ORTHEGROH News

Nachrichten aus 02.2018


Februar 2018


Veröffentlicht am 13.02.2018

EGROH-Service GmbH - Umsetzung des HHVGEmpfehlung zur Handhabung

Hinweis

Kleine Informationsübersicht vorab - näheres siehe Info-Brief
Dokumentations-Entwürfe/Vorlagen | Inhaltlich mit GKV-SV konsensfähig, aber nicht ausformuliert/veröffentlicht
- Dokumentationsentwurf: Beratungspflicht nach § 127 Abs. 4a SGB V
- Dokumentationsentwurf: Mehrkostenbestätigung der Versicherten (GKV)
- Verpflichtung zur Angabe der Mehrkosten bei der Abrechnung ab 01.01.2018


Veröffentlicht am 13.02.2018

spectrumK

PG 31 Schuhtechnik

Änderung teilnehmende Kassen

Die Kasse hat die Liste der teilnehmenden Kassen erweitert. Siehe Verlinkung.


Veröffentlicht am 13.02.2018

Knappschaft

Umzugsinformation

Hinweis

Die Fachzentren der Knappschaft in Halle und Chemnitz ziehen mit Wirkung zum 05. Februar um. Bitte beachten Sie die geänderten Zuständigkeiten.


Veröffentlicht am 13.02.2018

Knappschaft

PG 15 ableitende Inko

Kündigung

Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag zum 28.02.2018. Den bereits neu veröffentlichten Vertrag wird EGROH nicht zeichnen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Knappschaft in Bochum.


Veröffentlicht am 13.02.2018

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 23 Orthesen Depotversorgung

Hinweis

Seit dem 01.01.2018 bietet die KKH einen Vertrag über die „Depot-Versorgung“ mit Hilfsmitteln der PG 23 Orthesen an. Darüber haben wir im letzten Infobrief berichtet. Unabhängig davon, dass in dem Depotvertrag Produkte geregelt sind, die nicht in der Auflistung des GKV-SV über Notfallversorgungen von 2009 ent-halten sind, besteht auch keine Notwendigkeit den Vertrag zu zeichnen. Im derzeit gültigen Vertrag PG 05 / 23 der EGROH mit der KKH sind Notfallversorgungen geregelt.


Veröffentlicht am 13.02.2018

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 09 / 15 Inkontinenztherapie

Kein Beitritt von EGROH

Mit Gültigkeit ab 01.02.2018 bietet die KKH einen Vertrag zum Beitritt an. Dieser Vertrag ist das Ergebnis einer Markterkundung vom Juni 2017 und damit ein weiterer Vertrag der KKH in der Open-House-Systematik. Open-House-Verfahren bedeutet, dass die Kasse ohne Verhandlungen die Vertragsbedingungen und Preise festlegt. Dieses Verfahren ist sowohl nach Auffassung des BVA als auch des BMG und des Gesetzgebers nicht gesetzeskonform. Ein Klageverfahren dazu ist gegen die KKH anhängig. EGROH wird diesen Vertrag deshalb nicht zeichnen.
Wir empfehlen auch Ihnen, sehr genau zu prüfen, ob Sie einen Vertrag zeichnen wollen, der nicht gesetzeskonform zustande gekommen ist.
Selbiges gilt auch für die seit April 2017 im Markt befindlichen KKH-Verträge über Adaptionshilfen und Sitzringe sowie den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln.


Veröffentlicht am 13.02.2018

IKK classic

PG 31 Schuhtechnik

Hinweis

Entgegen unserer ersten Meldung zum neuen Vertrag der IKK classic gelten die vereinbarten Preise nur noch für Versicherte in Baden-Württemberg. Für die Versicherten in Hessen wurden neue Preise über den hessischen Primärkassen-vertrag vereinbart.


Veröffentlicht am 13.02.2018

IKK classic

Kündigung PG 14 Inhalations- und Atemtherapie

Kündigung

Die Kasse kündigt die preislichen Anlagen zu vorgenannter Produktgruppe fristgerecht zum 31.03.2018.


Veröffentlicht am 13.02.2018

IKK classic

PG 01, 14 und 21

neuer Vertrag

Die Kasse hat zum 01.12.2017 einen neuen Vertrag in den Bereichen PG 01 Sekretabsauggeräte, PG 14 Atemtherapiegeräte und PG 21 Überwachung mit Löwenstein Medical GmbH & Co.KG abgeschlossen. Diesem wird die EGROH auf Grund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung nicht beitreten. Über den nach-folgenden Link können Sie den Vertrag einsehen. Für einen Beitritt wenden Sie sich direkt an die Kasse.


Veröffentlicht am 13.02.2018

BKK LV Bayern

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Anpassung

Die Kasse hat zum 01.02.2018 die Preise des Schuhtechnik-Vertrags auf das Niveau der AOK Bayern angehoben. Den aktuellen Vertrag finden Sie verlinkt:


Veröffentlicht am 13.02.2018

Bahn BKK

Aktualisierter Vertrag über den Wiedereinsatz bestimmter Hilfsmittel

Hinweis

Einmal abgesehen davon, dass die Art des Zustandekommens des Vertrages sehr undurchsichtig ist und an Open-House denken lässt, überrascht auch ein mit Datum 15.01.2018 verschicktes Schreiben der Bahn BKK an die bisherigen Ver-tragsteilnehmer. Hier heißt es: „Zur Fortführung des Vertragsverhältnisses brauchen Sie daher nichts zu unternehmen. Das Gleiche gilt, wenn Sie an dem Vertrag nicht mehr festhalten möchten.“ Wie soll man das verstehen? Solange Sie „nichts unternehmen“ sind und bleiben Sie aus juristischer Sicht Vertrags-partner, ob Sie den Vertrag leben wollen oder nicht. Und Vertragspartner müssen die Vertragsinhalte leben, es sei denn sie kündigen den Vertrag. Deshalb raten wir Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit nur dann „nichts zu tun“, wenn Sie am Vertrag weiter teilnehmen wollen. Wenn Sie den Vertrag aber nicht mehr leben wollen, sollten Sie besser auch den entsprechenden juristisch sicheren Schlussstrich ziehen und kündigen.


Veröffentlicht am 13.02.2018

AOK Rheinland/Hamburg

Optimierung der Hilfsmittel-Anträge:

Änderung

Die Kasse hat eine Anpassung bei der Bearbeitung von Hilfsmittel-Anträgen veröffentlicht. Wir bitten, die entsprechenden Änderungen zu berücksichtigen.


Veröffentlicht am 13.02.2018

AOK Baden-Württemberg

PG 03 enterale Ernährung Technikpauschale

Kündigung

Die Kasse hatte es versäumt, gegenüber der EGROH den Vertrag mit dem LEGS 1501103 aus dem Jahr 2010 zu kündigen. Dies wurde nun zum 30.06.2018 nachgeholt; bis dahin gelten für EGROH-Mitglieder die alten Preise.