Veröffentlicht am 28.03.2024
Die AOK Niedersachsen hat eine erneute Ergänzungsvereinbarung zum Reha & OT-Vertrag veröffentlicht.
Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet die folgenden Anpassungen:
- Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 57,25€ bzw. ab dem 01.01.2025 auf 60€,
- Integrierung der Frachtkostenzuschläge in die jeweiligen Vertragspreise,
- Anhebung einiger Vertragspreise,
- Anpassung der im Vertrag geregelten Produkte an die aktuellen Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses.
LEGS: 15 07 224
Veröffentlicht am 28.03.2024
Die AOK Nordwest teilt mit, dass der Widerruf des Genehmigungsverzichts für Folgeversorgungen zum 31.03.2024 bei CPAP in Verbindung mit einer Gerätenutzung unter 1.460 Stunden im Jahr oder 4 Stunden täglich im Durchschnitt bis zum 31.05.2024 ruhend stellt.
Das bedeutet, vor dem 01.06.2024 ändert sich für Sie nichts.
Das Schreiben der AOK Nordwest finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 28.03.2024
Mit der 6. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag stellte die Kasse letztes Jahr die Armprothetik auf die PG 38 um. Diese wurde bis dahin noch unter Pseudonummern der PG 24 geführt.
Mit Wirkung zum 01.06.2023 wurde das Preisblatt zur Anlage 3e Armprothetik ausgetauscht. Seit diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die 38er Positionen. Gleichwohl wurde den Leistungserbringern eine Übergangsfrist eingeräumt, in der sie bereits genehmigte oder sich im Genehmigungsprozess befindliche Versorgung noch mit den 24er Positionen abrechnen konnten. Diese Frist ist bereits zum 31.10.2023 abgelaufen.
Eine Genehmigung und Abrechnung der Armprothetik unter den Pseudonummern 24.00.xx.x ist nicht mehr vertragskonform.
Die Leistungserbringer haben daher im Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren zur Armprothetik ausschließlich die Positionen der PG 38 wie vertraglich geregelt anzuwenden. Die 24er Positionen werden künftig zurückgewiesen.
LEGS 15 00 002
Veröffentlicht am 28.03.2024
Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 01.04.2024 neue Reha-Verträge (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, (19 kein EGROH-Vertrag) 20, 22, 33) veröffentlicht.
Aktuell befinden sich die 8 Verträge bei uns in Prüfung.Bitte beachten Sie, dass die derzeit zwischen der AOK und EGROH geltenden Reha-Verträge ungekündigt sind.
Reminder: Die Zahlung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ ist bis zum 31.03.2024 befristet und wird von der Kasse nicht weiter fortgeführt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 28.03.2024
Die 6. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) tritt zum 01.04.2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2024 befristet.
Es wurden zeitlich befristete prozentuale Zuschläge für Mehrkosten pro Hilfsmittel vereinbart, die zusätzliche zum Vertragspreis (netto) abgerechnet werden können.
Die prozentualen Aufschläge wurden von uns bereits auf die netto Preise drauf gerechnet und somit finden Sie die aktuellen Vertragspreise ab dem 01.04.2024 im Portal.
Die genauen Aufschläge können Sie der im Anhang beigefügten Vereinbarung entnehmen.
Veröffentlicht am 28.03.2024
Zum 01.05.2024 tritt die EGROH einem neuen Vertrag im Bereich PG 09 Elektrostimulation bei. Der vorherige Vertrag mit dem LEGS 19 99 131 endet somit zum 30.04.2024 und wird in Gänze abgelöst.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 19 99 334
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 30.09.2024 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 21.03.2024
Mit der 5. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag (PG 01,12,14,21,27) wurden die bis zum 31.03.2024 geltenden erhöhten Vergütungen ohne Befristung als Vertragspreise vereinbart. Darüber hinaus gab es in der Anlage 3a eine Preisänderung.
Alle Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten:
- 5. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag in der Lesefassung
- Aktualisierte Lesefassung des Beatmungsvertrags inkl. Preise
Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie als Leistungserbringer das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.
LEGS 19 00 016
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die Zahlung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ ist bis zum 31.03.2024 befristet und wird von der Kasse nicht weiter fortgeführt.
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die GWQ hat mit dem Erstvertragspartner eine Preisanpassung für die PG 29 Stomaartikel zum 01.04.2024 vereinbart.
Somit können ab dem 01.04.2024 höhere Monatspauschalen abgerechnet werden.
LEGS: 19 91 G12
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 01.04.2024 ist die Landesinnung Hessen dem Rahmenvertrag über die Versorgung BKK-Versicherter in Baden-Württemberg und Hessen beigetreten. Dieser Rahmenvertrag wurde bereits am 25. August 2020 zwischen dem BKK
Landesverband Süd und dem Fachverband Orthopädie-Technik Baden-Württemberg geschlossen. Somit können jetzt auch BKK-Versicherte in Hessen nach diesem Vertrag versorgt werden.
LEGS 15 01 100 (BaWü) u. 15 06 100 (Hessen)
Veröffentlicht am 14.03.2024
Der GKV-Spitzenverband versendet derzeit Kündigungen für den Vertrag "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" zum 30.06.2024. Wir stehen aktuell in Verhandlungen mit dem GKV-SV zur Vereinbarung eines neuen Vertrages.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 1. April 2024 gibt es zu diesem Vertrag einen Nachtrag zur Anlage 3 Preisanlage. Beigefügte Anlage 3 hat für Sie als beigetretener Leistungserbringer Gültigkeit ab dem 1. April 2024. Teilnehmende Betriebe müssen nichts weiter tun.
LEGS 19 99 158
Veröffentlicht am 14.03.2024
Bei der Rechnungsstellung der HMM-Rechnungen wird es ab der Januar-Rechnung 2024 zu einer Umstellung kommen: im Zuge einer Prozessvereinfachung erhalten Sie künftig die Rechnung direkt von HMM.
Der vereinbarte EGROH-Rabatt wird dabei natürlich auch berücksichtigt.
Veröffentlicht am 14.03.2024
Mit der IKK classic wurde zum 01.04.2024 eine Nachtragsvereinbarung zum OT-Vertrag geschlossen.
Der Nachtrag enthält die folgenden Punkte:
- Erhöhung der Genehmigungsfreigrenzen in der PG 17
- Regelung der MAK-Systeme sowie der Einbeinstrumpfhosen der PG 17
- Korrektur eines Fehlers in der PG 05 in Bezug auf Versorgungsbereiche
- Aufnahme der PG 38 (Armprothesen) in den Vertrag
Sollten Sie den Bereich der PG 38 Armprothesen beitreten wollen, so senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zurück.
LEGS: 19 99 298
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 01.04.2024 konnten wir mit der Mobil Krankenkasse einen neuen Reha-Vertrag schließen. Der Vertrag löst die bisherige Übergangsvereinbarung im Reha-Bereich (LEGS 19 92 001) sowie den Vertrag PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 93 099) komplett ab.
In dem neuen Reha-Vertrag werden die folgenden Produktgruppen vertraglich geregelt:
- PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 94 002),
- PG 04 Bade- und Duschhilfen (LEGS 19 94 003),
- PG 10 Gehhilfen (LEGS 19 94 004),
- PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus (LEGS 19 94 017),
- PG 18/50 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 19 94 018),
- PG 19/50 Krankenpflegeartikel (LEGS 19 94 019),
- PG 20 Lagerungshilfen (LEGS 19 94 020),
- PG 22 Mobilitätshilfen (LEGs 19 94 022),
- PG 26 Sitzhilfen (LEGS 19 94 025),
- PG 28 Stehhilfen (LEGS 19 94 021),
- PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (LEGS 19 94 023) und
- PG 33 Toilettenhilfen (LEGS 19 94 024).
