Veröffentlicht am 19.12.2024
Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 08 (Einlagen) und 31 (Schuhe) (OST-Vertrag) erhalten Sie anbei eine aktuelle Kassenliste. LEGS 16 00 125
Derzeit verhandelt das BKK-System einen bundesweiten einheitlichen OST-Vertrag. Leider konnten die Verhandlungen nicht wie geplant zum 01.01.2025 abgeschlossen werden. Daher treten zum 01.01.2025 mehrere Betriebskrankenkassen den OST-Verträgen bei, um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden. Aufgrund kollidierender Verträge, die in einigen Bundesländern im Jahr 2025 Bestand haben und derzeit nicht gekündigt werden können, erklären einige Betriebskrankenkassen einen räumlichen Teil-Beitritt. D.h., dass die Betriebskrankenkassen die Bundesländer abwählen, in denen die Versorgung über die Bestandsverträge läuft.
Dies betrifft folgende Bundesländer:
- Bayern (Vertrag des BKK LV Bayern bis zum 31.03.2025)
- Hessen (Vertrag des BKK LV Süd bis zum 31.12.2025)
- Baden-Württemberg (Vertrag des BKK LV Süd bis zum 31.12.2025)
- Brandenburg (Weitergeltung des BKK LV Mitte bis zum Abschluss eines neuen Vertrages)
- Nordrhein-Westfalen (Kassenverträge bis 31.12.2025)
In den gelisteten Bundesländern gelten die bestehenden Verträge fort.
Der beigefügten Krankenkassenliste können Sie im Detail entnehmen, welche Kassen hier betroffen sind.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher OST-Vertrag für das BKK System.
Veröffentlicht am 12.12.2024
Zum 01.01.2025 passt die AOK NordWest die LEGS für den Vertrag PG 23 Orthesen an.
Kostenvoranschläge und Abrechnungen sind zum Stichtag nur noch mit dem LEGS 15 21 623 und 15 21 624 (Notfallversorgungen) möglich.
Die LEGS 16 11 623, 16 21 624, 16 21 623 und 16 21 624 werden zum 31.12.2024 geschlossen.
Veröffentlicht am 12.12.2024
Zum 01.01.2025 werden die Preise des OT-Vertrages angehoben. Lediglich die Preise in der Armprothetik (PG 38) bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 31.10.2024
Wie vertraglich vorgesehen, erfolgt zum 01.11.2024 die nächste Anhebung der Vertragspreise um 2,5%.
LEGS: 19 91 G92
Veröffentlicht am 24.10.2024
Die AOK NordWest verzichtet ab dem 01.11.2024 unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen und bis auf Widerruf auf die Genehmigungspflicht für:
- Treppensteighilfen – 50 45 10 0
- Erstversorgung bis zu einem Nettobetrag von 1.513,01 EUR
- Folgeversorgung bis zu einem Nettobetrag von 972,00 EUR
(Anlieferung in der Produktgruppe 50 – ausgenommen in Pflegeheimen/ Behinderteneinrichtungen sowie bei Mehrfachversorgungen)
- Mobile Rampen – 50 45 11 0
- Neukauf bis zu einem Nettobetrag von 1.260,50 EUR
- Wiedereinsatz bis zu einem Nettobetrag von 126,05 EUR
(ausgenommen Versorgungen in Pflegeheimen/ Behinderteneinrichtungen, Mehrfachausstattungen sowie mobile Rampen für den Autotransport oder zum Erreichen von Garten/Terrasse/Balkon)
Veröffentlicht am 08.08.2024
Bereits zum 01.01.2024 hat der BKK LV Mitte die Preise in der PG 31 angepasst. Leider sind wir erst jetzt über die Änderungen informiert worden.
LEGS: 16 90 134
An dem Vertrag können nur Leistungserbringer aus Niedersachsen und Bremen teilnehmen.
Veröffentlicht am 27.06.2024
Die BIG direkt gesund hat den Vertrag zur Nutzung einer Online-Plattform zur Einreichung elektronischer Kostenvoranschläge für Hilfsmittel und zur Verwaltung des Hilfsmittelpools nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesetzeskonform ausschreiben müssen.
Die Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH (Medicomp) aus Ludwigshafen erhielt im Ergebnis des Vergabeverfahrens den Zuschlag.
Somit wird zum 1. Juli 2024 ein Wechsel vom bisherigen Anbieter HMM Deutschland GmbH (ZHP) zur Medicomp (MIP) erfolgen.
Für Leistungserbringer, die in der Vergangenheit ausschließlich den Online-Beitrittsmanager auf der ZHP.X3-Plattform für Vertragsbeitritte und Vertragseinsichten zu BIG und IKK-Verträgen genutzt haben, besteht nun die Notwendigkeit, für den Zugang zu Verträgen einen MIP-Account anzulegen.
Die Registrierung kann ab sofort (https://www.mip-ekv.de) erfolgen. Zugriffe auf BIG-Verträge bestehen ab dem 01.07.2024
Dieser Account ist kostenfrei, und in der Anlage ist die Prozedur der Einrichtung erläutert.
Für Leistungserbringer, die bereits einen Zugang zum MIP-Vertragsmanager besitzen, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Generell gilt, dass Ihre Vertragsbeitritte und somit die Vertragsverhältnisse Bestand haben und Sie nichts weiter hierzu unternehmen müssen.
Veröffentlicht am 13.06.2024
Für die vivida BKK wird mit Wirkung zum 01.07.2024 eine Anpassung für das Versorgungsmodell in den bestehenden Rehatechnik-Anlagen der GWQ Service Plus AG erfolgen. Entsprechend wird ab Juli der Wiedereinsatz von Hilfsmitteln nicht mehr über einen zentralen Pool sondern über alle an den Verträgen teilnehmenden Leistungserbringer möglich sein und kann zu den geregelten Konditionen (u.a. Fallpauschalen) in den produktspezifischen Anlagen erfolgen. Dies betrifft die folgenden GWQ-Verträge:
· LEGS 1991G20 – Badehilfen
· LEGS 1991G21 – Gehhilfen
· LEGS 1991G22 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
· LEGS 1991G23 – Kranken- und Behindertenfahrzeuge manuell
· LEGS 1991G25 – Toilettenhilfen
· LEGS 1991G27 – Mobilitätshilfen
· LEGS 1991G28 – Sitzhilfen
· LEGS 1991G29 – Stehhilfen
· LEGS 1991G30 – Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM)
· LEGS 1991G44 – Kranken- und Behindertenfahrzeuge elektrisch
· LEGS 1991G57 – Gehhilfen
Bitte rechnen Sie ab Juli 2024 zu den entsprechenden Vertragskonditionen ab.
Veröffentlicht am 31.05.2024
Zum 01.06.2024 tritt die 21. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK Niedersachen in Kraft. Inhalt der Vereinbarung ist eine Anhebung der Vertragspreise für die PG 24 Beinprothesen um +4,22%.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
LEGS PG 24: 15 07 206
Veröffentlicht am 16.05.2024
An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:
- Paket 2: Preisanhang 2.18.3: Korrektur der Bezeichnung zur Produktart 18.50.04.1 von Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit indirekter Lenkung in Elektrorollstühle für den Innenraum und Außenbereich mit direkter, elektromechanischer Lenkung.
- Paket 3: Im Anhang 2b – Arbeitswerte bei manuellen Rollstühlen – stand zur Bezeichnung „Lenkrolle gebremst oder ungebremst erneuern oder aus-/ einbauen“ unter Abrechnungspositionsnummer „noch zu vergeben“. Die korrekte Positionsnummer an dieser Stelle lautet 18.00.99.4009.
- Paket 3a und Protokollnotiz Rückkauf: Korrektur der Produktarten 18.46.02.0/18.46.02.1 auf 18.46.03.0/18.46.03.1 in Ziffer 11 (6).
Außerdem erhalten Sie FAQ-Listen zu den verschiedenen Teilbereichen des Vertrags. Hier sind hilfreiche Informationen zur Vertragsumsetzung zusammengefasst. Diese können Sie dem Anhang entnehmen und finden Sie darüber hinaus auch im ORTHEGROH-Portal beim Vertrag unter "Ergänzende Unterlagen" hinterlegt.
Veröffentlicht am 25.04.2024
Zum 01.05.2024 werden im neuen Reha-Vertrag einige Preispositionen erhöht. Maßgeblich zur Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 90 200
Veröffentlicht am 28.03.2024
Die AOK Niedersachsen hat eine erneute Ergänzungsvereinbarung zum Reha & OT-Vertrag veröffentlicht.
Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet die folgenden Anpassungen:
- Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 57,25€ bzw. ab dem 01.01.2025 auf 60€,
- Integrierung der Frachtkostenzuschläge in die jeweiligen Vertragspreise,
- Anhebung einiger Vertragspreise,
- Anpassung der im Vertrag geregelten Produkte an die aktuellen Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses.
LEGS: 15 07 224
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die GWQ hat mit dem Erstvertragspartner eine Preisanpassung für die PG 29 Stomaartikel zum 01.04.2024 vereinbart.
Somit können ab dem 01.04.2024 höhere Monatspauschalen abgerechnet werden.
LEGS: 19 91 G12
Veröffentlicht am 14.03.2024
Mit der IKK classic wurde zum 01.04.2024 eine Nachtragsvereinbarung zum OT-Vertrag geschlossen.
Der Nachtrag enthält die folgenden Punkte:
- Erhöhung der Genehmigungsfreigrenzen in der PG 17
- Regelung der MAK-Systeme sowie der Einbeinstrumpfhosen der PG 17
- Korrektur eines Fehlers in der PG 05 in Bezug auf Versorgungsbereiche
- Aufnahme der PG 38 (Armprothesen) in den Vertrag
Sollten Sie den Bereich der PG 38 Armprothesen beitreten wollen, so senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zurück.
LEGS: 19 99 298
Veröffentlicht am 14.03.2024
Zum 01.04.2024 heben die Barmer, HEK und TK die Vertragspreise für die PG 31 an. Durch die Vertragsanpassung ergeben sich die folgenden Änderungen:
BARMER:
Die LEGS bleiben identisch.
Durch eine Umstellung der Verwaltung Ihrer Vertragsdaten bei der Barmer müssen wir Ihre bisher bestehenden Vertragsteilnahmen anpassen und importieren diese laut Ihrer aktuell gültigen PQ-Urkunde (gilt nur für bisherige Vertragsteilnehmer). Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen laut PQ nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
HEK + TK:
Die LEGS ändern sich zum 01.04.2024 wie folgt:
- 16 96 674 - Orthopädische Maßschuhe
- 16 96 675 - Diabetesversorgung
- 16 96 676 - Innenschuhe
- 16 96 677 - Orthopädische Schuhzurichtungen
- 16 96 678 - Therapieschuhe
Ihre bisherigen Vertragsteilnahmen bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 29.02.2024
Die AOK NordWest informiert, dass zum 31.03.2024 der Genehmigungsverzicht in den folgenden Fällen widerrufen wird:
- die Gerätenutzung liegt unter 1.460 Stunden im Jahr oder
- die Gerätenutzung liegt durchschnittlich unter 4 Stunden täglich.
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Schreiben der AOK entnehmen.
Veröffentlicht am 22.02.2024
Zum 01.02.2024 hat die Landesinnung Bayern OT eine neue Vertragsversion mit deutlich angehobenen Preisen vereinbart.
Redaktionelle Änderungen und Anpassungen gibt es in den Ausführungsbestimmungen bei der diabetesadaptieren Fußbettung auf Grund der Vorgaben aus 2022 des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) sowie eine Klarstellung beim Diabetes-Therapieschuh bezüglich der Rolle. Neu vereinbart wurden Wundtherapieschuhe (WCS-Schuhe).
Die Vertragsteilnahme bleibt bestehen, ein erneuter Beitritt ist nicht erforderlich. Sofern Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. LEGS 15 02 031 (für OT-Betriebe)
Veröffentlicht am 22.02.2024
Zum 15.02.2024 erhöht die IKK gesund plus die Preise bei Orthesen PG 23 um 4,22%. Die Beitritte bleiben erhalten.
LEGS 15 90 745
Veröffentlicht am 15.02.2024
Die IKK gesund plus passt zum 01.01.2024 die Preise für die PG 05 Bandagen um die vertraglich vereinbarte GLS-Steigerung abzgl. 0,2% an.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für Versorgungen von Versicherten mit Wohnsitz Sachsen-Anhalt gilt.
LEGS 15 14 750
Veröffentlicht am 15.02.2024
Zum 01.04.2024 werden die Vertragspreise für die Barmer, TK und HEK erhöht. Da die Vertragsunterlagen derzeit noch in der Abstimmung sind, werden wir die aktualisierten Preislisten erst in Kürze veröffentlichen können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 18.01.2024
Zum 01.01.2024 wurde der Rahmenvertrag mit der Knappschaft/SVLFG angepasst. Dabei wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:
- anstelle „Medizinprodukte-Betreiberverordnung“ wurde die entsprechende Abkürzung „MPBetreibV“ eingefügt (§ 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 3),
- der Verweis auf die Verordnung „2017/745“ wurde korrigiert (§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 5 Abs. 1 – bisher "Verordnung 2017/45")
- die bisherige Bezeichnung „Medizinproduktedurchführungsgesetz“ wurde auf „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ korrigiert (§ 3 Abs. 2)
- unter § 9 Abs. 2 wurden die Sätze 2 und 3 zur Sortierung von Sammelrechnungen gestrichen, da die Inhalte der Richtlinie nach § 302 SGB V maßgebend sind
Veröffentlicht am 18.01.2024
An dem Reha-Vertrag der Barmer wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen:
- Betten-/Einlegerahmen: Beantragung der Kurzzeitpauschale mit LKZ 08 (vorher LKZ 03)
- Anpassung der Beschreibung der Wiedereinsatzbeschreibung bei Paket 3 Ziffer 1.9
- Abrechnungspositionsnummer für Zubehör der PG 20 nach Ablauf von 6 Monaten wurde auf 20.00.99.0003 korrigiert
Darüber hinaus wurde mit der Barmer eine Protokollnotiz für die Rückkaufregelung vereinbart. Der Rückkauf kommt nur bei Hilfsmitteln in Betracht, bei denen eine Genehmigung im alten Vertrag als Kauf erfolgte, im neuen Vertrag sind die Hilfsmittel jetzt aber als Fallpauschale geregelt.
