Veröffentlicht am 12.10.2018
Anmerkung: Diese Vereinbarung ist kein Vertrag, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung dar. Aufgrund des Alters dieser Vereinbarung kommt es inzwischen durchaus zu Kürzungen seitens der Kasse. Darauf hat EGROH zur Zeit leider keinen Einfluss mehr. Der Vereinbarung kann nicht mehr beigetreten werden.
Veröffentlicht am 30.04.2015
die Kasse weist ihre Mitglieder darauf hin, dass grundsätzlich ein Kostenvoranschlag, aus dem sich der Fallpauschalenpreis und die Dauer der Versorgung ergeben müssen, eingereicht werden soll. Vertragspartner ist hier immer der Versicherte, nicht der Leistungserbringer.
Veröffentlicht am 26.09.2014
Die EGROH Service GmbH hat mit der DeBeKa Krankenversicherungsverein a.G. Koblenz, der größten deutschen privaten Krankenkasse, eine Preisvereinbarung über die Hilfsmittelversorgung abgeschlossen. Die Kasse lässt die vereinbarten Preise uneingeschränkt gegen sich gelten. Gleiches gilt auch für die private Pflegeversicherung der DeBeKa. Bei der Versorgung von Versicherten der DeBeKa empfiehlt die Versicherung, vor Bezug dem Mitglied einen Kostenvoranschlag auszustellen. Diesen kann der Versicherte dann bei dem Leistungszentrum einreichen und die Erstattungsfähigkeit abfragen.