Veröffentlicht am 30.09.2021
Die IKK classic hat den Schuhtechnik-Vertrag, der nur für Leistungserbringer in Baden-Württemberg gilt, zum 31.12.2021 gekündigt. Gleichzeitig teilt die IKK classic mit, dass sie zum 01.01.2022 dem OST-Vertrag von spectrumK beitritt. Näheres hierzu werden wir in Kürze berichten.
Der Vertrag mit dem BKK LV Süd bleibt weiterhin bestehen.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.12.2021 verständigt.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die neue Version (1.10) finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Die AOK Bayern hat die Vereinbarung zur pauschalen Vergütung der Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das gleiche gilt für die Vereinbarung über eine temporäre Anhebung der Vertragspreise für Rollatoren und Toilettenrollstühle in den Verträgen nach § 127 SGB V wegen der Frachtkostenproblematik.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Die KKH hat uns mitgeteilt, dass es leider in der Abrechnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie immer wieder zu Fehlern seitens der Leistungserbringer kommt.
Hauptsächlich geht es hierbei um die genehmigungsfreie Abrechnung von identischen Folgeversorgungen, die zumeist noch per KV eingereicht werden.
Zu Ihrer Information haben wir Ihnen ein von der KKH erstelltes Dokument mit den wichtigsten Vertragseckpunkten beigefügt.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Wie uns die AOK Niedersachsen mitteilte, hat die Kasse die Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Die DAK hat die Pool-Produktgruppen für die PG 32 therapeutische Bewegungsgeräte überarbeitet und neu aufgeteilt.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Der GKV-Spitzenverband hat die Gültigkeit seiner Empfehlung zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten verlängert.
Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben. Die Empfehlungen sind nun bis zum 31.12.2021 gültig.
Veröffentlicht am 30.09.2021
Bei der TK und Barmer ist die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bis zum 31. Dezember 2021 möglich.
Veröffentlicht am 23.09.2021
Die IKK Brandenburg und Berlin hat den PG 29 Stoma-Vertrag (LEGS: 19 90 315) zum 31.03.2022 gekündigt.
Die Kasse bietet uns einen alternativen Vertrag zum Beitritt an, den wir zeitnah prüfen werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 23.09.2021
Die Ernst & Young BKK ist folgenden Verträgen zum 01.10.2021 beigetreten:
OT:
- LEGS: 19 91 G14 (PG 05)
- LEGS: 19 91 G15 (PG 23)
- LEGS: 19 91 G16 (PG 24)
- LEGS: 19 91 G41 (PG 37)
Kompression:
- LEGS: 19 91 G63 (PG 17)
Reha:
- LEGS: 19 91 G20 (PG 04)
- LEGS: 19 91 G21 (PG 10)
- LEGS: 19 91 G42 (PG 11 FP)
- LEGS: 19 91 G24 (PG 18 Elektrisch FP)
- LEGS: 19 91 G23 (PG 18 Manuell FP)
- LEGS: 19 91 G26 (PG 19 Kauf/WE)
- LEGS: 19 91 G27 (PG 22)
- LEGS: 19 91 G28 (PG 26)
- LEGS: 19 91 G29 (PG 28)
- LEGS: 19 91 G30 (PG 32A)
- LEGS: 19 91 G25 (PG 33)
Bilevel-ST:
- LEGS: 19 91 G47 (PG 14)
CPAP:
- LEGS: 19 91 G38 (PG 14)
CPM-Schienen:
- LEGS: 19 91 G05
Milchpumpen:
- LEGS: 19 91 G58
Veröffentlicht am 23.09.2021
Der Fachverband Baden-Württemberg hat -inklusive Mandat der EGROH-
10 befristete Übergangs-Änderungs- und Weitergeltungsvereinbarungen mit neuen Preisen zum 01.10.2021 abgeschlossen.Inhalte der neuen befristeten (Preis-) Vereinbarungen für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022:
- Die Genehmigungsfreigrenzen bleiben in den einzelnen Verträgen unverändert.
- Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.
- Stundenverrechnungssätze „neu“:
- 63,60 Euro (PG 23 individuell und PG 24)
- 59,40 Euro (PG 05 und PG 23 konfektioniert)
- 49,80 Euro (Reha).- Prozentuale Preiserhöhungen in folgenden Verträgen:
- PG 05 - Bandagen (AC/TK 15 01 505) Preiserhöhungen zw. 5 - 8%
- PG 23 – Orthesen (AC/TK 15 01 523) Preiserhöhungen zw. 0,6-34,4%
- PG 04 – Badehilfen (AC/TK 15 01 504) Pauschale Anpassung um 10%
- PG 24 – Beinprothesen (AC/TK 15 01 124 und 15 01 224) Pauschale Anpassung um 4%
- PG 18/50 - Kranken-/Behindertenfahrzeuge (AC/TK 15 01 618) Pauschale Anpassung um 10%
- PG 19/50 – Kranken- und Pflegebetten (AC/TK 15 01 102) Pauschale Anpassung um 10%; Wiedereinsatzpauschalen um 25%
- VP, Neukauf von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 101) Pauschale Anpassung um 10%
- Wiedereinsatz von Hilfsmitteln (AC/TK 15 01 104) Pauschale Anpassung um 10%; Wiedereinsatzpauschalen um 25%
- „Toilettenrollstühle“ – Produktart 18.46.02.0 (AC/TK 15 01 518) Pauschale Anpassung um 10%
- Nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel - NWE-Vertrag (AC/TK 15 01 100)
Pos. „Unterarm-Gehstützen“: Preis alt: 9,00 Euro netto / neu: 10,80 Euro netto (+ 20 %). Alle weiteren Positionen in diesem („Rest-“) Vertrag werden zu den bisherigen vertraglichen Konditionen fortgeführt. In diesem Vertrag ist auch die seit 01. Juli 2021 geltende befristete Übergangsvereinbarung in der PG 37 – Brustprothesen geregelt (bis 31. März 2022).Bitte rechnen Sie ab dem 01.10.2021 mit den neuen Konditionen ab.
Im Anhang finden Sie die o.g. Weitergeltungsvereinbarungen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass die Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60€ bis zum 31.12.2021 weitergilt.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Mit Beginn des Reha-Vertrages der IKK classic können Sie einen Frachtkostenzuschlag für die folgenden Produkte abrechnen:
- Rollator 3,00€
- Toilettenrollstuhl 4,50€
- Standard-/Leichtgewichtsrollstuhl 4,50€
Die Frachtkostenzuschläge sind genehmigungsfrei und können mit der Produktbesonderheitennummer 2021100000 abgerechnet werden.
Die Frachtkostenzuschläge können vom 01.09.2021 bis zum 31.12.2021 abgerechnet werden.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Die DAK hat neue Informationen zur aufbereiteten Einlagerung mit dem Zustand "sofort wiedereinsatzfähig" veröffentlicht. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Der PG 29 Stoma Alt-Vertrag wurde ursprünglich zum 30.04.2021 gekündigt.
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss, lässt die Barmer die Preise weiter gegen sich gelten.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Liebe Vertragspartner,
wir bedanken uns für die Beteiligung an unserer Umfrage und freuen uns über Ihre netten Kommentare und Ihr Vertrauen.
88,55% aller Teilnehmer stimmen für die (Teil-)Kündigung der Reha-Verträge.
Sollten die Gespräche ohne Erfolg verlaufen und der Fall eintreten, dass wir einzelne Verträge kündigen müssen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Wir hoffen, dass wir als ARGE (bestehend aus BIV-OT, Cura-San, EGROH, rehaVital, RSR und SaniAktuell) gemeinsam Fortschritte erzielen können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 16.09.2021
Zum 01.10.2021 konnte mit der Barmer und Techniker Krankenkasse die Anlage PG 24 Beinprothesen neu geregelt werden. Die neue Vereinbarung wurde auf Basis der Struktur des neuen Hilfsmittelverzeichnisses getroffen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die aktualisierten Preise in der PG 24 finden Sie pünktlich zum Vertragsstart in ORTHEGROH.
