Veröffentlicht am 17.04.2025
Wie bereits berichtet, hat die AOK Rheinland/Hamburg eine Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik geschlossen.
Die EGROH-Service GmbH wird die Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2025 zeichnen.Die alten Teilnehmer werden mit Startdatum 17.04.2025 auf die Übergangsvereinbarung übernommen:
Start: 17.04.2025LEGS: 15 20 P24
Die neuen Preise befinden Sie aktuell in der Eingabe.
Veröffentlicht am 03.04.2025
Die Übergangsvereinbarung mit der AOK Rhleinland/Hamburg in der PG 23 (individuelle Orthesen) wird bis zum 31.05.2025 verlängert.
Ziel dieser Verlängerung ist es, bis zum Abschluss der Verhandlungen die Versorgungspraxis sicherzustellen.
LEGS: 15 20 E23
Veröffentlicht am 03.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Übergangsvereinbarung in der PG 24 Beinprothetik mit der AOK Rheinland/Hamburg nur bis zum 28.02.2025 befristet war.
Die "neue" Übergangsvereinbarung ist bei uns aktuell in Prüfung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 23.01.2025
Zum 01.02.2025 tritt die EGROH-Service GmbH dem neuen PG 23 (Teilbereich konfektionierte Orthesen) der AOK Rheinland/Hamburg bei.
Die neuen LEGS lauten:
Regelversorgung: 11 20 A23
Notfallversorgung: 11 20 B23Der neue Vertrag löst den alten Vertrag ab.
Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Sollten Sie mit der Übernahme Ihrer Teilnahmen nicht einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, bis 06.02.2025 bei uns einen Widerspruch einzureichen.
Veröffentlicht am 19.12.2024
Die AOK Rheinland/Hamburg hat einen neuen Vertrag in der PG 23 (konfektionierte Orthesen) veröffentlicht.
Der neue Vertrag befindet sich bei uns aktuell in Prüfung.Bitte beachten Sie, dass unser Vertrag (LEGS 15 20 L23 /15 20 M23 Notfallversorgung) ungekündigt ist.
Sie können aktuell noch zu den vereinbarten Konditionen versorgen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 19.12.2024
Für die Leistungen im Bereich der Produktgruppe 23 (Orthesen individuell) tritt zum 01.01.2025 die Übergangsvereinbarung mit folgenden Änderungen in Kraft:
- Anpassung Stundenverrechnungssatz auf 66,00 EUR
- Anpassung der Materialpreise um 2,75%
- Laufzeit 01.01.2025 - 31.03.2025
Die neuen Preislisten finden Sie im Anhang.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. LEGS: 15 20 E23
Veröffentlicht am 28.11.2024
Die AOK Rhld./Hamburg hat einen neuen Vertrag zur Kompressionstherapie veröffentlicht. Er beinhaltet die Versorgungsbereiche
- Rundstrick LEGS 15 20 171
- Flachstrick LEGS 15 20 172 und
- Narbenkompression LEGS 15 20 173
Die EGROH ist ebenfalls beigetreten. Vertragsstart ist der 15.10.2024. Es ist ein Neubeitritt erforderlich. Ansonsten werden Ihnen ab Montag die Kostenvoranschläge durch die Kasse abgelehnt!
Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang oder laden Sie diese vorausgefüllt im Portal herunter.
Veröffentlicht am 10.10.2024
Die AOK Rhld./Hamburg hat einen neuen Vertrag zur Kompressionstherapie veröffentlicht. Er beinhaltet die Versorgungsbereiche
- Rundstrick LEGS 15 20 171
- Flachstrick LEGS 15 20 172 und
- Narbenkompression LEGS 15 20 173
Die EGROH ist ebenfalls beigetreten. Vertragsstart ist der 15.10.2024. Es ist ein Neubeitritt erforderlich.
Den Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie im Anhang oder laden Sie diese vorausgefüllt im Portal herunter.
Veröffentlicht am 05.09.2024
Wie bereits berichtet, hat die AOK die gemeinsamen Verträge im Reha-Bereich (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, 20, 22 und 33) zum 30.09.2024 gekündigt.
Da laut AOK die flächendeckende Versorgung auf der Basis des zum 01.04.2024 neu geschlossenen Vertrag sichergestellt ist, wäre die Vereinbarung höherer Vertragspreise also weder sachgerecht noch wirtschaftlich vertretbar.
Somit sind die "Verhandlungen" gescheitert.Die Konditionen, die die AOK mit einem Einzelunternehmen zum 01.04.2024 abgeschlossenen hat, sind in vielen Teilen im Vergleich zu dem bisherigen Vertrag gesunken (z.B. die Wiedereinsatzpreise) und daher nach unserer Beurteilung unwirtschaftlich. Im Vergleich zu unseren Neuabschlüssen mit diversen Kostenträgern sind die Konditionen nicht tolerierbar.
Die EGROH wird den Vertrag daher nicht zeichnen. Die Verträge werden im ORTHEGROH-Portal als Fremdvertrag einsehbar sein.
Durch die Kündigung der AOK ggü. der EGROH werden somit auch Ihre Vertragsbeitritte zum 30.09.2024 beendet. Sollten Sie den Verträgen der AOK beitreten wollen, wenden Sie sich für einen Beitritt bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 04.07.2024
Seit dem 01.04.2024 bietet die AOK Rheinland-Hamburg neue Verträge im Reha-Bereich (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, 20, 22 und 33) zum Beitritt an.
Die EGROH hat die o.g. Verträge geprüft und wird diesen nicht beitreten.
Die AOK hat nun unsere gemeinsamen Verträge zum 30.09.2024 gekündigt.
Die EGROH wird ein eigenes Angebot abgeben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 28.03.2024
Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 01.04.2024 neue Reha-Verträge (PG 02, 04, 10, 11 (mit Ausnahme der Ganzkörperversorgung Dekubitus Grad 1 bis 3), 18, (19 kein EGROH-Vertrag) 20, 22, 33) veröffentlicht.
Aktuell befinden sich die 8 Verträge bei uns in Prüfung.Bitte beachten Sie, dass die derzeit zwischen der AOK und EGROH geltenden Reha-Verträge ungekündigt sind.
