ORTHEGROH News

Nachrichten aus 03.2021


März 2021


Veröffentlicht am 29.03.2021

TK Techniker Krankenkasse

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die TK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut TK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006 bei voller MwSt., 99.00.99.0008 bei reduzierter MwSt., LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007 bei voller MwSt., 99.00.99.0009 bei reduzierter MwSt., LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Die Abrechnung hat bei der TK über einen gesonderten LEGS zu erfolgen:

  • 15 00 190 Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus
  • 16 00 190 Orthopädieschuhmacher
  • 19 00 190 Sonstiger Hilfsmittellieferant

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie nähere Hinweise sowie den FAQ-Bereich auf der Homepage des Kostenträgers.


Veröffentlicht am 29.03.2021

BARMER

Informationen zur Abrechnung einer Hygienepauschale

Hinweis

Die Barmer hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut Barmer dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Eine Verordnung oder eine Bescheinigung über den Hausbesuch ist für die Abrechnung der Hygienepauschale grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Verlangen ist der BARMER jedoch im Rahmen der nachgehenden Rechnungsprüfung ein Nachweis über die Durchführung des Hausbesuches vorzulegen.

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Dokument sowie die FAQ-Liste der Barmer.


Veröffentlicht am 29.03.2021

Wir versorgen Deutschland

Live-Videotalk: Gesundheitspolitik im O-Ton

Pressemitteilung

Eine Krise ist wie ein Brennglas: Es zeigen sich die Stärken und Schwächen des Deutschen Gesundheitswesens schonungslos offengelegt.

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ möchte mit Politik und Krankenkassen darüber sprechen, wie gut wir aufgestellt sind und was wir künftig für die Hilfsmittelversorgung daraus lernen können.

Die Themenschwerpunkte:

  • Wie weit hat uns die im Jahr 2006 unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführte Vertragsfreiheit gebracht? Hat sie Patientenversorgung wirklich nachhaltig verbessert?
  • Zeigt sich in der Krise die Relevanz der Hilfsmittelversorgung oder bleibt sie das vergessene Stiefkind des GKV-Systems?
  • Wie gehen wir mit dem Digitalisierungsschub um – bringt er uns nach vorn oder drohen neue Fallstricke für die Versorgungsqualität?

Diese und andere Fragen diskutieren wir mit:

  • Carla Meyerhoff-Grienberger, Referatsleiterin beim Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen, Fachgebiet Hilfsmittelversorgung
  • Andreas Brandhorst, Referatsleiter BMG Vertragszahnärztliche Versorgung, Heilmittel-, Hilfsmittelversorgung und wirtschaftliche Fragen des Rettungsdienstes

Termin: Samstag, 10. April 2021; 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Als Konferenzsystem wird "GoToWebinar" genutzt. Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link.


Veröffentlicht am 26.03.2021

DAK Gesundheit

Aktualisiert: Empfehlung der DAK für die Abrechnung von Hygienepauschalen

Hinweis

Die DAK Gesundheit hatte in der vergangenen Woche Empfehlungen zur Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus herausgegeben. 


Diese Empfehlungen hatten im Wortlaut vorgesehen, dass eine entsprechende Verordnung/Bescheinigung bei der Abrechnung vorgelegt werden müsse, also eine Bescheinigung darüber, dass der Versicherte im häuslichen Bereich oder in einer Einrichtung versorgt werden muss, weil nur in diesen Fällen die Pauschale greifen soll.

Hier wurde ein erhebliches bürokratisches Hindernis gesehen, das zu den von der DAK eigenmächtig festgelegten und in der Höhe insgesamt unzureichenden Pauschalbeträgen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. 

In Folge dessen hat die DAK die Empfehlungen dahingehend überarbeitet, dass eine Vorlage einer Bescheinigung oder einer entsprechenden Verordnung unterbleiben kann.  

Die Empfehlung trat am 15.03.2021 in Kraft und gilt ausschließlich für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht wurden. Diese Empfehlung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 30.06.2021. Die DAK Gesundheit wird vor Ablauf der Vereinbarung prüfen, ob eine Verlängerung notwendig ist.

