Veröffentlicht am 28.09.2023
Auf Grund der Entwicklungen der letzten Monate wurden vertragliche Änderungen vereinbart, die ab dem 01.10.2023 Anwendung finden.
Eine sehr grundsätzliche Änderung ergibt sich in folgendem Bereich:
Adaptivrollstühle 18.50.03.0/ 18.50.03.5 werden zukünftig im Rahmen des Kauf-Wiedereinsatzsystem vergütet – die Rückkaufregelung fällt weg.
Der Vertrag ab 01.10.2023 wurde zudem an die gesetzlichen Vorgaben (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, Terminservice- und Versorgungsgesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung) angepasst.
Er beinhaltet auch die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes von 0,88 € auf 0,93 €/Min.Weiterhin wurden folgende Regelungen, die bereits zum 01.04.2023 vereinbart wurden, in den Vertrag mit aufgenommen:
- Erhöhung der Pauschale für eine Fremdreparatur von 150 € auf 250 € (§ 4 Nr. 3)
- Vergütung bei nicht erfolgter Auslieferung/Annahmeverweigerung bei MIP-pflichtigen Hilfsmitteln (Abschlag 90 €, § 7 Nr.15 i.V.m. Anlage 2 § 1 Nr. 6)
- Zusatzvergütung, wenn die tatsächlichen Versandkosten die Pauschale übersteigen (§2 Nr.9)
Für teilnehmende Betriebe ist kein Neubeitritt nötig. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen.
AC / TK 15 02 544
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert erneut die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ bis zum 31.12.2023
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die EGROH hat mit der AOK Baden-Württemberg eine ganze Reihe neuer Reha-Verträge abgeschlossen, die zum 01.10.2023 in Kraft treten und die bis dorthin geltenden „Weitergeltungsvereinbarungen“ ablösen.
Zum 01.06.2023 ist ein neu verhandelter „Reha-Rahmenvertrag“ in Kraft
getreten sowie inhaltlich neu verhandelte „Anhänge“ in den Produktgruppen 04, 19, 50 und 51.Ab dem 01.10.2023 treten folgende weitere „Anhänge“ in Kraft:
• PG 10 Gehhilfen
• PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
• PG 18/50 Kranken- und Behindertenfahrzeuge
• PG 22 Mobilitätshilfen
• PG 26 Sitzhilfen
• PG 28 Stehhilfen
• PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte
• PG 33 ToilettenhilfenSomit wird ab dem 01.10.2023 in der gesamten Reha-Technik, die bisher vertraglich geregelt ist, nur noch ein einziger Rahmenvertrag gelten. Alle „Alt-Verträge“ verlieren mit Ablauf des 30.09.2023 ihre Gültigkeit.
Ausnahme:
Ein einziger „Alt-Vertrag“ (d.h. der Rest, der noch davon übrig und noch nicht anderweitig geregelt ist) wird weiterhin „weitergelten“ – nämlich der N-WE-Vertrag (Vertrag über nicht-wiedereinsetzbare Hilfsmittel (AC/TK 15 01 100)). Dieser Vertrag dient als Grundlage für die direkte Abrechnungen in den Produktgruppen 01, 02, 03, 20, 21 und 99. Gleiches gilt im Prinzip für die PG 14, sofern die bestehenden Preise wegfallen. Ebenso legitimiert der N-WE Vertrag formal die genehmigungsfreie Versorgung mit Einlagen der PG 08 zum Festbetrag. Als pragmatische Übergangslösung wird dieser Vertrag daher weitergelten.
Allen Verträgen, die „zum 01.10.2023“ in Kraft treten, müssen Sie jetzt NEU BEITRETEN.
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die Konditionen des o.g. Vertrags gelten über den 30.09.2023 hinaus bis zum 31.01.2024.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!
LEGS: 19 91 G63
Veröffentlicht am 21.09.2023
Zum 30.09.2023 hat die Knappschaft und SVLFG den Vertrag zur aufsaugenden Inkontinenz (stationär) mit dem LEGS 15 90 159 gekündigt.
Gleichzeitig bietet die Knappschaft/SVLFG einen neuen Vertrag ab dem 01.10.2023 an. Der Vertrag sieht eine Genehmigungsfreiheit, eine jährliche Folgeverordnung sowie die Anhebung der Vertragspreise um 5% vor. Die EGROH hat den Vertrag geprüft und wird dem Vertrag zum 01.10.2023 beitreten. Der neue LEGS lautet 15 90 15H.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Vertragsteilnahmen nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Veröffentlicht am 14.09.2023
Die BKK Scheufelen ist zum 01.09.2023 dem bestehenden Stoma-Vertrag PG 29 / 15 beigetreten.
LEGS 19 98 008
Veröffentlicht am 07.09.2023
Zum 01.10.2023 tritt die Heimat Krankenkasse dem Vertrag "apparative Kompression" der GWQ bei.
LEGS: 19 91 G18
Veröffentlicht am 01.09.2023
Zum 01.09.2023 hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Vertragspreise für die Stoma-Versorgung angepasst. Neben einer Preisanpassung wurde der Vertrag auch an die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses angepasst.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Maßgeblich für die neuen Preise ist das Lieferdatum ab 01.09.2023.
LEGS: 15 09 129