ORTHEGROH News

Nachrichten aus 10.2019


Oktober 2019


Veröffentlicht am 31.10.2019

AOK Rheinland/Hamburg

Preisanpassung - Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung

Anpassung

Nach einer durchgeführten Markterkundung passt die AOK die bisherige vertragliche Vergütungsregelung für Spezialnahrung (VDB-Gruppe gemäß Lauer-Taxe: 04.01.) zum 01.11.2019 an. Ab dem Abgabezeitpunkt 01.11.2019 gilt für alle Versicherten, für die Spezialnahrung entsprechend der vorgenannten VDB-Gruppe verordnet wird, sowohl für die Erst- als auch für die Folgeversorgung (ohne Alterseinschränkung) ein einheitlicher Aufschlag auf den Lauer-EK in Höhe von drei Prozent; zuzüglich der zum Abgabezeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. 


Veröffentlicht am 31.10.2019

MOBIL Krankenkasse

PG 99 Encasings

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die BKK Mobil Oil hat einen neuen Vertrag im Bereich PG99 - Encasings. Wir haben diesen überprüft und uns aufgrund der unwirtschaftlichen Preise gegen einen Beitritt entschieden. 

Sollte in Beitritt Ihrerseits gewünscht sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse


Veröffentlicht am 31.10.2019

AOK Baden-Württemberg

PG 17 Kompression

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V. (FOS) einen Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) sowie der Produktart 02.40.01.3 (Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe) gemäß S 127 Abs. 1 SGB V mit Wirkung zum 01.11.2019 geschlossen.

Die Vereinbarung zur PG 17 aus dem Vertrag OT - kein Wiedereinsatz (15 00 100) verliert somit zum 31.10.2019 ihre Gültigkeit.

EGROH hat diesen geprüft und wird nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Kasse.


Veröffentlicht am 31.10.2019

IKK classic

Weitergeltung OT-Vertrag bis zum 30. November 2019

Weitergeltung

Zum 1. April 2017 hatten der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS), Sanitätshaus Aktuell AG, Egroh e. G., Cura-San GmbH, die Landesinnung Orthopädie-Schuhtechnik Bayern sowie die Landesinnung Orthopädie-Schuhtechnik Hessen einen Vertrag mit der IKK classic über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln des Orthopädietechniker-Handwerks und Hilfsmitteln des medizinischen bzw. medizintechnischen Fachhandels der Produktgruppen 01, 02, 05, 08, 10, 17, 23 und 24 geschlossen.

Da die Verhandlungen auch weiterhin andauern, wird die derzeit gültige Weitergeltungsfrist bis zum 30. November 2019 verlängert, sodass Sie weiterhin die vertraglich geregelten Konditionen anwenden können. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 31.10.2019

GWQ ServicePlus AG

PG 32 CPM Bewegungsschienen

teilnehmende Kassen

Zum 01.11.2019 tritt die BKK RWE dem PG 32 CPM-Vertrag mit dem LEGS 19 91 G06 bei.


Veröffentlicht am 24.10.2019

BARMER

OT-Vertrag - Probleme bei Kostenvoranschlägen

Hinweis

Die Barmer hat Probleme mit den neuen LEGS des OT-Vertrags.

Bitte verwenden Sie die alten LEGS mit den neuen Preisen, wenn die Kostenvoranschläge mit den neuen LEGS nicht durchgehen. 

Die Umstellung kann sich bis zum Jahreswechsel ziehen. 

Die LEGS-Liste ist beigefügt. 


Veröffentlicht am 24.10.2019

AOK Nordwest

2. Änderungsvereinbarung Rahmenvertrag

Änderung

Die Kasse hat die 2. Änderungsvereinbarung veröffentlicht. Geändert wurden § 8 Abs. 5-18. Der Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln wurde um die Regelungen der MPBetreibV angepasst. 

Die Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.09.2019 in Kraft.


