Veröffentlicht am 28.02.2019
Aufgrund der Aktualisierung des PQ-Kriterienkatalogs zum 01.12.2018 und der Fortschreibung diverser Produktgruppen zum 31.12.2018 kann es zu automatischen Änderungen bei Ihren Vertragsteilnahmen gekommen sein.
Bitte überprüfen Sie Ihre aktuellen Vertragsteilnahmen auf Korrektheit, um Retaxierungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie bei diversen AOKen, dass Sie hier ggf. eine separate Bestätigung der Krankenkasse erhalten haben.
Ihre aktuellen Teilnahmen können Sie jederzeit unter „Meine Verträge“ einsehen. Eine Teilnahmebestätigung zur Weiterleitung an Ihr Abrechnungszentrum können Sie bequem als pdf-Dokument herunterladen.
Eine nähere Erläuterung des Menüpunktes „Meine Verträge“ können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.
Veröffentlicht am 28.02.2019
Die Kasse hat den bestehenden Reha-Vertrag zum 30.04.2019 gekündigt. Dem neuen Vertrag zum 01.05.2019 wird EGROH aus wirtschaftlichen Gründen nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an den Kostenträger.
Veröffentlicht am 28.02.2019
Im Mai 2020 tritt die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) in Kraft. Die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e.V. (DGIHV) beschäftigt sich bereits seit vergangenem Jahr mit der Thematik im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppe steht die Erarbeitung von klinischen Bewertungen für Sonderanfertigungen sowie der Aufbau einer technischen Plattform zur Dokumentation der geforderten Produktnachverfolgung.
Die EGROH - auch in Wahrnehmung der Interessen der ORTHEG - arbeitet, zusammen mit anderen Vertretern betroffener Leistungserbringer, Hersteller und Hilfsmittelverbänden, in der Arbeitsgruppe mit. Mit Herrn Dr. Friehoff (EGROH) als "Chair" hat sich die Arbeitsgruppe das Ziel gesetzt, bis Ende 2019 eine OT-Umsetzungshilfe zur Erfüllung der MDR-Anforderungen herauszugeben.
Wir halten Sie hierüber auf dem Laufenden!
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dgihv.org
Veröffentlicht am 28.02.2019
Der Verband CPM Therapie e.V. hat mit der DGUV sowie der SVLFG mit Wirkung zum 01.02.2019 einen Rahmenvertrag über die Versorgung mit CPM-Motorbewegungsschienen geschlossen. Auf Seiten der DGUV sollen nach bisherigem Vernehmen alle Kostenträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) an dem Vertrag teilnehmen. EGROH bietet diesen Vertrag ab sofort zum Beitritt an.
Den Vertrag und die ergänzenden Hinweise dazu haben wir als PDF diesem Schreiben zu Ihrer Information angefügt.
Veröffentlicht am 28.02.2019
Aktuell sind die Rollatoren bei der TK grundsätzlich in der Ausschreibung.
In folgenden PLZ-Gebieten konnte die TK jedoch keinen Loszuschlag erteilen:
26, 27, 28, 49 und 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 98, 99
Zur Versorgung der Versicherten aus den betroffenen PLZ-Gebieten, reichen Sie deshalb bitte einen Kostenvoranschlag bei der TK ein.
Sollte der EKV nicht funktionieren, reichen Sie den KV bitte in Papierform ein.
Veröffentlicht am 28.02.2019
Der PG 31 Schuh-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg wurde zum 31.05.2019 gekündigt. Die Verhandlungen laufen.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Die Kasse hat den bestehenden Pflegebetten-Vertrag zum 31.03.2019 gekündigt. Aufgrund der unwirtschaftlichen Preise wird die EGROH-Service GmbH dem Folgevertrag nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Die Kasse hat einen neuen Reha-Vertrag veröffentlicht. Nach Prüfung der Preise (unter Niveau der IKK classic) wird die EGROH-Service GmbH dem Vertrag nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Zum 01.02.2019 hat die AOK Nordost einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 (fremdkraftbetriebene Beintrainer / Armtrainer / Kombinationstrainer) abgeschlossen. Hier wird die EGROH-Service GmbH aufgrund der unwirtschaftlichen Preise nicht beitreten.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 21.02.2019
Die Kasse hat zum 01.02.2019 einen neuen Medizintechnik-Vertrag abgeschlossen. Die EGROH-Service GmbH wird dem Vertrag aufgrund unwirtschaftlicher Preise nicht beitreten. Alle bisherigen Vertragspartner sind damit zum 31.01.2019 vertragslos in diesem Bereich. Das betrifft die Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 210 bis 19 99 219.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.
