ORTHEGROH News

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März 2025


Veröffentlicht am 17.03.2025

Wir versorgen Deutschland

„Versorgen statt verwalten!“: WvD-Aktionsschreiben

Pressemitteilung

Liebe Mitglieder,

wie wir über „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) erfahren haben, soll eine mögliche Rückkehr zu Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung offenbar Thema in den Koalitionsverhandlungen werden, massiv lobbyiert von den Krankenkassen. Angesichts der Kürze der Koalitionsverhandlungen ist diese Situation von besonderer Brisanz. Wir haben daher mit „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) kurzfristig Gegenmaßnahmen abgestimmt. Zum einen werden wir uns über WvD mit einem Schreiben an die Mitglieder der Verhandlungsgruppe Gesundheit und Pflege wenden und sowohl gegen das Thema Ausschreibungen als auch für unsere Reformvorhaben argumentieren.

Zugleich haben wir über WvD beschlossen, kurzfristig eine Mitgliederaktion gegen Ausschreibungen zu starten. Hierzu wurde ein Aktionsschreiben entworfen, dass alle Mitgliedsbetriebe der WvD-Verbände verwenden können, um sich per Mail direkt an die Mitglieder der Verhandlungsgruppe zu wenden. Das Schreiben finden Sie im Anhang.

Wir möchten Sie bitten, uns bei dieser Aktion zu unterstützen! Verwenden Sie die Vorlage, um im Namen Ihres Betriebes und Ihrer Belegschaft an die Verhandlungsgruppe zu schreiben. Gerne können Sie das Schreiben in Ihrem Sinne auch mit Beispielen aus Ihrem Betrieb ergänzen. Die Kontaktmailadressen der Mitglieder der Verhandlungsgruppe finden Sie ebenfalls im Anhang.

Ergänzend können Sie auch zusätzlich Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD anschreiben. Über die Suchmaschine des Bundestages unter Deutscher Bundestag - Abgeordnete können Sie direkt nach Abgeordneten Ihres Bundeslandes beider Parteien filtern. Alle Adressen folgen dem Muster vorname.nachname@bundestag.de. Der Zeitrahmen ist knapp, die Verhandlungen finden schwerpunktmäßig in der kommenden Woche statt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!


Veröffentlicht am 13.03.2025

Wir versorgen Deutschland

Jetzt mitmachen und die Zukunft der Hilfsmittelversorgung mitgestalten!

Pressemitteilung

Als ORTHEGROH setzen wir uns gemeinsam mit „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) politisch für dringend notwendige Reformen ein, um eine bürokratiearme, wirtschaftliche und hochwertige Versorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Um Ihre Interessen als zentrale Leistungserbringer in der politischen Diskussion gegenüber der Bundesregierung und anderen Versorgungsbereichen klar vertreten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Bereits in den vergangenen Jahren konnten wir mit den Ergebnissen der WvD-Branchenumfragen politische Entscheidungsträger für unsere Anliegen gewinnen und öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange unserer Branche erzeugen. Gerade jetzt zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist es entscheidend, dass wir als Hilfsmittelleistungserbringer in Berlin auf unsere Themen aufmerksam machen und unseren Anliegen mit aktuellen Zahlen aus unserer Branche Nachdruck verleihen. Wir bitten Sie daher, uns auch in diesem Jahr durch Ihre Teilnahme an der Umfrage als Inhaber:in bzw. Geschäftsführer:in eines unserer Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, damit wir Ihre Interessen und die unserer Branche politisch vertreten können. 

Die Umfrage endet am Sonntag, den 30. März 2025 um 22:00 Uhr. 
Bitte füllen Sie die Umfrage nur einmal aus, auch wenn Sie mehrfach zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Ergebnisse werden zeitnah nach Abschluss der Umfrage von „Wir versorgen Deutschland“ ausgewertet. Selbstverständlich halten wir Sie darüber auf dem Laufenden. 
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! 

Über den folgenden Link können Sie ab sofort an der WvD-Branchenumfrage teilnehmen: 

Februar 2025


Veröffentlicht am 11.02.2025

Wir versorgen Deutschland

Reminder: Einladung zum WvD-Talk zur Bundestagswahl 2025 Einladung

Hinweis Pressemitteilung

Liebe Mitglieder,

wir laden Sie herzlich zum digitalen WvD-Talk 
Hilfsmittelversorgung 2025: Politische Perspektiven“ anlässlich der Bundestagswahl 2025 ein. 
Die Veranstaltung findet am 14. Februar 2025 um 12:00 Uhr via Zoom-Meeting statt. 
Die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau sprechen mit den Bundestagsabgeordneten und hilfsmittelpolitischen Sprecherinnen Simone Borchardt (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD) über die aktuellen Herausforderungen in der Hilfsmittelversorgung, die politischen Forderungen der Sanitätshäuser im Wahlkampf und die politischen Konzepte der Parteien für die kommende Legislaturperiode. Die Veranstaltung wird von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) organisiert.  
Als Mitglieder eines der WvD-Mitgliedsverbände haben Sie zudem die Gelegenheit bis zu drei Fragen an die beiden Abgeordneten per Mail an info@wirversorgendeutschland.de einzureichen. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch!

Im Anhang finden Sie die aktuellen WvD-Forderungen zur Bundestagswahl und die Plakataktion zur Bundestagswahl. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um unsere Forderung nach einem schnellen Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung in die Öffentlichkeit zu tragen. Hängen Sie die Plakate prominent bei sich im Sanitätshaus aus: am Eingang, im Schaufenster, im Verkaufsraum. Wir freuen uns über Fotos von Ihrem Schaufenster. 

Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden und erhalten danach den Zoom-Link für den digitalen Talk. 

Januar 2025


Veröffentlicht am 23.01.2025

Wir versorgen Deutschland

WvD Plakataktion zur Bundestagswahl

Pressemitteilung

Die Sanitätshäuser in Deutschland ächzen unter der hohen Bürokratielast. Dies schadet der Patientenversorgung und erzeugt unnötige Kosten. 

Fast 70 Prozent der Unternehmen verwenden laut WvD-Branchenumfrage 2024, über 30 Prozent ihrer Betriebszeit nur für bürokratische Aufgaben.

Vor diesem Hintergrund stellt "Wir versorgen Deutschland" (WvD) unter dem Motto "Versorgen statt verwalten!" die Forderung nach einem schnellen Bürokratieabbau nun ins Zentrum einer neuen Plakataktion zur vorgezogenen Bundestagswahl. Mit der Aktion soll über die Sanitätshäuser das Thema öffentlichkeitswirksam in den heißen Wahlkampf getragen werden.

Sie können die Vorlagen zum Ausdrucken in verschiedenen Formaten einfach unten herunterladen. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um unsere Forderung nach einem schnellen Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung in die Öffentlichkeit zu tragen. Hängen Sie die Plakate prominent bei sich im Sanitätshaus aus: am Eingang, im Schaufenster, im Verkaufsraum. 
 

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gemeinsam können wir so unserem Anliegen nach mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten statt mehr Verwaltungsaufgaben Nachdruck verleihen!

Dezember 2024


Veröffentlicht am 19.12.2024

mhplus BKK

mhplus Krankenkasse und BKK Textilgruppe Hof fusionieren

Pressemitteilung

Zum 1. Januar 2025 schließen sich die mhplus Krankenkasse und die bayerische BKK Textilgruppe Hof (TGH) zusammen. Der Standort der BKK TGH in Hof bleibt erhalten. 

Nach dem Zusammenschluss zum 1. Januar 2025 firmiert die Kasse unter dem Namen "mhplus Krankenkasse".


Veröffentlicht am 19.12.2024

CERT iQ GmbH

Präqualifizierungsstelle

Pressemitteilung

Die CERT iQ GmbH beendet ihre Präqualifizierungsaktivitäten zum 31. März 2025. Bitte beachten Sie, dass zur Aufrechterhaltung der Zertifikate bis spätestens zum 31. März 2025 die PQ-Verfahren an eine andere PQ-Stelle übertragen sein müssen.

Wir möchten Ihnen dringend ans Herz legen, diesen Zeitraum nicht auszuschöpfen, sondern unverzüglich tätig zu werden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Juni 2024


Veröffentlicht am 14.06.2024

ORTHEGROH

Fusion beschlossen: ORTHEG eG und EGROH eG werden zu ORTHEGROH eG

Pressemitteilung

Die Einkaufsgenossenschaften EGROH eG und ORTHEG eG haben in ihren ordentlichen Generalversammlungen am 5. und 12. Juni die Verschmelzung zur neuen Genossenschaft ORTHEGROH eG beschlossen. Die Versammlungen fanden an den Unternehmensstandorten in Laupheim und Homberg/Ohm statt und erfreuten sich großer Beteiligung der Mitgliedsbetriebe.

Die Versammlungen wurden unter der Leitung der beiden Prüfverbände sowie der Aufsicht von Notaren und Verbands-Anwälten durchgeführt. Die Mitglieder beider Genossenschaften entschieden sich einstimmig für den Zusammenschluss und fassten an beiden Standorten die notwendigen Beschlüsse.

Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister, die für Dezember dieses Jahres vorgesehen ist, wird die ORTHEGROH eG zur mitgliederstärksten Genossenschaft ihrer Branche.

April 2024


Veröffentlicht am 18.04.2024

Wir versorgen Deutschland

Für Gleichheit in der Versorgungsqualität: WvD unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das Engpass-Gesetz

Pressemitteilung

WvD unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen das Engpass-Gesetz und setzt sich weiterhin für Gleichheit in der Versorgungsqualität ein.

Die "Versorgung light", die für niedrigere Qualitätsstandards für Apotheken spricht, ist ein deutlicher Eingriff in den Wettbewerb mit Sanitätshäusern. Wir als Bündnis sehen in dem verabschiedeten Gesetz eine deutliche Benachteiligung der Sanitätshäuser und eine Bedrohung für eine qualitätsgesicherte und leitliniengerechte Versorgung gesetzlich Versicherter. 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie anbei.

Januar 2024


Veröffentlicht am 25.01.2024

Wir versorgen Deutschland

Berichterstattung über Einigung über „apothekenübliche Hilfsmittel“

Pressemitteilung

Laut Medienberichterstattung hat der Deutsche Apothekerverband verkündet, dass man sich mit dem GKV-SV auf eine erste Liste für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ geeinigt habe, für die künftig die Präqualifizierung für Apotheken entfallen solle. Weitere Informationen, insbesondere die Liste selbst, wurden bisher jedoch nicht veröffentlicht. Auch die noch ausstehende Bestätigung durch die zuständigen Gremien der Verbände verweist darauf, dass noch nicht alles in trockenen Tüchern zu sein scheint. „Wir versorgen Deutschland“ erneuert angesichts dieser Meldungen noch einmal seine Ablehnung und grundsätzliche Kritik an der Zerstückelung und Aufweichung der Präqualifizierung sowie der damit einhergehenden Gefahr einer apothekenüblichen „Versorgung-Light“. Patientinnen und Patienten müssten auf einheitliche für alle Leistungserbringer gleichermaßen verbindliche Qualitätsanforderungen vertrauen können. Die Politik sei gefordert, nun rasch eine Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer umzusetzen, die eine einheitliche Qualität und die Wettbewerbsgleichheit wieder herstelle. Dies besonders vor dem Hintergrund der bereits angekündigten und aus WvD-Sicht nur folgerichtigen Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung. Diese rücke nun einen weiteren Schritt näher. 

Sobald die Einigung zwischen DAV und GKV-SV durch deren Gremien bestätigt und offiziell verkündet wurde, steht der Einreichung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nichts mehr im Wege.

November 2023


Veröffentlicht am 23.11.2023

Kartellverwaltungsverfahren

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen ARGE ein

Pressemitteilung

Das Kartellverwaltungsverfahren, das u.a. gegen die EGROH-Service GmbH lief, konnte aufgrund von sogenannten Verpflichtungszusagen eingestellt werden. 

Der Schiedsergebnis mit der DAK konnte  im November 2022 aufgrund des noch laufenden Verfahrens nicht zum Tragen kommen. Auch jetzt kann das Schiedsergebnis leider nicht als beitrittsfähiger Vertrag angeboten werden, da das Schiedsverfahren mit der DAK als ehemalige "ARGE" geführt wurde.

Die Verhandlungen zwischen der EGROH und der DAK werden nach wie vor fortgeführt, um Ihnen einen Reha-Vertrag anbieten zu können.

Juli 2023


Veröffentlicht am 27.07.2023

ORTHEG und EGROH kooperieren mit anni.care

Mit anni.care Kunden in der digitalen Welt ansprechen

Pressemitteilung

Wir als EGROH und ORTHEG beobachten laufend digitale Konzepte am Markt, um die Digitalisierung in der Hilfsmittel-Branche voranzutreiben. Unseren neuen Kooperationspartner anni.care möchten wir Ihnen nun vorstellen. 

anni.care ist ein junges Unternehmen aus Berlin, das sich das Ziel gesetzt hat, den Bereich der Hilfsmittelversorgung „neu zu denken“. Die Plattform ist für Patienten und Betroffene ein digitaler Begleiter in der komplexen Hilfsmittelwelt. Kunden werden über infrage kommende Hilfsmittel aufgeklärt, können Informationen zu diesen einholen und die Versorgung direkt in passenden Sanitätshäusern in der Nähe einleiten. So wird die Vielfalt an Produkten für Kunden übersichtlich und leicht verständlich dargestellt und die Brücke zwischen digitaler Welt und stationärem Handel geschlagen.

Machen Sie mit!

Durch unsere Kooperation mit anni.care profitieren Sie nicht nur von einer exklusiven & kostenlosen Testphase, sondern auch von einer vereinfachten Listung auf der Plattform. Über eine Schnittstelle können Ihre Filialdaten sowie versorgte Produktgruppen und Krankenkassen direkt aus unserem System an anni.care übermittelt werden.

So können Sie mit wenig Aufwand auf anni.care gelistet und von potenziellen Kunden gefunden werden. Erste Mitgliedsbetriebe unseres Verbundes sind bereits Partner der Plattform und erhalten digitale Kundenanfragen.

Lernen auch Sie anni.care kennen

Damit Sie sich Ihr eigenes Bild von anni.care machen können, werden in den nächsten Wochen zwei Webinare veranstaltet. In diesen Webinaren wird Shane Füller, Mitgründer von anni.care, Ihnen die Plattform vorstellen, auf Ihre exklusiven Vorteile eingehen und Ihre offenen Fragen beantworten. Folgend finden Sie die beiden Webinar-Termine:

  • 6. September 2023 von 14:00 bis 15:00 Uhr
  • 22. September 2023 von 10:00 bis 11:00 Uhr

Unter "Links" finden Sie jeweils die Anmeldemöglichkeiten zu einem der beiden Webinare. 

Wenn Sie sich vorab über das Angebot von anni.care informieren möchten, dann finden Sie anbei weitere Informationen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Melden Sie sich jetzt für eines der Webinare an und testen Sie den gesamten Leistungsumfang von anni.care völlig unverbindlich!


Veröffentlicht am 21.07.2023

Wir versorgen Deutschland

Stellungnahme zur Neuregelung der Präqualifizierung

Pressemitteilung

Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 mit dem ALBVVG (ArzneimittelLieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung beschlossen. „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) fordert in einer Stellungnahme die Politik nun auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Zulassung auf Basis der PQ-Kriterien für alle Leistungserbringer sicherzustellen.

Die Stellungnahme von WvD finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 20.07.2023

Wir versorgen Deutschland

ALBVVG: Protest-Musterschreiben nutzen

Pressemitteilung

Zahlreiche Mitgliedsbetriebe hatten sich in den vergangenen Monaten an ihre Abgeordneten gewandt, um in letzter Minute die Änderungen für Apotheken in Bezug auf die Hilfsmittelabgabe zu verhindern. Dennoch hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) am 23.06.2023 auch die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung (PQ) beschlossen. Künftig wird es eine neue Definition von Hilfsmitteln geben – sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“, ohne dass wir als Fachvertreter bei der Definition mitreden können.

Antworten Sie weiter Ihren Abgeordneten! Machen Sie weiter Druck, die negativen Folgen dieses Beschlusses für Versorgungsqualität und Wettbewerb rasch aufzufangen.

Das Musterschreiben „Es reicht! Gleiche Regeln!" mit den wichtigsten Fakten haben wir vorbereitet. Falls Sie es nutzen möchten, finden Sie es im Anhang.


Veröffentlicht am 03.07.2023

Wir versorgen Deutschland

Befreiung der Apotheken von der PQ: Wie geht es jetzt weiter?

Pressemitteilung

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Bundestag am 23.06.23 trotz Protesten von Seiten der Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung für sogenannte "apothekenübliche" Hilfsmittel beschlossen.

Die Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“, Kirsten Abel und Patrick Grunau, informieren in einer digitalen Info-Veranstaltung am Mittwoch, dem 5. Juli 2023, von 15:30 bis 16:30 Uhr über die jüngsten Entwicklungen und mögliche Reaktionen des Bündnisses sowie der Mitgliedsbetriebe auf das neue Gesetz.

Unter dem beigefügten Link können Sie sich zur Teilnahme anmelden.

Juni 2023


Veröffentlicht am 23.06.2023

Wir versorgen Deutschland

WvD kritisiert GKV-Forderungen: Wir brauchen echten Qualitätswettbewerb statt Billigausschreibungen!

Pressemitteilung

Die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderte Rückkehr zur Ausschreibungspraxis in der Hilfsmittelversorgung würde massive Qualitätseinbußen für die Patientinnen und Patienten bedeuten. 

Gleiches gelte für Versuche der Kassen, die zu Recht untersagten Open-House-Verträge wiederzubeleben und damit den Weg für einseitige Preisdiktate der Kassen anstelle von echten Verhandlungen zu ebnen. 
Stattdessen brauche es endlich einen echten Qualitätswettbewerb und Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung.

„Es wäre wünschenswert, wenn die Krankenkassen endlich in einen echten Reformdialog einsteigen würden, statt mit dem Aufwärmen gescheiterter Konzepte und der Verbreitung irreführender Zahlen über angebliche Kostenexplosionen die überfällige Reform der Hilfsmittelversorgung verhindern zu wollen.“

Die vollständige Pressemitteilung von WvD finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 08.06.2023

AOK Plus

neues Serviceportal - Abfrage Zuzahlungsstatus

Pressemitteilung

Damit Leistungserbringer in puncto Zuzahlungsstatus schnell auf Nummer sichergehen können, stellt die AOK PLUS auf Ihrem Serviceportal eine Onlineabfrage (OHA) zur Verfügung. Mit wenigen Klicks kann online geprüft werden, ob für Versicherte der AOK PLUS eine Zuzahlungsbefreiung für das laufende Kalenderjahr vorliegt.

Die Online-Abfrage steht derzeit den Berufsgruppen Apotheker, Heilmittelerbringer, Leistungserbringer für Krankenbeförderung und Hilfsmittelerbringer zur Verfügung. Eine Ausweitung des Service ist geplant.

Vorteile:

·         einfache Abfrage des tagaktuellen Befreiungsstatus

·         Zeitersparnis durch Wegfall telefonischer Nachfragen

·         verlässliche, datenschutzkonforme Auskunft

·         weniger rückwirkende Abrechnungskorrekturen

Die OHA steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Täglich können Sie bis zu 100 Abfragen starten.

Mehr Informationen liefert der anhängende Flyer.

Mai 2023


Veröffentlicht am 31.05.2023

Wir versorgen Deutschland

Protest gegen die Befreiung der Apotheken von der PQ

Pressemitteilung

Aktuell fordert der Bundesrat im Zuge des geplanten „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes“ (ALBVVG) die Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln für Apotheken abzuschaffen. Wir von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) protestieren gegen diese rechtlich und sachlich falsche Benachteiligung der Sanitätshäuser. Wir sagen: Uns reicht’s! Schluss mit der Benachteiligung der Sanitätshäuser. Keine einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung!

Um unserem Protest gegenüber der Politik Nachdruck zu verleihen, brauchen wir jedoch Sie als Mitgliedsbetriebe der WvD-Verbände.

Im Anhang finden Sie zwei Protestschreiben unterschiedlicher Tonalität, eines etwas schärfer, eines sachlicher, welche Sie für Protestmails an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses nutzen können. 

Den Abgeordneten Ihres Wahlkreises können Sie unter https://www.bundestag.de/abgeordnete finden.


Veröffentlicht am 25.05.2023

Wir versorgen Deutschland

WvD-Infoveranstaltung: Protest gegen die Befreiung der Apotheken von der PQ

Pressemitteilung

Aktuell fordert der Bundesrat im Zuge des geplanten „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes“ (ALBVVG) die Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln für Apotheken abzuschaffen. Wir von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) protestieren gegen diese rechtlich und sachlich falsche Benachteiligung der Sanitätshäuser. Wir sagen: Uns reicht’s! Schluss mit der Benachteiligung der Sanitätshäuser. Keine einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung!

Um unserem Protest gegenüber der Politik Nachdruck zu verleihen, brauchen wir jedoch Sie als Mitgliedsbetriebe der WvD-Verbände. Die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau möchten Sie daher in dieser Info-Veranstaltung über den aktuellen politischen Stand informieren und Ihnen aufzuzeigen, wie Sie unseren Protest gegenüber den politische Verantwortlichen aktiv unterstützen können. Melden Sie sich an und nutzen Sie die Gelegenheit, gemeinsam der Politik die rote Karte zu zeigen!