Veröffentlicht am 11.01.2024
Zum 01.01.2024 ist planmäßig die nächste Preisstaffel in Kraft getreten.
Änderungen gab es im Bereich der medizinischen adaptiven Kompressionssysteme (MAK) - hier wurden die Preise angepasst und weitere Positionen ergänzt.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
LEGS: 15 90 301
Veröffentlicht am 21.12.2023
Die Knappschaft/SVLFG erhöht zum 01.01.2024 die Vertragspreise für die PG 10 Gehhilfen linear um 5%. Eine Ausnahme davon bildet der Preis für die Achselstützen (Hilfsmittelnummer 10.50.03.0), diese werden über die lineare Anhebung der Preise hinaus künftig mit 36,50€ pro Stück vergütet.
Des weiteren gibt es eine Änderung bei den Gehwagen; diese werden künftig über Kostenvoranschlag beantragt.
Es ist kein Neubetritt notwendig.
LEGS: 15 90 10x
Veröffentlicht am 21.12.2023
Zum 01.01.2024 treten mit der AOK Hessen die folgenden vertraglichen und preislichen Änderungen in Kraft:
- Lineare Erhöhung aller Preise in Höhe der Grundlohnsummensteigerung (4,22%)
- Erweiterung der Abrechnungspositionen für Zubehör und Verbrauchsmaterial im Preisblatt der PG 01
- Anpassung der Leistungsbeschreibung für Zubehör im Preisblatt der PG 26
- Anpassung der Abrechnungspositionen für Pflegebetten und Einlegerahmen. Hier gibt es jetzt jeweils eine Abrechnungsposition für Versorgungen mit und ohne Prophylaxematratze.
LEGS: 15 06 200, 15 06 226 (nur für die PG 26)
Veröffentlicht am 26.10.2023
Die Frachtkosten sind bis 31.05.2024 in unveränderter Höhe verlängert worden, bis auf die Frachtkosten für den feststehenden Toilettenstuhl. Diese Position gilt unverändert fort, jedoch nur bis 31.12.2023. Die Position der Frachtkosten für die Pflegebetten bzw. die behindertengerechten Betten entfällt ab 01.10.2023.
LEGS 15 14 319
Veröffentlicht am 01.09.2023
Zum 01.09.2023 hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Vertragspreise für die Stoma-Versorgung angepasst. Neben einer Preisanpassung wurde der Vertrag auch an die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses angepasst.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Maßgeblich für die neuen Preise ist das Lieferdatum ab 01.09.2023.
LEGS: 15 09 129
Veröffentlicht am 31.08.2023
Den Reha-Vertrag mit der IKK classic haben wir zum 30.06.2023 bereits gekündigt. Da die Verhandlungen eines neuen Reha-Vertrages noch andauern, wurde mit der IKK eine Weitergeltung vereinbart bis zum Abschluss eines neuen Vertrages. Die Weitergeltungsvereinbarung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass sich zum 01.10.2023 der LEGS ändert: 19 99 349
Veröffentlicht am 15.06.2023
- Erhöhung der Pauschale Fremdreparatur
Die Pauschale wurde zum 01.04.2023 (Datum Leistungserbringung) von 150 EUR auf 250 EUR angehoben und kann nach wie vor nicht bei Wartungen angesetzt werden.- Tatsächliche Transportkosten, Vereinbarung über alle RT Verträge gültig
Tatsächliche Transportkosten über Pauschalvereinbarung hinaus können für den Wiedereinsatz im Einzelfall übernommen werden. Hierfür muss die Höhe der tatsächlichen Transportkosten nachgewiesen werden und es erfolgt eine Genehmigung in den Fachteams mit der GPOS 99.00.99.0002 über alle PGs hinweg. Die tatsächlichen Transportkosten müssen aufgeteilt werden. Z.B. beträgt die Transportpauschale bei den Liftern 22.40.05.1 im Wiedereinsatz 20 EUR und werden mit der GPOS 22.00.99.9983 abgerechnet. Betragen die tatsächlichen Transportkosten 50 EUR werden mit der GPOs 22.00.99.9983 20 EUR genehmigt und mit der GPOS 99.00.99.0002 30 EUR.- Annahmeverweigerung/nicht erfolgte Auslieferung (25.05.2023)
Wenn der Versicherte bereits genehmigte MIP-pflichtige Hilfsmittel nicht annimmt (z.B. Tod, Verweigerung), kann der Leistungserbringer die genehmigte Rechnungssumme abzüglich eines pauschalen Abschlags in Höhe von 90,00 Euro abrechnen und im Lagersystem MIP einlagern. Hierfür wurden neue GPOS je PG vergeben, die über alle RT Verträge wirksam sind. (04.00.99.9906, 04.00.99.9906, 10.00.99.9906,10.00.99.9906,18.00.99.0502,18.00.99.0502,18.00.99.0502,18.00.99.0502, 19.00.99.0006, 21.00.99.9906, 22.00.99.0006, 22.00.99.0006, 22.00.99.0006, 26.00.99.0006, 28.00.99.0006, 28.00.99.0006, 50.00.99.9906, 50.00.99.9906,11.00.99.9906, 20.00.99.9906, 33.00.99.9906, 32.00.99.9906, 51.00.99.9906). Ausgenommen sind Kinderautositze und Aktivrollstühle
Veröffentlicht am 01.06.2023
Zum 01.07.2023 werden die Preise im OT-Vertrag linear um 2,99% angehoben.
LEGS: 15 90 101 (OT/SH) bzw. 19 90 222 (Sonstige)
Veröffentlicht am 01.06.2023
Zum 01.06.2023 erhöht die AOK Nordost die Vertragspreise für die Verträge zu den folgenden Produktgruppen:
- PG 04 Badehilfen (LEGS 15 23 R04)
- PG 10 Gehhilfen (LEGS 15 23 R10)
- PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 15 23 R18)
- PG 33 Toilettenhilfen (LEGS 15 23 R33)
Die Frachtkostenzuschläge für bestimmte Produkte können weiterhin abgerechnet werden.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum.
Veröffentlicht am 17.05.2023
Die HEK erhöht ab dem 01.03.2023 die Vertragspreise für die CPAP-Geräte (vdek-Vertrag):
- LKZ 08: +8,00%
- LKZ 09: +4,00%
Für die Abrechnung der neuen Vertragspreise gilt für die HEK ein neuer LEGS 19 98 046.
Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Vertragspreise nur für die HEK gelten!
Veröffentlicht am 11.05.2023
spectrumK hat zum OT-Vertrag die 6. Änderungsvereinbarung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Umstellung der Armprothetik auf die PG38. Die Positionen bleiben erhalten und können überwiegend 1:1 der PG38 zugeordnet werden. Die Leistungsinhalte sowie die Vertragspreise bleiben unverändert.
- Anpassung einzelner 10-Steller (Hilfsmittelpositionsnummer), um nicht mit den Positionen des Hilfsmittelverzeichnisses zu kollidieren.
- In der Anlage 3c Beinprothesen werden drei Abzugspositionen aufgenommen. Diese sind dann anzusetzen, wenn im Rahmen der Interims Pauschale TT (trans-tibial) oder TF (trans-femoral) nicht wie vorgesehen mindestens zwei Fußgelenke und/oder Kniegelenke getestet werden.
- In der PG 05 und der PG 23 (konfektioniert und teilkonfektioniert) wird der Mehrwertsteuersatz mit „gemäß steuerrechtlicher Bewertung“ angegeben. Als Leistungserbringer sind Sie verpflichtet, den jeweils für das Produkt gültigen Mehrwertsteuersatz anzusetzen.
Die Änderungsvereinbarung tritt zum 01.06.2023 in Kraft.
LEGS: 15 00 002
Veröffentlicht am 04.05.2023
Zum 01.05.2023 tritt die 3. Nachtragsvereinbarung der AOK Plus in Kraft.
Der 3. Nachtrag ersetzt den 2. Nachtrag vom 1. Januar 2019 und gilt für alle Versorgungen ab dem Verordnungsdatum 1. Mai 2023 bzw. bei Versorgungspauschalen ab dem Versorgungszeitraum Mai 2023.
Mit dem 3. Nachtrag wird in Sachsen das Versorgungsmodell bei den Standardgreifreifenrollstühlen und Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen umgestellt. Zukünftig findet hier nicht mehr das Kauf-Wiedereinsatz-Verfahren Anwendung, sondern die Versorgung wird auf Basis von Versorgungspauschalen sichergestellt. Im Anhang finden Sie dazu konkrete Erläuterungen zu den Regelungen.
Wichtig: Alle weiteren Änderungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Gemäß Ziffer 6.17. des Vertrages haben Sie künftig die Möglichkeit, eine „Elektronische Bestätigung des Versicherten über Empfang, Einweisung, Beratung“ zu nutzen.
Diese Bestätigung ist einmalig auszufüllen und gilt produktgruppenübergreifend für alle Verträge. Bei Interesse senden sie bitte das als Anhang beigefügte Formular unterschrieben an RVReha-Vertragsabsicht@plus.aok.de.Wir bemühen uns, Ihnen den neuen Vertrag schnellstmöglich im Portal zur Verfügung zu stellen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 02.05.2023
Mit der AOK Niedersachsen wurde zum 01.05.2023 die 18. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag geschlossen.
Durch die Änderungsvereinbarung wird die Liste der Frachtkostenzuschläge nicht länger über eine Protokollnotiz geregelt, sondern in den Vertrag integriert.
Darüber hinaus werden die Positionen der Haltegriffe gestrichen (Produktgruppe 04), da diese seit der letzten Fortschreibung nicht mehr in den Leistungsbereich der GKV fallen.
LEGS: 15 07 224
Veröffentlicht am 23.03.2023
Wir möchten Sie hiermit über den Wechsel des eKV-Dienstleisters bei der BKK Scheufelen informieren. Ab dem 01.04.2023 arbeitet die BKK Scheufelen mit medicomp / MIP statt mit HMM Deutschland / ZHP zusammen. Bitte beachten Sie diese Umstellung bei Ihrer Abrechnung.
Anbei lassen wir Ihnen daher die aktualisierte Fassung der Krankenkassenliste zukommen.
Veröffentlicht am 10.02.2023
Zum 01.02.2023 gewährt die Techniker Krankenkasse für die folgenden Verträge neue prozentuale Preiszuschläge:
- "Rollatoren, Rollstühle, E-Mobile" - LEGS 15 99 70X
- Dekubitus - LEGS 15 99 117
- Reha - LEGS 15 99 6XX
Die neue Vereinbarung ab 01.02.2023 sieht die folgende Veränderung vor:
- LKZ 02: Erhöhung der Zuschläge von 20% auf 30%
- LKZ 08: Erhöhung der Zuschläge von 10% auf 15%
- LKZ 18: Zuschläge i.H.v. 30%
Rollatoren und Toilettenrollstühle werden ab dem 01.02.2023 von den Zuschlägen ausgenommen und mit neuen Vertragspreisen versehen.
Weitere Details können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.
Maßgeblich für die Anwendung der Preiszuschläge ist das Verordnungsdatum.
Veröffentlicht am 09.02.2023
Für die PG 24 Beinprothesen hat die AOK Rheinland/Hamburg eine neue Preisvereinbarung veröffentlicht, da drei Positionen korrigiert werden mussten:
- Seite 14 „24.00.04.0101 – Interims-Knieexartikulations Prothese Vollkontaktschaft mit suprakondylärer Kondyleneinfassung für Weichwandinnenschaft oder flexiblem Innenschaft“ erhält die neue Gebührenpositionsnummer 24.00.04.0102
- Seite 81 „24.79.07.2 – Stumpfkissen/Distalcup“ erhält die neue Gebührenpostionsnummer 24.00.79.0720
- Seite 81 „24.99.99.9999 – Individuelle Kalkulation für vertraglich nicht geregelte Beinprothesen und Reparaturen“ erhält die neue Gebührenpositionsnummer 24.00.99.2222
LEGS: 15 20 P24
Veröffentlicht am 09.02.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit der EGROH zum 01.01.2023 eine Ergänzungsvereinbarung zum PG 14 Sauerstoff-Vertrag geschlossen. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Im Bezug auf die Umsetzung bittet die AOK, die entsprechenden Zuschlagspauschalen im elektronischen Kostenvoranschlag anzugeben. Nur so kann die Kasse einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Die Ergänzungsvereinbarung finden Sie im Anhang. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der LEGS lautet 15 20 A00.
Veröffentlicht am 12.01.2023
Die AOK Plus hat zum 01.01.2023 neue Preise für die Einlagenversorgung vereinbart. Dabei wurden die Vergütungen für die sensomotorischen Einlagen der Kinderversorgung und der Einlagen für schwere Fußfehlformen angepasst.
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum.
LEGS: 15 13 T00
Veröffentlicht am 12.01.2023
Gemäß § 4 Abs. 4 der Anlage 1 werden die Preise für den Vertrag über CPM-Schienen (PG 32) jährlich um 2% angehoben.
Laut Vertrag gelten nun für alle neuen Verordnungen, die ab dem 01.01.2023 ausgestellt werden, neue Preise. Den aktuellen Vertrag mit den ab dem 01.01.2023 geltenden Preisen finden Sie anbei.
LEGS: 19 98 332
Veröffentlicht am 05.01.2023
Aufgrund des Fachkräftemangels sieht der Dekubitusvertrag der AOK Bayern ab dem 01.01.2023 die folgenden Änderungen vor:
Für den Versorgungsbereich 11A – Hilfsmittel gegen Dekubitus zum Liegen muss die jeweilige Fachkraft zur Feststellung des Versorgungsbedarfs wöchentlich nicht mehr mindestens 20 Stunden angestellt sein. Der kooperierende Partner muss der AOK Bayern gegenüber nicht mehr bestätigen, dass die Vertretung dem Leistungserbringer jederzeit zur Verfügung steht.
Wichtig ist, dass der Leistungserbringer sicherstellt, dass die Bedarfsermittlung gemäß der Anlage 5a an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird.
