ORTHEGROH News

Nachrichten aus 07.2020


Juli 2020


Veröffentlicht am 30.07.2020

AOK Rheinland/Hamburg

Verhandlung der Produktgruppe 23 individuell

VerhandlungHinweis

Die LAG für OT NRW hat ein Schreiben bezüglich des aktuellen Verhandlungsstands der Produktgruppe 23 "individuell" versendet. Das Schreiben finden Sie in den Anlagen. 

Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie umgehend informieren.


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Nordwest

Kurzzeitpauschale bei Standard-Schieberollstühle und Standard-Greifreifenrollstühlen

Hinweis

Die AOK Nordwest hat uns informiert, dass sie in einem Schreiben an unsere Mitglieder das Folgende veröffentlicht hat: Eine befristete Benutzung eines Standard-Schieberollstuhls und eines Standard-Greifreifenrollstuhls, auch in der Leichtgewichtvariante, ab sofort genehmigungsfrei in einer Höhe von 40 € pro Monat, längstens für 3 Monate, direkt mit der Kasse abgerechnet werden kann.

Auf den ersten Blick scheint die Kurzzeitpauschale von 40€ / Monat gar nicht so schlecht zu sein. Jedoch sind, sollte der Rollstuhl innerhalb eines Monats wieder zurückkommen, in der Pauschale von 40 € auch die folgenden Aufwendungen enthalten:

  • Verwaltung einschl. Rezept prüfen und KV,
  • Beratung und Produktauswahl nach § 127 SGB V,
  • Auslieferung und Anpassung des Rollstuhls,
  • Dokumentation nach § 127 SGB V ,
  • Rückholung, Prüfung, Desinfektion und Einlagerung des Rollstuhls,
  • mindestens 2 x PSA (=15,-€).

Weder wir als EGROH noch die Innung Nord, die mit der AOK Nordwest den Vertrag verhandelt hat, waren über diese Änderung informiert. Wir haben uns nun an die Kasse gewandt und um Rücknahme des Inhalts des Schreibens gebeten, da die Kurzzeitpauschale unwirtschaftlich ist.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 23.07.2020

BARMER

Umstellung der Vertragsbeitritte auf MIP

Hinweis

Wie mit unserer Mitteilung vom 09.06.2020 veröffentlicht, hat die Barmer die Leistungserbringer, die mit der Kasse direkt einen Vertrag abgeschlossen haben, wegen der Unterzeichnung einer Protokollnotiz angeschrieben

Wir sind nun mit der Barmer in unseren Verhandlungen soweit, dass wir als EGROH die Protokollnotiz in Kürze unterzeichnen werden.

Sie können daher nun auch die Protokollnotiz entsprechend unterschreiben. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es der Kasse rechtlich nicht möglich ist, Ihnen ab dem 01.08.2020 Versorgungen zu untersagen, sofern Sie die Protokollnotiz nicht unterzeichnen. Dies wäre eine einseitige Änderung des Vertrages. Lassen Sie sich daher bitte nicht von der Kasse unter Druck setzen.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass in der Ihnen zugesandten Protokollnotiz unter Punkt 3 der folgende Absatz enthalten ist:

Dies gilt nicht, sofern die fehlende oder unvollständige Datenerfassung auf einer technischen Störung bzw. eines technischen Fehlers der MIP-Plattform beruht. In diesen Fällen gehen Verzögerungen in der Bearbeitung bzw. Prozessfehler zu Lasten der Barmer und eine Haftung des Leistungserbringers scheidet aus.

Sollte der Satz nicht Bestandteil Ihrer Protokollnotiz sein, so bitten Sie die Barmer um Aufnahme des entsprechenden Satzes.


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis Pressemitteilung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version mit Stand vom 17.07.2020 können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Hinzugekommen sind die Fragen, ob eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auch zu einer Änderung der gesetzlichen Zuzahlung oder Eigenanteil führt und ob auch während der Zeit der gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5% mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 23.07.2020

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte

Änderung

Die KKH hat zum 01.03.2020 den Vertrag PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (LEGS 19.99.G29) angepasst. Durch eine Sortimentsumstellung bei der Firma RECK-Technik GmbH & Co. KG war eine Vertragsanpassung und Preiserhöhung erforderlich.

Ab dem 01.03.2020 sind die folgenden Hilfsmittel vertragsgegenständlich:

  • MOTOmed loop light la, Himi-Nr. 32.29.01.0016, zuvor 32.29.01.0008
  • MOTOmed loop light.I,   Himi-Nr. 32.06.01.0018, zuvor 32.06.01.0011

Die Hilfsmittel des Herstellers medica Medizintechnik GmbH bleiben von der Vertragsanpassung unberührt.


Veröffentlicht am 23.07.2020

DAK Gesundheit

Davaso - Rechnungskürzungen wegen falscher PQ-Daten

Hinweis

Die Davaso hat in letzter Zeit zahlreiche unberechtigte Rechnungskürzungen aufgrund angeblich fehlender Präqualifizierung vorgenommen. Die unberechtigten Kürzungen waren wohl auf ein technisches Problem bei Davaso zurückzuführen. Die vorgenommenen Absetzungen aufgrund angeblicher fehlender Präqualifizierung seien nun korrigiert worden, die Nachzahlung soll ebenfalls veranlasst worden sein.

Sollten Sie Absetzungen aufgrund falscher PQ-Daten erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Davaso mit der Bitte um Korrektur Ihrer Abrechnung.


Veröffentlicht am 23.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

neuer OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH hat mit der hkk zum 01.08.2020 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 und 37 tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

Der Altvertrag in den Produktgruppen 05 und 23 wird in Gänze durch den neuen Vertrag abgelöst. Bis zum in Kraft treten des neuen Vertrages sollen die Altkonditionen des gekündigten Vertrages weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Auch die Vereinbarung mit dem vdek zu den festbetragsgeregelten Hilfsmitteln wird mit Inkrafttreten des neuen OT-Vertrages abgelöst.

Der Vertrag sieht eine pauschale Preissteigerung von 3% ab dem 01.08.2021 vor. Maßgeblich ist hier das Verordnungsdatum.

Beachten Sie unbedingt den notwendigen Neubeitritt zum 01.08.2020, wenn Sie weiter versorgen wollen.


Veröffentlicht am 23.07.2020

AOK Niedersachsen

PG 14 Sauerstofftherapie

Änderung Hinweis

Die AOK Niedersachsen hat den Vertrag zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (LEGS 15 07 323) angepasst. 

Die Anpassung sieht eine Konkretisierung der MPBetreibV vor, die zuvor bereits vertraglich geregelt war. Des weiteren erfolgte eine Aktualisierung des Vertrages entsprechend dem HHVG und der DSGVO.

Die Änderungen können Sie der beigefügten Datei entnehmen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

KKH kaufm. Krankenkasse spectrumK BKK VerbundPlus

OT-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK VerbundPlus nimmt ab dem 01.08.2020 an dem OT-Vertrag teil.

Die KKH ist zum 01.10.2019 dem OT-Vertrag beigetreten. Leider werden jedoch noch immer Kostenvoranschläge mit vom Vertrag abweichenden Hilfsmittelnummern und Hilfsmittelkennzeichen eingereicht. Da dies einen hohen manuellen Aufwand bedeutet, wird die KKH künftig nur noch die vertraglich geregelten Hilfsmittelpositionsnummern, Hilfsmittelkennzeichen und evtl. Produktbesonderheiten bei der Erstellung der elektronischen Kostenvoranschläge akzeptieren. Elektronische Kostenvoranschläge mit abweichenden Positionen werden nicht mehr angenommen.

Bitte beachten Sie die aktualisierte Liste der teilnehmen Kassen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

spectrumK BKK VerbundPlus

PG 31 Schuhtechnik OST-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK VerbundPlus nimmt ab dem 01.08.2020 an dem OST-Vertrag teil. 

Die BKK Stadt Augsburg hat den OST-Vertrag fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt

Bitte beachten Sie die aktualisierte Liste der teilnehmen Kassen.


Veröffentlicht am 16.07.2020

Knappschaft

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel elektronisches Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Im Februar hatten wir die Information veröffentlicht, dass zur Vereinfachung der Prozesse in der Produktgruppe 54 ausschließlich die Abrechnungspositionsnummer 54.45.01.0999 genutzt werden kann. Aufgrund der Erhöhung des Maximalbetrags von 40€ auf 60€ bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel hält die Knappschaft dieses Vorgehen nun nicht mehr für sinnvoll.

Die Knappschaft hat daher das folgende Vorgehen entwickelt, das auch für den Zeitraum nach der Erhöhung des Höchstbetrages auf 60€ gelten soll:

  • Sie nutzen für den elektronischen Kostenvoranschlag im Genehmigungsverfahren die (Pseudo-)Positionsnummer 54.00.01.0999* (AC / TK 15 00 540, Himi-Kz 08); den "Antrag auf Kostenübernahme" hängen Sie als Image an.
  • Wir stellen eine pauschale Genehmigung bis zum (normalen) gesetzlichen Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro aus und übermitteln Ihnen ein Genehmigungskennzeichen. Für die Zeit der Geltung der Anhebung des monatlichen Höchstbetrages können unabhängig vom tatsächlichen Genehmigungsbetrag max. 60 Euro abgerechnet werden.
  • Eine pauschalierte Abrechnung (unter Nutzung der Positionsnummer 54.00.01.0999) ist nicht möglich.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich unter Verwendung der vertraglich vereinbarten Einzelpositionsnummern und Angabe des übermittelten Genehmigungskennzeichens.
  • Da die Vertragspreise übergangsweise nicht gelten, geben Sie bitte in dieser Zeit die tatsächlichen Preise an
  • Wird mit den Einzelbeträgen der jeweils gültige gesetzliche Höchstbetrages überschritten, ist die Anpassung einer bzw. mehrerer  Einzelpositionen vorzunehmen***, der hier gekürzte Betrag ist als Mehrkosten bei den angepassten Einzelpositionen auszuweisen.
  • Die Nutzung von Abschlagspositionsnummern oder die Angleichung an den Höchstbetrag über die Meldung von Eigenanteilen ist technisch nicht zulässig.
  • Wird entgegen unser vorgenannten Hinweise ein Betrag oberhalb des gesetzlich gültigen Höchstbetrages zur Abrechnung gebracht, führt dies durch zeitintensive Korrekturen zur Verzögerung in der Rechnungsbearbeitung. Kürzungsschreiben werden in diesen Fällen nicht mehr versandt.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich. Eine Zusammenfassung größerer Abrechnungszeiträume ist nicht zulässig. In diesen Fällen ist je Abrechnungsmonat ein eigener Datensatz zu bilden.
  • Wir verzichten auf die Vorlage von Papierrechnungen und Liefernachweisen, lediglich der Begleitbogen für Urbelege ist zu übersenden. Das Feld Beleginformation ist bei Verzicht auf die Übersendung von Papierbelegen mit "0" zu schlüsseln; werden Papierbelege eingereicht, ist der Schlüssel "1" zu verwenden
  • Sie übermitteln im elektronischen Datensatz (Textfeld) lediglich das Lieferdatum bzw. die Sendungsnummer des Zustellunternehmens.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Infoblatt, dass das Verfahren beschreiben soll.

Für die Produktgruppe 51 muss bei der Knappschaft weiterhin ein separater Kostenvoranschlag eingereicht werden.


Veröffentlicht am 16.07.2020

spectrumK BKK Public BKK Salzgitter TUI BKK

PG 29 Stoma - Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Public, die BKK Salzgitter und die TUI BKK sind dem spectrumK Stoma-Vertrag zum 01.08.2020 beigetreten. 


