Veröffentlicht am 17.04.2025
Mit Wirkung zum 01.05.2025 tritt die Bahn BKK dem Vertrag für Prothesen der unteren Extremität 19 91 G95 bei.
Bitte beachten Sie, auch in der Preissuche, immer die Liste der teilnehmenden Kassen!
Veröffentlicht am 20.08.2020
Die Bahn BKK hat überarbeitete Preisanlagen zu vielen Produktgruppen im Internet zum Vertragsbeitritt angeboten. Da es sich hierbei nicht um mit den Leistungserbringerverbänden verhandelte Verträge mit aus unserer Sicht nicht akzeptablen Konditionen handelt, raten wir Ihnen vom Beitritt ab.
Wie wir nun erfahren haben, werden bei den festbetragsgeregelten Hilfsmitteln in der PG 08 und PG 17, die mit wirtschaftlicher Aufzahlung abgegeben werden, von der BAHN-BKK die Versorgungen nicht in Höhe der aktuellen Festbeträge abgerechnet, sondern gemäß der im Internet veröffentlichen Vertragskonditionen um 9,75% gekürzt.
Wir raten Ihnen dringend, Abrechnungen mit der BAHN-BKK sorgfältig zu prüfen und Absetzungen nicht zu akzeptieren. Grundsätzlich sollten Sie Versorgungen von BAHN-BKK-Versicherten erst nach in voller Höhe genehmigten Kostenvoranschlag durchführen.
Veröffentlicht am 13.02.2018
Einmal abgesehen davon, dass die Art des Zustandekommens des Vertrages sehr undurchsichtig ist und an Open-House denken lässt, überrascht auch ein mit Datum 15.01.2018 verschicktes Schreiben der Bahn BKK an die bisherigen Ver-tragsteilnehmer. Hier heißt es: „Zur Fortführung des Vertragsverhältnisses brauchen Sie daher nichts zu unternehmen. Das Gleiche gilt, wenn Sie an dem Vertrag nicht mehr festhalten möchten.“ Wie soll man das verstehen? Solange Sie „nichts unternehmen“ sind und bleiben Sie aus juristischer Sicht Vertrags-partner, ob Sie den Vertrag leben wollen oder nicht. Und Vertragspartner müssen die Vertragsinhalte leben, es sei denn sie kündigen den Vertrag. Deshalb raten wir Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit nur dann „nichts zu tun“, wenn Sie am Vertrag weiter teilnehmen wollen. Wenn Sie den Vertrag aber nicht mehr leben wollen, sollten Sie besser auch den entsprechenden juristisch sicheren Schlussstrich ziehen und kündigen.