ORTHEGROH News

Nachrichten aus 06.2023


Juni 2023


Veröffentlicht am 30.06.2023

AOK Nordost

PG 14 CPAP-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Die AOK Nordost hat zum 01. Juli 2023 eine Preisanpassung und diverse redaktionelle Änderungen mit der EGROH vereinbart. Unter anderem sind die Preise jetzt netto (vorher brutto inkl. MwSt.) abgebildet.

LEGS bleibt 15 12 M26


Veröffentlicht am 30.06.2023

AOK Nordost

PG 37 Brustprothetik

Weitergeltung

Wie bereits berichtet hat die EGROH-Service GmbH den o.g. Vertrag mit der AOK Nordost gekündigt. 

Die AOK Nordost lässt die Preise in der PG 37 (Brustprothesen) über den 30.06.2023 hinaus noch bis zum 31.07.2023 gegen sich gelten.

Zum 01.08.2023 wird es voraussichtlich einen neuen Vertrag geben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 29.06.2023

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Verlängerung Frachtkostenvereinbarung

Weitergeltung

Die IKK Nord verlängert die bestehenden Frachtkostenerhöhungen bis zum 30.09.2023. Die temporären Preise sind im Vertrag eingepflegt.

LEGS 15 90 100


Veröffentlicht am 29.06.2023

IKK classic

Reha-Vertrag

Weitergeltung

Die EGROH hat den Reha-Vertrag mit der IKK classic zum 30.06.2023 gekündigt. Im Vertrag ist eine "Nachlauffrist" geregelt. 

"Bis zum Inkrafttreten einer neuen vertraglichen Regelung gelten die bisherigen Bestimmungen weiter. Diese Zeit ist auf drei Monate nach Vertragsende begrenzt."

Somit gilt der Vertrag vorerst bis zum 30.09.2023 weiter. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 29.06.2023

BKK LV Bayern BKK LV Süd

3. Nachtragsvereinbarung Medizintechnik

Nachtragsvereinbarung

Im Anhang finden Sie die 3. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit medizintechnischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21 die zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem BKK Landesverband Süd und der ResMed GmbH & Co. KG sowie der ResMed Medizintechnik GmbH mit Wirkung zum 15. Juli 2023 geschlossen wurde.

Es wurden prozentuale Aufschläge vereinbart, die zusätzlich zum Vertragspreis (netto) abrechnet werden können.
Die Aufschläge sind bis zum 14.01.2024 befristet.

LEGS 19 90 330


Veröffentlicht am 26.06.2023

AOK Baden-Württemberg

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Die EGROH hat mit der AOK Baden-Württemberg einen neuen PG 31-Vertrag abgeschlossen, der zum 01. Juli 2023 in Kraft treten wird.

Zu diesem Vertrag ist ein Neubeitritt zu zeichnen. Der vorherige Vertrag verliert zum 30.06.2023 seine Gültigkeit. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.

LEGS 15/16/19 01 H31


Veröffentlicht am 23.06.2023

Wir versorgen Deutschland

WvD kritisiert GKV-Forderungen: Wir brauchen echten Qualitätswettbewerb statt Billigausschreibungen!

Pressemitteilung

Die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderte Rückkehr zur Ausschreibungspraxis in der Hilfsmittelversorgung würde massive Qualitätseinbußen für die Patientinnen und Patienten bedeuten. 

Gleiches gelte für Versuche der Kassen, die zu Recht untersagten Open-House-Verträge wiederzubeleben und damit den Weg für einseitige Preisdiktate der Kassen anstelle von echten Verhandlungen zu ebnen. 
Stattdessen brauche es endlich einen echten Qualitätswettbewerb und Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung.

„Es wäre wünschenswert, wenn die Krankenkassen endlich in einen echten Reformdialog einsteigen würden, statt mit dem Aufwärmen gescheiterter Konzepte und der Verbreitung irreführender Zahlen über angebliche Kostenexplosionen die überfällige Reform der Hilfsmittelversorgung verhindern zu wollen.“

Die vollständige Pressemitteilung von WvD finden Sie im Anhang. 


Veröffentlicht am 22.06.2023

Wir versorgen Deutschland

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ kündigt rechtliche Schritte an, sollten die Apotheken einseitig von der Hilfsmittel-Präqualifizierung befreit werden.

Hinweis

WvD prüft Verfassungsbeschwerde gegen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll der Änderungsantrag zur einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung im Rahmen der Beratungen zum ALBVVG diese Woche beschlossen werden. „Wir versorgen Deutschland“ kündigt für diesen Fall an, rechtliche Schritte gegen diese Regelung zu prüfen.