Die aktuelle Fassung der Empfehlungen der DAK finden Sie in der Anlage. 


Veröffentlicht am 25.03.2021

AOK Niedersachsen

Erhöhte Frachtkosten für Reha-Hilfsmittel

Hinweis Preisvereinbarung Allgemeine Information

Zum Ausgleich der aktuell nachgewiesenen extrem erhöhten Frachtkosten für Reha-Hilfsmittel bedingt durch die SARS-CoV2-Pandemie können ergänzend zu den vertraglich vereinbarten Konditionen die im Anhang genannten Positionen zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Dies gilt ausschließlich für die genannten Produktbereiche und die je Produktbereich beschriebenen Versorgungen. Eine Abrechnung im Zusammenhang mit Folgeversorgungspauschalen, Wiedereinsätzen und Reparaturen ist nicht möglich. Die anzusetzenden Konditionen verstehen sich als Mischkalkulation, mit der sämtliche diesbezüglichen Aufwände abgedeckt sind. Eine darüber hinaus gehende Kostenübernahme kommt nicht in Betracht.

Details entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Abrechnung setzt voraus, dass eine alternative Beschaffung, z.B. innerhalb Europas, nicht möglich ist.


Veröffentlicht am 25.03.2021

MOBIL Krankenkasse

Namensänderung

Pressemitteilung

zum 01.04.2021 wird aus der BKK Mobil Oil die Mobil Krankenkasse. Bitte beachten Sie den neuen Namen in unseren Verträgen und Unterlagen.


Veröffentlicht am 25.03.2021

AOK Nordost

PG 32 CPM Bewegungsschienen

neuer Vertrag

Die AOK Nordost hat zum 01.04.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten. Der LEGS lautet 19 23 S32

Den neuen Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung im Original in zweifacher Ausfertigung per Post zu. 


Veröffentlicht am 25.03.2021

Knappschaft

Verhandlungen PG 32 CPM-Schienen

Hinweis

Die Knappschaft hat im Bereich PG 32 CPM-Schienen derzeit keinen Verbandsvertrag abgeschlossen. Es gibt jedoch Einzelverträge mit einzelnen Betrieben, die aus unserer Sicht nicht wirtschaftlich sind. Derzeit schreibt die Knappschaft wohl einzelne Betriebe an und versucht, die Einzelverträge erneut zu ihren Gunsten zu ändern.

Aktuell hat der CPM-Schienen Verband, inkl. Mandat der EGROH, die Absicht einen neuen Vertrag im Bereich PG 32 CPM-Schienen mit der Knappschaft zu verhandeln.

Wir halten Sie auf dem Laufenden! 


Veröffentlicht am 25.03.2021

GWQ ServicePlus AG BKK Linde

Reha-Vertrag (PG 11 Fallpauschalen)

teilnehmende Kassen

Die BKK Linde hat ihre Vertragsbeitritte zum Reha-Vertrag der GWQ ergänzt. Zum 01.04.2021 nimmt die Kasse auch am Vertrag PG 11 Fallpauschalen mit dem LEGS 19 91 G42 teil.


Veröffentlicht am 25.03.2021

AOK Rheinland/Hamburg

Anpassung der Altersgrenze

Änderung Hinweis

Die AOK Rheinland-Hamburg hat die Formulierung zur Altersgrenze für Kinder von "bis zum vollendeten 14. Lebensjahr" in "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geändert. 

Die Änderung tritt zum 01.03.2021 in Kraft und betrifft folgende Verträge:

PG 12 Tracheostoma / LEGS 15 20 F62

PG 15 abl. Inko / LEGS 15 20 F65


Veröffentlicht am 25.03.2021

mhplus BKK

Reha-Vertrag

Änderung Kein Beitritt von EGROH

Die mhplus BKK hat zum 01.01.2021 die Preise zu dem bestehenden Reha-Vertrag angepasst. EGROH hat diesen geprüft und sich aufgrund der unwirtschaftlichen Preisgestaltung gegen einen Beitritt entschieden.