Veröffentlicht am 24.10.2019

MOBIL Krankenkasse

PG 08 und PG 31 Beendigung der Übergangsvereinbarung

Kündigung

Eine Übergangsregelung in den PG 08 Einlagen und PG 31 Schuhe diente dem Zweck, eine vertragslose Zeit zu überbrücken, mit dem Ziel, eine genehmigungsfreie Versorgung bis zum Betrag von 150,-€ netto sicherzustellen. Die BKK Mobil Oil hat in diesem Jahr zu beiden Produktgruppen einen Vertrag verhandelt und kann damit eine Versorgungsgrundlage anbieten. Die Übergangsregelung wird daher zum 31.10.2019 beendet. (LEGS 1597003 u. 1697007). Die PG 08 Einlagen wurde zum 01.03.2019 in den OT-Vertrag integriert und alle Teilnehmer übernommen (LEGS 1599015).

EGROH empfiehlt an dieser Stelle, den Beitritt zum Vertrag des BKK Landesverbandes Bayern zur Schuhtechnik. Die BKK Mobil Oil ist teilnehmende Kasse beim LV Bayern (LEGS 16 02 731).

Alternativ können Sie dem Vertrag der Mobil Oil über deren Plattform beitreten. Link siehe unten.


Veröffentlicht am 24.10.2019

HEK Hanseatische KK TK Techniker Krankenkasse

PG 15 ableitende Inko

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Nach Ende der Ausschreibung haben die Techniker und die HEK einen neuen Vertrag zur ableitenden Inko abgeschlossen. EGROH hat diesen geprüft und wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kassen.


Veröffentlicht am 24.10.2019

AOK Baden-Württemberg

PG 24 - Beinprothesenvertrag/Fortbildungen/Erinnerung

Hinweis

Wir möchten diejenigen Betriebe, die dem Beinprothesenvertrag mit der AOK Baden-Württemberg über die Beitrittsstufe 2 beigetreten sind, daran erinnern, die abgeleisteten Fortbildungsstunden im Bereich der Beinprothetik in Höhe von mindestens 15 Stunden pro Jahr dem örtlich zuständigen CC-Center der AOK Baden-Württemberg bis zum 01.11.2019 nachzuweisen. 
Gleichzeitig muss bestätigt werden, dass diejenigen Mitarbeiter, die die Fortbildungen absolviert haben, nach wie vor in Ihrem Unternehmen tätig sind.


Veröffentlicht am 24.10.2019

BARMER

Vergütungsvereinbarung Verbandmittel

Kein Beitritt von EGROH

Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, dass die regelmäßige Versorgung mit Verbandmitteln durch sonstige Leistungserbringer ohne Abschluss eines Vergütungsvertrages unzulässig ist. Daher hat die BARMER die Versorgung in einer Übergangsvereinbarung ab dem 01.12.2019 vertraglich geregelt. Die EGROH kam zu dem Entschluss, dass die Vereinbarung "Verbandmittel" nicht deren Kernkompetenz "Hilfsmittel" betrifft und somit dieser Vereinbarung nicht beitreten wird. Gerne können Sie einen direkten Beitritt über die BARMER ausüben.

Abweichende vertragliche Regelungen zur Abrechnung von Verbandmitteln mit der BARMER in den Vertragsbereichen Diabetes und Enterale Ernährung bleiben von dieser Regelung unberührt.


Veröffentlicht am 24.10.2019

AOK Baden-Württemberg

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Der Fachverband Orthopädie-Technik Sanitäts-, Reha- und medizinischer 
Fachhandel Baden-Württemberg e. V. hat mit der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg und der AOK einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Schuhtechnik verhandelt. EGROH wird diesem beitreten. Wie Sie der Anlage 1 (Vergütungsvereinbarung) entnehmen, wurden zeitlich gestaffelte Preise bzw. Konditionen bis zum 30.06.2023 vereinbart. Der Vertrag gilt ab dem 01.11.2019 und hat den LEGS 15 09 E31.

Es ist ein Neubeitritt notwendig!


Veröffentlicht am 24.10.2019

Knappschaft SVLFG

Meldungen von Leistungserbringern zu Verträgen

Hinweis

Die Knappschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Beitritte zu Verträgen nur über eine Leistungserbringergruppierung zu erfolgen haben. Zur Zeit gibt es wohl viele Doppelmeldungen von EGROH bzw. dem Bundesinnungsverband BIV. Wir bitten daher vor einem Beitritt zu prüfen, ob ein solcher ggf. bereits erfolgt ist, um diese Doppelmeldungen zukünftig zu vermeiden.

Weiterhin merkt die Kasse an, dass mit dem Beitritt zu einem neuen Vertrag alle vorherigen Einzel- oder Gruppenverträge ihre Gültigkeit verlieren und einzig der neue Vertrag zu nutzen ist.


Veröffentlicht am 17.10.2019

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

PG 24 Beinprothetik OT-Vertrag

neuer Vertrag

Die Kasse hat mit der OT-Innung Südwest und dem Fachverband Rheinland-Pfalz einen neuen Beinprothetik-Vertrag verhandelt. EGROH hatte hier das Verhandlungsmandat abgetreten und stellt Ihnen nun diesen Vertrag zum Beitritt vor. Er gilt für Verordnungen ab dem 01.10.2019 und steht Ihnen in Kürze auch digitalisiert zur Verfügung.

LEGS AC/TK ist 15 09 024


Veröffentlicht am 17.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

Verhandlung PG04- Badewannenlifter Ersatzkassen

VerhandlungHinweis

Der gestrigen Meldung aus der MTD Instand (42/2019) ist zu entnehmen, dass die Ersatzkassen auf neue Verträge ab dem 01.12.2019 hinweisen. Diese -können ab dem 21.10.2019 -über den vdek abgerufen werden. 
Hierzu möchten wir mitteilen, dass die Sanitätshaus Aktuell über die ARGE Leistungserbringer mit den o.g Kassen weiter in Verhandlungen steht!

Der Vertragsarbeitsgemeinschaft (ARGE) der Leistungserbringer haben sich folgende Gemeinschaften angeschlossen: 


• Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik 
• Cura San GmbH 
• EGROH-Service GmbH 
• RehaVital Gesundheitsservice GmbH 
• RSR Reha-Service-Ring GmbH 
• Sanitätshaus Aktuell AG 


Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keine Vertragspartner, die einen möglichen Vertrag mit den o.g. Ersatzkassen abgeschlossen haben. Ein uns namentlich bekanntes Sanitätshaus, dass in den Endverhandlungen stand, hat sein Angebot an die Ersatzkassen zurückgezogen! 
Aktuell haben unsere Mitglieder unter Bezugnahme des BVA- Schreibens vom 31.05.2019 bei der Barmer/ vdek um Offenlegung möglicher Verträge unter Nennung des Vertragspartners gebeten. 
Die aktuelle Verhandlungstaktik der Ersatzkassen ähnelt dem Vorgehen im Rahmen der Verhandlungen der PG 09 (Tens/EMS) - siehe unser Newsletter 31/2019. Die Sanitätshaus Aktuell AG hat hierzu das Verhandlungsmandat an die Sanum e.V. erteilt. Durch die Ersatzkassen wurden im Laufe der Verhandlungen Konditionen über deren Homepages veröffentlicht, die aus Sicht der Sanum e.V. als nicht wirtschaftlich betrachtet werden. Aktuell scheint die Situation die zu sein, dass die Sanum e.V. nun wieder in Verhandlungen mit den Ersatzkassen tritt. 
Die ARGE der Leistungserbringer wird kurzfristig bei den Ersatzkassen um einen weiteren Termin bitten. Die Verhandlungen gehen also weiter, und wenn die gesamte Branche und alle Sanitätshäuser Ruhe bewahren, können wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden. 


Veröffentlicht am 11.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse

PG 04 Badewannenlifter

VerhandlungHinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit den oben genannten Kostenträgern bezüglich der Badewannenlifter befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die Ersatzkassen bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollten.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 11.10.2019

DAK Gesundheit

PG 10 Rollatoren u. PG 18 Krankenfahrzeuge

VerhandlungHinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns weiterhin in Verhandlungen mit der DAK bezüglich der Rollatoren und Krankenfahrzeuge befinden. Bitte führen Sie keine Verhandlungen bzw. treten Sie keinem der angebotenen Verträge bei, solange EGROH und die anderen Verbände noch verhandeln. Sie würden damit unsere Verbandsverhandlungen zunichte machen und sich selbst schaden. Gleichzeitig bitten wir um Information, wenn die DAK bezüglich Einzelverhandlungen auf Sie zukommen sollte.

Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 10.10.2019

IKK classic

PG 29 Stoma

KündigungProblematik

Entgegen unseren News vom 12.09.2019 müssen wir Ihnen leider erneut mitteilen, dass eine Übernahme der Teilnehmer aus dem Altvertrag nicht möglich ist. Grund hierfür ist der in dem wirtschaftlich verträglichen Vertrag der IKK classic geforderte Stomatherapeut. Bislang ist die IKK classic nicht bereit, von dieser Vertragsbedingung abzurücken. Wir sind zwar weiterhin im Gespräch mit der Kasse, sehen aber wenig Möglichkeiten, kurzfristig eine befriedigende Lösung zu erreichen.

Aus wirtschaftlichen Gründen wird EGROH dem von der IKK classic angebotenen Vertrag ohne Stomatherapeuten nicht beitreten. Aus eben diesen Gründen können wir Ihnen auch nicht empfehlen, diesem Vertrag beizutreten.

Sollten Sie trotz allem nicht umhinkommen, diesem Vertrag doch beizutreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.


Veröffentlicht am 10.10.2019

spectrumK

PG 17 Kompression

teilnehmende Kassen

Mit Wirkung zum 01.11.2019 nimmt die BKK Technoform an dem Kompressionsvertrag teil. Anbei erhalten Sie die neue Krankenkassenliste im Excel-Format mit Angaben zum Abrechnungszentrum und eKV-Plattform der Krankenkasse.


Veröffentlicht am 10.10.2019

AOK Rheinland/Hamburg

PG 05 Bandagen - Preisanpassung

Anpassung

Die LAG NRW und die Innung Nord haben mit der AOK Rheinland-Hamburg die Preise für Bandagen neu verhandelt. Die neue Preisvereinbarung tritt zum 01.10.2019 in Kraft.

Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!


Veröffentlicht am 10.10.2019

Knappschaft

PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge mit Elektroantrieb

Hinweis

Die Ausschreibungsverträge im Bereich der PG 18, Kranken-/Behindertenfahrzeuge mit Elektroantrieb, sind Ende September ausgelaufen. Zur Zeit befinden wir uns noch in Verhandlungen mit der Knappschaft. 

Für die Übergangszeit empfehlen wir Ihnen, Kostenvoranschläge auf dem Niveau der Barmer einzureichen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 10.10.2019

AOK Baden-Württemberg

PG 09 Tens + EMS

vertragsloser Zustand Hinweis

Auch für die Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg im Bereich PG 09 hat die EGROH sanum das Verhandlungsmandat erteilt. 

Da die Kasse noch zur Umsetzung einer neuen Vereinbarung Zeit benötigt , ist zum 01.10.2019 noch kein Vertrag zustande gekommen.

Bitte verfahren Sie hier wie bei den vdek-Kassen und reichen Sie für jede Versorgung einen Kostenvoranschlag - zusammen mit einem Kurzvertrag - in Papierform ein.

Ein Kurzvertrag enthält mindestens die folgenden Punkte :

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.


Veröffentlicht am 04.10.2019

AOK Niedersachsen

PG 03 Enterale Ernährung

Anpassung

Die AOK Niedersachsen hat den bestehenden PG 03 (Verbandstoffe sowie 
Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung) zum 01.10.2019 überarbeitet.

