Veröffentlicht am 20.03.2025
Zum 01.04.2025 tritt die Weitergeltungsvereinbarung für den PG 24 Beinprothetik-Vertrag in Kraft. Die Vereinbarung ist bis zum 31.10.2025 befristet.
Sollten die Verhandlungen über den 31.10.2025 hinaus gehen, wird die Weitergeltungsvereinbarung um den noch benötigten Zeitraum bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrages zwischen den Parteien verlängert, längstens bis zum 31.12.2025.
Das Datum der Abgabe des Hilfsmittels ist maßgeblich für die Anwendung dieser WGV. Das heißt, für alle Prothesen (etc.), die ab dem 01.04.2025 an Versicherte abgegeben werden, sind die neuen Preise abzurechnen.
Für die WGV ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS 15 01 x24
Veröffentlicht am 23.01.2025
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.12.2024 einen Vertrag über mobile Sauerstoffkonzentratoren geschlossen. Wir haben den Vertrag geprüft und werden diesem nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 19.12.2024
Bitte beachten Sie, dass die EGROH-Verträge (PG 10, 32 und 33) aktuell immer noch ungekündigt sind. Sie können weiter zu den vereinbarten Konditionen versorgen.
LEGS: 1x 01 10E / 1x 01 32E / 1x 01 33E
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 13.06.2024
Die elektronische Lageranfrage (eLA) sowie die ergänzenden Liefervorgaben zur eLA wurden in einer aktualisierten Fassung im Fachportal für Gesundheitspartner (GPP) (Link siehe unten) veröffentlicht. Wesentliche Änderung sind technische Verbesserungen im PDF-Formular sowie Anpassung der ergänzenden Liefervorgaben um Probleme bei der Anlieferung im eKVA-Verfahren zu minimieren.
Aus technischen und prozessualen Gründen kann eine Datenannahme veralteter Dokumente nach dem 01.10.2024 nicht garantiert werden (vgl. § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Abs. 1 der RV-Reha).
Es wird empfohlen, die Umstellung auf die aktuellste Version 1.2 zeitnah anzugehen, damit ggf. auftretende Probleme in der Umsetzung rechtzeitig gelöst werden können.
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) für die Produktgruppe 24 eine Verlängerung der Weitergeltungsvereinbarung ab 01.04.2024 bis längstens 31.03.2025 geschlossen. Die EGROH ist dieser Weitergeltungsvereinbarung ebenfalls beigetreten, die die folgenden Inhalte regelt:
- 01.04.2024 bis 30.06.2024: keine Preisanpassung
- Preisanpassung in 19 Positionen zum 01.07.2024 sowie zum 01.10.2024 (s. Anhang)
- alle anderen Positionen der Anlage 1 – Vergütungsvereinbarung vom 01.10.2022 bleiben unverändert.
LEGS 15 01 124 (Stufe 1) u. 15 01 224 (Stufe 2)
Veröffentlicht am 26.10.2023
Wie bereits angekündigt, hat die AOK Baden-Württemberg zum 01.11.2023 einen neuen Vertrag für die PG 17 Kompressionstherapie geschlossen.
EGROH tritt dem Vertrag bei. Bitte senden Sie uns für einen Beitritt die beigefügte Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu.
LEGS: 1x 01 E17
Veröffentlicht am 19.10.2023
Der FOS hat mit der AOK Baden-Württemberg einen neuen PG 17-Vertrag verhandelt, der zum 01. November 2023 in Kraft tritt.
Sobald uns die Vertragsunterlagen vorliegen, können Sie über die EGROH den Beitritt erklären.
Die Unterlagen werden wir schnellstmöglich veröffentlichen.
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die EGROH hat mit der AOK Baden-Württemberg eine ganze Reihe neuer Reha-Verträge abgeschlossen, die zum 01.10.2023 in Kraft treten und die bis dorthin geltenden „Weitergeltungsvereinbarungen“ ablösen.
Zum 01.06.2023 ist ein neu verhandelter „Reha-Rahmenvertrag“ in Kraft
getreten sowie inhaltlich neu verhandelte „Anhänge“ in den Produktgruppen 04, 19, 50 und 51.Ab dem 01.10.2023 treten folgende weitere „Anhänge“ in Kraft:
• PG 10 Gehhilfen
• PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
• PG 18/50 Kranken- und Behindertenfahrzeuge
• PG 22 Mobilitätshilfen
• PG 26 Sitzhilfen
• PG 28 Stehhilfen
• PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte
• PG 33 ToilettenhilfenSomit wird ab dem 01.10.2023 in der gesamten Reha-Technik, die bisher vertraglich geregelt ist, nur noch ein einziger Rahmenvertrag gelten. Alle „Alt-Verträge“ verlieren mit Ablauf des 30.09.2023 ihre Gültigkeit.
Ausnahme:
Ein einziger „Alt-Vertrag“ (d.h. der Rest, der noch davon übrig und noch nicht anderweitig geregelt ist) wird weiterhin „weitergelten“ – nämlich der N-WE-Vertrag (Vertrag über nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel (AC/TK 15 01 100)). Dieser Vertrag dient als Grundlage für die direkte Abrechnungen in den Produktgruppen 01, 02, 03, 20, 21 und 99. Gleiches gilt im Prinzip für die PG 14, sofern die bestehenden Preise wegfallen. Ebenso legitimiert der N-WE Vertrag formal die genehmigungsfreie Versorgung mit Einlagen der PG 08 zum Festbetrag. Als pragmatische Übergangslösung wird dieser Vertrag daher weitergelten.
Allen Verträgen, die „zum 01.10.2023“ in Kraft treten, müssen Sie jetzt NEU BEITRETEN.
Veröffentlicht am 17.08.2023
Die EGROH hat mit der AOK Baden-Württemberg einen neuen Vertrag zur PG 23 individuelle Orthesen abgeschlossen, der zum 15.09.2023 in Kraft treten wird.
Bitte beachten Sie, dass der PG 23 konf. Orthesen-Vertrag LEGS 1x 01 E23 (vom 01.07.2022) um die individuellen Orthesen erweitert wurde.
Der neue LEGS für die individuellen Orthesen lautet: 1X 01 H23
Ein Neubeitritt für die individuellen Orthesen ist erforderlich.Maßgeblich für die Anwendung des neuen Vertrages ist das Verordnungsdatum.
Den neuen Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 10.08.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg zu der o.g. Produktgruppe wurde über den 14.08.2023 hinaus bis zum 14.09.2023 verlängert. LEGS: 1X 01 523
Ein neuer Vertrag ist bereits verhandelt und wird zum 15.09.2023 in Kraft treten. Die EGROH wird Ihnen diesen Vertrag in Kürze zum Beitritt anbieten.
Veröffentlicht am 06.07.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung der AOK Baden-Württemberg und des FOS im Bereich der individuellen Orthesen wurde über den 30.06.2023 bis zum 14.08.2023 verlängert.
Über Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden. LEGS: 1X 01 523
Veröffentlicht am 26.06.2023
Die EGROH hat mit der AOK Baden-Württemberg einen neuen PG 31-Vertrag abgeschlossen, der zum 01. Juli 2023 in Kraft treten wird.
Zu diesem Vertrag ist ein Neubeitritt zu zeichnen. Der vorherige Vertrag verliert zum 30.06.2023 seine Gültigkeit. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
LEGS 15/16/19 01 H31
Veröffentlicht am 01.06.2023
Zum 01.06.2023 hat die AOK Baden-Württemberg einen neuen Rahmenvertrag Reha über die folgenden Produktgruppen geschlossen:
- PG 04 Badehilfen (LEGS 1x 01 04E)
- PG 19 Krankenpflegeartikel (LEGS 1x 01 19E)
- PG 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (LEGS 1x 01 50E)
- PG 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (LEGS 1x 01 51E)
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Verträge ist das Verordnungsdatum; bei Verordnungsverzicht der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.
Die Übergangsvereinbarungen werden von dem neuen Vertrag abgelöst. Gleiches gilt für die in der Weitergeltungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (LEGS 15 01 100) enthaltenen Regelungen zur PG 19.
Es ist ein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 11.05.2023
Die AOK Baden-Württemberg verlängert die Übergangsvereinbarungen zum Vertrag PG 04 Badehilfen und zum Vertrag PG 19/50 Kranken-/Pflegebetten vom 01.05.2023 - 31.05.2023.
Ab dem 01.06.2023 soll in den beiden Produktgruppen jeweils ein neuer Vertrag in Kraft treten, der sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren befindet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Baden-Württemberg und der FOS haben eine neue Übergangsvereinbarung im Bereich der individuellen Orthetik geschlossen.
Ab dem 01. April 2023 erhöhen sich die bisherigen Preise in der individuellen Orthetik temporär um + 7,5 Prozent. Der Stundenverrechnungssatz erhöht sich von 63,60 Euro auf 66,60 Euro. Die Vereinbarung gilt bis 30. Juni 2023. Zum 01. Juli 2023 soll ein insgesamt neuer Vertrag in Kraft treten.