Unter dem beigefügten Link können sich die Betriebe anmelden.

Bei Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an: zoom-wvd@wirversorgendeutschland.de.

April 2023


Veröffentlicht am 27.04.2023

GKV-Spitzenverband

Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenkassen

Pressemitteilung

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Webseite die neuen technischen Anlagen 1 und 3 zum Datenaustausch in der Version 19 veröffentlicht.

Hinweis: Für die Technische Anlage 1 und 3 Version 18 Stand 08.11.2022 gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten, d.h. zum 31.03.2024 verliert diese ihre Gültigkeit. Daten werden ab diesem Datum nur noch im Format der Version 19 Stand 17.04.2023 bzw. 20.04.2023 angenommen.

Für Einzelheiten nutzen Sie bitte den unten stehenden Link.


Veröffentlicht am 06.04.2023

EXPOLIFE 2023

Vielen Dank für Ihren Besuch!

Pressemitteilung

Nach vier langen Jahren haben wir uns sehr gefreut, so viele von Ihnen an unserem Stand auf der EXPOLIFE wiederzusehen und neu kennenlernen zu dürfen. Der lebhafte persönliche Austausch mit unseren Mitgliedern hat uns allen sehr gefehlt.  

Besonders das sehr positive Feedback zu unserem ORTHEGROH-Portal und das rege Interesse an der Vorstellung unseres neuen ORTHEGROH-Forums haben uns sehr motiviert.

Voller positiver Eindrücke und inspirierender Ideen möchten wir Ihnen ein herzliches Dankeschön für Ihre Resonanz aussprechen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit

März 2023


Veröffentlicht am 31.03.2023

Wir versorgen Deutschland

Versorgung statt Bürokratie: das neue WvD-Positionspapier zur Reform der Hilfsmittelversorgung

Pressemitteilung

In seinem neuen Positionspapier fordert "Wir versorgen Deutschland" die Politik zu grundlegenden Reformen in der Hilfsmittelversorgung auf. Statt eine immer weiter ausufernde Bürokratie müsse die Qualität der Versorgung und die Transparenz für die Patientinnen und Patienten wieder in den Fokus gerückt werden. Zu den zentralen Forderungen gehören u.a. übergreifende Leit- statt unzähliger Einzelverträge sowie Reformvorschläge für Schiedsverfahren und die Zulassung zur Versorgung.

Die digitale Veranstaltung "WvD/intern" findet statt am Donnerstag, den 06. April 2023 von 10-11:30 Uhr. Vertreterinnen und Vertreter von Betrieben der WvD-Mitgliedsverbände können sich dem hinterlegten folgendem Link bis zum 05. April, 12:00 Uhr für die Veranstaltung registrieren.

Die Veranstaltung wird am 20. April 2023 von 10-11:30 Uhr erneut angeboten, hierzu wird es rechtzeitig vorab eine separate Einladung mit Anmeldemöglichkeit geben.


Veröffentlicht am 09.03.2023

Wir versorgen Deutschland

Save the Date: digitale Infoveranstaltung am 06. und 20. April 2023

Pressemitteilung

Spätestens seit der Veröffentlichung des BAS-Sonderberichtes im Oktober des vergangenen Jahres steht die Diskussion über Reformen in der Hilfsmittelversorgung wieder auf der gesundheitspolitischen Agenda. "Wir versorgen Deutschland" setzt sich dabei mit eigenen Reformvorschlägen insbesondere für eine Vereinfachung des Vertragswesens zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie für einen Abbau der Bürokratielasten ein.

Im Rahmen unserer neuen digitalen Info-Reihe WvD/intern bieten wir im April den Betrieben der WvD-Mitgliedsverbände die Möglichkeit, sich über die Details der WvD-Reformvorschläge zu informieren. Aufgrund der Ferienzeiten in vielen Bundesländern bieten wir die Veranstaltung im April zweimal an.

Die digitale Infoveranstaltung findet statt am 06. April 2023 von 10-11:30 Uhr sowie erneut am 20. April 2023 ebenfalls von 10-11:30 Uhr. Bitte merken Sie sich diese Termine bereits jetzt vor. Eine ausführliche Einladung - inklusive Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten - werden wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Januar 2023


Veröffentlicht am 26.01.2023

Kartellverwaltungsverfahren

Abmahnung der ARGE Reha

Pressemitteilung

Der Entwurf des Beschlusses zum Kartellverwaltungsverfahren liegt vor, das gegen die Mitglieder der ARGE Reha läuft. Das BKartA mahnt den Zusammenschluss der ARGE ab; nähere Informationen können Sie der beigefügten Pressemeldung des Kartellamtes entnehmen.

Das weitere Vorgehen, auch im Bezug auf den Schiedsspruch für die DAK, lassen wir derzeit noch juristisch prüfen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

November 2022


Veröffentlicht am 28.11.2022

DAK Gesundheit

­ Schiedsverfahren DAK-Gesundheit ./. ARGE der Leistungserbringerverbände

Pressemitteilung

­Fristgemäß mit Schiedsspruch vom 14. November 2022 hat die Schiedsperson das Verfahren zwischen der DAK-Gesundheit und der ARGE Reha und Pflege beendet.

Im Ergebnis liegt nun ein bundesweiter Reha-Vertrag vor, dessen Mindestlaufzeit am 31. Dezember 2023 endet. Als frühester Vertragsbeginn ist der 1. Dezember 2022 vorgesehen, dies jedoch nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass das aktuell noch laufende Kartellverwaltungsverfahren eingestellt wird oder eine behördliche oder gerichtliche Außervollzugsetzung zu einer evtl. kartellrechtlichen Entscheidung vorliegt.

Der Vertrag umfasst folgende Produktgruppen: 

  • 02 Adaptionshilfen
  • 04 Bade- und Duschhilfen (einschl. Badewannen-Lifter)
  • 10 Gehhilfen (einschl. Rollatoren)
  • 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge (einschl. Standard-/Leichtgewichtsrollstühlen)
  • 19 Krankenpflegeartikel
  • 20 Lagerungshilfen
  • 22 Mobilitätshilfen
  • 28 Stehhilfen
  • 32 therapeutische Bewegungsgeräte
  • 33 Toilettenhilfen

Die vereinbarten Preise liegen auf marktüblichem Durchschnittsniveau. 

Der Vertrag mit der DAK-Gesundheit tritt damit erst nach dem Abschluss des Kartellverwaltungsverfahrens in Kraft. Ein Beitritt zu dem Vertrag ist auch erst danach möglich. Ein konkreter Zeitpunkt zum Abschluss des Kartellverwaltungsverfahrens kann derzeit nicht benannt werden. Eine konsolidierte Fassung des Vertrages wird voraussichtlich ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
 

Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden. 

August 2022


Veröffentlicht am 11.08.2022

HAWE-Systems GmbH

Schließung der PQ-Stelle zum 31.12.2022

Hinweis Pressemitteilung

Die HAWE-Systems GmbH stellt zum 31.12.2022 ihre Tätigkeit als akkreditierte Präqualifizierungsstelle ein. 

HAWE-Systems GmbH kündigt deshalb bestehende Präqualifizierungsverträge zum 31.12.2022 wegen Betriebsaufgabe und Firmenschließung.

Um eine reibungslose Übernahme durch eine neue PQ-Stelle zu gewährleisten, empfehlen wir, sich sofort eine neue akkreditierte Zertifizierungsstelle zu suchen.

Auf der Homepage der HAWE-Systems GmbH finden Sie ein PDF-Formular zum Wechsel der PQ-Stelle. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von HAWE (siehe Verlinkung).

Januar 2022


Veröffentlicht am 17.01.2022

GKV-Spitzenverband

Neue Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu Pflegehilfsmitteln

Pressemitteilung

Bekanntlich ist die pandemiebedingte Sonderregelung über für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum Jahreswechsel ausgelaufen, da der Gesetzgeber den Aufforderungen sowohl der Leistungserbringer als auch des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) nicht nachgekommen ist und somit nicht für eine Verlängerung gesorgt hat. Es bleibt insoweit bei der zwingenden gesetzlichen Regelung des § 40 Abs. 2 SGB XI, nach der die Aufwendungen der Pflegekassen für Pflegehilfsmittel den Betrag in Höhe von 40,- € pro Monat nicht überschreiten dürfen. An diese gesetzliche Deckelung sind der GKV-SV wie auch die Kostenträger gebunden.

Der GKV-SV hat jedoch nunmehr die Vertragspreise für die einzelnen Pflegehilfsmittel ausgesetzt. Die „Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2“ wurden am 13. Januar 2022 dahingehend aktualisiert. Diese sind zunächst wiederum bis zum 31. März 2022 befristet. 

Aufgrund der nach wie vor pandemiebedingt zu verzeichnenden Preisschwankungen bei Pflegehilfsmitteln müssen die ansonsten geltenden Vertragspreise jedoch nicht mehr angewendet werden. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Bereits gestellte Rechnungen können jedoch nicht mehr abgeändert werden. Die für die abgegebenen Produkte konkret berechneten Preise sind weiterhin anzugeben.

Diese Regelung ermöglicht es wieder, die konkret aufgewendeten Einkaufspreise zugrunde zu legen.

Sie finden das Dokument im Anhang.

Dezember 2021


Veröffentlicht am 23.12.2021

Ampel, Lauterbach, neuer Gesundheitsausschuss: Was bringt uns die neue Regierung?

Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung

Pressemitteilung

177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem herausfordernden Titel „Mehr Fortschritt wagen“, für eine Gesellschaft des Respekts und des Aufbruchs. Acht Seiten widmet die neue Ampel-Regierung dabei dem Themenbereich Gesundheit und Pflege. 

Neuer Gesundheitsminister ist Karl Lauterbach, dieser formulierte bei seinem Antritt gleich ein Versprechen: „Mit uns wird es keine Leistungsabsenkungen im Gesundheitswesen geben“. Lauterbach ist populär, gilt als Einzelgänger und Verfechter der evidenzbasierten Medizin. Welche Weichen wird er in den nächsten 4 Jahren stellen? 

Auch der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich neu konstituiert und hat, wie in  der vergangenen Legislaturperiode, 42 Mitglieder. 

Was bedeuten die neuen Rahmbedingungen in Berlin nun konkret für die Versorgung mit Hilfsmitteln? Dieser Frage stellen sich Kirsten Abel und Patrick Grunau vom Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) am Freitag, 7. Januar 2022 von 15:00 bis ca. 16:30 Uhr in einer digitalen Infoveranstaltung. 

Zu dieser Infoveranstaltung laden wir Sie sehr herzlich ein und bitten Sie, sich über den nachstehenden Anmeldelink zu der GoToWebinar-Konferenz anzumelden!

