Veröffentlicht am 28.11.2022
Fristgemäß mit Schiedsspruch vom 14. November 2022 hat die Schiedsperson das Verfahren zwischen der DAK-Gesundheit und der ARGE Reha und Pflege beendet.
Im Ergebnis liegt nun ein bundesweiter Reha-Vertrag vor, dessen Mindestlaufzeit am 31. Dezember 2023 endet. Als frühester Vertragsbeginn ist der 1. Dezember 2022 vorgesehen, dies jedoch nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass das aktuell noch laufende Kartellverwaltungsverfahren eingestellt wird oder eine behördliche oder gerichtliche Außervollzugsetzung zu einer evtl. kartellrechtlichen Entscheidung vorliegt.
Der Vertrag umfasst folgende Produktgruppen:
- 02 Adaptionshilfen
- 04 Bade- und Duschhilfen (einschl. Badewannen-Lifter)
- 10 Gehhilfen (einschl. Rollatoren)
- 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
- 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge (einschl. Standard-/Leichtgewichtsrollstühlen)
- 19 Krankenpflegeartikel
- 20 Lagerungshilfen
- 22 Mobilitätshilfen
- 28 Stehhilfen
- 32 therapeutische Bewegungsgeräte
- 33 Toilettenhilfen
Die vereinbarten Preise liegen auf marktüblichem Durchschnittsniveau.
Der Vertrag mit der DAK-Gesundheit tritt damit erst nach dem Abschluss des Kartellverwaltungsverfahrens in Kraft. Ein Beitritt zu dem Vertrag ist auch erst danach möglich. Ein konkreter Zeitpunkt zum Abschluss des Kartellverwaltungsverfahrens kann derzeit nicht benannt werden. Eine konsolidierte Fassung des Vertrages wird voraussichtlich ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 24.11.2022
Die GWQ ServicePlus AG hebt vom 01.12.2022 bis zum 31.03.2023 die Vertragspreise in den Medizintechnik-Verträgen an.
Zu den Verträgen gehören:
- Sauerstofftherapie (LEGS 19 91 G02),
- Beatmung (LEGS 19 91 G09),
- Tracheostoma (LEGS 19 91 G10),
- Monitoring (LEGS 19 91 G11),
- CPAP (LEGS 19 91 G38),
- Bilevel-ST (LEGS 19 91 G47).
Die Vertragspreise wurden nun temporär um 6% (Sauerstofftherapie) bzw. um 5% (übrige Medizintechnik-Verträge) erhöht.
Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2022 in Kraft und endet automatisch am 31.03.2023.
Veröffentlicht am 24.11.2022
Mit Wirkung zum 01.12.2022 tritt die Bergische Krankenkasse dem Vertrag 19 91 G92 bei.
Veröffentlicht am 24.11.2022
Mit Wirkung zum 01.12.2022 tritt die Karl Mayer BKK dem Schuhtechnik-Vertrag uneingeschränkt bei.
LEGS 16 90 333
Veröffentlicht am 24.11.2022
Die KKH hat zum 01.12.22 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Einlagen und orthopädischen Schuhen veröffentlicht. Sie können ab sofort beitreten.
Ausschlaggebend für den Vertrag ist das Verordnungsdatum.
Die Teilnahmen aus dem vorherigen Vertrag werden automatisch übernommen. Bei den bisherigen Vertragsteilnehmer wird der neu hinzugekommene Versorgungsbereich 08A und 08B (Einlagen) entsprechend der PQ-Urkunde ergänzt.
LEGS 19 99 N81 für Einlagen und 19 99 N82 für Schuhtechnik
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die DAK bietet aufgrund der Kostensteigerungen bei Fracht und Rohstoffen, für einzelne Hilfsmittel der PG 14 zusätzliche Aufschlagspositionen an.
Die Aufschläge gelten vorerst vom 15.11.2022 bis 30.11.2023. Die Aufschläge
können für alle Versorgungen angewendet werden, die zum Zeitpunkt der Einigung noch nicht bei der DAK-Gesundheit zur Genehmigung eingereicht wurden. Sie gelten auch für rückwirkende Kostenvoranschläge ab dem 1. des vorherigen Kalendermonats. Bestehende Pauschalgenehmigungen bleiben von der Vereinbarung bis zum Zeitablauf unberührt.Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Den Vertrag mit den befristeten Aufschlägen finden Sie im Anhang.
LEGS 19 94 028
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die AOK Hessen hat zum 01.10.2022 einen neuen Reha-Vertrag geschlossen. Die EGROH ist diesem nun beigetreten.
Erstmals wurde in dem Vertrag eine Wertsicherungsklausel aufgenommen, sodass jährlich eine Anpassung der Vertragspreise um die Grundlohnsummensteigerung (GLS) erfolgt, erstmals zum 01.01.2024.
Die Produktgruppe 18 wurde in dem neu verhandelten Reha-Vertrag nicht vereinbart.
Der LEGS lautet 15 06 200 bzw. 15 06 226 für die PG 26.