Im Reha-Vertrag ist jeweils zum 01.01.2025 und zum 01.01.2026 eine Anhebung der Vertragspreise um je 4% vorgesehen.
Es ist ein Neubeitritt notwendig. Bitte verwenden Sie für einen Beitritt die beigefügte Beitrittserklärung und senden Sie diese an vertrag@egroh.de bzw. an vertrag@ortheg.de.
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 01.04.2024 heben die Barmer, HEK und TK die Vertragspreise für die PG 31 an. Durch die Vertragsanpassung ergeben sich die folgenden Änderungen:
BARMER:
Die LEGS bleiben identisch.
Durch eine Umstellung der Verwaltung Ihrer Vertragsdaten bei der Barmer müssen wir Ihre bisher bestehenden Vertragsteilnahmen anpassen und importieren diese laut Ihrer aktuell gültigen PQ-Urkunde (gilt nur für bisherige Vertragsteilnehmer). Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen laut PQ nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
HEK + TK:
Die LEGS ändern sich zum 01.04.2024 wie folgt:
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Ihre bisherigen Vertragsteilnahmen bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 14.03.2024
Mit der AOK Nordost wurde zum 01.03.2024 ein neuer Reha-Vertrag verhandelt. Die Verhandlungen zum Rahmenvertrag als auch zu den Produktgruppen 04,10 und 33 sind abgeschlossen. Weitere Produktgruppen werden in den kommenden Monaten verhandelt.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und gilt für alle ab diesem Stichtag verordneten Hilfsmittel bzw. laufende Versorgungen (z. B. Folgeversorgungen, die sich nahtlos an die Erstversorgungen anschließen). Für Leistungen (z. B. Reparaturen), die ohne Verordnung abgegeben werden können, gilt das Abgabedatum an den Versicherten (Datum Empfangsbestätigung).
Es muss in jedem Fall ein Neubeitritt stattfinden.
Da die AOK die Vorhaltung der Original-Beitrittserklärungen verlangt, benötigen wir die Beitrittserklärung zwingend im Original. Senden Sie diese bitte an:
EGROH-Service GmbH
Vertragsmanagement
Berliner Straße 50
35315 Homberg/OhmGerne können Sie uns die Beitrittserklärung zur Vorbereitung Ihres Vertragsbeitritts vorab per Mail zusenden.
LEGS 15 23 004 Bade-/Duschhilfen
LEGS 15 23 010 Gehhilfen
LEGS 15 23 033 Toilettenhilfen
Veröffentlicht am 07.03.2024
Die AOK Nordwest verzichtet ab dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Multifunktionsrollstühlen, sofern diese im Rahmen des Einsatzes als Pflegehilfsmittel (Anlieferung in der PG 50) eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind Lieferungen in Pflegeheimen/Behinderteneinrichtungen sowie bei Mehrfachausstattungen, hier ist vorab eine Genehmigung einzuholen.
Veröffentlicht am 07.03.2024
Die Änderungsvereinbarung und somit die neuen Vertragspreise treten zum 01.04.2024 in Kraft.
Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten, bestehend aus
- Neue Lesefassung des Kompressionsvertrags (die Änderungen sind farblich hervorgehoben)
- 3. Änderungsvereinbarung in der Lesefassung
- Preisblatt zur Anlage 3
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 98 042 bzw. 19 98 042
Veröffentlicht am 07.03.2024
Zum 01.04.2024 tritt die EGROH dem neuen Bandagen-Vertrag der AOK Rheinland/Hamburg bei.
Der bisherige Vertrag (LEGS 15 20 C55 bzw. 15 20 D55) wird somit vom neuen Vertrag abgelöst.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Bitte beachten Sie ab dem 01.04.2024 den neuen LEGS: 11 20 A05