Auch beim Versorgungsbereich 11B ist die Beschränkung hinsichtlich der Arbeitszeit von mind. 20 Stunden weggefallen.
LEGS: 15 02 542
Veröffentlicht am 08.12.2022
Die IKK gesund plus passt zum 01.01.2023 die Preise für die PG 05 Bandagen um die vertraglich vereinbarte GLS-Steigerung abzgl. 0,2% an.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für Versorgungen von Versicherten mit Wohnsitz Sachsen-Anhalt gilt.
LEGS 15 14 750
Veröffentlicht am 01.12.2022
Die Barmer hat die Vertragspreise im MT2-Vertrag und im CPAP-Vertrag (vdek) zum 01.12.2022 erhöht.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Zusatzvereinbarungen entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Preissteigerungen im CPAP-Vertrag nur für die Barmer gilt und nicht für sämtliche dem vdek-Vertrag beigetretenen Krankenkassen.
Die erhöhten Vertragspreise können für Verordnungen ab dem 01.12.2022 (Verordnungsdatum) angewendet werden. Im ORTHEGROH-Portal finden Sie in Kürze die angepassten Vertragspreise (inkl. der Aufschläge).
Veröffentlicht am 24.11.2022
Die GWQ ServicePlus AG hebt vom 01.12.2022 bis zum 31.03.2023 die Vertragspreise in den Medizintechnik-Verträgen an.
Zu den Verträgen gehören:
- Sauerstofftherapie (LEGS 19 91 G02),
- Beatmung (LEGS 19 91 G09),
- Tracheostoma (LEGS 19 91 G10),
- Monitoring (LEGS 19 91 G11),
- CPAP (LEGS 19 91 G38),
- Bilevel-ST (LEGS 19 91 G47).
Die Vertragspreise wurden nun temporär um 6% (Sauerstofftherapie) bzw. um 5% (übrige Medizintechnik-Verträge) erhöht.
Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2022 in Kraft und endet automatisch am 31.03.2023.
Veröffentlicht am 10.11.2022
Zum 01.01.2023 erhöhen die folgenden drei Krankenkassen die Vergütungen im Bereich der CPM-Schienen:
- hkk (LEGS 19 92 244)
- KKH (LEGS 19 99 M52)
- Mobil Krankenkasse (LEGS 19 91 013 bzw. 19 91 Z13)
Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist jeweils das Verordnungsdatum.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 17.10.2022
Die BKK LV Bayern hat die Liste der teilnehmenden Kassen für den BKK LV Bayern Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377) veröffentlicht.
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die R+V BKK zum 30.09.2022 ihre Teilnahme am o.g. Vertrag gekündigt hat.
Veröffentlicht am 12.09.2022
Die AOK Nordost hat mit dem Fachverband Nordost neue Preise für die Orthetik ausgehandelt. Diese gelten für Verordnungen ab dem 01.09.2022 und werden momentan für das Portal digitalisiert. Es gibt wiederum 3 Preisstaffeln mit weiteren Erhöhungen ab 01.01. 2023 und 2024. Die Preise entnehmen Sie bitte zunächst aus der anhängenden PDF-Datei.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die LEGS 15 23 232 und 15 23 234 bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 15.08.2022
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat zum 15.08.2022 die Preise des bestehenden Orthesenvertrages (PG 23) angehoben. Bitte beachten Sie daher die neuen Preislisten.
Der LEGS lautet: 15 04 A23
Veröffentlicht am 28.07.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit Wirkung zum 01.08.2022 eine Preiserhöhung des Vertrages "Brustprothesen" (Produktgruppe 37) vorgenommen.
Bitte beachten Sie ab dem 01.08.2022 die neuen Preise. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
Veröffentlicht am 07.07.2022
Die Knappschaft und SVLFG hat den Rahmenvertrag zu den Verträgen angepasst. Der neue Rahmenvertrag gilt für EGROH-Betriebe ab dem 01.07.2022 und beinhaltet die folgenden neuen Regelungen:
- Das Medizinproduktegesetz wurde am 26. Mai 2021 durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz für alle Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 abgelöst. Alle Referenzen im Vertrag auf das MPG über die Entsprechungstabellen des Anhangs XVII zur MDR sowie des Anhangs XIV zur IVDR wurden in diesem Zusammenhang ausgetauscht.
- Pflegekräfte haben nach § 40 Absatz 6 SGB XI ab 1. Januar 2022 ein Verordnungsrecht für bestimmte (Pflege-)Hilfsmittel. Die vorgesehene Richtlinie des Spitzenverbandes wird die Einzelheiten regeln, die Knappschaft/SVLFG haben insoweit nur die Passagen ergänzt, die bisher "nur" von ärztlichen Verordnungen gesprochen haben.
- Anpassung der Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung von Anlagen für laufende Versorgungen (Monats- und Fallpauschalen) haben wir aufgenommen, dass der Leistungserbringer die laufenden Versorgungen mitteilt. Dies ist ebenfalls ein übliches Verfahren.
Veröffentlicht am 23.06.2022
Bereits zum 01.04.2022 hat die AOK Bayern die Vertragspreise des Schuhtechnik-Vertrages für Orthopädieschuhmacher-Meisterbetriebe (OSM-Vertrag) mit dem LEGS 16 02 031 angepasst.
Die neuen Vertragspreise gelten bis Ende 2022 und sollen durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.
Veröffentlicht am 28.04.2022
Die AOK Niedersachsen teilt mit, dass ab sofort die Genehmigungsfreigrenze auf 200€ (netto) für die PG 31 erhöht wird.
Näheres können Sie dem beigefügten Schreiben der AOK entnehmen.
Veröffentlicht am 31.03.2022
Die GWQ ServicePlus AG hat die Anlage zum Vertrag über CPM-Schienen aktualisiert und dabei die Versorgungseinteilung in postoperativ und konservativ vorgenommen:
Als postoperativ gelten alle Versorgungen, die in einem Zeitraum von maximal 28 Tagen nach dem operativen Eingriff erfolgen. Alle nach Ablauf dieses Zeitraums beginnenden Versorgungen sind als konservative Versorgungen anzusehen.
Der LEGS lautet 19 91 G05.
Veröffentlicht am 31.03.2022
Zum 01.04.2022 erhöht die AOK Bayern die Vertragspreise um 12%. Dies regelt ein Übergangsvertrag, der eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 hat. Ab dem 01.01.2023 soll ein neuer Vertrag vereinbart werden.
LEGS: 15 02 031
Veröffentlicht am 17.03.2022
Die AOK Nordost beteiligt sich ab dem 15.03.2022 anteilig an den aktuell bestehenden pandemiebedingten Fracht-/Rohstoff-/Containerkosten.
Die Vereinbarung gilt ab dem 15.03.2022 und gilt für alle ab diesem Stichtag eingereichten Kostenvoranschläge bzw. Abrechnungen abgegebenen Hilfsmittel.
Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Die Regelung gilt vorerst bis zum 30.06.2022.
Veröffentlicht am 24.02.2022
Mit der AOK Nordwest konnte zum 01.03.2022 Preisanpassungen erzielt werden. Die Anpassungen sehen das Folgende vor:
- LKZ 00, 08, 09: Lineare Preiserhöhung um 8%
- LKZ 02: Lineare Preiserhöhung um 10%
- Badewannenlifter: Die Versorgungszeiträume wurden angepasst auf 24 Monate in der Erstversorgung und 12 Monate in der Folgeversorgung.
- Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 53,50€ (netto)
Darüber hinaus wurden die Preislisten in der Produktgruppe 04 und 33 auf Netto-Preise umgestellt (die Preise in der Produktgruppe 18 sind weiterhin Brutto-Preise!).
Da wir im ORTHEGROH-Portal nur Netto-Preise hinterlegt haben, wurden die Preise der PG 18 umgerechnet.
Die Frachtkostenzuschläge können zusätzlich zu den Preiserhöhungen abgerechnet werden! Diese sind bis zum 31.12.2022 gültig.
Die Anpassungen treten zum 01.03.2022 in Kraft und gelten bis zum 28.02.2023.
Veröffentlicht am 03.02.2022
Der Vertrag CPM-Schienen mit der AOK Nordwest (LEGS 15 21 732) trat am 01.02.2022 in Kraft. Die AOK hat nun einen Vertragsnachtrag veröffentlicht, der redaktionelle Änderungen enthält. Für die konservative Versorgung mit CPM-Schienen wurde eine Abrechnungsnummer eingeführt.
Veröffentlicht am 20.01.2022
Wie bereits angekündigt, konnte mit der DGUV/SVLFG eine Übergangsvereinbarung für 1 Jahr ab dem 01.01.2022 vereinbart werden.
Da das Unterschriftenverfahren nun abgeschlossen ist, haben wir eine Vertragsversion zur Veröffentlichung erhalten. Diese finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Veröffentlicht am 20.01.2022
Die IKK gesund plus hat zum 01.01.2022 die Preise für die PG 05 Bandagen um die vertraglich vereinbarte GLS-Steigerung abzgl. 0,2% angepasst.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag nur für Versorgungen in Sachsen-Anhalt gilt.
Der LEGS lautet 15 14 750.
Veröffentlicht am 13.01.2022
Die EGROH hatte den PG 31-Vertrag mit der DGUV/SVLFG zum 31.12.2021 gekündigt.
Nun konnte eine Übergangsvereinbarung erzielt werden, gültig ab dem 01.01.2022. Die Übergangsvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr mit einer linearen Preissteigerung von 10%.
Derzeit befindet sich die Übergangsvereinbarung noch im Unterschriftenverfahren. Sobald diese vorliegt, werden wir sie veröffentlichen.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die KKH hat zum 01.01.2022 eine Preiserhöhung für die vertraglich geregelten Hilfsmittel vereinbart. Die neuen Konditionen gelten ab dem 01.01.2022; maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Abgabedatum des Hilfsmittels an den Versicherten. Versorgungen, die noch in 2021 durchgeführt wurden und noch nicht abgerechnet wurden, können nicht nach den neuen Preise abgerechnet werden.
Die Preiserhöhungen betreffen die folgenden Verträge bzw. LEGS:
- 19 99 L86 (Badehilfen)
- 19 99 L87 (Gehhilfen)
- 19 99 L88 (Toilettenhilfen)
- 19 99 K63 (Rollatoren/Gehwagen)
Die neuen Konditionen gelten vorerst bis zum 31.12.2022.
Veröffentlicht am 06.01.2022
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Bayern ab dem 01.01.2022 für die Erhöhung der Ersatzteilpreise und der Reparaturen gilt auch für den RT3-Vertrag LEGS: 15 02 548 (Kinderversorgungen).
Veröffentlicht am 23.12.2021
Die AOK Niedersachsen erhöht mit einer 12. Änderungsvereinbarung die Vertragspreise für die Produktgruppen 23 (Orthesen) und 24 (Beinprothesen) ab dem 01.01.2022.
Die neue Vergütungsregelung für die PG 23 Orthesen sieht vor:
- Umstellung auf eine Nettopreis-Vereinbarung
- Genehmigungsfreigrenze i.H.v. 245,00€ netto
- Erhöhung der Vergütung, gewichtet
Die neue Vergütungsregelung für die PG 24 Beinprothesen sieht vor:
- Erhöhung der Vergütung, linear um 2,29%
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS lautet 1507352 (PG 23) bzw. 1507206 (PG24).
Veröffentlicht am 23.12.2021
Die AOK Plus hat mit einer 2. Änderungsvereinbarung den Vertrag PG 19/50 (Pflege-)Betten zum 01.01.2022 angepasst. Neben redaktionellen Anpassungen wurden die Preise für die Betten angepasst in drei Preisstaffeln (2022, 2023, 2024). Die Änderungen in dem Vertrag sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet.
Die AOK Plus bietet künftig auch die Möglichkeit, dass die Versicherten elektronisch den Empfang, die Einweisung und die Beratung bestätigen können. Hierzu ist das Formular "Elektronische Empfangsbestätigung Selbstauskunft" auszufüllen und an die AOK Plus zu senden.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Der LEGS lautet 19 13 J00.
Veröffentlicht am 23.12.2021
Die AOK Rheinland-Hamburg hat zum 01.01.2022 die Preise in der Produktgruppe 31 erhöht. Die Preiserhöhungen treten jeweils zum 01.01.2022, zum 01.01.2023 bzw. zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Kasse bittet darum, aufgrund der noch erforderlichen administrativen Prozesse, von der Einreichungen von Kostenvoranschlägen vor dem 15.01.2022 abzusehen.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Die AOK Sachsen-Anhalt hat neue Preise für den Vertrag PG 05 Bandagen veröffentlicht. Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2022.
LEGS: 15 14 313
Veröffentlicht am 20.12.2021
Die HEK und die hkk haben uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie die Übergangsvereinbarung, die mit der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 01.12.2021 vereinbart wurde, ebenfalls akzeptieren. Die hkk lässt die Preise jedoch erst ab dem 01.01.2022 gegen sich gelten!
Somit können Sie die neuen Preise ab dem 01.12.2021 bei der HEK und ab dem 01.01.2022 bei der hkk abrechnen.
Veröffentlicht am 25.11.2021
Die Innung hat mit der AOK Bayern zum 01.12.2021 eine Übergangsregelung vereinbart.
Mit der Übergangsvereinbarung konnten die folgenden Punkte erzielt werden:
- Interimsphase: Preise für Struktur- und Passteile wurden aktualisiert
- Anhebung des Stundenverrechnungssatzes auf 64,80€
- Aktualisierung der Material- und Einkaufspreise
- Anpassung der Reparaturliste entsprechend dem aktuellen Stundenverrechnungssatz
- Anpassung der Linersysteme.
Der LEGS lautet 1502024.
Veröffentlicht am 25.11.2021
Mit spectrumK wurde sich auf eine 2. Änderungsvereinbarung zum OST-Vertrag geeinigt, die redaktionelle Änderungen beinhaltet. Die Änderungsvereinbarung tritt zum 01.12.2021 in Kraft.