Reminder: Die Zahlung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ ist bis zum 31.03.2024 befristet und wird von der Kasse nicht weiter fortgeführt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 21.03.2024
Die Zahlung der „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ ist bis zum 31.03.2024 befristet und wird von der Kasse nicht weiter fortgeführt.
Veröffentlicht am 07.03.2024
Zum 01.04.2024 tritt die EGROH dem neuen Bandagen-Vertrag der AOK Rheinland/Hamburg bei.
Der bisherige Vertrag (LEGS 15 20 C55 bzw. 15 20 D55) wird somit vom neuen Vertrag abgelöst.
Es ist kein Neubeitritt notwendig. Bitte beachten Sie ab dem 01.04.2024 den neuen LEGS: 11 20 A05
Veröffentlicht am 25.01.2024
Die temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge wurden erneut bis zum 31.03.2024 verlängert.
Veröffentlicht am 25.01.2024
Zum 01.01.2024 bietet die AOK Rheinland-Hamburg einen neuen Bandagen-Vertrag an, der mit dem Apothekerverband geschlossen wurde. Der Vertrag ist bei uns aktuell noch in Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass der derzeit zwischen der AOK und EGROH geltende Vertrag (LEGS 15 20 C55 bzw. 15 20 D55) ungekündigt ist, womit unter Einhaltung der Kündigungsfristen ein Beitritt zum neuen Vertrag der AOK frühestens zum 01.04.2024 möglich wäre.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 14.12.2023
Die temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge wurden von der AOK Rheinland/Hamburg bis zum 31.01.2024 verlängert.
Veröffentlicht am 21.09.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert erneut die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ bis zum 31.12.2023
Veröffentlicht am 22.06.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert erneut die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ bis zum 30.09.2023
Veröffentlicht am 23.03.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die „temporären Beschaffungs- und Betriebskostenzuschläge“ über den 31.03.2023 hinaus bis zum 30.06.2023.
Veröffentlicht am 09.03.2023
Die AOK hat festgestellt, dass im Bereich der flachgestrickten Strumpfversorgungen die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit oftmals nicht eingehalten werden und verweist daher auf die vertragliche Regelung:
Bei der Erstversorgung eines Versicherten mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Versorgungsart 00 = Neulieferung) ist zwingend ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen. Folgeversorgungen (Versorgungsart 10 = Folgeversorgung/Nachlieferung) sind grundsätzlich
genehmigungsfrei, es sei denn, es ergeben sich Versorgungsänderungen aufgrund einer Statusänderung oder der Gesamt-Preis für die Versorgung
(Strumpf + mögliche Zusätze) ist höher als die Erstversorgung abzüglich des Aufschlags für eine Erstversorgung.Die AOK Rheinland/Hamburg teilt daher mit, dass künftig eingestellte Kostenvoranschläge für Folgeversorgungen mit dem Hinweis "Direktabrechnung" abgewiesen werden.
Veröffentlicht am 23.02.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg hat eine Ergänzungsvereinbarung für die PG 12 Tracheostoma und Laryngektomie zum 01.03.2023 veröffentlicht. Es handelt sich um zusätzliche Monatspauschalen zur Abrechnung Laryngektomie (LE) mit evidenzbasierten Produkten (LE mit EPB). Die Kriterienübersicht für diese Produkte entnehmen Sie bitte dem Anhang. LEGS bleibt 15 20 F62
Es ist kein Neubeitritt erforderlich.
Veröffentlicht am 09.02.2023
Für die PG 24 Beinprothesen hat die AOK Rheinland/Hamburg eine neue Preisvereinbarung veröffentlicht, da drei Positionen korrigiert werden mussten:
- Seite 14 „24.00.04.0101 – Interims-Knieexartikulations Prothese Vollkontaktschaft mit suprakondylärer Kondyleneinfassung für Weichwandinnenschaft oder flexiblem Innenschaft“ erhält die neue Gebührenpositionsnummer 24.00.04.0102
- Seite 81 „24.79.07.2 – Stumpfkissen/Distalcup“ erhält die neue Gebührenpostionsnummer 24.00.79.0720
- Seite 81 „24.99.99.9999 – Individuelle Kalkulation für vertraglich nicht geregelte Beinprothesen und Reparaturen“ erhält die neue Gebührenpositionsnummer 24.00.99.2222
LEGS: 15 20 P24
Veröffentlicht am 09.02.2023
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit der EGROH zum 01.01.2023 eine Ergänzungsvereinbarung zum PG 14 Sauerstoff-Vertrag geschlossen. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Im Bezug auf die Umsetzung bittet die AOK, die entsprechenden Zuschlagspauschalen im elektronischen Kostenvoranschlag anzugeben. Nur so kann die Kasse einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Die Ergänzungsvereinbarung finden Sie im Anhang. Es ist kein Neubeitritt notwendig.
Der LEGS lautet 15 20 A00.
Veröffentlicht am 16.01.2023
Die AOK Rheinland-Hamburg hat mit der LAG einen neuen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Beinprothesen verhandelt. Dieser wird zum 01.02.2023 gültig und endet am 28.02.2025.
Die EGROH bietet Ihnen diesen Vertrag ebenfalls zum Beitritt an. Ein Neubeitritt ist zwingend erforderlich, die bestehenden Vertragsteilnahmen werden zum 31.01.2023 beendet. Die Unterlagen finden Sie im Anhang.
Der neue LEGS lautet 15 20 P24.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt die bisherigen „temporären Frachtkostenzuschläge“ neu als „temporäre Kostenzuschläge“ befristet bis zum 31.03.2023 weiter. Die Preise und die Abrechnungsnummern bleiben unverändert.
Veröffentlicht am 01.09.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge bis zum 31.12.2022. Die Zuschläge können zusätzlich zu den Preiserhöhungen abgerechnet werden.
Veröffentlicht am 28.07.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit Wirkung zum 01.08.2022 eine Preiserhöhung des Vertrages "Brustprothesen" (Produktgruppe 37) vorgenommen.
Bitte beachten Sie ab dem 01.08.2022 die neuen Preise. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Preise ist das Verordnungsdatum.
Veröffentlicht am 02.06.2022
Zum 01.06.2022 hat die AOK Rheinland/Hamburg einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 CPM-Schienen abgeschlossen. Es handelt sich um einen Vertrag mit Genehmigungsvorbehalt für 4 Jahre mit Staffelpreisen. Die nächste Preisstaffel tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Der LEGS lautet 15 20 032. Für einen Beitritt senden Sie uns bitte die beigefügte Beitrittserklärung zu.