Veröffentlicht am 25.03.2021

TK Techniker Krankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

Kündigungneuer Vertrag

Die Techniker Krankenkasse hat mit dem CPM-Verband zum 01.03.2021 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Damit die EGROH-Mitglieder auch von den neuen, besseren Vertragspreisen profitieren können, hat die EGROH den bestehenden Vertrag über die Versorgung Versicherter mit therapeutischen Bewegungsgeräten (LEGS 15 99 627) zum 30.06.2021 gekündigt.

Der Beitritt der EGROH zum neuen Vertrag der TK erfolgt zum 01.07.2021. Nach erfolgtem Unterschriftenverfahren werden wir den Vertrag auf dem gewohntem Wege veröffentlichen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 23.03.2021

AOK Bremen/Bremerhaven

Information zu temporären Frachtkostenzuschlägen

Hinweis

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat in dem Vertrag (Add-on) über die Versorgung mit Hilfsmitteln verschiedener Produktgruppen (Rehatechnik) Informationen zu temporären Frachtkostenzuschlägen veröffentlicht. Auch wenn die EGROH diesen Vertrag nicht abgeschlossen hat, möchten wir die Information den Leistungserbringern, die den Vertrag über die Innung oder Einzelbeitritt abgeschlossen haben, nicht vorenthalten.

Die Frachtkostenzuschläge können vom 15.03.2021 bis zum 14.04.2021 genutzt werden (Tag der Leistungserbringung). Die Aufschläge können für verschiedene Reha-Produkte verwendet werden. Die einzelnen Aufschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Dokument.


Veröffentlicht am 18.03.2021

Expolife goes online!

Besuchen Sie uns auf unserem virtuellen Messestand

Hinweis

Die Expolife findet vom 18.03.-20.03. aufgrund der Corona-Pandemie rein virtuell statt. Sie haben daher die Möglichkeit, uns auf unserem virtuellen Messestand zu besuchen.

Auch wenn wir Ihnen dieses Jahr keine Kekse und Kaffee anbieten können, freuen wir uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren, um ins Gespräch zu kommen.

Die Weiterleitung zur Expolife-Seite und zum ORTHEGROH-Messestand finden Sie verlinkt.


Veröffentlicht am 18.03.2021

DAK Gesundheit

Empfehlung der DAK für die Abrechnung von Hygienepauschalen

Hinweis

Die DAK hat eine Empfehlung für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Bei einem deutlich erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen haben Sie die Möglichkeit, eine Hygienepauschale abzurechnen. Der deutlich erhöhte Hygieneaufwand liegt laut DAK dann vor, wenn Sie die Versicherten Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern aufsuchen müssen. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden bei nachgewiesener Corona-Erkrankung oder bei einem begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ + MwSt. gemäß Hauptleistung. Anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer: 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Kasse weist darauf hin, dass die Hygienepauschale nur in der (Direkt-)Abrechnung geltend gemacht werden kann. Eine Genehmigung über eKV ist für die Abrechnung der Hygienepauschale nicht einzuholen.

Die Empfehlung gilt für Leistungen, die ab dem 01.03.2021 erbracht werden. Die Empfehlung endet am 30.06.2021.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Dokument.

Um die Hygienepauschale auch mit anderen Kostenträgern zu vereinbaren, sind wir nach wie vor in Verhandlungen. Auch mit der DAK werden wir weiterhin verhandeln, um eine höhere Hygienepauschale zu vereinbaren.


Veröffentlicht am 18.03.2021

AOK Nordwest

Achtung - Ausweitung der automatisierten Rechnungsprüfung

Abrechnungsbesonderheit Hinweis

Zur Umsetzung des maschinellen Abrechnungsverfahrens im Datenträgeraustausch für Sonstige Leistungserbringer (§ 302 Abs. 2 SGB V) sind die dazu vom GKV-Spitzenverband aufgestellten Richtlinien und deren Technische Anlagen verbindlich von allen Beteiligten zu beachten. 
Fehlerhaft übermittelte Daten verzögern die Bearbeitung Ihrer Rechnungen.