Sie müssen dieser neuen Preisanlage / Übergangsvereinbarung NICHT aktiv beitreten. Sie gilt für alle Betriebe, die dem bisherigen Vertrag bereits beigetreten sind. LEGS: 1X 01 523
Das Datum der Abgabe des Hilfsmittels ist maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Zum 01.01.2023 werden die Preiskonditionen für die folgenden Verträge der AOK Baden-Württemberg erhöht:
- Versorgung mit stationären Sauerstoffkonzentratoren und Sauerstoffflaschensystemen LEGS: xx01614
- Versorgung mit Systemen zur Behandlung von schlafbezogenen Atemstörungen (CPAP) LEGS: alt: xx01K14 neu: xx01J14
Die Vertragsanpassungen sind ab dem 01.01.2023 gültig; maßgeblich ist der Tag der Abgabe der jeweiligen Hilfsmittel.
Darüber hinaus wurden die aktuellen rechtlichen Standards und Rahmenbedingungen implementiert:
- Grundsätze der Leistungserbringung: Formulierung in allgemein gültiger Fassung
- Einführung der eKV Pflicht zum 01.02.2023
- die Übertragung der Betreiberpflichten, die aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hervorgehen
- Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
- Anpassung der Bezeichnungen der neuen Organisationseinheiten der AOK Baden-Württemberg
- Regelung zur Digitalisierung der zahlungsbegründenden Unterlagen durch die AOK Baden-Württemberg
- Aktualisierung der aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Aktualisierung der Vertragslaufzeit
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg über die individuellen Orthesen wurde über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023 verlängert.
LEGS: 1x 01 523
Veröffentlicht am 17.11.2022
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.12.2022 einen neuen Bandagen-Vertrag geschlossen. In dem Vertrag wurde eine jährliche Preisanpassung festgelegt, sodass die Preise zum 01.12.2023 und zum 01.12.2024 jeweils um 4,25% steigen.
Maßgeblich für die Anwendung des neuen Vertrages ist das Verordnungsdatum.
Es ist ein Neubeitritt erforderlich!
Der LEGS lautet 15 01 E05 / 16 01 E05 / 19 01 E05.
Veröffentlicht am 22.09.2022
Für den Bereich der individuellen Orthesen gelten weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (LEGS 1x 01 523) in Verbindung mit den Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarungen vom 01.10.2021.
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem FOS eine Verlängerung der Übergangsvereinbarung für den Bereich der individuellen Orthesen bis längstens 31.12.2022 vereinbart. Hinsichtlich der Vergütung gelten die Konditionen der Übergangsvereinbarung vom 01.10.2021 weiter.
Veröffentlicht am 15.09.2022
Der FOS und die AOK Baden-Württemberg haben für 9 Verträge (7 x REHA sowie PG 17 (Fremdvertrag) und PG 24) neue Weitergeltungsvereinbarungen mit Preisanpassungen geschlossen, die zum 01.10.2022 in Kraft treten.
Die neuen Preislisten sind in Anlage beigefügt und werden schnellstmöglich durch uns digitalisiert. Sie müssen nicht neu beitreten.
Ausschlaggebend ist bei allen Weitergeltungsvereinbarungen für die Anwendbarkeit der neuen Preise das Datum der Abgabe des Hilfsmittels.
Veröffentlicht am 01.07.2022
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 01.07.2022 zwei neue Verträge im Bereich PG 23 (Orthesen konfektioniert/teilkonfektioniert) und PG 37 (Brustprothesen) geschlossen.
Für den Bereich der individuellen Orthesen gelten weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (AC/TK 11/15/16/19 01 523) in Verbindung mit den Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarungen vom 1. Oktober 2021.
Maßgeblich für die Anwendung des neuen Vertrages ist das Verordnungsdatum.
Es ist ein Neubeitritt notwendig.
Die Verträge sowie die benötigten Beitrittsunterlagen finden Sie anbei.
LEGS PG 23 (Orthesen konfektioniert/teilkonfektioniert) 1x 01 E23
LEGS PG 37 (Brustprothesen) 15 01 E37
Veröffentlicht am 28.04.2022
Zum 01.04.2022 tritt die 3te Preisstaffel des PG 31 Schuhtechnik-Vertrags der AOK Baden-Württemberg in Kraft.
Die Preise finden Sie ab sofort im Portal.
LEGS:
- Orthopädietechnik und Sanitätsfachhandel 15 01 E31
- Orthopädieschuhtechnik 16 01 E31
- Sonstige Vertragspartner 19 01 E31
Veröffentlicht am 24.03.2022
Zum 01.04.2022 tritt die EGROH insgesamt 17 Verträgen im Bereich der Medizintechnik bei und erweitert somit ihr Portfolio der abgeschlossenen Verträge.