Veröffentlicht am 18.11.2021
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, konnte mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung in der Produktgruppe 31 getroffen werden. Die Übergangsvereinbarung tritt zum 01.12.2021 in Kraft und endet zum 30.11.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine zeitnahe Weiterverhandlung während der geltenden Übergangsvereinbarung wird von beiden Seiten ausdrücklich gewünscht.
Für die Dauer der Übergangsvereinbarung ist eine durchschnittliche Preissteigerung von 8,07% erzielt worden, unter Zugrundelegung des alten Rahmenvertrages und der alten Fortschreibung.
Ausschlaggebend für den anzuwendenden Preis ist das Rezeptdatum. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 11.11.2021
Mit der AOK Nordwest wurde die folgende Änderung des Rahmenvertrags beschlossen: Der in § 17 Abs. 3b) des Vertrages genannte schwerwiegende Vetragsverstoß
- Maßnahmen, die der Rufschädigung der AOK NW dienen
wird geändert in
- wiederholte Maßnahmen, die der Rufschädigung der AOK NW dienen.
Veröffentlicht am 21.10.2021
Im Rehavertrag vom 01.06.2021 gab es in Absprache mit der OT-Innung Südwest folgende Änderungen:
- bei dem Badewannensitz drehbar 04.40.02.3 wurde der Nettopreis auf 168,- € netto abgesenkt, um das Abrechnen ohne KV zu ermöglichen.
- bei den Gehwagen 10.46.02. wurde ein Rabattsatz von 20% eingesetzt
Nach dem neuen Rehavertrag vom 01.06.2021 ist bei Rollatoren „kein“ Wiedereinsatz vorgesehen. Allerdings sind weiterhin zahlreiche Rollatoren im Lagersystem MIP eingelagert.
Handlungsempfehlung für Rollatoren:
− Höherwertige Rollatoren sollten der AOK im WE (Wiedereinsatz) angeboten werden.
− Einfache Rollatoren bleiben bis zur endgültigen Klärung im Bestand, wobei zu gegebenem Zeitpunkt eine Lagerbereinigung vorgenommen wird.
Des Weiteren möchten wir Sie davon unterrichten, dass der Pflegebettenvertrag zurzeit neu mit der AOK verhandelt wird.
Veröffentlicht am 16.09.2021
Zum 01.10.2021 konnte mit der Barmer und Techniker Krankenkasse die Anlage PG 24 Beinprothesen neu geregelt werden. Die neue Vereinbarung wurde auf Basis der Struktur des neuen Hilfsmittelverzeichnisses getroffen.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die aktualisierten Preise in der PG 24 finden Sie pünktlich zum Vertragsstart in ORTHEGROH.
Der Leistungserbringergruppenschlüssel hat sich nur für die Techniker Krankenkasse geändert. Der neue LEGS der TK lautet 15 99 457
Veröffentlicht am 22.07.2021
Die IKK - Die Innovationskasse (vormals IKK Nord) hat neue Preislisten veröffentlicht. Die neuen Preise treten zum 01.08.2021 in Kraft, mit Ausnahme der PG 24 Beinprothesen. Die neue Preisliste für die PG 24 tritt erst zum 15.08.2021 in Kraft.
Der LEGS lautet weiterhin 15 90 101 bzw. 19 90 222.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die aktualisierten Preise stehen Ihnen in digitalisierter Form im ORTHEGROH-Partnerportal ab Gültigkeit der jeweiligen Preislisten zur Verfügung.
Veröffentlicht am 22.07.2021
Die GWQ ServicePlus AG hat zum 01.08.2021 zum Vertrag CPM-Schienen (LEGS 1991G05) die Genehmigungsregelungen und die Konditionen angepasst.
Die Änderungen finden Sie zusammengefasst im beigefügten Dokument. Ab dem 01.08.2021 stehen Ihnen die angepassten Konditionen und Genehmigungsregelungen im ORTHEGROH-Portal zur Verfügung.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung beatmeter und/ oder tracheotomierter Versicherter mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21 (Beatmungsvertrag) bitten wir um Beachtung und Umsetzung der nachfolgenden Informationen.
Im letzten Jahr wurde mit der 2. Änderungsvereinbarung die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses in den Vertrag implementiert. Mit der 3. Änderungsvereinbarung wurden in der Anlage 3c einige redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie die Geräte der Produktarten 14.24.12.2-3 aufgenommen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Änderungsvereinbarung sowie der Anlage 3c, in der die Änderungen farblich hervorgehoben sind.
Darüber hinaus erhalten Sie die neue Lesefassung des Beatmungsvertrages, in welcher die Änderungen eingearbeitet sind. Die Preisblätter 3a, 3b, 3d und 3e bleiben unverändert.
Die Änderungen treten zum 01.07.2021 in Kraft und gelten für alle Erstversorgungen und Folgeversorgungen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt bzw. durchgeführt werden.
Veröffentlicht am 17.06.2021
Die IKK Classic nimmt zum 01.07.2021 Änderungen im Abrechnungsverfahren nach §302 SGB V vor. Ab diesem Zeitpunkt fungiert das Abrechnungszentrum Emmendingen nicht mehr als Papier- bzw. Datenannahmestelle für die Abrechnungen der IKK classic im Bereich der sonstigen Leistungserbringer.
Die Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten wird ab 01.07.2021 (EINGANGSDATUM) ausschließlich durch die DAVASO GmbH bzw. die BITMARCK Service GmbH vorgenommen. Die Annahme der Papierbelege erfolgt im Wesentlichen durch die DAVASO GmbH, lediglich für wenige Abrechnungscode erfolgt die Papierannahme durch die IKK classic an definierten Standorten.
Als Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die zuständigen Annahmestellen für Ihre Papierrechnungen und - belege sowie die elektronischen Abrechnungsdaten, aufgeschlüsselt nach Kostenträger-Institutionskennzeichen und Abrechnungscode.
Veröffentlicht am 10.06.2021
Ab sofort finden Sie die aktuellen Preise des AOK Sachsen Anhalt PG 05 Bandagen Vertrags (LEGS 15 14 313) im ORTHEGROH-Portal. Die Preise gelten für Versorgungen ab dem 01.01.2021.
Die aktuell gültigen Preisdateien finden Sie in der Anlage.
Veröffentlicht am 10.06.2021
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass ab 01.06.2021 Änderungen und neue Preise im MT und Reha Vertrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gültig sind. Der LEGS lautet weiterhin 15 09 100 / Ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Den aktuellen Vertrag finden Sie in Kürze digitalisiert im ORTHEGROH-Partner Portal.
Im Anhang finden Sie die neue Vertragsdatei sowie den Newsletter mit einer Auflistung der Änderungen der OT Innung Südwest.
Veröffentlicht am 02.06.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der CPM-Verband mit der AOK Bayern eine veränderte Preisanlage verhandelt und abgeschlossen hat.
Die Anpassung tritt zum 01.07.2021 in Kraft.
Achtung wichtige Änderungen ab 01.07.2021:
Die genehmigungsfreie Erstpauschale hat künftig nur noch eine Laufzeit von 4 Wochen (bisher: 6 Wochen).
Die erste Verlängerung (so sie denn vom Arzt verordnet wird) läuft nun pauschal 14 Tage, ist jedoch ebenso wie die Erstpauschale genehmigungsfrei. Die danach ggf. weiter verordneten Verlängerungen von je 1 Woche sind hingegen genehmigungspflichtig.
Ein Neubeitritt ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 27.05.2021
Das Inkrafttreten der 5. Änderungsvereinbarung des OT-Vertrags war zum 01.06.2021 geplant. Aufgrund der kurzfristigen Information und der knappen Zeit für die Implementierung in die Systeme hat spectrumK gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV) vereinbart, dass die 5. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag erst zum 01.07.2021 in Kraft tritt. Die derzeit noch laufende Übergangsvereinbarung wird bis zum 30.06.2021 verlängert, d.h. die Konditionen gelten bis zu diesem Zeitpunkt unverändert fort.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich. Ab dem 01.07.2021 stehen Ihnen die neuen Preise im ORTHEGROH-Portal zur Verfügung.
Veröffentlicht am 27.05.2021
Die KKH hat den Vertrag "Rollatoren u. Gehwagen" mit dem LEGS 19 99 K63 zum 01.07.2021 angepasst. Durch die Fortschreibung der Produktgruppe 10 haben der Arthritis-Rollator (10.46.04.0) und der XL-Rollator (10.50.04.2) einen eigenen 7-Steller erhalten. Da die Umgruppierung mittlerweile erfolgt ist, hat die KKH die neuen 7-Steller in ihrer Vertragsdatenbank gepflegt und die alten 7 Steller mit der Produktbesonderheit zum 30.06.2021 beendet. Bitte nutzen Sie spätestens ab dem 01.07.2021 die neuen 7-Steller.
Veröffentlicht am 27.05.2021
Die AOK Nordwest hat für den Vertrag eine FAQ-Liste veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie diese den beigefügten Dateien.
Die seit dem 01.07.2020 gültige Preisvereinbarung wurde überarbeitet. Da hier diverse LKZ unlogisch waren, wurden diese korrigiert. Auch wurden Änderungen bei der Genemigungspflicht bzw. -freiheit vorgenommen. Neu aufgenommen wurde die Position "Sonstige Reparaturen" für alle Amputationshöhen. Die Änderungen sind in der beigefügten Preisvereinbarung gelb markiert. Ab sofort finden Sie die Änderungen und Anpassungen im ORTHEGROH-Portal hinterlegt.
Veröffentlicht am 20.05.2021
spectrumK hat zum 01.06.2021 die 5. Änderungsvereinbarung veröffentlicht. Die Änderungsvereinbarung betrifft sämtliche Produktgruppen des Vertrages (PG 05, 23, 24, 37) und enthält Staffelpreise für die nächsten vier Jahre, die jeweils ab dem 01.06. des Jahres gültig werden.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich. Ab dem 01.06.2021 stehen Ihnen die neuen Preise im ORTHEGROH-Portal zur Verfügung.
Veröffentlicht am 12.05.2021
Der oben genannte Vertrag wurde zum 01.06.2021 von der AOK Bayern gemeinsam mit dem Fachverband fortgeschrieben.
Folgende Gründe haben zur Fortschreibung bewogen:
- Aufnahme einer neuen Produktart für Niedrigbetten in das Hilfsmittelverzeichnis
- Änderungen hinsichtlich der Vergütung von Schwerlastbetten in Bezug auf das Patientengewicht
- Erhöhung des Vertragspreises für Halterungen für Treppensteighilfen
Die Änderungen werden zum 01.06.2021 wirksam. Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht gemäß§ 15 Abs. 4 des Vertrages Gebrauch machen.
AC/TK 15 02 545
Veröffentlicht am 06.05.2021
Zum 01.05.2021 hat die AOK Sachsen-Anhalt die Preise in der Lymphologie um die Grundlohnsummensteigerung angepasst. Ihrerseits besteht kein weiterer Handlungsbedarf, sollten Sie bereits teilnehmen.
LEGS 15 14 297 (Vertrag in Anlage)
Veröffentlicht am 29.04.2021
Zwischen der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt (LIOT) und der AOK Sachsen- Anhalt besteht Einvernehmen über folgende Änderungen zum Vertrag vom 01.05.2012, deren Anlass der neue Abrechnungstarifcode (AC/TK – auch als LEGS bekannt) ab 01.05.2021 ist.
Ab 01.05.2021 gilt für den Vertrag gemäß über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie – ohne Apparate) das AC/TK XX14348.
Durch diese Änderung ist von allen teilnehmenden Betrieben eine neue Beitrittserklärung erforderlich. Diese finden Sie im Anhang. Bitte schnellstmöglich ausfüllen und zusenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Änderungsvereinbarung im Anhang.
Ab 01.05.2021 ist das alte AC/TK XX14267 nicht mehr zu verwenden.
Veröffentlicht am 25.03.2021
Die AOK Rheinland-Hamburg hat die Formulierung zur Altersgrenze für Kinder von "bis zum vollendeten 14. Lebensjahr" in "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geändert.
Die Änderung tritt zum 01.03.2021 in Kraft und betrifft folgende Verträge:
PG 12 Tracheostoma / LEGS 15 20 F62
PG 15 abl. Inko / LEGS 15 20 F65
Veröffentlicht am 25.03.2021
Die mhplus BKK hat zum 01.01.2021 die Preise zu dem bestehenden Reha-Vertrag angepasst. EGROH hat diesen geprüft und sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung gegen einen Beitritt entschieden.
Veröffentlicht am 11.03.2021
Wegfall Positionen „Miete“ und „Restkauf“ bei Hüftorthesen zur Mobilisierung 23.05.01.0/1
Mit der AOK Bayern wurde vereinbart, dass bei den Positionen 23.05.01.0/1 Hüftorthesen zur Mobilisierung die beiden Abrechnungsgrundlagen
- „zur Miete für 3 Monate“ i. H. v. 590 EUR und
- „Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete)“ i. H. v. 345 EUR
im Vertrag beendet und nicht mehr abgerechnet werden können, da alle bisher dazu bekannten Produkte seitens der Hersteller nicht mehr für den Wiedereinsatz vorgesehen sind.
Wir bitten Sie, bei der Position 23.05.01.0/1 künftig nur noch die vereinbarte Kaufposition i. H. v. 935 EUR zur Genehmigung einzureichen, die mit der AOK Bayern ausschließlich über das AC/TK 1502305 abzurechnen ist.
Veröffentlicht am 28.01.2021
Im Rahmen der 1. Änderungsvereinbarung des OST-Vertrages konnten neue Vertragspreise mit spectrumK vereinbart werden. Ab dem 01.02.2021 gelten hier für die Produktgruppe 31 neue Vertragspreise; in 2022 und 2023 treten neue Staffelpreise in Kraft.
Mit der Änderungsvereinbarung werden sowohl die formale Änderungen, die sich unter anderem durch das TSVG und die MPBetreibV ergeben, umgesetzt als auch die Fortschreibung in der Produktgruppe 31. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Änderungsvereinbarung.
In dem Preisblatt ist bei den Staffelpreisen ab 2022 und 2023 ein Fehler eingeschlichen: die Staffelpreise beginnen jeweils zum 01. Januar und nicht zum 01. Februar. Wir haben bei der Kasse um eine Austauschversion gebeten und werden die Dokumente austauschen, sobald uns diese vorliegen.
