Veröffentlicht am 24.04.2025
Die 6. Nachtragsvereinbarung zum Reha & Homecare Vertrag (LEGS 15 90 377), die seit dem 01.04.2024 gültig ist, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.
Diese Fortführung gilt bis diese von einer neuen, vertraglichen Neuregelung abgelöst wird.
Die Protokollnotiz finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Wie bereits berichtet, hat die AOK Rheinland/Hamburg eine Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik geschlossen.
Die EGROH-Service GmbH wird die Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2025 zeichnen.Die alten Teilnehmer werden mit Startdatum 17.04.2025 auf die Übergangsvereinbarung übernommen:
Start: 17.04.2025LEGS: 15 20 P24
Die neuen Preise befinden Sie aktuell in der Eingabe.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Zum 1. Januar 2025 wurde der 1. Nachtrag zum o.g. Vertrag vereinbart.
In der Anlage 3 wurden einige Positionen, die ebenfalls in den Verträgen des GKV Spitzenverbandes (AC/TK 1900P50, 1900P51, 1900P52) geregelt wurden, entfernt.
Im Anhang erhalten Sie die Nachtragsvereinbarung samt der aktualisierten Anlage 3.
LEGS 19 99 170
Veröffentlicht am 17.04.2025
Die IKK Brandenburg und Berlin hat in Abstimmung mit dem Fachverband Nordost eine kurzfristige Anpassung ihres Vertrages im Bereich der Produktgruppe 24 (LEGS 1590320 – Beinprothesen) vorgenommen.
Am 01.04.2025 stiegen die Vertragspreise um 4,41 Prozent. Gleichzeitig wurde die Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.03.2026 verlängert. Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unverändert bestehen. Für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum ausschlaggebend.
Ein erneuter Beitritt zum Vertrag ist nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Die bereits bekannte Prüfung der formellen Kriterien hinsichtlich der Gültigkeit der Verordnung für genehmigungspflichtige Hilfsmittel wird künftig auch für vertraglich genehmigungsfreie Versorgungen in der Hilfsmittelabrechnung angewendet. Eine Abrechnung gilt daher künftig als gültig, wenn zwischen dem Verordnungstag und dem Liefertag maximal 28 Tage liegen oder bei einem späteren Liefertag nachgewiesen werden kann, dass die Versorgung innerhalb von 28 Tagen begonnen wurde. Hiervon ausgenommen sind Hilfsmittel zum Verbrauch, für die regelmäßig eine Verordnung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ausgestellt wird.
Wir bitten Sie, diese Information der AOK Nordwest zur Kenntnis zu nehmen.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Mit Wirkung zum 01.05.2025 tritt die Bahn BKK dem Vertrag für Prothesen der unteren Extremität 19 91 G95 bei.
Bitte beachten Sie, auch in der Preissuche, immer die Liste der teilnehmenden Kassen!
Veröffentlicht am 17.04.2025
Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik hat mit Barmer und Techniker Krankenkasse eine Übergangsvereinbarung mit deutlich erhöhten Vertragspreisen für den OT-Vertrag bis zum 30.09.2025 geschlossen.
Zum 01.10.2025 soll ein neuer Vertrag in Kraft treten.Die EGROH-Service GmbH erhält die neuen Konditionen dieser Übergangsvereinbarung zum 01.06.2025.
Vereinzelte Betriebe aus Bayern, die den OT-Vertrag zum 31.03.2025 gekündigt haben, müssen erneut beitreten um die neuen Konditionen der Übergangsvereinbarung nutzen zu können.
Folgende Regelungen wurden zudem vereinbart:(1) Für die Leistungserbringung gelten die Regelungen des Rahmenvertrages in der aktuell geltenden Fassung.
(2) Die im Rahmenvertrag vereinbarten Vergütungspositionen in den Preisanhängen zu
(a) PG 05 - Bandagen,
PG 23 - Orthesen,
PG 37 - Brustprothesen,werden um 15 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:
- Stundenverrechnungssatz konfektioniert: 62,68 €
- Stundenverrechnungssatz teilkonfektioniert/individuell: 70,73 €(b) PG 17 - Kompressionstherapie,
PG 24 - Beinprothesen,werden um 10 Prozent angehoben. Als Grundlage für die Kalkulation einzelner Leistungen ergeben sich somit folgende Stundenverrechnungssätze:
- Stundenverrechnungssatz konfektioniert: 59,95 €
- Stundenverrechnungssatz individuell: 71,72 €(c) Im Übrigen bleiben die aktuell geltenden Regelungen zur Vergütung von Leistungen bestehen.
Die Betriebe, die bereits bzw. weiterhin an dem OT-Vertrag teilnehmen, müssen nichts weiter tun.
Für die bayrischen Betriebe, haben wir die Beitrittserklärung der Barmer und unsere Teilnahmeerklärung für die TK (Seite 6) im Anhang beigefügt. Bitte senden Sie uns beide Dokumente ausgefüllt und unterschrieben an:
vertrag@orthegroh.deDie neuen Konditionen finden Sie ebenfalls im Anhang.
Veröffentlicht am 17.04.2025
Zum 01.04.2025 hat die AOK mit der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik eine Nachtragsvereinbarung mit neuen Vertragspreisen abgeschlossen.
Die neuen Preisvereinbarungen gelten für alle Lieferungen (Tag der Leistungserbringung) ab dem 01.04.2025.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der LEGS bleibt 16 06 A31
Veröffentlicht am 17.04.2025
Die EGROH-Service GmbH hat zum 01.04.2025 einen neuen Vertrag mit der IKK classic in der PG 33 (Toilettenhilfen) geschlossen. Somit gelten die Preise aus dem bestehenden Reha-Vertrag ab dem 31.03.25 nicht mehr.
