ORTHEGROH News

Nachrichten aus 11.2024


November 2024


Veröffentlicht am 28.11.2024

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompressionstherapie

neuer Vertrag

Die GWQ ServicePlus AG hat einen neuen Vertrag für die Versorgung der Versicherten im Bereich PG 17 Kompressionstherapie nicht-apparativ geschlossen. Der neue PG 17 - Vertrag startet zum 01.01.2025 und löst die bereits zum 31.12.2024 gekündigten Verträge ab. 

Sobald uns die Vertragsunterlagen vorliegen, stellen wir Ihnen diese zur Verfügung. Nähere Informationen folgen.


Veröffentlicht am 28.11.2024

DRINGENDE ERINNERUNG AOK Rheinland/Hamburg

PG 17 Kompressionstherapie

neuer Vertrag

Die AOK Rhld./Hamburg hat einen neuen Vertrag zur Kompressionstherapie veröffentlicht. Er beinhaltet die Versorgungsbereiche 

  • Rundstrick LEGS 15 20 171
  • Flachstrick LEGS 15 20 172  und
  • Narbenkompression LEGS 15 20 173

Die EGROH ist ebenfalls beigetreten. Vertragsstart ist der 15.10.2024. Es ist ein Neubeitritt erforderlich. Ansonsten werden Ihnen ab Montag die Kostenvoranschläge durch die Kasse abgelehnt!

Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang oder laden Sie diese vorausgefüllt im Portal herunter.


Veröffentlicht am 28.11.2024

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompressionstherapie apparativ

Ergänzungsvereinbarung

Die GWQ ServicePlus AG hat für den Vertrag zur Versorgung PG 17 Kompressionstherapie apparativ eine Ergänzungsvereinbarung mit einer Anpassung der Vertragspreise zum 01.01.2025 geschlossen.

LEGS 19 91 G18


Veröffentlicht am 28.11.2024

AOK Bayern

PG 29 Stoma (LEGS 15 02 129)

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die AOK Bayern hat mit dem dem Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC) und dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 einen neuen Vertrag für die PG 29 Stomaversorgung abgeschlossen. Die EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

Da der Vertrag ggü. der EGROH nicht gekündigt wurde, gilt der Altvertrag (LEGS 15 02 607) vorerst unverändert weiter.


Veröffentlicht am 28.11.2024

AOK Bremen/Bremerhaven

PG 14 CPAP und Sauerstoff - temporäre Zuschläge

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.03.2025 verlängert.

LEGS Sauerstoff: 15 04 232 
LEGS CPAP: 15 04 C14 


Veröffentlicht am 28.11.2024

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen Preiserhöhung

Anpassung

Zum 01.01.2025 hat die KKH mit dem Hauptvertragspartner eine Preiserhöhung vereinbart. Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.01.2025 für Verordnungen, die nach dem 01.01.2025 ausgestellt werden. Für Versorgungen, die vor dem 01.01.2025 erfolgten und noch nicht abgerechnet wurden, gelten die bisherigen Konditionen. Es ist kein Neubeitritt notwendig.

Die Preise entnehmen Sie bitte dem Anhang.

LEGS 19 99 M52


Veröffentlicht am 20.11.2024

ORTHEGROH

Erreichbarkeit Vertragsmanagement

Allgemeine Information

Im Zuge der bevorstehenden Fusion zur ORTHEGROH, befinden sich die Vertragsabteilungen der EGROH und ORTHEG am 21.11.2024 und 22.11.2024 in einem Workshop. 

An diesen beiden Tagen sind wir telefonisch sowie per E-Mail nicht erreichbar.

Ab Montag, den 25.11.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und werden Ihre Anliegen bearbeiten.


Veröffentlicht am 14.11.2024

AOK Bayern

Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln durch Meisterbetriebe

neuer Vertrag

Die AOK Bayern hat beschlossen, die Anzahl der Verträge für orthopädietechnische Hilfsmittel, die durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks abgegeben werden, zu minimieren.

Das betrifft die folgenden Verträge:

  • Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (AC/TK 15 02 305)
  • prothetische Versorgung der unteren Extremitäten (AC/TK 15 02 124)
  • prothetische Versorgung der oberen Extremitäten (AC/TK 15 02 038)
  • Produktgruppen 08 „Einlagen“ und 31 „Schuhe“ durch Meisterbetriebe des Orthopädietechnikerhandwerks (AC/TK 15 02 031)

Die vorgenannten Verträge werden zum 01.01.2025 zu einem Vertrag über die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 05, 08, 20, 23, 24, 31 und 38 durch Meisterbetriebe der Orthopädietechnik AC/TK 15 02 751 zusammengefasst.

Damit der neue Vertrag zum 01.01.2025 für Sie seine Wirkung entfaltet und auch Ihr Unternehmen von den neuen Konditionen profitiert, bietet Ihnen die AOK Bayern an, diesem neuen Vertrag unter Aufhebung der bisherigen Verträge für Ihre präqualifizierten Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen beizutreten. Eine Kündigung Ihrer bisherigen Verträge ist damit entbehrlich. Hierzu werden Sie von der AOK Bayern in den nächsten Tagen ebenfalls auch noch einmal direkt angeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen AC/TK 15 02305 für die Abgabe von konfektionierten Bandagen und Orthesen weiterhin gilt. Diese Versorgungsbereiche werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls vertraglich neu geregelt.

Den Neubeitritt senden Sie bitte an vertrag@egroh.de bzw. an vertrag@ortheg.de

Zur Teilnahme benötigen wir zudem zwingend den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, den aktuellen Meisterbrief sowie entsprechende Zertifikate von produktspezifischen Schulungen.


Veröffentlicht am 07.11.2024

GWQ ServicePlus AG

Novitas BKK

Kleine Medizintechnik (PG 09, 15, 99)

teilnehmende Kassen

Mit Wirkung zum 01.11.2024 tritt die Novitas BKK dem GWQ-Vertrag 1991G92 "Kleine Medizintechnik" bei.


Veröffentlicht am 07.11.2024

hkk Handelskrankenkasse

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag - KVA Problematik

Hinweis

In § 6 sowie im Zusatz A 1 zum Rahmenvertrag ist beschrieben, welche Regelungen für die Einreichung von Kostenvoranschlägen zu beachten sind. 

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass häufig keine korrekten Kostenvoranschläge eingereicht werden. In den meisten Fällen stimmt die Kombination aus Hilfsmittelpositionsnummer, Hilfsmittelkennzeichen, ggf. Produktbesonderheit und Angabe des Leistungserbringerschlüssels nicht. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Sachbearbeitung sowie zu erhöhter Ablehnung von Kostenvoranschlägen.

Bitte achten Sie verstärkt auf korrekte Einreichungen.

LEGS 19 92 436


Veröffentlicht am 07.11.2024

AOK Bayern

Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln durch Meisterbetriebe

neuer Vertrag Hinweis

Zum 01.01.2025 wird es einen neuen Vertrag über die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln aus den Produktgruppen 05, 08, 20, 23, 24, 31 und 38 durch Meisterbetriebe der Orthopädietechnik geben. 

Laut der AOK wird der Vertrag aktuell nochmals überarbeitet. 
Weitere Informationen werden Mitte November veröffentlicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!