Veröffentlicht am 17.11.2022
Liebe Mitglieder,
die derzeitigen multiplen Krisen sind für unsere Branche eine große wirtschaftliche Herausforderungen. Besonders die hohen Preissteigerungen, die zunehmenden Bürokratiepflichten und der Fachkräftemangel stellen eine hohe Belastung für die betroffenen Unternehmen und damit auch für die Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in Deutschland dar. Zusammen mit unserem Branchenverband „Wir versorgen Deutschland“ gehen wir derzeit aktiv auf die zuständigen politischen Vertreterinnen und Vertreter zu, um dafür zu sorgen, dass die Hilfsmittelleistungserbringer bei den geplanten Hilfsprogrammen der Bundesregierung angemessen berücksichtigt werden und damit auch die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten gesichert bleibt.
Um diesen Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, hat „Wir versorgen Deutschland“ eine Branchenumfrage gestartet, um die aktuelle Situation der betroffenen Betriebe zu erfassen und die Dringlichkeit angemessener Hilfsmaßnahmen zu unterstreichen. Wir möchten Sie bitten, durch Ihre Teilnahme als Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in eines unserer Mitgliedsbetriebe dieses Vorhaben zu unterstützen.
Bitte füllen Sie die Umfrage für Ihr Unternehmen nur einmal aus. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Umfrage von „Wir versorgen Deutschland“ ausgewertet und zeitnah öffentlich gemacht. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Die Umfrage endet am 30.11.22, 15:00 Uhr.
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.12.2022 einen neuen Bandagen-Vertrag geschlossen. In dem Vertrag wurde eine jährliche Preisanpassung festgelegt, sodass die Preise zum 01.12.2023 und zum 01.12.2024 jeweils um 4,25% steigen.
Maßgeblich für die Anwendung des neuen Vertrages ist das Verordnungsdatum.
Es ist ein Neubeitritt erforderlich!
Der LEGS lautet 15 01 E05 / 16 01 E05 / 19 01 E05.
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die Übergangsvereinbarungen für die PG 31 mit der Barmer, Techniker und HEK laufen zum 30.11.2022 aus.
Mit den drei genannten Krankenkassen konnte zum 01.12.2022 ein neuer Vertrag verhandelt werden.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Preisentwicklungen gelten die Preise nur bis zum 31.12.2023. Die Vertragspreise ab dem 01.01.2024 werden im Laufe des kommenden Jahres neu verhandelt.
Es ist kein Neubeitritt notwendig!
Wir haben Ihre vorherigen Vertragsteilnahmen pro Kostenträger übernommen. Neu hinzugekommen ist der Versorgungsbereich 23E durch den Orthopädischen Innenschuh/Athrodeseninnenschuh (Hilfsmittelnummer 23.03.31.0). Bisherige Vertragsteilnehmer wurden nun auf den Versorgungsbereich 23E gemeldet, sofern eine entsprechende PQ-Urkunde für diesen Versorgungsbereich vorlag.
Bitte überprüfen Sie Ihre aktuelle Vertragsteilnahmen unter "Meine Verträge". Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen bzw. der Erweiterung um den Versorgungsbereich 23E für den Innenschuh nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 14 Tagen mit.
Bitte beachten Sie die neuen Leistungserbringergruppenschlüssel.
BARMER: 15 96 04X
TK/ HEK: 16 96 40XDie detaillierte Liste "Aufstellung aller LEGS" finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 10.11.2022
Die AOK Bayern hat in der Produktgruppe 14 drei neue Verträge zum 01.10.2022 abgeschlossen:
- CPAP (LEGS 15 02 515)
- Sauerstoffkonzentratoren (LEGS 15 02 503)
- Flüssigsauerstoff (LEGS 15 02 502)
Die EGROH ist diesen Verträgen beigetreten.
Es ist ein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 10.11.2022
Die Knappschaft und SVLFG haben für diverse Produktbereiche Aufschläge für die Hilfsmittelversorgung veröffentlicht. Für die EGROH betrifft dies lediglich den Vertrag mit der Versorgung mit Badehilfen PG 04 LEGS 15 90 045. Hier ist seit dem 15.09.2022 bis auf Weiteres ein Aufschlag von 5,00€ auf die jeweilige Versorgung vorgesehen.
Weitere gewährte Aufschläge können unter dem eingefügten Link eingesehen werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 10.11.2022
Zum 01.01.2023 erhöhen die folgenden drei Krankenkassen die Vergütungen im Bereich der CPM-Schienen:
- hkk (LEGS 19 92 244)
- KKH (LEGS 19 99 M52)
- Mobil Krankenkasse (LEGS 19 91 013 bzw. 19 91 Z13)
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist jeweils das Verordnungsdatum.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 04.11.2022
Die GWQ hat die Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht.
Die Krankenkassen laut anhängender Liste treten zum 01.11.2022 dem Vertrag "Kleine Medizintechnik" bei.
Der LEGS lautet 19 91 G92.
Veröffentlicht am 03.11.2022
Die AOK Niedersachsen hat die Frachtkostenzuschläge verlängert und ergänzt.
Ab dem 01.11.2022 sind es "Temporäre Vergütungszuschläge", die bis zum 31.12.2023 gültig sind.Im Anhang finden Sie die neue Vereinbarung.
Veröffentlicht am 03.11.2022
Die BKK Stadt Augsburg und die Audi BKK schließen sich zum 01.01.2023 zur Audi BKK zusammen.