Veröffentlicht am 27.01.2022
Die BKK VerbundPlus ist mit Wirkung zum 01.01.2022 dem Vertrag über CPM-Schienen mit der GWQ beigetreten.
LEGS: 19 91 G05
Veröffentlicht am 20.01.2022
Wie bereits mehrfach berichtet, herrscht bei der DAK im Reha-Bereich seit dem 01.01.2022 ein „vertragsloser Zustand“. Das betrifft nicht nur die EGROH, sondern alle Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft aus BIV-OT, CURA-SAN, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und EGROH. Lassen Sie sich also bitte nicht irritieren, wenn z.B. in den Rubren der von der DAK zum Beitritt angebotenen Verträge noch die Verbandsnamen zu lesen sind: Es gibt derzeit im Reha-Bereich keine Verbandsverträge!
Wir bedauern sehr, dass die ARGE mit der DAK wegen der massiven Kostensteigerungen nicht kurzfristig eine tragfähige Übergangsregelung erreichen konnte, zumal dies mit anderen Kassen (z.B. Barmer, TK, GWQ, auch verschiedenen AOKen, etc.) für das Jahr 2022 sehr wohl gelungen ist.
Allerdings sind die Mitgliedsverbände der ARGE auch nicht bereit, den vertragslosen Zustand einfach hinzunehmen. Deshalb hat die ARGE die DAK zu unverzüglichen Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V im Reha-Bereich – also noch im Januar – aufgefordert. Die ARGE ist sich der Problematik bei den Betrieben sehr wohl bewusst und arbeitet mit Hochdruck an einer schnellstmöglichen Lösung.
Für den derzeitigen vertragslosen Zustand gilt unverändert:
In § 127 Abs. 3 S. 1 SGB V heißt es: 1Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkasse nach Absatz 1 mit Leistungserbringern bestehen (…), trifft die Krankenkasse eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer; …
Der Gesetzgeber sieht für die Kostenvoranschlagsverfahren beide Vorgehensweisen – elektronisch oder Papierform – vor. (Das wird sich auch mit fortschreitender Digitalisierung nicht ändern.)
Die vertragliche Verpflichtung zum eKV über MIP gilt deshalb nur für die Vertragspartner der DAK, also nicht im vertragslosen Zustand. Wenn die DAK mitteilt, dass Sie verpflichtet seien, elektronische Kostenvoranschläge einzureichen, entspricht das daher nicht der Gesetzeslage.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 20.01.2022
Mit der AOK Bayern wurde vereinbart, dass die zum 01.01.2022 temporär geltenden Preise sich bei genehmigungsfreien Hilfsmitteln nach dem Tag der Abgabe und bei den genehmigungspflichtigen Hilfsmittel nach dem Tag der Verordnung richten.
Das hat zur Folge, dass bei Hilfsmitteln, die noch im Dezember 2021 genehmigt wurden und bei denen erst im neuen Jahr die MIP-Buchung durchgeführt wurde, der MIP-Beleg den höheren Betrag der Vereinbarung ab 01.01.2022 ausweist.
Bisher hat die MIP-Administration der AOK Bayern die Preise entsprechend manuell korrigiert. Aus Gründen der Prozessvereinfachung hat die AOK Bayern die Korrektur eingestellt und ihre Abrechnungsteams darauf hingewiesen, dass für die Übergangszeit der MIP-Beleg von der Genehmigung und Abrechnung abweichen darf.
Die Buchung im MIP-System kann somit mit den neuen Preisen vorgenommen werden, während der tatsächlich genehmigte Preis abzurechnen ist.
Veröffentlicht am 20.01.2022
Wie bereits angekündigt, konnte mit der DGUV/SVLFG eine Übergangsvereinbarung für 1 Jahr ab dem 01.01.2022 vereinbart werden.
Da das Unterschriftenverfahren nun abgeschlossen ist, haben wir eine Vertragsversion zur Veröffentlichung erhalten. Diese finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Veröffentlicht am 20.01.2022
Die AOK Nordwest hat neue Frachtkostenzuschläge veröffentlicht, die rückwirkend ab dem 01.12.2021 abgerechnet werden können.
Wir bitten Sie, die Frachtkostenzuschläge in jeden Fall abzurechnen, damit wir bei den weiteren Verhandlungen mit der AOK eine gute Verhandlungsposition behalten!
Veröffentlicht am 20.01.2022
Die IKK gesund plus hat zum 01.01.2022 die Preise für die PG 05 Bandagen um die vertraglich vereinbarte GLS-Steigerung abzgl. 0,2% angepasst.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für Versorgungen in Sachsen-Anhalt gilt.
Der LEGS lautet 15 14 750.
Veröffentlicht am 20.01.2022
Die BARMER hat vom Abrechnungsdienstleister DDG die Nachricht erhalten, dass alle Preisanpassungen hinterlegt sind.
Die Abrechnung mit Zuschlägen nach Anlage 1 der Sondervereinbarungen ist somit für die BARMER ab sofort für alle Versorgungen (auch für genehmigungsfreie Hilfsmittel) möglich.