Die wesentlichen vertraglichen Anpassungen in Kurzform:

  • Die Empfangsbestätigung ist nicht mehr jeder Abrechnung beizufügen, sondern künftig nur noch auf Verlangen einzureichen
  • Die AOKN akzeptiert künftig Verordnungen für einen Versorgungszeitraum von bis zu drei Monaten, sofern der Arzt entsprechende Angaben auf der Verordnung gemacht hat
  • Die Monatspauschale Technik (Erwachsene) beträgt künftig 120,00 EUR
  • Die Sicherheitsverbinder in der Versorgung mit Button-Sets o. ä. können separat zur Pauschale abgerechnet werden
  • Die übrige Vergütung bleibt unverändert
  • Die Erstversorgung mit Produkten zur Bolusgabe ist künftig nicht mehr genehmigungspflichtig
  • Gemäß der jüngsten gesetzlichen Anforderungen (HHVG, EU-DSGVO und MPBetreibV) ist der Vertrag entsprechend aktualisiert worden


Veröffentlicht am 01.10.2019

KKH kaufm. Krankenkasse spectrumK

OT-Vertrag

Hinweis teilnehmende Kassen

Wie wir bereits veröffentlichten, ist die KKH zum 01.10.2019 dem OT-Vertrag von spectrumK beigetreten. 

Wir bitten Sie daher zunächst zu prüfen, ob Sie dem OT-Vertrag von spectrumK bereits beigetreten sind, wenn Sie weiterhin Versicherte der KKH in diesen Produktgruppen versorgen möchten. Die benötigen Beitrittserklärung finden Sie in den beigefügten Dokumenten.

Bitte prüfen Sie Ihren Beitritt im Menüpunkt "Meine Verträge" bevor Sie eine doppelte Teilnahme erzeugen!!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER DAK Gesundheit HEK Hanseatische KK hkk Handelskrankenkasse KKH kaufm. Krankenkasse TK Techniker Krankenkasse vdek

PG 09 Tens + EMS

Hinweis Kein Beitritt von EGROH

Für die Verhandlung mit der vdek-Arbeitsgemeinschaft hatte die EGROH dem Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskelstimulation e.v. (sanum) das Verhandlungsmandat übertragen. 

Wie sanum nun mitteilt, werden die Verhandlungen mit der vdek-ARGE vorerst nicht weitergehen, da mit einzelnen ARGE-Krankenkassen vorerst keine Einigung erzielt werden konnte.

Die verhandelten (und teilweise auch bereits akzeptierten) Preise waren wie folgt:

09.37.01.1 (TENS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 39,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 35,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

09.37.02.1 (EMS-Geräte):

  • 3 Monate (Erstversorgung) 45,00€
  • 3 Monate (1. Folgeversorgung) 40,00€
  • 6 Monate (2. Folgeversorgung) 50,00€
  • 12 Monate (weitere Folgeversorgungen) 50,00€

Einzelne vdek-Kassen haben jetzt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit TENS- und EMS-Geräten ab dem 01.10.2019 veröffentlicht. Ob bzw. mit wem dieser Vertrag verhandelt worden ist, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind die angebotenen Vergütungen deutlich niedriger (z.B. 24,50€ bzw. 25,50€ in der Erstversorgung) und nach unserer Auffassung unwirtschaftlich. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hier um ein gesetzeswidriges Open-House-Verfahren handeln könnte.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem angebotenen Vertrag der vdek-ARGE nicht beizutreten. 

Sollten Sie die Versorgung eines Versicherten mit einem TENS- oder EMS-Gerät durchführen wollen, reichen Sie bitte bei der jeweiligen vdek-Kasse einen Kostenvoranschlag ein. Damit der Kostenvoranschlag auf elektronischem Wege nicht im Vorfeld vom System als „nicht-vertragskonform“ abgelehnt wird, empfehlen wir die Versendung von Papier-Kostenvoranschlägen. 

Gerne können Sie die oben angegebenen Verhandlungspreise als Grundlage für Ihren Kostenvoranschlag verwenden. Beachten Sie jedoch bitte, dass der durch den Kostenvoranschlag entstehende Aufwand bei den o.g. Preisen nicht berücksichtigt ist. Des weiteren sollte ein Kurzvertrag jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden, der mindestens die folgenden Punkte enthält:

  1. Der angebotene Preis gilt in Abhängigkeit von der Dauer der jeweiligen Verordnung.
  2. Der Zeitpunkt, zu dem die Pauschale abgerechnet werden kann.
  3. Der genaue Lieferumfang (welches Gerät, welches Zubehör).
  4. Die Art und Weise der Lieferung (Versand).
  5. Die Art und Weise der Einweisung (Bedienungsanleitung und z.B.: telefonische Beratung).
  6. Die Modalitäten der Nachlieferung von Zubehör (wenn nötig und nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung).
  7. Der Preis für eine ggf. noch später verordnete Verlängerung (in Abhängigkeit von der Dauer).
  8. Wie vorgegangen wird, wenn es keine Verlängerung gibt, also insbesondere die Modalitäten der Rücksendung des Geräts an den Leistungserbringer.

