Veröffentlicht am 19.11.2017
Bedingt durch die angekündigte Ausschreibung der Rollatoren zum 01.02.2018 kündigt die Kasse die noch bestehenden Postleitzahlenbereiche zum 31.01.2018.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die Kasse hat die Liste der teilnehmenden Kassen erweitert.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die EGROH ist den bestehenden Anlagen des Reha-Rahmenvertrags beigetreten. Beachten Sie, dass Teilbeitritte möglich sind und nutzen Sie je Anlage die entsprechende Beitrittserklärung.
Leider ist es nicht gelungen, die Klausel „§ 13 Kündigung des Vertrages, Abs. (3)“ aus den Rahmenverträgen herauszunehmen, in der die GWQ für sich ein ein-seitiges Recht auf Vertragsänderung festgeschrieben hat. EGROH hat deshalb vorab die Kündigung für diejenigen Verträge oder Anlagen erklärt, an denen GWQ einseitige Änderungen vornimmt. Sobald dieser Fall eintritt, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die Kasse hat die bestehende FAQ-Liste zum Reha-Vertrag ergänzt. Die Änderungen sind rot gekennzeichnet.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die AOK hat das Kompetenzcenter Hilfsmittel reorganisiert und weist mit anhängender Liste auf neue Ansprechpartner hin.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die Innung Nord hat mit der AOK zwei Änderungsvereinbarungen zum 01.12.2017 erwirken können. Diese betreffen den Rahmenvertrag sowie die PG 18 Krankenfahrzeuge.
Folgende Änderungen sind erfolgt:
• Arbeitszeitwerte PG 18 mit dem erhöhten Std.-Verrechnungssatz von 54,50 Euro brutto für Standard und 59,50 Euro brutto für elektrische HiMi.
• Preisliste für Ersatzteile in der PG 18, hier mit einem weiteren Rabattsatz für Ersatzteile von 18 %.
• Rückkaufregelung mit 25 % der Erstpauschale (muss der Betrieb an die AOK NW zahlen), danach kann dann der Betrieb die Folgepauschale in Ansatz bringen.
• Stellt ein Betrieb fest, dass das HiMi beim Versicherten Schrott ist und ausgesondert werden muss, so kann der Betrieb den Aussonderungsantrag gegenüber AOK NW stellen und zahlt dann natürlich keine 25 % der Erstpauschale an die AOK NW. Wird die Aussonderung genehmigt, so geht das HiMi in das Eigentum des Leistungserbringers über. Dieser kann dann darüber frei verfügen.
• Bei Fremdreparaturen gegenüber der AOK Nordwest ist dafür der Beleg (z.B. die Herstellerrechnung) einzureichen.
• Die Empfangsbestätigung (Anlage 3) ist nun nicht mehr länger für 6 Jahre im Original bei den Betrieben aufzubewahren, sondern soll zukünftig als rechungsbegründende Unterlage im Original mit den anderen Unterlagen an die AOK Nordwest (oder den Abrechnungsdienstleister) geschickt werden.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die Kasse weist nochmals darauf hin, dass die Pauschalen für die Erst- und Folgeversorgung mit Pflegebetten für die Pflegegrade 2 bis 5 direkt ohne vorherige Kostengenehmigung abgerechnet werden können.
Veröffentlicht am 19.11.2017
Die EGROH freut sich, Ihnen einen neuen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Sonden- und Trinknahrung sowie Verbandmitteln bei enteraler Ernährung anbieten zu können. Beitritt ab sofort möglich.
Veröffentlicht am 03.11.2017
Die KKH weist mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 16.10.2017 auf die Präqualifizierungspflicht der Leistungserbringer/Vertragspartner der Krankenkassen hin.
Ab 01.02.2018 wird die KKH keine Abrechnungen von Leistungserbringern mehr akzeptieren, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Hilfsmittels über keinen gültigen Präqualifizierungsnachweis einer akkreditierten PQ-Stelle verfügen.
Veröffentlicht am 03.11.2017
Die KKH kündigt den bestehenden Vertrag zur PG 09 Elektrostimulation mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 136 zum 31.01.2018. Gleichzeitig informiert die Kasse über die Bekanntmachung einer neuen Vertragsabsicht
(Einzelheiten siehe Kündigung).
Ob diese ebenfalls als Markterkundung (open-house-Verfahren) veröffentlicht werden soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 03.11.2017
Die EGROH freut sich, Ihnen nach langen Verhandlungen einen neuen Vertrag zur Versorgung mit Orthopädischen Schuhen anbieten zu können. Grundlage ist der soeben publizierte Vertrag der BARMER und TK zu gleichen Konditionen. Der Vertrag startet zum 15. 11.2017 und verlangt einen Neubeitritt.