 Daher bitten wir Sie auch in Ihrem Interesse darum, insbesondere auf folgende Punkte zu achten: 


- Bitte verwenden Sie die vertraglich vereinbarten Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK), Gebührenpositionsnummern und Verwendungskennzeichen. Als Pseudo-AC/TK ist ausschließlich 15/21099 anzugeben. 
- Bei genehmigten Hilfsmitteln sind alle Daten exakt so zu übermitteln wie sie genehmigt wurden (insbesondere Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK)). 
- Bitte achten Sie auf die Angabe der korrekten Mengen und Einzelpreise. Die Angabe einer Paketanzahl und eines Paketpreises ist nach den Richtlinien nicht zulässig. 
- Bitte übermitteln Sie die korrekten Versorgungszeiträume, insbesondere bei Versorgungspauschalen bzw. Monatsversorgungen. 


Die AOK NORDWEST weitet die Einführung der automatisierten Rechnungsprüfung aus. Um Ablehnungen und Verzögerungen der Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, achten Sie darauf, richtige und vollständige Angaben im Sinne des § 302 SGB V zu übermitteln. Die AOK kann fehlerhafte Angaben nicht korrigieren.


Veröffentlicht am 18.03.2021

hkk Handelskrankenkasse

PG 32 CPM-Schienen

neuer Vertrag

Die hkk hat zum 01.04.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten. Der LEGS lautet 19 92 244. 

Bitte füllen Sie für einen Beitritt die beigefügte Teilnahmeerklärung aus. Der Vertrag wird Ihnen in digitaler Form pünktlich zum Vertragsstart zur Verfügung stehen.


Veröffentlicht am 18.03.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

PG 17 Kompressionstherapie

neuer Vertrag

Zum 15. April 2021 haben die KKH Kaufmännische Krankenkasse und der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) inkl. Mandat der EGROH einen neuen Vertrag über die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln des Orthopädie-Technischen Bereichs gemäß § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen. Der Vertrag umschließt die Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie).

Der Vertrag sieht eine Laufzeit von drei Jahren vor. In den ersten zwei Jahren ist ein Stundenverrechnungssatz von 61,50 € mit der KKH geregelt. Im dritten Jahr werden der Stundenverrechnungsatz auf 64,50 € angehoben und die Materialkosten aktualisiert. Der vorherige Vertrag über den vdek verliert damit seine Gültigkeit.

Die Leistungserbringergruppenschlüssel lauten für die Anlage 02 „phlebologische und lymphologische Kompressionsware (PG 17)“ - LEGS: 19 99 M12 und für die Anlage 03 „Narbenkompression (PG17)“ - LEGS: 19 99 M13.

Sie können ab sofort beitreten. Bitte treten Sie dem Vertrag frühzeitig bei, da kein rückwirkender Vertragsbeitritt von der KKH Kaufmännische Krankenkasse akzeptiert wird.


Veröffentlicht am 18.03.2021

Knappschaft SVLFG

PG 17 Lymphatische Versorgung

Hinweis

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt die Rückmeldung, dass es bei der Abrechnung der Zusätze bei der lymphatischen Versorgung zu Absetzungen bei der Knappschaft/SVLFG kommt. Die Kassen hatten bereits vor einiger Zeit Neuverhandlungen angekündigt - leider kam es bisher noch nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Der bestehende Vertrag ist aus dem Jahr 2016 und beinhaltet daher noch nicht die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses - entsprechend sind in dem Vertrag nicht sämtliche Zusätze geregelt, die bei einer lymphatischen Versorgung verwendet werden können.

Unsere Empfehlung lautet daher: Die nach neuer Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses existierenden Zusätze, die nicht im Vertrag enthalten sind, können nur über Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden ohne Garantie, dass die Kasse zahlt.


Veröffentlicht am 18.03.2021

AOK Sachsen-Anhalt

Neuer Vertrag im Bereich TENS-EMS (PG09)

neuer Vertrag

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die EGROH-Service GmbH dem TENS u. EMS (PG09) Vertrag der AOK Sachsen-Anhalt beigetreten ist. Der Vertrag ist inhaltlich und preislich identisch mit dem TENS u. EMS Vertrag der AOK NordOst.  

Der Vertrag steht Ihnen im ORTHEGROH-Partnerportal zur Verfügung. 