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit einem personalisierten Einwahllink. 

Zum Bündnis WvD gehören: BIV-OT, EGROH-Service GmbH, Reha-Service-Ring GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


Veröffentlicht am 22.12.2021

Keine Fristverlängerung GKV-Spitzenverband

Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pressemitteilung

Im Dezember 2021 hatten wir Sie über die Verlängerung der Geltungsfrist der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 informiert und darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Anhebung des monatlichen Höchstbetrags nach § 40 Absatz 2 SGB XI auf 60 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über den 31. Dezember 2021 nicht verlängert hat. An dieser Situation hat sich nichts geändert.

Der Gesetzgeber hatte letztmalig mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60,- Euro beträgt. 

Die gesetzliche Grundlage für die Anhebung des Höchstbetrags auf 60,- Euro entfällt – wie eingangs ausgeführt - zum 1. Januar 2022. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wieder die jeweils vereinbarten Vertragspreise.
 

Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen darauf hingewiesen, dass für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken) keine Vertragspreise existieren. Sie fallen nicht unter die für „einfache“ medizinische Masken bereits bestehende Vertragsposition „Mundschutz“. Insofern kann hierfür eine Abrechnung zu „marktüblichen Preisen“ erfolgen. Im Zuge der für Anfang Februar 2022 vorgesehenen Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wird für partikelfiltrierende Halbmasken eine neue Produktart (54.99.01.5) gebildet und eine entsprechende Abrechnungspositionsnummer eingerichtet.

Oktober 2021


Veröffentlicht am 21.10.2021

GKV-Spitzenverband

Frist für Weiterbildung Stoma um 24 Monate verlängert

Pressemitteilung

Gemäß den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes „für die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens benannte fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A Stomahilfen, sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen“, ist eine verpflichtende Weiterbildung eingeführt worden. In den Empfehlungen heißt es weiter:

„Erstmalig muss diese Weiterbildung von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-) Präqualifizierungen und Überwachungen erbracht werden.

Die nachweislich erfolgreich bestandenen Weiterbildungen „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW), die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen, „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ der FgSKW werden als äquivalent anerkannt.“

Dementsprechend bietet Ihnen EGROH eine Weiterbildung für die fachliche Leitung, sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Curriculum für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ an. Diese Weiterbildung der EGROH findet nach den Richtlinien des Curriculum Stoma des GKV-Spitzenverbandes statt.


Veröffentlicht am 19.10.2021

BARMER

PG 08 Online-Einlagenversorgung - Barmer setzt Kooperation mit craftsoles vorerst aus

Pressemitteilung

Vor rund zehn Wochen eröffnete die BARMER Krankenkasse für ihre rund acht Millionen Versicherten die Möglichkeit der „eVersorgung“ mit medizinischen Einlagen. Jetzt hat die BARMER das in Kooperation mit Meevo/craftsoles angebotene Versorgungskonzept aufgrund massiver Beanstandung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und zahlreich vorliegender außergerichtlicher Abmahnungen mit Wirkung ab dem 18.10.2021 vorerst ausgesetzt. Dies teilte die BARMER der Medizinrechts-Kanzlei STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte in einem Schreiben vom selben Tag mit. Die Kanzlei koordiniert Klageverfahren gegen die „eVersorgung“ der BARMER. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hatte der höchsten Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherung die mehrfachen Verstöße gegen die gesetzlichen Mindeststandards, die für eine Einlagenversorgung auf Rezept gelten, gemeldet – sowie die mit dieser „eVersorgung“ verbundenen erheblichen Gesundheitsrisiken betont.

Juli 2021


Veröffentlicht am 02.07.2021

IKK classic

Schiedsspruch zum Reha-Vertrag liegt vor - Details zum Vertrag folgen in Kürze

Pressemitteilung

­Es ist vollbracht und der Schiedsspruch zum Verfahren mit der IKK classic liegt vor.

Eine abschließende Aufarbeitung und Bewertung befindet sich in Abstimmung mit den ARGE-Mitgliedern.

Es konnten mit dem Ergebnis des Schiedsverfahrens erhebliche Verbesserungen durchgesetzt werden. Wir haben zwar nicht alle unsere Wünsche und Forderungen durch den Schiedsspruch umsetzen können, das war aber realistischerweise auch nicht zu erwarten.

Unterm Strich betrachtet: Das Ergebnis bestätigt uns eindeutig darin, dass es richtig war, das Risiko eines Schiedsverfahrens einzugehen und uns nicht mit der unnachgiebigen Haltung der Kasse abzufinden!

Ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V ist also ein geeignetes – wenn auch aufwändiges – Mittel für schwierige Vertragsverhandlungen.

Einige Highlights zur Einstimmung vorab:

  • Start des „Schiedsspruch“-Vertrages: 01.09.2021
  • 10 Einzelverträgen wurde eine Absage erteilt, denn es wird einen Gesamtvertrag mit entsprechenden Produktanlagen geben. Der Bürokratie (Verwaltung von 10 Einzelverträgen) wurde eine Absage erteilt.
  • Verträge einzelner Leistungserbringer bestimmen nicht die erforderlichen Vertragsinhalte und das erforderliche Vergütungsniveau. Sie repräsentieren nicht den Versorgungsmarkt.
  • Pflichten der MPBetreibV wurden zugunsten der LE angepasst.
  • Separate Vereinbarung für Frachtkosten-Ausgleich (befristet)
  • Deutliche Preissteigerungen in wichtigen Versorgungsbereichen

Gestern hatten wir ein erstes Gespräch mit der IKK classic zur praktischen Umsetzung und Regelung für die Übergangszeit bis zum 31.08.2021.

Sie erhalten anbei eine befristete Beitrittserklärung, mit der Sie als Einzelleistungserbringer die Möglichkeit bekommen, den 10 aktuellen SMB-Verträgen ab sofort befristet bis zum 31.08.2021 beizutreten. Dies dient nur zur Überbrückung der per Schiedsspruch festgelegten Übergangszeit (Juli und August) bis zum Inkrafttreten des neuen Verbandsvertrages gemäß dem Schiedsspruch zum 01.09.2021!

Wichtig: diese Übergangslösung muss in Form eines aktiven Beitritts durch Sie als Einzelleistungserbringer an die IKK classic erfolgen. Eine Lösung über die Vertragsteilnehmerlisten der Verbände ist an dieser Stelle leider nicht möglich.

Diese Prozedur ist erforderlich, damit zum 01.09.2021 ALLE Mitglieds-/ Partnerbetriebe der ARGE-Mitglieder problemlos auf den neuen Verbandsvertrag zum 01.09.2021 gemeldet bzw. übertragen werden können. Natürlich müssen Sie den SMB-Verträge nicht beitreten; optional können Sie bis zum Inkrafttreten des „Schiedsspruch“-Vertrages am 01.09.2021 warten.

Alle weiteren Details zum neuen Vertrag ab dem 01.09.2021 erhalten Sie in den nächsten zwei Wochen, wenn die IKK classic die Einarbeitung der Ergebnisse des Schiedsspruches in ein Gesamt-Vertragswerk vorgenommen und uns zur Verfügung gestellt hat.

Wir möchten nicht versäumen Ihnen für Ihr Vertrauen, Ihren Mut und Ihre Unterstützung zu danken.

Wir halten Sie wie gewohnt auf dem Laufenden. 

Die 10 Verträge und die befristete Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Bitte senden Sie die Beitrittserklärung direkt an die IKK classic an: 

Hilfsmittel.Beitritte@ikk-classic.de


Veröffentlicht am 01.07.2021

Wir versorgen Deutschland

Position der Hilfsmittelversorgung stärken: DVPMG bietet solide Ausgangslage

Pressemitteilung

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens, deren Kernstück die Telematikinfrastruktur (TI) bildet, hat längst Gestalt angenommen. Zur Weiterentwicklung wurde jüngst das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) final verabschiedet. Das Bündnis 
„Wir versorgen Deutschland“ (WvD) begrüßt, dass mit dem DVPMG den langfristig erhobenen Forderungen der Branche zur Anbindung an die TI gefolgt werden konnte. Im Nachgang müssen weitere gesetzliche Klarstellungen zum DVPMG erfolgen, sind sich die WvD-Bündnispartner einig.

Näheres zum Thema "Digitalisierung des Gesundheitswesens" entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.

April 2021


Veröffentlicht am 29.04.2021

"Wir versorgen Deutschland"

Live-Videotalk: Gesundheitspolitik im O-Ton

Pressemitteilung

­ Am kommenden Mittwoch geht der Live-Videotalk „Gesundheitspolitik im OTon“ in die dritte Runde. Wir freuen uns, dass das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ mit MdB Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und MdB Martina Stamm-Fibich (SPD) zwei hochkarätige Vertreterinnen der Gesundheitspolitik gewinnen konnte.

Uns interessiert: Welche Fragen und/oder Sorgen brennen Ihnen zum Thema „Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung“ auf der Seele? Welche Gedankenstöße soll das Bündnis in das Gespräch einbringen? Was möchten Sie zum Wahlprogramm von den Grünen und der SPD wissen?

Um Ihren Anliegen in der Stunde, die uns zur Verfügung steht, den verdienten Raum geben zu können, bitten wir Sie: Senden Sie uns Ihre Beiträge mit dem Betreff „Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung" im Vorfeld an vertrag@egroh.de.

Wir sind gespannt, was Sie gerade bewegt!


Veröffentlicht am 22.04.2021

"Wir versorgen Deutschland"

Live-Videotalk: Gesundheitspolitik im O-Ton

Pressemitteilung

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ lädt zum dritten Live-Videotalk ein.

Die Themenschwerpunkte:

  • Wahlprüfsteine: Welche Gesundheitspolitik vertreten Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Bundestagswahlkampf?
  • In diesem Jahr wurde das eRezept verbindlich eingeführt. 2026 wird es für die Hilfsmittelversorgung verpflichtend. Wie können wir uns darauf vorbereiten?

Unsere Gäste:

  • Maria Klein-Schmeink, Mitglied des Deutschen Bundestags, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Sprecherin für Gesundheitspolitik
  • Martina Stamm-Fibich, Mitglied des Deutschen Bundestags und Patientenbeauftrage der SPD-Bundestagsfraktion

Termin: Mittwoch, 05. Mai 2021; 18:00 Uhr – 19:00 Uhr.

Als Konferenzsystem wird "GoToWebinar" genutzt. Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link.


Veröffentlicht am 13.04.2021

4. Bevölkerungsschutzgesetz

Sanitätshäuser von Schließung ausgenommen

Pressemitteilung

Das Bundeskabinett hat das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Demnach ist in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote untersagt. Hiervon sind u.a. Apotheken und Sanitätshäuser explizit ausgenommen mit den folgenden Maßgaben:

  • kein Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment hinausgehen,
  • Begrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 20m² Verkaufsfläche (ab 800m² Gesamtverkaufsfläche gelten 40m² je Kunde)
  • Kunden müssen eine FFP2-Maske oder eine medizinischen Atemschutzmaske tragen.

