Veröffentlicht am 26.01.2023
Der Entwurf des Beschlusses zum Kartellverwaltungsverfahren liegt vor, das gegen die Mitglieder der ARGE Reha läuft. Das BKartA mahnt den Zusammenschluss der ARGE ab; nähere Informationen können Sie der beigefügten Pressemeldung des Kartellamtes entnehmen.
Das weitere Vorgehen, auch im Bezug auf den Schiedsspruch für die DAK, lassen wir derzeit noch juristisch prüfen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 26.01.2023
Zum 01.02.2023 tritt die Novitas BKK dem Vertragsteil Sitzhilfen der PG 26 aus dem Reha-Vertrag der GWQ ServicePlus AG bei. Ansonsten gilt der eigene Reha-Vertrag der Novitas weiter.
LEGS 19 91 G28
Veröffentlicht am 26.01.2023
Wegen der veränderten wirtschaftlichen Lage hat die AOK Bayern mit der Landesinnung Orthopädietechnik Bayern vereinbart, die Preise für den Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen (15 02 305) anzupassen.
Dies geschieht Aufgrund der Komplexität des Vertrages in zwei Schritten. Zum 01.02.2023 werden die Versorgungsbereiche 05A5; 05B5; 05C; 23A3; 23B3 (FachverkäuferIn) und 23C10; 23D10 (Orthopädietechnik Gesellen) erhöht. Geplant ist, zum 01. April 2023, die restlichen Inhalte des Vertrages nachzuschieben.
Im ersten Schritt erhalten Sie eine Tabelle mit den neuen Preisen für die oben angesprochenen Versorgungsbereiche.
Veröffentlicht am 23.01.2023
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet seit dem 01.01.2023 temporäre Frachtkostenzuschläge an.
Die Regelung gilt jedoch nur für die Leistungen, die bis dato nicht abgerechnet wurden und ist bis zum 30.06.2023 befristet.
Betroffen sind folgende Verträge:
- Kranken- und Pflegebetten (15 14 320)
- Reha DLV Versorgungspauschalen (15 14 319)
- Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen (15 14 325)
Die Zuschläge finden Sie im Anhang und im ORTHEGROH-Portal.
Veröffentlicht am 19.01.2023
Die 3. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) trat zum 01.07.2022 in Kraft und war bis zum 31.12.2022 befristet.
Der BKK Landesverband hat bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen, ob die 3. Nachtragsvereinbarung verlängert wird.
Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 19.01.2023
Liebe Vertragspartner, um uns und Ihnen unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen, bitten wir höflichst darum, Unterlagen die uns per Email zugesendet werden, ausschließlich im PDF-Format zukommen zu lassen. Bitte nicht als JPG oder in sonstigen Bildformaten, da diese erst noch aufwändig umgewandelt werden müssen.
Dadurch könnte es zu Verzögerungen bei den Meldungen kommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit.
Veröffentlicht am 19.01.2023
Die Konditionen des Schuhtechnik-Vertrags (LEGS: 19 92 02X) der hkk gelten vorerst bis zum 31.01.2023 weiter.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 16.01.2023
Die AOK Rheinland-Hamburg hat mit der LAG einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Beinprothesen verhandelt. Dieser wird zum 01.02.2023 gültig und endet am 28.02.2025.
Die EGROH bietet Ihnen diesen Vertrag ebenfalls zum Beitritt an. Ein Neubeitritt ist zwingend erforderlich, die bestehenden Vertragsteilnahmen werden zum 31.01.2023 beendet. Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Der neue LEGS lautet 15 20 P24.
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die AOK Plus hat zum 01.01.2023 neue Preise für die Einlagenversorgung vereinbart. Dabei wurden die Vergütungen für die sensomotorischen Einlagen der Kinderversorgung und der Einlagen für schwere Fußfehlformen angepasst.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum.
LEGS: 15 13 T00
Veröffentlicht am 12.01.2023
Gemäß § 4 Abs. 4 der Anlage 1 werden die Preise für den Vertrag über CPM-Schienen (PG 32) jährlich um 2% angehoben.
Laut Vertrag gelten nun für alle neuen Verordnungen, die ab dem 01.01.2023 ausgestellt werden, neue Preise. Den aktuellen Vertrag mit den ab dem 01.01.2023 geltenden Preisen finden Sie anbei.
LEGS: 19 98 332
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die Preise für die beiden Schuhtechnik-Verträge (OSM: 16 02 031 und OTM: 15 02 031) gelten über den 31.12.2022 hinaus bis zum Abschluss eines neuen Vertrages.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 12.01.2023
Mit dem Beitritt der BKK24 zum CPM-Schienenvertrag der spectrumK war die Kasse doppelt vertraglich gebunden, da gleichzeitig ein Vertragsverhältnis mit der Mobil Krankenkasse bestand.
Inzwischen wurde das durch den Beitritt der BKK24 zum Vertrag mit der Mobil Krankenkasse bestehende Vertragsverhältnis einvernehmlich zum 31.12.2022 beendet.
