seiten wurden von der Barmer ausgetauscht und uns neu zur Verfügung gestellt. Bitte löschen Sie die alten Schlüssel und verwenden Sie nur die neuen LEGS aus dem geänderten Vertrag! Den aktualisierten Vertrag und die aktualisierte Übersicht der LEGS entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:

September 2016


Veröffentlicht am 29.09.2016

BARMER

PG 03 enterale Ernährung

Kündigung

Die Kasse kündigt wegen der bevorstehenden Fusion mit der Deutschen BKK den bestehenden Vertrag zur enteralen Ernährung PG 03 zum 31.12.2016. Es wird eine neue Vereinbarung zum 01.01.2017 geben. Wir werden Sie informieren.


Veröffentlicht am 29.09.2016

BARMER

Reha-Vertrag - 2016 Nachtrag

Anpassung

Die EGROH hat inzwischen auch den Vertragsteil zur PG 26 Sitzschalen auf Pauschal-Basis abgeschlossen. Sie können ab sofort daran teilnehmen; da wir den Vertragsteil bisher nicht abgeschlossen hatten, ist hier ein Neubeitritt notwendig.
In Kürze soll zur PG 26 Sitzschalen ein Projekt ins Leben gerufen werden, dem das Kalkulationsmodell des BIV zugrunde liegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 29.09.2016

BARMER

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Die EGROH ist dem Vertrag zur Versorgung Versicherter mit CPM-Bewegungsschienen beigetreten. Sie können ab dem 01.10.2016 daran teilnehmen.


Veröffentlicht am 22.09.2016

BARMER

Reha-Vertrag

neuer Vertrag

Der neue Reha-Vertrag mit der BARMER GEK ist abgeschlossen. Lediglich im Bereich der PG 26 Sitzschalen wird noch verhandelt. Ein Neubeitritt ist nicht erforderlich. Sollten Sie mit dem Vertrag nicht einverstanden sein, haben Sie bis zum 21.10.2016 die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Achtung! Beim Produkt-bereich 32 Bewegungstrainer bedarf es eines Neubeitritts. Dazu wenden Sie sich bitte formlos per Email (vertrag@egroh.de) an unsere Vertragsabteilung.
Wenn Sie an unserem Reha-Vertrag bisher nicht teilgenommen haben und nun NEU beitreten möchten, fordern Sie die nötigen Tabellen bitte bei uns an (vertrag@egroh.de).


Veröffentlicht am 14.09.2016

BARMER

PG 29 Stoma

Weitergeltung

Da die Verhandlungen zum Vertrag zur Stomatherapie noch nicht abgeschlossen sind, lässt die Kasse die Preise aus dem gekün-digten Vertrag bis 31.12.2016 weiter gegen sich gelten.

August 2016


Veröffentlicht am 10.08.2016

BARMER

Reha

Hinweis

EGROH ist mit der BARMER GEK in den letzten Zügen der Verhand-lung. Sobald es nähere Informationen gibt, teilen wir Ihnen dies über den Infobrief mit.

Juni 2016


Veröffentlicht am 29.06.2016

BARMER

PG 29 Stoma

Kündigung

Die Kasse kündigt den bestehenden Stomavertrag zum 30.09.2016. An den neuen Vertragsverhandlungen wird sich die EGROH beteiligen.

Mai 2016


Veröffentlicht am 25.05.2016

BARMER

PG 29 Stoma

Vertragsabsicht

Die Kasse macht auf die Bekanntmachung des neuen Vertrages für die Lieferung von Hilfsmitteln aus dem Bereich Stoma aufmerksam. Der Vertrag umfasst die Lieferung von PG 29 - Stoma-artikeln, PG 15 - Inkontinenzhilfen, PG 05 - besonderen Bandagen bei Stomapatienten sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. EGROH wird sich an den Verhandlungen beteiligen.

März 2016


Veröffentlicht am 30.03.2016

BARMER

PG 32 CPM

Kündigung

Die Kasse kündigt vorsorglich die Produktgruppe 32 CPM-Schienen aus dem alten Reha-Vertrag von 2006 zum 30.06.2016. Die Bewegungstrainer und Motorbewegungsschienen werden Bestandteil des neuen Reha-Vertrags werden. EGROH ist hier weiter in Verhandlungen.