Veröffentlicht am 16.07.2020

AOK Nordwest

PG 24 Beinprothetik

Hinweis

Die Kasse bittet, auf die Einhaltung des § 14 Abs. 1 des Vertrages PG 24 Beinprothetik zu achten. Der Paragraph regelt, dass der Vertrag (gültig ab 01.07.2020) erst für Versorgungen greift, in denen die ärztliche Verordnung nach dem 01.07.2020 ausgestellt wurde.

Daher gilt hier die folgende Regelung:

  • Ein Kostenvoranschlag auf Grundlage des neuen Vertrages in Verbindung mit einer Verordnung vor dem 01.07.2020 ist nicht zulässig.
  • Nach Ablehnung eines Kostenvoranschlages (mit Verordnungsdatum bis zum 30.06.2020) durch die AOK NordWest ist es nicht zulässig, einen identischen Kostenvoranschlag mit einer neuen Verordnung (dann nach dem 01.07.2020) einzureichen.
  • Versorgungen, die vor dem 01.07.2020 begonnen wurden (Interimsversorgungen) und nach dem 01.07.2020 abgeschlossen werden (Definitivversorgung) sind eine Versorgungseinheit und somit insgesamt nach den vertraglichen Regelung die bis zum 30.06.2020 galten, abzuwickeln.

Wir bitte um Kenntnisnahme und um Beachtung.


Veröffentlicht am 16.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

PG 02 Adaptionshilfen

Kündigung

Die Kasse hat die PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 91 101) aus dem aktuellen Reha-Vertrag zum 31.10.2020 gekündigt.

Die Adaptionshilfen befinden sich bereits in dem aktuell verhandelten OT-Vertrag, der zum 01.08.2020 in Kraft tritt. 

Sollten Sie bereits an dem OT-Vertrag teilnehmen, ist keine weitere Handlung Ihrerseits notwendig. 


Veröffentlicht am 13.07.2020

hkk Handelskrankenkasse

OT-Vertrag

neuer Vertrag

Die EGROH hat mit der hkk zum 01.08.2020 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 und 37 tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

Der Altvertrag in den Produktgruppen 05 und 23 wird in Gänze durch den neuen Vertrag abgelöst. Bis zum in Kraft treten des neuen Vertrages sollen die Altkonditionen des gekündigten Vertrages weiterhin Grundlage für Versorgungsleistungen sein. Auch die Vereinbarung mit dem vdek zu den festbetragsgeregelten Hilfsmitteln wird mit Inkrafttreten des neuen OT-Vertrages abgelöst.

Der Vertrag sieht eine pauschale Preissteigerung von 3% ab dem 01.08.2021 vor. Maßgeblich ist hier das Verordnungsdatum.

Es ist ein Neubeitritt erforderlich.

Die digitalisierte Version wird Ihnen in Kürze zur Verfügung stehen.


Veröffentlicht am 13.07.2020

BARMER HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 31 Schuhtechnik

Änderung Hinweis

In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.


Veröffentlicht am 09.07.2020

AOK Rheinland/Hamburg

„Übergangslösung" für die PG 23 individuell zwischen AOK und Innung Nord

vertragsloser Zustand Hinweis

Die Innung für Orthopädie-Technik Nord hat mit der AOK Rheinland/Hamburg eine sogenannte „Übergangslösung" für die Produktgruppe 23 individuell geschlossen. Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020. 
Die LAG NRW war an der Vereinbarung für diese „Übergangslösung" nicht beteiligt. Deshalb bitten wir Sie, sich weiter an unsere Empfehlung zu halten und Ihre Versorgungen nach BIV-Handbuch 2020 mit einem Stundenverrechnungssatz von 64,50 Euro anzubieten.

Der Vorstand der LAG wird zeitnah das Gespräch mit der AOK Rheinland/Hamburg suchen, damit die Verhandlung für die Produktgruppe 23 individuell weiter fortgeführt wird und hoffentlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann.