Wir empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung bei den Verhandlungen abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER

Rückholaufträge | EDV-Umstellung

Hinweis

Die BARMER stellt zurzeit die EDV in ihrem Versichertensystem um. Dadurch bedingt werden in der Zeit vom 03.10.2019 - 22.10.2019 nicht alle Rückholaufträge durch die BARMER über den zhp.X3 Weg bei Ihnen eingehen können. Die Kasse wird nach diesem Zeitraum die Aufträge nacharbeiten.

In diesem Zusammenhang kann es zu verspäteten Abholungen Ihrerseits kommen. Sollten Hilfsmittel nicht mehr auffindbar sein, senden Sie bitte eine entsprechende Mitteilung an hilfsmittelmanagement@barmer.de, damit individuell der aufgrund der vertraglichen Regelungen bei Fallpauschalen-Hilfsmitteln entstandene Schaden mit Ihnen geregelt werden kann.

Ihre eigenen Rückholvorschläge sind laut Angaben der Barmer von diesen technischen Schwierigkeiten nicht betroffen. Diese können Sie wie gehabt einreichen.


Veröffentlicht am 01.10.2019

IKK classic

Reha-Vertrag

Kündigung

Die IKK Classic kündigt zum 31.12.2019 die Produktgruppen 04, 18, 19 und 33 aus dem bestehenden Reha-Vertrag (LEGS 1999140) heraus. 

In den gekündigten Produktgruppen soll zum 01.01.2020 ein neuer Vertrag zustande kommen - wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 01.10.2019

BARMER TK Techniker Krankenkasse

OT-Vertrag

neuer Vertrag Hinweis

Der neue OT-Vertrag steht Ihnen nun als digitalisierte Version zur Verfügung.

Die Vertragsteilnahmen bereits teilnehmender Betriebe haben wir zum - wie bereits veröffentlicht - zum 01.10.2019 übernommen.

Sowohl bei der Barmer als auch bei der Techniker Krankenkasse löst der neue OT-Vertrag die bestehenden OT2-Verträge ab.

Bei der Techniker Krankenkasse löst der OT-Vertrag nun auch die Produktgruppen 02, 08 und 17 aus dem OT1-Vertrag ab. In dem OT1-Vertrag waren in der PG 17 bisher nur die Festbeträge geregelt, in dem OT-Vertrag ist nun auch die lymphatische Versorgung hinzugekommen. Alle Vertragsteilnehmer, die bisher für die Phlebologie gemeldet waren, haben wir ab dem 01.10.2019 auch entsprechend ihrer Präqualifizierungsurkunde für die Lymphologie gemeldet. Bei der Techniker Krankenkasse ist die PG 38 (Armprothetik) ebenfalls hinzugekommen . Auch hier haben wir die teilnehmenden Betriebe ergänzt. 

Bei der Barmer löst der OT-Vertrag die Produktgruppen 02 und 08 aus dem bestehenden OT1-Vertrag ab. Die Vertragsteilnahmen dieser beiden Produktgruppen wurden daher - sofern beim OT1-Vertrag vorhanden - im OT-Vertrag ergänzt.

Bitte überprüfen Sie Ihre Vertragsteilnahmen. Die aktualisierte Teilnahmebestätigung steht Ihnen wie gewohnt unter "Meine Verträge" zur Verfügung. Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Vertragsbeitritte nicht einverstanden sein, widersprechen Sie bitte innerhalb von vier Wochen.


Veröffentlicht am 01.10.2019

DAK Gesundheit hkk Handelskrankenkasse

PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat den Bandagen- und Orthesen-Vertrag mit der DAK und hkk zum 31.12.2019 gekündigt und ein Verhandlungs-Mandat an den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik abgegeben. 

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden .