ORTHEGROH News

Gefilterte Ergebnisse


Dezember 2024


Veröffentlicht am 05.12.2024

AOK Nordost

PG 05 Bandagen

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 05 Bandagen geschlossen.

EGROH hat diesen geprüft und tritt dem Vertrag zum 01.12.2024 bei.

Da die AOK die Vorhaltung der Original-Beitrittserklärungen verlangt, benötigen wir die Beitrittserklärung zwingend im Original. Senden Sie diese bitte an:

EGROH-Service GmbH
- Vertragsmanagement -
Berliner Straße 50
35315 Homberg/Ohm

Gerne können Sie uns die Beitrittserklärung zur Vorbereitung Ihres Vertragsbeitritts vorab per Mail zusenden.

LEGS: 15 23 005

März 2024


Veröffentlicht am 14.03.2024

AOK Nordost

Reha-Vertrag PG 04, 10, 33

neuer Vertrag

Mit der AOK Nordost wurde zum 01.03.2024 ein neuer Reha-Vertrag verhandelt. Die Verhandlungen zum Rahmenvertrag als auch zu den Produktgruppen 04,10 und 33 sind abgeschlossen. Weitere Produktgruppen werden in den kommenden Monaten verhandelt.

Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und gilt für alle ab diesem Stichtag verordneten Hilfsmittel bzw. laufende Versorgungen (z. B. Folgeversorgungen, die sich nahtlos an die Erstversorgungen anschließen). Für Leistungen (z. B. Reparaturen), die ohne Verordnung abgegeben werden können, gilt das Abgabedatum an den Versicherten (Datum Empfangsbestätigung).

Es muss in jedem Fall ein Neubeitritt stattfinden.

Da die AOK die Vorhaltung der Original-Beitrittserklärungen verlangt, benötigen wir die Beitrittserklärung zwingend im Original. Senden Sie diese bitte an:

EGROH-Service GmbH
Vertragsmanagement
Berliner Straße 50
35315 Homberg/Ohm

Gerne können Sie uns die Beitrittserklärung zur Vorbereitung Ihres Vertragsbeitritts vorab per Mail zusenden.

LEGS 15 23 004 Bade-/Duschhilfen

LEGS 15 23 010 Gehhilfen

LEGS 15 23 033 Toilettenhilfen

Februar 2024


Veröffentlicht am 01.02.2024

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert.

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 29.02.2024.

Januar 2024


Veröffentlicht am 04.01.2024

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert.

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 31.01.2024.

Juli 2023


Veröffentlicht am 27.07.2023

AOK Nordost

PG 37 Brustprothetik-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Der bestehende Vertrag mit der AOK Nordost vom 01.01.2020 über die Versorgung der Versicherten mit Brustprothesen wird zum 01.08.2023 geändert. 

Folgende Änderungen wurden vereinbart:

  • neue Anlage 3 (Vergütung) mit einem Stufenplan für die Vertragspreise ab dem 01.08.2023 um 2,5 % und ab dem 01.04.2024 eine weitere Anhebung für die Folgeversorgungen um 3,0 %
  • Frühestmögliche Kündigungsfrist der Änderungsvereinbarung zum 31.03.2025
  • Klarstellung zur Genehmigungsfreiheit
  • Aufnahme von § 14 Absatz 6 im Vertrag zum Umgang mit wiederholten Mängeln bei der Datenqualität von Kostenvoranschlägen und/oder Abrechnungsunterlagen durch Leistungserbringer

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Sofern Sie mit den o. g. Regelungen einverstanden sind, ist die Neufassung zum 01.08.2023 anzuwenden. Maßgeblich ist das Datum der ärztlichen Verordnung gemäß § 18 Absatz 1 des Vertrages. 

LEGS bleibt 15 23 P37

Juni 2023


Veröffentlicht am 30.06.2023

AOK Nordost

PG 14 CPAP-Vertrag

Änderungsvereinbarung

Die AOK Nordost hat zum 01. Juli 2023 eine Preisanpassung und diverse redaktionelle Änderungen mit der EGROH vereinbart. Unter anderem sind die Preise jetzt netto (vorher brutto inkl. MwSt.) abgebildet.