Veröffentlicht am 28.04.2022
Die AOK Rheinland/Hamburg verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Frachtkostenzuschläge bis zum 30.09.2022.
Veröffentlicht am 23.12.2021
Die AOK Rheinland-Hamburg hat zum 01.01.2022 die Preise in der Produktgruppe 31 erhöht. Die Preiserhöhungen treten jeweils zum 01.01.2022, zum 01.01.2023 bzw. zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Kasse bittet darum, aufgrund der noch erforderlichen administrativen Prozesse, von der Einreichungen von Kostenvoranschlägen vor dem 15.01.2022 abzusehen.
Veröffentlicht am 20.12.2021
Mit der AOK Rheinland/Hamburg konnten zum 01.01.2022 neue Vertragspreise in den Reha-Produktgruppen geschlossen werden. Davon betroffen sind die Verträge zu den Produktgruppen 02, 04, 10, 11, 18, 20, 22, 28 und 33.
Erzielt werden konnten die folgenden Preissteigerungen:
- Die Preise werden linear um 8,5% erhöht.
- Die Stundenverrechnungssätze werden linear um 10% gesteigert.
- Die Positionen für den Wiedereinsatz werden linear um 10% gesteigert.
Darüber hinaus gewährt die AOK Rheinland/Hamburg für die besonders stark von den erhöhten Fracht- und Rohstoffkosten betroffenen Reha-Produkten einen Frachtkostenzuschlag. Dieser kann im Zeitraum vom 01.12.2021 - 30.04.2022 zusätzlich abgerechnet werden.
Veröffentlicht am 19.08.2021
Die Frachtkostenbeteiligung für Hilfsmittel aus dem Reha-Bereich wurde von beiden Kostenträgern bis zunächst 31.12.2021 verlängert. Die entsprechenden Gebührenpositionen entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf unserer Startseite des Portals.
Veröffentlicht am 22.07.2021
Die vier genannten AOKen haben Empfehlungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Die Hygienepauschale beläuft sich bei den AOKen auf 1,00 € und kann abgerechnet werden, sofern ein direkter Kontakt mit dem Versicherten notwendig ist (länger als 15 Minuten, 1,5 Meter Abstand kann nicht eingehalten werden). Die AOKen weisen darauf hin, dass auch eventuelle Wartezeiten auf Testergebnisse mit der Hygienepauschale i.H.v. 1,00 € abgegolten sind.
Die EGROH hat diese Vereinbarungen nicht verhandelt und auch nicht gezeichnet! Wir sind uns bewusst, dass die Hygienepauschale nicht kostendeckend ist, möchten Ihnen die Möglichkeit zur Abrechnung aber nicht vorenthalten. Bitte prüfen Sie bei der Abrechnung jedoch, ob der Aufwand für die Erfassung der Gebühr dem "Ertrag" gerecht wird.
Näheres zu den Hygienepauschalen können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.
Veröffentlicht am 07.07.2021
Die folgenden Krankenkassen habe ihre Empfehlungen zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:
- AOK Baden-Württemberg - 30.09.2021,
- AOK Bayern - 31.07.2021,
- AOK Hessen - Ende pandemische Lage,
- Barmer - 30.09.2021,
- DAK - 30.09.2021,
- Novitas BKK - 30.09.2021.
Von der Techniker Krankenkasse und der HEK liegen derzeit leider noch keine Informationen vor, ob diese ebenfalls die Empfehlung zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängern.
Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung von Frachtkostenzuschläge verlängert:
- AOK Baden-Württemberg - 31.08.2021,
- AOK Bayern - 31.07.2021,
- AOK Nordwest - 30.09.2021,
- AOK Rheinland/Hamburg - 30.09.2021.
Von der AOK Niedersachsen liegt uns derzeit keine Information vor, ob diese weiterhin Frachtkostenzuschläge zahlen.
Die Dokumente "Übersicht Hygienepauschale" und "Übersicht Frachtkostenzuschläge" finden Sie auf der Startseite von ORTHEGROH aktualisiert hinterlegt.
Veröffentlicht am 24.06.2021
Die Regelung zur Frachtkosten-Beteiligung bei der AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest konnte bis zum 30.09.2021 verlängert werden.
Zur Ihrer Information finden Sie die vereinbarten Frachtkostenzuschläge erneut im Anhang hinterlegt.
Veröffentlicht am 24.06.2021
Wir informieren Sie gerne, dass die EGROH-Service GmbH dem PG 09 - Elektrostimulationsgeräte Vertrag der AOK Rhld.-HH beigetreten ist. Bitte beachten Sie, dass zum Beitritt zur PG 09 ebenfalls der Beitritt zum Rahmenvertrag der AOK Rhld.-HH notwendig ist.
Sie finden den Vertrag sowie die Beitrittserklärung in der Anlage.
Veröffentlicht am 31.05.2021
Die EGROH-Service GmbH konnte mit der AOK Rheinland/Hamburg einen neuen Vertrag über individuelle Orthesen abschließen. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.05.2021 in Kraft.
Den Vertrag finden Sie in den nächsten Tagen digitalisiert im Portal.
Sie können ab sofort beitreten. Der LEGS lautet 15 20 E23.
Veröffentlicht am 20.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 15 weiteren Verträgen im Bereich PG 14 CPAP beigetreten ist.
Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang.
Veröffentlicht am 23.04.2021
Die AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest geben die folgenden ergänzenden Hinweise zu den Frachtkostenzuschlägen:
- Mehrwertsteuer: Hier ist die jeweils gültige MwSt. des gelieferten Produktes zugrunde zu legen und vom Gesamtbetrag abzuführen
- Gesetzliche Zuzahlung: Diese ist bei jeder Versorgung vom Gesamtbetrag in Abzug zu bringen, es sei denn, der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Veröffentlicht am 19.04.2021
Die EGROH hat mit der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Nordwest eine Regelung zu den stark gestiegenen Frachtkosten geschlossen. Die Beteiligung der Frachtkosten der beiden AOKen gilt vom 01.04.2021 bis zum 30.06.2021.
Die Frachtkostenzuschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Ob die GPOS genehmigungspflichtig ist oder nicht ergibt sich durch das Grundhilfsmittel.
Veröffentlicht am 25.03.2021
Die AOK Rheinland-Hamburg hat die Formulierung zur Altersgrenze für Kinder von "bis zum vollendeten 14. Lebensjahr" in "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geändert.
Die Änderung tritt zum 01.03.2021 in Kraft und betrifft folgende Verträge:
PG 12 Tracheostoma / LEGS 15 20 F62
PG 15 abl. Inko / LEGS 15 20 F65
Veröffentlicht am 23.12.2020
Anfang 2021 soll ein neuer Vertrag für die Produktgruppe 23 (individuelle Orthesen) mit der AOK Rheinland-Hamburg geschlossen werden.
Aus organisatorischen Gründe konnte das Unterschriftenverfahren noch nicht eingeleitet werden. Dennoch können die verhandelten Preise für Kostenvoranschläge ab dem 01.01.2021 verwendet werden.
Deshalb erhalten Sie heute eine Matrix mit den neuverhandelten Positionen, die Sie bitte ab dem 1. Januar 2021 als Grundlage für Kostenvoranschläge an die AOK verwenden. Der für das Jahr 2021 gültige Stundenverrechnungssatz in Höhe von 61,50€ ist in der Matrix bereits berücksichtigt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Veröffentlicht am 10.09.2020
Am 3. September hatten wir Sie zur Übergangslösung für die Produktgruppe 23 individuell informiert.
In der Matrix, die wir Ihnen zusandten, sind die Zusätze und Reparaturen nicht enthalten.
Beachten Sie hierzu bitte die Anlage
Veröffentlicht am 03.09.2020
Die LAG OT NRW hat mit der AOK Rhld.-HH eine Übergangslösung für den Bereich PG 23 (Teilbereich individuelle Orthesen) bis zum 31.12.2020 vereinbart. Details entnehmen Sie bitte (nach erfolgreicher Anmeldung) den Anhängen.
Veröffentlicht am 30.07.2020
Die LAG für OT NRW hat ein Schreiben bezüglich des aktuellen Verhandlungsstands der Produktgruppe 23 "individuell" versendet. Das Schreiben finden Sie in den Anlagen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie umgehend informieren.
Veröffentlicht am 09.07.2020
Die Innung für Orthopädie-Technik Nord hat mit der AOK Rheinland/Hamburg eine sogenannte „Übergangslösung" für die Produktgruppe 23 individuell geschlossen. Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.
Die LAG NRW war an der Vereinbarung für diese „Übergangslösung" nicht beteiligt. Deshalb bitten wir Sie, sich weiter an unsere Empfehlung zu halten und Ihre Versorgungen nach BIV-Handbuch 2020 mit einem Stundenverrechnungssatz von 64,50 Euro anzubieten.Der Vorstand der LAG wird zeitnah das Gespräch mit der AOK Rheinland/Hamburg suchen, damit die Verhandlung für die Produktgruppe 23 individuell weiter fortgeführt wird und hoffentlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann.
Wir bitten Sie, dem Vertrag der Innung Nord nicht beizutreten, sondern, wie beschrieben, aufgrund des BIV-Handbuchs einen Kostenvoranschlag einzureichen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 15.05.2020
Die LAG OT NRW wendet sich mit einem Brief an den Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg mit Bezug auf die Produktgruppe 23 (Teilbereich individuelle Orthesen).
Die Übergangsfrist wird zum 15.05.2020 beendet. Die Mitgliedsbetriebe werden ab dem 18.05.2020 bei den Kostenvoranschlägen für die PG 23 individuell das Handbuch 2020 des BIV mit einem Stundenverrechnungssatz von 64,50€ anwenden.
Veröffentlicht am 28.02.2020
Die neuen Verträge AOK Rheinland-Hamburg PG 37 (Brustprothesen) und AOK Nordwest PG 10 (Gehilfen) stehen Ihnen nun digitalisiert im Portal zur Verfügung!
Achtung: Die Preise gelten erst ab dem 01.03.2020
Veröffentlicht am 20.02.2020
Die AOK Rheinland-Hamburg hat zum 01.03.2020 einen neuen Vertrag zur Versorgung von Versicherten in der PG 37 (Brustprothetik) abgeschlossen. Sie finden den Vertrag und die Beitrittsunterlagen ab 01.03.2020 in Ihrem ORTHEGROH-Partner Portal oder blanko im Anhang.
Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärungen im Original per Post zu.
Veröffentlicht am 06.01.2020
Wie wir bereits veröffentlichten, hat die AOK Rheinland-Hamburg zum 01.01.2020 für die Produktgruppe 17 und 23 (konfektionierte und vorgefertigte Orthesen) neue Verträge abgeschlossen.
Die AOK Rheinland-Hamburg hat uns bestätigt, dass bereits bestehende Vertragsteilnehmer auf den neuen Vertrag übernommen werden. Somit ist kein Neubeitritt notwendig.
Sollten Sie dem neuen Vertrag nicht beitreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 31.01.2020 einer automatischen Übernahme Ihres bisherigen Beitritts zu widersprechen.
Veröffentlicht am 23.12.2019
Die AOK Rheinland-Hamburg hat einen neuen Vertrag im Bereich der Produktgruppe 23 für den Teilbereich konfektionierte und vorgefertigte Orthesen abgeschlossen. Der Vertrag tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.
Bitte senden Sie uns die Original-Beitrittserklärung per Post zu.
Die Ansicht des digitalisierten Vertrages in ORTHEGROH ist ab der KW1 2020 möglich.
Veröffentlicht am 23.12.2019
Die AOK Rheinland-Hamburg hat einen neuen Vertrag für die Versorgung mit Hilfsmittels zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17) abgeschlossen. Der Vertrag tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.
Bitte senden Sie uns die Original-Beitrittserklärung per Post zu.
Die Ansicht des digitalisierten Vertrages in ORTHEGROH ist ab der KW1 2020 möglich
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die AOK Rheinland / HH hat einen neuen Vertrag im Bereich PG 11 zum 01.12.2019 veröffentlicht. Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise hat sich die EGROH-Service GmbH gegen einen Beitritt entschieden.
Bitte wenden Sie sich bei einem gewünschten Beitritt direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 05.12.2019
Die Kasse kündigt die Produktgruppen 17 Kompression und 23 konfektionierte Orthesen zum 31.12.2019. Es haben bereits Neuverhandlungen stattgefunden. Pünktlich zum 01.01.2020 werden wir Ihnen die neuen Verträge zum Beitritt anbieten.
PG 17 LEGS: 1520E17, PG 23 LEGS: 1520A73
Veröffentlicht am 21.11.2019
Die Kasse teilt mit, dass ihr beim Freischalten der EGROH auf den Vertrag PG 05 Bandagen (ab 01.10.2019) ein Fehler unterlaufen ist. Es kann daher vorkommen, dass Sie als EGROH-Mitglied nicht die vertraglich vereinbarte Vergütung erhalten haben.
Die AOK Rheinland-Hamburg prüft derzeit, welchen Leistungserbringern ein falsches Entgelt bezahlt wurde und korrigiert dieses entsprechend.
Veröffentlicht am 31.10.2019
Nach einer durchgeführten Markterkundung passt die AOK die bisherige vertragliche Vergütungsregelung für Spezialnahrung (VDB-Gruppe gemäß Lauer-Taxe: 04.01.) zum 01.11.2019 an. Ab dem Abgabezeitpunkt 01.11.2019 gilt für alle Versicherten, für die Spezialnahrung entsprechend der vorgenannten VDB-Gruppe verordnet wird, sowohl für die Erst- als auch für die Folgeversorgung (ohne Alterseinschränkung) ein einheitlicher Aufschlag auf den Lauer-EK in Höhe von drei Prozent; zuzüglich der zum Abgabezeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Veröffentlicht am 10.10.2019
Die LAG NRW und die Innung Nord haben mit der AOK Rheinland-Hamburg die Preise für Bandagen neu verhandelt. Die neue Preisvereinbarung tritt zum 01.10.2019 in Kraft.
Ein neuer Beitritt ist nicht erforderlich!
Veröffentlicht am 26.09.2019
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung wird bei der AOK Rheinland/Hamburg der Posteingang digital verarbeitet. Davon betroffen sind solche Kostenvoranschläge, mit denen Originalunterlagen auf dem herkömmlichen Postweg zugeleitet werden.
Konkret werden insbesondere im Original übersandte Verordnungen und Rezepte im Zuge des Posteingangs bei der AOK digitalisiert. Im Rahmen der Genehmigung erhalten die Absender zum Zweck der Abrechnung daher nicht das Original, sondern auf dem Postweg eine entsprechende Kopie mit der Aufschrift "Dieser Ausdruck entspricht dem digitalisierten Original". Diese Kopie in Verbindung mit der vorgenannten Aufschrift ersetzt demzufolge das Original und kann zur Abrechnung verwendet werden. Das tatsächliche Original kann nicht mehr versendet werden.
Die Kasse möchte auf diesem Weg auch nochmals für die Nutzung des "elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens" werben, mit dem Kostenvoranschläge im Rahmen des seit Jahren etablierten Verfahrens friktionsfrei übermittelt werden können. Hierdurch entfällt neben der Übersendung der Originalunterlagen auch der kostenpflichtige Postweg.
Zur Etablierung des elektronisch Kostenvoranschlagsverfahrens stehen Ihnen die jeweils beauftragten Abrechnungsdienstleister gerne zur Verfügung.
Veröffentlicht am 29.08.2019
Die AOK Rhld.-Hamburg hat einen neuen Vertrag zur Inhalations- und Atemtherapie im Teilbereich Sauerstoff abgeschlossen. Zum 01.08.2019 ist EGROH diesem beigetreten. Sie können ab sofort Ihren Beitritt erklären. Unterlagen finden Sie im Anhang. Der LEGS lautet 15 20 A00 .
Die Beitrittserklärung benötigen wir im Original per Post.
Veröffentlicht am 20.09.2018
Die Kasse akzeptiert ab 15.09.2018 „keine“ nach den alten Kriterien eingereichten Kostenvoranschläge von Leistungserbringern mehr und weist darauf hin, dem ab dem 01.07.2018 gültigen Vertrag beizutreten. Beitrittsunterlagen der AOK Rheinland-Hamburg reichen Sie bitte „immer im Original per Post“ bei Ihrer EGROH ein.
Bitte verwenden Sie den LEGS 1520E24.
Veröffentlicht am 01.08.2018
Die über die Umsetzung des neuen Fuß- und Beinprothesenvertrages mit der AOK Rh/HH (PG 24) zum 01-07-2018 hatten wir sie bereits informiert. Aufgrund der abermaligen Durchsicht und auch auf Grund von Hinweisen aus ihren Reihen, sind noch einige Fehler aufgefallen
oder Punkte zu klären gewesen. Dies haben wir zusammen mit der AOK Rh/HH auf dem kurzen Dienstweg erledigt, so dass wir ihnen heute die neue und somit aktuelle Preisanlage 5.24.2 beiliegend übersenden.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
1. Auf Seite 16 der Preisliste wurde die Position 24.00.24.3000 „Liner zur KnieEx-Prothese“ mit EK + 20% hinzugefügt.
2. Auf Seite 31 der Preisliste wurde die bereits vorhandene Position 24.00.99.2000 „sonstiges Zusätze“ auf KVA geändert.
3. Auf Seite 31 der Preisliste wurde die bereits vorhandene Position 24.00.99.3000 „Arbeitszeitpauschale zur Herstellung von Silikonlinern nach Gipsabdruck/andere Abformtechniken“ ebenfalls auf KVA geändert.
4. Auf Seite 16 möchten wir den Hinweis geben, das die dort für die KnieEx-Versorgung fehlende Position „Aktive Unterdrucksysteme für KnieEx-Prothesen“ über die Position 24.00.24.6000 „sonstige Zusätze für KnieEx-Prothesen“ mit EK + 20% angesetzt werden soll.
Veröffentlicht am 19.06.2018
Die Kasse hat zum 01.07.2018 mit der Innung für Orthopädietechnik Nord eine neue Vereinbarung in der PG 24 für den Teilbereich Beinprothetik geschlossen, dem Sie über die EGROH beitreten können. Beitrittserklärungen der AOK Rheinland-Hamburg senden Sie – wie üblich – im Original auf dem Postweg an uns.
Veröffentlicht am 04.05.2018
Die Kasse hebt die Genehmigungspflicht für einige Pflegehilfsmittel auf. Dies betrifft die PG 51 51.40.01 (Produkte zur Hygiene im Bett) und 51.45.01.0 (Kopf-waschsysteme).
Veröffentlicht am 13.02.2018
Die Kasse hat eine Anpassung bei der Bearbeitung von Hilfsmittel-Anträgen veröffentlicht. Wir bitten, die entsprechenden Änderungen zu berücksichtigen.
Veröffentlicht am 20.07.2017
Die Verhandlungen zur PG 11 Dekubitus Sitz- und Rückenkissen sowie Matratzen der Dekubitusklasse IV sind abgeschlossen. Ab sofort können Sie dieser Anlage beitreten. Die Ausschreibung über die Klassen I-III bleibt hiervon unberührt.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die AOK gibt eine Vertragsanbahnung zur Verhandlung von Mobilitätshilfen bekannt. EGROH wird ein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 16.01.2017
Die Kasse beabsichtigt Verträge mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus zu verhandeln. EGROH wird sich daran beteiligen.
Veröffentlicht am 03.11.2016
Die Kasse beabsichtigt einen Vertrag zur Versorgung Versicherter aus dem Bereich PG 24 Beinprothetik zu schließen. EGROH wird mit verhandeln.
Veröffentlicht am 03.11.2016
Die Kasse informiert über die Änderungen der Datenlieferung im eKV-Verfahren und gibt Hinweise zur Nutzung des Verfahrens. Die Änderung findet zum 02.11.2016 Anwendung.
Eilmeldung: Gerade hat uns eine Meldung erreicht, dass bei der Umstellung Probleme aufgetaucht sind. Techniker der AOK arbeiten mit Hochdruck daran und bitten um Geduld.
Veröffentlicht am 20.10.2016
Laut Vertrag sind nur im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte abzurechnen. Für Produkte ohne Hilfsmittelnummer ist die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. ACHTUNG! Diese Produkte sind bei der AOK Rheinland-Hamburg mit einem 7-Steller einzureichen! Die 900er-Pseudonummer oder das Auffüllen
mit 000 wird von der AOK nicht akzeptiert und direkt abgelehnt!
Veröffentlicht am 20.10.2016
Die Kasse gibt die Vertragsabsicht zur Versorgung Versicherter mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten bekannt. EGROH wird ein Angebot abgeben.
Veröffentlicht am 29.09.2016
Wiederholung wegen mangelnder Rückläufer
Die Kasse hat ihre Versicherten bzgl. der weiteren Versorgung nach Ablauf der aktuellen Fallpauschalen angeschrieben und den zukünftig versorgenden Ausschreibungsgewinner bekannt gegeben. Die Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. (f.m.p.) zweifelt (berechtigterweise) an der Vertragserfüllung mit qualitativ hochwertigen Produkten, da inzwischen bekannt ist, dass die Fallpauschalenpreise inkl. aller Dienstleistungen zwischen 65,- und 85,- € liegen. Vor diesem Hintergrund hat die f.m.p. einen Fragebogen erstellt, den Versicherte bei der Abholung der auslaufenden Pauschale möglichst ausfüllen sollten, um gegenüber Politik und Öffentlichkeit Verstöße bzw. die Unmöglichkeit bedarfsgerechter Versorgung nachweisen zu können. Hier unterstützt EGROH die Fachvereinigung tatkräftig mit der Publikation dieses Fragebogens. Wir bitten Sie daher um Unterstützung bei der Ermittlung der entsprechenden Datengrundlage, um das Fehlverhalten der Ausschreibungsgewinner und mithin auch der AOK Rheinland-Hamburg nachweisen zu können. Bitte nutzen Sie das Instrument bei der Abholung Ihrer Produkte bei Ihren Versicherten, damit eine effektive Grundlage für den Nachweis gewonnen werden kann. Die Antwortbögen können Sie an f.m.p. oder gerne auch an die EGROH-Vertragsabteilung senden. Wir leiten diese dann weiter. Vielen Dank.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Die Kasse hat ihre Versicherten bzgl. der weiteren Versorgung nach Ablauf der aktuellenFallpauschalen angeschrieben und den zukünftig versorgenden Ausschreibungsgewinner bekannt gegeben. Die Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. (f.m.p.) zweifelt (berechtigterweise) an der Vertragserfüllung mit qualitativ hochwertigen Produkten, da inzwischen bekannt ist, dass die Fallpauschalenpreise inkl. aller Dienstleistungen zwischen 65,- und 85,- € liegen. Vor diesem Hintergrund hat die f.m.p. einen Fragebogen erstellt, den Versicherte bei der Abholung der auslaufenden Pauschale möglichst ausfüllen sollten, um gegenüber Politik und Öffentlichkeit Verstöße bzw. die Unmöglichkeit bedarfsgerechter Versorgung nachweisen zu können. Hier unterstützt EGROH die Fachvereinigung tatkräftig mit der Publikation dieses Fragebogens. Wir bitten Sie daher um Unterstützung bei der Ermittlung der entsprechenden Datengrundlage, um das Fehlverhalten der Ausschreibungsgewinner und mithin auch der AOK Rheinland / Hamburg nachweisen zu können. Bitte nutzen Sie das Instrument bei der Abholung Ihrer Produkte bei Ihren Versicherten, damit eine effektive Grundlage für den Nachweis gewonnen werden kann. Die Antwortbögen können Sie an f.m.p. oder gerne auch an die EGROH- Vertragsabteilung senden. Wir leiten diese dann weiter. Vielen Dank.
Veröffentlicht am 10.08.2016
Zum 01.10.2016 ändert sich die Vergütung beim Vertrag zur enteralen Ernährung für Standard- und Spezialnahrung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang. Sollten Sie bereits Vertragspartner sein, benötigen wir die von Ihnen unterschriebene Ergänzungsvereinbarung in zweifacher Ausführung im Original per Post! Wenn Sie neu beitreten, füllen Sie die beiden anhängenden Beitrittserklärungen inkl. der Schuldbefreiungserklärung Ihres Abrechners ebenfalls aus und fügen sie im Original bei.
Veröffentlicht am 14.07.2016
Die Ausschreibungsgewinner stehen fest. Die Zuschlagspreise sind leider nicht bekannt, sollen aber deutlich unter 100,- € liegen. Die offizielle Auflistung der AOK entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Veröffentlicht am 29.06.2016
Die Vertragspreise in der PG 31 Schuhtechnik sind zum 01.08.2016 gestiegen. Zu Ihrer Information finden Sie anbei den neuen Vertrag. Für bereits teilnehmende Leistungserbringer ist ein Neubeitritt nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 29.06.2016
Der neue Vertrag PG 29 enthält erhebliche Preissenkungen. Bisher hat keine Vertragsgruppe – auch EGROH nicht – den Vertrag unterzeichnet. Zusammen mit den anderen Verbänden wird versucht, bessere Preise zu erreichen; die Chancen stehen aber nicht gut. Wenn Sie diesen Vertrag dringend benötigen, wenden Sie sich bitte zum Direkt-Beitritt an die Kasse.
Veröffentlicht am 29.06.2016
Im neu verhandelten Vertrag befindet sich ein kleiner Fehler in der Preisvereinbarung (Arbeitsplatte/Tisch (Therapietisch) halb). Hier wurde nur ein 9-Steller (18.00.00.003) angegeben und nun auf den 10-Steller (18.00.00.0030) korrigiert. Dieser findet ab sofort bei Kostenvoranschlägen sowie Rechnungen Anwendung.
Veröffentlicht am 16.06.2016
Auf Grund der starken Preisabsenkung hat noch kein Verband den Vertrag gezeichnet. Es wird versucht, weitere Gespräche zu führen. Wir informieren Sie schnellstmöglich.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat die bestehenden Preisvereinbarungen in der PG 29 / Stomaartikel zum 30.06.2016 gekündigt und neu verhandelt. Die neue Preisvereinbarung soll zum 01.Juli 2016 in Kraft treten, liegt uns aber bisher noch nicht vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat die bestehenden Preisvereinbarungen in der PG 18 Krankenfahrzeuge zum 30.06.2016 gekündigt. Wie bereits im letzten Infobrief berichtet, tritt der neue Vertrag ab 01.Juli 2016 in Kraft und bedarf eines Neubeitritts. Die Beitrittserklärung senden Sie uns bitte – wie üblich – im Original auf dem Postweg zu.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Die Kasse hat zum 30.06.2016 die bestehenden Preisverein-barungen zur Versorgung Versicherter mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln (PG15) gekündigt. Auch EGROH hatte sich an den Verhandlungen beteiligt. Zum 01.Juli 2016 tritt nun eine neue Preisvereinbarung in Kraft (Erwachsene: 17,56 € netto). Aus wirtschaftlichen Gründen tritt EGROH diesem Vertrag nicht bei.
Veröffentlicht am 07.06.2016
Im April 2015 hatte die Kasse ihre Absicht bekannt gemacht, über die Versorgung im Dekubitusbereich Verträge abzuschließen. Die EGROH, die Innung sowie weitere Verbände hatten die Verhand-lungen aufgenommen und Angebote abgegeben. Danach gab es bis zum Frühjahr 2016 keinerlei Reaktion von der Kasse. Mitte April 2016 erschien nun für alle überraschend eine Ausschreibung, obwohl die laufenden Verhandlungen weder für gescheitert noch für beendet erklärt worden waren. Alle Bemühungen, die Ausschreibung abzuwenden, blieben ohne Erfolg. Nun hat die Kasse mit Schreiben vom 25.05.2016 den Vertrag mit Wirkung zum 30.06.2016 gekündigt.
Plötzliche Ausschreibung - Vertrag mit Wirkung zum 30.06.2016 gekündigt.
Veröffentlicht am 25.05.2016
Die Kasse hat zum 01.07.2016 die Produktgruppe 18 Krankenfahrzeuge neu verhandelt. Es ist ein neuer Beitritt nötig. DieTeilnahmeerklärung benötigen wir im Original per Post.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Ab dem 01.06.2016 bietet die Kasse einen neuen Vertrag an. Diesem Vertrag können Sie ab sofort beitreten. Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post möglichst bis zum 06.05.2016 bei uns ein.
Veröffentlicht am 28.04.2016
Die Kasse hat zum 01.05.2016 die Leistungsbeschreibung zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 Schuhe systematisch und redaktionell dem aktuellen Rahmenvertrag angepasst. Die Preisanlage ist gleichbleibend.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Ab dem 01.04.2016 bietet die Kasse einen neuen Vertrag an. Diesem Vertrag können Sie direkt über die AOK beitreten.
Veröffentlicht am 30.03.2016
Die Kasse hat zum 01.04.2016 einen neuen Arzneimittelvertrag nach § 300 für Nahrung abgeschlossen. Dem Vertrag können Sie mit der ausgefüllten Anlage 2 über die EGROH beitreten. Bitte senden Sie uns das Formular im Original per Post ein!
Veröffentlicht am 23.02.2016
Die Kasse teilt mit, dass sie beim Vertragscontrolling auf relevante „Auffälligkeiten“ gestoßen ist. Die Sachverhalte werden derzeit aufbereitet u. die AOK wird dann schriftlich auf die betreffenden Unternehmen zugehen.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die AOK Rhld.-HH weist auf die Neuregelungen im Umgang mit der eGK im Zusammenhang mit der Versorgung von Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen hin.
Veröffentlicht am 26.01.2016
Die Kasse hat den Anhang für behindertengerechte Betten und Pflegebetten neu verhandelt. Die EGROH wird diesem Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten. Für Vertragsbeitritte wenden Sie sich bitte direkt an die AOK.
Veröffentlicht am 17.12.2015
Die Kasse erweitert das Verfahren des elektronischen Kostenvor-anschlags um die Produktgruppen 05, 08, 12, 15, 16, 20, 21, 31 und 99 zum 23.11.2015.
Veröffentlicht am 11.11.2015
Die Kasse hat einen neuen Vertrag über PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
abgeschlossen. Die Preise gelten ab dem 01.12.2015. Hier muss ein neuer Beitritt erfolgen. Senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung bitte im Original per Post zurück! Der Leistungserbringergruppenschlüssel lautet 15 20 E17 bzw. F17 für Notfallversorgungen.
Veröffentlicht am 28.10.2015
Die Kasse erweitert das Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlags um die Produktgruppen 01, 02, 03, 06, 07, 09, 10, 14, 17, 27 und 28 zum 26.10.2015.
Veröffentlicht am 29.09.2015
Die AOK kündigt zum 31.10.2015 die Produktgruppe 32 Therapeutische Bewegungsgeräte, da eine neue Vertragsanbahnung geplant ist.
Veröffentlicht am 29.09.2015
Die Kasse informiert über die Einführung des elektronischen Kostenvoranschlages (eKoVo) mit Beginn zum 14.09.2015. Eine Umsetzung wird schrittweise erfolgen; beginnend mit den Produktgruppen 04, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 32, 33 und 50. Über Erweiterungen wird die Kasse rechtzeitig informieren. Die Umsetzung
soll lt. Kasse bis zum 31.12.2015 vollständig erfolgt sein. Weiteren Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Schreiben.
Veröffentlicht am 20.08.2015
Die Kasse hat neue Verträge über die Produktgruppen 02 Adaptionshilfen, PG 20 Lagerungshilfen, PG 22 Mobilitätshilfen, PG 28 Stehhilfen und PG 33 Toilettenhilfen abgeschlossen. Die Preise gelten ab dem 01.09.2015. Hier muss ein neuer Beitritt erfolgen. Senden Sie die ausgefüllten Beitrittserklärungen bitte im Original per Post zurück! Die Leistungserbringergruppenschlüssel entnehmen Sie bitte unserer verlinkten LEGS-Tabelle.
Veröffentlicht am 29.07.2015
Die Kasse hat einen neuen Vertrag über PG 05 Bandagen abgeschlossen. Die Preise gelten ab dem 01.08.2015. Hier muss ein neuer Beitritt erfolgen. Senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung bitte im Original per Post zurück! Der Leistungserbringergruppenschlüssel wird jedem Leistungserbringer direkt von der Kasse zugeteilt.
Veröffentlicht am 29.06.2015
Des Weiteren informiert die Kasse über den Umgang mit Sauerstoff versorgungen nach in Kraft treten der Ausschreibung zur PG 14 zum 01.08.2015.
Veröffentlicht am 29.06.2015
zum 01.07.2015 hat die Kasse eine Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 23 (Orthesen) abgeschlossen. Die Änderungen in Gelb entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 05.03.2015
Aufgrund von Unklarheiten informiert die Kasse über das Genehmigungsverfahren zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 Bandagen.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse hat zum 01.01.2015 erneut die Preise der Produktgruppe 31 Schuhtechnik angehoben.
Veröffentlicht am 30.01.2015
Die Kasse informiert über den Verzicht auf Genehmigung im Rahmen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
Veröffentlicht am 28.10.2014
Die Kasse hat eine Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Messgeräte für Körperzustände u. –funktionen) zum 01.11.2014 geschlossen. Die Nachwirkung des alten Reha-Vertrages in diesem Produktbereich endet deshalb zum 31.10. d.J. Wenn Sie der neuen Vereinbarung beitreten möchten, nutzen Sie bitte die anhängende Beitrittserklärung und senden Sie uns diese im Original per Post zu.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Die Kasse hat eine Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (konfektionierte Orthesen) zum 01.11.2014 geschlossen. Wenn Sie der neuen Vereinbarung beitreten möchten, nutzen Sie bitte die anhängende Beitrittserklärung und senden Sie uns diese im Original per Post zu.
Veröffentlicht am 17.10.2014
Die EGROH-Service GmbH hat mit der Kasse eine Protokollnotiz vereinbart, in welcher bei der PG 31 Schuhtechnik eine Preisanhebung zum 01.11.2014 erfolgt. Eine weitere Neujustierung der Vergütungen ist zum 01. Januar 2015 geplant. Die neue Preisanlage gilt für Verordnungen ab 01. November 2014. Sie finden sie im Link.
Veröffentlicht am 26.08.2014
Weiterhin gibt es bei der AOK Rhld.-Hamburg neue Genehmigungs- und Reparaturfreigrenzen.
Veröffentlicht am 26.08.2014
die EGROH Service GmbH hat mit der Kasse zwei neue Verträge über die Produktgruppen 04 Badehilfen und PG 10 Gehhilfen abgeschlossen. Beginn ist der 01.09.2014. Die Beitrittserklärungen müssen bitte im Original per Post eingereicht werden.
Veröffentlicht am 29.07.2014
Die Kasse informiert über eine Strukturänderung ihrer Regionaldirektionen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoschreiben.
Veröffentlicht am 04.06.2014
Zum 01. Juli gelten neue Vereinbarungen über die Lieferung von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 für den Bereich PG 12 Tracheostoma, PG 15 saugend, ableitend u. Biofeedback sowie PG 29 Stoma. Die Beitrittsunterlagen senden Sie uns bitte im Original per Post, wir leiten die Beitritte dann geprüft weiter.
Veröffentlicht am 27.05.2014
zum 01. Juni gilt eine neue Vereinbarung über die Lieferung von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 für den Bereich PG 18 Krankenfahrzeuge. Die Beitrittsunterlagen senden Sie uns bitte im Original per Post, wir leiten die Beitritte dann geprüft weiter. Weiterhin werden zum 01. Juli Verträge im Bereich Homecare (PG 12, 15,
29) gültig, die wir beizeiten veröffentlichen werden.
Veröffentlicht am 05.03.2014
Seit Mitte des vergangenen Jahres ist der neue Rahmenvertrag mit der AOK Rhld.-HH in Kraft. Nun informiert die Kasse, dass die Übergangsfrist für LE mit alten Verträgen zum 31.03.2014 ausläuft. Die Leistungserbringer, die dem neuen Vertrag noch nicht beigetreten sind, können ab dem 01.04.2014 keine Leistungen mehr abrechnen. Wenn Sie dem neuen Vertrag beitreten möchten, wenden Sie sich bitte an die Vertragsabteilung; Tel.: 06633 / 183-917 oder per Mail: vertrag@
egroh.de
Veröffentlicht am 30.01.2014
Ab dem 01.01.2014 gelten für Abrechnungen von Versorgungen zu den Vergütungsvereinbarungen 5.08.2 (Einlagen) und 5.17.2 (Kompressionstherapie) die aktuellen Festbeträge.