Wir bitten Sie, dem Vertrag der Innung Nord nicht beizutreten, sondern, wie beschrieben, aufgrund des BIV-Handbuchs einen Kostenvoranschlag einzureichen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 02.07.2020

DAK Gesundheit vdek

Konditionen für die PG 17 „lymphatisch“ ab 01.07.2020

Weitergeltung

Die DAK-Gesundheit hatte die Verträge zur PG 17 „lymphatisch“ mit Wirkung zum 30.06.2020 gekündigt. Beabsichtigt war, ab 01.07.2020 einen neuen Vertrag anbieten zu können. Nicht zuletzt auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse konnten jedoch keine neuen Verträge ausgehandelt werden. 
Die DAK bietet Ihnen daher an, für Kostenvoranschläge ab 01.07.2020 weiterhin und bis auf Widerruf die Konditionen gemäß den gekündigten vdek-Verträgen anzuwenden.

Wir werden Sie informieren, sobald sich Änderungen ergeben.


Veröffentlicht am 02.07.2020

GWQ ServicePlus AG BKK Melitta HMR

Beitritt zum OT-Vertrag der GWQ ServicePlus

Hinweis teilnehmende Kassen

Die BKK Melitta Plus ist jetzt auch den Verträgen Prothetik (G16), Orthesen (G15), Bandagen (G14) und Brustprothetik (G41) zum 01.07.2020 beigetreten. Eine ergänzte Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie anbei.


Veröffentlicht am 02.07.2020

GWQ ServicePlus AG SKD BKK

Kündigung 19 91 G42

Kündigungteilnehmende Kassen

Die SKD BKK hat den Teilbereich Versorgungspauschalen Dekubitus aus dem bestehenden GWQ ServicePlus Reha-Vertrag zum 30.06.2020 heraus gekündigt. Die aktuelle Liste der teilnehmenden Kassen hängt an.

LEGS 19 91 G42


Veröffentlicht am 02.07.2020

Hinweise zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Pressemitteilung

Der anhängende Fragen-Antworten-Katalog gilt für alle Verträge der gesetzlichen Krankenkassen in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind. 
Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.

Ein entsprechender Katalog ist auch beim GKV-Spitzenverband in Arbeit, allerdings noch nicht veröffentlicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 02.07.2020

IKK classic

Reha-Vertrag

Kündigung

Die IKK classic hat den bestehenden Reha-Vertrag (LEGS 19 99 140) zum 30.09.2020 gekündigt und beabsichtigt zum 01.10.2020 einen neuen Vertrag abzuschließen. Es wird Neuverhandlungen geben, an denen sich die EGROH beteiligen wird. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 01.07.2020

Verlängerung der Empfehlungen nur in Teilen bis 30.09.2020 GKV-Spitzenverband

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Änderung

Der GKV-Spitzenverband hat mit Wirkung ab 1. Juli 2020 seine "Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2" in der Version 1.4 überarbeitet und aktualisiert. Dabei sind eine ganze Reihe Verwaltungsvereinfachungen entfallen. So müssen z.B. in den bisher ausgenommenen Bereichen ab sofort wieder ärztliche Verordnungen vorliegen und eingereicht werden. Die aktualisierten Empfehlungen sind bis 30.09.2020 gültig.

Die neue Version sowie auch eine "FAQ"-Liste des Spitzenverbandes finden Sie in der Verlinkung.

Damit Sie leichter erkennen können, welche der Vereinfachungen gestrichen worden ist, haben wir die Empfehlungen auch im Änderungsmodus verlinkt.


Veröffentlicht am 01.07.2020

GKV-Spitzenverband

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband informierte, dass seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Corona SARS-CoV2, die zum 30.06.2020 auslaufen, aktualisiert und bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Die aktualisierte Empfehlungen werden wir Ihnen nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes am 01.07.2020 zur Verfügung stellen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!