Veröffentlicht am 12.02.2019
Beigefügt erhalten Sie die fortgeschriebenen Preislisten in den Produktgruppen 05 Bandagen und 23 Orthesen. Diese sind ab dem 01.02.2019 gültig. Außerdem wurde eine Nachtragsvereinbarung zu den festbetragsgeregelten Einlagen geschlossen. Bisher teilnehmende Betriebe werden von der BKK Mobil Oil übernommen. Der neue LEGS lautet dann ab 01.03.2019 15 99 015 für die PG 08 .
Es ist kein Neubeitritt erforderlich!
Veröffentlicht am 07.02.2019
Die EGROH-Service GmbH hat mit der Hanseatischen Krankenkasse HEK zum 01.02.2019 einen neuen Vertrag zur Schuhtechnik abgeschlossen. Der Vertrag ist inhaltsgleich mit dem Schuhtechnik-Vertrag der BARMER und Techniker Krankenkasse.
Sie können ab sofort beitreten!
Veröffentlicht am 07.02.2019
Information über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur PG 31 vom 05.03.2018 der GWQ:
Für die Bereiche
- Orthopädische Maßschuhe und Zusätze (31.03.01.001 – 31.03.02.7002)
- Konfektionierte Schuhe (31.03.03.0 – 31.03.03.7)
- Reparaturen/Instandsetzungen (Pos. 31.03.05.1 – 31.03.05.4)
- Leisten (31.03.06.0004 – 31.03.06.0007)
- Diabetikerschutzschuhe (31.03.08.0)
- Arbeitsstundensatz (31.99.99.0999)
wurden bereits Vertragspreise gegenseitig akzeptiert. Unsere zugrundeliegenden Kalkulationen wurden dabei von der GWQ Service Plus AG vollumfänglich akzeptiert. Dies beinhaltet die Steigerung des Arbeitsstundensatzes von 54,50 € auf 61,50 €.
Lediglich bei den Preisen für die Schuhzurichtungen gibt es bisher keine Einigung. Auch unseren Kompromissvorschlag, Schuhzurichtungspreise auf dem Niveau der bereits seit 01.07.2015 gültigen PG 31-Preisvereinbarung mit der DAK zu akzeptieren, lehnt die GWQ ab.
Ursache hierfür ist sicherlich, dass zwischenzeitlich von der GWQ ServicePlus AG mit dem Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen ein PG 31-Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde, der z.B. bei den Schuhzurichtungen deutlich niedrigere Vertragspreise vorsieht. Eine Gegenüberstellung der dort abgeschlossenen Schuhzurichtungspreise mit unserem Preisangebot und den aktuellen DAK-Preisen ist als Anlage beigefügt.
Unsere Verhandlungsgruppe, mit zusammen über 1500 Mitgliedsbetrieben, lehnt diesen Vertrag ab, da die Preise teilweise sogar niedriger sind als diejenigen, die uns die GWQ selbst angeboten hat!
Die GWQ ServicePlus AG hat diesen Vertrag als bundesweite Beitrittsoption bekanntgemacht. Wie vom Bundesversicherungsamt bereits mehrfach veröffentlicht, gibt es zwar ein „Beitrittsrecht“ nach § 127 SGB V, aber keineswegs eine „Beitrittspflicht“.
Jeder Verband – auch einzelne Betriebe – hat das Recht auf Verhandlungen. Wir werden also weiter verhandeln.
Wir raten Ihnen dringend, diese Beitrittsoption nicht zu nutzen und das Ergebnis unserer Vertragsverhandlungen mit der GWQ ServicePlus AG weiter abzuwarten.