Der Leistungserbringergruppenschlüssel hat sich nur für die Techniker Krankenkasse geändert. Der neue LEGS der TK lautet 15 99 457
Veröffentlicht am 16.09.2021
Das Vorgehen der BARMER und Techniker Krankenkasse (TK) in der PG 08 bzgl. „e-Versorgungen“ fordert derzeit viel Aufmerksamkeit. Unter Hochdruck haben wir in den letzten Wochen entsprechende Schritte gegen diese vermeintliche „digitale Innovation“ eingeleitet.
Wir haben im Schulterschluss mit den Vertretern der Orthopädietechnik, der Schuhtechnik und den Leistungserbringer-Gemeinschaften die rechtliche, politische und werbliche Strategie der „e-Versorgung“ analysiert und bewertet.
Durch Stellungnahmen u. a. der medizinischen Fachgesellschaften wurde inzwischen belegt, dass die unter dem Label „Online-Versorgung“ stattfindende „Selbstvermessung“ durch Versicherte gegen den für jede Versorgung verbindlichen Mindeststandard des Hilfsmittelverzeichnisses, gegen die G-BA-Richtlinie und gegen die Anforderungen der MDR verstößt.
Die gesundheitlichen Risiken für die Versicherten sind entsprechend groß.Zudem wurde belegt, dass es sich bei der „Online-Versorgung“ weder um eine digitale, noch eine besonders innovative Technologie handelt. Von einer Versorgung im eigentlichen Sinne kann durch die „Selbstvermessung“ gar nicht gesprochen werden, denn bei entscheidende fachmännische Leistungen werden in die Hände und Haftung eines Laien gegeben und die Gesamtversorgung in ihrer Qualitätssicherung elementar beschädigt. Sämtliche Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass von einer Versorgung der ärztlich indizierten Fehlstellungen im Kern nicht gesprochen werden kann.
Einzig und allein das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit, in weiten Teilen über Soziale Medien, ist gleichermaßen aggressiv wie irreführend. Wir sind uns sicher, dass weitere Stellungnahmen folgen, da die Irritation bei sämtlichen Fachgesellschaften sehr groß ist.
Die Anwälte der Verbände haben daher sehr konkret die rechtlichen Optionen geprüft und es werden auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dennoch sei auch hier noch einmal vermerkt, dass hier Korrektheit vor Schnelligkeit geht und wir Schnellschüsse keinesfalls befürworten. Rechtliche Verfahren dauern zudem meist sehr lange, so dass wir gemeinsam mit den anderen Vertretern des Faches auch parallele Strategien entwerfen und auch umsetzen. Hierzu zählt die Information der Öffentlichkeit über die irreführende Öffentlichkeitsarbeit und die Aufklärung der Patienten und Kunden über die Notwendigkeit einer fachgerechten Versorgung.
Es sei darauf verwiesen, dass derzeit eine Vielzahl von Kassen „Markterkundungen“ und „Kundenzufriedenheitsumfragen“ in der PG 08 mit Fokus auf „e-Versorgungen“ durchführen. Letztere explizit, um Rückschlüsse über die „Versorgungsqualität“ zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass auch diese Umfragen deutlich zeigen werden, dass Versicherte die Versorgung durch den Fachmann/die Fachfrau schätzen und die Versorgung auf dem persönlichen Kontakt zwischen Versichertem und Fachpersonal beruht. Die Verbände haben bereits frühzeitig bei den Krankenkassen darauf verwiesen, dass eine kontaktlose Versorgung während Corona einer qualitätsgesicherten Versorgung widerspricht und längst als Option aus den Empfehlungen gestrichen werden sollte.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 09.09.2021
Zum 01.10.2021 tritt die BKK Pfalz dem Vertrag für den Hilfsmittelbereich CPAP/BILEVEL (LEGS 1991G38) und CPAP/BILEVEL-ST (LEGS 1991G47) bei.