Die Kabinettsvorlage finden Sie im Anhang.

März 2021


Veröffentlicht am 29.03.2021

Wir versorgen Deutschland

Live-Videotalk: Gesundheitspolitik im O-Ton

Pressemitteilung

Eine Krise ist wie ein Brennglas: Es zeigen sich die Stärken und Schwächen des Deutschen Gesundheitswesens schonungslos offengelegt.

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ möchte mit Politik und Krankenkassen darüber sprechen, wie gut wir aufgestellt sind und was wir künftig für die Hilfsmittelversorgung daraus lernen können.

Die Themenschwerpunkte:

  • Wie weit hat uns die im Jahr 2006 unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführte Vertragsfreiheit gebracht? Hat sie Patientenversorgung wirklich nachhaltig verbessert?
  • Zeigt sich in der Krise die Relevanz der Hilfsmittelversorgung oder bleibt sie das vergessene Stiefkind des GKV-Systems?
  • Wie gehen wir mit dem Digitalisierungsschub um – bringt er uns nach vorn oder drohen neue Fallstricke für die Versorgungsqualität?

Diese und andere Fragen diskutieren wir mit:

  • Carla Meyerhoff-Grienberger, Referatsleiterin beim Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen, Fachgebiet Hilfsmittelversorgung
  • Andreas Brandhorst, Referatsleiter BMG Vertragszahnärztliche Versorgung, Heilmittel-, Hilfsmittelversorgung und wirtschaftliche Fragen des Rettungsdienstes

Termin: Samstag, 10. April 2021; 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Als Konferenzsystem wird "GoToWebinar" genutzt. Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link.


Veröffentlicht am 25.03.2021

MOBIL Krankenkasse

Namensänderung

Pressemitteilung

zum 01.04.2021 wird aus der BKK Mobil Oil die Mobil Krankenkasse. Bitte beachten Sie den neuen Namen in unseren Verträgen und Unterlagen.


Veröffentlicht am 12.03.2021

IKK classic

Schiedsverfahren nimmt Konturen an

Hinweis Pressemitteilung

Das von der ARGE der Leistungserbringer eingeleitete Schiedsverfahren mit der IKK classic nimmt langsam Gestalt an.

Wie bereits berichtet, haben die Verbände der ARGE am 01.12.2020 das Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V eingeleitet. 

Weil sich bei­de Par­tei­en nicht auf eine Schieds­per­son ver­stän­di­gen konn­ten, hat die ARGE am 14. Janu­ar 2021 beim BAS die Bestim­mung einer Schieds­per­son bean­tragt.

Nach Prüfung und Sichtung alle relevanten Daten, teilte uns das BAS mit, wer als Schiedsperson benannt werden soll. Die Stellungnahmefrist beider Parteien dazu endet am 15.03.2021. Danach muss die Schiedsperson innerhalb eines Monats feststehen. 

Danach hat die Schiedsperson drei Monate Zeit, die strittigen Vertragsinhalte festlegen. Endlich kommt - wenn auch langsam -  Bewegung ins Verfahren ...

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 04.03.2021

Wir versorgen Deutschland

­ 60-Euro-Höchstgrenze für Pflegehilfsmittel bleibt bis Jahresende

Pressemitteilung

Die Erhöhung des monatlichen Ausgleichs für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln von 40 auf 60€ wird bis 31. Dezember 2021 fortgesetzt. 

Näheres können Sie der Stellungnahme des Bündnisses "Wird versorgen Deutschland" entnehmen.


Veröffentlicht am 04.03.2021

Mitteilungen aus der GKV

Aus "IKK Nord" wird "IKK - Die Innovationskasse"

Pressemitteilung

Seit dem 01.02.2021 ist die IKK Nord bundesweit aufgestellt und führt einen neuen Namen: IKK - Die Innovationskasse.

Vorstand Ralf Hermes: "Wir wollen unsere hervorragenden Leistungen den Versicherten aus allen Bundesländern anbieten. Die neue Marke IKK - Die Innovationskasse verbindet unsere norddeutsche kühle Sachlichkeit und Zuverlässigkeit mit einer neuen Art von kreativer Innovationskraft."

Alle Verträge behalten ihre Gültigkeit!


Veröffentlicht am 01.03.2021

Wir versorgen Deutschland

Bündnis fordert: Schluss mit der Politik „Gelesen, gelacht, gelocht und abgelegt"

Pressemitteilung

In seinem ersten Live-Videotalk forderte das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" (WvD) die Gesundheitspolitik dazu auf, ungeklärte Fragen zu aktuell drängenden Themen zu beantworten. Am 27. Februar wurden diskutiert: Kostenübernahme persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Corona-Schnelltests, Verlängerung des Maximalbetrags für Pflegehilfsmittel sowie gestiegene Containerkosten und bundesweite Leitverträge. Den Fragen des Bündnisses und des Live-Publikums stellte sich Dr. Roy Kühne, Bundestagsabgeordneter (MdB), Ausschuss für Gesundheit und zuständiger Berichterstatter für Hilfsmittel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die ausführliche Pressemitteilung des Bündnisses "Wir versorgen Deutschland" können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.

Februar 2021


Veröffentlicht am 23.02.2021

Wir versorgen Deutschland

Infektionsschutz stärken – Höchstgrenze für Pflegehilfsmittel beibehalten!

Pressemitteilung

Die Bundesregierung zieht die Erhöhung des Ausgleichs für Pflegehilfsmittel von 40,00 auf 60,00 Euro zurück, die sich im Zuge der Covid-19-Pandemie bewährt hat. Ursprünglich sah man im Verfahren des „Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ die dauerhafte Anhebung des monatlichen Höchstbetrags für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vor, darunter Desinfektion und Einmalhandschuhe. Jedoch wurde der entsprechende Passus in der aktuell vorliegenden Version gestrichen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am 22. Februar 2021 stieß dies auf Unverständnis. In ihren Stellungnahmen bekundeten Pflege- und Sozialverbände die deutliche Ablehnung dieses Vorgehens.

Die Pressemitteilung des Bündnisses "Wir versorgen Deutschland" können Sie der beigefügten Pressemitteilung entnehmen.


Veröffentlicht am 22.02.2021

Wir versorgen Deutschland

Live-Videotalk: Gesundheitspolitik im O-Ton

Pressemitteilung

Es ist allerhöchste Zeit, dringliche Fragen zu den brisanten, aber immer noch ungeklärten Themen zu beantworten, die uns alle tagtäglich herausfordern - denn Infektionsschutz verträgt keine Kompromisse.

Seit dem 01. Januar 2021 soll laut GPVG (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz) die Kostenübernahme von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) geregelt sein - bis dato ignorieren die Krankenkassen das GPVG und die Gesundheitspolitik schaut zu.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat ab dem 01. März 2021 Corona-Schnelltests für alle Bürger zugesichert - die Umsetzung liegt noch im Dunkeln; Sanitätshäuser werden aktuell nicht berücksichtigt. 

Ebenfalls noch ungeklärt ist eine Verlängerung des erhöhten Maximalbetrags für Pflegehilfsmitel etc. ...

Zu all diesen Fragen fehlt und und Ihnen noch eine verbindliche Antwort. Daher lädt das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" zum Live-Videotalk mit regierenden Gesundheitspolitikern ein.

Seine Teilnahme bestätigt hat bereits Dr. Roy Kühne, Bundestagsabgeordneter (MdB), Ausschuss für Gesundheit und zuständiger Berichterstatter für Hilfsmittel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Des Weiteren wurde ein gesundheitspolitischer Vertreter der SPD angefragt.

Termin: Samstag, 27. Februar 2021; 14:15 Uhr - 16:15 Uhr

Als Konferenzsystem wird "GoToWebinar" genutzt. Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link.


Veröffentlicht am 22.02.2021

Wir versorgen Deutschland

Sanitätshäuser für kostenfreie Massentests bestens aufgestellt

Pressemitteilung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigt per Twitter Corona-Schnelltests für alle an – kostenfrei: „Ab 1. März sollen alle Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können. Sie sind mittlerweile ausreichend am Markt verfügbar. Die Kommunen können ihre Testzentren oder Apotheken mit solchen Angeboten beauftragen. Auch Laien-Selbsttests sollen nach ihrer bald erwarteten Zulassung durch das BfArM für alle zugänglich sein. Diese Testmöglichkeiten können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen & Kitas“, so Spahn.

Die Forderungen des Bündnisses "Wir versorgen Deutschland" können Sie der beigefügten Pressemitteilung entnehmen.


Veröffentlicht am 12.02.2021

Bundesgesundheitsministerium

Coronavirus-Impfverordnung aktualisiert

Pressemitteilung

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde mit Wirkung zum 08. Februar 2021 aktualisiert. Dabei wurden die neu zugelassenen Impfstoffe mit berücksichtigt und die Impfpriorisierung in Teilen neu geordnet. In der Gesetzes- bzw. Verordnungsbegründung wird dabei klargestellt, dass auch „Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern“ Anspruch auf eine Schutzimpfung mit höchster Priorität (auch Gruppe 1 genannt) hat, wenn sie regelmäßig in (teil-)stationären Einrichtungen tätig sind. Dies trifft ebenfalls auf „Mitarbeitende in der Spezialpflege, z.B. Stoma- und Wundversorgung“ zu, die ambulant behandeln, betreuen oder pflegen. Der relevante Verordnungstext lautet: 


§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität 
Abs. 1: Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung: 
1. … 
2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen… …tätig sind, 
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder 
pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, …

Die vollständige Gesetzesbegründung finden Sie verlinkt (Die Klarstellungen zu 
„Sanitätshausmitarbeiter*innen“ / „Mitarbeitende in der Spezialpflege“ finden Sie auf Seite 23 unter „Zu § 2 (Schutzimpfungen mit höchster Priorität)“)

Januar 2021


Veröffentlicht am 25.01.2021

­ „Wir versorgen Deutschland“

Mit vereinten Kräften im Wahljahr 2021 ­ ­

Pressemitteilung

Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen eine Versorgung mit Hilfsmitteln, die ihnen Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen. Sie vertrauen auf eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung, die dem Stand der Technik entspricht. Mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der EGROH eG, Reha-Service-Ring, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG haben fünf maßgebliche Spitzenverbände und Zusammenschlüsse von Hilfsmittelleistungserbringern ihre Kräfte gebündelt und vier Schwerpunkte für den Bundestagswahlkampf 2021 definiert, die von der nächsten Regierungskoalition besonders dringend umgesetzt werden sollten. Dazu gehören die Anerkennung als systemrelevanter Versorgungsbereich, der Abbau überbordender Bürokratie, die Festschreibung von Leitverträgen für transparente Versorgungsstandards sowie die effektive Digitalisierung. Die fünf Organisationen vertreten über 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer der Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare. 