LEGS bleibt 15 12 M26


Veröffentlicht am 30.06.2023

AOK Nordost

PG 37 Brustprothetik

Weitergeltung

Wie bereits berichtet hat die EGROH-Service GmbH den o.g. Vertrag mit der AOK Nordost gekündigt. 

Die AOK Nordost lässt die Preise in der PG 37 (Brustprothesen) über den 30.06.2023 hinaus noch bis zum 31.07.2023 gegen sich gelten.

Zum 01.08.2023 wird es voraussichtlich einen neuen Vertrag geben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 22.06.2023

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 31.12.2023.


Veröffentlicht am 01.06.2023

AOK Nordost

Reha-Verträge PG 04, 10, 18 und 33

Änderung

Zum 01.06.2023 erhöht die AOK Nordost die Vertragspreise für die Verträge zu den folgenden Produktgruppen:

  • PG 04 Badehilfen (LEGS 15 23 R04)
  • PG 10 Gehhilfen (LEGS 15 23 R10)
  • PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge (LEGS 15 23 R18)
  • PG 33 Toilettenhilfen (LEGS 15 23 R33)

Die Frachtkostenzuschläge für bestimmte Produkte können weiterhin abgerechnet werden.

Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vertragspreise ist das Verordnungsdatum.

April 2023


Veröffentlicht am 13.04.2023

AOK Nordost

PG 17 Kompressionstherapie

Änderungsvereinbarung

Ab dem 01.04.2023 gelten im Vertrag zur Flachstrickversorgung der PG 17 neue Preise. Folgendes ändert sich ab sofort:

  • neue Anlage 3 (Vergütung) mit einem Stufenplan für die Vertragspreise (ab dem 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 um 2,4 % und ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 um 2,5 %)
  • Aufnahme von § 14 Absatz 6 im Vertrag zum Umgang mit wiederholten Mängeln bei der Datenqualität von Kostenvoranschlägen und/oder Abrechnungsunterlagen durch Leistungserbringer

Maßgeblich ist das Datum der ärztlichen Verordnung gemäß § 18 Absatz 1 des Vertrages.

LEGS bleibt 15 23 F17

März 2023


Veröffentlicht am 23.03.2023

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen erneut bis zum 30.06.2023.


Veröffentlicht am 23.03.2023

AOK Nordost

PG 17 Kompression und PG 37 Brustprothesen

Weitergeltung

Wie bereits berichtet hat die EGROH-Service GmbH die beiden o.g. Verträge mit der AOK Nordost zum 31.03.2023 gekündigt. 

Durch die im Vertrag vereinbarte Friedenspflicht laufen die Verträge vorerst bis zum 30.06.2023 weiter. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 

Januar 2023


Veröffentlicht am 12.01.2023

AOK Nordost

PG 17 Kompression und PG 37 Brustprothesen

Kündigung

Die EGROH-Service GmbH hat die beiden o.g. Verträge mit der AOK Nordost zum 31.03.2023 gekündigt. 

Gespräche mit der AOK laufen bereits. 

LEGS 15 23 F17 - PG 17 Kompression 
LEGS 15 23 P37 - PG 37 Brustprothesen 

Dezember 2022


Veröffentlicht am 22.12.2022

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert

Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen bis zum 31.03.2023

September 2022


Veröffentlicht am 12.09.2022

AOK Nordost

PG 23 Orthesen - neue Preise ab 01.09.2022

Änderung

Die AOK Nordost hat mit dem Fachverband Nordost neue Preise für die Orthetik ausgehandelt. Diese gelten für Verordnungen ab dem 01.09.2022 und werden momentan für das Portal digitalisiert. Es gibt wiederum 3 Preisstaffeln mit weiteren Erhöhungen ab 01.01. 2023 und 2024. Die Preise entnehmen Sie bitte zunächst aus der anhängenden PDF-Datei.

Es ist kein Neubeitritt notwendig. Die LEGS 15 23 232 und 15 23 234 bleiben bestehen.


Veröffentlicht am 08.09.2022

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die temporären Preiserhöhungen bis zum 31.12.2022.

Juli 2022


Veröffentlicht am 28.07.2022

AOK Nordost

PSA-Zuschussregelung

Hinweis

Die AOK Nordost beendet die aktuelle PSA-Zuschussregelung (ausschließlich für Hilfsmittelversorgungen in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen) zum 31.07.2022.


Veröffentlicht am 07.07.2022

AOK Nordost

PG 01 Milchpumpen

neuer Vertrag

Die EGROH ist dem Vertrag über Milchpumpen (Produktgruppe 01) der AOK Nordost zum 01.07.2022 beigetreten. Der LEGS lautet 15 23 M08.

Den Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung im Original in zweifacher Ausfertigung per Post zu. 

Juni 2022


Veröffentlicht am 23.06.2022

AOK Nordost

Verlängerung der temporären Erhöhung der Vertragspreise

Hinweis Weitergeltung

Die AOK Nordost verlängert die temporäre Erhöhung der Vertragspreise vorerst bis zum 30.09.2022. 

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Mai 2022


Veröffentlicht am 31.05.2022

AOK Nordost

neue PSA-Zuschussregelung ab dem 01.06.2022

Hinweis

Ab dem 01.06.2022 gilt bei der AOK Nordost eine neue PSA-Zuschussregelung Der bisherige Anwendungsbereich auf die Häuslichkeit des Versicherten entfällt. Um von der neuen PSA-Zuschussregelung Gebrauch machen zu können, muss die Hilfsmittelversorgung zwingend in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen erfolgen und ein direkter Kontakt zum Versicherten muss unumgänglich sein. 

Details entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Schreiben.

Die PSA-Zuschussregelung gilt vom 01.06.2022 (Stichtag: Abgabe des Hilfsmittels) bis zum 31.07.2022.


Veröffentlicht am 05.05.2022

AOK Nordost

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 31.05.2022.

März 2022


Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Nordost

PSA-Regelung verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die Zuschussregelung über einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30.04.2022.


Veröffentlicht am 17.03.2022

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise

Änderung Hinweis

Die AOK Nordost beteiligt sich ab dem 15.03.2022 anteilig an den aktuell bestehenden pandemiebedingten Fracht-/Rohstoff-/Containerkosten. 

Die Vereinbarung gilt ab dem 15.03.2022 und gilt für alle ab diesem Stichtag eingereichten Kostenvoranschläge bzw. Abrechnungen abgegebenen Hilfsmittel.

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 30.06.2022.

Dezember 2021


Veröffentlicht am 23.12.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Nordost BARMER DAK Gesundheit spectrumK

PSA-Regelungen verlängert

Hinweis

Zahlreiche Kostenträger haben die Möglichkeit zur Abrechnung einer Hygienepauschale als Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert. Dazu gehören:

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Nordost
  • Barmer
  • DAK
  • spectrumK

Eine aktuelle Übersicht der Kostenträger, die bei den spectrumK-Verträge an der Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale teilnehmen, finden Sie in den Dokumenten hinterlegt.

Von den restlichen Kostenträgern, die die Hygienepauschalen bis 31.12.2021 bzw. bis zum Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite befristet haben, liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.

Die aktuelle Übersicht der Kostenträger, die eine Hygienepauschale zahlen, finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".

Oktober 2021


Veröffentlicht am 28.10.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Nordost

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost und die AOK Baden-Württemberg haben die Gültigkeit der Hygienepauschalen bis zum 31.12.2021 verlängert. 

Eine Übersicht der aktuell gültigen Hygienepauschalen finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH unter "Allgemeine Dokumente".

September 2021


Veröffentlicht am 02.09.2021

AOK Nordost

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost hat unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber fortgeführten pandemischen Lage von nationaler Tragweite die Hygienepauschale bis zum 31.10.2021 verlängert.

August 2021


Veröffentlicht am 19.08.2021

AOK Nordost

Genehmigungsfreigrenzen

Hinweis

Aus aktuellem Anlass bittet die AOK Nordost im Rahmen der Verträge zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Einhaltung und Umsetzung der vereinbarten Genehmigungsfreigrenzen, um so den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren.

Zur Abrechnung sind lediglich eine Rechnung und die ärztliche Verordnung des Versicherten als zahlungsbegründende Unterlagen einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Versicherte mit Wohnsitz in einer stationieren Pflegeeinrichtung (Altenheime / Pflegeheime) sowie vergleichbarer Einrichtungen gilt, da hier grundsätzlich kein Versorgungsanspruch besteht.

Juli 2021


Veröffentlicht am 22.07.2021

AOK Nordost

Hygienepauschale

Hinweis

Mit der AOK Nordost konnte eine Vereinbarung für eine Hygienepauschale getroffen werden. Bei Versorgungen, die Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen erfolgen und bei denen ein direkter Kontakt von mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 Meter Abstand zum Versicherten unumgänglich ist, kann die Hygienepauschale abgerechnet werden.

Näheres zur Hygienepauschale entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.


Veröffentlicht am 22.07.2021

AOK Nordost

PG 24 Beinprothetik

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat den bestehenden Vertrag im Bereich PG 24 Beinprothesen zum 01.07.2021 aktualisiert. Die EGROH war dem Vertrag bisher nicht beigetreten, tritt dem Vertrag nun aber rückwirkend zum 01.07.2021 bei. 

Anbei finden Sie den aktuellen Vertrag und die Beitrittserklärung. Bitte prüfen Sie vor einem Beitritt, ob Sie dem Vertrag bereits direkt oder über Ihre Innung beigetreten sind. In diesem Fall ist ein erneuter Beitritt über die EGROH nicht möglich.

Die Digitalisierung des Vertrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. 

Mai 2021


Veröffentlicht am 20.05.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/Bremerhaven AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK Nordwest AOK Rheinland/Hamburg DAK Gesundheit GWQ ServicePlus AG IKK classic vdek mhplus BKK Bosch BKK

PG 14 CPAP - Erweiterung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 15 weiteren Verträgen im Bereich PG 14 CPAP beigetreten ist. 

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.


Veröffentlicht am 20.05.2021

AOK Baden-Württemberg AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK Nordwest AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Sachsen-Anhalt IKK classic Knappschaft AOK Hessen mkk meine krankenkasse (ehem. VBU) IKK Brandenburg und Berlin IKK - Die Innovationskasse (Nord) SVLFG

PG 29 Stoma - Ergänzung des Vertragsportfolios

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist. 

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang. 

März 2021


Veröffentlicht am 25.03.2021

AOK Nordost

PG 32 CPM Bewegungsschienen

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat zum 01.04.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten. Der LEGS lautet 19 23 S32

Den neuen Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung im Original in zweifacher Ausfertigung per Post zu. 


Veröffentlicht am 04.03.2021

AOK Nordost

Produktgruppen 19 und 50 Abrechnung u. Genehmigung

Hinweis

Im Rahmen des Beitritts zu den Verträgen zur Versorgung der Versicherten mit behindertengerechten Betten (PG 19) sowie dem Pflegebettenvertrag (PG 50) wurden die Vertragspartner über die Genehmigungsfreiheit für Folgeversorgungen informiert. Folgeversorgungen sind unter der Voraussetzung der vorherigen Prüfung der fachlichen und sachlichen Richtigkeit ohne Genehmigung zur Abrechnung zu bringen. 

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands auf beiden Seiten und sollte in der Praxis auch so umgesetzt werden.  