Es ist kein Neubeitritt erforderlich. Der LEGS lautet 1600125.
Veröffentlicht am 21.01.2021
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat dem bestehenden Bettenvertrag einen neuen LEGS vergeben. Dieser lautet nun 15 04 P01. Der LEGS der hkk bleibt bei 19 91 D08.
Veröffentlicht am 14.01.2021
Im Rahmen einer 4. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag wurden Korrekturen im Preisblatt zur Anlage 3c Beinprothetik vorgenommen.
Die Details zu den Änderungen entnehmen Sie bitte der beigefügten 4. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag in der Lesefassung.
Aufgrund der Fusion zwischen der BIG direkt gesund und der actimonda Krankenkasse, wobei die BIG die aufnehmende Krankenkasse ist, wurde die Liste der teilnehmenden Kasse aktualisiert. Diese können Sie ebenfalls dem Anhang entnehmen.
Der Vertrag wurde von Seiten des BIV-OT als Vertragsunterzeichner zum 31.03.2021 gekündigt. Die Nachverhandlungen für einen neuen OT-Vertrag laufen bereits.
Es ist kein neuer Beitritt notwendig. Sofern in der genannten Frist kein Widerruf bei uns eingeht, gilt der OT-Vertrag mit sofortiger Wirkung in der durch die 4. Änderungsvereinbarung geänderten gültigen Fassung.
Über das Ergebnis der Nachverhandlungen informieren wir Sie rechtzeitig.
Veröffentlicht am 26.11.2020
Die Anlage A63 (LEGS 1991G63) zum GWQ Rahmenvertrag Hilfsmittel – Hilfsmittel zur nicht-apparativen Kompressionstherapie zwischen der GWQ und der EGROH vom 01.10.2020 wird in folgenden Punkten angepasst:
1. Für eine eindeutige Abgrenzung zur Position 17.99.99.2018 – Eingriff wird für den Zusatz 17.99.99.2054 – Horizontaler / vertikaler Eingriff Hosenteil folgender Hinweis ergänzt:
nur bei lymphatischen Versorgungen in Flachstricktechnik abrechenbar
2. Die Zuordnung der Präqualifizierungsbereiche wird gemäß den Vorgaben des GKV - Spitzenverbandes für folgende Untergruppen korrigiert:
a) für die 17.10.01. sowie 17.10.03. bis 17.10.09. von 17C auf 17B
b) für 17.17.02. von 17D auf 17B
3. Für die folgenden Positionen wird das Leistungskennzeichen 01 (Reparatur) auf 05 (Zusatz) korrigiert:
a) Position 17.99.99.9997 - Mehraufwand für OP und/oder besondere hygienische Anforderungen (max. 3 x je Versorgungfall)
b) Position 17.99.99.9998 - Kalkulationsschema für individuelle Kalkulationen
c) Position 17.99.99.9999 - Hausbesuch4. Bezugnehmend auf § 2 Punkt 4 der Anlage A40 zum GWQ-Rahmenvertrag Hilfsmittel „Nicht verordnete, aber für die Versorgung notwendige Zusätze sind durch den Leistungserbringer anhand der Versorgungssituation in Kurzform nachvollziehbar zu begründen“ verweisen wir darauf, dass Zusätze grundsätzlich verordnet sein müssen. Für den Fall, dass der Arzt keine / oder nicht alle Zusätze auf der Verordnung aufgeführt hat, kann der Leistungserbringer diese im Kostenvoranschlag mit einer Begründung einreichen. Bei fehlenden Begründungen für nicht verordnete Zusätze ist eine Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die Abrechnung der Zusätze nicht gewährleistet.
Diese Vereinbarung tritt am 01.12.2020 in Kraft.
Veröffentlicht am 19.11.2020
Die EGROH hat den bestehenden Vertrag PG 15 ableitende Inkontinenz um Bettnässertherapiegeräte ergänzt. Die Geräte können ab sofort mit einer Vergütungspauschale über den LEGS 15 98 195 abgerechnet werden.
Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügte Beitrittserklärung aus. Sollten Sie dem bestehenden Vertrag bereits beigetreten sein, ist es ausreichend, wenn Sie nur die Beitrittsmöglichkeit "Bettnässertherapiegeräte" ankreuzen.
Veröffentlicht am 15.10.2020
Die Knappschaft strebt zum 1. November 2020 einige Änderungen in den Vertragsanlagen zu den Produktgruppen 05 (Bandagen), 08 (Einlagen), 10 (Gehhilfen), 17 (Kompressionsartikel), 21 (Blutdruckmessgeräte), 23 (konfektionierte Orthesen) und 37 (Brustprothesen) an. Die Änderungen dienen der schnelleren Bearbeitung der Rechnungen der Leistungserbringer.
Folgende Änderungen werden zum 1. November 2020 bei der Knappschaft durchgeführt:
- Eine Unterscheidung der AC / TK's nach Betrieben der Orthopädie-Technik "15" und Orthopädie-Schuhtechnik "16" ist zukünftig entbehrlich
- Die Zahlen an dritter und vierter Stelle lauten nun bundeseinheitlich 9 und 0. Also beginnt jedes AC/TK mit 15 90 ...
Die neuen Vertragsanlagen finden Sie im Anhang, ebenso wie eine aktuelle LEGS-Tabelle.
Veröffentlicht am 01.10.2020
In dem Vertrag zur Versorgung Versicherter mit konfektionierten Orthesen sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.10.2020 eine lineare Preiserhöhung von 3% in Kraft tritt.
Die neuen Preise sind bereits im Portal hinterlegt.
Veröffentlicht am 03.09.2020
Die AOK Bayern wird zum 01.10.2020 für Blutzuckermessgeräte eine Genehmigungspflicht einführen. Somit sind Verordnungen der Produktuntergruppe 21.34.02 ab dem 01.10.2020 mittels Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen.
Für weitere Details beachten Sie bitte die Anlage.
Veröffentlicht am 20.08.2020
Die BKK VerbundPlus nimmt ab dem 01.09.2020 an den folgenden Verträgen teil:
- Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Kompressionshilfen) (Kompressionsvertrag),
- Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 29 (Stomavertrag),
- Rahmenvertrag über die Versorgung beatmeter und/ oder tracheotomierter Versicherter mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21 (Beatmungsvertrag).
Veröffentlicht am 13.08.2020
Die Kasse hat zum 01.04.2020 eine Änderungsvereinbarung veröffentlicht. Die Änderungsvereinbarung enthält redaktionelle Anpassungen, wie die MPBetreibV und die DSGVO, aber auch die Aktualisierung der Preisliste auf die aktuellen Festbeträge.
In den Vertrag wurde außerdem noch die Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe mit aufgenommen. Die Preise hierfür gelten ebenfalls ab dem 01.04.2020, Stichtag ist der Tag der ärztlichen Verordnung.
Die bereits bestehenden Vertragsteilnahmen wurden um den Versorgungsbereich der Anziehhilfen ergänzt.
Veröffentlicht am 13.08.2020
Die AOK Sachsen-Anhalt hat zum 01.05.2020 die Preise der Hilfsmittel zur lymphatischen Versorgung angehoben. Die aktualisierte Preisliste können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen und steht Ihnen ab sofort auch im ORTHEGROH zur Verfügung.
Die nächste Preisanpassung steht zum 01.05.2021 an.
Veröffentlicht am 06.08.2020
Die Kasse hat die Anlage „Genehmigungsfreigrenzen“, die Teil des Hilfsmittelrahmenvertrages ist, um Hilfsmittel der Produktgruppe 05 ergänzt. Die aufgeführten Hilfsmittel der Genehmigungsfreigrenzen können direkt abgerechnet werden, sofern die dort aufgeführten Preise nicht überschritten werden und die Voraussetzungen des Hilfsmittelrahmenvertrages erfüllt sind.
Selbstverständlich können auch weiterhin Kostenvoranschläge bei Überschreitung der Preise eingereicht werden. Diese werden dann wie gewohnt geprüft und beantwortet.
Durch die Schaffung der Direktabrechnung für die aufgeführten Produkte wird der prozessuale Aufwand auf beiden Seiten verringert.
Die neue Anlage "Genehmigungsfreigrenzen" ist beigefügt.
Veröffentlicht am 23.07.2020
Die KKH hat zum 01.03.2020 den Vertrag PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte (LEGS 19.99.G29) angepasst. Durch eine Sortimentsumstellung bei der Firma RECK-Technik GmbH & Co. KG war eine Vertragsanpassung und Preiserhöhung erforderlich.
Ab dem 01.03.2020 sind die folgenden Hilfsmittel vertragsgegenständlich:
- MOTOmed loop light la, Himi-Nr. 32.29.01.0016, zuvor 32.29.01.0008
- MOTOmed loop light.I, Himi-Nr. 32.06.01.0018, zuvor 32.06.01.0011
Die Hilfsmittel des Herstellers medica Medizintechnik GmbH bleiben von der Vertragsanpassung unberührt.
Veröffentlicht am 23.07.2020
Die AOK Niedersachsen hat den Vertrag zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (LEGS 15 07 323) angepasst.
Die Anpassung sieht eine Konkretisierung der MPBetreibV vor, die zuvor bereits vertraglich geregelt war. Des weiteren erfolgte eine Aktualisierung des Vertrages entsprechend dem HHVG und der DSGVO.
Die Änderungen können Sie der beigefügten Datei entnehmen.
Veröffentlicht am 13.07.2020
In dem Schuhtechnik-Vertrag, der 2017 mit der Barmer und der TK Krankenkasse geschlossen wurde und dem sich die hkk, HEK und KKH angeschlossen haben, sind Staffelpreise vereinbart worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass zum 01.07.2020 neue Vertragspreise in Kraft getreten sind.
Veröffentlicht am 01.07.2020
Der GKV-Spitzenverband hat mit Wirkung ab 1. Juli 2020 seine "Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2" in der Version 1.4 überarbeitet und aktualisiert. Dabei sind eine ganze Reihe Verwaltungsvereinfachungen entfallen. So müssen z.B. in den bisher ausgenommenen Bereichen ab sofort wieder ärztliche Verordnungen vorliegen und eingereicht werden. Die aktualisierten Empfehlungen sind bis 30.09.2020 gültig.
Die neue Version sowie auch eine "FAQ"-Liste des Spitzenverbandes finden Sie in der Verlinkung.
Damit Sie leichter erkennen können, welche der Vereinfachungen gestrichen worden ist, haben wir die Empfehlungen auch im Änderungsmodus verlinkt.
Veröffentlicht am 08.06.2020
Die Barmer wird künftig die Vertragsteilnahme über MIP verwalten. Die Umstellung erfolgt zum 01.08.2020.
Durch die Umstellung können neue Leistungserbringer bzw. neue Beitritte letztmalig am 19.06.2020 übermittelt werden. Die nächste Übermittlung kann erst wieder zum 01.08.2020 erfolgen.
Sollten Sie noch Beitrittswünsche zum 01.07.2020 haben, übermitteln Sie uns die Daten bis spätestens 16.06.2020.
Durch die Umstellung des Meldeverfahrens ändert sich für Sie jedoch nichts; wir als Vertragsgemeinschaft übernehmen weiterhin die Verwaltung Ihrer Teilnahmen.
Die Genehmigung und Abrechnung sowie die Poolverwaltung bei der Barmer erfolgt weiterhin über ZHP.
Im folgenden Link finden Sie eine, von der Barmer veröffentlichte, FAQ-Liste zur Einführung des MIP Hilfsmittel-Vertragsmanagers für Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 28.05.2020
Im Rahmen der Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses ist es im Bereich der Beatmungsgeräte und Sauerstofftherapie zur Neustrukturierung gekommen, bei der Produktarten teils neu geschaffen und teils umgruppiert wurden.
In den verhandelten Vergütungsvereinbarungen (Anlage 4 - AC/TK 1999005) ist aufgrund der neuen Systematik keine 1:1 Zuordnung der neuen Hilfsmittelnummern möglich. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der genannten Vergütungsvereinbarungen notwendig geworden.
Anbei senden wir Ihnen die aktualisierte Vergütungsvereinbarung zu.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Mit der DKV wurde eine Änderung in der PG 04 Badehilfen vereinbart. Die Position 04.40.03.2 (Duschstuhl) wurde in den bestehenden Vertrag mit aufgenommen. Die Ergänzung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.
Die Preise können Sie der Anlage entnehmen.
Veröffentlicht am 01.04.2020
Die Kasse teilte mit, dass zum 01.05.2020 die 2. Änderungsvereinbarung für den Kompressionsvertrag in Kraft treten wird. Mittels dieser Änderungsvereinbarung werden sowohl die formalen Änderungen aufgrund des TSVG als auch die Fortschreibungen in der Produktgruppe 17 umgesetzt. Durch die Fortschreibung wurden weitere Hilfsmittel in den Vertrag mit aufgenommen. Um welche Produkte es sich im Einzelnen handelt, können Sie der 2. Änderungsvereinbarung entnehmen.
Der aktualisierte Vertrag inkl. der weiteren Vertragspositionen stehen Ihnen in ORTHEGROH digitalisiert ab dem 01.05.2020 zur Verfügung.
Ihre Vertragsbeitritte bleiben weiterhin bestehen.
Veröffentlicht am 01.04.2020
Die EGROH hat mit der DAK eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen, die ab sofort gilt. In der Nachtragsvereinbarung wird das Folgende geregelt:
- Die Genehmigungsfreigrenze wird auf 250,00€ (netto) festgesetzt, es sei denn, es handelt sich um genehmigungspflichtige Hilfsmittel.
- Festlegung von Fällen, in denen von einer Retaxierung abgesehen wird:
- reine Formverstöße bzw. Übertragungsfehler, sofern kein Vorsatz erkennbar ist
- nachträgliche Korrektur formaler Fehler (z.B. Zahlendreher)
- Vertrags-/Gesetzesverstoß, aber der Krankenkasse ist dabei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden und/oder der Verstoß wird als die Hilfsmittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich tangierender Fehler angesehen. Ein Leistungserbringer darf einen derartigen Fehler nur zweimal pro Kalenderjahr begehen - Verstöße darüber hinaus werden mit Retaxierungen geahndet.
