ORTHEGROH News

Gefilterte Ergebnisse


Oktober 2024


Veröffentlicht am 31.10.2024

AOK Plus

PG 26 Sitzschalen

Kein Beitritt von EGROH Änderungsvereinbarung

Die AOK Plus hat in einer 4. Nachtragsvereinbarung den bestehenden Reha-Vertrag um die PG 26 Sitzschalen ergänzt.

Die EGROH hat die Anlage geprüft und wird dieser nicht beitreten.

Der übrige Vertrag und bestehende Teilnahmen bleiben unverändert.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.


Veröffentlicht am 24.10.2024

AOK Bayern

PG 11 Dekubitus

Änderungsvereinbarung

Zum 01.11.2024 tritt zum Dekubitus-Vertrag der AOK Bayern eine Übergangsvereinbarung in Kraft.

Inhalte der Übergangsvereinbarung sind:

  • Preiserhöhungen für einige Produkte,
  • Umstellung bei einzelnen Produkten von einem Kauf-/Wiedereinsatz auf ein Vertragspreis-System
  • Erweiterung der personellen Voraussetzungen, um dem Fachpersonal-Engpass gerecht zu werden.

Die Übergangsvereinbarung tritt für alle Vertragspartner automatisch in Kraft. Somit ist kein Neubeitritt notwendig.

LEGS: 15 02 542

September 2024


Veröffentlicht am 19.09.2024

spectrumK

7. Änderungsvereinbarung OT-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 127 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 05 (Bandagen), 23 (Orthesen) und 24/37/38 (Prothesen) (OT-Vertrag) möchten wir Sie heute über die 7. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag informieren.

Neben formalen Änderungen wurden einzelne Versorgungsbereiche gestrichen, die um 05F und 23I ergänzt worden sind.

Im Bereich der Produktgruppe 24 wurden Ergänzungen der möglichen Zusatzpositionen in den bislang vertraglich vereinbarten Schaftsystemen vorgenommen, da diese nicht ausreichend differenziert werden konnten. Das Hilfsmittelkennzeichen, welches in den Preisblättern angegeben ist, kann versorgungsspezifisch abweichen. Demnach ist die Umsatzsteuer entsprechend anzusetzen. Hierbei bleiben die vereinbarten Preise in den entsprechenden Anlagen unverändert bestehen.

Die detaillierten Anpassungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Änderungsvereinbarung. Alle Teilnahmen bleiben bestehen.

Juni 2024


Veröffentlicht am 27.06.2024

IKK - Die Innovationskasse (Nord)

Reha-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Zum 01.07.2024 wird erneut der Reha-Vertrag der IKK angepasst. Es wird die Anlage "Kleine Medizintechnik" ergänzt, darüber hinaus gibt es eine Anpassung der Rückkaufregelung.

Neue Produktgruppen: 01B, 03B, 03C, 03E, 14D, 14H, 21B, 99C, 99D, 99E, 99I. Falls Sie die neuen Produktgruppen versorgen möchten, senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zu. 

Mai 2024


Veröffentlicht am 31.05.2024

AOK Nordwest

PG 14 CPAP

Änderungsvereinbarung

Zum 01.06.2024 tritt eine Änderungsvereinbarung mit der AOK Nordwest in Kraft. In der Änderungsvereinbarung werden Einzelheiten zur Genehmigung bzw. Genehmigungsfreiheit bei Folgepauschalen geregelt. 


Veröffentlicht am 16.05.2024

spectrumK

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis Änderungsvereinbarung

Zum 01.04.2024 trat die 3. Änderungsvereinbarung des Kompressionsvertrages in Kraft. Leider haben wir vermehrt die Information erhalten, dass Kostenvoranschläge nicht vertragskonform eingereicht werden.

Insbesondere folgende Fehler wurden uns gemeldet:

  • Produktbesonderheiten fehlen bzw. werden falsch angegeben
  • LEGS wird nicht angegeben bzw. ist fehlerhaft
  • Hilfsmittelnummer wird falsch angegeben
  • Hilfsmittelkennzeichen ist falsch, z.B. 00 statt 12 bei Zubehör

Infolgedessen kommt es zu Ablehnungen, welche sowohl für die Krankenkasse als auch für Sie Mehraufwand nach sich zieht.

Wir bitten Sie daher um einen reibungslosen Ablauf im eKV-Verfahren und freuen uns über eine zeitnahe Umsetzung.

März 2024


Veröffentlicht am 21.03.2024

spectrumK

Beatmung u. Tracheostoma

Änderungsvereinbarung

Mit der 5. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag (PG 01,12,14,21,27) wurden die bis zum 31.03.2024 geltenden erhöhten Vergütungen ohne Befristung als Vertragspreise vereinbart. Darüber hinaus gab es in der Anlage 3a eine Preisänderung.

Alle Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten:

  • 5. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag in der Lesefassung
  • Aktualisierte Lesefassung des Beatmungsvertrags inkl. Preise

Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie als Leistungserbringer das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.

LEGS 19 00 016


Veröffentlicht am 07.03.2024

spectrumK

PG 17 Kompressionstherapie

Änderungsvereinbarung

Die Änderungsvereinbarung und somit die neuen Vertragspreise treten zum 01.04.2024 in Kraft.

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten, bestehend aus

  • Neue Lesefassung des Kompressionsvertrags (die Änderungen sind farblich hervorgehoben)
  • 3. Änderungsvereinbarung in der Lesefassung
  • Preisblatt zur Anlage 3

Es ist kein Neubeitritt notwendig.

LEGS: 15 98 042 bzw. 19 98 042

Februar 2024


Veröffentlicht am 15.02.2024

spectrumK

3. Änderungsvereinbarung zum OST-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Die Änderungsvereinbarung und somit die neuen Vertragspreise tritt zum 01.03.2024 in Kraft.

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten, bestehend aus

  • Neue Lesefassung des OST-Vertrages (die Änderungen sind farblich hervorgehoben)
  • 3. Änderungsvereinbarung in der Lesefassung
  • Neue Preisblätter zur Anlage 3, PG 08 (hier nur formale Änderungen) und Anlage 4a, PG 31

Beitritte bleiben bestehen.

Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.

LEGS 16 00 125


Veröffentlicht am 08.02.2024

AOK Sachsen-Anhalt

PG 05 Bandagen und PG 23 Orthesen Preisanpassung

Änderungsvereinbarung

Zum 01.01.2024 (PG 05) bzw. 15.02.2024 (PG 23) erhöht die AOK Sachsen-Anhalt die Preise bei Bandagen und Orthesen um 4,22%. Die Beitritte bleiben erhalten.

LEGS 15 14 313 (Bandagen) u. 15 14 355 (Orthesen), 15 14 356 (Zusätze)

Dezember 2023


Veröffentlicht am 21.12.2023

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Zum 01.01.2024 werden die Vertragspreise des Schuhtechnik-Vertrages mit der GWQ erhöht. 

Die neuen Preise gelten für alle Vertragsteilnehmer ab dem 01.01.2024. Ein erneuter Beitritt ist nicht notwendig.

LEGS 19 91 G91

Oktober 2023


Veröffentlicht am 19.10.2023

IKK Brandenburg und Berlin

PG 37 Brustprothetik

Änderungsvereinbarung

Die IKK Brandenburg und Berlin hat für die PG 37 (Brustprothetik) eine Änderungsvereinbarung geschlossen. 

Die Preise (ausgenommen Zuschüsse) werden zum 01.11.2023 um 3,45% angehoben. 

Die Änderungsvereinbarung finden Sie anbei. 
Es ist kein Neubeitritt notwendig.  

LEGS: 15 90 304

Juli 2023


Veröffentlicht am 27.07.2023

AOK Nordost

PG 37 Brustprothetik-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Der bestehende Vertrag mit der AOK Nordost vom 01.01.2020 über die Versorgung der Versicherten mit Brustprothesen wird zum 01.08.2023 geändert. 

Folgende Änderungen wurden vereinbart:

  • neue Anlage 3 (Vergütung) mit einem Stufenplan für die Vertragspreise ab dem 01.08.2023 um 2,5 % und ab dem 01.04.2024 eine weitere Anhebung für die Folgeversorgungen um 3,0 %
  • Frühestmögliche Kündigungsfrist der Änderungsvereinbarung zum 31.03.2025
  • Klarstellung zur Genehmigungsfreiheit
  • Aufnahme von § 14 Absatz 6 im Vertrag zum Umgang mit wiederholten Mängeln bei der Datenqualität von Kostenvoranschlägen und/oder Abrechnungsunterlagen durch Leistungserbringer

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Sofern Sie mit den o. g. Regelungen einverstanden sind, ist die Neufassung zum 01.08.2023 anzuwenden. Maßgeblich ist das Datum der ärztlichen Verordnung gemäß § 18 Absatz 1 des Vertrages. 

LEGS bleibt 15 23 P37

Juni 2023


Veröffentlicht am 30.06.2023

AOK Nordost

PG 14 CPAP-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Die AOK Nordost hat zum 01. Juli 2023 eine Preisanpassung und diverse redaktionelle Änderungen mit der EGROH vereinbart. Unter anderem sind die Preise jetzt netto (vorher brutto inkl. MwSt.) abgebildet.

LEGS bleibt 15 12 M26

Mai 2023


Veröffentlicht am 11.05.2023

AOK Niedersachsen

PG 03 enterale Ernährung

Änderungsvereinbarung

Die AOK Niedersachsen erhöht zum 01.06.2023 die Preise für die enterale Ernährung. 

LEGS: 1x 07 C95

April 2023


Veröffentlicht am 13.04.2023

AOK Nordost

PG 17 Kompressionstherapie

Änderungsvereinbarung

Ab dem 01.04.2023 gelten im Vertrag zur Flachstrickversorgung der PG 17 neue Preise. Folgendes ändert sich ab sofort:

  • neue Anlage 3 (Vergütung) mit einem Stufenplan für die Vertragspreise (ab dem 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 um 2,4 % und ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 um 2,5 %)
  • Aufnahme von § 14 Absatz 6 im Vertrag zum Umgang mit wiederholten Mängeln bei der Datenqualität von Kostenvoranschlägen und/oder Abrechnungsunterlagen durch Leistungserbringer

Maßgeblich ist das Datum der ärztlichen Verordnung gemäß § 18 Absatz 1 des Vertrages.

