ORTHEGROH News

Nachrichten aus 09.2020


September 2020


Veröffentlicht am 29.09.2020

IKK classic

Reha Verhandlungen

Verhandlung

Wie in den NEWS-Einträgen vom 22.09. und 25.09.2020 zu entnehmen, empfehlen wir ab 01.10.2020 sich an die veröffentlichten Handlungsanweisungen zu halten und dem von der IKK Classic verteilten Vertrag nicht beizutreten. Um Ihnen einen Überblick der aktuellen Vertragspreise in Gegenüberstellung zu dem Angebot der ARGE und den "alten" Vertragspreisen zu schaffen, beachten Sie bitte die in der Anlage befindliche Übersicht. Die ARGE wird sich im Oktober erneut mit der IKK classic an einen Tisch setzen, um einen für Sie wirtschaftlichen Vertrag zu verhandeln. 


Veröffentlicht am 25.09.2020

Wichtige Informationen IKK classic

Reha-Vertrag (PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 28, 32, 33)

vertragsloser Zustand Hinweis Problematik

Wie berichtet haben wir die 10 Einzelverträge, die mit einem einzelnen Leistungserbringer geschlossen wurden, geprüft und sind zu folgendem Entschluss gekommen:

Es ist leider nicht mehr vermeidbar, dass es ab dem 01.10.2020 zu einem vertragslosen Zustand im Reha-Bereich kommt. 

Die IKK classic hat das gemeinsame Angebot von EGROH, BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG und CURA-SAN ohne Verhandlung abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die Konditionen der mit einem Einzelunternehmen abgeschlossenen Verträge sind nach unserer Beurteilung absolut unwirtschaftlich. Wir können Ihnen deshalb KEINESFALLS empfehlen, diesen Verträgen beizutreten. 

Um weiterhin die Versicherten der IKK classic wirtschaftlich sinnvoll und qualitativ hochwertig versorgen zu können, empfehlen wir Ihnen die alten Vertragspreise mit einem prozentualen Aufschlag in Höhe der Grundlohnsummensteigerung bzw. des Inflationsausgleiches der letzten drei Jahre (ca. 9,8%) oder andere marktübliche Preise einzureichen.

Bitte reichen Sie Kostenvoranschläge zu den gekündigten Produktgruppen bei der IKK classic grundsätzlich in Papierform (Fax oder Post) ein. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihr Kostenvoranschlag nicht automatisch abgelehnt oder auf die neuen unwirtschaftlichen Vertragspreise gekürzt wird. Das Rezept senden Sie bitte nur in Kopie an die Kasse.

Besonders wichtig ist allerdings, dass Sie Kürzungen auf unwirtschaftliche Preise nicht akzeptieren, sondern unter Hinweis auf die fehlende Vertragsbindung auf den in Ihrem Kostenvoranschlag geforderten Betrag bestehen (siehe Anhänge im Login-Bereich).

Sie können sich auch vom Versicherten das bzw. sein "freies Wahlrecht" bestätigen lassen, dass er von Ihnen beliefert werden möchte und dies zusammen mit Ihren Kostenvoranschlägen einreichen (siehe Anhänge im Login-Bereich).

Wir sind der Auffassung, dass die IKK classic hier ihre gesetzlichen Pflichten aus § 127 Abs. 1 S. 2 SGB V verletzt hat und haben uns mit einem Schreiben an das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) gewendet (siehe Anhänge im Login-Bereich). 

Wir bemühen uns weiterhin, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und wirtschaftliche Preise für Sie zu erzielen. 

Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Wir halten Sie auf dem Laufenden!  

Einen Preisvergleich sowie unser ursprüngliches Angebot werden wir Ihnen in den kommenden Tagen zur Verfügung stellen. 

Im Anhang finden Sie wichtige informative und bürokratieerleichternde Dokumente dazu. 


Veröffentlicht am 24.09.2020

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompressionstherapie

Hinweis teilnehmende Kassen

Die GWQ hat eine vorläufige Liste der teilnehmenden Kassen veröffentlicht. Da das Beitrittsverfahren der Kassen noch bis zum 25.09.2020 läuft, ist die Liste eventuell noch nicht vollständig.

Dem neuem Vertrag in der PG 17 Kompressionstherapie sind bisher die folgenden Kassen beigetreten:

  • atlas BKK ahlmann
  • Bertelsmann BKK
  • Bertriebskrankenkasse firmus
  • BKK Diakonie
  • BKK Groz-Beckert
  • BKK HMR
  • BKK Rieker.RICOSTA.Weister
  • BKK SBH
  • BKK Voralb Heller*Leuze
  • BKK_DürkoppAdler
  • BMW BKK
  • energie BKK
  • Krones BKK
  • Salus BKK
  • SBK
  • Schwenniger Krankenkasse
  • Securvita BKK
  • SKD
  • Südzucker BKK
  • Viactiv Krankenkasse
  • DAK

Bitte beachten Sie, dass durch den Beitritt der DAK zum GWQ-Vertrag in der Produktgruppe 17 zum 01.10.2020 nur noch bis zum 30.09.2020 über den vdek-Vertrag abgerechnet werden kann.


Veröffentlicht am 24.09.2020

DAK Gesundheit

Übergangsvereinbarung PG 32 CPM-Schienen

KündigungWeitergeltung

Die DAK hat für den zum 30.04.2020 gekündigten Vertrag mit dem Verband CPM Therapie e.V. eine Übergangsvereinbarung mit neuen Preisen bis zum 30.09.2020 getroffen. Bis dahin sollte ein neue Vertrag verhandelt werden. Leider ist es bisher noch nicht zum Vertragsabschluss gekommen. Daher hat der Verband CPM Therapie e.V. und die DAK sich auf eine Weitergeltung der Übergangsvereinbarung bis zum 31.12.2020 geeinigt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 22.09.2020

IKK classic

Reha-Vertrag (PG 04,10,11,18,19,20,22,28,32,33)

Hinweis Problematik

Wie bereits am 17.09. veröffentlicht, hat die EGROH Anfang August zusammen mit BIV, Reha Vital, RSR, Sanitätshaus Aktuell AG und CURA-SAN ein Angebot abgegeben. Die IKK classic hat das Angebot ohne Verhandlung abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Wir haben die 10 Einzelverträge, die mit einem einzelnen Leistungserbringer geschlossen wurden, heute erhalten und geprüft. 

Es wird wahrscheinlich ab dem 01.10.2020 zu einem vertragslosen Zustand im Reha-Bereich kommen. 

Bitte haben Sie noch etwas Geduld! 

Am 23.09.2020 findet eine Krisensitzung statt. Handlungsempfehlungen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 21.09.2020

Corona-Krise

Ergänzender Hinweis bzgl. der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel

Hinweis

Bekanntlich hat der GKV-Spitzenverband die einzelnen Vertragspreise der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel einstweilen ausgesetzt. Eine monatliche Abrechnung bis zu einem Betrag von 60€ ist seit dem 01.04.2020 möglich. Im Rahmen der zugrundliegenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 4. Mai 2020 und der der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung sollte das für den Zeitraum 01. April 2020 bis voraussichtlich 30. September 2020 gelten. Die Geltungsdauer dieser Regelungen soll nun durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bis zum 31.12.2020 verlängert werden.

Eine Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung bedarf es nicht, das hat das BMG bestätigt.

Das bedeutet, dass sich die Regelung zu der 60 Euro Pauschale bis zum Jahresende verlängert.


Veröffentlicht am 18.09.2020

AOK Nordwest

Vertragsverhandlung der Produktgruppe 26

VerhandlungHinweis

Die LAG-OT teilt in Ihrem LAG Info Direkt Nr. 25/2020 mit, dass sich die Verhandlungen in der PG 26 mit der AOK NordWest "nach hinten" verschieben. Grund hierfür ist die aktuelle Pandemie und deren Auswirkung, andere Prioritäten zu setzen. 

Da es aktuell keine Vereinbarung mit der AOK NordWest für die Produktgruppe 26 und somit auch keine Preisvorgaben gibt, müssen Sie Ihre Versorgungen bei der AOK NordWest als „freien“ eKV einreichen.