Für die sofortige Abrechnung benötigt die AOK als zahlungsbegründende Unterlagen lediglich eine Rechnung mit Angabe der Genehmigungsnummer der Erstversorgung sowie die Angabe des Zeitraums der Folgeversorgung.

Dieses gilt nicht für Versicherte mit Wohnsitz in einer stationären Einrichtung der Altenhilfe (Altenheime, Pflegeheime) oder der Behindertenhilfe (Heimbewohner) sowie einer vergleichbaren Einrichtung, da hier grundsätzlich kein Versorgungsanspruch besteht.

Oktober 2020


Veröffentlicht am 15.10.2020

AOK Nordost

Anpassung der Preisliste PG 17 Kompressionstherapie zum 01.10.2020

Anpassung

Die Spalte Bemerkungen wurde um die Indikation und die Anzahl der möglichen Zusätze pro Strumpf /Armstrumpf ergänzt.  Darüber hinaus wurde die fehlende Gebührenposition "komprimiertes Leibteil" eingefügt. 

Gebührenpositionen, bei denen es sich um konfektionierte Produkte handelt, wurden aus der Preisliste entfernt. 

Des Weiteren bestand Einvernehmen, dass Positionen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind und für die es keine Gebührenposition im Hilfsmittelverzeichnis gibt, nicht abgerechnet werden dürfen. 
Darüber hinaus ist die AOK berechtigt, sollte sie Anhaltspunkte erhalten, dass Zusätze, die keiner ärztlichen Verordnung bedürfen, unberechtigt angesetzt werden, eine ärztliche Verordnung einzufordern. 

Im Anhang finden Sie die neue Preisliste. 

März 2020


Veröffentlicht am 18.03.2020

Erste Verwaltungsvereinfachungen AOK Nordost AOK Nordwest DAK Gesundheit AOK Hessen

Verwaltungsvereinfachung in der Corona-Krise

Hinweis

Info der AOK Hessen:

  • Erst- oder Neu-Verordnungen durch Ärzte sind weiterhin notwendig, für Folge-Versorgungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Die in den Hilfsmittel-Richtlinien begrenzte Gültigkeit der ärztlichen Verordnungen auf 28 Tage wird aufgehoben.
  • Der Versorgungsbeginn durch die Leistungserbringer ist auch bereits VOR der Ausstellung der ärztlichen Verordnung in Ordnung. Im Bezug auf das Krankenhaus-Entlassmanagement gilt: Auch hier sind Versorgungsübernahmen durch Leistungserbringer in Ordnung, auch wenn noch keine Verordnung vorliegt. In diesen Fällen ist allerdings eine nachträgliche Verordnung vom Krankenhaus einzureichen. 
  • Sofern Empfangsbestätigungen nicht möglich sind (z.B. in Pflegeheimen wegen des Besuchsverbotes), reichen die Dokumentationen der Leistungserbringer über die Versorgung und die nicht erhaltene Empfangsbesätigung aus.
  • Bei ,,einfachen" Hilfsmitteln, die denen eine komplexe Einweisung nicht zwingend erforderlich ist, ist der Versandweg per Post oder Lieferunternehmen in Ordnung.
  • Reparaturen, die aufgrund verweigerten Zugangs nicht möglich sind, liegen in der Verantwortung der Versicherten bzw. der Pflegeheime.

 

Info der AOK Nordost:

In dieser aktuellen außergewöhnlichen Krisensituation sind pragmatische Lösungen zur weiteren Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in den Bereichen Sauerstoffsysteme, Beatmungssysteme und Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen notwendig.

Bezogen auf unsere gemeinsamen Verträge über die Versorgung mit den o. g. Hilfsmitteln sind abweichende Regelungen durch die Anwendung der salvatorischen Klausel im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich. Folgende Maßnahmen sind vorstellbar und können ab sofort umgesetzt werden, um weitere Kontaktanlässe mit dem Versicherten und anderen Personen zu reduzieren bzw. zu vermeiden:

  • Verzicht auf die Verordnung bei Folgeversorgungen
  • Empfangsbestätigung über die erfolgte Hilfsmittelversorgung bzw. Nachlieferung (z. B. Sauerstofffüllung, Zubehör, Verbrauchsmaterial) kann  auch auf alternativem Weg erfolgen (z. B. digitale Unterschrift auf Pad-Geräten, ausliefernder Mitarbeiter Ihres Unternehmens dokumentiert die Hilfsmittelabgabe sofern Unterschrift des Versicherten / Angehörige / Betreuer nicht möglich sein sollte)
  • Beratungen mit dem Versicherten und/oder Angehörigen/Betreuer können auf alternativem Weg erfolgen (z. B. per Telefon, Webschulung)

Sofern von den o. g. Maßnahmen Gebrauch gemacht wurde, ist Transparenz für alle Beteiligten sehr wichtig. Die Versorgungsdokumentation zum jeweiligen Einzelfall ist nachvollziehbar zu führen. Bei der Beantragung von Folgeversorgungen (ohne aktuelle ärztliche Verordnung) bitte uns mitteilen (z. B. elektronischer Kostenvoranschlag im Freitextfeld für den Leistungserbringer), dass im Einzelfall davon Gebrauch gemacht wurde.

Ergänzend beachten Sie bitte in jedem Fall:

  • Bei Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten aufgrund einer Anordnung eines Kontaktverbots bei einer Corona-Infektion oder Quarantäne-Situation durch das zuständige Gesundheitsamt sind die weiteren Schritte zur Hilfsmittelversorgung vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
  • Bei sonstigen Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten ist die Hilfsmittelversorgung im Einzelfall mit dem Versicherten und/oder anderen Verantwortlichen abzustimmen (z. B. Heimleitung, Angehörigen, Betreuer), um auch hier gemeinsame Lösungen zu finden.

 

Die vorbenannte Regelung gilt vorerst bis zum 19.04.2020 und bis auf Widerruf durch die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Bitte informieren Sie Herrn Guglielmi, sofern Sie von den o. g. Regelungen kein Gebrauch machen möchten, da die Anwendung nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich ist. Da sich die Situation derzeit sehr schnell ändern kann, ist es wichtig, dass wir weiterhin eng in Kontakt bleiben. 

 

Info der AOK Nordwest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der weltweiten Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Leistungserbringern und Leistungserbringerverbänden, welche die Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in der aktuellen Situation beinhalten.

Um weiterhin eine flächendeckende Hilfsmittelversorgung sicherstellen zu können, entwickeln wir Empfehlungen für die agierenden Leistungserbringer, welche Versorgungen unter erschwerten Bedingungen ermöglichen. Dazu stehen wir im engen Austausch innerhalb der AOK-Gemeinschaft und auch mit Krankenkassen auf Bundesebene. Heute Nachmittag findet eine Abstimmung unter Teilnahme des GKV-Spitzenverband statt, um eine möglichst bundesweit einheitliche und kassenartenübergreifende Vorgehensweise in der Hilfsmittelversorgung für die Zeit der Corona-Pandemie zu vereinbaren.

Sobald uns die Ergebnisse dieser Abstimmung vorliegen, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzten.

 

Info der DAK: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Rückholungen von Hilfsmitteln gestalten sich zunehmend schwieriger. Sie haben uns gemeldet, dass die Rückholfristen deshalb nicht mehr eingehalten werden können. 
Die DAK-Gesundheit sieht vorübergehend von Mahngebühren und Verkaufsbuchungen wegen Fristüberschreitungen bei Rückholungen ab. 
Bitte unternehmen Sie alle Anstrengungen, die Hilfsmittel trotz der Corona-Krise bei unseren Kunden abzuholen. Die zurückgeholten Hilfsmittel müssen schnell für den Wiedereinsatz zur Verfügung stehen, damit keine Versorgungsengpässe entstehen. Es kann nicht garantiert werden, dass neue Hilfsmittel flächendeckend geliefert werden können. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 


Freundliche Grüße 
Ihre DAK 

Wir arbeiten weiter mit allen Verbänden daran, weitere Kassen um Stellungnahme zu bitten. Ebenfalls wurde bereits ein Schreiben an GKV verfasst. Wir hoffen, ihnen schnellstmöglich weitere Informationen zur Verfügung stellen zu können. 