Es handelt sich bei den Beitritten um die folgenden Verträge:
- AOK Baden-Württemberg - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- AOK Bayern - PG 14 Flüssigsauerstoff
- AOK Bayern - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- AOK Niedersachsen - PG 14 Flüssigsauerstoff
- AOK Sachsen-Anhalt - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
- BKK LV Bayern / BKK LV Süd - PG 01, 12, 14, 21 Medizintechnik
- Bosch BKK - PG 14 Sauerstofftherapie
- GWQ - PG 01, 12, 14 Tracheostoma
- GWQ - PG 14 Beatmung
- GWQ - PG 14 Sauerstofftherapie
- GWQ - PG 21 Monitoring
- hkk - PG 14 Beatmung
- IKK classic - PG 12 Tracheostoma/Laryngektomie
- IKK classic - PG 14 Beatmung
- IKK classic - PG 14 Inhalationsgeräte
- IKK Nord, IKK Südwest, IKK gesund plus, BIG direkt gesund - PG 14 Sauerstofftherapie
- Novitas BKK - PG 14 Beatmung
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügten Beitrittserklärungen bzw. die Teilnahmeerklärung aus.
Bitte prüfen Sie, ob nicht bereits ein Vertragsbeitritt besteht, um Doppelbeitritte zu vermeiden.
Veröffentlicht am 17.03.2022
Die Übergangsvereinbarung zur PG 37 Brustprothesen mit der AOK Baden-Württemberg wurde um 3 Monate verlängert und endet somit am 30.06.2022.
Laut dem Fachverband Baden-Württemberg soll ein neuer Vertrag spätestens am 01.07.2022 in Kraft treten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 23.12.2021
Zahlreiche Kostenträger haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale als Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert. Dazu gehören:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Nordost
- Barmer
- DAK
- spectrumK
Eine aktuelle Übersicht der Kostenträger, die bei den spectrumK-Verträge an der Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale teilnehmen, finden Sie in den Dokumenten hinterlegt.
Von den restlichen Kostenträgern, die die Hygienepauschalen bis 31.12.2021 bzw. bis zum Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite befristet haben, liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.
Die aktuelle Übersicht der Kostenträger, die eine Hygienepauschale zahlen, finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".
Veröffentlicht am 28.10.2021
Die AOK Nordost und die AOK Baden-Württemberg haben die Gültigkeit der Hygienepauschalen bis zum 31.12.2021 verlängert.
Eine Übersicht der aktuell gültigen Hygienepauschalen finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".
Veröffentlicht am 21.10.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.11.2021 dreizehn neuen Verträgen in der Produktgruppe 15 Inkontinenzversorgung beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang oder ausgefüllt mit Ihren Stammdaten im ORTHEGROH-Portal.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen ggf. direkt beigetreten sind. In diesem Fall ist ein Neubeitritt über die EGROH nicht möglich.
Veröffentlicht am 23.09.2021
Der Fachverband Baden-Württemberg hat -inklusive Mandat der EGROH-
10 befristete Übergangs-Änderungs- und Weitergeltungsvereinbarungen mit neuen Preisen zum 01.10.2021 abgeschlossen.Inhalte der neuen befristeten (Preis-) Vereinbarungen für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022:
- Die Genehmigungsfreigrenzen bleiben in den einzelnen Verträgen unverändert.
- Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.
- Stundenverrechnungssätze „neu“:
- 63,60 Euro (PG 23 individuell und PG 24)
- 59,40 Euro (PG 05 und PG 23 konfektioniert)
- 49,80 Euro (Reha).- Prozentuale Preiserhöhungen in folgenden Verträgen:
- PG 05 - Bandagen (AC/TK 15 01 505) Preiserhöhungen zw. 5 - 8%
- PG 23 – Orthesen (AC/TK 15 01 523) Preiserhöhungen zw. 0,6-34,4%
- PG 04 – Badehilfen (AC/TK 15 01 504) Pauschale Anpassung um 10%
- PG 24 – Beinprothesen (AC/TK 15 01 124 und 15 01 224) Pauschale Anpassung um 4%
- PG 18/50 - Kranken-/Behindertenfahrzeuge (AC/TK 15 01 618) Pauschale Anpassung um 10%
- PG 19/50 – Kranken- und Pflegebetten (AC/TK 15 01 102) Pauschale Anpassung um 10%; Wiedereinsatzpauschalen um 25%
- VP, Neukauf von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 101) Pauschale Anpassung um 10%
- Wiedereinsatz von Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 104) Pauschale Anpassung um 10%; Wiedereinsatzpauschalen um 25%
- „Toilettenrollstühle“ – Produktart 18.46.02.0 (AC/TK 15 01 518) Pauschale Anpassung um 10%
- Nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel - NWE-Vertrag (AC/TK 15 01 100)
Pos. „Unterarm-Gehstützen“: Preis alt: 9,00 Euro netto / neu: 10,80 Euro netto (+ 20 %). Alle weiteren Positionen in diesem („Rest-“) Vertrag werden zu den bisherigen vertraglichen Konditionen fortgeführt. In diesem Vertrag ist auch die seit 01. Juli 2021 geltende befristete Übergangsvereinbarung in der PG 37 – Brustprothesen geregelt (bis 31. März 2022).Bitte rechnen Sie ab dem 01.10.2021 mit den neuen Konditionen ab.
