Veröffentlicht am 16.01.2017
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik hat mit der IKK classic eine Friedenspflicht vereinbaren können, diese gilt auch für die EGROH-Vertrags-partner. Sie können also weiterhin zu den bisherigen Konditionen mit KV anbieten und abrechnen und sind nicht gezwungen, den kürzlich abgeschlossen-en Verträgen von Teremed oder Sanimed beizutreten. Sollte es trotzdem zu bisher nicht üblichen Kürzungen kommen, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Unterlagen zuzusenden. Die Vertragsverhandlungen werden in den kommenden Tagen aufgenommen. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die hkk informiert über Abrechnungsmodalitäten zum gekündigten Homecare-Vertrag ab 01.02.2017.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse hat zum 01.01.2017 einen neuen Vertrag mit einem Leistungserbringer geschlossen. EGROH wird diesem Vertrag wegen unwirtschaftlich niedrigerer Vergütung nicht beitreten.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die DAK hat die Verhandlungen für die regionalen Verträge in den Postleitzahlengebieten 17, 18, 19 und 70, 71, 73 und 74 nun für ein halbes Jahr bis zur nächsten Ausschreibung mit zwei Leistungserbringern abgeschlossen. Zwischen EGROH und DAK gibt es keine Vereinbarung. Die Verträge können auf der Plattform MIP eingesehen werden. Prüfen Sie bitte genau, ob Sie zu diesen Konditionen versorgen können.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Im Infobrief Nr. 22/2016 berichteten wir vom neuen OT-Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte und Bayern. Hier müssen wir aufgrund eines Missverständnisses eine redaktionelle Korrektur vornehmen.
Die weiterhin gültigen Produktbereiche im bestehenden Vertrag des BKK LV Bayern mit dem LEGS 15 90 377 sind PG 02, 03, 04, 10, 11, 12, 15, 16, 18, 22, 25, 26, 28, 29, 31, 33, 50/19. Die korrigierte Übersicht können Sie über beigefügten Link einsehen.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse veröffentlicht in einer Protokollnotiz neue Pseudohilfsmittelpositionsnummern zur Verwendung in der Versorgungsanzeige.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge in der Produktgruppe 03 Applikationshilfen parenterale Ernährung u. Schmerztherapie zu verhandeln. EGROH wird kein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge in der Produktgruppe 14 Flüssigsauerstoff zu verhandeln. EGROH wird kein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die AOK gibt eine Vertragsanbahnung zur Verhandlung von Mobilitätshilfen bekannt. EGROH wird ein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus zu verhandeln. EGROH wird sich daran beteiligen.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse veröffentlicht Informationen zu Hilfsmittelempfehlungen im Rahmen der Pflegebegutachtung aus dem neuen Gesetz vom 01.01.2017 (§ 8 Abs. 6a SGB XI) mit entsprechenden Musterschreiben.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zu verhandeln. EGROH wird kein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse teilt mit, dass ab 1.2.2017 die Rechnungsprüfung für bestimmte Leistungsbereiche von der Firma INTER-FORUM GmbH in Leipzig durchgeführt wird. Dies betrifft u.a. folgende Bereiche:
- Heilmittel
- Hilfsmittel (u.a. Inkontinenzpauschale in Pflegeheimen)
- Pflegehilfsmittel (u.a. technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs-mittel sowie Hausnotruf)
- Häusliche Krankenpflege (von hessischen Leistungserbringern)
- Hebammenleistungen
- Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern
- Fahrkosten: Rettungsdienste, Taxi, Mietwagen (inkl. Liegend-, Rollstuhl-, Tragestuhltransporte)
- Pflege: Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche, Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) mit Abtretungserklärung
des Versicherten, zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Tagespflege (§ 43b SGB XI)
Die AOK Hessen wird in Kürze alle Leistungserbringer und Abrechnungszentren
hierzu auch schriftlich informieren und den hier verlinkten Frage-/Antwortkatalog auch auf ihrer Internetseite unter www.aok-gesundheitspartner.de/hessen Veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme.