Veröffentlicht am 27.07.2023
In der Anlage erhalten Sie ein aktuelles Verzeichnis der beteiligten BKK.
Hinweis: Die Novitas BKK ist ab 01.07.2023 erneut beigetreten.
Veröffentlicht am 27.07.2023
Wir als EGROH und ORTHEG beobachten laufend digitale Konzepte am Markt, um die Digitalisierung in der Hilfsmittel-Branche voranzutreiben. Unseren neuen Kooperationspartner anni.care möchten wir Ihnen nun vorstellen.
anni.care ist ein junges Unternehmen aus Berlin, das sich das Ziel gesetzt hat, den Bereich der Hilfsmittelversorgung „neu zu denken“. Die Plattform ist für Patienten und Betroffene ein digitaler Begleiter in der komplexen Hilfsmittelwelt. Kunden werden über infrage kommende Hilfsmittel aufgeklärt, können Informationen zu diesen einholen und die Versorgung direkt in passenden Sanitätshäusern in der Nähe einleiten. So wird die Vielfalt an Produkten für Kunden übersichtlich und leicht verständlich dargestellt und die Brücke zwischen digitaler Welt und stationärem Handel geschlagen.
Machen Sie mit!
Durch unsere Kooperation mit anni.care profitieren Sie nicht nur von einer exklusiven & kostenlosen Testphase, sondern auch von einer vereinfachten Listung auf der Plattform. Über eine Schnittstelle können Ihre Filialdaten sowie versorgte Produktgruppen und Krankenkassen direkt aus unserem System an anni.care übermittelt werden.
So können Sie mit wenig Aufwand auf anni.care gelistet und von potenziellen Kunden gefunden werden. Erste Mitgliedsbetriebe unseres Verbundes sind bereits Partner der Plattform und erhalten digitale Kundenanfragen.
Lernen auch Sie anni.care kennen
Damit Sie sich Ihr eigenes Bild von anni.care machen können, werden in den nächsten Wochen zwei Webinare veranstaltet. In diesen Webinaren wird Shane Füller, Mitgründer von anni.care, Ihnen die Plattform vorstellen, auf Ihre exklusiven Vorteile eingehen und Ihre offenen Fragen beantworten. Folgend finden Sie die beiden Webinar-Termine:
- 6. September 2023 von 14:00 bis 15:00 Uhr
- 22. September 2023 von 10:00 bis 11:00 Uhr
Unter "Links" finden Sie jeweils die Anmeldemöglichkeiten zu einem der beiden Webinare.
Wenn Sie sich vorab über das Angebot von anni.care informieren möchten, dann finden Sie anbei weitere Informationen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Melden Sie sich jetzt für eines der Webinare an und testen Sie den gesamten Leistungsumfang von anni.care völlig unverbindlich!
Veröffentlicht am 27.07.2023
Der bestehende Vertrag mit der AOK Nordost vom 01.01.2020 über die Versorgung der Versicherten mit Brustprothesen wird zum 01.08.2023 geändert.
Folgende Änderungen wurden vereinbart:
- neue Anlage 3 (Vergütung) mit einem Stufenplan für die Vertragspreise ab dem 01.08.2023 um 2,5 % und ab dem 01.04.2024 eine weitere Anhebung für die Folgeversorgungen um 3,0 %
- Frühestmögliche Kündigungsfrist der Änderungsvereinbarung zum 31.03.2025
- Klarstellung zur Genehmigungsfreiheit
- Aufnahme von § 14 Absatz 6 im Vertrag zum Umgang mit wiederholten Mängeln bei der Datenqualität von Kostenvoranschlägen und/oder Abrechnungsunterlagen durch Leistungserbringer
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Sofern Sie mit den o. g. Regelungen einverstanden sind, ist die Neufassung zum 01.08.2023 anzuwenden. Maßgeblich ist das Datum der ärztlichen Verordnung gemäß § 18 Absatz 1 des Vertrages.
LEGS bleibt 15 23 P37
Veröffentlicht am 21.07.2023
Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 mit dem ALBVVG (ArzneimittelLieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung beschlossen. „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) fordert in einer Stellungnahme die Politik nun auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Zulassung auf Basis der PQ-Kriterien für alle Leistungserbringer sicherzustellen.
Die Stellungnahme von WvD finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 20.07.2023
Die AOK PLUS hat eine Übergangsvereinbarung zum 2. Nachtrag vom 1. Juli 2019/1. Januar 2022 des Rahmenvertrages OT geschlossen.
Wesentliche Inhalte der Übergangsvereinbarung sind:
- Die Übergangsvereinbarung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
- Die Preisanpassungen finden in allen Anlagen – ausgenommen PG 08, PG 17 und PG 31 – des Rahmenvertrages OT Anwendung.
- Die neuen Preise und Stundenverrechnungssätze (PG 23 und PG 24) sind für alle vertraglich geregelten Versorgungen mit einem Verordnungsdatum ab 1. August 2023 gültig.
- Für die PG 23 individuell und die PG 24 steigen die Preise zum 1. Januar 2024 um weitere zwei Prozent. Die Preisstufe ist in einer separaten Tabellenspalte enthalten.