Nicht zuletzt in der Corona-Krise hat sich eine funktionierende, wohnortnahe Hilfsmittelversorgung als eines der zentralen Elemente im Gesundheitswesen erwiesen, um beispielsweise Krankenhausaufenthalte zu verkürzen, Handicaps auszugleichen oder Folgeerkrankungen bzw. drohender Behinderung vorzubeugen. In der Pandemie kristallisieren sich jedoch ebenso die wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung heraus. Daraus resultieren vier Themenbereiche, die BIV-OT, EGROH, Reha-Service-Ring, rehaVital und Sanitätshaus Aktuell in den Bundestagswahlkampf 2021 hineintragen wollen. In einem gemeinsamen Dossier weisen die Vereinigungen zudem auf die daraus folgenden politischen Konsequenzen hin.

Die Pressemitteilung sowie das ausführliche Dossier finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 21.01.2021

GKV und Spitzenverbände

­Corona - Vergütung der PSA gem. § 127 Abs. 1 Satz 2 SGB V

Pressemitteilung

­

Produkt- und leistungsspezifische Mehrkosten in Kassenverträgen
 „Die Hilfsmittelversorgung hat für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und die Sicherung einer hohen Lebensqualität trotz behinderungsbedingter Einschränkungen eine erhebliche Bedeutung, weshalb die Arbeitsfähigkeit dieses Leistungsbereichs auch während der COVID-19-Pandemie sicherzustellen ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz enthält die Klarstellung, dass der Anspruch auf Vergütung der pandemiebedingten Mehrkosten für persönliche Schutzausrüstung (PSA) durch die Krankenkassen im Grundsatz berechtigt ist. Die Höhe der Vergütung legt der Gesetzgeber in Produktgruppen bzw. der Leistungsart in die Verantwortung der verhandelnden Vertragsparteien gem. § 127 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die Verortung in das Vertragsverhältnis soll dem sehr unterschiedlichen Bedarf an PSA in den verschiedenen Produktgruppen gerecht werden. „Die Hilfsmittelversorgung hat viele Anwendungsfelder, die je nach Produktgruppe und Leistungsart in unterschiedlicher Intensität und Dauer einen Kontakt mit Versicherten erfordern. Dementsprechend sind auch die Bedarfe nach persönlicher Schutzausrüstung zwischen den Leistungserbringern sehr unterschiedlich. Die tatsächlichen Bedarfe sollen in den jeweiligen Verträgen zur Hilfsmittelversorgung produktgruppen- und leistungsspezifisch angemessen berücksichtigt werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Wie die persönliche Schutzausrüstung über Kostenvoranschläge berücksichtigt werden können, entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Dezember 2020


Veröffentlicht am 30.12.2020

Corona-Krise Spitzenverband der Pflegekassen

Hinweis bzgl. der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel

Pressemitteilung

Wie wir bereits mitteilten, wurde der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vorübergehend auf monatlich bis zu 60 Euro erhöht. 

Die Regelung wird bis zum 31.03.2021 verlängert. 


Veröffentlicht am 17.12.2020

GKV-Spitzenverband

GPVG beschlossen – inklusive Änderungen im Pflegehilfsmittelbereich

Pressemitteilung

Am 26. November hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die pandemiebedingten Sonderregelungen bei der Pflegepauschale sollen gem. einer entsprechenden Änderung des § 150 Abs. 6 SGB XI bis 31. März 2021 verlängert werden. Damit verbunden wäre dann auch die weitere Gültigkeit des angehobenen Höchstbetrages für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 60 Euro (Pflegepauschale).

Quelle: MTD-instant


Veröffentlicht am 07.12.2020

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

GPVG eröffnet Leistungserbringern die Chance auf Kostenersatz für nötige PSA

Pressemitteilung

Wie letzte Woche veröffentlicht haben die berechtigten Klagen von Leistungserbringerseite, beim Thema Kostenerstattung für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) infolge der Corona-Pandemie von der Politik alleine gelassen zu werden, gefruchtet. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Entwurf des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) enthält einen entsprechenden Passus zur Modifizierung des § 127 SGB V. Die konkrete Änderung: In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: 

„Darüber hinaus können die Vertragsparteien in den Verträgen nach Satz 1 auch einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Covid-19-Pandemie vereinbaren.“

Mit dem neuen Satz 2 im 1. Absatz des § 127 SGB V hat der Gesetzgeber einerseits die Problematik der Hilfsmittelleistungserbringer mit den Kosten für PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zur Kenntnis genommen und andererseits – wenn auch nur indirekt – die Bedeutung des Versorgungsgeschehens im Hilfsmittelbereich anerkannt. 

Das ist ein Teilerfolg für die Hilfsmittelbranche. Eine gute Lösung ist es dennoch nicht. Denn Vertragsverhandlungen mit den Kostenträgern sind in der letzten Zeit kaum in einem angemessenen Zeitrahmen zu führen gewesen. Monatelanges Verzögern und Taktieren ist beinahe an der Tagesordnung. Es ist daher absehbar, dass die nun per Gesetz ermöglichten Verhandlungen zur Finanzierung der PSA sich ebenso hinziehen.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 03.12.2020

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Satz 2 im § 127 Abs. 1 SGB V

Pressemitteilung

Mit der Verabschiedung des Gesetztes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege hat der Gesetzgeber Satz 2 im §127 Abs. 1 SGB V Verträge ergänzt:

1.Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften schließen im Wege von Vertragsverhandlungen Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringender Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung. 

2. Darüber hinaus können die Vertragsparteien in den Verträgen nach Satz 1 auch einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie vereinbaren. 

Ebenfalls hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung im GKV-System ausdrücklich unterstrichen:

„Die Hilfsmittelversorgung hat für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und die Sicherung einer hohen Lebensqualität trotz behinderungsbedingter Einschränkungen eine erhebliche Bedeutung, weshalb die Arbeitsfähigkeit dieses Leistungsbereichs auch während der COVID-19-Pandemie sicherzustellen ist.“....

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 01.01.2021 in Kraft

Juli 2020


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis Pressemitteilung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version mit Stand vom 17.07.2020 können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Hinzugekommen sind die Fragen, ob eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auch zu einer Änderung der gesetzlichen Zuzahlung oder Eigenanteil führt und ob auch während der Zeit der gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5% mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 02.07.2020

Hinweise zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung Knappschaft vdek SVLFG AOK Bundesverband IKK Bundesverband

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Pressemitteilung

Der anhängende Fragen-Antworten-Katalog gilt für alle Verträge der gesetzlichen Krankenkassen in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind. 
Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.

Ein entsprechender Katalog ist auch beim GKV-Spitzenverband in Arbeit, allerdings noch nicht veröffentlicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Juni 2020


Veröffentlicht am 15.06.2020

IGHV - Mehrwertsteuer-Änderung

Pressemitteilung

Die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung, der auch die EGROH angehört, hat sich mit einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband bzgl. der Mehrwertsteuer-Änderung ab dem 01.07.2020 gewandt. 

In dem Schreiben wird eine bundes- und kasseneinheitliche Lösung gefordert für die Hilfsmittelversorgung und -abrechnung.

Gemäß Umsatzsteuergesetz ist der Steuersatz maßgeblich, der am Tag der Leistung bzw. bei Vollendung des Werkes anzusetzen ist. Jedoch gibt es verschiedene Fallkonstellationen, z.B. bei Mehrmonatslieferungen, für die nun eine einheitliche Lösung gefunden werden muss. 

Die einzelnen Fallkonstellationen mit den Lösungsvorschlägen der IGHV können Sie dem beigefügtem Schreiben entnehmen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Mai 2020


Veröffentlicht am 26.05.2020

Hilfsmittelleistungserbringer im Versorger-Netzwerk

Informationen der Hilfsmittelversorgung in elektronische Patientenakte integrieren

Pressemitteilung

Die IGHV hat ein neues Papier mit Forderungen veröffentlicht, dass sich mit den Informationen der Hilfsmittelversorgung in der elektronischen Patientenakte befasst. Eine Anbindung der "sonstigen Leistungserbringer" (u.a. Sanitätshäuser, Orthopädie-Techniker, Orthopädie-Schuhtechniker) an die ePA ist bisher im vorliegenden Entwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) nicht vorgesehen. Um den Informationsaustausch zwischen den ärztlich und nicht-ärztlichen Leistungserbringern jedoch im Sinne einer sicheren Versorgung nicht zu gefährden, fordert die IGHV, dass auch die sonstigen Leistungerbringer an die elektronischen Patientenakte eingebunden werden.

Die Forderung der IGHV im Detail können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.


Veröffentlicht am 14.05.2020

Hilfsmittelversorgung während und nach der Corona-Krise

EGROH fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden der IGHV Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung

Pressemitteilung

Die IGHV hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, um die Hilfsmittelversorgung während und auch nach der Corona-Krise sicherzustellen. In dem Papier wird gefordert, dass die Mehrausgaben für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) finanziert werden und durch die Corona-Krise bedingte Mindereinnahmen kompensiert werden. Dies sei elementar, da Leistungserbringer der Hilfsmittelbranche für zur Entlastung der stationären Strukturen in Zeiten von Covid-19 beitragen. Die IGHV sieht nun dringenden Handlungsbedarf, um die Versorgungsstrukturen mittel- und langfristig erhalten zu können.

Das Eckpunktepapier mit den fünf Forderungen der IGHV können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.


Veröffentlicht am 07.05.2020

GKV-Spitzenverband

Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 erneut aktualisiert. Die Änderung betreffen die Vergütung für zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel. Sofern von den vertraglich vereinbarten Preisen abgewichen wird, sollten Sie einen Kostenvoranschlag als „Rahmen-Kostenvoranschlag“ bei dem Kostenträger einreichen, um verbindlich zu klären, dass die konkret zugrunde gelegten Preise von diesem akzeptiert werden und so eine für alle Seiten verbindliche Abrechnungspraxis schaffen.

Stand 04.05.2020 


Veröffentlicht am 06.05.2020

Bundesminister für Gesundheit AOK Bundesverband

Corona-Sonderregelungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pressemitteilung

Bei der Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch sind durch die weltweit gestiegene Nachfrage zum Teil erhebliche Preissteigerungen feststellbar, die die Versorgung mit derartigen Produkten im häuslichen Bereich beeinträchtigen. Mit der "Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung", die am 5. Mai in Kraft getreten ist, wird daher der monatliche Pauschalbetrag, den die Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufwenden dürfen, zeitlich befristet auf 60 Euro angehoben.

