Veröffentlicht am 16.05.2017
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass zum 01.06.2015 die 2. Änderungsvereinbarung zum OT-Vertrag in Kraft tritt . Wesentliche Änderungen sind ein Neuabschluss der zum 31.12.2016 gekündigten Anlagen 3a, 3b und 3c sowie die Erweiterung des OT-Vertrages um die Anlage 3e - Armprothesen. Bitte beachten Sie die Vereinbarungen bezüglich der Versorgung mit Armprothesen (Anlage 3e), insbesondere die erforderlichen Zusatz-qualifikationen, die Sie nachweisen müssen, um die Armprothesenversorgung im Rahmen des OT-Vertrages durchzuführen.
Es ist kein neuer Beitritt notwendig. Sofern in der Frist von zwei Wochen kein Widerruf bei uns eingeht, gilt der OT-Vertrag ab dem 01.06.2017 in der durch die 2. Änderungsvereinbarung geänderten gültigen Fassung.
Veröffentlicht am 16.05.2017
Seit März dieses Jahres hat die KKH mehrere sogenannte „Markterkundungen“ veröffent-licht, und zwar in sechs bisher bekannten Vertragsbereichen: Wiedereinsatz (PG 04 / 10 / 11 / 14 / 18 / 19 / 21 / 22 / 26 / 28 / 33 / 50), Adap-tionshilfen / Sitzringe (PG 02 / 20), Antidekubitus-Kissen (PG 11), Antidekubitus-Matratzen (PG 11), Beatmungsgeräte (PG 14) und Neurodermitisoveralls/Encasing (PG 99). Diese Markterkundungen sollen zu einem sogenannten „open-house-Vertrag“ über die Versorgung der KKH-Versicherten mit Hilfsmitteln führen. Inzwischen bietet die KKH in zwei Vertragsbereichen sogar solche nicht verhandelten Verträge zum Beitritt an: seit dem 04.04.2017 für den Wieder-einsatz von Reha-Produkten und seit dem 19.04.2017 im Bereich Adaptionshilfen/ Sitzringe.
Mit einem Beitritt zu diesen Verträgen würden Sie nicht nur ein einseitiges Vertrags- und Preisdiktat der KKH unterstützen, sondern auch die Einführung eines Vertragssystems ermöglichen, das unseres Erachtens nicht mit der Gesetzeslage aus dem § 127 SGB V vereinbar ist. Mit der jüngsten Gesetzes-reform durch das HHVG (Heil- und Hilfsmittel Versorgungsgesetz) wollte der Gesetzgeber – auch bei Ausschreibungen – eine Hinwendung der Kassen zu mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung erreichen. Diese Intention unterläuft die KKH mit den „open-house-Verträgen“, bei denen Verhandlungen mit Leistungserbringern oder ihren Vertragsgemeinschaften – gleich welcher Form – gar nicht vorgesehen sind. Mit der Abkehr von den verhandelten Verträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V und der Hinwendung zu den schlicht von der Kassenseite diktierten „open-house-Verträgen“ verstößt die KKH aus unserer Sicht und auch nach Meinung anderer Vertragsgemeinschaften nicht nur gegen die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch, sondern auch gegen die vom Gesetzgeber gewollte Wirkung der aktuellen Gesetzesreform durch das HHVG, das gerade erst am 11.04.2017 in Kraft getreten ist. Vor diesem Hintergrund raten wir unseren Mitgliedern von einem Beitritt zu „open-house-Verträgen“ ausdrücklich ab! Wir halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!
Hinweis: Wenn Sie trotz vertragslosen Zustandes KKH-Versicherte versorgen wollen empfehlen wir Ihnen, die Versorgung aufgrund des für Sie entstehenden Mehraufwands mit einem entsprechenden Aufschlag anzubieten. Damit Ihr Kostenvoranschlag als Leistungsantrag des KKHVersicherten geprüft wird und nicht automatisiert vom System abgelehnt oder gekürzt wird, sollten die Kostenvoranschläge in Papierform abgegeben
werden.
Veröffentlicht am 16.05.2017
Die Kasse kündigt die Produktgruppen 01 Milchpumpen, PG 02 Adaptionshilfen, PG 05 Bandagen sowie PG 06 UV-Bestrahlungsgeräte fristgerecht zum 30.09.2017.
Veröffentlicht am 16.05.2017
Die Kasse hat mit der Innung für Orthopädie-Schuh-Technik neue Verhandlungen zur PG 31 „Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Schuhen“ abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH ist diesem beigetreten. Bei Interesse senden Sie uns Ihre Beitrittsunterlagen zu.
Veröffentlicht am 04.05.2017
Ebenfalls neu abgeschlossen wurde ein Vertrag zu den Produktgruppen 04 Badehilfen,
PG 10 Gehhilfen, PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus, PG 18 Kranken- und Behinderten-fahrzeuge, PG 19 Krankenbetten, PG 20 Lagerungshilfen, PG 22 Mobilitätshilfen, PG 28 Stehhilfen, PG 32 therapeutische Bewegungstrainer und PG 33 Toilettenhilfen, gültig ab 01.05.2017. Auch hier ist ein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 04.05.2017
Mit der Kasse wurde ein neuer Vertrag im Bereich der Orthopädietechnik abgeschlossen, der bundesweit rückwirkend zum 01.04.2017 Gültigkeit hat. Hier ist ein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 04.05.2017
Die Kasse hat eine neue Auflistung der teilnehmenden Kassen veröffentlicht.
Veröffentlicht am 04.05.2017
Die Kasse kündigt den bestehenden Vertrag zu den saugenden Inkontinenzartikeln fristgerecht zum 31. Juli 2017.