Hinweis: Das Rechnungsdatum darf auch vor dem 01.02.2022 liegen.
Veröffentlicht am 17.01.2022
Bekanntlich ist die pandemiebedingte Sonderregelung über für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum Jahreswechsel ausgelaufen, da der Gesetzgeber den Aufforderungen sowohl der Leistungserbringer als auch des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) nicht nachgekommen ist und somit nicht für eine Verlängerung gesorgt hat. Es bleibt insoweit bei der zwingenden gesetzlichen Regelung des § 40 Abs. 2 SGB XI, nach der die Aufwendungen der Pflegekassen für Pflegehilfsmittel den Betrag in Höhe von 40,- € pro Monat nicht überschreiten dürfen. An diese gesetzliche Deckelung sind der GKV-SV wie auch die Kostenträger gebunden.
Der GKV-SV hat jedoch nunmehr die Vertragspreise für die einzelnen Pflegehilfsmittel ausgesetzt. Die „Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2“ wurden am 13. Januar 2022 dahingehend aktualisiert. Diese sind zunächst wiederum bis zum 31. März 2022 befristet.
Aufgrund der nach wie vor pandemiebedingt zu verzeichnenden Preisschwankungen bei Pflegehilfsmitteln müssen die ansonsten geltenden Vertragspreise jedoch nicht mehr angewendet werden. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Bereits gestellte Rechnungen können jedoch nicht mehr abgeändert werden. Die für die abgegebenen Produkte konkret berechneten Preise sind weiterhin anzugeben.
Diese Regelung ermöglicht es wieder, die konkret aufgewendeten Einkaufspreise zugrunde zu legen.
Sie finden das Dokument im Anhang.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die AOK Sachsen-Anhalt, die Novitas BKK und die Techniker Krankenkasse verlängern die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale bis zum 31.03.2022.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die AOK Plus hat die Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für die PG 05 (Bandagen),23 (Orthesen) und 29 (Stoma) bis zum 30.06.2022 verlängert.
Die 2. Zusatzvereinbarung finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die HEK tritt mit Wirkung zum 01.02.2022 der Anlage 3e des OT-Vertrages (Versorgung mit Armprothesen) bei.
Die aktuelle Kassenliste finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Der CPM-Verband hat zum 01.02.2022 einen neuen Vertrag mit der AOK Nordwest abgeschlossen. Die EGROH ist diesem beigetreten.
Bei den vertraglich geregelten Vergütungspauschalen handelt es sich um Staffelpreise; die nächste Preisstaffel tritt bereits zum 01.07.2022 in Kraft. Danach folgt eine jährliche Anpassung der Preise (Ausnahme: Folgepauschalen ab der 7. Nutzungswoche).
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus und senden uns diese zurück. Der LEGS lautet 15 21 732.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die EGROH hatte den PG 31-Vertrag mit der DGUV/SVLFG zum 31.12.2021 gekündigt.
Nun konnte eine Übergangsvereinbarung erzielt werden, gültig ab dem 01.01.2022. Die Übergangsvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr mit einer linearen Preissteigerung von 10%.
Derzeit befindet sich die Übergangsvereinbarung noch im Unterschriftenverfahren. Sobald diese vorliegt, werden wir sie veröffentlichen.
Veröffentlicht am 12.01.2022
Wie bereits berichtet, befindet sich die EGROH im Bereich Reha in einem vertragslosen Zustand mit der DAK.
Im MIP-System werden Ihnen dennoch EGROH-Verträge zum Beitritt angeboten.
Bitte beachten Sie, dass diese Verträge nicht die ursprünglichen EGROH-Verträge sind! Die Bezeichnung als EGROH-Vertrag haben wir gegenüber der DAK bereits moniert und warten hier auf eine Nachbesserung.
Die EGROH hatte in Zusammenarbeit mit der ARGE die Verträge gekündigt, da die Verhandlungen bzgl. der stark gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten stagnierten. Die Verträge von SaniAktuell, RSR, CuraSan und rehaVital sind somit ebenfalls gekündigt.
Ergänzender Hinweis:
Da wir uns im vertragslosen Zustand befinden, sind Sie nicht vertraglich verpflichtet, Kostenvoranschläge über MIP einzureichen. Wenn Sie dennoch Kostenvoranschläge über MIP einstellen, erfolgt im Regelfall bei „Nichtvertragspartnern“ eine automatisierte Ablehnung, spätestens jedoch dann, wenn Ihr Kostenvoranschlag z.B. aufgrund massiver Kostensteigerungen von den ehemaligen Vertragspreisen abweicht.
Um zu erreichen, dass Sie Ihre DAK-versicherten Kunden versorgen können, müssen Ihre Kostenvoranschläge aber bearbeitet werden. Dies können Sie jedoch nur dadurch sicherstellen, dass Sie die Kostenvoranschläge in „Papierform“ per Fax/Post/Mail einreichen. Der Gesetzgeber sieht für die Kostenvoranschlagsverfahren beide Vorgehensweisen (elektronisch oder Papierform) vor.