Wir haben in der öffentlichen Anhörung zum ALBVVG eindringlich vor einer einseitigen Entlassung der Apotheken aus der Präqualifizierung gewarnt“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Dass diese nun trotzdem kommen soll, stellt eine klare Verletzung der Grundsätze des freien und gleichen Marktzuganges im Hilfsmittelbereich dar. Gesetzlich Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass die strengen Regeln bei der Abgabe von Hilfsmitteln überall gleichermaßen gelten. Diese einseitige und sachfremde Bevorteilung der Apotheken zu Lasten aller übrigen Leistungserbringer werden wir nicht hinnehmen und daher rechtliche Schritte bis hin zur Verfassungsbeschwerde prüfen.“

Hintergrund:

Im Zuge seiner Beratungen über das ALBVVG hatte der Bundesrat in einem sachfremden Änderungsantrag eine einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung gefordert. WvD hatte in seiner öffentlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 12. Juni 2023 eindringlich vor den negativen Auswirkungen einer solchen Regelung auf die bundesweite Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich gewarnt sowie auf die rechtlichen Einwände gegen die einseitige Privilegierung der Apotheken in der Hilfsmittelversorgung hingewiesen. Die finale Beschlussfassung des ALBVVG im Bundestag erfolgt voraussichtlich am Freitag dieser Woche in der 2./3. Lesung.

EGROH als Mitglied von "Wir versorgen Deutschland" unterstützt das Vorgehen von WvD.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 22.06.2023

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 31.12.2023.


Veröffentlicht am 22.06.2023

AOK Bayern

Übergangsvereinbarungen verlängert

Weitergeltung

Seit 1. Januar 2022 bestehen Übergangsvereinbarungen in den Verträgen RT1, RT2, RT3, Reha-„Betten“, Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen und PG 04/33 – Bade- und Toilettenhilfen mit entsprechenden Preiserhöhungen.

Die Übergangsregelungen wurden nun über den 30.06.2023 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert.


Veröffentlicht am 22.06.2023

AOK Rheinland/Hamburg

Verlängerung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“

Weitergeltung

Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert erneut die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ bis zum 30.09.2023


Veröffentlicht am 22.06.2023

hkk Handelskrankenkasse

Verlängerung der temporären Preissteigerungen (Reha)

Hinweis

Die hkk lässt die temporären Preissteigerungen gemäß der Protokollnotiz sowie der Ergänzungsvereinbarung (LEGS 19 91 102 bis 19 91 112) bis zum 30.09.2023 gegen sich gelten. 


Veröffentlicht am 15.06.2023

BARMER

PG 32 CPM-Schienen

Protokollnotiz

Die Vertragspartner vereinbaren eine Anpassung der Vertragspreise zum 01.07.2023.

Die geänderten Vertragspreise gelten für alle Versorgungen ab 01.07.2023. Maßgeblich für die Bestimmung des anzuwendenden Vertragspreises ist das Verordnungsdatum.

LEGS 19 98 113


Veröffentlicht am 15.06.2023

DAK Gesundheit

Reha - Angebot EGROH

Hinweis

Wie bereits berichtet, hat die DAK zum 01.05.2023 einen neuen Vertrag mit einem einzelnen Leistungserbringer im Bereich Reha geschlossen, den die EGROH nicht zeichnen wird. 

Die EGROH hat der DAK inzwischen ein eigenes Angebot unterbreitet.

Über die weitere Entwicklung der Verhandlungen halten wir Sie auf dem Laufenden. 


Veröffentlicht am 15.06.2023

AOK Bayern

Preiserhöhungen Verträge RT1 / RT2 / RT3 / Betten-Lifter

Änderung

  • Erhöhung der Pauschale Fremdreparatur 
    Die Pauschale wurde zum 01.04.2023 (Datum Leistungserbringung) von 150 EUR auf 250 EUR angehoben und kann nach wie vor nicht bei Wartungen angesetzt werden.
  • Tatsächliche Transportkosten, Vereinbarung über alle RT Verträge gültig 
    Tatsächliche Transportkosten über Pauschalvereinbarung hinaus können für den Wiedereinsatz im Einzelfall übernommen werden. Hierfür muss die Höhe der tatsächlichen Transportkosten nachgewiesen werden und es erfolgt eine Genehmigung in den Fachteams mit der GPOS 99.00.99.0002 über alle PGs hinweg. Die tatsächlichen Transportkosten müssen aufgeteilt werden. Z.B. beträgt die Transportpauschale bei den Liftern 22.40.05.1 im Wiedereinsatz 20 EUR und werden mit der GPOS 22.00.99.9983 abgerechnet. Betragen die tatsächlichen Transportkosten 50 EUR werden mit der GPOs 22.00.99.9983 20 EUR genehmigt und mit der GPOS 99.00.99.0002 30 EUR.
  • Annahmeverweigerung/nicht erfolgte Auslieferung (25.05.2023)
    Wenn der Versicherte bereits genehmigte MIP-pflichtige Hilfsmittel nicht annimmt (z.B. Tod, Verweigerung), kann der Leistungserbringer die genehmigte Rechnungssumme abzüglich eines pauschalen Abschlags in Höhe von 90,00 Euro abrechnen und im Lagersystem MIP einlagern. Hierfür wurden neue GPOS je PG vergeben, die über alle RT Verträge wirksam sind. (04.00.99.9906, 04.00.99.9906, 10.00.99.9906,10.00.99.9906,18.00.99.0502,18.00.99.0502,18.00.99.0502,18.00.99.0502, 19.00.99.0006, 21.00.99.9906, 22.00.99.0006, 22.00.99.0006, 22.00.99.0006, 26.00.99.0006, 28.00.99.0006, 28.00.99.0006, 50.00.99.9906, 50.00.99.9906,11.00.99.9906, 20.00.99.9906, 33.00.99.9906, 32.00.99.9906, 51.00.99.9906). Ausgenommen sind Kinderautositze und Aktivrollstühle