Im Anhang finden Sie die Vertragsdatei sowie die Beitrittserklärung. 


Veröffentlicht am 12.03.2021

IKK classic

Schiedsverfahren nimmt Konturen an

Hinweis Pressemitteilung

Das von der ARGE der Leistungserbringer eingeleitete Schiedsverfahren mit der IKK classic nimmt langsam Gestalt an.

Wie bereits berichtet, haben die Verbände der ARGE am 01.12.2020 das Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V eingeleitet. 

Weil sich bei­de Par­tei­en nicht auf eine Schieds­per­son ver­stän­di­gen konn­ten, hat die ARGE am 14. Janu­ar 2021 beim BAS die Bestim­mung einer Schieds­per­son bean­tragt.

Nach Prüfung und Sichtung alle relevanten Daten, teilte uns das BAS mit, wer als Schiedsperson benannt werden soll. Die Stellungnahmefrist beider Parteien dazu endet am 15.03.2021. Danach muss die Schiedsperson innerhalb eines Monats feststehen. 

Danach hat die Schiedsperson drei Monate Zeit, die strittigen Vertragsinhalte festlegen. Endlich kommt - wenn auch langsam -  Bewegung ins Verfahren ...

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Veröffentlicht am 11.03.2021

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes während der Corona-Pandemie

Weitergeltung Bekanntmachung

Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 geringfügig überarbeitet und fortgeschrieben. 

 

Gültig ab dem 15. März 2021 bis zum 30. Juni 2021


Veröffentlicht am 11.03.2021

AOK Bayern

OT-Vertrag Bandagen, Lagerungshilfen und Orthesen

Änderung

Wegfall Positionen „Miete“ und „Restkauf“ bei Hüftorthesen zur Mobilisierung 23.05.01.0/1

Mit der AOK Bayern wurde vereinbart, dass bei den Positionen 23.05.01.0/1 Hüftorthesen zur Mobilisierung die beiden Abrechnungsgrundlagen 

- „zur Miete für 3 Monate“ i. H. v. 590 EUR und 
- „Restkauf (Differenz zwischen Kauf und Miete)“ i. H. v. 345 EUR 

im Vertrag beendet und nicht mehr abgerechnet werden können, da alle bisher dazu bekannten Produkte seitens der Hersteller nicht mehr für den Wiedereinsatz vorgesehen sind. 

Wir bitten Sie, bei der Position 23.05.01.0/1 künftig nur noch die vereinbarte Kaufposition i. H. v. 935 EUR zur Genehmigung einzureichen, die mit der AOK Bayern ausschließlich über das AC/TK 1502305 abzurechnen ist.


Veröffentlicht am 04.03.2021

Fordern Sie Unterstützung bei den Abgeordneten in Ihrer Region!

Pandemiebedingte massive Kostensteigerung

Problematik

Die EGROH und ORTHEG haben zusammen mit anderen Verbänden ein Schreiben an den GKV-Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit gesendet und dabei die pandemiebedingte massiven Kostensteigerungen für Hilfsmittelleistungserbringer thematisiert. Das Schreiben haben wir zu Ihrer Information beigefügt.

Um die Problematik auch auf Länderebene zu platzieren, benötigen wir Ihre Unterstützung. Daher haben wir das Schreiben in gekürzter Variante als Word-Version beigefügt, das Sie auf Ihrem Geschäftspapier ausdrucken und selbst unterschreiben können. Senden Sie das Schreiben an den Abgeordneten in Ihrer Region und fordern Sie Unterstützung ein!


Veröffentlicht am 04.03.2021

Wir versorgen Deutschland

­ 60-Euro-Höchstgrenze für Pflegehilfsmittel bleibt bis Jahresende

Pressemitteilung

Die Erhöhung des monatlichen Ausgleichs für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln von 40 auf 60€ wird bis 31. Dezember 2021 fortgesetzt. 

Näheres können Sie der Stellungnahme des Bündnisses "Wird versorgen Deutschland" entnehmen.


Veröffentlicht am 04.03.2021

Mitteilungen aus der GKV

Aus "IKK Nord" wird "IKK - Die Innovationskasse"

Pressemitteilung

Seit dem 01.02.2021 ist die IKK Nord bundesweit aufgestellt und führt einen neuen Namen: IKK - Die Innovationskasse.

