Veröffentlicht am 03.04.2025
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat erneut die temporären Zuschläge wie folgt verlängert:
1. Verlängerung der temporären Zuschläge vom 01. April - 31. Dezember 2025
2. Reduzierung der temporären Zuschläge in ausgewählten Teilbereichen vom 01. Januar – 31. Dezember 2026
Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 23.01.2025
Bei den beiden oben genannten Verträge traten zum 01.01.2025 die nächsten Preisstaffeln in Kraft. Die aktuellen Preise werden im Vertragsportal hinterlegt.
Es ist kein Neubeitritt nötig.
LEGS 15 04 A23 (Orthesen) und 15 04 A24 (Prothesen)
Veröffentlicht am 28.11.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.03.2025 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 12.09.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 31.12.2024 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat, die seit dem 01.07.2023 geltenden temporären Zuschläge für die PG 14 erneut bis zum 30.09.2024 verlängert.
LEGS Sauerstoff: 15 04 232
LEGS CPAP: 15 04 C14
Veröffentlicht am 21.12.2023
Folgende Ergänzungen wurden zum 01. Januar 2024 vereinbart:
- Anpassung der Preise um 10 % ab dem 01.01.2024 – 30.09.2024, inklusive Stundenverrechnungssatz
- Anpassung der Preise um die Grundlohnsummenveränderungsrate 2024 ab dem 01.10.2024 – 31.12.2024
- Bei Nichteinigung in den Vertragsgesprächen erfolgt eine automatische Erhöhung der Preise zum 01.01.2025 um die Grundlohnsummenveränderungsrate 2025
- Stundenverrechnungssatz für Arbeiten außerhalb des Vertrags beträgt 62,50 € netto ab dem 01.01.2024
Ein erneuter Beitritt ist nicht nötig.
LEGS: 15 04 A24
Veröffentlicht am 21.12.2023
Folgende Ergänzungen wurden zum 01. Januar 2024 vereinbart:
- Anpassung der Preise um 10 % ab dem 01.01.2024 – 31.12.2024, inklusive Stundenverrechnungssatz
- Bei Nichteinigung in den Vertragsgesprächen erfolgt eine automatische Erhöhung der Preise zum 01.01.2025 um die Grundlohnsummenveränderungsrate 2025
- Stundenverrechnungssatz beträgt 60,50 € netto ab dem 01.01.2024
Ein erneuter Beitritt ist nicht nötig.
LEGS 15 04 A23
Veröffentlicht am 05.10.2023
Die AOK versendet momentan Informationsschreiben der beiden o.g. Verträge an alle Vertragspartner, so auch an EGROH. Laut dem Schreiben muss dem Vertrag zum 01.10.2023 neu beigetreten werden, da der Vertrag einseitig beendet worden sei. Zum Beitritt werden die bereits bekannten Verträge angeboten.
Weder von Seiten der EGROH noch gegenüber der EGROH wurde der Vertrag gekündigt; somit haben die Verträge weiterhin Gültigkeit.
In Absprache mit der Kasse, muss die EGROH nicht erneut dem identischen Vertag beitreten. Gleiches gilt für die EGROH und ORTHEG-Vertragspartner.
LEGS 15 04 A23 und 15 04 A24
Veröffentlicht am 15.08.2022
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat zum 15.08.2022 die Preise des bestehenden Orthesenvertrages (PG 23) angehoben. Bitte beachten Sie daher die neuen Preislisten.
Der LEGS lautet: 15 04 A23
Veröffentlicht am 24.03.2022
Zum 01.04.2022 hat die AOK Bremen/Bremerhaven die Genehmigungsfreigrenzen erhöht.
Konkret wurden die Nettopreise der Gebührenpositionsnummer 99.00.00.0790 Krankenhausbesuch und 99.00.00.0795 Hausbesuch von 17,17 Euro auf 21,00 Euro erhöht.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat neue Genehmigungsfreigrenzen veröffentlicht, gültig ab dem 01.02.2022. Konkret wurden ableitende Inkontinenzhilfsmittel den bisherigen Genehmigungsfreigrenzen hinzugefügt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Preisen um Nettopreise handelt.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 15 weiteren Verträgen im Bereich PG 14 CPAP beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 13.04.2021
Die AOK Niedersachsen und die AOK Bremen/Bremerhaven haben die Regelungen zu den Frachtkostenzuschlägen bis zum 14.05.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 23.03.2021
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat in dem Vertrag (Add-on) über die Versorgung mit Hilfsmitteln verschiedener Produktgruppen (Rehatechnik) Informationen zu temporären Frachtkostenzuschlägen veröffentlicht. Auch wenn die EGROH diesen Vertrag nicht abgeschlossen hat, möchten wir die Information den Leistungserbringern, die den Vertrag über die Innung oder Einzelbeitritt abgeschlossen haben, nicht vorenthalten.
Die Frachtkostenzuschläge können vom 15.03.2021 bis zum 14.04.2021 genutzt werden (Tag der Leistungserbringung). Die Aufschläge können für verschiedene Reha-Produkte verwendet werden. Die einzelnen Aufschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Dokument.
Veröffentlicht am 21.01.2021
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat dem bestehenden Bettenvertrag einen neuen LEGS vergeben. Dieser lautet nun 15 04 P01. Der LEGS der hkk bleibt bei 19 91 D08.
Veröffentlicht am 27.08.2020
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat zum 01.09.2020 einen neuen Vertrag im Bereich der Beinprothetik abgeschlossen. Die EGROH ist diesem beigetreten.
Der Vertrag sieht Preisanhebungen zum 01.01.2021 (+1,5%), zum 01.10.2021 (+1,5%) und zum 01.07.2022 (+2,0%) vor.
Das Beitrittsformular und den Vertrag finden Sie in der Anlage. Der LEGS lautet 15 04 A24.
Veröffentlicht am 06.08.2020
Die Kasse hat die Anlage „Genehmigungsfreigrenzen“, die Teil des Hilfsmittelrahmenvertrages ist, um Hilfsmittel der Produktgruppe 05 ergänzt. Die aufgeführten Hilfsmittel der Genehmigungsfreigrenzen können direkt abgerechnet werden, sofern die dort aufgeführten Preise nicht überschritten werden und die Voraussetzungen des Hilfsmittelrahmenvertrages erfüllt sind.
Selbstverständlich können auch weiterhin Kostenvoranschläge bei Überschreitung der Preise eingereicht werden. Diese werden dann wie gewohnt geprüft und beantwortet.
Durch die Schaffung der Direktabrechnung für die aufgeführten Produkte wird der prozessuale Aufwand auf beiden Seiten verringert.
Die neue Anlage "Genehmigungsfreigrenzen" ist beigefügt.
Veröffentlicht am 05.03.2020
Nach Prüfung der neuen Verträge der AOK Bremen/Bremerhaven in oben genannten Produktgruppen, hat sich die EGROH-Service GmbH aufgrund des niedrigen Preisniveaus gegen einen Beitritt entschieden.
Bitte wenden Sie für einen Beitritt direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 15.08.2019
Der HRV ist Bestandteil vieler produktspezifischer Preisvereinbarungen und bildet die Grundlage für die Hilfsmittelversorgungen im Rahmen des § 127 Abs. 3 SGB V. Die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven ist im Rahmen des § 33 Abs. 6 Satz 1 SGB V auf Vertragspartner beschränkt. Der Vertrag löst den vorhergehenden ab dem 01.07.2019 übergangslos ab, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird. Ein Neubeitritt ist somit nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Sicherheitstechnische Kontrollen (§11 MPBetreibV): Für Medizinprodukte nach Anlage 1 der MPBetreibV sind sicherheitstechnische Kontrolle durchzuführen. In der Anlage 1 befinden sich z.B. Produkte der PG 03 (Spritzenpumpen, Insulinpumpen, Ernährungspumpen, etc.), PG 09 (TENS-Geräte), PG 14 (Beatmungsgeräte, CPAP, etc), PG 17 (Ein- und Mehrkammergeräte), PG 21 (Pulsoximeter). Regelungen für die Vergütung der sicherheitstechnischen Kontrollen und/oder Wartungen gemäß MPBetreibV sind in den jeweiligen Produktanlagen zu finden.
- Medizinproduktebuch (§ 12 MPBetreibV): Bis auf wenige Ausnahmen sind im Reha-Bereich keine Medizinproduktebücher zu führen. Ausnahmen sind z.B. die TENS-Geräte und Blutdruckmessgeräte. Das Führen des Medizinproduktebuchs darf in Form einer Excel-Tabelle oder als Ausdruck aus Ihrer Branchensoftware erfolgen.
- Bestandsbuch (§13 MPBetreibV): Bei Fallpauschalen sind Sie als Eigentümer für das Führen des Bestandsbuches verantwortlich. Bei Kauf/Wiedereinsatz brauchen Sie dies nur für die Hilfsmittel führen, die sich im Einsatz bei den Versicherten befinden. Die weitere Verwaltung wie z.B. die Rückholung und die Wiederaufbereitung erfolgt durch die „Werkstatt Bremen“ im Auftrag der AOK.
- Messtechnische Kontrollen (§ 14 MPBetreibV): Die messtechnischen Kontrollen betreffen im Hilfsmittelbereich nur die Blutdruckmessgeräte. Auch hier arbeitet die Krankenkasse an einem Konzept zur Umsetzung, da die Kosten zur Durchführung einer messtechnischen Kontrolle gegenüber dem Neuanschaffungspreis des Hilfsmittels unwirtschaftlich sind.
Der Leistungserbringergruppenschlüssel bleibt gleich (15 04 A00)
Veröffentlicht am 31.07.2019
Die Kasse hat auf ihrer Homepage einen neuen Rahmenvertrag veröffentlicht. In dem Rahmenvertrag überträgt die Krankenkasse alle Aufgaben aus den Betreiberpflichten gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 MPBetreibV. Eine Vergütungsregelung hierfür ist jedoch nicht vorgesehen. Die EGROH hat dieser einseitigen Vertragsänderung daher widersprochen und versucht nun, mit dem Kostenträger in Verhandlung zu treten.
Veröffentlicht am 18.07.2019
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat den Orthetik-Vertrag zum 01.07.2019 preislich neu angepasst. Eine zweite Staffelung ist zum 01.01.2020 vorgesehen. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem anhängenden Dokument.
LEGS 15 04 A23
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 05.09.2017
Seit dem 01. Januar 2017 hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Berechtigung, während einer persönlichen Begutachtung Hilfsmittel zu verordnen oder zu empfehlen. Diese werden im Pflegegutachten dokumentiert und gelten gleichzeitig als Antrag oder als Empfehlung bei der Krankenkasse, wenn der Versicherte dazu seine Einwilligung gibt.
Bisher hat die Kasse für die Hilfsmittelversorgung Aufträge an Sie als Leistungserbringer weiter gegeben. Dieses Verfahren wird ab sofort umgestellt. Die Versicherten werden nach einer Verordnung durch den MDK ein Schreiben von der AOK erhalten, mit der Bitte, sich an einen Leistungserbringer seiner Wahl zu wenden. Hier wird zwischen genehmi-gungspflichtigen und genehmigungsfreien Hilfsmitteln unterschieden. Bei genehmigungs-freien Hilfsmitteln erhält der Versicherte ein Genehmigungsschreiben, mit dem die Abrechnung direkt erfolgen kann. Eine Verordnung ist nicht erforderlich. Für genehmi-gungspflichtige Hilfsmittel erhält der Versicherte ein Anschreiben in zweifacher Ausfertigung, welches Ihnen als Leistungserbringer durch die Versicherten vorgelegt wird. Dieses Schreiben dient Ihnen als Verordnung. Der Kostenvoranschlag ist per elektro-nischer Datenübermittlung einzureichen.
Spricht der MDK lediglich eine Empfehlung aus oder liegt die Zustimmung des Versicherten zur Versorgung mit Hilfsmitteln nicht vor, muss das bekannte Verordnungs- und Genehmigungsverfahren eingehalten werden.
Veröffentlicht am 22.09.2016
EGROH hat den Vertrag geprüft: Monatspauschale 17,56 € netto. Wir werden diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Sollten Sie dennoch Interesse an diesem Vertrag haben bitten wir Sie, sich direkt mit der Kasse in Verbindung zu setzen.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die Kasse beabsichtigt, einen Vertrag zur Versorgung Versicherter mit Hilfsmitteln gegen Inkontinenz zu verhandeln. EGROH hat ein Angebot abgegeben.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Die Kasse informiert über derzeitge Probleme mit dem elek-tronischen Rückweg und arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung des Problems. Weitere Informationen im nachfolgenden Link.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Als letzte Kasse der ehemaligen AOK Nordallianz hat nun die AOK HB/Brhvn ebenfalls einen Vertrag zur PG 23 Orthesen anzubieten. Er entspricht dem der AOK Niedersachsen und gilt ab 01. November 2015. Wenn Sie dem Rahmenvertrag (HRV) der AOK HB/Brhvn bereits beigetreten sind, können Sie nun auch dem PG 23 Vertrag ab sofort beitreten.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Seit dem 01.04.2015 bietet die AOK Bremen/Bremerhaven ihren Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich einen Hilfsmittelrahmenvertrag (HRV) an. Dieser wurde in den letzten Monaten mit an Verhandlungen interessierten Leistungserbringern und Verbänden konsentiert und bildet die Grundlage für zukünftige Addon-Verträge sowie für alle Versorgungen im Rahmen des § 127 Abs. 3 SGB V. Zukünftig ist die Versorgung unserer Versicherten grundsätzlich an die Teilnahme an diesem Vertrag geknüpft . Leistungserbringer ohne entsprechenden Vertrag sind im Rahmen des § 33 Abs. 6 Satz 1 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen. Sollten Sie dem Vertrag noch nicht beigetreten sein, können Sie dies mit anhängender Beitrittserklärung nachholen.
Veröffentlicht am 30.04.2015
die Kasse hat einen neuen Vertrag über die Versorgung zur Produktgruppe 21 Herz-/Atemmonitore und Pulsoximetern abgeschlossen. Diesem können Sie ab sofort beitreten.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die EGROH-Service GmbH ist einem Vertrag zur Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) beigetreten. Die entsprechende Bürgschaft wird von der EGROH übernommen. Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie über nachfolgende Links:
Veröffentlicht am 11.12.2014
Nach der Beendigung des alten Sauerstoff-Vertrages löst nun ein neuer Vertrag zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten diesen ab. Alle bisherigen Teilnehmer bleiben auf den neuen Vertrag gemeldet, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch erfolgt. Bitte beachten Sie den neuen Leistungserbringergruppenschlüssel 15 04 232.
Veröffentlicht am 04.06.2014
Die Kasse kündigt den bestehenden Sauerstoffvertrag mit den LEGS 1504230 / 1504231 fristgerecht zum 30.09.2014. Auf einen neuen Vertrag werden wir Sie rechtzeitig hinweisen.