Februar 2016


Veröffentlicht am 23.02.2016

BARMER

Verwendung der korrekten LEGS

Hinweis

Die Kasse teilt mit, dass ab dem 01.04.2016 für Abrechnung und Beantragung von Lieferungen / Versorgungen in der PG 03 enterale Ernährung zwingend folgende LEGS zu verwenden sind: Technikpauschale: LEGS 15 98 180
Verbandmittel / Nahrungsprodukte: LEGS 08 98 181

Dezember 2015


Veröffentlicht am 17.12.2015

BARMER

Barmer - PG 09

AusschreibungWeitergeltung

Die Kasse teilt mit, dass die TENS- und EMS-Geräte in der Ausschreibung für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen nach wie vor nicht vergeben wurden. Deswegen gilt für die Versicherten dieser Länder die Regelung des Alt-Vertrages bis zum Verordnungsdatum 29.02.2016 weiter. Auch für die noch in Verhandlungen befindlichen Biofeedbackgeräte der PG 09 gilt bis zum Abschluss des neuen Vertrags im Jahr 2016 der alte Vertrag weiter.

Oktober 2015


Veröffentlicht am 28.10.2015

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Ein-, Zweischalenorthesen

Anpassung

Die Kassen haben neue Kalkulationsvorgaben für Ein- und Zweischalenorthesen in der Produktgruppe 23 heraus gegeben. Diese ergänzen die bestehenden OT 2- und Schuhtechnik-Verträge.


Veröffentlicht am 28.10.2015

BARMER

Kündigung Reha-Vertrag

Kündigung

Die Kasse teilt mit, dass der bestehende Reha- Vertrag aus dem Jahr 2010 zum 30. November 2015 gekündigt wird. Eine neue Vertragsabsicht ist bereits veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH wird sich an den Verhandlungen beteiligen und Sie entsprechend auf dem Laufenden halten. Bis zum Abschluss des neuen Vertrags im Jahr 2016 lässt die Kasse den alten Vertrag gegen sich gelten; Ausnahme Neuversorgung PG 04 Badewannenlifter ab 01.12.2015 nur noch Ausschreibungsgewinner.

September 2015


Veröffentlicht am 29.09.2015

BARMER

Tens Teil 2

AusschreibungWeitergeltung

Weiterhin teilt die Barmer GEK mit, dass 5 von 6 Losen im Ausschreibungsverfahren zu Produktgruppe 09 (nur TENS- und EMS-Geräte) vergeben wurden. Für Los Nr. 2 (Rheinland Pfalz, Saarland und Hessen) ist noch kein Zuschlag erteilt worden. Daher gelten die bisherigen Preise für die in Los Nr. 2 genannten Bundesländer weiter bis 31.12.2015.


Veröffentlicht am 29.09.2015

BARMER

Tens Teil 1

KündigungWeitergeltung

Zum 30.09.2015 kündigt die Barmer GEK die Verträge zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 09 Elektrostimulationsgeräte und Produktart 15.25.19. aufgrund vertraglicher Neuregelungen. Die EGROH ist diesbezüglich mit der Barmer GEK im Gespräch. Die bestehenden Preise lässt die Kasse bis 31.12.2015 gegen sich gelten, da die Verhandlungen bis 30.09.2015 noch nicht abgeschlossen sein werden.

Juni 2015


Veröffentlicht am 29.06.2015

BARMER

PG 14 Druckgasflaschen

Änderung

Die Kasse weist auf eine neue Verfahrensregelung zur Abrechnung von Druckgasflaschen hin.

März 2015


Veröffentlicht am 31.03.2015

BARMER

PG 23 Absetzungen

Hinweis

Immer wieder kommt es in letzter Zeit zu vermehrten Absetzungen hauptsächlich im Bereich der Produktgruppe 23 bei der Barmer-DDG. Bitte prüfen Sie Ihre Präqualifizierungsurkunde dahingehend, ob die Produktgruppen 23A3 und 23B3 vermerkt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich umgehend an Ihre PQ-Stelle, um ein neues Zertifikat zu erhalten.


Veröffentlicht am 05.03.2015

BARMER

Leistungserbringergruppenschlüssel

Hinweis

Die Barmer GEK weist die Leistungserbringer darauf hin, dass die Angabe des Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS) durch den beantragenden bzw. abrechnenden Leistungserbringer sowohl im Genehmigungsverfahren über ZHP X3, als auch in der Abrechnungsprüfung über das Deutsche Dienstleitungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG) verpflichtend ist.


Veröffentlicht am 05.03.2015

BARMER

OT-2-Vertrag

neuer Vertrag

Weiterhin hat die EGROH-Service GmbH eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden OT2-Vertrag unterschrieben, welche ab 01.04.2015 in Kraft tritt. Den geänderten Vertrag finden Sie im unten stehenden Link.


Veröffentlicht am 05.03.2015

BARMER

FAQ-Liste

Hinweis

die Kasse veröffentlicht eine FAQ-Liste zum neuen Vertrag PG 15 ableitende Inkontinenz.