Ihre Teilnahmen werden automatisch übernommen.
Neuer LEGS: 19 99 375
Sollten Sie mit der neuen Vereinbarung nicht einverstanden sein, können Sie bis zum 02.05.2025 widersprechen.
Den neuen Vertrag finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 10.04.2025
Liebe Mitglieder,
das nächste gesund.de Webinar findet statt am Mittwoch, den 07.05.2025 um 16 Uhr.
Über folgenden Link können Sie sich anmelden:
Im Anhang weitere Informationen.
Veröffentlicht am 10.04.2025
Wir informierten Sie am 27.03.2025 über weitere Kassenbeitritte zum 01.04.2025. Leider hat sich bei spectrumK in der mitgesendeten Liste (PDF) ein kleiner Fehler in der Zuordnung der PG 08 eingeschlichen.
Daher finden Sie im Anhang eine korrigierte Krankenkassenliste, die nach Bundesländern aufgeschlüsselt ist, mit der Versionsnummer 3 (_v3).
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher OST-Vertrag für das BKK System.
Veröffentlicht am 08.04.2025
Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen.
Der News-Eintrag vom 03.04. zum o.g. Thema betrifft nur die Betriebe, die eigenständig den OT-Vertrag mit der Barmer & TK gekündigt haben.
Sollten Sie sich unsicher sein, schauen Sie im Portal unter "meine Verträge" -> "Verträge mit Teilnahme".
Veröffentlicht am 03.04.2025
Vereinzelte Betriebe haben den OT-Vertrag der Barmer und Techniker Krankenkasse zum 31.03.2025 gekündigt.
Im Anhang finden Sie ein Infoschreiben der Barmer und TK zum Thema Kostenvoranschläge und weiteres Vorgehen.
Kleiner Hinweis:
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Papierkostenvoranschläge einzureichen, beachten Sie bitte die folgende Klausel, die sich in weiteren Verträgen der Barmer/TK befindet:
„Mit Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet sich der Mitgliedsbetrieb für alle Versorgungen von BARMER Versicherten ausschließlich Versorgungsanzeigen und Kostenvoranschläge in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt auch für alle Produktbereiche, die nicht von diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, sondern durch anderweitige Verträge zwischen der BARMER und dem Mitgliedsbetrieb geregelt sind.“
Somit könnte die Einreichung von Papierkostenvoranschlägen von der BARMER/TK kritisch gesehen und mit Vertragsmaßnahmen sanktioniert werden.
Ob diese Regelung rechtlichen Bestand hat, müssten die Gerichte entscheiden.
Ein etwaiger Vertragsverstoß ist unserer Einschätzung nach jedoch, wegen der branchenweiten Vorgaben zum elektronischen Kostenvoranschlag in den Rahmenempfehlungen nach § 127 Abs. 9 SGB V, dann aber relativ wahrscheinlich.
Der OT-Vertrag mit der EGROH-Service GmbH bleibt weiterhin bestehen.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Rhleinland/Hamburg in der PG 23 (individuelle Orthesen) wird bis zum 31.05.2025 verlängert.
Ziel dieser Verlängerung ist es, bis zum Abschluss der Verhandlungen die Versorgungspraxis sicherzustellen.
LEGS: 15 20 E23
Veröffentlicht am 03.04.2025
Zum 01.04.2025 tritt die 24. Ergänzungsvereinbarung mit der AOK-Niedersachsen in Kraft und beinhaltet folgende Änderungen:
PG 05:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.04.2025PG 23:
Preiserhöhung linear um 4,41 % zum 01.04.2025.
Zusätzlich Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze für Produkte mit festem Preis von aktuell 245,00 EUR auf 350,00 EUR.PG 24:
Preiserhöhung linear um 6 % zum 01.04.2025 (excl. Stundenverrechnungssatz)
Zusätzlich Vereinbarung einer Pilotierung zur Möglichkeit Testungen von Passteilen mit uns abzurechnen.PG 26:
Preiserhöhung linear um 3 % zum 01.01.2026PG 37:
Anpassung aus der bisherigen PG 24 in die PG 37. Anpassungen analog des Preismodells der AOK NW bzw. gem. Hilfsmittelverzeichnis
Im Anhang finden Sie neuen Preisdateien. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik mit der AOK Rheinland/Hamburg nur bis zum 28.02.2025 befristet war.
Die "neue" Übergangsvereinbarung ist bei uns aktuell in Prüfung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat erneut die temporären Zuschläge wie folgt verlängert:
1. Verlängerung der temporären Zuschläge vom 01. April - 31. Dezember 2025
2. Reduzierung der temporären Zuschläge in ausgewählten Teilbereichen vom 01. Januar – 31. Dezember 2026
Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 02.04.2025
Die politischen Weichen für die kommende Legislaturperiode sind gestellt: CDU/CSU und SPD befinden sich nach den Sondierungsgesprächen in Koalitionsverhandlungen.
Doch welche Auswirkungen erwarten wir für die Branche? Welche Chancen und Herausforderungen zeichnen sich für die Sanitätshäuser ab?
Der BIV-Talk „Versorgen statt verwalten! Gesundheitspolitik live – Fragen, Antworten, Perspektiven!“ am Donnerstag, den 3. April 2025, von 16:00 bis 17:30 Uhr widmet sich diesen Fragen.
Die beiden Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), Kirsten Abel und Patrick Grunau, zeigen auf, welche politischen Entwicklungen zu erwarten sind und welche Perspektiven sich für unser Fach ergeben. Senden Sie Ihre Fragen gerne vorab an: kommunikation@biv-ot.org.
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