Wir halten Sie auf dem laufenden. 


Veröffentlicht am 05.03.2020

AOK Nordost

PG 17 Kompression Flachstrick

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat zum 15.02.2020 einen neuen Vertrag im Bereich PG 17 Flachstrickversorgung geschlossen. Sie können ab sofort beitreten. Der LEGS lautet 15 23 F17. Voraussetzung für die Abgabe von Flachstrick- und Narbenkompressionsartikeln ist über die allgemeinen medizinischen Kenntnisse und die regelmäßige Fortbildung hinaus der Nachweis einer zertifizierten Fortbildung im Bereich Maßanfertigung der PG 17 zur lymphatischen 
Versorgung (zertifiziert nach IQZ - Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung, Schliepstr. 6-8, 44135 Dortmund). Die Fortbildungsmaßnahme muss allgemein anerkannt sein (z.B. Bundesfachschule für Orthopädietechnik, Dortmund) und ist mind. alle 3 Jahre zu erneuern (z.B. anhand von sog. Refresher-Kursen). Bitte legen Sie diesen Nachweis der anhängenden Eigenerklärung bei.

Da der Kostenträger die Original-Beitrittserklärung in zweifacher Ausführung benötigt, senden Sie uns die Beitrittserklärung bitte per Post zu.

Januar 2020


Veröffentlicht am 09.01.2020

AOK Nordost

PG 37 Brustprothesen

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat zum 01.01.2020 einen neuen Vertrag im Bereich PG 37 Brustprothetik geschlossen. Sie können ab sofort beitreten. Der LEGS lautet 15 23 P37

Da der Kostenträger die Original-Beitrittserklärung in zweifacher Ausführung benötigt, senden Sie uns die Beitrittserklärung bitte per Post zu.

Dezember 2019


Veröffentlicht am 05.12.2019

AOK Nordost

PG 09 Elektrostimulationsgeräte

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - Elektrostimulationsgeräte veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung. 

In der Anlage finden Sie vorab den Vertrag in PDF Form. 

August 2019


Veröffentlicht am 15.08.2019

AOK Nordost

PG 19 / 50 Bettenverträge

neuer Vertrag

Zum 01.08.2019 hat die EGROH den Beitritt zu den Verträgen behindertengerechte Betten und Pflegebetten der AOK Nordost erklärt. Sie können diesen ab sofort beitreten, die Verträge und Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang. Die LEGS lauten 1523P19 und 1523P50.

Bitte beachten Sie, dass die Beitritte im Original per Post an uns gesendet werden müssen.

April 2019


Veröffentlicht am 11.04.2019

AOK Nordost

AC/TK Vertrag PG 23 Orthesen

Hinweis

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass, aufgrund der internen Zusammenlegung der drei Kassensysteme der AOK Nordost, für den Vertrag zu PG 23 (Orthesen) seit dem 01.01.2019 nur noch die folgenden AC/TK Anwendung finden können:

für Leistungserbringer, die mit einem 33er IK abrechnen: 1523232 bzw. 1523234

für Leistungserbringer, die mit einem 34er IK abrechnen: 1623233 bzw. 1623234

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass fehlerhaft angelieferte Rechnungen künftig zur Abweisung der Rechnung führen können.

Februar 2019


Veröffentlicht am 21.02.2019

AOK Nordost

PG 32 Bewegungstrainer

neuer Vertrag Kein Beitritt von EGROH

Zum 01.02.2019 hat die AOK Nordost einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 (fremdkraftbetriebene Beintrainer / Armtrainer / Kombinationstrainer) abgeschlossen. Hier wird die EGROH-Service GmbH aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten. 

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse

Januar 2019


Veröffentlicht am 17.01.2019

AOK Nordost

PG 23 Orthesen

Anpassung

Aufgrund gesetzlicher Änderungen war es erforderlich, eine Anpassung des aktuellen Vertrages zur PG 23, Orthesen, vorzunehmen.

Neben den gesetzlichen Änderungen wurde auch die Vertragslaufzeit um drei Jahre verlängert, wobei die Preiserhöhung wie folgt vereinbart wurde: vom 01.01. bis 31.12.2019 eine Steigerung um 3,3 % der bisherigen Preise und danach jeweils vom 01.01. bis 31.12.2020 und 01.01. bis 31.12.2021 um je 2,2 % auf die Preise des Vorjahres.

Sofern Sie dem Vertrag in der Fassung vom 01.01.2014/2015 bereits beigetreten sind, ist eine erneute Beitrittserklärung nicht erforderlich.

November 2018


Veröffentlicht am 14.11.2018

AOK Nordost

PG 09 Elektrostimulationsgeräte

Ausschreibung

Die Kasse hat erneut die Versorgung ihrer Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten zum 01.04.2019 ausgeschrieben.

EGROH wird sich nicht beteiligen.

August 2017


Veröffentlicht am 03.08.2017

AOK Nordost

PG 32 CPM-Schienen

Vertragsabsicht

Die Kasse hat eine neue Vertragsabsicht zur Versorgung der Versicherten mit CPM-Motorbewegungsschienen veröffentlicht. Hier wird der CPM-Verband e.V. für die EGROH mit verhandeln.

Februar 2017


Veröffentlicht am 06.02.2017

AOK Nordost

Pflegestärkungsgesetz II

Hinweis

Die Kasse veröffentlicht Informationen über Neuerungen bei Empfehlungen von Hilfsmitteln im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie eine Liste mit zuständigen Mitarbeitern.

August 2016


Veröffentlicht am 10.08.2016

AOK Nordost

PG 14 Sauerstoff/CPAP

Kein Beitritt von EGROH

EGROH hat den Vertrag der AOK geprüft und wird diesem aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Wenn Sie diesen Vertrag benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

März 2016


Veröffentlicht am 30.03.2016

AOK Nordost

PG 14 Beatmung

Kein Beitritt von EGROH

Die Kasse bietet einen neuen Vertrag zur Beatmung an. Bei Bedarf fordern Sie diesen direkt bei der AOK Nordost zum Beitritt an. Ansprechpartner ist Herr Guglielmi.

September 2015


Veröffentlicht am 29.09.2015

AOK Nordost

PG 23 Orthesen

Anpassung

Im Bereich der konfektionierten und maßgefertigten Orthesen gibt es eine Preisanpassung in Höhe von plus 2% zum 01.10.2015. Die neuen Preise (Versionskennzeichen 1/2015) finden Sie jeweils fortlaufend hinter den Preisen von 2014 (Versionskennzeichen 1/2014).

Mai 2014


Veröffentlicht am 05.05.2014

AOK Nordost

PG 10

Hinweis

Gleichzeitig verweist die Kasse auf zwei Ausführungshinweise im Vertrag zur PG 10 Gehhilfen.


Veröffentlicht am 05.05.2014

AOK Nordost

PG 18

Hinweis

Zum 01.04.2014 (Stichtag ärztliche Verordnung) entfällt die Eigentumsübergangspauschale für Standard- und Leichtgewichtsrollstühle sowie die Lageranfrage.

März 2014


Veröffentlicht am 05.03.2014

AOK Nordost

PG 23

neuer Vertrag Hinweis

Die EGROH ist einem Vertrag der AOK Nordost über die Versorgung mit Produkten der PG 23 (Orthesen) beigetreten. Den aktuellen Vertrag und die Beitrittserklärung können Sie über die beigefügten Links herunterladen. Beitrittserklärungen müssen unbedingt in zweifacher Ausführung im Original per Post an uns übermittelt werden.