Januar 2015


Veröffentlicht am 30.01.2015

BARMER

PG 15 ablt. Inko

neuer Vertrag

Zum 01.01.2015 wurde der Vertrag PG 15 - ableitende Hilfsmittel zur Inkontinenz - abgeschlossen. In diesem Vertrag sind die Bettnässer-Therapiegeräte (15.25.18.0) aktuell zwar nicht aufgeführt, da es sich hierbei noch nicht um eine Endfassung des Vertrags handelt. Die Bettnässer-Therapiegeräte können jedoch mit AEP -5% abgerechnet werden, bis eine neue Version des Vertrags feststeht.

Dezember 2014


Veröffentlicht am 19.12.2014

BARMER

PG 15 ablt. Inko

neuer Vertrag

Die EGROH hat mit der Barmer GEK einen neuen Vertrag über ableitende Hilfsmittel zur Inkontinenz (PG 15) abgeschlossen. Der Vertrag tritt am 01.01.2015 in Kraft. Bitte prüfen Sie den Vertrag sorgfältig (s. Link). Um Probleme bei der Umstellung zum Jahreswechsel zu vermeiden, senden Sie uns Ihre Teilnehmermeldung (anhängende Excel-Tabellen) bitte schnellstmöglich zurück, damit wir Ihre Teilnahme noch in diesem Jahr an die Barmer GEK melden können.


Veröffentlicht am 19.12.2014

BARMER

MT-2-Vertrag

KündigungÄnderung

Die Barmer GEK hat den Medizintechnik-Vertrag MT 2 mit der EGROH überarbeitet und in einigen Preisbereichen geändert. Den Bereich der CPAP-Versorgungen hat EGROH aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus dem Vertrag nehmen lassen. Die neuen Vertragskonditionen treten ab dem 01.01.2015 in Kraft. Bitte prüfen Sie den überarbeiteten Vertrag sorgfältig.
- Wenn Sie einer weiteren Teilnahme am Vertrag nicht widersprechen, bleiben Sie als Teilnehmer (ab 01.01.2015 ohne CPAP) gemeldet.
- Wenn Sie an dem Vertrag nicht mehr teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihre Kündigung bitte schriftlich mit.
- Wenn Sie auch den Bereich CPAP weiter versorgen möchten, können Sie an unserem Vertrag teilnehmen und zusätzlich für den Bereich CPAP gegenüber der Barmer GEK direkt Ihre Teilnahme erklären.


Veröffentlicht am 11.12.2014

BARMER

Wir informieren zum OT 2-Vertrag

Hinweis

Durch den Wegfall der Produktgruppe 23 F seit dem 01.01.2014 kommt es derzeit oft zu Absetzungen der Abrechnungsstellen. Die dazu gehörenden Hilfsmittelnummern befinden sich nun überwiegend in der PG 23B3, Versorgungen konfektionierter Orthesen oberhalb Knie. Noch gültige Präqualifizierungsurkunden mit der PG 23 F sind davon nicht betroffen. Wenn Sie oberhalb Knie versorgen möchten, setzen Sie sich mit Ihrer Präqualifizierungstelle in Verbindung. Sollte Ihnen bereits eine neue Präqualifizierungsurkunde vorliegen, so teilen Sie uns dieses bitte umgehend mit, damit wir die Barmer GEK davon in Kenntnis setzen können.

Oktober 2014


Veröffentlicht am 17.10.2014

BARMER

MT 2 Vertrag

Kündigung

Die Kasse kündigt diverse Anlagen aus dem bestehenden MT2-Vertrag zum 31.12.2014. Inhalations- und Atemtherapiegeräte, CPAP-Geräte und CPAP-Spezialgeräte sowie die außerklinische Langzeitbeatmung sollen inhaltlich und preislich neu verhandelt werden. Auch hier wird sich die EGROH beteiligen.

August 2014


Veröffentlicht am 26.08.2014

BARMER

OT 2

Hinweis

Information zur Anlage 24.2 OT 2 Vertrag: bei den in der Anlage 24.2 vereinbarten Positionen 24.99.80.0 (Prothesenfixierung) und 24.99.80.1 (spezielle Prothesenbadeanzüge) handelt es sich bekanntlich um Zuschüsse der BARMER GEK. Diese Zuschüsse sind unabhängig von der Besteuerung des Grundprodukts. D.h. egal ob der Artikel mit 7% oder mit 19% besteuert ist beträgt der Zuschuss maximal 40,00 € bzw. 50,00 € (hier ist noch die gesetzliche Zuzahlung zu berücksichtigen), maximal jedoch die Anschaffungskosten.
Da dies in der bisherigen Anlage verkehrt dargestellt wurde, übersenden wir Ihnen den entsprechenden Austausch im Vertrag auf Seite 194.

Juli 2014


Veröffentlicht am 29.07.2014

BARMER TK Techniker Krankenkasse

PG 31

Änderung

Die Kasse informiert über irrtümlich falsche Preise im Schuhtechnik-Vertrag. Die korrigierte Fassung entnehmen Sie bitte dem Link.