- Die Übergangsvereinbarung hat bis zum Inkrafttreten des 3. Nachtrages des Rahmenvertrages OT Bestand und kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
LEGS 15/19 13 T00
Veröffentlicht am 20.07.2023
Zahlreiche Mitgliedsbetriebe hatten sich in den vergangenen Monaten an ihre Abgeordneten gewandt, um in letzter Minute die Änderungen für Apotheken in Bezug auf die Hilfsmittelabgabe zu verhindern. Dennoch hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) am 23.06.2023 auch die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung (PQ) beschlossen. Künftig wird es eine neue Definition von Hilfsmitteln geben – sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“, ohne dass wir als Fachvertreter bei der Definition mitreden können.
Antworten Sie weiter Ihren Abgeordneten! Machen Sie weiter Druck, die negativen Folgen dieses Beschlusses für Versorgungsqualität und Wettbewerb rasch aufzufangen.
Das Musterschreiben „Es reicht! Gleiche Regeln!" mit den wichtigsten Fakten haben wir vorbereitet. Falls Sie es nutzen möchten, finden Sie es im Anhang.
Veröffentlicht am 20.07.2023
Mit Start zum 14.08.2023 hat die AOK Bayern mit der Landesinnung Bayern einen neuen Beinprothetik-Vertrag verhandelt. Diesem müssen Sie bei Interesse neu beitreten. Der Alt-Vertrag endet damit zum 13.08.2023. Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Bitte beachten Sie, dass die AOK Bayern für neue Abschlüsse immer einen aktuellen Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung fordert. Ohne diesen können wir die Unterlagen nicht weiterleiten. Bitte senden Sie uns diesen gleich mit.
Der LEGS ändert sich in 15 02 124
Veröffentlicht am 20.07.2023
Im Juni 2023 veröffentlichte die AOK PLUS die Bekanntmachung, neue Verträge für die Versorgung mit Stomaartikeln zu schließen. Zum 01.08.2023 vereinbarten der Fachverband OT und die AOK PLUS einen 1. Nachtrag zu dem Vertrag.
Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
- Er gilt für alle Neu- und Bestandsversorgungen ab dem Versorgungsmonat August 2023.
- In den "Allgemeine Bestimmungen" wurden aufgrund gesetzlicher Neuerungen und aktueller Erfordernisse einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen.
- In den "Besonderen Bestimmungen" erfolgten diese relevanten Änderungen:
- Der Leistungserbringer soll möglichst darauf hinwirken, dass der Arzt auf der Verordnung, ergänzend zum Verordnungszeitraum, auch die Art der Stomaanlage angibt (Ziff. 5.2.)
- Die bisherige Verpflichtung zur Lieferung in neutraler Verpackung wurde gestrichen. Diese besteht nur noch auf Wunsch des Versicherten (Ziff. 6.2.1.).
- Die Abrechnungsgrundsätze (Ziff. 15.3.) wurden um folgende Punkte ergänzt:
- In der Sammelrechnung sind nur Rechnungen über Versorgungen nach diesem Vertrag zusammenzufassen.
- Die Sammelrechnungen sind getrennt nach allgemeinen und erhöhten Versorgungspauschalen zu erstellen.
- Erhöhung der Vergütung:
- Anlage 3 Erhöhung der allgemeinen Versorgungspauschale
- Anlage 4 Erhöhung der Vergütung für Sonstige Leibbinden
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
LEGS 19 13 H03
Veröffentlicht am 13.07.2023
Der gemeinsam geschlossene Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V definiert Genehmigungsgrenzen (in der Anlage 2, Ziffer 1). Abweichend hiervon verzichtet die AOK Niedersachsen ab sofort für die im Anhang aufgeführten Produktbereiche auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen.
Veröffentlicht am 06.07.2023
Die bisher geltende Übergangsvereinbarung der AOK Baden-Württemberg und des FOS im Bereich der individuellen Orthesen wurde über den 30.06.2023 bis zum 14.08.2023 verlängert.
Über Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden. LEGS: 1X 01 523
Veröffentlicht am 06.07.2023
Mit Wirkung zum 01.08.2023 tritt die IKK gesund plus dem Tracheostomavertrag G10 bei.
Veröffentlicht am 03.07.2023
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Bundestag am 23.06.23 trotz Protesten von Seiten der Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung für sogenannte "apothekenübliche" Hilfsmittel beschlossen.
Die Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“, Kirsten Abel und Patrick Grunau, informieren in einer digitalen Info-Veranstaltung am Mittwoch, dem 5. Juli 2023, von 15:30 bis 16:30 Uhr über die jüngsten Entwicklungen und mögliche Reaktionen des Bündnisses sowie der Mitgliedsbetriebe auf das neue Gesetz.
Unter dem beigefügten Link können Sie sich zur Teilnahme anmelden.
Veröffentlicht am 03.07.2023
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet seit dem 01.01.2023 temporäre Frachtkostenzuschläge an.
Die Regelung wird über den 30.06.2023 bis zum 30.09.2023 verlängert.
Die rot markierten Positionen im Anhang stellen geänderte Preise dar.
Betroffen sind folgende Verträge:
- Kranken- und Pflegebetten (15 14 320)
- Reha DLV Versorgungspauschalen (15 14 319)
- Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen (15 14 325)
Die Zuschläge finden Sie im Anhang und im ORTHEGROH-Portal.