- neue Preise ab 01.07.2020 (Ausschlaggebend ist das Verordnungsdatum)
- die neuen Preise gelten bis zum 30.06.2021. Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Nachtragsvereinbarung sowie die neuen Vergütungspreise, die ab dem 01.07.2020 gelten, finden Sie an den Anlagen. Die aktualisierten Preise werden Ihnen in ORTHEGROH in Kürze zur Verfügung stehen.
Veröffentlicht am 19.03.2020
Nachstehend möchten wir Sie über die neuesten Aktualisierungen im IKK classic OT-Vertrag informieren und Ihnen die neuen Anlagen übersenden.
Folgende Änderungen wurden in der neuen Version vorgenommen:
PG 23 (Orthetik):
In der PG 23 (Orthetik) wurden aufgrund von doppelten Hilfsmittelpositionsnummern neue Produktbesonderheitennummern vergeben. Diese lauten wie folgt:
· 0000000015 Einseitig mit Besonderheit
· 0000000016 Doppelseitig mit Besonderheit
· 0000000017 Besonderheit
· 0000000018 Verstellbar
Hiervon betroffen sind folgende Positionen:
23.03.31.2 Fußgelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur auf thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)
23.06.31.2 Bein-/Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (HKAFO) (BBF-Schale)
Zusätzlich wurde nachstehende Position aufgrund einer Dopplung gestrichen:
23.15.31.0 Individuell angefertigte Wirbelsäulenorthese zur Korrektur
PG 24 (Beinprothetik):
In der PG 24 (Beinprothetik) wurden aufgrund von doppelten Hilfsmittelpositionsnummern neue Pseudonummern vergeben. Diese lauten wie folgt:
24.99.99.3048 Druckstellen entfernen lautet nun: 24.99.99.3047 Druckstellen entfernen
24.06.40.1001 Oberschenkelschaft, queroval lautet nun: 24.06.40.1000 Oberschenkelschaft, queroval
24.06.20.2001 Wasserfeste UKB Prothese in Schalenbau lautet nun: 24.06.20.2003 Wasserfeste UKB Prothese in Schalenbau
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die Knappschaft und SVLFG teilten mit, dass für den Orthesen-Vertrag neue LEGS vergeben wurden, die bundesweit gültig sind.
Bitte verwenden Sie für die Abrechnung die folgenden LEGS:
23A: 15 92 23F (OT), 16 92 23F (OST)
23B: 15 92 23G (OT), 16 92 23G (OST)
23C: 15 92 23H (OT), 16 92 23H (OST)
23D: 15 92 23I (OT), 16 92 23I (OST)
Veröffentlicht am 24.10.2019
Die Kasse hat die 2. Änderungsvereinbarung veröffentlicht. Geändert wurden § 8 Abs. 5-18. Der Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln wurde um die Regelungen der MPBetreibV angepasst.
Die Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.09.2019 in Kraft.
Veröffentlicht am 26.09.2019
Die AOK Baden-Württemberg teilt uns mit, dass ab dem 01.10.2019, nach Ablauf der Ausschreibungsverträge, Leistungserbringer der AOK wieder per Kostenvoranschlag Elektrostimulationsgeräte anbieten können, da die Beschränkung auf die bisherigen Hilfsmittellieferanten / Ausschreibungsgewinner nicht mehr vorliegt.
In der Anlage fügen wir das Schreiben der AOK Baden-Württemberg mit der Bitte um Kenntnisnahme bei.
Veröffentlicht am 12.09.2019
Wie wir bereits informierten, tritt zum 01.10.2019 die 3. Änderungsvereinbarung des OT-Vertrages in Kraft.
Die Kasse informierte uns nun, dass in dem Preisblatt zur PG 37 Brustprothetik zwei Positionen fehlen. Die korrigierte Version können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.
Veröffentlicht am 05.09.2019
Infolge des Inkrafttretens des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) und der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hat der Bundesinnungsverband mit spectrumK eine 3. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag [PG 05, 23 und 24 Brustprothetik, neu PG 37] geschlossen, die zum 01.10.2019 wirksam wird. Hier wurden lediglich formale Änderungen, bezogen auf das neue TSVG, sowie Änderungen auf Grund des Hilfsmittelverzeichnisses durch deren Notwendigkeit umgesetzt.
Ausnahme bildet hier die vorerst weiter geltende Anlage 3e [Beinprothetik (PG 24) und Armprothetik (PG 38)]. Die Anfang des Jahres in Kraft getretenen Fortschreibungen der beiden Produktgruppen erfordern hier eine genaue Zuordnung und Prüfung der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Voraussichtlich im 1. Quartal 2020 wird eine entsprechende Anpassung des Vertrages erfolgen können. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Dem OT-Vertrag ist aktuell ab dem 01.10.2019 die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beigetreten.
Bitte beachten Sie im Anschluss verlinkt die neue Vertragsfassung des OT-Vertrages sowie die aktuelle Kassenliste.
Es ist kein Neubeitritt notwendig!
Sind Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden, können Sie der Vereinbarung nach Inkrafttreten ab dem 01.10.2019 innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.
Veröffentlicht am 28.06.2019
Bitte beachten Sie die nächste Preisstaffelung zum 01.07.2019. Der LEGS lautet weiterhin 16 02 731.
Veröffentlicht am 27.06.2019
Bitte beachten Sie die nächste Preisstaffelung zum 01.07.2019. Der Vertrag gilt nur für Leistungserbringer in Nordrhein-Westfalen. Der LEGS lautet weiterhin 16 08 005.
Veröffentlicht am 21.06.2019
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2019 neue Vertragspreise bei den oben angegebenen Krankenkassen gelten. Dies betrifft sowohl die Preise für Schuhe als auch für Schuhzurichtungen.
Veröffentlicht am 29.05.2019
Die Kasse hat mit RehaVital die Änderung des 2. Nachtrags nach § 127 Absatz 2 SGB V über die Versorgung zur enteralen Ernährung mit Hilfsmitteln, Nahrung und Verbandsmitteln beschlossen. Die Definition der Kinderversorgung wurde von 17 auf vollendetes 18. Lebensjahr erhöht. LEGS 19 99 120
Veröffentlicht am 23.05.2019
Die IKK Nord hat mit den Innungen Nord, Niedersachsen/Bremen und Sachsen-Anhalt eine Änderungsvereinbarung geschlossen, die ebenfalls für die EGROH gilt. Sie tritt am 01.07.2019 in Kraft. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Anhang. Der LEGS bleibt mit 15 90 101 und 19 90 222 unverändert.
Für teilnehmende Betriebe ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 09.05.2019
Die Knappschaft informiert darüber, dass ab dem 8. Mai 2019 der Bearbeitungsstandort für Prothesen und Orthesen -unabhängig von Wertgrenzen- in die Fachzentren für Hilfsmittel in Herne, Frankfurt und Saarbrücken in das Team Technik verlagert wird.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben.
Veröffentlicht am 24.01.2019
Die AOK Bayern wird ab sofort Verordnungen von CPM-Motorbewegungsschienen, bei denen es um eine passive Bewegung des Hüftgelenks geht, nur noch über ein Kostenvoranschlagsverfahren mit Prüfung bearbeiten und ggf. genehmigen.
Die übrigen Versorgungsbereiche (Kniebewegungsschienen, Schulterbewegungsschienen) bleiben hiervon unberührt und insoweit kann weiter vertragsgemäß vorgegangen werden.
Veröffentlicht am 17.01.2019
Ab dem 1. Januar 2019 verzichtet die IKK classic auf ein Genehmigungsverfahren bei der Trinknahrung und bei Nahrung und Verbandmitteln bei Vorliegen einer transnasalen Sonde. Aus diesem Grund wurde mit der rehaVital Gesundheitsservice GmbH der oben genannte 1. Nachtrag vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde die Anlage 3 (Vergütung) angepasst.
Es ist kein neuer Beitritt nötig.
Veröffentlicht am 27.12.2018
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website folgende neue Dokumente zum Datenaustausch mit der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht:
Technische Anlage 3, Version 12, Stand 28.11.2018 Die vorgenommenen Änderungen können der Änderungshistorie ab Seite 2 entnommen werden.
Bitte klicken Sie auf den Link, um direkt zur entsprechenden Website des GKV-Spitzenverbandes zu gelangen.
Veröffentlicht am 11.12.2018
Wir freuen uns, Ihnen nun auch den Vertragsteil PG 17 Kompressionstherapie Flachstrick aus dem vdek-OT Vertrag anbieten zu können. Ab dem 15.12.2018 können Sie diesem Vertrag über EGROH beitreten. Der LEGS lautet 15 50 171.
Veröffentlicht am 11.12.2018
Die Kasse ändert den Status der Genehmigungsfreiheit ab dem 01.01.2019 in genehmigungspflichtig.
HiMi-Gebührenposition 05.11.03.2*
Veröffentlicht am 29.11.2018
Die Securvita BKK hat die Verträge LEGS 1991G21 – Gehhilfen (Kaufpositionen), LEGS 1991G22 – Dekubitus (Kauf), LEGS 1991G44 – Krankenfahrzeuge elektrisch (Kauf) und LEGS 1991G46 – Krankenfahrzeuge manuell (Kauf) zum 31.12.2018 gekündigt und wechselt ab dem 01.01.2019 auf das Versorgungsmodell Pauschale. Dementsprechend tritt die Kasse mit Wirkung zum 01.01.2019 folgenden Verträgen bei:
- LEGS 1991G21 – Gehhilfen (Pauschale)
- LEGS 1991G23 – Krankenfahrzeuge manuell (Pauschale)
- LEGS 1991G24 – Krankenfahrzeuge elektrisch (Pauschale)
- LEGS 1991G42 – Dekubitus (Pauschale)
Anbei erhalten Sie dazu die aktualisierte Liste der teilnehmenden Krankenkassen an den Rehatechnik-Verträgen der GWQ, sowie deren gewählte Versorgungsmodelle.
Veröffentlicht am 29.11.2018
Mit Datum zum 01.01.2019 ist die BKK VDN dem bestehenden Vertrag beigetreten.
Veröffentlicht am 12.10.2018
Der Versand des Infobriefs wird gegen Ende des Jahres eingestellt. Ab sofort können Sie sämtliche Informationen des Krankenkassen-Infobriefs der EGROH-Service GmbH über https://news.orthegroh.de einsehen. Sobald wir neue Informationen für Sie eingestellt haben, werden Sie per Mail informiert.
Folgende Dateien sind nur für eingeloggte Vertragspartner einsehbar:
• Vertragsdateien
• Beitrittserklärungen.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Die TK senkt die Genehmigungsfreigrenze für Bettnässertherapiegeräte (HiMi-Nr. 15.25.18.0) ab 01.Oktober 2018 von 250 auf 150 Euro (netto exkl. MwSt.). Hier ist das Datum der Verordnung maßgeblich. Die Genehmigungsfreigrenze bezieht sich auf den Zeilenwert der Verordnung. Dadurch wird grundsätzlich der Hilfsmittelpreis mit der Stückzahl im angegebenen Versorgungszeitraum multipliziert. Für Versorgungen oberhalb des Wertes ist eine Genehmigung erforderlich.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Mit Wirkung zum 01.10.2018 treten die folgenden Krankenkassen den bestehenden Verträgen der GWQ ServicePlus AG bei.
BKK Continentale
LEGS 1991G06 – CPM Bewegungsschienen
LEGS 1991G09 – Beatmung
LEGS 1991G11 – Monitoring
LEGS 1991G14 – Bandagen
LEGS 1991G15 – Orthesen
LEGS 1991G16 – Prothesen
LEGS 1991G20 – Badehilfen
LEGS 1991G21 – Gehhilfen
LEGS 1991G23 – Krankenfahrzeuge manuell (Pauschale)
LEGS 1991G24 – Krankenfahrzeuge elektrisch (Pauschale)
LEGS 1991G25 – Toilettenhilfen
LEGS 1991G27 – Mobilitätshilfen
LEGS 1991G28 – Sitzhilfen
LEGS 1991G29 – Stehhilfen
LEGS 1991G30 – Therapeutische Bewegungsgeräte (ohne CPM)
LEGS 1991G41 – Brustprothesen
LEGS 1991100 – BIV-OT zur PG 01 – Milchpumpen, PG 02 – Adaptionshilfen, PG 08 – Einlagen, PG 17 – Kompressionstherapie (nicht apparativ)
actimonda Krankenkasse
LEGS 1991G21 – Gehhilfen
LEGS 1991G23 – Krankenfahrzeuge manuell (Pauschale)
LEGS 1991G24 – Krankenfahrzeuge elektrisch (Kauf)
Merck BKK
Die Merck BKK hat den Vertrag LEGS 1991G26 zur Versorgung mit Krankenpflegeartikeln (Kauf) zum 30.09.2018 gekündigt. Mit Wirkung zum
01.10.2018 tritt die Kasse dem Vertrag LEGS 1991G43 – Krankenpflegeartikel (Pauschale) bei.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Im Zuge der ersten praktischen Erfahrungen bei der Umstellung vom Kauf- und Wiedereinsatzverfahren auf eine Versorgungspauschale für die Standard- und Leichtgewichtrollstühle ab 01.05.2018 sind zum einen Umsetzungsfragen aufgekommen, deren Beantwortung nicht eindeutig den Verfahrensgrundsätzen zu entnehmen sind (Punkt 1) sowie ein Hinweis auf redaktionelle Fehler (Punkt 2). Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Information!
Veröffentlicht am 30.08.2018
Die Kasse hat eine neue Auflistung der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Die BKK Continentale hat den Vertrag zum 31.12.2019 gekündigt.
Die Debeka BKK nimmt seit dem 01.07.2018 in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland nicht mehr am OT-Vertrag teil. Der Beitritt in den übrigen Bundesländern der Debeka BKK bleibt unberührt.
Die BKK LV Mitte teilte außerdem mit, dass die Novitas BKK zum 01.01.2019 dem Vertrag nun auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland beigetreten ist.