Im Anhang finden Sie die o.g. Weitergeltungsvereinbarungen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 15.09.2021 einen neuen Vertrag im Bereich PG 09 TENS und EMS abgeschlossen. Die EGROH ist diesem beigetreten.
Den Vertrag sowie die Beitrittserklärung finden Sie beigefügt.
Der LEGS lautet 1501609 bzw. 1901609.
Veröffentlicht am 24.08.2021
Nach Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg gilt die Übergangsvereinbarung in der PG 37 Brustprothesen im Rahmen des folgenden Vertrags:
"OT-Nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel" LEGS: 15 01 100.Alle beigetreten Teilnehmer, dürfen die PG 37 laut Übergangsvereinbarung mit o.g. LEGS abrechnen.
Für die PG 37 Übergangsvereinbarung ist kein gesonderter Beitritt möglich.
Veröffentlicht am 19.08.2021
Die AOK Baden-Württemberg und der FOS -inklusive Mandat der EGROH- haben eine befristete Übergangsvereinbarung in der PG 37 geschlossen (Laufzeit: 01. Juli 2021 bis 31. März 2022).
Alle wichtigen Hinweise und die Übergangsvereinbarung finden Sie im Anhang.
Der Vertrag steht Ihnen bereits digital zur Verfügung!
Es ist kein Beitritt notwendig.
Veröffentlicht am 12.08.2021
Die EGROH-Service GmbH hat die folgenden Verträge mit der AOK Baden-Württemberg zum 31.12.2021 gekündigt:
• 15 01 618, Reha: Versorgung mit Hilfsmitteln PG 18/50 Krankenfahrzeuge
• 15 01 504, Reha: PG 04 Badehilfen
• 15 01 100, Reha: Versorgung mit nichtwiedereinsetzbaren Hilfsmitteln
• 15 01 101, Reha: Versorgung mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln
• 15 01 102, Reha: Neulieferung, Wiedereinsatz und STK von Kranken- und Pflegebetten
• 15 01 124 / 224, OT: PG 24 (Beinprothesen)Aktuell verhandelt der Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. ,inklusive Mandat der EGROH, mit der AOK Baden-Württemberg.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 07.07.2021
Die folgenden Krankenkassen habe ihre Empfehlungen zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:
- AOK Baden-Württemberg - 30.09.2021,
- AOK Bayern - 31.07.2021,
- AOK Hessen - Ende pandemische Lage,
- Barmer - 30.09.2021,
- DAK - 30.09.2021,
- Novitas BKK - 30.09.2021.
Von der Techniker Krankenkasse und der HEK liegen derzeit leider noch keine Informationen vor, ob diese ebenfalls die Empfehlung zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängern.
Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung von Frachtkostenzuschläge verlängert:
- AOK Baden-Württemberg - 31.08.2021,
- AOK Bayern - 31.07.2021,
- AOK Nordwest - 30.09.2021,
- AOK Rheinland/Hamburg - 30.09.2021.
Von der AOK Niedersachsen liegt uns derzeit keine Information vor, ob diese weiterhin Frachtkostenzuschläge zahlen.
Die Dokumente "Übersicht Hygienepauschale" und "Übersicht Frachtkostenzuschläge" finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH aktualisiert hinterlegt.
Veröffentlicht am 24.06.2021
Wir informieren Sie, dass wir dem Vertrag der AOK Baden-Württemberg über die CPM Schienen (PG32) zum 01.07.2021 beitreten werden. Der LEGS lautet 15 01 132 (Orthopädietechnik) und 19 01 132 für Sonstige Leistungserbringer.
Sie finden den Vertrag sowie die Beitrittserklärung in der Anlage.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 15 weiteren Verträgen im Bereich PG 14 CPAP beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 15.04.2021
Die AOK Baden-Württemberg teilt mit, dass ab heute – 15.04.2021 –
Hygienepauschalen abgerechnet werden können. Die Regelung gilt befristet bis 30.06.2021. Je nach Entwicklung der Pandemie prüft die AOK Baden-Württemberg eine Verlängerung.In Abhängigkeit der jeweiligen Versorgungssituation kann eine der folgenden
Hygienepauschalen je aufsuchendem persönlichem Kontakt abgerechnet werden:
- Hygienepauschale 1: 4,00 Euro netto (zzgl. MwSt. gem. Hauptleistung)
bei behördlich angeordneter Quarantäne oder nachgewiesener Corona-Erkrankung
- Hygienepauschale 2: 2,00 Euro netto (zzgl. MwSt. gem. Hauptleistung)
ohne bekannte Corona-Erkrankung oder begründetem VerdachtsfallVoraussetzungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen im Einzelfall:
- Die Hilfsmittel können nicht kontaktlos per Versand abgegeben werden.