Mit aktualisierten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 wurden am 5. Mai auch die Vertragspreis-Deckelung sowie etwaige in den Pflegehilfsmittel-Verträgen nach § 78 Absatz 1 SGB XI verankerte Mengen-Limitierungen aufgehoben.

Sofern von den vertraglich vereinbarten Preisen abgewichen wird, sollten Sie einen Kostenvoranschlag als „Rahmen-Kostenvoranschlag“ bei dem Kostenträger einreichen, um verbindlich zu klären, dass die konkret zugrunde gelegten Preise von diesem akzeptiert werden und so eine für alle Seiten verbindliche Abrechnungspraxis schaffen.

Die Verkündung im Bundesanzeiger finden Sie unten stehend verlinkt.

April 2020


Veröffentlicht am 30.04.2020

MDR

Geltungsbeginn der MDR verschoben

Hinweis Pressemitteilung

Die EU-Kommission hatte bereits Anfang April ein Moratorium der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) bestätigt und den Geltungsbeginn der MDR um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Die Mitgliedsstaaten im europäischen Rat stimmten dem Kommissionsvorschlag am 24. April zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit der „Verlängerungs-Verordnung“ tritt das MDR-Moratorium nun auch für Deutschland am Tag der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union (OJEU) in Kraft.


Veröffentlicht am 09.04.2020

GKV-Spitzenverband

Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 aktualisiert und bis zum 30.06.2020 verlängert. 

März 2020


Veröffentlicht am 30.03.2020

Corona-Krise

EGROH fordert mehr Hilfe für systemrelevante Leitungserbringer im ambulanten Bereich

Pressemitteilung

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wird deutlich, dass Hilfsmittelleistungserbringer und HomeCare-Unternehmen wesentlich zur Entlastung der stationären Strukturen beitragen, indem sie die rasche Versorgung mit Hilfsmitteln, wie Beatmungs- und Sauerstofftherapiegeräten, im Anschluss an stationäre Behandlungen sicherstellen und somit auch die zügige Entlassung von Patienten. 
Damit werden dringend benötigten Bettenkapazitäten für COVID19-Patienten im stationären Bereich geschaffen. 


In einem aktuellen Positionspapier der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) werden 6 Forderungen an die Politik erhoben, die Sie im angefügten Positionspapier finden.


Veröffentlicht am 26.03.2020

GKV-Spitzenverband

Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

Pressemitteilung

Mit den News vom 20. März 2020 hatten wir Ihnen Empfehlungen des Spitzenverbandes der GKV zum Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 zugesandt. Diese Empfehlungen wurden nunmehr weiterentwickelt und im Anhang übersenden wir Ihnen die neue Fassung. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Anpassung an die Bund-Länder-Leitlinien vom 22. März 2020, den Umgang mit Präqualifizierungen, die Abrechnungsverfahren und die Regelungen zur ärztlichen Verordnung. 

Wir weisen darauf hin, dass Fragen z.B. zur grundsätzlichen Befugnis, die Geschäfte und Betriebe offenzuhalten, nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Wir empfehlen Ihnen, sich insofern an die zuständigen örtlichen Behörden zu wenden. Auch auf der Homepage der Ministerien sind jeweils aktuelle Informationen zu finden.


Veröffentlicht am 20.03.2020

DAK Gesundheit

Hinweise im DAK-Internet-Portal für Hilfsmitteleistungserbringer

Pressemitteilung

Der GKV-SV hat am 19.03.2020 Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 abgegeben. Die DAK hat diese aufgenommen und um eigene Punkte ergänzt.

Sie finden die Hinweise im Internet unter dieser Adresse:

https://www.dak.de/dak/hilfsmittellieferanten/aktuelle-hinweise-2251154.html

Die Hinweise werden bei Bedarf aktualisiert und ergänzt.


Veröffentlicht am 20.03.2020

GKV-Spitzenverband

Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

Pressemitteilung

In Deutschland wie auch weltweit werden immer mehr Infektionsfälle aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV2) gemeldet. Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus und die dadurch ausgelöste Lungenerkrankung Covid-19 führt zu Einschränkungen im täglichen Leben. Der GKV-Spitzenverband gibt daher folgende Empfehlungen 
zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel). Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Die Empfehlungen gelten zunächst bis zum 31. Mai 2020; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.


Veröffentlicht am 17.03.2020

Bundesregierung extra

Sanitätshäuser und orthopädie-technische Betriebe sind nicht von behördlich angedachten Betriebsschließungen betroffen

Pressemitteilung

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

„Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.“

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.


Veröffentlicht am 12.03.2020

BARMER TK Techniker Krankenkasse

Leistungserbringerverbände und zwei Kassen erarbeiten Konzept zur Qualitätssicherung

Pressemitteilung

Die beiden Kassen Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) werden gemeinsam mit ihren Vertragspartnern im Bereich der Orthopädie-Technik ein Konzept zur Sicherung der Versorgungsqualität erarbeiten. Hintergrund: Die Kassen sind mit dem Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) verpflichtet worden, die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer zu überwachen.

 Das vorgesehene Qualitätssicherungskonzept soll eine kontinuierliche Prüfung ermöglichen. Inhaltlich geht es u. a. um den Umfang der Dokumentation und die Definition der Übermittlungsmodalitäten. In diesem Zusammenhang teilte der BIV mit, dass im Zuge dieser Zusammenarbeit die Vorgabe des OT-Vertrages der Barmer und der TK, die Bestätigung über die Durchführung der Beratung gemäß § 127 Abs. 5 SGB V als abrechnungsbegründende Unterlage beizufügen, weiterhin bis auf Widerruf ausgesetzt bleibe

Selbstverständlich müssten die Betriebe aber gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen beraten und dies auch dokumentieren. Quelle: MTD

November 2019


Veröffentlicht am 20.11.2019

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG 04- Badewannenlifter ARGE Ersatzkassen

Pressemitteilung

Im MTD-Instant 47/2019 war unter Punkt 19 zu lesen, dass das Forum Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ersatzkassen die Verhandlungen mit der ARGE Leistungserbringer BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG, EGROH und CURA-SAN ohne Ergebnis (einseitig) beendet hat. Ein Konsens sei nicht gefunden worden. Die Ersatzkassen-Arbeitsgemeinschaft habe aber Verträge mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, die zum Beitritt offen stünden. Diese Verträge starten am 1. Dezember 2019 und gelten für die o.g. Ersatzkassen. Die DAK Gesundheit hat sich von der ARGE Ersatzkassen gelöst und eigene Verhandlungen im Bereich Badewannenlifter bekannt gegeben!

Die von der Kassen-ARGE (ohne die DAK Gesundheit) zum Beitritt angebotenen Konditionen sehen wie folgt aus:

BWL 04.40.01.0   inkl. Bezüge sowie Alter des Lifters bei Auslieferung als "Erstpauschale" maximal 5 Jahre (XL-Versorgung ab 141kg)

KZH 08 Badewannenlifter mobil        24 Monate     von 126,00€ bis 160,00€ netto 

KZH 09 Folgepauschale                     12 Monate     von   59,90€ bis   80,00€ netto

KZH 08 Badewannenlifter mobil XL  24 Monate     von 126,00€ bis 250,00€ netto

KZH 09 Folgepauschale XL                12 Monate     von  59,90€  bis  80,00€ netto

 

Die Absage auf das letzte Angebot der Leistungserbringer-ARGE ist Ende der vergangenen Woche (KW 46) eingegangen. Begründet wurde die Absage damit, dass wir als ARGE der Leistungserbringer mehrfach versucht hätten, Punkte aus dem Vertrag zu verhandeln, die – nach Aussage der Barmer/ Ersatzkassen-ARGE – als nicht vertretbar angesehen werden. 

Dabei ging es insbesondere um unsere gemeinsamen Bemühungen, die Lieferung der BWL-Bezüge aus den auch so bereits extrem niedrigen Pauschalpreisen heraus zu verhandeln, sowie darum, die Aufhebung der Altersbegrenzung für die BWL auf 5 Jahre auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden (Fotodokumentation über den Zustand eingesetzter Produkte) zu erreichen.

Selbst bei allerbestem Willen können bei ordentlicher Prüfung aller kalkulatorischen Aspekte und bei den dargestellten Inhalten die angebotenen Verträge nur als "unwirtschaftlich" betrachtet werden.

Deshalb haben sich BIV, CURA-SAN, EGROH, RSR und Sanitätshaus Aktuell unisono gegen einen Beitritt entschlossen. Wir können Ihnen daher auch einen Einzelbeitritt nicht empfehlen.

Angesichts der Tatsache, dass die genannten Verbände keinem der angebotenen Verträge beigetreten sind, gehen wir nicht davon aus, dass die Ersatzkassen der ARGE über eine echte Flächendeckung verfügen. Wenn Sie Versicherte der Ersatzkassen (außer DAK) mit einem BWL versorgen wollen, empfehlen wir Ihnen, einen KV nach § 127 Abs. 3 SGB V (Einzelvertrag) zu stellen und die Reaktion der jeweiligen Kasse abzuwarten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr KV im elektronischen Verfahren (eKV) als "Nicht-Vertragspartner" automatisiert abgewiesen würde.

Wenn die ARGE der Krankenkassen im Rahmen von Nachverhandlungen unsere Kritikpunkte wieder aufnehmen und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden sollte, werden wir einen Vertragsschluss bzw. einen Beitritt gerne in Betracht ziehen.

Juli 2019


Veröffentlicht am 25.07.2019

MDR - Leitfaden für "Hersteller von Sonderanfertigungen"

Pressemitteilung

Ab dem 26. Mai 2020 muss die Medical Device Regulation (MDR) in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt werden. Wie wir bereits berichteten, arbeitet die EGROH aktiv in der Arbeitsgruppe MDR der DGIHV mit, die sich unter anderem mit der Entwicklung von Umsetzungshilfen beschäftigt. 

Neben dem Leitfaden für Hersteller ist nun die zweite Umsetzungshilfe fertig - der Leitfaden für "Hersteller von Sonderanfertigungen". Dieser Leitfaden soll einen Überblick geben über die Pflichten, die für die Akteure der Branche in ihrere Eigenschaft als Hersteller relevant sind.

Die Arbeitsgruppe der DGIHV beschäftigt sich im weiteren mit der Erstellung gemeinsamer Handlungsempfehlungen in den Bereichen "Klinische Bewertungen", "Nachbeobachtungen" und "Risikomanagement". Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Juni 2019


Veröffentlicht am 05.06.2019

MDR - Leitfaden für Händler

Pressemitteilung

Wir hatten berichtet, dass die EGROH in der Arbeitsgruppe MDR bei der DGIHV (Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e.V.) mitarbeitet, um Ihnen die Umsetzung der MDR (Medical Device Regulation / EU Verordnung 2017/745) ab Mai 2020 zu erleichtern.