Veröffentlicht am 01.08.2018
mit Wirkung zum 01.08.2018 ist die BKK Aesculap dem Vertrag LEGS 1991G23 – Kranken- und Behindertenfahrzeuge manuell (Pauschale) beigetreten. Anbei erhalten Sie dazu die aktualisierte Liste der teilnehmenden Krankenkassen an den Rehatechnik-Verträgen der GWQ, sowie deren gewählte Versorgungsmodelle. Sie können die aktuellen Verträge
und Kassenbeitritte auch auf dem Vergabeportal der GWQ einsehen.
Veröffentlicht am 03.07.2018
Mit Datum zum 01.07.2018 ist die BKK Technoform dem bestehenden Vertrag beigetreten.
Veröffentlicht am 03.07.2018
Mit Datum zum 01.07.2018 ist die BKK RWE dem bestehenden Vertrag beigetreten.
Veröffentlicht am 03.07.2018
Die BKK Melitta Plus verwaltet ihre Hilfsmittel ab sofort im MIP Ring Pool.
Veröffentlicht am 03.07.2018
Die Kasse hat mit dem Fachverband Sachsen/Thüringen eine 4. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag Orthopädietechnik geschlossen. Start war der 01.07.2018. Dem Vertrag muss neu beigetreten werden. Den geänderten Vertrag finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Auch hier gibt es eine Erweiterung der Kassenliste um die BKK PwC zum 01.06.2018.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Zum Vertrag Kompression wurde die Liste der teilnehmenden Kassen, ebenfalls um die BKK PwC zum 01.06.2018, ergänzt.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Die Kasse hat eine erweiterte Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Zum 01.06.2018 ist die BKK PwC (Pricewaterhouse- Coopers) neu hinzugekommen. Siehe Verlinkung.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Mit Wirkung zum 01.07.2018 tritt eine Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag in Kraft. Den aktuellen Vertrag sowie die Änderungsvereinbarung können Sie über die beigefügten Links herunterladen.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Die BKK Melitta Plus ist den Verträgen LEGS 1991G02 (Sauerstofftherapie) und 1991G09 (Beatmung) mit Wirkung zum 01.07.2018 beigetreten.
Bitte beachten Sie den Beitritt in Ihren Kostenvoranschlägen.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Die Kasse informiert vorab über die bevorstehenden Änderungen durch die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf den Reha-Vertrag. Durch die Überarbeitung kommt es zur Neuanlage bzw. zu Verschiebungen innerhalb einiger Produktgruppen. Die Barmer bittet dringend darum, bis zur offiziellen Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes die im Vertrag enthaltenen Positionsnummern zu verwenden. Weitere Info’s in der nachfolgenden Verlinkung.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Mit Info-Brief 6/2018 vom 25.05.2018 haben wir über die Nachtragsvereinbarungen zu den Verträgen für Betten und Versorgungspauschalen informiert. Es haben sich nach- träglich Änderungen in den Beitrittserklärungen ergeben. Bitte verwenden Sie hierfür ab sofort die verlinkten Beitrittserklärungen.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Die WMF Betriebskrankenkasse kündigt ihren Beitritt zum
Vertrag PG 17 Kompression zum 31.12.2019. Siehe Verlinkung.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Die Kassen haben gemäß Erweiterung Hilfsmittelverzeichnis den bestehenden Brustprothetik-Vertrag von der PG 24C auf die Produktgruppe 37 umgeschrieben. Die Preise sind unverändert. Ebenso wurden bereits redaktionelle Änderungen laut dem neuen HHVG und der neuen Datenschutzgrundverordnung eingearbei-tet. Ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Alle bisherigen Vertragspartner bleiben versorgungsberechtigt. Gleichlautende Änderungen finden sich auch im neu aufgelegten Rahmenvertrag der Knappschaft – SVLFG, den Sie ebenfalls verlinkt finden.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Die Schwenninger Krankenkasse hat den Vertrag LEGS 1991G26 zur Versorgung mit Krankenpflegeartikeln (Kauf) zum 30.06.2018 gekündigt. Mit Wirkung zum 01.07.2018 tritt die Kasse dem Vertrag LEGS 1991G43 – Krankenpflegeartikel (Pauschale) bei.
Veröffentlicht am 25.05.2018
Der Nachtragsvereinbarung zur Produktgruppe 11 brauchen Sie nicht wiederholt beitreten, wenn Sie dem Vertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt beigetreten sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben für Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 04.05.2018
Die EGROH eG in Homberg/Ohm und die ORTHEG eG aus Laupheim haben beschlossen, im Bereich Krankenkassen-Vertrags– und Verbandswesen ihre Kräfte zu bündeln. Ab sofort besteht eine Kooperation, welche die Mitglieds-betriebe der ORTHEG eG an den Dienstleistungen und Angeboten der Vertragsgemein-schaft EGROH-Service GmbH beteiligt.
Schon heute ist die EGROH-Service GmbH der mitgliederstärkste Partnerverbund
für die Nutzung von Versorgungverträgen mit Krankenkassen. 622 EGROH-Mit-gliedsbetriebe profitieren an 911 Standorten mit über 40.000 Vertragsteilnahmen von diesem Angebot.
Beide Genossenschaften nutzen zukünftig zur Vertrags- und Mitgliederverwal-tung das gemeinsam entwickelte Partner-Portal ORTHEGROH. Mit dieser Internet-anwendung können die Mitglieder beider Gruppen ihre Verträge mit den Kosten-trägern verwalten und einsehen. Gleiches gilt für sämtliche vertragsbegleiten-den Dokumente. Ebenso steht den Betrieben ein kompetentes Mitarbeiter-Team in allen Fragen rund um das Vertragsgeschehen Rede und Antwort.
Interessierte Mitglieder können auf der OT World in Leipzig erste Einblicke in das neue Portal werfen und sich über die Zusammenarbeit informieren lassen.
Auf dem gemeinsamen Stand der ORTHEG und der EGROH in Halle 3,
Standnummer G28
Veröffentlicht am 04.05.2018
Zum 01.05.2018 haben sich erneut Änderungen im Reha-Vertrag ergeben. Die Änderungen betreffen die Seiten 59 Punkt 1.3 Sonderversorgungen (daraus resul-tierend eine Anpassung in der Preisliste bei 18.50.02.0 und 18.50.02.2) und 69-70 Punkt 3.3 Rückkaufwerte: Hier werden die Rückkaufwerte in den jeweiligen Jahren der Rückholung konkretisiert. Den neuen Vertrag können Sie der beigefügten Datei entnehmen.
Veröffentlicht am 20.04.2018
Die Kasse hat eine erweiterte Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Neu hinzugekommen ist die actimonda Krankenkasse ab dem 01.05.2018 sowie die BIG direkt gesund ab dem 01.07.2018.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Versorgungsbereiche.
Veröffentlicht am 20.04.2018
Zum 01.05.2018 haben sich Änderungen im Reha-Vertrag ergeben. Die Änderungen und den neuen Vertrag können Sie den beigefügten Dateien entnehmen.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Audi BKK nimmt ab dem 01.04.2018 am aktuellen Vertrag teil.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Kasse hat eine erweiterte Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht.
Veröffentlicht am 29.03.2018
Die Kasse hat mit den Innungen Nord und Bremen neue Preise für den Vertrag über Orthesen vereinbart. Die Änderungen gelten ab dem 01.03.2018 und sind auch für EGROH gültig. Bitte beachten Sie die neuen Regelungen, die wir für Sie verlinkt haben.
Veröffentlicht am 13.02.2018
Die Kasse hat die Liste der teilnehmenden Kassen erweitert. Siehe Verlinkung.
Veröffentlicht am 13.02.2018
Die Kasse hat zum 01.02.2018 die Preise des Schuhtechnik-Vertrags auf das Niveau der AOK Bayern angehoben. Den aktuellen Vertrag finden Sie verlinkt:
Veröffentlicht am 13.02.2018
Die Kasse hat eine Anpassung bei der Bearbeitung von Hilfsmittel-Anträgen veröffentlicht. Wir bitten, die entsprechenden Änderungen zu berücksichtigen.
Veröffentlicht am 16.01.2018
Die Kasse veröffentlicht eine erweiterte Liste der teilnehmenden Kassen.
Veröffentlicht am 16.01.2018
Durch umfangreiche Gesetzesänderungen (z.B. HHVG) in den letzten Monaten kommt es zu maßgeblichen Änderungen in den Verträgen der AOK Bayern. Ab dem 01.03.2018 gibt es im Bereich der Orthopädietechnik (Produktgruppen 05, 20, u. 23) einen neuen Rahmenvertrag und eine Preisanpassung nach oben. Es muss ein Neubeitritt erfolgen. Beachten Sie bitte den neuen LEGS 15 02 305. Als Grundlage ist außerdem ein gültiges, akkreditiertes ISO-Zertifikat erforderlich.
Veröffentlicht am 22.12.2017
Die Kasse hat die Liste der teilnehmenden Kassen erweitert.
Veröffentlicht am 22.12.2017
Auch die GWQ hat die Liste der teilnehmenden Kassen erweitert.
Veröffentlicht am 22.12.2017
Der BKK LV Mitte hat die Liste der teilnehmenden BKKen erweitert.
Veröffentlicht am 22.12.2017
Die Innung Nord hat mit der AOK zwei Änderungsvereinbarungen zum 01.12.2017 erwirken können. Diese betreffen den Rahmenvertrag sowie die PG 18 Krankenfahrzeuge. Zur besseren Übersicht hier nochmals die kompletten Vertragsfassungen zzgl. einer Verfahrensbeschreibung zum Rückkauf von Krankenfahrzeugen.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die Kasse hat die Liste der teilnehmenden Kassen erweitert.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die Innung Nord hat mit der AOK zwei Änderungsvereinbarungen zum 01.12.2017 erwirken können. Diese betreffen den Rahmenvertrag sowie die PG 18 Krankenfahrzeuge.
Folgende Änderungen sind erfolgt:
• Arbeitszeitwerte PG 18 mit dem erhöhten Std.-Verrechnungssatz von 54,50 Euro brutto für Standard und 59,50 Euro brutto für elektrische HiMi.
• Preisliste für Ersatzteile in der PG 18, hier mit einem weiteren Rabattsatz für Ersatzteile von 18 %.
• Rückkaufregelung mit 25 % der Erstpauschale (muss der Betrieb an die AOK NW zahlen), danach kann dann der Betrieb die Folgepauschale in Ansatz bringen.
• Stellt ein Betrieb fest, dass das HiMi beim Versicherten Schrott ist und ausgesondert werden muss, so kann der Betrieb den Aussonderungsantrag gegenüber AOK NW stellen und zahlt dann natürlich keine 25 % der Erstpauschale an die AOK NW. Wird die Aussonderung genehmigt, so geht das HiMi in das Eigentum des Leistungserbringers über. Dieser kann dann darüber frei verfügen.
• Bei Fremdreparaturen gegenüber der AOK Nordwest ist dafür der Beleg (z.B. die Herstellerrechnung) einzureichen.
• Die Empfangsbestätigung (Anlage 3) ist nun nicht mehr länger für 6 Jahre im Original bei den Betrieben aufzubewahren, sondern soll zukünftig als rechungsbegründende Unterlage im Original mit den anderen Unterlagen an die AOK Nordwest (oder den Abrechnungsdienstleister) geschickt werden.
Veröffentlicht am 20.10.2017
Die Thüringer Betriebskrankenkasse ist seit dem 01.10.2017 dem Vertrag BKK Landesverband Mitte beigetreten.
Veröffentlicht am 20.10.2017
Die Innung Nord hat bereits zum 01.09.2017 mit der Kasse neue (reduzierte) Preise für die Versorgung mit Sauerstoff ausgehandelt. Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 05.09.2017
Die BKK Mobil Oil teilt mit, dass die Produktgruppen 08 und 31 bei der EGROH über den Schuhtechnikvertrag mit dem BKK-Landesverband Bayern abrechenbar sind. Bei den Einlagen lässt die BKK Mobil Oil für Vertragspartner der Schuh-technik-Verträge die Festbetragspreise gegen sich gelten. Man muss also diesem Vertrag beitreten, um Einlagen nach Festbetrag abrechnen zu können.
Dabei muss der LEGS 15 90 301 angegeben werden.
Veröffentlicht am 03.08.2017
Die Kasse hat eine neue Liste der teilnehmenden Kassen am Stomavertrag PG 29 zur Verfügung gestellt.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Nach den Änderungen des Vertrags zum 01.07.2017 hat der Zentralverband für Orthopädie-Schuhtechnik (ZVOS) die wichtigen Neuerungen in einem Infoblatt veröffentlicht. Beachten Sie bitte, dass ein Neubeitritt zwingend notwendig ist.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die DAK-Gesundheit hat den Hauptvertrag mit dem Verband CPM-Therapie zur Versorgung ihrer Versicherten mit Therapeutischen Bewegungstrainern (PG 32 des Hilfsmittelverzeichnisses) in einer neuen Anlage 32 ergänzt/angepasst. An den Versorgungsmodalitäten (Fristen, Indikationen, Preise) haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. EGROH-LEGS 19 97 054.
Eine Änderung gibt es im eKV: Eine Positionsnummer für Produktbesonderheiten
(PB) ist nicht mehr anzugeben. Zukünftig sind die Hilfsmittelkennzeichen Versorgungspauschale (08) und Folgeversorgungspauschale (09) anzuwenden.
Diese Änderungen treten zum 24.07.2017 in Kraft.
Veröffentlicht am 04.05.2017
Die Kasse hat eine neue Auflistung der teilnehmenden Kassen veröffentlicht.
Veröffentlicht am 13.04.2017
Die Kasse hat den bestehenden Vertag diversen Änderungen und Anpassungen unterzogen. Ein Neubeitritt ist aber nicht notwendig.
Veröffentlicht am 15.03.2017
Mit Wirkung zum 01.04.2017 wird die BIG direkt gesund dem GWQ-Vertrag LEGS 1591100, 1691100, 1991100 (Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik) für die Produktgruppen 08 (Einlagen) und 31 (Orthopädieschuhtechnik) beitreten.
Veröffentlicht am 27.02.2017
Zum 01.03.2017 ist die BKK Stadt Augsburg beiden Verträgen beigetreten.