Es besteht nunmehr seit dem 01.01.2023 nur noch das durch den Beitritt zum spectrumK-Vertrag bestehende Vertragsverhältnis.
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die EGROH-Service GmbH hat die beiden o.g. Verträge mit der AOK Nordost zum 31.03.2023 gekündigt.
Gespräche mit der AOK laufen bereits.
LEGS 15 23 F17 - PG 17 Kompression
LEGS 15 23 P37 - PG 37 Brustprothesen
Veröffentlicht am 12.01.2023
Zum 01.01.2023 ist die Heimat Krankenkasse dem Reha-Vertrag der GWQ beigetreten. Der Beitritt umfasst die folgenden Teilnahmemöglichkeiten:
- LEGS 1991G20 (Badehilfen),
- LEGS 1991G25 (Toilettenhilfen),
- LEGS 1991G27 (Mobilitätshilfen),
- LEGS 1991G43 (Krankenpflegeartikel),
- LEGS 1991G24 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge, elektrisch),
- LEGS 1991G46 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge, Kauf).
Die Liste der teilnehmenden Kassen ist verlinkt.
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die DGUV hat für die Beinprothesen eine Übergangsvereinbarung geschlossen, gültig ab 01.01.2023.
Die Übergangsvereinbarung gilt bis Ende 2023 und stellt eine befristete vertragliche Regelung bis zur Ausgestaltung einer inhaltlich und fachlich neu überarbeiteten Vertragsstruktur dar.
Die Vertragspreise wurden in der Übergangsvereinbarung linear erhöht. Die bestehenden vertraglichen Regelung zur Leistungsbereitstellung und Abrechnung, den Handelsaufschlägen und des Stundenverrechnungssatzes bleiben in der Übergangsvereinbarung jedoch unberührt.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum. Im ORTHEGROH-Portal finden Sie in Kürze die angepassten Vertragspreise.
Veröffentlicht am 10.01.2023
Bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben zum elektronischen Kostenvoranschlag.
Veröffentlicht am 05.01.2023
Die AOK Niedersachsen hat die Vergütung für die Sauerstofftherapiegeräte temporär angepasst. Die neuen Preise treten zum 15.12.2022 in Kraft und sind bis zum 31.12.2023 gültig. Maßgebend ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 05.01.2023
Zum 01.01.2023 hat die EGROH mit der Knappschaft / SVLFG einen neuen Rahmenvertrag sowie einen neuen Vertrag über die PG 04 Badehilfen geschlossen.
Der Rahmenvertrag beinhaltet eine Änderung, dass Erklärungen des Versicherten (z.B. Empfangsbestätigung) nun auch durch eine digitale Unterschrift erfolgen kann.
Der Badehilfen-Vertrag sieht eine Anhebung der bisherigen Vergütung vor. Der neue LEGS lautet 15 90 04A.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 05.01.2023
Die AOK Plus hat eine 2. Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln geschlossen. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum bzw. für Versorgungspauschalen ab Januar 2023.
Die 2. Übergangsvereinbarung gilt bis zum Inkrafttreten eines neuen Vertrages.
LEGS: 19 13 Rxx (Sachsen), 19 16 Rxx (Thüringen) xx=PG
Veröffentlicht am 05.01.2023
Aufgrund des Fachkräftemangels sieht der Dekubitusvertrag der AOK Bayern ab dem 01.01.2023 die folgenden Änderungen vor:
Für den Versorgungsbereich 11A – Hilfsmittel gegen Dekubitus zum Liegen muss die jeweilige Fachkraft zur Feststellung des Versorgungsbedarfs wöchentlich nicht mehr mindestens 20 Stunden angestellt sein. Der kooperierende Partner muss der AOK Bayern gegenüber nicht mehr bestätigen, dass die Vertretung dem Leistungserbringer jederzeit zur Verfügung steht.
Wichtig ist, dass der Leistungserbringer sicherstellt, dass die Bedarfsermittlung gemäß der Anlage 5a an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird.
Auch beim Versorgungsbereich 11B ist die Beschränkung hinsichtlich der Arbeitszeit von mind. 20 Stunden weggefallen.
LEGS: 15 02 542
Veröffentlicht am 05.01.2023
Seit 1. Januar 2022 bestehen Übergangsvereinbarungen in den Verträgen RT1, RT2, „Betten“, Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen und PG 04/33 – Bade- und Toilettenhilfen mit entsprechenden Preiserhöhungen.
Die Übergangsregelungen wurden nun bis zum 30.06.2023 verlängert.
Veröffentlicht am 05.01.2023
Zum 01.01.2023 sind die BKK Würth und die Heimat Krankenkasse dem Schuhtechnik-Vertrag der GWQ beigetreten.
LEGS: 19 91 G91
Veröffentlicht am 05.01.2023
Am 1. Oktober 2022 wurde die Krankenkasse zur Mercedes-Benz Betriebskrankenkasse umbenannt.