Diese Regelung gilt selbstverständlich für alle Kostenträger, bei denen diese Produktgruppe vertraglich nicht geregelt ist


Veröffentlicht am 17.09.2020

IKK classic

Verhandlungen Reha-Vertrag

vertragsloser Zustand Hinweis

Wie wir bereits mitteilten, hat die IKK classic den Reha-Vertrag zum 30.09.2020 gekündigt.

Die EGROH hatte sich für Neuverhandlungen mit den Verbänden RSR, SaniAktuell, BIV, CuraSan und RehaVital zusammengeschlossen und ein gemeinsames Angebot abgegeben. 

Die IKK classic hat das Angebot ohne Verhandlung abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Zwischenzeitlich hat die Krankenkasse wohl Verträge mit anderen Vertragspartnern (Einzelleistungserbringer) abgeschlossen. 

Es kann ab dem 01.10.2020 im Reha-Bereich der IKK classic zu einem vertragslosen Zustand kommen. 

Die EGROH hat diese Verträge zur Prüfung angefordert. Diese Verträge werden dann von uns geprüft und analysiert und das Ergebnis wird Ihnen zeitnah mitgeteilt. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie im Laufe der nächsten Woche informieren und Ihnen dann auch konkrete Handlungsempfehlungen mit an die Hand geben.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 17.09.2020

AOK Bundesverband IKK Bundesverband Knappschaft vdek SVLFG

FAQ-Katalog der gesetzlichen KK zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung

Hinweis

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den bereits veröffentlichten FAQ-Katalog aktualisiert. Die aktuelle Version (Stand 11.09.2020) können Sie dem beigefügtem Dokument entnehmen. Die Änderungen in dem Dokument sind farbig markiert.

Die Änderungen betreffen den steuerrechtlichen Umgang mit Fallpauschalen sowie den Umgang mit der Versorgungsform "Miete".


Veröffentlicht am 17.09.2020

Knappschaft SVLFG

PG 21 Blutdruckmessgeräte

neuer Vertrag

Die EGROH-Service GmbH hat mit der Knappschaft und der SVLFG zum 01.10.2020 einen Vertrag über Blutdruckmessgeräte abgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 14 der MPBetreibV für Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre Messtechnische Kontrollen durchzuführen müssen. Für die MTK ist im Vertrag eine Vergütung geregelt. Sollten Sie keine Messtechnischen Kontrollen durchführen können, so können Sie zu den Konditionen der MTK eine Neuversorgung durchführen. 

Der Vertrag tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Der LEGS lautet 15 92 21B.

Sollten Sie bisher noch keinen Verträge mit der Knappschaft bzw. SVLFG beigetreten sein, so benötigen wir zusätzlich zu der Teilnahmeerklärung  die anhängende Ermächtigungserklärung (auch bei Selbstabrechnung).


Veröffentlicht am 17.09.2020

GWQ ServicePlus AG

PG 17 Kompressionstherapie

neuer Vertrag

Zum 01.10.2020 hat die EGROH mit der GWQ ServicePlus AG einen neuen Vertrag in der Produktgruppe 17 Kompressionstherapie abgeschlossen. 

Der Altvertrag in der Produktgruppe 17 wird in seiner Gänze durch den neuen Vertrag abgelöst.

Der LEGS lautet 19 91 G63. Es ist ein Neubeitritt erforderlich.


Veröffentlicht am 16.09.2020

Abrechnungszentrum AvP stellt Insolvenzantrag

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Wie auf Webseiten, beispielsweise Apotheke adhoc, zu lesen ist, hat der vom BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte einen Insolvenzantrag für das private Abrechnungsunternehmen AvP gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte in dem beigefügten Link.

Sobald uns neue Kenntnisse vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Die EGROH hat mit verschiedenen Abrechnungsunternehmen Sonderkonditionen vereinbart, die Sie als EGROH-Mitglied nutzen können. Wenden Sie sich gerne an serviceleistungen@egroh.de, um mehr Informationen zu einem eventuellen Wechsel des Abrechnungsunternehmens zu erhalten.

Auch  die ORTHEG hat Sonderkonditionen mit verschiedenen Abrechnungsunternehmen vereinbart, die Sie als ORTHEG-Mitglied nutzen können. Auf der Homepage www.ortheg-web.de unter „Services“ – „Rezept-Abrechnung“ finden Sie die vereinbarten Sonderkonditionen. Hierzu müssen Sie eingeloggt sein.

 


Veröffentlicht am 10.09.2020

AOK Rheinland/Hamburg

Produktgruppe 23 individuell, Reparaturen und Zusätze

Hinweis

Am 3. September hatten wir Sie zur Übergangslösung für die Produktgruppe 23 individuell informiert. 
In der Matrix, die wir Ihnen zusandten, sind die Zusätze und Reparaturen nicht enthalten. 

Beachten Sie hierzu bitte die Anlage


Veröffentlicht am 10.09.2020

AOK Nordwest

Weitere Protokollnotiz zum PG 24 Beinprothetik - Vertrag

Protokollnotiz

Da es seit Inkrafttreten des Vertrages für die Produktgruppe 24 einige Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Vertragsinhalte gab, hat die LAG in Abstimmung mit der Innung OT Nord und der AOK NordWest eine Protokollnotiz verfasst, die wir Ihnen als Anlage bereitstellen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und um Beachtung.


Veröffentlicht am 03.09.2020

AOK Bayern

Genehmigungspflicht für Blutzuckermessgeräte ab 01.10.2020

Abrechnungsbesonderheit Änderung Hinweis

Die AOK Bayern wird zum 01.10.2020 für Blutzuckermessgeräte eine Genehmigungspflicht einführen. Somit sind Verordnungen der Produktuntergruppe 21.34.02 ab dem 01.10.2020 mittels Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen. 

Für weitere Details beachten Sie bitte die Anlage.


Veröffentlicht am 03.09.2020

AOK Rheinland/Hamburg

Produktgruppe 23 (Teilbereich individuelle Orthesen)

Verhandlung

Die LAG OT NRW hat mit der AOK Rhld.-HH eine Übergangslösung für den Bereich PG 23 (Teilbereich individuelle Orthesen) bis zum 31.12.2020 vereinbart. Details entnehmen Sie bitte (nach erfolgreicher Anmeldung) den Anhängen. 


Veröffentlicht am 03.09.2020

AOK Bundesverband

Ab 01.09.2020 keine Abrechnung mehr nach dem AOK Bundesverband Vertrag möglich

Hinweis

Mit dem AOK Bremen / Bremerhaven PG24 Vertrag ist zum 01.09.2020 auch die letzte Kasse aus dem AOK Bundesverband ausgeklinkt. Da nun keine AOK mehr im AOK Bundesverband Vertrag vorhanden ist, ist seit dem 01.09.2020 keine Abrechnung mehr über die AOK Bundesverband Kalkulationen möglich. 

Treten Sie bei Bedarf den einzelnen Verträgen der AOK'en bei. 


Veröffentlicht am 03.09.2020

GKV-Spitzenverband

Aktualisierung des Dokumentes "Häufig gestellte Fragen"

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat das Dokument „Häufig gestellte Fragen“ für die Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V aktualisiert. Aufgenommen wurde nun eine Beschreibung der Tätigkeiten, die die Versorgung von Versicherten mit Stomahilfsmitteln umfassen.

 

Nähere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Verlinkung.


Veröffentlicht am 03.09.2020

spectrumK

Beatmungsvertrag LEGS 1900016 - 2. Änderungsvereinbarung

Nachtragsvereinbarung

Die Kasse hat mit der ResMed GmbH & Co. KG eine Anpassung im Rahmen der 2. Änderungsvereinbarung zum Beatmungsvertrag vereinbart. Mit der 2. Änderungsvereinbarung wurden formale Anpassungen aufgrund des Terminservice und -versorgungsgesetz (TSVG) vorgenommen. Darüber hinaus berücksichtigt der Beatmungsvertrag nunmehr die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Preistabellen zu den Anlagen 3a bis 3e.

Die Änderungen treten zum 01.10.2020 in Kraft und gelten für alle Erstversorgungen und Folgeversorgungen, die ab dem 01.10.2020 beantragt bzw. durchgeführt werden. Die neuen Hilfsmittelpositionsnummern, Abrechnungspositionsnummern und ggf. Positionsnummern für Produktbesonderheiten sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtend zu verwenden.

Anbei erhalten Sie die Änderungsvereinbarung und den geänderten Vertrag