Vorstand Ralf Hermes: "Wir wollen unsere hervorragenden Leistungen den Versicherten aus allen Bundesländern anbieten. Die neue Marke IKK - Die Innovationskasse verbindet unsere norddeutsche kühle Sachlichkeit und Zuverlässigkeit mit einer neuen Art von kreativer Innovationskraft."

Alle Verträge behalten ihre Gültigkeit!


Veröffentlicht am 04.03.2021

AOK Nordost

Produktgruppen 19 und 50 Abrechnung u. Genehmigung

Hinweis

Im Rahmen des Beitritts zu den Verträgen zur Versorgung der Versicherten mit behindertengerechten Betten (PG 19) sowie dem Pflegebettenvertrag (PG 50) wurden die Vertragspartner über die Genehmigungsfreiheit für Folgeversorgungen informiert. Folgeversorgungen sind unter der Voraussetzung der vorherigen Prüfung der fachlichen und sachlichen Richtigkeit ohne Genehmigung zur Abrechnung zu bringen. 

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands auf beiden Seiten und sollte in der Praxis auch so umgesetzt werden.  

Für die sofortige Abrechnung benötigt die AOK als zahlungsbegründende Unterlagen lediglich eine Rechnung mit Angabe der Genehmigungsnummer der Erstversorgung sowie die Angabe des Zeitraums der Folgeversorgung.

Dieses gilt nicht für Versicherte mit Wohnsitz in einer stationären Einrichtung der Altenhilfe (Altenheime, Pflegeheime) oder der Behindertenhilfe (Heimbewohner) sowie einer vergleichbaren Einrichtung, da hier grundsätzlich kein Versorgungsanspruch besteht.


Veröffentlicht am 04.03.2021

hkk Handelskrankenkasse

OT-Vertrag Auffälligkeiten in der Abrechnung

Hinweis

im Rahmen der Abrechnungsprüfung ist aufgefallen, dass teilweise rückwirkend Rechnungen auf Basis des OT-Vertrages erstellt werden, obwohl der Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Verordnung sowie des Leistungstages nicht Vertragspartner der hkk war.

Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass entsprechend § 19 Absatz 2 des Rahmenvertrages das Verordnungsdatum maßgeblich ist. Für die (genehmigungsfreie) Abrechnung nach dem OT-Vertrag ist es daher erforderlich, dass der Leistungserbringer zum Zeitpunkt der Verordnung (Verordnungsdatum maßgeblich) Vertragspartner ist.

Eine rückwirkende (genehmigungsfreie) Abrechnung ohne Vertragspartnerschaft ist nicht möglich.


Veröffentlicht am 04.03.2021

KKH kaufm. Krankenkasse

Weitergeltung PG 17

Weitergeltung

Da die Verhandlungen zum Vertrag PG 17 Kompressionsversorgung (ohne apparative Kompression) noch nicht abgeschlossen sind, lässt die KKH die Preise aus dem zum 31.12.2020 gekündigten vdek-Vertrag bis Zustandekommen eines neuen Vertrag weiter gegen sich gelten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!


Veröffentlicht am 01.03.2021

Wir versorgen Deutschland

Bündnis fordert: Schluss mit der Politik „Gelesen, gelacht, gelocht und abgelegt"

Pressemitteilung

In seinem ersten Live-Videotalk forderte das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" (WvD) die Gesundheitspolitik dazu auf, ungeklärte Fragen zu aktuell drängenden Themen zu beantworten. Am 27. Februar wurden diskutiert: Kostenübernahme persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Corona-Schnelltests, Verlängerung des Maximalbetrags für Pflegehilfsmittel sowie gestiegene Containerkosten und bundesweite Leitverträge. Den Fragen des Bündnisses und des Live-Publikums stellte sich Dr. Roy Kühne, Bundestagsabgeordneter (MdB), Ausschuss für Gesundheit und zuständiger Berichterstatter für Hilfsmittel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die ausführliche Pressemitteilung des Bündnisses "Wir versorgen Deutschland" können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.