Rechnen Sie ab dem 01.10.2021 die BKK Pfalz nach den neuen Konditionen ab.
Veröffentlicht am 09.09.2021
Zusammen mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (bestehend aus BIV-OT, Cura-San, EGROH, rehaVital, RSR und SaniAktuell) haben wir die Kostenträger schriftlich aufgefordert, die Verträge anzupassen.
Die EGROH hat hier in Zusammenarbeit der ARGE Frachtkosten sämtliche gesetzliche Krankenkassen aufgefordert, eine sofortige, lineare Preiserhöhung durchzuführen.
Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. Bitte verwenden Sie dieses nur für interne Zwecke!
Wie Sie dem beigefügten Muster-Schreiben entnehmen können, ist unsere Forderung einer sofortigen linearen Preiserhöhung mit der Ankündigung verbunden, dass wir, sollte es zu keinen weiteren Gesprächen kommen, eine (Teil-)Kündigung der Verträge vornehmen werden. Gegenstand von eventuellen Kündigungen wären primär die einzelnen Reha-Verträge, besonders in den Produktgruppen 04 (Badehilfen), 10 (Gehhilfen), 18 (Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sowie 33 (Toilettenhilfen).
Wir haben bereits im Vorfeld Gespräche mit den Krankenkassen geführt und auf die Problematik der steigenden Preise - sowohl bei den Frachtkosten als auch bei den Rohstoffen - hingewiesen. Leider verliefen die Gespräche bisher ohne Erfolg. Die einzelnen wenigen Regelungen zur Abrechnung eines temporären Frachtkostenzuschlags sind angesichts der derzeitigen Entwicklung der Lage bei Weitem nicht mehr ausreichend.
Da eine eventuelle (Teil-)Kündigung mehrerer Reha-Verträge für Sie weitreichende Konsequenzen haben wird, möchten wir gerne vorher eine Mitgliederbefragung durchführen. Ab dem 09.09.-16.09. haben Sie daher die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. Diese wird Ihnen auf der Startseite von ORTHEGROH angezeigt. Bitte beachten Sie, dass nur Hauptbenutzer an der Befragung teilnehmen können!
Über eine rege Beteiligung sind wir dankbar. Die Umfrageergebnisse werden wir zeitnah nach Beendigung der Umfrage veröffentlichen. Sollte es Rückmeldungen von Kostenträgern geben, so werden wir Sie hierüber ebenfalls unverzüglich informieren.
Veröffentlicht am 09.09.2021
Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben eine Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie geschlossen. Die Vereinbarung für Versorgungen in den Betriebsräumen gilt rückwirkend ab dem 01.03.2021 und endet am 30.09.2021.
Weiterhin bietet die AOK den befristeten Ausgleich der Kosten für erhöhte
Hygienemaßnahmen für Versorgungen außerhalb der Betriebsräume ab 01.05.2021 an.
Die vollständige Information für Leistungserbringer erhalten Sie in der Anlage zur
Information und Kenntnisnahme.
Veröffentlicht am 09.09.2021
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 tritt die VIACTIV Krankenkasse dem bestehenden Hilfsmittelvertrag PG 32 CPM-Bewegungsschienen (LEGS 19 91 G05) der GWQ ServicePlus AG bei.
Die Liste der teilnehmenden Kassen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die AOK Nordost hat unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber fortgeführten pandemischen Lage von nationaler Tragweite die Hygienepauschale bis zum 31.10.2021 verlängert.
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die AOK Baden-Württemberg hat zum 15.09.2021 einen neuen Vertrag im Bereich PG 09 TENS und EMS abgeschlossen. Die EGROH ist diesem beigetreten.
Den Vertrag sowie die Beitrittserklärung finden Sie beigefügt.
Der LEGS lautet 1501609 bzw. 1901609.
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die EGROH-Service GmbH hat ihr Vertragsportfolio weiter ergänzt und ist daher zum 01.09.2021 zwei weiteren Verträgen der AOK Sachsen-Anhalt beigetreten:
- Vertrag "Einlagen" (PG 08), LEGS 15 14 301
- Vertrag "Beinprothesen und Armprothesen" (PG 24 und 38), LEGS 15 14 338
Sie können ab sofort beitreten. Die Verträge sowie die benötigten Beitrittsunterlagen finden Sie anbei.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den Verträgen bereits beigetreten sind. Ein doppelter Beitritt ist nicht möglich!
Veröffentlicht am 02.09.2021
Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Anfragen bzgl. der Frachtkosten und der damit im Zusammenhang stehenden Vertragspreise.
Wir sind weiterhin bemüht auf die Krankenkassen einzuwirken, um eine Preiserhöhung zu erzielen. In Absprache mit allen anderen wesentlichen Verbänden prüfen wir derzeit unsere juristischen Möglichkeiten. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir davon berichten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die DAK hat zum 01.09.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen CPM (PG 32) abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten.
Den neuen Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang.
Für Vertragsteilnehmer die dem vorherigen DAK CPM-Schienen Vertrag beigetreten sind, ist kein Neubeitritt erforderlich!
Den Vertrag und unsere Teilnahmeerklärung finden Sie im Anhang.
LEGS: 19 97 058
Veröffentlicht am 02.09.2021
Die EGROH-Service GmbH hat den DGUV PG 31 Schuhtechnik Vertrag zum 31.12.2021 gekündigt und wird gemeinsam mit den Innungen f. Orthopädie-Schuhtechnik Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen in die Neuverhandlungen gehen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 02.09.2021
Hinter der MDR Kachel im ORTHEGROH-Portal finden Sie nun auch Mustergebrauchsanweisungen.
Derzeit liegen noch nicht alle Gebrauchsanweisungen vor. Es fehlen noch die Dokumente für die Orthopädischen Maßschuhe und die Sitz-, Steh-, Lagerungsorthesen.
Sobald diese vorliegen, werden wir sie im MDR-Bereich für Sie hinterlegen.
Die Mustervorlagen finden Sie als MS-Word-Fassung, welche zur Anpassung auf die betrieblichen Gegebenheiten genutzt werden kann.
Veröffentlicht am 02.09.2021
In Kürze erhalten Sie über das MIP-System die Aufforderung, Ihre Lagerbestände zu bereinigen. Achten Sie darauf, dass die Ausstattung (z. B. Zubehör, anderer Rücken, Kopfstützen) und die jeweiligen Merkmale der eingelagerten Hilfsmittel korrekt gepflegt sind. Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Bitte schließen Sie die Lagerbereinigung bis spätestens 30.09.2021 ab! Beachten Sie bitte, dass Sie die Durchführung der Lagerbereinigung im MIP-System auch abschließen müssen, indem Sie "Lagerbestand verbindlich bestätigen" auswählen.
Veröffentlicht am 01.09.2021
Die AOK Niedersachsen hat mit dem CPM-Schienen Verband zum 01.09.2021 einen neuen Vertrag ausgehandelt, der den bisherigen Vertrag (LEGS 15 07 C76) ablöst. Der bisherige Vertrag verliert somit zum 31.08.2021 seine Gültigkeit. EGROH ist dem neuen Vertrag beigetreten, die Preise sind bis 2024 gestaffelt.
Es ist ein Neubeitritt erforderlich! Bei Interesse finden Sie den Vertrag und die Beitrittserklärung im Anhang.
Der LEGS lautet 15 07 C78.