- Die Versorgung der Versicherten kann nicht in den Betriebsräumen des Leistungserbringers erfolgen.
- Die/der Versicherte muss vom Leistungserbringer zur Versorgung mit Hilfsmitteln zwingend zu Hause, in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern aufgesucht werden.
- Ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zur/zum Versicherten ist dabei unumgänglich.
Für Versorgungen, die in den Betriebsräumen der Leistungserbringer durchgeführt werden, wird keine finanzielle Beteiligung an den „hygienebedingten Mehrausgaben“ angeboten. Obwohl selbstverständlich auch dort regelmäßig ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zur/zum Versicherten unumgänglich ist.
Die AOK "Informationen für Leistungserbringer" finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 12.04.2021
Die AOK Baden-Württemberg hat auf die gestiegenen Frachtkosten reagiert und die Preise für die folgenden Produkte angehoben:
- 10.50.04.1 Rollator Erhöhung des Vertragspreises von 75€ auf 79€.
- 18.46.02.0 starrer Toilettenrollstuhl Erhöhung des Vertragspreises von 95€ auf 101,25€.
Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Preise nur in der Erst-Versorgungspauschale (LKZ 08) angesetzt werden kann. Die erhöhten Preise gelten zunächst vom 15.04.2021 bis zum 30.06.2021 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einer Präjudiz. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.
Veröffentlicht am 28.01.2021
Zum 01.01.2021 trat die zweite von drei Preisstaffeln in Kraft. Für Verordnungen nach dem 1. Januar gelten die neuen Preise. Den Vertrag finden Sie erneut angehängt.
LEGS 16 01 E31
Veröffentlicht am 31.10.2019
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) einen Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) sowie der Produktart 02.40.01.3 (Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe) gemäß S 127 Abs. 1 SGB V mit Wirkung zum 01.11.2019 geschlossen.
Die Vereinbarung zur PG 17 aus dem Vertrag OT - kein Wiedereinsatz (15 00 100) verliert somit zum 31.10.2019 ihre Gültigkeit.
EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Kasse.
Veröffentlicht am 24.10.2019
Wir möchten diejenigen Betriebe, die dem Beinprothesenvertrag mit der AOK Baden-Württemberg über die Beitrittsstufe 2 beigetreten sind, daran erinnern, die abgeleisteten Fortbildungsstunden im Bereich der Beinprothetik in Höhe von mindestens 15 Stunden pro Jahr dem örtlich zuständigen CC-Center der AOK Baden-Württemberg bis zum 01.11.2019 nachzuweisen.
Gleichzeitig muss bestätigt werden, dass diejenigen Mitarbeiter, die die Fortbildungen absolviert haben, nach wie vor in Ihrem Unternehmen tätig sind.
Veröffentlicht am 24.10.2019
Der Fachverband Orthopädie-Technik Sanitäts-, Reha- und medizinischer
Fachhandel Baden-Württemberg e. V. hat mit der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg und der AOK einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Schuhtechnik verhandelt. EGROH wird diesem beitreten. Wie Sie der Anlage 1 (Vergütungsvereinbarung) entnehmen, wurden zeitlich gestaffelte Preise bzw. Konditionen bis zum 30.06.2023 vereinbart. Der Vertrag gilt ab dem 01.11.2019 und hat den LEGS 15 09 E31.
Es ist ein Neubeitritt notwendig!
Veröffentlicht am 10.10.2019
Auch für die Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg im Bereich PG 09 hat die EGROH sanum das Verhandlungsmandat erteilt.
Da die Kasse noch zur Umsetzung einer neuen Vereinbarung Zeit benötigt , ist zum 01.10.2019 noch kein Vertrag zustande gekommen.
Bitte verfahren Sie hier wie bei den vdek-Kassen und reichen Sie für jede Versorgung einen Kostenvoranschlag - zusammen mit einem Kurzvertrag - in Papierform ein.
Ein Kurzvertrag enthält mindestens die folgenden Punkte :
- Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
- Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
- Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
- Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
- Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
- Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
- Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
- Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 26.09.2019
Die AOK Baden-Württemberg teilt uns mit, dass ab dem 01.10.2019, nach Ablauf der Ausschreibungsverträge, Leistungserbringer der AOK wieder per Kostenvoranschlag Elektrostimulationsgeräte anbieten können, da die Beschränkung auf die bisherigen Hilfsmittellieferanten / Ausschreibungsgewinner nicht mehr vorliegt.
In der Anlage fügen wir das Schreiben der AOK Baden-Württemberg mit der Bitte um Kenntnisnahme bei.
Veröffentlicht am 11.07.2019
Die Verträge über die ambulante Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln (AC/TK XX 01 715/815) wurden von der AOK Baden-Württemberg zum 31. Juli 2019 gekündigt. Die Regelungen und Konditionen dieser Verträge gelten bis zum 31. August 2019 für die beigetretenen Leistungserbringer und Verbände vollumfänglich inhaltlich weiter.
Veröffentlicht am 27.06.2019
Die zum 30.06.2019 von der AOK Baden-Württemberg gekündigten Regelungen und Konditionen des Vertrages über die Versorgung mit „nichtwiedereinsetzbaren“ Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 100) in Bezug auf die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 17 gelten bis zum 30.09.2019, vorsorglich bis zum Abschluss eines neuen Vertrages, für die dem Vertrag beigetretenen Leistungserbringer und Verbände vollumfänglich inhaltlich weiter. Die AOK Baden-Württemberg bittet dies bei Antragstellungen und Abrechnungen im Zusammenhang mit Versorgungen der PG 17 ab dem 01.07.2019 zu berücksichtigen.
Veröffentlicht am 06.06.2019
Der Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) hat eine Weitergeltung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages geschlossen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Veröffentlicht am 18.04.2019
Die AOK Baden-Württemberg hat öffentlich bekannt gegeben, dass sie neue Verträge über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im ambulanten Bereich sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ab 4 Jahren abschließen will.
EGROH hat ein Angebot abgegeben.
Veröffentlicht am 11.04.2019
Aktualisierung des Vertrages zur Versorgung mit Kranken- und Behindertenfahrzeugen (PG 18) zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. vom 01. Oktober 2015: Die Datenschutzhinweise der Anlagen 4a-d des Vertrages wurden aktualisiert.
Die Anlagen 4a-d mit Stand 01.10.2015 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Veröffentlicht am 11.04.2019
Aktualisierung des Vertrages zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 – Beinprothesen zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. mit Stand 16.10.2017: Die Datenschutzhinweise / Einverständniserklärung der Anlagen 8a-b, 9, 13 wurden aktualisiert.
Die Anlagen 8a-b, 9, 13 mit Stand 16.10.2017 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Veröffentlicht am 04.04.2019
Die Kasse hat die PG 17 Kompressionstherapie (LEGS 15 00 017) aus dem noch gültigen OT-Vertrag (LEGS 15 01 100) "Kein Wiedereinsatz" zum 30.06.2019 gekündigt. EGROH hat ein Verhandlungs-Mandat an die Innung Baden-Württemberg abgegeben. Sobald ein Abschluss zustande gekommen ist, werden wir diesen veröffentlichen.
Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Veröffentlicht am 28.02.2019
Der PG 31 Schuh-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg wurde zum 31.05.2019 gekündigt. Die Verhandlungen laufen.
Veröffentlicht am 11.12.2018
Der Fachverband OT, Sanitäts-, Reha u. medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg konnte eine Vertragsanpassung im Bereich der Versorgung mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen erreichen. Der neue Vertrag gilt ab dem 01.01.2019 und es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS bleibt gleich, die Vereinbarung gilt für Leistungen ab dem 01.01.2019 (Empfangsbestätigung des Versicherten).
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 12.10.2018
Der Vertrag wurde zum 30.09.2018 gekündigt. Bis zum Abschluss eines neuen Vertrags behalten die Preise des bisherigen Vertrages mit dem LEGS 15 01 618 weiterhin ihre Gültigkeit. Dem Vertrag kann noch beigetreten werden. Sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hierüber informieren.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Wir informieren Sie über folgende redaktionelle Anpassungen im Beinprothesenvertrag der AOK Baden-Württemberg:
Vertrag: § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2: Einwilligung der Versicherten zur Teilnahme
der AOK-OTFachkraft am Beratungsgespräch.
Anlage 1:
• GPOS 24.00.06.9400 bis 9405: Korrektur des fehlerhaften GPOS-Verweises
• GPOS 24.00.06.9406 und 9407: Streichung des Satzes „Diese Gebührenposition kann nicht bei geschlossenen bzw. kommunizierenden Fuß-/Kniesystemen oder Komplettsysteme (z. B. Linx) abgerechnet werden.“, dafür
• neue GPOS 24.00.06.9430 (Linx-Aufschlag = KV) und 24.00.06.9431 (Linx-Probeversorgung mit Preisvereinbarung)
• GPOS 24.00.06.9429: Anpassung der beispielhaften Aufzählung, Leistungsbeschreibung
• Neue GPOS 24.00.06.9432 für Drehadapter mit Preisvereinbarung
• Neue GPOS 24.00.06.9433 für Torsionsadapter mit Preisvereinbarung
• Verweis auf neue GPOS für Drehadapter in GPOS 24.00.06.9419 und 24.00.06.9430 ergänzt
• Für alle GPOS unter Funktionsbauteile (24.00.06.94xx) und Strukturbauteile (24.00.06.95xx) durchgehende Klarstellung in der Positionsbezeichnung, welche GPOS Aufschläge sind und welche für die Teile verwendet werden sollen
Anlage 3:
• Punkt 2.1: durchgängig herstellerneutrale Bezeichnung der Aufbaugeräte
• Punkt 2.2:
o Umbenennung der Rampe zu schräge Ebene
o Schräge Ebene und Treppe müssen keine bauliche Einheit sein
o Änderung der Länge der schrägen Ebene: 4 statt 5 Meter
• Punkt 2.4: Not-Stop“-Funktion“ ergänzt
• Punkt 2.6: Klarstellung, dass „Posturomed oder mind. Schaukelbrett“ als Hilfsmittel zum Gleichgewichtstraining vorzuhalten sind Anlage 4:
• Insgesamt Beispiele aus der Armprothetik entfernt
• Funktionsbauteile: Benennung der Unterdrucksysteme angepasst
• Zubehör:
o Streichung „jeglicher Art“
o statt Pflegemittel „Mittel zur Reduzierung der Haftreibung an der Schaftoberfläche“
o Streichung „Reinigungssysteme“
In den Anlagen 8a, 8b, 9 und 13 wurden die Datenschutzklauseln/Einwilligungserklärungen
aufgrund der EU-DSGVO angepasst.
Veröffentlicht am 13.02.2018
Die Kasse hatte es versäumt, gegenüber der EGROH den Vertrag mit dem LEGS 1501103 aus dem Jahr 2010 zu kündigen. Dies wurde nun zum 30.06.2018 nachgeholt; bis dahin gelten für EGROH-Mitglieder die alten Preise.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die EGROH freut sich, Ihnen einen neuen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Sonden- und Trinknahrung sowie Verbandmitteln bei enteraler Ernährung anbieten zu können. Beitritt ab sofort möglich.
Veröffentlicht am 20.10.2017
Der Fachverband OT Stuttgart hat mit der Kasse einen neuen Vertrag zur Beinprothetik verhandelt. Diesem können Sie ab sofort beitreten; gültig ab 16.10.2017.
Veröffentlicht am 16.05.2017
Die Kasse hat mit der Innung für Orthopädie-Schuh-Technik neue Verhandlungen zur PG 31 „Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Schuhen“ abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH ist diesem beigetreten. Bei Interesse senden Sie uns Ihre Beitrittsunterlagen zu.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Die AOK Baden-Württemberg und der Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. haben die Vereinbarung zur Versorgung mit Badehilfen (Produktgruppe 04) im Bereich der Anlage 1c aktualisiert. Die aktualisierte Vereinbarung gilt seit 1.Juni 2016 und steht zum Herunterladen bereit.
Veröffentlicht am 16.06.2016
Hier gab es bereits eine Ausschreibung. Die Lose 1, 3, 4, 5 u. 6 wurden vergeben. Das Los-Nr. 2 wird für die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis sowie Stadtkreis Ulm neu ausgeschrieben.
Die Lose 1, 3, 4, 5 u. 6 wurden vergeben.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse hat einen neuen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Beatmung bei Tracheostoma geschlossen. Nach Prüfung wird die EGROH diesen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht schließen, bei Bedarf können Sie über die AOK direkt beitreten.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie- Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. einen neuen Vertrag über die Produktgruppe 18 Krankenfahrzeuge geschlossen, gültig ab 01.10.2015. Diesem Vertrag ist die EGROH-Service GmbH beigetreten. Sie können diesen Vertrag ab sofort nutzen.
Veröffentlicht am 20.08.2015
Die Kasse hat zusammen mit der Landesinnung OST Baden-Württemberg und dem Fachverband für OT die Preise im Schuhtechnik-Vertrag PG 31 angepasst. Ein erneuter Beitritt ist nicht nötig. Den aktualisierten Vertrag finden Sie hier.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Der bisherige Rahmenvertrag (LEGS 1501100 von 2004) mit der AOK Baden-Württemberg und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg ist um die Produktgruppen 05 und 23 gekürzt worden.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Am 15.03.2014 ist ein auch neuer Orthesenvertrag (PG 23) in Kraft getreten, dem die EGROH-Service GmbH ebenfalls beigetreten ist.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Am 15.03.2014 ist ein neuer Bandagenvertrag (PG 05) in Kraft getreten, dem auch die EGROH-Service GmbH beigetreten ist.