Nun ist der erste Teil fertig: Leitfaden MDR für Händler im Bereich Hilfsmittel.

Der nächste Teil für Hersteller (Sonderanfertiger) ist ebenfalls in Arbeit und wird in Kürze auch zur Verfügung stehen.

Siehe auch: www.dgihv.de

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Leitfaden eine "Arbeitshilfe" ist. Der Leitfaden soll Ihre Aufmerksamkeit auf wichtige Punkte lenken, die neu sind oder in Zukunft ausführlicher zu dokumentieren sind. Er kann eine Beschäftigung mit der MDR nicht ersetzen. 

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten!

Mai 2019


Veröffentlicht am 29.05.2019

Knappschaft SVLFG

Übergangslösung mit Knappschaft und LKK in Bayern vereinbart

Pressemitteilung

Wie bereits berichtet haben praktisch alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Bayern ihre Einzelverträge mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für die Produktgruppen bzw. Teilbereiche der Produktgruppen 02, 05, 10, 11, 17, 20, 23, 24 und 26 gekündigt. Um die Versorgung zu sichern, haben Landesinnung, Knappschaft und LKK ab dem 1. Juni eine Übergangsregelung vereinbart. Grundlage ist der bereits mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik abgeschlossene Rahmenvertrag vom 19. Oktober 2018. Sofern mit dem BIV Vereinbarungen zu einzelnen Produktbereichen bestehen, gelten diese. Weiter gelten in der vertragslosen Übergangsphase vorerst die Preise der zwischen Landesinnung/Fachverband mit der AOK Bayern geschlossenen Verträge auf ortsüblicher Preisbasis. Die Vereinbarung gilt für die Produktgruppen 05 (Bandagen), 17 (lymph. Vers.), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen) und 38 (Armprothesen). Das gemeinsame Ziel der Innung, eingebunden sind auch die Innungen Sachsen und Thüringen, und der Knappschaft/LKK liegt darin, 2019 bundeseinheitliche Verträge mit dem BIV zu schließen.


Veröffentlicht am 09.05.2019

FAQ zur Akkreditierung von Präqualifizierungsstellen (§ 126 SGB V)

Pressemitteilung

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat eine FAQ-Liste zur Weitergeltung von Präqualifizierungsurkunden nicht akkreditierter PQ-Stellen herausgegeben (Stand 12.04.2019). Die Inhalte entnehmen Sie bitte der Anlage.

Eine Liste der akkreditierten PQ-Stellen hängt ebenfalls an. (Stand 30.04.2019)


Veröffentlicht am 02.05.2019

Knappschaft SVLFG

Mitteilung der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik

Pressemitteilung

für die Vorbereitung eines gemeinsamen Rahmenvertrages haben die bayrischen Mitgliedsbetriebe zum 30.04.2019 mit Wirkung voraussichtlich zum 31.05.2019 ihre bestehenden Einzelverträge in den Produktgruppen PG 02, PG 05, PG 10, PG 11, PG 17 (lymph. Vers.), PG 20, PG 23, PG 24 (Bein, Arm, Brust) und PG 26 gegenüber der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse 
gekündigt.

Gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) finden hierzu aktuell Vertragsverhandlungen mit der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse statt.

Über das weitere Vorgehen – ggf. eine stillschweigende Vereinbarung über die Weitergeltung der Vertragsinhalte über den 31.05.2019 hinaus – bis zum Abschluss eines Rahmenvertrages in der zweiten Jahreshälfte 2019 – werden wir Sie zeitnah informieren und auf dem Laufenden halten.

April 2019


Veröffentlicht am 18.04.2019

KKH kaufm. Krankenkasse

Bekanntmachung Vertragsabsichten

Pressemitteilung

Die KKH ist eine der größten bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenkassen und betreut ca. 1,7 Mio. Versicherte. Damit zählt die KKH zu den leistungsstarken Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik.

Die Kasse beabsichtigt, in den folgenden Produktgruppen (PG) die Hilfsmittelversorgungen vertraglich neu zu regeln: 


Rehatechnik 
 Versorgung mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen (PG 18) 
 Versorgung mit fahrbaren Liftern (PG 22) 
 Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus (Auflagen, Matratzen und Systeme der PG 11) 
 Versorgung mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten (PG 19/50) und   Einlegerahmen (PG 19/50) für den häuslichen Bereich 
 Versorgung mit Antidekubitussitzkissen (PG 11) 
 Versorgung mit Badewannenliftern (PG 04) 
 Versorgung mit Rollatoren und Gehwagen (PG 10) 
 Versorgung mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings) 


Medizintechnik / Homecare
 Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie (PG 14) 
 Versorgung mit Beatmungsgeräten zur häuslichen Beatmung (PG 14) 
 Versorgung mit TENS- und EMS-Geräten (PG 09) 
 Versorgung mit rtCGM-Geräten (PG 21) 
 Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen (PG 15) 
 Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen (PG 15) 
 Versorgung von Stomaanlagen mit Hilfsmitteln (PG 29 und PG 15)

EGROH wird sich an den Verhandlungen beteiligen, wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 11.04.2019

Ach übrigens …

Pressemitteilung

Wir haben uns sehr gefreut, so viele von Ihnen an unserem Stand auf der EXPOLIFE begrüßen zu dürfen. Besonders gut hat uns Ihr reges Interesse an unseren Verträgen und vor allem an unserem „ORTHEGROH-Portal“ gefallen. Die vielen sehr positiven Rückmeldungen bestätigen uns, dass wir genau auf dem richtigen Weg sind. Dafür Ihnen allen „Herzlichen Dank“!

Tipp: „Neurorehabilitation bei Fußdeformitäten“ ist das Programmthema beim Kongress „Technische Orthopädie 2019“ vom 26. bis 28. April im Kongresshaus in Garmisch-Partenkirchen.  "... das ist schon eine Reise wert (nicht nur bei Schnee)!" Tagungsprogramm siehe Anlage.

März 2019


Veröffentlicht am 21.03.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Vertragsverhandlungen

Pressemitteilung

Nichts Neues gibt es von den PG 31-Vertragsverhandlungen mit der GWQ ServicePlus AG zu berichten.

Das zwischen der GWQ ServicePlus AG und einem regionalen Leistungserbringerverband erzielte Verhandlungsergebnis wird von allen anderen verhandelnden Verbänden abgelehnt, die Verhandlungsgespräche laufen weiter.

Die GWQ ServicePlus AG bietet diesen regional abgeschlossenen PG 31-Vertrag inzwischen bundesweit zum Beitritt (ohne Verhandlungsmöglichkeit) an. Von einem Beitritt zu diesem mit einem einzelnen Regionalverband abgeschlossen Vertrag raten wir Ihnen daher weiterhin ab.

Diese aktuelle Handlungsweise von GWQ bei den Beitrittsverträgen widerspricht den geplanten Änderungen des § 127 im Hinblick auf die Open-House-Systematik. Denn der Gesetzgeber schreibt die Verhandlungen hier sehr deutlich im Gesetz fest.

Bitte reichen Sie Kostenvoranschläge zu den gekündigten Produktgruppen bei den über GWQ abrechnenden Betriebskrankenkassen grundsätzlich in Papierform ein. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihr Kostenvoranschlag nicht automatisch auf die „alten“ Vertragspreise aus dem Jahr 2017 gekürzt wird. Viele dieser Betriebskrankenkassen sind außerdem noch über Rahmenverträge mit den BKK Landesverbänden unsere Vertragspartner für Versorgungen in der PG 31.

Wie von Mitgliedsbetrieben in den Ländern übereinstimmend berichtet wird, akzeptieren viele der über GWQ-Verträge versorgenden Betriebskrankenkassen im Interesse der wohnortnahen Versorgung ihrer Versicherten Kostenvoranschläge in der vom Leistungserbringer geforderten Höhe. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie Kürzungen nicht akzeptieren, sondern unter Hinweis auf die fehlende Vertragsbindung auf den in Ihrem Kostenvoranschlag geforderten Betrag bestehen.

An dieser Stelle möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass auch die Produktgruppen 08, Einlagen vom GWQ bereits zum 30.09.2017 bzw. 31.12.2017 gekündigt wurden. „Alte“ Vertragspreise sind nicht mehr gültig! Akzeptieren Sie daher bitte auch hier keine Kürzungen von Kostenvoranschlägen zu den nicht festpreisgeregelten Positionen in diesen beiden Produktgruppen.

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten!


Veröffentlicht am 21.03.2019

GKV-Spitzenverband

f.m.p.-Stellungnahme zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

Pressemitteilung

Mediengerecht hat der GKV-Spitzenverband seinen 2. Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses Ende Februar in Berlin präsentiert. Bilanz über die getane Arbeit zu ziehen, ist legitim. Allerdings hat der GKV-Spitzenverband dabei die Chance verpasst, nicht nur das Geleistete zu präsentieren, sondern auch selbstkritisch auf nach wie vor vorhandene Defizite bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hinzuweisen.

Lesen Sie dazu die anhängende Stellungnahme der Fachvereinigung Medizinprodukte e.V..


Veröffentlicht am 14.03.2019

Das TSVG ist verabschiedet und beschlossen!

Pressemitteilung

Sie sind selten, aber es gibt sie: Momente, die man genießen kann und auch sollte!

Das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) ist verabschiedet und beschlossen!

  • Keine Open-House-Verträge mehr
  • LE/Verbände haben das Recht auf Verhandlungen - selbst bei Vertragsbeitritten
  • Keine Ausschreibungen mehr.

Für laufende Ausschreibungen ist die Frist für die maximale Fortgeltung sogar noch von 12 Monaten auf sechs Monate verkürzt worden.

Das Gesetz tritt spätestens zum 01.05.2019 in Kraft.

Februar 2019


Veröffentlicht am 28.02.2019

MDR-Umsetzungshilfe ist in Arbeit

Pressemitteilung

Im Mai 2020 tritt die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) in Kraft. Die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e.V. (DGIHV) beschäftigt sich bereits seit vergangenem Jahr mit der Thematik im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppe steht die Erarbeitung von klinischen Bewertungen für Sonderanfertigungen sowie der Aufbau einer technischen Plattform zur Dokumentation der geforderten Produktnachverfolgung.

Die EGROH - auch in Wahrnehmung der Interessen der ORTHEG - arbeitet, zusammen mit anderen Vertretern betroffener Leistungserbringer, Hersteller und Hilfsmittelverbänden, in der Arbeitsgruppe mit. Mit Herrn Dr. Friehoff (EGROH) als "Chair" hat sich die Arbeitsgruppe das Ziel gesetzt, bis Ende 2019 eine OT-Umsetzungshilfe zur Erfüllung der MDR-Anforderungen herauszugeben.

Wir halten Sie hierüber auf dem Laufenden!

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dgihv.org