Wir halten Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 10.01.2022
Den Pflegebetten-Vertrag hatte die EGROH zum 31.12.2021 gekündigt. Die HEK hat uns nun die Rückmeldung gegeben, dass die Konditionen des Pflegebettenvertrages bis zum 31.03.2022 weiterhin abgerechnet werden können.
Ab dem 01.04.2022 will die HEK die Pflegebetten über den Reha-Vertrag auf Basis der PG 19 abrechnen. Da die EGROH den Vertrag nicht gezeichnet hat, nehmen wir für weitere Verhandlungen Kontakt mit der HEK auf.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Hinweis: Der Vertrag mit dem ursprünglichen Vertragspartner (vdek) ist gekündigt. Daher ist keine Teilnahme an dem Vertrag mehr möglich.
Veröffentlicht am 10.01.2022
Die IKK classic hat die Frachtkostenzuschläge bis zum 30.06.2022 verlängert.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die BKK Herkules und die BKK Akzo Nobel Bayern sind mit Wirkung zum 01.01.2022 dem Vertrag über CPM-Schienen der Mobil Krankenkasse beigetreten. LEGS 19 91 013 (1.-6. Woche) und 19 91 Z13 (ab 7. Woche).
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die BKK EUREGIO nimmt ab dem 01.01.2022 am Vertrag zur Versorgung beatmeter und/ oder tracheotomierter Versicherter mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21 (Beatmungsvertrag) teil.
Anbei erhalten Sie eine aktuelle Krankenkassenliste zum Vertrag.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die KKH hat zum 01.01.2022 eine Preiserhöhung für die vertraglich geregelten Hilfsmittel vereinbart. Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.01.2022; maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Abgabedatum des Hilfsmittels an den Versicherten. Versorgungen, die noch in 2021 durchgeführt wurden und noch nicht abgerechnet wurden, können nicht nach den neuen Preise abgerechnet werden.
Die Preiserhöhungen betreffen die folgenden Verträge bzw. LEGS:
- 19 99 L86 (Badehilfen)
- 19 99 L87 (Gehhilfen)
- 19 99 L88 (Toilettenhilfen)
- 19 99 K63 (Rollatoren/Gehwagen)
Die neuen Konditionen gelten vorerst bis zum 31.12.2022.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Bayern ab dem 01.01.2022 für die Erhöhung der Ersatzteilpreise und der Reparaturen gilt auch für den RT3-Vertrag LEGS: 15 02 548 (Kinderversorgungen).
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die BKK Miele tritt zum 01.01.2022 den folgenden Verträgen bei:
- OT-Vertrag (div. LEGS)
- Reha (div. LEGS)
- Milchpumpen (LEGS 1991G58)
- CPAP Bilevel-ST (LEGS 1991G47)
- CPAP (LEGS 1991G38)
- ableitende Inko (LEGS 1991G13)
- Kompression (LEGS 19 91 G63)
- CPM-Schienen (LEGS 19 91 G05)
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die folgenden Krankenkassen sind zum 01.01.2022 fusioniert:
- BKK Herford Minden Ravensburg mit der BKK Melitta Plus zur BKK Melitta HMR
- energie-BKK mit der BKK RWE zur energie-BKK
- Novitas BKK mit der SIEMAG BKK zur Novitas BKK
- BKK Verbund Plus mit der Wieland BKK zur BKK Verbund Plus
- Bergische Krankenkasse mit der BKK GRILLO-Werke zur Bergische Krankenkasse
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die Barmer hat auf Ihrer Homepage weitere Informationen zur Abrechnung der Zuschläge im Bereich Rehatechnik und Antidekubitus veröffentlicht. Auch eine aktuelle FAQ-Liste ist dort zu finden.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat neue Genehmigungsfreigrenzen veröffentlicht, gültig ab dem 01.02.2022. Konkret wurden ableitende Inkontinenzhilfsmittel den bisherigen Genehmigungsfreigrenzen hinzugefügt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Preisen um Nettopreise handelt.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.03.2022 verständigt.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Das neue Jahr startet mit guten Nachrichten: das Schiedsverfahren, das die EGROH in Zusammenarbeit mit der AG Vertrag mit der GWQ geführt hat, konnte durch einen Vergleich beendet werden! Somit haben die Vertragsverhandlungen, die wir im Bereich der PG 31 Schuhtechnik bereits seit 2017 mit der GWQ führen, endlich ein Ende gefunden.
Der Vergleich zwischen der EGROH, AG Vertrag und GWQ sieht das Folgende vor:
- Vertragsstart wird der 01.04.2022 sein,
- ab dem 01.04.2022 gilt die spectrumK-Preisstaffel für das Jahr 2022,
- ab dem 01.01.2023 gilt die spectrumK-Preisstaffel für das Jahr 2023,
- ab dem 01.01.2024 gilt das spectrumK-Preisniveau plus Grundlohnsummensteigerung (herausgegeben vom GKV-Spitzenverband).
Der nähere Vertragstext befindet sich derzeit noch in der finalen Abstimmungsphase. Wir halten Sie auf dem Laufenden!