LEGS bleibt 15 23 F17

März 2023


Veröffentlicht am 09.03.2023

spectrumK

Vertrag Beatmung und Tracheostoma

Änderungsvereinbarung

Bedingt durch die derzeitige Dynamik am Markt wurde mit dem Ursprungsvertragspartner ResMed Healthcare ein befristeter prozentualer Zuschlag zu den geltenden Vertragspreisen des Beatmungsvertrags für die Versorgungsform Versorgungspauschalen im Rahmen der 4. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag vereinbart.

Die Änderungsvereinbarung wird zum 01.04.2023 wirksam und ist in Ihrer Gültigkeit begrenzt bis zum 31.03.2024. Mit dem Beitritt zum Beatmungsvertrag haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass spätere Änderungen und Ergänzungen ohne weitere Anerkennung verbindlich werden. Sofern Sie dies nicht wünschen, haben Sie das Recht, den Beitritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungsvereinbarung zu widerrufen.

Es ist kein neuer Beitritt notwendig. Sofern in der genannten Frist kein Widerruf bei uns eingeht, gilt der Beatmungsvertrag ab sofort in der durch die 4. Änderungsvereinbarung geänderten gültigen Fassung.

Februar 2023


Veröffentlicht am 02.02.2023

AOK Nordwest

PG 23 Preisanpassung

Änderungsvereinbarung

Zum 01.02.2023 hat die LAG NRW mit der AOK Nordwest zum Vertrag über die Versorgung mit Orthesen - Produktgruppe 23 eine 3,45 prozentige Preiserhöhung vereinbart. 

Ein erneuter Beitritt zu dieser Produktgruppe ist nicht nötig. Der 
Leistungserbringergruppenschlüssel 15 21 623 bzw. 15 21 624 
(Notfallversorgung) bleibt unverändert bestehen.

Die Änderungsvereinbarung gilt bis zum 31.12.2023.

Dezember 2022


Veröffentlicht am 22.12.2022

AOK Nordwest

PG 14 CPAP-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Hiermit informieren wir Sie über die ab dem 01.01.2023 und mindestens bis 31.12.2023 geltende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) der Produktgruppe 14.

Die bisherigen Vertragspreise sind prozentual erhöht worden.

Alle Teilnahmen bleiben bestehen.

LEGS 15 21 736

August 2022


Veröffentlicht am 04.08.2022

BKK LV Süd

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Bitte beachten Sie die Ergänzungsvereinbarung vom 31 .05.2022 zum Rahmenvertrag über die Versorgung BKK-Versicherter in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen mit von Orthopädieschuhmachern/ 
Orthopädie-Schuhtechnikern gefertigten und versorgten Hilfsmitteln vom 01. Februar 2022. Sie tritt am 01. Juni 2022 in Kraft und gilt somit für alle Verordnungen, die ab dem 01. Juni 2022 ausgestellt werden. 
Ansonsten bleibt der o. g. Rahmenvertrag nebst aller Anlagen 1 bis 9 völlig unangetastet.

LEGS 16 90 333

Februar 2022


Veröffentlicht am 24.02.2022

AOK Plus

Übergangsvereinbarung Reha

Änderungsvereinbarung

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie gibt es erhebliche Kostensteigerungen auf dem Hilfsmittelmarkt. Besonders im Bereich der Rehabilitationshilfsmittel sind erhöhte Frachtkosten und Herstellerpreise zu verzeichnen.

Aus diesem Grund schlossen der Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitationstechnik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen e. V. und die AOK PLUS eine Übergangsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V (a. F.) zur Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln. Diese gilt ab 1. März 2022.

Sie erhalten die Übergangsvereinbarung im Anhang zur Kenntnis.

Bitte beachten Sie, dass für die Leistungserbringung die Regelungen des Rahmenvertrages zur Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln (Rahmenvertrag Reha) in der aktuell geltenden Fassung gelten. Die neuen Preise sind in der Übergangsvereinbarung unterstrichen. Sie gelten ab dem Verordnungsdatum 1. März 2022 bzw. für Versorgungspauschalen ab März 2022.

Den Minutenverrechnungssatz und die Positionen für Instandhaltung/Instandsetzung (Reparaturen) im Rahmenvertrag Reha hoben die Vertragspartner bereits zum 1. Januar 2022 im Rahmen der 2. Zusatzvereinbarung zum anteiligen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie an. Diese wurden in die Übergangsvereinbarung überführt und aus der 2. Zusatzvereinbarung gestrichen.

Die Übergangsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

AC/TK 19 13 Rxx (Sachsen), 19 16 Rxx (Thüringen)   xx=PG