Veröffentlicht am 21.02.2017
Die Bosch BKK ist diesem Vertrag zum 01.03.2017 beigetreten
Veröffentlicht am 06.02.2017
Mit Wirkung z um 01.01.2017 ist die BKK Krones dem bestehenden Reha-Vertrag mit dem LEGS 19 94 370 beigetreten.
Veröffentlicht am 08.12.2016
Die actimonda BKK ist diesem Vertrag zum 01.01.2017 neu beigetreten.
Veröffentlicht am 17.11.2016
Nach der L andesinnung Nord und dem RSR konnte auch die EGROH-Service GmbH Änderungen im Bereich der Produktgruppen 04, 10, 22 und 33 erfolgreich abschließen. Näheres entnehmen Sie bitte dem angehängten Vertrag. Ein neuer Beitritt ist nicht notwendig.
Veröffentlicht am 03.11.2016
Die Kasse informiert über die Änderungen der Datenlieferung im eKV-Verfahren und gibt Hinweise zur Nutzung des Verfahrens. Die Änderung findet zum 02.11.2016 Anwendung.
Eilmeldung: Gerade hat uns eine Meldung erreicht, dass bei der Umstellung Probleme aufgetaucht sind. Techniker der AOK arbeiten mit Hochdruck daran und bitten um Geduld.
Veröffentlicht am 11.10.2016
Im neuen Reha-Vertrag 2016 ist sich im Bereich der PG 26 ein falscher Leistungserbringergruppenschlüssel aufgeführt. Die entsprechenden Seiten wurden von der Barmer ausgetauscht und uns neu zur Verfügung gestellt. Bitte löschen Sie die alten Schlüssel und verwenden Sie nur die neuen LEGS aus dem geänderten Vertrag! Den aktualisierten Vertrag und die aktualisierte Übersicht der LEGS entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Veröffentlicht am 14.09.2016
Die Techniker KK hatte die Wiedereinsatzverwaltung ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt jetzt die Deutsche Hilfsmittel Pool GmbH DHP, wo zukünftig sämtliche Hilfsmittel aller bisher bestandenen Pools zusammen-gefasst verwaltet werden. Die vorhandenen Daten der GROH-Teilnehmer werden zentral aus dem egroh.net an DHP übermittelt. Bitte denken Sie daran, kurzfristig eine Vereinbarung mit der DHP GmbH zu schließen, um eine reibungslose Versorgung gewährleisten zu können.
Veröffentlicht am 14.09.2016
Die Kasse teilt neue Preise für Zuschüsse der Prothesen-fixierung und der Prothesenbadeanzüge mit. Gültig ab 01.10.2016.
Veröffentlicht am 02.09.2016
Die Kasse teilt eine neue Genehmigungsfreigrenze für Einlagen im OT1-Vertrag von 150,-€ mit. Diese Regelung gilt für alle preislich nicht geregelten Einlagen ab dem 01. Oktober 2016. Weitere Freigrenzen können Sie dem Anhang entnehmen.
Veröffentlicht am 02.09.2016
Die Kasse hat mit der LIOT Sachsen-Anhalt eine Protokollnotiz zum bestehenden OT-Vertrag, LEGS 15 14 201, im Bereich Brustprothetik abgeschlossen. Darin werden drei Positionen ab dem 01.09.2016 genehmigungspflichtig. Näheres entnehmen Sie bitte dem Link.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Zum 01.10.2016 ändert sich die Vergütung beim Vertrag zur enteralen Ernährung für Standard- und Spezialnahrung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang. Sollten Sie bereits Vertragspartner sein, benötigen wir die von Ihnen unterschriebene Ergänzungsvereinbarung in zweifacher Ausführung im Original per Post! Wenn Sie neu beitreten, füllen Sie die beiden anhängenden Beitrittserklärungen inkl. der Schuldbefreiungserklärung Ihres Abrechners ebenfalls aus und fügen sie im Original bei.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Die Kasse ändert ihr Versorgungsmodell in den laufenden Verträgen. Bitte beachten Sie die Anlage.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Im bestehenden PG31-Schuhtechnikvertrag wird das Hilfsmittel-kennzeichen ab 01.09.2016 von „07 Kauf“ auf „00 Neulieferung“ abgeändert. Das Kennzeichen „07“ ist dann für Arbeitszeit vorgesehen. Weitere Infos dazu in folgendem Link.
Veröffentlicht am 14.07.2016
„Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen“: In unserem letzten Infobrief teilten wir mit, dass ein Neubeitrit erforderlich ist. Jedoch werden Leistungserbringer, die bereits Vertragsteilnehmer waren, auch weiterhin als solche bei der Kasse geführt. Es ist also kein Neubeitrit erforderlich. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so haben Sie eine 14-tägige Widerspruchsfrist.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Es gibt vertragliche Änderungen betreffend MwSt.-Sätzen und Rundungsfehlern (von brutto auf netto).
Veröffentlicht am 28.04.2016
Die Kasse hat mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag PG 23 Orthesen getroffen. Leider ist hier ein Neubeitritt fällig. Den Vertrag inklusive Änderungsvereinbarung sowie eine Beitrittserklärung finden Sie verlinkt.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Wie wir von der Innung Südwest erfuhren, hat die Kasse redaktionelle Änderungen in beiden Verträgen zum 01.02.2016 vor- genommen. Siehe dazu beiliegendes Schreiben. Beide Verträge finden Sie in der Neufassung verlinkt.
Veröffentlicht am 23.02.2016
Der ZVOS informiert, dass die Fortführung der Baumusternutzungslizenz für Sicherheitsschuhe nach dem BIV-Baumuster an eine Lehrgangsteilnahme „orthopädischer Sicherheitsschuh“ an einer der Meisterschulen BFO Hannover, BOSS Langen oder Meisterschule Siebenlehn gekoppelt ist. Betrieben, von denen keine Teilnahmebescheinigung vorlag, ist die Lizenz für das BIV-Baumuster entzogen worden. Die Lizenz kann durch eine Teilnahmebescheinigung am Lehrgang „orthopädischer Sicherheitsschuh“ an den genannten Meisterschulen wieder erworben werden. Lehrgänge 2016:
Veröffentlicht am 23.02.2016
Die Kasse hat eine neue Vertragsfassung veröffentlicht. Hier finden Sie den neuen Vertrag sowie eine Version im Revisionsmodus, damit Sie die Änderungen leichter erkennen können.
Veröffentlicht am 11.11.2015
Die Kasse hat mit der Innung für Orthopädie-Technik Nord und der Landesarbeitsgemeinschaft für Orthopädie-Technik NRW eine Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung getroffen, in der u.a. die Anpassung bzw. Erhöhung einiger Vergütungssätze erfolgt ist. Die Vereinbarung ist beigefügt
und ab dem 01.11.2015 gültig.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Wegen der anstehenden Fusion mit der BKK VBU zum 01.01.2016 kündigt die Kasse sämtliche bestehenden Verträge zum 31.12.2015. Dies betrifft u.a. die GWQ-Verträge der EGROH-Service GmbH.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Die Kasse hat ihre Struktur bezüglich der Fach-Zentren geändert. Es gibt keine Fach-Zentren mehr pro Bundesland, sondern pro Produktgruppe. Eine Liste dazu finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Leider haben wir erst jetzt erfahren, dass der bestehende Reha-Vertrag zwischen der OT-Innung Südwest und dem Fachverband sowie Sanitätsfachhandel Rheinland-Pfalz zum 01.04.2015 eine Preisanpassung erfahren hat. Bitte nutzen Sie nur noch die Preise aus der anhängenden Fassung 2015.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Die Kasse setzt jetzt auch den elektronischen Kostenvoranschlag für Pflegehilfsmittel sowie für die Produktgruppe 19 um. Als Starttermin ist der 01.08.2015 vorgesehen.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse nimmt zum 01.07.2015 Änderungen im Abrechnungsverfahren vor. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Weiterhin gibt es eine Änderung und Ergänzung zum bestehenden Vertrag der DAK zur Versorgung mit Sauerstoff (Ursprungsvertrag von Reha Vital).
Veröffentlicht am 29.06.2015
Die Kasse weist auf eine neue Verfahrensregelung zur Abrechnung von Druckgasflaschen hin.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Des Weiteren informiert die Kasse über den Umgang mit Sauerstoff versorgungen nach in Kraft treten der Ausschreibung zur PG 14 zum 01.08.2015.
Veröffentlicht am 30.04.2015
die Preise der Produktgruppe 18 Rollstühle wurden im bestehenden Reha-Rahmenvertrag nach unten angepasst. Nach einer Umfrage haben Sie als Leistungserbringer diese Preise nicht akzeptiert, so dass EGROH diese Preisgestaltung gegenüber der AOK nicht gezeichnet hat. Bitte beachten Sie die für die AOK geltenden Höchstpreise und die in diesem Bereich neue Kostenvoranschlagsregelung. Ansonsten gilt der Rahmenvertrag weiter.
Veröffentlicht am 05.03.2015
bedingt durch die aktuelle Ausschreibung in der PG 18 Rollstühle weist die Kasse auf die Änderungen bei Poolabholungen und die Möglichkeit einer Rückkaufregelung hin.
Veröffentlicht am 05.03.2015
die Kasse informiert über Änderungen von Gebührenpositionen in ihrer Genehmigungsdatenbank.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Wir informieren Sie über eine redaktionelle Änderung im Partnerschaftsvertrag zu den Kassenverträgen der EGROHService
GmbH im Bereich des § 5 „Statistiken“.
Wurde der Partnerschaftsvertrag mit der EGROH-Service GmbH noch vor dem 01.01.2013 geschlossen, ist hier ein neuer Partnerschaftsvertrag erforderlich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer sowie das Vertragsmanagement gerne zur Verfügung!
Veröffentlicht am 19.12.2014
Die Barmer GEK hat den Medizintechnik-Vertrag MT 2 mit der EGROH überarbeitet und in einigen Preisbereichen geändert. Den Bereich der CPAP-Versorgungen hat EGROH aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus dem Vertrag nehmen lassen. Die neuen Vertragskonditionen treten ab dem 01.01.2015 in Kraft. Bitte prüfen Sie den überarbeiteten Vertrag sorgfältig.
- Wenn Sie einer weiteren Teilnahme am Vertrag nicht widersprechen, bleiben Sie als Teilnehmer (ab 01.01.2015 ohne CPAP) gemeldet.
- Wenn Sie an dem Vertrag nicht mehr teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihre Kündigung bitte schriftlich mit.
- Wenn Sie auch den Bereich CPAP weiter versorgen möchten, können Sie an unserem Vertrag teilnehmen und zusätzlich für den Bereich CPAP gegenüber der Barmer GEK direkt Ihre Teilnahme erklären.
Veröffentlicht am 11.12.2014
Die Kasse informiert zum Rahmenvertrag im Bereich der Produktgruppe 23 – Anlage 2.1 - mit einer neuen Preisliste über geänderte Mehrwertsteuersätze. Diese steht Ihnen mit nachfolgendem Link zum Download bereit.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Die Kasse informiert über einen Wechsel der Versorgungsmodelle bei der BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI im Medizintechnik-Vertrag von Kauf/Wiedereinsatz auf Fallpauschalen.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Zum 30.09.2014 änderte die Kasse das Versorgungsmodell der PG 01 Absauggeräte von Poolversorgung auf Fallpauschalen um. Die Absauggeräte sind jetzt im aktuellen Tracheostoma-Vertrag enthalten. Die Preise entnehmen Sie bitte dem angehängten Vertrag. Sie können natürlich auch teilnehmen, wenn Sie den Bereich Tracheostoma PG 12 nicht versorgen.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Mit Wirkung zum 01.08.2014 nimmt die BKK Victoria D.A.S. am OT-Vertrag teil. Wir bitten um Berücksichtigung.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Die Kasse informiert über irrtümlich falsche Preise im Schuhtechnik-Vertrag. Die korrigierte Fassung entnehmen Sie bitte dem Link.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Die Bergische Krankenkasse ist den bestehenden Verträgen im Bereich Reha, Medizintechnik und ergänzende Medizintechnik beigetreten.
Veröffentlicht am 27.03.2014
Der bisherige Rahmenvertrag (LEGS 1501100 von 2004) mit der AOK Baden-Württemberg und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg ist um die Produktgruppen 05 und 23 gekürzt worden.
Veröffentlicht am 05.03.2014
Auch im Rahmenvertrag mit der AOK Sachsen- Anhalt haben sich Veränderungen ergeben. Ab dem 15.03.2014 gelten bei den Fallpauschalen geringfügig niedrigere Preise. Ergänzend hinzugekommen ist ein Vertrag über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten (PG 19 & 50). Die aktuellen Verträge über Fallpauschalen und Betten, die Änderungsvereinbarung und die aktuelle Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Bitte beachten Sie die geänderten Leistungserbringergruppenschlüssel. Bereits teilnehmende Betriebe müssen nicht neu beitreten.
Veröffentlicht am 05.03.2014
Im aktuell gültigen Rahmenvertrag mit der AOK Niedersachsen haben sich Veränderungen ergeben. Der Fallpauschalen-Preis für Rollatoren ist neu festgelegt worden auf 70,00 € (netto). Im Anhang 1 der PG 17 beachten Sie bitte den neuen Ablaufplan für lymphatische Versorgungen. Der Anhang 2 zur Anlage 2 ist um die Produktgruppe 24 (Prothesen Beinversorgungen) erweitert worden. Die neue Vereinbarung löst alle bisherigen vertraglichen Vereinbarungen der AOK Niedersachsen (bisher AOK Bundesverband) für die Versorgung mit Fuß- und Beinprothesen ab. Den aktuellen Vertrag, die Änderungsvereinbarung und die aktuelle Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Für teilnehmende Betriebe gilt rückwirkend ab 01.02.14 die neue Fassung.
Veröffentlicht am 30.01.2014
Die TK gibt bekannt, dass in den Preisanlagen mit Gültigkeit ab 01.07.2015 bei der Positionsnummer 31.00.07.4320 (S. 16 der Anlage 1e) ein Zahlendreher korrigiert worden ist. Den Vertrag mit der korrekten Seite / Angabe finden Sie unter dem beigefügten Link