Veröffentlicht am 15.06.2023

MOBIL Krankenkasse

Weitergeltung der Reha-Übergangsvereinbarung

Weitergeltung

Die Mobil Krankenkasse verlängert die Übergangsvereinbarung des Reha-Vertrages über den 30.06.2023 hinaus bis zum 31.12.2023.

LEGS: 19 92 001


Veröffentlicht am 15.06.2023

DAK Gesundheit

PG 03 enterale Ernährung

Kündigung

Die DAK kündigt zum 30.06.2023 aus dem Vertrag PG 03 enterale Ernährung die Leistungsart Sondennahrung und Verbandmittel heraus.

Ab dem 01.07.2023 soll die Versorgung der Versicherten DAK mit Produkten zur enteralen Ernährung über den gemeinsamen Versorgungsvertrag mit der KKH geregelt werden. Die EGROH hat den Vertrag geprüft und wir dem Vertrag nicht beitreten.

LEGS: 19 97 024


Veröffentlicht am 08.06.2023

GWQ ServicePlus AG

Reha-Vertrag

Weitergeltung

Die Übergangsvereinbarung für den Reha-Vertrag mit der GWQ wurde erneut bis zum 31.12.2023 verlängert. 

LEGS 19 91 G20-26 und 19 91 G42-46


Veröffentlicht am 08.06.2023

AOK Plus

neues Serviceportal - Abfrage Zuzahlungsstatus

Pressemitteilung

Damit Leistungserbringer in puncto Zuzahlungsstatus schnell auf Nummer sichergehen können, stellt die AOK PLUS auf Ihrem Serviceportal eine Onlineabfrage (OHA) zur Verfügung. Mit wenigen Klicks kann online geprüft werden, ob für Versicherte der AOK PLUS eine Zuzahlungsbefreiung für das laufende Kalenderjahr vorliegt.

Die Online-Abfrage steht derzeit den Berufsgruppen Apotheker, Heilmittelerbringer, Leistungserbringer für Krankenbeförderung und Hilfsmittelerbringer zur Verfügung. Eine Ausweitung des Service ist geplant.

Vorteile:

·         einfache Abfrage des tagaktuellen Befreiungsstatus

·         Zeitersparnis durch Wegfall telefonischer Nachfragen

·         verlässliche, datenschutzkonforme Auskunft

·         weniger rückwirkende Abrechnungskorrekturen

Die OHA steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Täglich können Sie bis zu 100 Abfragen starten.

Mehr Informationen liefert der anhängende Flyer.


Veröffentlicht am 01.06.2023

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

OT-Vertrag

Änderung

Zum 01.07.2023 werden die Preise im OT-Vertrag linear um 2,99% angehoben.

LEGS: 15 90 101 (OT/SH) bzw. 19 90 222 (Sonstige)


Veröffentlicht am 01.06.2023

AOK Baden-Württemberg

Rahmenvertrag Reha zum 01.06.2023

neuer Vertrag

Zum 01.06.2023 hat die AOK Baden-Württemberg einen neuen Rahmenvertrag Reha über die folgenden Produktgruppen geschlossen:

  • PG 04 Badehilfen (LEGS 1x 01 04E)
  • PG 19 Krankenpflegeartikel (LEGS 1x 01 19E)
  • PG 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (LEGS 1x 01 50E)
  • PG 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (LEGS 1x 01 51E)

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Verträge ist das Verordnungsdatum; bei Verordnungsverzicht der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.

Die Übergangsvereinbarungen werden von dem neuen Vertrag abgelöst. Gleiches gilt für die in der Weitergeltungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit nicht-wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (LEGS 15 01 100) enthaltenen Regelungen zur PG 19.

Es ist ein Neubeitritt erforderlich. 


Veröffentlicht am 01.06.2023

AOK Nordost

Reha-Verträge PG 04, 10, 18 und 33

Änderung

Zum 01.06.2023 erhöht die AOK Nordost die Vertragspreise für die Verträge zu den folgenden Produktgruppen:

  • PG 04 Badehilfen (LEGS 15 23 R04)
  • PG 10 Gehhilfen (LEGS 15 23 R10)
  • PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 15 23 R18)
  • PG 33 Toilettenhilfen (LEGS 15 23 R33)

Die Frachtkostenzuschläge für bestimmte Produkte können weiterhin abgerechnet werden.

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum.